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Nr. 12. 27. Jahrgang.

Soziales.

3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 15. Jaunar 1910.

( Siehe auch Hauptblatt.)

Das Oberverwaltungsgericht über die Wertzuwachssteuer Ueber die Gültigkeit der Wertzuwachssteuerordnung hat der VII. Senat des Königlichen Oberverwaltungsgerichts unter dem Vorsiz des Senatspräsidenten Strug ein bemerkenswertes Urteil über die Gültigkeit der Weißenfeer Wertzuwachssteuer getroffen. Der Kreisausschuß und der Bezirksausschuß Potsdam hatten sich für die Gültigkeit der Steuer ausgesprochen. Die Revisionsinstanz bestätigte diese Entscheidung. Von dem besteuerten Kläger St. wurde die Wertzuwachssteuer als ungültig angesehen, erftens, weil sie nach seiner Ansicht eine direkte Steuer sei und eine verschiedenartige Belastung der be bauten und unbebauten Grundstücke mit direkten Steuern dem fommunalen Abgabengejeb widerspreche, zweitens, weil die Steuer­ordnung sich in unzulässiger Weise rückwirkende Kraft beigelegt habe, indem sie als Ausgangspunkt für die Berechnung der Wert­zuwachssteuer auch solche Rechtsgeschäfte erfaffe, welche vor dem Erlaß der Ordnung liegen, drittens, weil Weißensee durch die Art der Umlegung von Gemeindegrundsteuern bereits eine Besteuerung des Wertzuwachses vornehme und die Wertzuwachssteuer daher eine Doppelbesteuerung zur Folge habe.

Nach furger Beratung des Gerichtshofes wurde der Beschluß auf Zurüdweisung der Revision des Besteuerten folgendermaßen begründet:

1. Die Wertzuwachssteuer ist eine indirekte Steuer, die sich stüßt auf den Akt des Eigentumüberganges von Grundstücken. Daß die Wertzuwachssteuer neben der Umsatzsteuer gefordert wird, ist dabei unerheblich. Die Umsatzsteuer ist eine für alle Eigentums­übertragungen gleiche Abgabe, während die Wertzuwachssteuer, die besonders ertragsfähigen Steuerquellen belasten will, ähnlich wie in Preußen die Ergänzungssteuer neben der Einkommensteuer das fundierte Vermögen besonders belastet. 2. In der Bestimmung, daß bei der Berechnung des steuerpflichtigen Wertzuwachses auch dann von dem letzten steuerpflichtigen Erwerbswert auszugehen ist, wenn letzterer vor dem Inkrafttreten der Steuerordnung festgestellt tourde, fann eine rückwirkende Kraft der Steuerordnung nicht ge­funden werden. Es kommt nicht auf den unmittelbaren Anlaß für die Berechnung des Wertzuwachses, sondern auf den Gegen stand der Besteuerung an. Hat sich der Eigentumsübergang nach dem Inkrafttreten der Steuerordnung vollzogen, so unterliegt er

der Steuerpflicht. Die Gemeinden können", so lautet der Beschluß ferner, in der Bemessung des Wertzuwachses nach ihrem Gutbünten verfahren und die Grenzen für die Berechnung bestimmen; denn häufig würde die stärkere Belastung besonders ertragreicher Steuerquellen im Interesse der Steuerpolitik der Gemeinden geradezu zur Not tvendigkeit. Die Art der Umlegung von Gemeindegrundsteuern in Weißen­see läßt den Einwand, die Wertzutvachssteuer stelle in Verbindung mit der Gemeindegrundsteuer eine Doppelbesteuerung dar, nicht zu Die Grundsteuer ist eine laufend zu erhebende direkte, die Wert zuwachssteuer dagegen eine indirette Steuer. Beide Steuerarten fönnen überhaupt nicht in Verbindung gebracht werden.

Masurische Verhältnisse.

