Ar. 17. 27. Jahrgang. 3. Ktilagt Ks Jonuiitls" Icrlinct Psltslilstt. IkH«}, 21. Jim« 1910. Stadtverordneten.Versammlung. 3. Sitzung vom Donnerstag, den 20. Januar, nachmittags 5 Uhr. Vorsteher-Stelldertreter Cassel eröffnet die Sitzung nach BVs Uhr. In den Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage wegen Auf- besserung der Besoldungen des Exekulivpersonals der Berliner Feuerwehr sind von der sozialdemokratischen Fraktion deputiert die Stadtvv. Bruns, Leid, Schneider, Tolks- darf. Von einigen Personen ist gegen die Versammlung beim Be- zirksausschuh Klage wegen Nichtaufnahme in die K o m- munalwählerliste erhoben worden. Die Versammlung be- schließt, mit ihrer Vertretung in dieser Klagesache den Geh. Justiz- rat Cassel zu betrauen. In der nächsten Woche wird voraussichtlich, da auf den Donnerstag der Geburtstag des Kaisers fällt, die Sitzung aus- fallen. Die speziellen Entwürfe und Kostenanschläge zu einer Reihe weiterer Baulichkeiten für die lV. Irrenanstalt in Buch IVerwaltungsgebäude 343 900 M., zwei Aufnahmehäuser 674 000 Mark, zwei UeberlvachungShäuser 698 800 M., zwei Doppelhäuser 1460 000 M., vier Landhäuser 440600 M., Umwehrungen 282 800 Mark; zusammen gegen 4 Millionen Mark! werden nach dem An- trag des Ausschußreferenten Stadtv. Hellriegel(N. L.) genehmigt. Ueber die Vorlage wegen Verbreiterung der Frie- d r i ch st r a ß e zwischen Bahnhof und Weidendammer Brücke er- stattet Stadtv. Nelke(A. L.) den Ausschußbericht. Nachdem nachge- wiesen worden, daß die Verbreiterung auf 22 Meter auf der ge- dachten Strecke außerordentliche Mehrkosten verursachen würde, da dann vom Terrain der bisherigen Pepiniere noch 330 Quadratmeter erforderlich wären, hat man sich im Ausschuß einstimmig nach dem Magistratsantrage für die Verbreiterung auf 22 Meter entschieden. Die Versammlung tritt ohne Debatte dem Antrage bei. Die Vorlage wegen Erwerbung eines Schulgrund- stückes an der Finnländischen bezw. Bornholmer Straße ist schon in der ersten Lesung auf Widerspruch gestoßen und hat zwei Ausschutzuvungen notwendig gemacht. Es hat auch eine Lokalbesichtigung stattgefunden. Von sozialdemokratischer Seite wurde beantragt: Die Versammlung stimmt der Vorlage zu mit der Maßgabe, daß an Stelle des Terrains für das Lehrerwohngebäude an der Bornholmer Straße ein solches an der Finnländischen Straße, anschließend an das Schulgrundstück, ausgetauscht oder erworben wird." Dieser Antrag ist mit 7 gegen 7 Stimmen abgelehnt und dafür mit 8 gegen 1 Stimme bei 5 Stimmenthaltungen ein Antrag auf Annahme der Vorlage mit folgendem Zusatz zum Beschluß erhoben worden: „Gleichzeitig ersucht die Versammlung den Magistrat, nach dem Kauf mit dem Besitzer des Terrains in Verhandlungen zu treten, um den Teil in der Bornholmer Straße von zirka 400 Quadratmeter, der für das Rektorwohnhaus bestimmt sein soll, mit einer geeigneten Fläche an der Finnländischen Straße für diesen Zweck auszutauschen." Referent ist Stadtv. Nelke, der der bestimmten Hoffnung AuS> druck gibt, daß die von der Ausschußmehrheit empfohlenen Veo Handlungen von Erfolg sein werden. Stadtv. Borgmann(Soz.): Bei der Besichtigung deS Geländes hat sich herausgestellt, daß das