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Nr. 304. 26. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. nerstag, 30. Dezember 1909.

Strafbarer Gefang.

Singe, wem Gesang gegeben in dem deutschen   Dichterwald. Das ist Freude, das ist Leben, wenn's von allen Zweigen sajallt." So sagt der Dichter.

liberalen" Reichsvereinsgesetzes.

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Diese

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gesetzes liege nicht vor. Es fehlte der Menge der nach der Recht halten und der Ansicht sind, daß das Wirken der sozialistischen  sprechung des Kammergerichts erforderliche bestimmte Zweck der Be- Frauen für das Stimmrecht auf unabhängiger und separater Basis wegung. Die Ausflügler hätten keine andere Absicht gehabt, als durch die wirtschaftlichen und politischen Organisationen der Arbeiter­einen bestimmten Ort Das zu erreichen. aber fei nicht klasse erfolgen muß. ein bestimmter Zwed, wie ihn das Gesetz als Kennzeichen des öffentlichen Aufzugs vorausseße. Wenn hier ein öffent Kommunales Frauenwahlrecht.  licher Aufzug angenommen werde, dann könne man jeden Ausflug einer großen Familie als öffentlichen Aufzug betrachten. Wenn auch um volles Recht als Gemeindebürgerinnen zu erlangen. In diefer Mit großem Eifer sind die Frauen von Chicago   an der Arbeit, durch den Trupp der Ausflügler die Aufmerksamkeit des Publikums Stadt steht eine Revision der Gemeindeordnung bevor. Den gesetz­erregt worden sein möge, so habe er doch den Verkehr nicht gestört, gebenden Körperschaften denn der Wachtmeister habe ja ungehindert durch die ganze Menge llinois, die in Springfield ihren Siz haben, liegen Anträge vor, Senat und Abgeordnetenkammer hindurchgehen können. denn Als Leiter eines Aufzuges fönne nach der welche fordern, daß in allen Gemeinden den Frauen das Wahlrecht Rechtsprechung des Kammergerichts nur der gelten, der eine Haupt- zuerkannt wird. Als der Senat über den einschlägigen Antrag ver­person im Zuge ist und den Zug dirigiert. Dadurch, daß der An- handelte, führten Extrazüge Tausende von Frauen von Chicago   nach getlagte als einziger im Zuge gesungen habe, habe er doch nicht den Springfield, die für ihre Bürgerrechte agitieren und demonstrieren der Angeklagte sang, sondern dies nur angenommen, weil er das Frauenivahlrecht zu entscheiden hatte, hat sich einstimmig für die Bug dirigiert. Uebrigens habe ja der Zeuge gar nicht gesehen, daß wollten. Die Senatskommission, welche über die Anträge zum Buch in der Hand des Angeklagten fah. Wan müsse erstaunt sein, Reform erklärt. Das Plenum des Senats empfahl der Abgeordneten­daß diefes Borkommnis überhaupt zu einer Antlage und sogar zu lammer, den Anträgen ebenfalls zuzustimmen. einer Verurteilung in erster Instanz führen konnte.

Der Staatsanwalt beantragte die Verwerfung der Berufung mit der Begründung, es handele sich zweifellos um einen öffentlichen Aufzug, denn die Teilnehmer hätten ja den Zweck verfolgt, eine Rede Liebknechts zu hören. Der Angeklagte habe den Gesang geleitet, er sei alfo Leiter des Zuges gewesen.