Aus der Frauenbewegung.

wurden, diejenigen Stellen zu verlassen, von denen aus das Streif­postenstehen allein Zweck und Sinn hatte. Deshalb sagte Behrend den Streifposten: Seid keine Hafenfüße, Ihr dürft hier stehen, die Beamten haben Euch gar, nichts zu sagen. Nach der Anklage soll Sie die Leute hier stehen, Sie haben denselben gar nichts zu sagen. Wegen dieses Vorfalls wurde Behrend, wie wir am 12. November vorigen Jahres berichtet haben, wegen Beleidigung. der Beamten zu 50 M. Geldstrafe berurteilt. Gegen dieses Urteil legte Behrend Berufung ein, die gestern vor der Straffammer des Land­ gerichts III verhandelt wurde. Behrend erklärte, daß er aus seiner langjährigen Erfahrung wisse, daß die Polizei das Streifpoften­stehen überaus erschwere. Er habe früher auch gerade in Reiniden dorf bei der vorgesetzten Behörde Beschwerde mit Erfolg geführt. Als Leiter des Streits und Mitglied des Vorstandes des Metall­arbeiterverbandes sei es im Interesse einer erfolgreichen Durch­führung des Streits seine Pflicht gewefen, den unberechtigten Maß­nahmen der Polizei gegen die Streifposten entgegenzutreten. lich darum, ob Behrend die Beamten oder diese Behrend, als er mit Die sehr umfangreiche Beweisaufnahme drehte sich hauptsäch den Streikposten verhandelte, angesprochen hätten und ob Behrend nur den Streitposten gegenüber, wie die Entlastungszeugen be fundeten, die Aeußerung getan habe, daß die Beamten den Streif posten nichts zu sagen haben oder ob, wie die Polizeibeamten be­fundeten, sie auch selbst mit diesen Worten von Behrend angefahren wurden.

Lehrling und Lehrmeister auf ber Anklagebant.