Lehrerwohngebäude an einer sehr tief liegenden Stelle an der Bornholmer Straße errichtet werden soll und daß der Bau an dieser Stelle die Ausgaben um mehr als 20 000 M. verteuert. Es besteht keine Notwendigkeit, da? Gebäude an dieser Stelle zu errichten. Seine Errichtung neben dem Schul- gebäude an der Finnländischen Straße liegt im Interesse aller Beteiligten. Wir haben also gar keine Veranlassung, diese 20 000 Mark mehr für die Fundamentierung zu opfern. Die Mehrheit des Ausschusses bat die Sache wohl mehr vom Gesichtspunkte der Spekulation betrachtet; sie glaubt, ein wertvolles Grundstück zu er- werben, das sich nachher mit Gewinn wieder veräußern läßt. In Wirklichkeit dürfte das Grundstück lange unverkauft liegen bleiben und die Zinsen den erwarteten Gewinn wieder auffressen. Das beste wäre, einfach den vom Ausschuß abgelehnten Antrag anzu- nehmen, den ich hiermit wieder einbringe, und auf solche kleinliche Spekulation zu verzichten. Stadtv. Modler(A. L.): Eine Spekulation scheint mir hier picht vorzuliegen. Kauten wir das Grundstück an der Bornholmer Straße nicht mit, so bekommen wir vielleicht das ganze Terrain nicht. Eine Schule brauchen wir dort, aber Schulgrundstücke sind dort nur sehr dünn getät. Es kommt doch auch in Betracht, daß wir ohnehin für besondere Rektor- oder Lehrerwohngebäude so viel autweuden müssen, daß wir dieses Prinzip in Zukunft kaum werden ausrecht erhalten können. Stadtv. Burgmanu: Die Frage des Baues eigener Rektor- oder Lehrerwohngebäude lött mqn nicht hier so nebenbei. Für die Be- Häuptling, daß das ganze Terrain ohne das Grundstück an der Bornholmer Straße nicht zu haben sein werde, fehlt es an jeder Unterlage; Verhandlungen darüber haben gar nicht stattgefunden. Nimmt Herr Modler das an, so stelle ich ihm anheim, es selbst zu kaufen.(Heiterkeit. Stadtv. Modler: Nach Ihnen, Herr Borg- Mann!), sonst bleibt es sicher 10— 15 Jahre liegen. Wir haben ja an der Qderberger und an der Eberswalder Straße eine Reihe unverkäuflicher städtischer Grundstücke, die wir deshalb auf dem Kalse behalten, weil in dortiger Gegend nur Leute bauen, die die städtischen Äaufbedingungen nicht erfüllen können. Ter Antrag Borgmann wird abgelehnt und nach dem Aus- fchußantrage beschlossen. «chluß gegen Vs? Uhr._ Uns der ssrbeil des Schularztes. Der Jahresbericht über ldie Tätigkeit der Schulärzte Berlins im Schuljahr 1908/09, zusammengestellt vom Schularzt Sani- tötsrat Dr. Paul Meher, ist jetzt der Schuldeputation überreicht worden. Aus ihm teilt das Nachrichtenamt des Magistrats einen Auszug mit, dem wir entnehmen, daß im verflossenen Schuljahr die Ueber wachung der Gemeindeschulkinder durch Aerzte sich weiter bewährt hat und die Erkenntnis des Nutzens dieser Einrichtung weiter zu- g e n o m in e n hat. In 1908/09 hielt die Zahl der Schulärzte sich leider immer erst auf 44. denen 228 455 Kinder kam Schluß des Schuljahres) gegen- überstanden. Die einzelnen Sckiulärzte hatten zu beobachten: im Minimum 3234 Kinder, im Maximum 6297 Kinder. Vermag ein Arzt eine derartige Arbeitslast zu bewältigen, wenn er ge- wissenhast seine Pflicht so tun will, wie es im Interesse der Schulkinder gefordert werden muß? Inzwischen sind