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Anders denken preußische Polizisten und Richter über den Gesang. Wenn's von allen Zweigen schallt, dann ist das Singen nicht strafbar. Es müßte denn sein, die Polizei erachtet es als ruhe­störenden Lärm. Wenn aber ein einzelner einem Trupp in fröhlicher Stimmung dahinziehender Sonntagsausflügler vorsingt, und er hat nicht vorher die polizeiliche Genehmigung zur Veranstaltung eines öffentlichen Aufzuges erhalten, dann wird er als Leiter eines nicht genehmigten Aufzuges bestraft. Und das auf Grund des Diese Angabe mag mancher bezweifeln, der an schönen Sommer burch Feld und Wald zogen und wo sich naturgemäß irgend ein be­sonders stimmbegabter und gefangestundiger Teilnehmer als Leiter Jm Staate Virginia, in Ginter Park ist ein Damenwahlrecht des Gesanges bemerkbar machte, ohne daß ihn ein Gendarm feft­eingeführt worden. Die Wahlrechtsbestimmung der neuen Gemeinde­stellte oder anzeigte. Das trifft gewiß im allgemeinen zu. Im ordnung lautet: besonderen aber richtet die Polizei bekanntlich ihr Augenmerk auch zuerkannt werden, die das 21. Lebensjahr erreicht haben, von weißer Das Wahlrecht soll allen Männern und Frauen auf die alltäglichsten und harmlosesten Veranstaltungen, wenn deren Hautfarbe sind und in Ginter Park Grundeigentum besitzen." Also Teilnehmer in irgend einer Beziehung zur Sozialdemokratie stehen, Befiglofe und jene, die das Unglück" haben, von schwarzer Haut­und in solchen Fällen riskiert jemand, der ein fröhliches Lied an­Das Gericht verwarf die Berufung. In der Begründung des farbe zu sein, mit einem Worte die Angestellten und Arbeiter beider stimmt, eine Anzeige und Bestrafung, wie der folgende Fall zeigt. Urteils wurde unter anderem geiagt: Es handele sich im vorliegenden Geschlechter sind von vornherein vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Am 4. Juli veranstaltete die arbeitende Jugend einen Ausflug Falle um einen öffentlichen Aufzug im Sinne des Vereinsgesetzes, bürgerlichen Frauenrechtsorgane, das Womens Journal" in Boston  nach Adlershof  . Eine Aufforderung zur Teilnahme und Angabe der denn es habe ein bestimmter Zweck vorgelegen und die Erreichung und die in New York   erscheinende Monatsschrift The American Treffpunkte erschien am 3. Juli im Vorwärts". Darin war auch eines bestimmten Zieles, nämlich die Anhörung einer Rede des Suffragette  ", bringen es trotzdem fertig, diefes feltfame Frauen­angegeben, wann Mittagsrast gemacht, wann im Walde gespielt, Dr. Liebknecht. Doch fönne dahingestellt bleiben, ob dies der Zweck wahlrecht als einen Sieg der Frauenbewegung zu begrüßen. Das wann Kaffeepause gehalten werden sollte und, daß Dr. Karl des Zuges war. Ein bestimmter Zweck habe aber vorgelegen. Beispiel von Ginter Park wird leider wohl bald in anderen füd­Liebknecht um 5 Uhr eine Ansprache halten werde. Zweifellos fei der Zug geeignet gewesen, die Aufmerksamkeit des lichen Gemeinwesen Nachahmung finden. Es wird die Aufgabe Aufforderung veranlagte nicht nur eine zahlreiche Beteiligung am Aus- Publikums zu erregen und die öffentliche Ordnung zu gefährden. Es sei unserer Parteiorganisationen in den Südstaaten sein, diefer reaktio­fluge, sondern sie machte auch die Gendarmerie verschiedener Drte belanglos, daß die Leute dem Gendarm Blah gemacht haben. Ob sie nären Richtung mit aller Macht entgegenzutreten und weit eifriger des Kreises Teltow   mobil. Die Polizei erachtete es als ihre Auf- auch anderen Leuten Platz gemacht haben würden, sei unwahrschein- als je zuvor für die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für gabe, das Marfchieren im geschlossenen Zuge" zu verhindern. Eine tich. Es frage sich nun, ob der Angeklagte Leiter des Zuges ge- alle Großjährigen ohne Unterschied des Geschlechts zu wirken. etwa 60-80 Berfonen zählende Gruppe der Ausflügler wurde in wesen sei. Festgestellt sei, daß er mit einem Liederbuche in der Hand der Nähe von Johannisthal   durch den Gendarmeriewachtmeister in einer der vordersten Reihen ging und vorfang. Es tomme nicht Streng angehalten und nach dem Leiter des Zuges befragt. Man darauf an, ob der Zeuge gesehen habe, daß der Angeklagte fang, antwortete: Wir haben keinen Leiter und brauchen keinen, denn wir sondern es genüge, daß anzunehmen ist, der Angeklagte babe vor gehen ja nur spazieren. Da der Gendarm auch niemand fah, der gefungen. Es sei festgestellt, daß der Angeklagte den Gesang ge- men. irgendeine leitende Rolle spielte, er aber einen Leiter des Zuges leitet habe. Das sei das einzige, was überhaupt zu leiten durchaus feststellen wollte, so nahm er den Schlosserlehrling Janus war. In der Leitung des Gesanges habe die Leitung Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über als Leiter in Anspruch, weil dieser ein Liederbuch in der Hand hielt des ganzen Zuges gelegen. Daß ein anderer der Leiter den Großhandel in den Zentral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: und sang, während die anderen nur den Refrain des Liedes mit des Aufzuges war, sei unwahrscheinlich. Wenn der Angeklagte Bufubr ſchwach, Geschäft flau, Preise unverändert. fangen. Janus wurde angezeigt und vom Schöffengericht Köpenid nicht Leiter des Aufzuges gewesen wäre, dann hätte er sich auf die genügend, Geschäft nicht lebhaft genug, Breise befriedigend. Geflügel: als Leiter eines polizeilich nicht genehmigten öffentlichen Aufzuges 60-80 Teilnehmer des Zuges als Schugzeugen berufen können. Da- Busuhr reichlich, Geschäft flau, Preise befriedigend, in Gänsen gedrückt. mit 6 M. bestraft. Fische: Zufuhr nicht ausreichend, Geschäft lebhaft, Preise befriedigend, bon aber fei keine Rede gewesen. Am Mittwoch beschäftigte sich die 4. Straffammer des Land- Wer kann nach diefem unbegreiflichen Urteil noch wagen, bei Gemüse, Obst und Südfrüchte: Zufuhr genügend, Geschäft ruhig, zum Teil hoch. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Breije unverändert. gerichts II als die vom Verurteilten angerufene Berufungsinstanz mit einem Sommertagsausfluge in Gesellschaft ein Lied zu fingen, wenn Breise gebrüdt. der Angelegenheit. Der cinzige Zeuge, Wachtmeister Streng, gab an, ein Gendarm in der Nähe ist, der doch natürlich nicht danach fragen die Ausflügler hätten eine richtige Marschkolonne gebildet, doch wird, ob der Sänger einige Stunden später die Rede eines Sozial­habe er ungehindert von hinten durch den Zug hindurchgehen bemokraten hören will oder ob er zu einer patriotischen Feier zieht, fönnen bis an die Spize. In der vierten Reihe des Buges um Hurra zu rufen. habe der Angeklagte gestanden mit einem Liederbuch der Hand, aus bem er vorfang. Es sei ein Lied gewesen nach der Melodie: Steh' ich in finstrer Mitternacht". Darin sei eine Stelle vorgekommen:" Jezt kommt der Gendarm mit dem langen Arm." Der von allen mitgesungene Nefrain habe gelautet: Hurra, das fleine Murmeltier" ober so ähnlich. Der Angeklagte behauptete, Als der ein solches Lieb sei überhaupt nicht gesungen worden. Gendarm fam, sei das Lied gesungen worden:" Jung Siegfried hätten auch ein Liederbücher die stolzer Knab'". anderen Ausflügler habt, fie hätten diefelben aber beim Herannahen des Gendarmen fortgesteckt, fo daß er, der Angeklagte, der das Nahen des Gendarmen nicht bemerkte, das Buch in der Hand behalten und weiter gesungen habe. Eine Leitung habe er nicht ausgeübt.