Die Kinderschutzkommission für Berlin hatte am Donnerstag Behrend auch zu den Beamten gewendet erklärt haben: Lassen ihre Kontrolleurinnen und Helferinnen aus allen acht Wahlkreisen Groß- Berlins zu einer Versammlung nach dem Gewerkschafts­Hause berufen, um ihnen sachkundige Informationen über ihre Aufgaben zufommen zu lassen. Dieser Aufgabe unterzog sich Ge­nosse Adolf Ritter in einem eingehenden Referat über die Be­Stimmungen des Kinderschutzgesetzes. Einleitend führte der Redner aus: Es ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Kulturboltes, sich darum zu fümmern, unter welchen Verhältnissen die Nachkommen schaft aufwächst. Diese Aufgabe sucht gegenivärtig die Arbeiter­klasse zu erfüllen, indem sie sich die Kontrolle über die Durch führung der Kinderschutzbestimmungen angelegen sein läßt. Wir legen Wert darauf, daß die fommende Generation an Körper und Geist so gestählt wird, daß sie den Stampf für die Ziele der Ar­beiterbewegung mit Erfolg führen kann. Um die Sache der Ar­beiterklasse handelt es sich bei der Kontrolle des Kinderschutzes. Je mehr es gelingt, ihn durchzuführen und die soziale Gesetzgebung in unserem Sinne zu beeinflussen, desto größer ist unser Erfolg, der sich natürlich nicht sogleich, sondern erst in der Zukunft bemerke bar machen kann. Von diesem Gesichtspunkt aus muß die Arbeit der Kinderschutzkommission betrachtet werden. Die in der Kom mission tätigen Genossinnen werden manchmal mit Frauen und Männern zu tun haben, die nicht begreifen, daß die findliche Ar- Der Verteidiger Behrends, Rechtsanwalt Dr. Heinemann, wies beitskraft gefchont werden muß, denn sonst wird sie verbraucht, in längeren juristischen Ausführungen nach, daß die Worte, viz hat. Der Rebner besprach in ausführlicher Weise die Beftim- Beleidigung seien. In jedem Falle aber stehe dem Behrend der che sich die Leistungsfähigkeit des jungen Menschen recht entwickelt Behrend den Streifposten und den Beamten zugerufen habe, keine mungen des Kinderschutzgesetzes und besprach an der Hand bes- Schutz des§ 193 zur Seite. Er sei als Gewerkschaftsbeamter be= felben die Aufgaben der Genoffinnen, die in der Kinderschutzrechtigt und verpflichtet gewesen, habe sich zum mindesten für be­fommission tätig sind. Schwer verde es meistens fein, die ge- redytigt und verpflichtet gehalten, die Rechte der Streifenden gegen­werblichen Betriebe, in denen Kinderarbeit nach den Bestimmungen über den Begriffen der Polizeibeamten auf das Koalitionsrecht der des Gesetzes zulässig ist, auf die Innehaltung der gefeßlichen Vor- Arbeiter zu wahren. Die Straffammer sprach Behrend unter Auf­schriften zu kontrollieren, da man in die geschlossenen Betriebe nicht hebung des Urteils des Schöffengerichts frei. Zivar sei es eine hineinfomme. Unter diesen Verhältnissen werde sich die Tätigkeit Beleidigung, wenn den Polizeibeamten gugerufen werde: Sie der Stommission hauptsächlich auf die Kinderarbeit beim Austragen haben hier gar nichts zu sagen. Behrend habe aber in Wahr­von Beitungen, Wilch und Badware erftreden müssen. Hier tönne nehmung berechtigter Intereffen gehandelt. Ihm habe nicht die die Stommission eine wirksame Tätigkeit entfalten. Wo lleber- Absicht der Beleidigung inne gewohnt. Er habe vielmehr lediglich tretungen des Gesetzes bemerkt werden, sei zunächst zu versuchen, die Interessen der Streikenden wahrnehmen wollen und dazu sei die Beteiligten burch gütliche Vorstellungen zur Innehaltung des er in seiner Eigenschaft als Gewerkschaftsbeamter berechtigt ge= Gesebes zu bewegen. Wenn aber gütliche Vorstellungen nicht wefen. Deshalb sei auf Freisprechung zu erkennen. In tatsächlicher helfen, dann müsse die Behörde benachrichtigt und auf diesem Wege Hinsicht nahm das Gericht entgegen den schwankenden Aussagen Abhilfe geschaffen werden. Vor dem Inkrafttreten des Gefeßes der Polizeibeamten an, daß Behrend nur zu den Streitposten feien in Breußen 135 000 Kinder beim Austragen von Zeitungen