ja die Schulärzte in 1909/10 auf 50 vermehrt worden, so daß bei 300 Gemeindeschulen jeder Arzt durchschnittlich 6 Schulen hat.?lber auch das kann noch lange nicht als ein erträglicher Zustand gelten. Wieder mutzten viele der sechsjährigen Schulrekruten wegen körperlicher oder geistiger Entwickelungsmängel als noch schul- unfähig zu rü ckg este l lt werden, diesmal 9,45 Proz. Die abso- lute Zahl ist in dem Auszug nicht genannt. Grund zur Zurück- stellung war in den weitaus meisten Fällen: ungenügender Kräftezuftand(Blutarmut). Rhachitis, geistige Minderwertigkeit. Auch von den Sechsjährigen, die als schulfähig er- achtet und zur Einschulung zugelassen wurden, waren noch viele »licht hinreichend entwickelt, so daß sie vom Schularzt in Ueber- vachung genommen wurden. Die Zahl ist nicht genannt, weder dch absolute, noch die relative. Grund der Ueberwachnng war gleichfalls an erster Stelle ungenügender Kräftezuftand<Blut- armut), ferner Nasen- und Rachenleiden, Augenleiden, Ohren- leiden, Wirbelsäuleverkrümmung usw. Die Gesamtzahl der Kinder, die unter schulärztlicher Ueberwachung standen, stieg in 1908/09 auf nun bereits 42 531, das sind 18% Proz. allerölemeindc- schulkinder. In 1907/08 waren es 39 666 Kinder. 17'ch Proz. aller. Die andauernde Z u n a h m c der Zahl der überwachten Kinder wird so erklärt:„Die Schulärzte haben sich mehr und mehr ein- gearbeitet, die Lehrkräfte bringen der schulärztlichen Tätigkeit ein gesteigertes Interesse und Verständnis entgegen, und endlich sowohl die Eltern wie die Kinder nehmen schulärztliche Untersuchung und Beratung immer mehr in Anspruch, da sie Vertrauen gewonnen und in zahlreichen Fällen den Nutzen der schulärztlichen Einrichtung erprobt haben. Von wesentlichem Einfluß scheint aber auch der direkte Verkehr der Schulärzte mit den Eltern der Kinder zu sein bei den Untersuchungen der Schulanfänger. Von besonderer Wich- tigkeit ist dieser Berkehr mit Bezug auf hygienische Belehrung und ärztliche Beratung; es ist z!ve.ifellos ein wirtsamerer Weg. als die Aufklärung durch Merkblätter und Elternabende, wenn schon der Nutzen der letzteren keineswegs in Abrede gestellt werden soll. Von 29 419 Untersuchungen, welche im Laufe des Berichtsjahres an den Kindern vorgenommen wurden, sind allein 24 811 Unter- suchungen auf Veranlassung der Rektoren geschehen, gegen das Vorjahr nahezu eine doppelte Zahl; ein Zeichen, wie lebhaft das Bedürfnis nach der schulärztlichen Begutachtung der Kinder bei den Lehrkräften war." In der Tat gibt es heute kaum noch jemand, der die Not- wendigkeit der Schulärzte zu bestreiten wagt. Aber wem fiele bei solchen Ausführungen nicht immer wieder ein, mit welcher Borniertheit einst der Berliner Kommunalliberali s- m u s die Schularztfrage behandelt hat— damals, als in der Stadtverordnetenversammlung die Sozialdemokraten vergeblich forderten, mindestens mal den Gesundheitszustand aller Gemeinde- schulkinder zu untersuchen und danach nötigenfalls eine geordnete ärztliche Ueberwachung einzuführen. Aus den Einzeleryebnissen der Untersuchungen in 1908/09 ist mitztiteilen, daß z. B. 456 Kinder den Nebenklassen für Schwach- befähigte und 25 der Jdiotenanstalt überwiesen