Zwischen den Verbandsvorständen ivar vereinbart, daß inallen Städten sofort nach dem Kündigungstermin die VerHand-lungen aufgenommen werden sollten. Die beiderseitigen Vorständeverpflichteten sich, die Ortsparteien anzuhalten, eine Einigung amOrte unter allen Umständen zu versuchen. Aus diesem Grundewurde auch vereinbart, nichts darüber verlauten zu lasten, daß,falls in einigen Fällen eine Einigung unmöglich, ein Schiedsgerichtendgültig entscheiden solle. Diese Vereinbarung wurde getroffen,dauiit die Ortsparteien um so eifriger tätigwären, um zu einer Einigung zu kommen, und damit sie sichnicht von vornherein auf das Schiedsgericht verliehen. Was tatnun der Schutzverband? Er gab Anweisung nach den einzelnenOrten, die Arbeitgeber sollten die Forderungen der Arbeiter ein-fordern und diese dann sofort nach Berlin ein-senden, aber den Arbeitern keinerlei Zugeständnisse machen,sondern die weiteren Anweisungen des Vorstandes des Schutz-Verbandes abwarten. Entgegen der getroffenen Vereinbarungwurde dann bekanntgegeben,„daß Herr v. Berlepsch sich zurUebernahme des Schiedsrichterpostens bereit erklärt" habe.Diesen Anweisungen gemäß sind denn auch die Arbeitgeber dereinzelnen Städte vorgegangen. Fast überall sind die Arbeiter-Vertreter brüskiert worden. In diesem Sinne wird auch gegen-wärtig noch fortgefahren. Die„Kaiser-Keller-Resolution" wirdauf Anweisung des Schutzverbandes mit entsprechenden Bcgleit-schreiben den Zahlstellen des Holzarbeiterverbandes zugestellt. Wiedie Begleitschreiben aussehen, dafür eine Probe aus Q u e d l i n-bürg. Der dortige Vorsitzende des Schutzverbandes schreibt:„Nachdem die in Berlin getagte Vertreterversammlung bei-gefügte Resolution einstimmig beschlossen hat, ersuchen wir Sienunmehr, uns mit Ihren herabgesetzten Forderungen näher zutreten."Dem wird noch erläuternd hinzugefügt, daß der Vertrag biszum 10. Januar fertig sein muß, da man ohne Vertrag nach dem12. Februar nicht weiterarbeiten lasten will!— In der„Kaiser-Keller-Resolution" war beschlossen, daß die Zentralvorstände derArbeiterorganisationen nochmals zu Verhandlungen eingeladenwerden sollten. Diese Verhandlungen haben bereits am Z.Januarstattgefunden. Die„Holzarbeiter-Zeitung" berichtet darüber inihrer neuesten Nummer:„Der Arbeitgebcr-Schutzverband hat die Sitzung derZentralvorstände schon auf den 3. Januar einberufen. DieVertreter der drei Arbeiterorganisationen, die der EinladungFolge leisteten, waren einigermaßen gespannt, was der Schutz-verband mit dieser Sitzung bezweckte, nachdem er durch die ent-schiedene Ablehnung des Schieosgerichtes und durch die übrigenvon ihm beschlossenen Maßnahmen so deutlich zum Ausdruckgebracht hatte, daß er auf den offenen Konflikt lossteuert. Tat-sächlich war es auch ein recht naiver Vorschlag, der den Arbeiter-Vertretern unterbreitet wurde. Ihnen wurde zugemutet, aufihre Mitglieder im Reich nach der Richtung einzuwirken, daßsie ihre Forderungen ermäßigen. Natürlich konnte von einemEntgegenkommen nach dieser Richtung, zumal angesichts derFanfaren, welche der Vorstand des Scfmtzverbandes hatte ertönen lassen, keine Rede sein. Von den Vertretern des DeutschenHolzarbeiterverbandes sowohl als