gefagt habe: Die Beamten haben Euch nichts zu sagen, daß er da­beschäftigt worden. Eine nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vor­genommene Erhebung habe ergeben, daß die Zahl der Zeitungen gegen nicht auch den Beamten selbst diese Worte zugerufen habe. forderungen des Gesetzes entsprächen. Das Gesetz habe also schon austragenden Kinder auf 45 000 herabgegangen fei, die den in­geholfen. Doch es sei anzunehmen, daß auf diesem Gebiet inimer bei dem damaligen Zöpfermeister, jetzigen Rentier Grap. Während Der Töpfer Willi Lehmann war bor einigen Jahren Lehrling ermitteln und Abhilfe zu schaffen sei die Aufgabe der Kommission. Sohnes seines Meisters fowie des Poliers Stratis eine Rolle noch Kinder in gesezwidriger Weise beschäftigt würden. Dies zu feiner Lehrzeit hat er feiner Angabe zufolge auf Gehciß des Auch auf die Arbeitsstätten der Konfektion müsse die Kommission Sohnes feines Meifters fowie des Boliers Stratis acht geben. Leider sei es nicht selten, daß Eltern, die hausindustriell Stahlband, die in der Nähe des Militärbahnhofes in Schöneberg beschäftigt sind, die eigenen Kinder zur Arbeit mit heranziehen. auf der Straße lag, nach dem Geschäft des Meisters mitgenommen. Doch auch für solche Fälle habe das Gesetz gewisse Einschränkungen Dieser Vorfall führte zu einer Anklage wegen Diebstahls gegen geschaffen. Die eigenen Kinder, wenn sie noch nicht 10 Jahre alt ehmann, sowie wegen Anftiftung gegen den jungen Grap und find, dürften im Betriebe der Eltern nicht beschäftigt werden. Stratis. Gleichzeitig war Grap fen. mitangeflagt, weil er feine Wenn sie über 10 Jahre alt sind, dürfen sie nicht vor 8 Uhr Lehrlinge veranlaßt haben soll, Fensterglas auf einem Bau zu morgens und nicht nach 8 Uhr abends und auch nicht Sonntags entwenden und damit die Kellerfenster seines Hauses zu verglafen. Ueber die Verhältnisse im Masurischen, ivo jebi Werbeagenten beschäftigt werden. Nicht immer sei es bie Not, welche die heim Vor dem Schöffengericht Berlin- Schöneberg, wo diese Sache gestern für die Zechenbarone sich aufhalten, wird uns geschrieben: arbeitenden Eltern beranlasse, ihre Kinder zur Hilfe bei der Arbeit berhandelt wurde, sagte Grap sen., die Lehrlinge hätten die Keller­Masuren, das Land der Wälder, der 1000 Seen, bas Land heranzuziehen. Oft fei nur das selbstfüchtige Interesse der Eltern fenster zerschlagen, und er habe dann von ihnen verlangt, für Ver­der Steuerzuschläge, die, wie wohl nie mehr in einer anderen für die Beschäftigung der Kinder maßgebend. Es sei eine der glasung der Fenster zu sorgen, anderenfalls werde er ihnen die deutschen Gegend, die unerhörte Höhe von 300 bis 340 Bros. er- schwersten Aufgaben der Kommission, solchen Fällen nachzugehen, Kosten der Scheiben vom Lohn abziehen. Die Scheiben seien darauf reichen, ist fast durchweg fönigstreu. Kein roter Schreihals stört wo Eltern in unverantwortlicher Weise mit der Gesundheit ihrer von den Lehrlingen eingesetzt worden. Woher sie das Glas hatten, die Herren Agrarier, Fabrikanten und Handwerksmeister in ihrer Stinder wirtschaften, indem fie fie in der Hausindustriellen Son- darum habe er fich nicht gefümmert. Die Angeklagten Grap jr. idyllischen Ruhe. Sie schalten und walten nach ihrem Ermessen; fektion beschäftigen. Doch auch diese Aufgabe müsse erfüllt werden. und Stratis wollen an der Entwendung des Stahlbandes nicht be­ein Arbeiter, ein Untergebener überhaupt, der bei ihnen in Brot Gs gelte, die Kinder vor Ausbeutung zu schützen und sie in den teiligt gewefen fein. steht, gilt nichts. Abgesehen von den durchaus unzureichenden Stand zu sehen, sich förperlich und geistig zur Rollkraft zu ent Das Gericht hielt Grap fen. nicht für überführt, ebenso trenig Löhnen, welche gezahlt werden ein Arbeiter erhält die Stunde wickeln. Dem anregenden Vortrage folgte eine ebensolche Dis. die Angeklagten Grap jr. und Kratis, die nur durch ihren Mit­22-28 Pf., je nach Leistung und dann 340 Bros. Stenern