Einzelbild herunterladen
 

Nr. 7. 27. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 9. Januar 1910.

-

strafe bis 300 M. bedroht sind, und die in§ 146a der Gewerbe­ordnung bedrohten Gewerbebergehen will die Novelle der Staats­Anklage zu unterlassen.

Erweiterung der Willkür des Staatsanwaltschaft gestatten, wegen Geringfügigkeit der Verfehlung die

anwalts.

Nach dem heutigen Strafgesetzbuch muß der Richter jeden schuldig Befundenen nach dem Gesetze verurteilen, mag die Tat auch Wir wir bereits in dem Leitartikel vom 1. Oktober 1908 dar- noch so unwesentlich oder entschuldbar sein. Im Gegensah hierzu gelegt haben, enthält der damals veröffentlichte Entwurf einer milden Fällen des Diebstahls( Entwendung genannt), der Körper­will der Vorentwurf zum Strafgesetzbuch(§ 83) bei besonders Strafprozeßordnung eine Reihe reaktionärer Bestimmungen aller- verletzung, Beleidigung und einiger anderen Bergehen, bei allen schärfster Art, die ihn als ein besonders gefährliches Ausnahme-| Uebertretungen und bei Delikten jugendlicher und vermindert zu­gesetz gegen die arbeitende Klasse und den rechnungsfähiger Personen sowie bei Versuchshandlungen dem Rich­Mittelstand charakterisieren. Die Verschlechterungen, ter gestatten, ganz auf Strafe zu verzichten. die der Entwurf brachte, sind im wesentlichen auch in dem dem Reichstage in der vorlegten und letzten Session vorgelegten Straf­prozeßordnungsentwurf enthalten. Bei der Charakterisierung des Entwurfs hatten wir als einen besonderen Nachteil hervorgehoben, daß nach dem Entwurf die Staatsanwaltschaft nicht nur Herrin des gesamten Strafprozesses bleiben soll, sondern vielmehr ihre AII macht noch erweitert und die Willkür der Staatsanwaltschaft zumgesetzlichen Prinzip erhoben werden soll. Hierzu gehört der Versuch, der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu geben, wegen ciner Reihe von strafbaren Handlungen nur dann Anklage zu er­heben, wenn die Verfolgung ihrer Ansicht nach im öffent­lichen Interesse liegt". Mit der Verurteilung dieses neuen Prin­lichen Interesse liegt". Mit der Verurteilung dieses neuen Prin­zips stimmte die gesamte Parteipresse und auch ein großer Teil der bürgerlichen Presse überein. Genosse Wolfgang Heine ersucht uns jetzt um Aufnahme des nachstehenden Artikels, um einer anderen Auffassung Raum zu geben:

Weniger Strafen.

Von Wolfgang Heine .

Es scheint mir an der Zeit, eine Diskussion über eine Frage zu eröffnen, zu der die Reichstagsfraktion nächstens Stellung nehmen muß, und über die in der Partei die Ansichten noch wenig geflärt sind. Da es sich um ein Problem durchaus praktischen Cha­rafters handelt, dürfte das Zentralorgan der geeignete Platz dafür fein. Der geltende Strafprozeß wird im wesentlichen beherrscht vom Brinzip des Anklage zwanges( Legalitätsprinzip). Jede zur Kenntnis der Behörden gelangte strafbare Handlung muß verfolgt verden, sonst machen sich die betreffenden Beamten der Staats­anwaltschaft und Polizei strafbar.

Durchbrochen ist dies Prinzip schon jetzt nach zwei Richtungen, und diese Durchbrechungen sollen durch die dem Reichstage bor­Iregende Novelle zur Strafprozeßordnung und den veröffentlichten Vorentwurf eines neuen Strafgesehbuchs erweitert werden. Erstens wird die Verfolgung gewiffer strafbarer Handlungen von dem Antrage des Verletzten abhängig gemacht; dieser An­trag kann in einigen Fällen sogar zurückgenommen werden. Der Vorentwurf des Strafgesetzbuches will das Antragserfordernis etwas ausdehnen, namentlich auf unbedeutendere Vermögensver­gehen und will auch die Zurüdnahme eines gestellten Strafantrags in erweitertem Maße zulassen.