auch vom Christlichen Verbandund vom Hirsch-D-unckerschen Gewerkverein wurde diese Zu-mutung einmütig mit aller Entschiedenheit abgelehnt. DerVorstand des Arbeitgeber-Schutzverbandes teilte in dieser Kon-ferenz noch mit, daß auf seiner Städtekonferenz beschlossenIvorden sei, in allen Städten die Verhandlungen so zu fördern,daß auf der für den 20. Januar in Aussicht genommenen nächstenKonferenz der Arbeitgebervertreter ein Resultat vorgelegtwerden kann. Auch die Arbeitgeber in den Städten, die bisherden Eintritt in die Verhandlungen abgelehnt haben, seien vonder Konferenz verpflichtet worden, ihren Widerstand nunmehraufzugeben.Tie Vertreter der drei Arbeiterorganisationen haben dieseMitteilung entgegengenommen. Die Konferenz der Zentral-vorstände ist im übrigen, wie das nach Lage der Dinge nichtanders zu erwarten war, ergebnislos verlaufen."Die Holzarbeiter rüsten auf der ganzen Linie. Eine ganzeAnzahl Orte haben weitere Beitragserhöhungen beschlosten. DerVorstand des Holzarbeiterverbamdes hat in einer Extrasitzungfolgende Beschlüsse gefaßt:„1. Vom 1. Januar d. I. ab bis auf weiteres haben dieZahlstellen einen Extrabeitrag zu leisten, und zwar bis 1. Februarzunächst in der Weise, daß der Verbandsbeitrag von öv Pf. proWoche in voller Höhe, also ohne Abzug der lokalen Prozente,an die Hauptkasse abzuführen ist. Für den entstehenden Ausfallin den Lokalkasten haben die Zahlstellen sich eventuell durch Er-höhung der Lokalbeiträge schadlos zu halten.2. Vom 1. Februar d. I. ab sind von jedem Wochenbeitrag00 Pf. an die Hauptkasse abzuführen, so daß der Extrabeitragalsdann 20 Pf. pro Mitglied und Woche beträgt.3. Das Beispiel derjenigen Zahlstellen, welche in den letztenWochen bereits freiwillig ihre Beiträge teilweise beträchtlicherhöhten, um die Hauptkasse zu stärken, empfiehlt der Vorstandzur Nachahmung in der Weise, daß den leistungsfähigen Zahl-stellen nahegelegt wird, mit dem Extrabeitrag für ihre Mit-glieder über den Satz von 20 Pf. hinauszugehen.4. Sofort nach Erscheinen dieser Bekanntmachung habensämtliche Zahlstellen in außerordentlichen Mitgliederversamm-lungen über die Höhe des Gesamtbeitrages, den sie vom 1. Fe-bruar ab erheben wollen, unter Berücksichtigung vorstehenderBekanntmachung Beschlutz zu fassen und an den Vorstand zuberichten, damit bis dahin rechtzeitig die neuen Beitragsmarkenvon der Hauptkaste geliefert werden können.5. Die Bestänoe der Lokalkaste sollen, soweit sie angelegt sind,sämtlich sofort gekündigt werden, damit sie gemäߧ 77 desStatuts im Notfall als Reserve der Hauptkaste zur Verfügungstehen.Diese Beschlüste werden in der neuesten Nummer der„Holz-arbeiter-Zeitung" gleichfalls bekanntgegeben. Der Vorstand desHolzarbeiterverbandes richtet an die Mitglieder einen Aufruf,in welchem unter anderem gesagt wird:..... Der Kampf wird entscheiden müssen. Wir ersuchenunsere Kollegen in den Vertragsstädten, die örtlichen Verhand-lungen mit Ernst und Ruhe fortzusetzen, solange das Verhaltender Arbeitgeber dies nur irgend ermöglicht.— Wohl sind dieKassen unseres Verbandes intakt, unsere Kampfmittel größer dennje und der Zustrom neuer Mitglieder zählt nach taufenden...,der Kampf wird ein langer und schwerer sein und außerordent-liche Mittel erfordern. In dieser Erwartung hat der Vorstandvorstehende Beschlüsse gefaßt.