haben fussion, in der verschiedene Rednerinnen über ihre Erfahrungen angeklagten Lehmann belastet wurden. Bezüglich Lehmanns nahm fich seit dem Sommer die Herren Unternehmer in Sensburg , um aus der Braris des Kinderschutzes berichteten. das Gericht an, daß er sich bei Mitnahme des anscheinend herrenlos der immer näherkommenden roten Gefahr" zu begegnen, zu einem auf der Straße liegenden Stahlbandes, welches nur einen geringen Wert repräsentiere, der Rechtswidrigkeit seiner Handlung nicht fiillen Ring vereinigt, nach dem jeder Arbeiter, der ohne triftigen Grund seine Arbeit verläßt( ein triftiger Grund ist nur Todesfall bewußt gewefen fei. Alle Angeklagten wurden deshalb frei­gefprodjen. ober Fortzug), bei Konventionalstrafe von feinem anderen dem Kreise angehörigen Unternehmer beschäftigt werden darf. Sind Der Diebstahl auf der Zeche Gladbeck. diese schwarzen Listen ein Hohn auf das Gesetz unserer borge­Die Diebstahlsaffäre auf den fiskalischen Möller- Schächten in schrittenen Zeit, so werden dieselben noch übertrumpft durch fol gendes Vorkommnis anläßlich der Delegiertenneuwahl zur Orts- Vor der Paderborner Straffammer ftanden am Mittwoch Glabbed, die im November. v. J. so großes Aufsehen erregte, fand frankenkaffe in Sensburg im Dezember 1909. Um zu verhüten, daß Freiherr von Brinken zu Wemer und Freiherr Klemens v. Romberg gestern, wie uns telegraphisch gemeldet wird, vor der Effener Straf­in den Vorstand der Krankenkasse sozialdemokratisch gesinnte Ar- unter der Anklage der schweren Körperverlegung. Im März vorigen fammer ein gerichtliches Nachspiel. Unter der Anklage des Dieb­beiter fämen, ließ man die Arbeiter zusammenkommen und gab ihnen auf, bei Strafe der Lohnfürzung oder eventueller Arbeits- Jahres waren die beiden Herren auf Schloß Wemer und hatten stahls haben sich der Steiger Wilhelm Opel und der Maschinen­meister Heinrich Neuß zu verantworten. Die gestohlene Summe ausschließung am folgenden Tage, einem Sonntage, nachmittags bis spät in die Nacht hinein gezecht. Um zwei Uhr begaben sie fich belief fich auf 270 500 M. Die Ermittelung nach den Tätern hatte zwischen 13 und 4 Uhr vollzählig ihrer Wahlpflicht zu genügen zum Schlafzimmer des Bedienten, den sie beschuldigten, daß er gleichzeitig zur Entdeckung von großen Berurtreuungen geführt. und nur diejenigen zu wählen, welche auf den bereits zur Ber - nicht hinreichend geheist hätte. Als der Diener nicht öffnen wollte, Wegen dieser Unterschlagungen schwebt die Untersuchung noch. teilung gelangten Wahlzetteln verzeichnet waren. Das Wahl- traten sie die Tür ein und mishandelten den Diener dermaßen, daß Neben den beiden Hauptangeklagten sind noch wegen Beihilfe und ergebnis war benn auch, dem Drude folgend, für die Unternehmer er fchwerverlett aus dem Schloffe flüchtete und im Dorfe Wemer Hehlerei mitangeflagt die beiden jüngeren Brüder des Maschinen­ein durchaus günstiges. Hatte man doch vorsorglich nur solche ge- Unterkunft fuchte. Er war nur notdürftig bekleidet. Am folgenden meisters Neuß . Schichtmeister Friedrich Neuß und Lampenmeister wählt oder wählen lassen, die zu allem ja fagten. Ein Modell- Tage wurde er nach Göttingen gur Klinik geschafft. Dort befindet Hermann Reuß. tiche mit BB03 foll ich ba, wenn ich etwas sage, heißt es, er sich noch jest und wird wahrscheinlich für immer ein Strüppel hagen geboren sei, wo sein Vater als Maschinenmeister tätig war. tischler, der die Stunde 38 Pf. bekommt und ebenfalls Delegierter Der Angeflagte Heinrich Neus gibt an, daß er 1864 in open­ach, das verstehen Sie nicht, das muß so sein." Wenn man so bleiben. Die Staatsanwaltschaft beantragte für v. Brinken fechs Er hat die Realschule in Barmen bis Untertertia besucht, 1893 etwas hört, muß man da nicht die Frage aufwerfen: Wie ist so Monate Gefängnis, für v. Romberg 7% Monate Gefängnis. Das wurde er von der Zeche Glabbed als Maschinenmeister engagiert Bors.: Sie wurden damals als fönig­etwas in