Zweitens tann die Staatsanwaltschaft nach der heutigen Pro­geordnung bei Beleidigungen und einfachen Körperverlegungen die Verfolgung wegen Mangels eines öffentlichen Interesses ablehnen und den Berletzten auf den Weg der Privatklage verweisen. Die Novelle zur Strafprozeßordnung schlägt vor, das gleiche auch bei gefährlicher Körperverlegung, bei Bedrohung, einfachem Haus­friedensbruch, Verlegung des Briefgeheimnisses und allen Vergehen gegen das literarische, künstlerische oder wirtschaftliche Urheberrecht einzuführen.

Darüber hinaus will aber die Novelle auch noch andere Aus­nahmen vom Legalitätsprinzip einführen. Bei Anklagen wegen mehrerer Delikte soll es erlaubt sein, weniger wichtige Fälle außer Betracht zu lassen( Entwurf§ 154). Bei Straftaten, die im wesents lichen das Ausland interessieren, soll gestattet werden, von einer Anklage im Inlande abzusehen(§ 155). Gegen Jugendliche soll feine Klage crhoben werden, wenn Befferungs- oder Erziehungs­maßregeln vorzuziehen sind(§ 365). In Sachen, die nach dem Entwurf vor den Amtsgerichten ohne Schöffen verhandelt werden sollen- das sind lebertretungen und Bergehen, die nur mit Geld­

Kleines feuilleton.

Allen diesen geltenden Bestimmungen und den neuen Vor­schlägen ist gemeinsam, daß sie das Prinzip der strengen ausnahms­losen Gerechtigkeit durchbrechen und die Frage der Strafverfolgung in eine gewisse freie Willkür stellen. Beim Strafantrag ist es die abhängen. In den anderen Fällen sollen Staatsanwaltschaft over Willkür des Antragsberechtigten, von der Anklage und Verurteilung Gericht zwar richtig verstanden nicht nach launenhafter Billtür, aber doch nach ihrem freien, nur durch ihr Gewissen eingeengtem Gr­messen entscheiden dürfen, ob Anklage erhoben oder gar ob der Schuldige bestraft werden soll.

Unzweifelhaft bedeuten die Vorschläge der Novelle zur Straf­prozeßordnung und des Vorentwurfs zum Strafgesetzbuch eine Er­weiterung des diskretionären Ermessens der Justizbehörden und denken gegen sich. Vielfache recht ungünstige Erfahrungen begrün­haben aus diesem Grunde gewisse prinzipielle und praktische Be­ben die sichere Erwartung, daß auch die neuen Bestimmungen in den Fällen, wo die politischen oder sozialen Vorurteile der Be­amtenschaft oder die Intereffen der herrschenden Klassen in Be­tracht kommen, nicht selten die Wirkung haben würden, Bergehen von Personen, die als Träger der Autorität gelten, oder Delikte von Besitzenden gegen Angehörige der sogenannten niederen Klassen der Strafe zu entziehen. Die Prügel, die ein Gutsherr oder In­spektor seinem Arbeiter verabfolgt, werden manchem Staatsanwalt geringfügig erscheinen, während er die Erwiderung des getränkten Senechts als fürchterliche Ordnungsverlegung empfinden wird. Auch bei dummen Streichen von jungen Leuten der befizenden Klassen wird die Justiz leichter das Verständnis dafür haben, welche zer­störende Wirkung auf ihr Leben eine Bestrafung haben könnte, als bei Kindern aus den Voltskreisen. Konservative Gastwirte werden die Aussicht haben, daß ihre Uebertretungen der Polizeistunde als besonders leicht oder für das öffentliche Intereffe gleichgültig an­gesehen werden, während die Konkurrenten, die ihre Räume zu fozialdemokratischen oder gewerkschaftlichen Versammlungen her­geben, jedesmal wegen Erheblichkeit der Straftat der Anklage und Verurteilung verfallen. Und so auch auf anderen Gebieten. Mag auch solche Ungleichmäßigkeit in der Handhabung der Gesetze nicht in allen Fällen eintreten, so ist sie doch häufig genug zu erivarten. Jedenfalls kann man fagen, daß ihre Möglichkeit erweitert, und daß das, was jetzt nur unter Verlegung des Gesetzes geschehen kann, gefeßlich gebilligt werden würde.

Das ist alles zweifellos, und ich möchte, daß sich niemand dar­über täuschte. Trotzdem glaube ich, daß, abgesehen von einem noch au erörternden Buntte, der gesetzliche Vorkehrungen erheischt, die vorgeschlagenen Erweiterungen des diskretionären Ermessens der Justizorgane einen Fortschritt bedeuten, den die Sozialdemokratie nicht ablehnen sollte. Auf den Gebieten, die die politischen und sozialen Stämpfe berühren, würde sich praktisch nicht viel ändern, auf allen anderen aber wäre der Nußen sehr groß! Ja, ich halte die Einschränkung des Legalitätsprinzips und des Strafzwanges für eine so unentbehrliche Reform, daß ich die Halbheit und Bag­haftigkeit bedauere, mit der namentlich die Novelle zur Strafprozeß­ordnung an sie herangeht.