— Von den Mitgliedern in allenZahlstellen sind wir überzeugt, daß sie sich dessen voll bewußtfind, was für unseren Verband im ganzen bei der diesmaligenBewegung-.uf dem Spiel sieht. Wir vertrauen darauf, daß siedie Lokalverwaltungcn bei der Durchführung vorstehender Be-schlüsse mit ernstem Eifer unterstützen."Die Holzarbeiter stehen ihren Manntneunter Zioniften-Kongrcß in ynwburg.(2 6, bis 3 0. Dezember 1909.)Es ist das erstemal, daß der alle zwei Jahre stattfindendeZionistenkongreß in einer deutschen Stadt tagte. Von denfrüheren Kongressen fanden sechs in Basel» einer in Londonund einer im Haag statt.Der Bericht aus der zionistischen Organisation liegt gedrucktbor; er behandelt mit besonderer Ausführlichkeit die politische Um-wälzung in der Türkei, die auch von den ersten Rednern(Wolfs-söhn und Dr. N o r d a u) eingehend gewürdigt wurde. Weiter be-handelt der Bericht die einzelnen Institutionen der Bewegung.Ucberall ist ein Fortschritt zu verzeichnen. Die Finanzen habensich sehr gebessert. Die verschiedenen Banken und Fonds habenUeberschüsse zu verzeichnen. Der Jahresabschluß des A k t i o n s-k o m i t e e s weist zum ersten Male kein Defizit auf. Die Gesamt-einnahmen der Organisation und der verschiedenen ihr gehörigenInstitutionen usw. betragen 2M> Millionen.Zu dem gedruckten Bericht geben die einzelnen Redner Er-läuterungen, an die sich äußerst lebhafte Debatten schließen. Nachdem Bericht des Aktionskomitees wenden sich die Debatteredner mitschweren Vorwürfen gegen dieses, besonders gegen den Präsidentendes Komitees, Wolffsohn-Köln. Sie beschuldigen das Komitee, nichtgenug gearbeitet zu haben, besonders bei der politischen Um-wälzung in der Türkei untätig geblieben zu sein. Die Delegiertenaus Rußland, Galizicn und Palästina klagen übereinstimmend, daßin ihren Ländern von der Leitung der zionistischen Partei wenigzu spüren sei. Im Mittelpunkt des Kongresses steht die Palästina-frage. Aus dem gedruckten und dem mündlichen Berichte des Pro-festor Marburg geht hervor, daß in Palästina in landwirtschaft-licher und kultureller Beziehung sehr stark gearbeitet wird. DieDebatte zur Palästinafrage nahm denn auch einen breiten Raum inden Verhandlungen ein und förderte zahlreiche Anträge zutage,deren wichtigster wohl der einstimmig gefaßte, von Dr. Oppen-h e i m e r- Berlin vorgeschlagene Beschlutz ist: Siedelungs-Genossenschaften in Palästina zu gründen, wozu ein Kapital von200 000 M. erforderlich ist und garantiert wird. Auch wurde be-schloffen, die europäischen Geschäfte der jüdischen Kolonialbankeinzuschränken und die Gelder nach Palästina zu führen.Die Einheit der verschiedenen zionistischen Parteien wurdewiederholt betont. Von besonderer Bedeutung ist die Rückkehrder„T e r r i t o r i a l i st e n" zur zionistischen Organisation.Dieser Zweig, die sozialistischen Zionisten Amerikas,hatte sich auf dem VIl. Zionistenkongreß von der zionistischenPartei getrennt; sie erklären jetzt, daß sie sich wieder an der Arbeitder zionistischen Partei beteiligen wollen.Der Kongreß schloß mit einem