einem geordneten Staate nur möglich, fann so etwas Gericht erkannte für v. Brinken auf zwei Monate, für v. Romberg und 1894 fest angestellt. geschehen, ohne daß es an die Oeffentlichkeit bringt, soll der Are auf sweieinhalb Monate Gefängnis und auf gemeinschaftliche Licher Maschinensteiger und auch als Beamter vereibigt? Angell. beiter weiter vergewaltigt werden und nur Mittel zum 3wed Stostentragung. Neuß : Ja.Vorf.: Sie sind vorbestraft? Angell. Ja. Während sein? Das ist Wahlbeeinflussung schlimmster Art, wie man fie meiner Militärzeit wurde ich bestraft und auch auf der Wander­schaft wegen Bettelns. Als Matrose bin ich einmal in Hamburg in ein schlechtes Haus geraten und habe mich an einem zuhälter bergriffen. Sonst bin ich nicht beftraft. Der zweite Haupt­angeklagte Steiger Friedrich Opel ist 1865 geboren. Er war ur­Die Bluttat in der Gerichtsstraße, sprünglich Landwirt und zwölf Jahre beim Militär. Dann wurde welche, foie bereits mitgeteilt, am nächsten Montag unter Vorfis er zunächst Gerichtsvollzieher in Köln . Vors.: Angell. Opel, des Bandgerichtsdirektors Goebel vor dem Schwurgericht des Land- wie sind Sie nun zu diefer Tat gefommen? Es scheint ja, als ob gerichts I zur Berhandlung kommen wird, wird voraussichtlich auf Ihrer Seite eine gewisse Habgier vorhanden war, während bei an die Nerven der Geschworenen recht starke Anforderungen stellen. Neuß der Hang zum Wohlleben vorherrschte. Sie sollen zuerst an Bom föniglichen Institut für Gaatsargneifunde wird nämlich den Neuß herangetreten fein. Angeft. Opel: Nein, Neuß hat mich Geschworenen der von dem Körper getrennte Kopf der getöteten zuerst beranlaßt, die Schichtzettel und Lohnlisten zu fälschen. Er Berta Schneider vorgelegt werden, der einen wahrhaft graufigen hat das doch auch in der Untersuchung zugegeben. Vors.: Sie Anblick bieten soll. Der funstgerecht präparierte Stopf, welcher sich sollen fich dann aber bereit erklärt haben, die Lohulisten zu fälschen. Die Stadtverordnetenversammlung au Magdeburg beschloß in einem luftleeren Glasbehälter befindet, ist völlig tahl geschoren Angefl. Opel: Die Lohnfiften mußten, wenn Lohnzettel vor­Donnerstag, den 13. Januar, auf Vorschlag des Magistrats die Grund weist nicht weniger als 44 Wunden auf, so daß die eigentlichen handen waren, auch gefälscht werden. Die eigentlichen Unterschla richtung eines städtischen Jugendfürsorgeamtes. Das Amt soll ein- Gefichtszüge, Augen usw., nur noch eine untenntliche Maffe dar- gungen hat aber Neuz veranlaßt. Er schrieb mir, daß er Leute an mal die Bestrebungen der rund sechzig Jugendfürsorgevereine in flellen. Rechtsanwalt Dr. Buppe will deshalb als Verteidiger des der Hand habe, mit denen fich etwas machen laffe. Die Sachber Magdeburg in einheitliche Bahnen lenten, dann aber die gesetzlichen Angeklagten, Stallmann Ernst Wulff, gegen die Vorzeigung des ständigen haben berechnet, daß die Unterschlagungen 17 000 m. be Aufgaben des Gemeindewaisenrates, die Berufsvormundschaft, die Kopfes vor Gericht protestieren, da dieser einen so graufigen Gin. tragen. Auf Befragen gibt Angefl. Opel an, daß diese Unter­noch zu erweiternde Säuglingsfürsorge, das gesamte Fürsorge- brud macht, daß derjenige, der einen folchen Anblick noch nicht schlagungen vom Frühjahr 1909 vor fich gingen. Diese Summen erziehungswesen, die Arbeiten zur Unterstützung des Jugend- gehabt hat, Gefahr läuft, ohnmächtig zu werden, und ferner auch find größtenteils durch Beschlagnahme von Sparkassenbüchern und gerichtes, sowie die Sorge für die Jugend auch die schulentlassene bie Burschaustellung vom menschlichen Standpunkt aus als un auf andere Weise gededt. überhaupt nehmen, soweit nicht schon die vorerwähnten Einrich ästhetisch und überflüssig erscheine. Auf Antrag des Staatsanwalts tungen fie umfaffen. Das Amt ist als selbständige Abteilung inner- Carl findet in dieser Sache übrigens auch am Latorte ein 2otal­halb der Armendirektion gedacht. termin statt.