-

"

Schlechter werden kann das gar nicht durch die ausdrückliche Einschränkung eines Anklagezwanges, der zur Fittion geworden ist. Ja, ich würde gerade einen Vorteil darin sehen, wenn in solchen Fällen die Anklagebehörde frant und frei ihr:" Ich will nicht" an die Stelle von ebenfalls höchst subjektiven und fachlich anfechtbaren Begründungen der Ablehnung fehte. Das öffentliche Bewußtsein würde nur um so klarer empfinden, was wir als Klassenjuſtiz" bewußten und beabsichtigten Rechtsbruches, wohl aber die fast un­zu bezeichnen pflegen, womit wir zwar feineswegs die Behauptung entrinnbare Macht des politischen und sozialen Bewuß seins zum Ausdruck bringen wollen.

Es gibt zu denken, daß gerade aus Kreifen der Staatsanwälte Widerspruch gegen die vorgeschlagenen Einschränkungen des Legali­tätsprinzips erhoben worden ist, und zwar weil man auf dieser Seite fürchtet, dann noch weniger als jeßt die Behauptung aufrecht­erhalten zu können, man sei die objektivste Behörde der Welt". So verständlich es ist, wenn gerecht und unabhängig denkende Staats­immer nur nach den Grundsäßen einer unbeugsamen objektiven anwälte persönlich überzeugt sind, die Staatsanwaltschaft handle Gerechtigkeit, und wenn sie gerade im Interesse des Ansehens ihrer Behörde wünschen, davon nichts abzubröckeln, so wenig hat die Sozialdemokratie eine Veranlassung, diesen Glauben zu teilen und zu unterstüßen.

Ungefähr dasselbe ist von dem weitgehenden Rechte der Straf milderung und des völligen Verzichts auf Strafe zu sagen, das der Vorentwurf zum Strafgesetzbuch dem Richter einräumen will. jetzt schon nur in der Theorie; praktisch wird sie überall durch per. Gine absolute Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person besteht auch fönliche Momente eingeschränkt: Erfahrungen oder Mangel an solchen, Vorurteile und Interessen, denen der Richter durch die Art feiner Vorbildung und Tätigkeit in seiner besonderen Weise unter­worfen ist. Das gilt namentlich, wo die politischen und sozialen Konflikte der Zeit sich wirksam zeigen; auf diesem Gebiete würde also die größere richterliche Freiheit kaum etwas zum Schlechten ändern.

Wo jedoch die eigentlichen Kämpfe um die gesellschaftliche Macht und um die Autorität der Herrschenden nicht mit hineinspielen, da ist zu erwarten, daß sowohl die Einschränkung des Anklagezwanges als das Recht zum Verzicht auf Verurteilung äußerst segensreich wirken werden. Dies find aber die bei weitem überwiegenden Fälle. Wir Bolitiker sind geneigt, in erster Reihe an die politischen Prozesse zu denken, und in der Tat dürfen wir auch unter feinen Umständen Vorschlägen zustimmen, die die Freiheit politischer Ueberzeugung und ihre Betätigung noch weiter von dem Belieben der Behörden abhängig machen könnten. Dagegen dürfen wir auch nicht vergessen, daß schließlich die übergroße Zahl der Straffachen, namentlich gerade der kleinen, unbedeutenden, die politischen Rechte des Volkes nicht berühren. Soweit aber die politischen Vorurteile ausgeschaltet sind, haben wir keinen Anlaß, an einer humanen und verständigen Handhabung der Geseze wenigstens bei einem sehr großen Teil der Staatsanwälte und Richter zu zweifeln. Sicherlich erweitern die neuen Vorschläge die Möglichkeit einer milden, den Bedürfnissen des Falles angepaßten Braris.