Mißkkang. Die russischenDelegierten obstruierten gegen die bisherige Leitung und derenFührer: Wolffsohn. Da aber das vom Permanenzausschuß vor-geschlagene engere Aktionskomitee bezw. dessen deutsche Mitgliederdie Annahme der Posten ablehnten, so blieb dem Kongreß nichtsübrig, als die alte Leitung in sämtlichen Komitees wieder zu be-stätigen, sie aber als Provisorium zu bezeichnen und einenbaldigen X. Z i o n i st e n ko n g r e tz in Aussicht zu stellen, aufdem eine neue Leitung gewählt werden soll.Hm da Partei.Die dritte Konferenz der sozialdemokratischen Landtags-abgeordneten in den Thüringer Kleinstaatenfand am 2. Januar in Gotha statt. Aus den sieben ThüringerStaaten, wo zusammen 33 sozialdemokratische(gegen das Vorjahreine Zunahme von 3) Landtagsabgeordnete tätig sind, waren26 Landtagsabgeordncte anwesend. Außerdem war als Vertreterdes Parteivorstandes Genosse Molkenbuhr und der Reichs-tagsabgeordnete für K o b u r g, Genosse Z i e t s ch, erschienen. DenSituationsbericht erstattete Abgeordneter Leber-Jena. In dersich daran anschließenden Debatte nahm einen weiten Raum dieMeininger Hofgängerfrage ein. Nach eingehenderAussprache und Aufklärungen durch die anwesenden Meininger Ab-geordneten betrachtet: die Konferenz diese Angelegenheit für er-ledigt. da sich herausstellte, daß irrige und übertriebene Dar-stellungen die Kritik veranlaßt hatten.(?) Ueber die Einwirkungeiner erhöhten Reichserbschaftssteuer und einer Erbansallsteuer aufdie Finanzlage der Thüringer Kleinstaaten referierte AbgeordneterBock- Gotha. Nach einer Aussprache, in der unter Bezugnahmeauf die Finanzverhältnisse in den einzelnen Staaten der Nachweiserbracht wurde, daß gerade die Kleinstaaten empfindlich unter der„Finanzreform" des Reiches zu leiden haben, wurde einstimmigfolgende Resolution angenommen:„Die traurigen Finanzverhältnisse der Bundesstaaten habenihre Ursache in der unvernünftigen Finanzwirtjchaft des Reiches,das durch seine wahnsinnigen Rüstungen zu Wasser und zu Landedie Steuerkraft des Volkes vergeudet und erschöpft.— Die kleinenBundesstaaten sind durch die Auspowerung vom Reichs siskuskaum noch in der Lage, auch nur die dringendsten Ausgaben fürkulturelle Zwecke zu bestreiten, und das Volk leidet sichtlichMangel unter dieser Mißwirtschaft.— Die Konferenz der Thü-ringer sozialdemokratischen Abgeordneten protestiert deshalb mitaller Entschiedenheit gegen den wähnwitzigen Rüstungskoller derherrschenden Kreise, welcher die Finanzen der kleinen Staatendem Ruin und das Reich dem Bankerott entgegenführt. Die besteFinanzreform ist die Beschränkung der Flottenrüstung und Ein-führung der allgemeinen einjährigen Dienstzeit im Heere. ZurAmortisation der Reichsschulden und Durchführung wichtigerKulturaufgaben ist die besitzende Klasse mit einer 400— 200 Mil-lionen betragenden Erbschaftssteuer zu belegen."Abgeordneter B a u d e r t- Weimar sprach sodann über:„Naturalisation und Staatsangehörigkei t". Erbetonte, daß diese Frage gerade für die minderbemittelten Bevölke-rungsschichten in den Thüringer Kleinstaaten insofern von größterBedeutung sei, da es vorkomme, daß eine Familie bald in demeinen, bald»n dem anderen Vaterlande wohne, schon