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Aus der Frauenbewegung.

Für den Klassenkampf.

Freireligiöse Gemeinde. Sonnabend, den 1. Januar, vormittags 11 Uhr, Sleine Frankfurter   Str. 6: Festvortrag von Herrn J. Leute Sonntag, den 2. Januar: Vortrag von Herrn M. H. Baege:" Woher stammt die menschliche Seele?" Damen und Herren als Gäste will­

Wafferftands.Nachrichten

Wild: Zufuhr nicht

der Landesanstalt für Gewäfferfunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau.

Bafferftand Memel, Tilfit Bregel, Infterburg Beifel, Thorn Ober, Ratibor  Stroffen

Eine freie Konferenz der sozialistischen   Frauen New Yorts beschäftigte fich am 19. Dezember mit der Stellung unserer Parteigenoffinnen zu den bürgerlichen Suffragetten", die Frankfurt  durch eine formelle Einladung zur Mitarbeit die Veranlassung zu Barthe, Scrimm der Konferenz gegeben hatten und auch zahlreich in die Debatte ein­Landsberg griffen. Genoffin Meta Stern empfahl als Referentin die Annahme Rese, Bordamm der Einladung und brachte eine auf organisierte Beteiligung an der Elbe, Leitmerit bürgerlichen Stimmrechtsbewegung abzielende Resolution ein. An­nahme fand eine von Genoffin Anita Block vertretene Resolution Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld beantragte des sozialistischen   Landes- Frauenkomitees, wonach die Partei­die Freisprechung des Angeklagten und Erstattung der Verteidigungs- genoffinnen zwar mit der Wahlrechtsforderung der bürgerlichen kosten durch die Staatskaffe. Ein Aufzug im Sinne des Vereins- Frauen sympathisieren, aber doch den Klassenkampf für wichtiger bewegung.

HERMANN

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