Was empört das öffentliche Gewissen immer aufs neue? Die unzähligen fleinlichen Prozeße wegen geringen Diebstahls, die Anklagen und Verurteilungen Jugendlicher, die massenhaften und oft lächerlichen Bestrafungen wegen Uebertretungen. Wie oft hört man vom Richtertische Ausdrücke des Bedauerns, wegen solcher Ba­gatellen überhaupt verurteilen zu müssen! Es ist kein Zweifel, daß es gerade den Armen, den Angehörigen der arbeitenden Selaffen zugute kommen muß, wenn nicht wegen jeder Kleinigkeit angeklagt und bestraft zu werden braucht. Auf einen Fall, in dem wirklich ein Leichtfuß aus befizenden Kreisen einer verdienten Strafe ent­gehen mag, werden hunderte kommen, in denen die Milde des Ge­fetes den Opfern der Not, der mangelhaften Erziehung und Schule bildung, kurz den breiten Voltsmassen helfen wird.

Christians nicht fonderlich markanter Don Juan hatte in Helene Mitfchers Cornelia eine intereffante, den verzückten Stim­mungen farbenreichen Ausdruck leihende Partnerin.

dt.

In Wahrheit steht schon jetzt der Anklagezwang nur auf dem Papier. Lehnt sich die Ueberzeugung eines Staatsanwalts gegen Die Verminderung der Anklagen und Verurteilungen muß eine Anklage auf, oder hat er nur kein rechtes Interesse an dem die wichtigste Aufgabe jeder Reform des Strafrechts und Straf­Fall, so gibt es auch jetzt Gründe genug für Einstellungen. Ganz prozesses sein. Mit dem Prinzip des Anklagezwanges und der an­besonders zeigt sich das schon heute, wo die Intereffen und Erre- geblich unbeugsamen, keinen Ausnahmefall fennenden Gerechtigkeit gungen der Klaffentämpfe mitspielen, bei Strafanträgen von find wir dahin gekommen, daß die Gesellschaft mit einer Unmasse Staatsbürgern gegen Beamte, von Arbeitern gegen Arbeitgeber vollkommen entbehrlicher Strafprozesse geplagt wird, daß Zeit, oder Streitbrecher, von politisch Oppositionellen gegen Angehörige geistige Straft und Geld vergeudet werden, die auf nüßlicheres ver der Regierungsparteien. Dafür liefert namentlich auch die Ge- wendet werden könnten. Daß diefe Ueberwucherung mit Straf schichte der Parteien, die abwechselnd als staatstreu" oder" reichsprozessen die Gesellschaft nicht vor dem Verbrechen schüßt, daß fie feindlich" gelten, namentlich des Zentrums, ergögliche Beispiele. vielfach Verbrecher erzieht, ist allmählich eine anerkannte Wahrheit darum gruppierten Häuser mit ihren Wohn- und Vorratsräumen, fort. Je höher ihre taumelnde Verblendung steigt, um so größer ihren Abwässeranlagen, ihren Brunnen und ihren Grbbegräbnissen und schöner, um so wahlverwandter den Trieben seines eigenen freizulegen. Zahllose Kleinfunde bildeten die Ausbeute: altbaby- Selbst erscheint sie ihm. Er liebt aber, nach rückhalte Lonische Siegelzylinder und Amulette, Gold- und Elfenbeinschmud, Lofer Gegenliebe dürstend, empfindet er mit bohrendem Zum Ursprung des Sozialistengesetzes. Bismard hat, wie allerlei Gerät von Kupfer, Bronze, Stein und Ton, und vor allem Schmerz, baß der Zauber, den er ausübt über die man weiß, das Verbrechen des Sozialistengesetzes begangen, um die eine große Anzahl gebrannter und ungebrannter beschrifteter Ton- Sphäre zufällig finnlichen Begehrens nicht hinausdringt, daß Liberalen zu sprengen und die schutzöllnerische Umkehr in der Wirt- tafeln aus allen Epochen bis herab zu den Bersertönigen Darius zutiefft, vom Rausch nur überbraust, nicht ausgelöscht, in ihrem schaftspolitik zu ermöglichen. Aus dem eben erschienenen und Xerges. In Assur wurden in der Berichtszeit ebenfalls Herzen das Bild des anderen wohnt, den sie verlassen. Im Genusse Bennigsen- Wert Hermann Ontens geht mit völliger zwei Sonderaufgaben weitergeführt und zu einem gewiffen Ab- freist seine Eifersucht um diesen Punkt. Er will Gewißheit oder Tod. Stlarheit hervor, daß sich die Liberalen durchaus dieses Bismarckichen schluß gebracht. In mühsamer