wenn sie auchnur einen OrtSteil wechsle. Die Schwierigkeit der Beschaffung derPapiere zur Erwerbung dieser Rechte wurde in der Debatte anBeispielen hervorgehoben. Einstimmig gelangte dazu folgende Re-solution zur Annahme:„Angesichts der erschwerenden Umstände, unter denen esbisher ReichSauSländern und Angehörigen deutscher Bundes»staaten möglich ist, daS Bürgerrecht in den meisten deutschenBundesstaaten zu erwerben, sofern durch Abstammung oder durchbesondere landesgesetzliche Bestimmungen Erleichterungen nichtvorgesehen sind, erachtet cS die 3. Konferenz der sozialdemo-kratischen Landtagsabgeordneten der Thüringer Kleinstaaten fürdringend notwendig, daß im Reichstag bei der Abänderung desGesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- undStaatsangehörigkeit vom 1. Juni 1370 weitgehende Erleichte-rungen geschaffen werden.Solange eine einheitliche Regelung dieser Frage noch nichterfolgt ist, muß versucht werden, vermittels der Landesgesetz-gebung die Erwerbung der StaatLbürgerrechte in den einzelnenBundesstaaten so zu erleichtern, daß die Zurückweisung vonNaturalisationsgesuchen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahme-fällen stattfinden kann; die Erwerbung des Staatsbürgerrechtsvon Angehörigen eines anderen deutschen Bundesstaates aberohne jedwede Formalität mit der Ansässigkeit in dem betreffendenBundesstaate sich vollzieht."Die Domänenfrage wurde unter Bezug auf die MeiningerVerhältnisse vom Abgeordneten K n a u e r- Sonneberg erörtert.Da diese Frage in einer Anzahl der Thüringer Kleinstaaten nochkeine Regelung erfahren hat. aber von sehr großer Bedeutung fürjeden einzelnen Staat ist. so wurde nach kurzer Aussprache be-schlössen, das Thema unter Berücksichtigung der Verhältnisse inden einzelnen Thüringer Vaterländern vom Abgeordneten Hof-mann- Saalfeld auf der nächsten Konferenz eingehend behandeln zulassen.Ueber Grund- oder Vermögens st euer referierte W-geordneter V e t t c r l c i n- Gera. Er stellte sich auf den Stand-Punkt, daß eine Klärung darüber, ob die Aushebung der Grund-steuer unter allen Umständen zu erstreben sei. nicht erreicht sei.Jedenfalls dürfe einer Aufhebung der Grundsteuer ohne Ersatznicht zugestimmt werden. In der sich daran schließenden Aussprachestellte sich heraus, daß man sich in zwei Staaten gegen die Aus-Hebung der Grundsteuer erklärt habe, während unsere Genossen inden übrigen Ländern für eine Aufhebung eingetreten sind, da dieSteuer nicht den tatsächlichen Besitz, sonder» den bewirtschafteten,oft stark verschuldeten nur nominellen Besitz belaste. Schließlicheinigte man sich dahin, daß für die Aushebung der Grundsteuerzu stimmen sei, sofern der Einnahmeausfall durch Steuern, die nurdie besitzende Klasse belasten, gedeckt wird.Der weiter zur Beratung vorpesthene Punkt: Nebernahmsder Kammergüter in Staatsregie, soll in Verbindung mit derDomänenfrage aus der im Jahre 1911 in Gera stattfindendenKonferenz behandelt werdeip Der Zeitpunkt der Einberufung, mög-lichst in den Sommermonaten, wurde den beiden SekrnävenZaudert und Leber überlassen.Ein eigenes Heimhat die Remsckieider Arbeiterschaft erworben. Die Volks-hauSgeuossenschaft hat das