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Gerichts- Zeitung.

Mißhandlung durch Ebelfte der Nation.

Wie milde ist das Urteil im Vergleich zu den gegen Arbeiter sich ärger faum benken kann, und die wieder einmal in ihrer gefällten! Wir erinnern unsere Leser nur an die aus Anlaß des ganzen Größe die Unzulänglichkeit, um sich milde auszudrüden, beleuchtet, die dem veralteten, längst überwundenen Wahlsystem Mansfelder Streits verhängten Strafen. anhaftet. Kann man sich bessere und schlagendere Beweisführung wünschen, um die Forderungen nach einem geheimen Wahlrecht au begründen?"

Diese Unterbrüdung der Arbeiter ist möglich, weil es im Masurischen fast ganz an Organisation mangelt. Diese Zustände erklären es auch, weshalb die Zechenbaronie ihre Sendboken nach dem Majurischen entfendet.

Kommunale Jugendfürsorge.

zu

Zum Leiter wurde mit einem Anfangsgehalt von 5000 200. - der Volksschullehrer Busch gewählt, der bisher schon privatim auf diesem Gebiete eine umfangreiche Tätigkeit entfaltet hat und ganz besonders geeignet sein soll.

Die zur Berbedung der Unterschlagungen gefälschten Lohn­listen bildeten die Unterlage für die halbamtlichen Feststellungen über die angeblichen Lohnhöhen der betreffenden Arbeiter. Das Urteil lautete gegen den Steiger Friedrich Opel und Ma­Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Gewerkschaftsbeamte. fchinenmeister Heinrich Neuß auf je vier Jahre Zuchthaus und fünf Bei Gelegenheit eines Streits bei der Firma Hein, Lehmann Jahre Ehrverlust wegen schweren Diebstahls unter Versagung mil­und Co. in Reinickendorf im Sommer 1909 fontrollierten die Ge- bernder Umstände. Der Schichtmeister Friedrich Neuß und der nossen Behrend vom Metallarbeiterverband und Eiering vom Lampenmeister Hermann Neuk erhielten unter Bubilligung mil­Schmiedeverband die dort aufgestellten Streifpoften. Sie famen dernder Umstände wegen Beihilfe und Begünstigung je ein Jahr gerade hinzu, als die Streitposten von den Schußleuten aufgefordert I brei Monate Gefängnis.