Arbeit ist die Ruine eines parthischen So ruft er den Betrogenen felbft herbei. Und als bei deffen An­Zweds bewußt waren, daß sie aber gerade deshalb, um sich nicht Balastes herausgeschält worden, der vermöge feiner eigenartigen blick das Mädchen aus dem Fieber erhitter Sinnlichkeit aufgeschreckt, ausschalten" zu lassen, das Verbrechen begehen halfen. Der erste Anlage sowohl wie wegen der Fülle abwechslungsreicher Gipsstuck zu ihrem früheren Sein erwachend, Verzeihung fleht und ihre Liebe Entwurf des Gesetzes war vom Reichstag mit Hilfe der Liberalen ornamente geeignet erscheint, nach mehr als einer Richtung hin neu beteuert, stößt sich Don Juan das Messer in die Brust. Durch abgelehnt worden. Das hatte Bismarck vorausgesehen und gewollt, wichtige baugeschichtliche Aufklärungen zu vermitteln. Unweit der alle Unzulänglichkeiten der psychologischen Ausführung, scheint ein um den liberalen Einfluß zu brechen. Der Reichstag wurde auf- Stadtumwallung, da, wo die Neustadt sich füdlich an die Altstadt gedankenmäßiger, im Grundgefüge nicht banaler Zusammenhang gelöst. Als die Liberalen erkannten, was Bismarck bezweckte, be- anlegt, ist eine doppelte Reihe von Stelen( Steinplatten) freigelegt hindurch. fehrten sie sich zur Durchbrechung des ersten liberalen Grundjages, worden, die, von wechselnden Abmessungen und Formen und aus das gleichen Rechts, das Bennigfen noch im Frühjahr 1878 verschiedenen Steinsorten hergestellt, durchiveg Inschriften getragen im Reichstag pathetisch verteidigt hatte. Bennigsen war der Kuppler haben. Die vordere Reihe nennt ausschließlich altassyrische Könige, des liberalen ilmfalls. Er pfiff die oppositionelle liberale Bresse von Adadnirari I. bis Sardanapal, oder Königinnen, z. B. die sagen­zurück, und er brachte den Lasterschen Flügel der Partei, der dem berühmte Semiramis, die hintere bietet die Namen von Statthaltern Ausnahmegesetz widerstrebte, in die Minderheit. Die Grundfrage assyrischer Provinzen und fester Plätze. des Liberalismus war für ihn nur noch eine taktische Erwägung parlamentarischen Schachers. Unmittelbar vor Beginn der Beratung ivar sich Bennigsen noch im unklaren über seine endgültige Stellung. Man werde sich, schreibt er am 15. September 1878 an seine Frau, von Dtto Anthes. Neues Theater: Don Juans legtes Abenteuer bei der ersten Lesung möglichst reserviert halten, da wir noch gar das Ausmaß der meist im Neuen Theater gebotenen Premieren Das Stüd ragt um ein Erhebliches über nicht wissen, was Bismard eigentlich will, d. h. ob es ihm darum heraus. Es fehlt die fuggeftive, die Phantasie des Zuschauers in-Berlins Opernfegen. Von allen Seiten tauchen jetzt zu tun ist, ein Sozialistengefeß zustande zu bringen oder den Bann der fünstlerischen Abficht zwingende Straft, aber darum in Berlin Pläne zur Gründung neuer Opernunternehmungen auf­uns an die Wand zu drücken", wie fein beliebter Ausdruck sein soll. enthält die Konzeption doch Ansätze und Züge, Sie ein Gefühl dabei können die alten kaum bestehen. Es verlautet, daß auch der zweiten Beratung beabsichtige wedlofer Leere, wie sonst so oft, nicht aufkommen laffen. Hermann Gura( der Veranstalter der Sommeroper bei Stroll) am ich ชน reden. Eine charakteristische Anekdote in dieser Richtung wird über ihn erzählt. Als er in Friedrichsruh die Nachdem er in strupellosem Egoismus Jahrzehnte lang mit Frauenherzen dazu findet. Es war kein übler dramatischer Einfall, daß Don Juan, nach Schiffbauerdamm einen Millionenbau plant, wenn sich das Geld richt von dem Nobilingschen Attentat erhielt, soll er in Gegenwart frivol gespielt, am Schlusse feiner Laufbahn die Qual ver- Vorträge. Im Institut für Meereskunde eines zum Besuch anwesenden höheren Beamten ausgerufen haben: " Jetzt habe ich die Kerle!" und zur Erklärung für den etwas ver- schmähter Liebe in feinem eigenen Selbst erlebt. Und diese Wendung( Georgenstr. 