Hotel„Reichshos", Bisinarckstraße SS— 61,eine Minute vom Hauptbahnhof entfernt, für den Preis von250 000 Mark angekauft. Die EiiiweihmigSseier fand am Silvester-abend statt. Der Reichstagskandidat des Kreises, Redakteur Wilh.D i t t in a n n aus Solingen hielt im Laufe deS Abends eine mitBegeisterung aufgenommene Ansprache.Soziales.Abderiten in Guben.DaS Gubener Stadtparlament sucht den Sieg unserer Ge»nassen durch eine ebenso horrible wie lächerliche Entscheidung zukorrigieren. Von den neu gewählten vier Genossen wurde nur dasMandat deS Genossen Schüler für gültig erklärt, der in einerErsatzwahl mit 1568 Stimmen über den bürgerlichen Gegen-kandidaten siegte, der 1402 Stimmen erhalten hatte. Hingegen er-klärte die Stadtverordnetenversammlung die Wahl unserer Ge-nassen Hänchen, Galke und Thiele aus folgender jeder vernünftigenGesetzesauslegung geradezu ins Gesicht schlagenden Begründungfür ungültig. Di« am 24. November vollzogene Hauptwahl führtezu keinem definitiven Resultat. Es wurde zwischen den vierbürgerlichen und den vier sozialdemokratischen Kandidaten eineStichwahl erforderlich. Sie wurde vom Wahlvorstand auf den11. Dezember anberaumt. Bei dieser wurde«in Bürgerlicher mit1925 und unsere drei Genossen mit 1793, 1736 und 1727 Stimmengewählt. Am letzten Tage des abgeschlossenen Jahres erklärte nundie Stadtverordnetenversammlung diese vier Mandate für>m»gültig, weil— dem Gesetz(Z 26 der Städtcordnung) entsprechend—die Ausschreibung zur Stichwahl nicht vom Magistrat, sondern vomWahlvorstand erfolgt war! Der Stadtrat Zabel erklärte, er habe inder Bekanntmachung des Wahlvorstandes die Unterschrift„Wahl-vorstand" durch„Magistrat" ersetzt, versehentlich sei jedoch die mit„Wahlvorstand" unterschriebene Bekanntmachung veröffentlicht. Erhalte diesen Irrtum für keinen wesentlichen, die Gültigkeit derWahl tangierenden. Die Mehrheit der Stadtverordnetenvcrsamm-lung meinte jedoch: Da Gruppenwahl stattgefunden habe, so setZ 26 der Städteordnung durch 8 11 des Zuständigkeitsgesetzes außerKraft gesetzt. Es hätte der Magistrat, nicht der Wahlvorstand, dieStichwahl anordnen müssen. Das sei ein wesentlicher Formfehler,wie Senatsentscheidungen wiederholt anerkannt hätten.Soviel Behauptungen die Mehrheit aussprach, soviel geradezulächerliche Irrtümer!§ 11 des Zuständigkeitsgesctzes hat auch nichtdas geringste mit 8 26 der Städteordnung zu tun. Gemeint scheintdie Mehrheit nicht daS Zuständigkeitsgesetz, sondern die Novelle von1990 zu haben, die die Abstimmung nach Gruppen in den einzelnenWahlbezirken zuläßt. Allerdings ist die Ansicht aufgetaucht, daßdiese Novelle den 8 26 der Städteordnung insofern geändert habe,als der Magistrat an Stelle des Wahlvorstandes treten dürfe. DieseAnsicht ist aber lediglich mit Rücksicht auf den Wunsch in die Er-scheinung getreten, die durchgefallene BlockfreisinnsgrößeDr. Mugdan in die Stichwahl zu bringen. Der Berliner Magistratwar es bekanntlich im Verein mit dem Berliner Kommunalfreisinn,der diesen Gallimathias vertrat und auf Grund desselben die un-gältige Wahl Mugdans für gültig erklärte. Das Oberverwaltungs-gericht hat eine solche Auslegung des 8 26 der Städteordnung fürjeglicher verständiger Auffassung des Gesetzes widersprechend er-klärt und demgemäß Mugdans Wahl kassiert, weil bei dieser, ent-gegen dem 8 26 der Städteordnung, der Magistrat sich an Stelle desWahlvorstandes setzte. Und da kommen nun Gubener Stadtverord-nete und behaupten: Senate hätten gerade umgekehrt entschieden!Abdera ist von Guben übertroffen.Hoffentlich lassen unsere Genossen sich die Mühe nicht vre-d riehen, Gubens Magistrat und Stadtverordnete eine Lektion überden Sinn des 8 26 der Städteordnung durch die Berwaltungs-gerichte erteilen zu lassen._Krankengeld und Walderholungsstiitten.Nach den Bestimmungen des 8 18 des Jnvalidenversicheruugs-Gesetzes ist den Angehörigen eines Versicherten, bei dem das Heil-verfahren durchgeführt wird und der zu diesem Zweck in einemKrankenhaus untergebracht ist, die sogenannt« Angehörigenunter-stützung zu bezahlen, die in der Regel die Hälfte des Krankengeldesbeträgt. Ein gesetzlicher Anspruch auf das Heilverfahren bestchtnicht, hat eine Versicherungsanstalt das Heilverfahren übernommtn»so besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Angehörigeurente.Seit einiger Zeit nehmen die Versicherungsanstalt-en zur Durch-führung des Heilverfahrens auch die Walderholungsstiitten in An-spruch uno glauben, dadurch die Tlngehörigenuntcrstützung er-sparen zu können, weil Walderholnngsstätten keine Krankenhäusersind, die Angehörigenunterstützung aber nur dann gewährt werdenmuß, wenn der Versicherte in einem Krankenhaus verpflegt wird.Die Versicherungsanstalten berufen sich dabei auf eine Entscheidungdes ReichsversichcrungSamtes vom 30. Sepien, der 1905(A.1906, S. 460), in der festgelegt ist, daß Walderholungsstätten nichtalz Krankenhäuser zu betrachten sind. Der Entscheidung desReichsversicherungsamteS lag folgender Sachverhalt zugrunde: EinsVersicherungsanstalt hatte für ein erkranktes OrtZkrankenkassen-Mitglied vor Ablauf der 26. Woche das Heilverfahren übernommenund das Mitglied in eine Waldcrholungsstättc eingewic ken, die nurTagesbetrieb hatte. Die Versicherte, eine Arbeiterin, vqxlangtefür die Dauer des Aufenthaltes in der Walderholungsstätte das ihrauf Grund des Statuts der Ortskrantenkasse zustehende Kranken»geld von der Versicherungsanstalt, weil diese das Heilversahrenübernommen hatte und auf Grund der gesetzlichen Bestimmungendie Ansprüche des Kassenmitgliedes auf die Versicherungsanstaltübergehen. Die Versicherungsanstalt verweigerte das Krankengeld.obwohl sie es von der Krankenkasse erhalten hat, weil die Wald» �erholungsstätt« als Krankenanstalt im Sinne des Krankenversiche»rungsgesctzes zu betrachten sei. Der Beschwerde der Arbeiterin gastdas Reichsversicherungsamt statt. Aus den Gründen ist zu ent-nehmen, daß Versicherte nur dann keinen Anspruch auf Kranken»geld haben, wenn sie in einem Krankenhaus behandelt tverden.Unter einem„Krankenhaus" ist ein zu Heilzwecke» dienender Ortzu verstehen, in dem nicht nur die geeigneten Maßnahmen zurWiederherstellung der Gesundheit getroffen werde,., sondern zu-gleich für die gesamten persönlichen Lebensbedürfnisse des Krankengesorgt ist. Krankenhauspflege und Kur umfassen daher die Gewäh-rung ärztlicher Behandlung, Arznei, Kost und Unterkunst und,