34-36) spricht: Montag, den 10., Dr. L. Brühl über wundert ausschauenden Beamten hinzugefügt haben:" Ich meine die erhält ihre charakteristische Nuance bei Anthes dadurch, daß die deutsche Hochseefischerei, mit Lichtbildern, Dienstag, Stationallibera! cn 1""- Am 9. Oktober kann dann Bennigsen bereits Kunst an der Reinheit eines Mädchens abprallt, sondern mitten im ländische Seestädte unter Vorführung von Lichtbildern. Am Don Juan dies Schicksal trifft, nicht etwa weil seine den 11., Dr. Vogel über eine Wanderung durch altnieder­Bismarck mitteilen, daß die Fraktion bereit sei, unter wiederholtem Triumphe des Verführers. Um einer eitlen bösen Laune willen Mittwoch, den 12. beginnt Dr. Wente seine Vortragsreihe über das starken Druck meinerseits". bersucht er an Cornelia, einer venetianischen Patriziertochter, seine Tierleben an den deutschen Küsten mit dem Vortrag über Urtiere, Deutsche Ausgrabungen in Affur und Babylon. Die Deutsche Macht. Daß fie ihm als die stolzeste der Jungfrauen geschildert Schwämme und Nesseltiere, mit Demonstrationen und Orient Gesellschaft teilt im 42. Heft ihrer Mitteilungen" die Er wird, doppelt unnahbar als Verlobte, reizt den hochmütigen Genüß- Lichtbildern; am Freitag, den 14. spricht Prof. Eulenburg über die gebnisse der Grabungen in Babylon und Assur während des letzten ling. Er will es sich beweisen, daß er, obschon die Haare ihm heilträfte des Meeres. Einlaßkarten sind zu 25 Pf. in der Sommerhalbjahres mit. Auf dem weiten Ruinenfelde von Babylon ergraut sind, dies hochgepriesene Mädchenkleinod wie jede andere Geschäftsstelle erhältlich. Der Vortrag am Montag ist zum Besten find die Arbeiten an zwei Dertlichkeiten fortgelegt worden, die heute durch Aufwiegelung der Sinnlichkeit erobern kann. Und es gelingt. der Hinterbliebenen der im Dezembersturm berunglückten Finken­Merkes und Sachn heißen. Die letztgenannte stellt sich immer mehr Sie liebt den jungen schönen Bräutigam, doch unter Don Juans wärder Hochseefischer bestimmt; Eintrittskarten kosten 1 M. als ein großes Gebäudeviereck heraus, das rings von einer starten, dreisten Worten und Blicken vollzieht sich, scheint es, eine völlige Ein intereffanter Schach wettkampf um die mit Toren und Türmen versehenen und streckenweise tafemaitierten Wandlung ihres Wesens. Sein schamloses Werben betäubt fie Weltmeisterschaft wird seit Donnerstag in Wien ausgefochten zwischen Doppelmauer umgürtet ist und in seinem Innern Wohngebäude und wie ein füßes Gift, entfacht geheime Träume, die sie sich nie ein asker und Schlechter. Höfe birgt, ganz nach Art der Kasbah mittelalterlicher arabischer Städte. gestanden, zu heißer Glut, und jedes anerzogene Gefühl der Scham Ein neues Mittel gegen die Seefrankheit, Das Mertes stellt die zu allen Zeiten dicht bevölkerte eigentliche Wohn- und Sitte schmilzt in dem Feuer. So gibt sie sich ihm hin, und das das ausnahmsweise wirklich helfen soll, will Frhr. Dr. M. Ritter in stadt" Babylons dar. Durch planmäßig fortschreitende Ausdehnung dämonisch Wilde ihrer Leidenschaft, die für den Genuß des Augen- Breslau erfunden haben. Es handelt sich um ein Medikament, das der Suchgräben, mit denen dies Gebiet durchforscht wird, ist es ge- blicks lachend auch das gefährlichste Wagnis auf sich nimmt, reißt u. a. Kalmus und Walnußbaumertrafte enthält und nach Kieler gelungen, ein ganzes System von Straßen und Gassen und die ihn, dem es um einen Zeitvertreib zu tun war, im Wirbelwind mit Mitteilungen fich bereits bewährt haben soll.

feinen

Theater.

Notizen.

Musikchronit. Die Mozart Dper tvird im Friedrich- Wilhelmstädtischen Schauspielhause mit bedeutend ver­stärkten Chor und Orchester in der nächsten Woche einige Vorstellungen Windsor beginnen. beranſtalten, die am Donnerstag mit Nicolais lustigen Weiberu von

-