werden mußten. Lungentuberkulose wurde bei 332 Schulanfängern fest- gestellt, bei 0,9 Proz. aller Schulanfänger. Unter den Ueberwachten waren 1666 mit Lungentuberkulose, 0,7 Proz. aller Ueberwachten. Auch Schularztberichte anderer Städte heben hervor, daß gegen- wärtig Lungentuberkulose unter Volksschulkindern nicht häufig sei. Wie wenn 1666 für Berlin nicht gerade genug wäre! Sehr groß scheint die Zahl der Skoliosen(Rückgratverkrümmungen! zu sein. Neuere Untersuchungen an Schulkindern haben gezeigt, daß 25 Proz. aller daran litten. Ist in Berlin der Anteil gleich hoch, so gibt das bei 223 455 Kindern etwa 59 000 Skoliosen. Die Schuldeputation erwartet Besserung von orthopädischen Turn- kursen. Ueber den Verlauf der KrankheitSzustände über- Wächter Kinder ist festgestellt worden, daß nach den oberen Klassen hin z. B. die Herzleidenden prozentual zahlreicher werden. Noch mehr steigt der Anteil der Augenleidenden; er ist in den ersten Klassen doppelt so hoch wie in den achten. Dagegen fällt nach den oberen Klassen hin die Zahl der Ohrenleidenden. Es fällt auch die Zahl der Kinder mit ungenügendem Kräftezuftand und Blutarmut , doch glauben die Schulärzte das zum Teil daraus erklären zu sollen, daß die kränklichen und in ungünstiger sozialer Lage sich befindenden Kinder die Ober- stufe nicht erreichen. Vor der Schulentlassung sind manche Kinder nochmals von Schulärzten untersucht worden, damit den Eltern Rat für die Berufswahl gegeben werden konnte, um den mitunter direkt gebeten wurde. Der Schularztbericht erwähnt auch die Benutzung der Bade- und Schwimmanstalten sowie der Schulbrausebäder, ferner die Be- teiligung an den Spielen, besonders an den Veranstaltungen auf den Außenspielplätzen(Buch, Blankenfelde . Bürknersfelde), die von 122 300 Kindern besucht wurden. Ferienkolonien, Wander- touren usw. werden als notwendig bezeichnet. Günstig sei be- sonders durch die W a n d e r t o u r e n die körperliche Festigkeit und auch die seelische Verfassung der Kinder beeinflußt worden. Erwähnt werden schließlich auch die Maßregeln zur Schul- kinderspeisung, doch wird verschwiegen, daß gerade auf diesem Gebiet noch sehr viel zu tun ist. Ein wichtiger Teil der Aufgaben des Schularztes äst auch die Ueberwachung der Schulhäuser. Die Schulbankfrage ist noch immer Gegenstand eingehender Untersuchungen. Zur Prüfung der geltenden Lüftungsvorschristen hat die Schuldeputa- tion eine Kommission eingesetzt, da die Klagen über schlechte Klassenluft noch nicht aufgehört haben, besonders da nicht, wo die oft durchnäßten Ueberkleider in den Klassen aufgehängt werden. Das Urteil über die Arbeit des Scbularztes wivd dahin zu- sammengefaßt: Er ist nicht allein Schülerarzt und hygienischer Beirat der Schule, er wird mehr und mehr auch Vertrauens- arzt der Schule und der Schulverwaltung. Dessen- ungeachtet sind die Freisinnigen der Stadtverordnetenversammlung noch heute nicht zu haben für die Forderung der sozialdemokratischen Fraktion, daß zur Steigerung des Nutzens der schulärztlichen Ueber- wachung für je zwei Schulen immer ein Schularzt angestellt werde. Unerhörte Schmutzerelen in einer käckerei bildeten den Gegenstand einer Privatbeleidigungsklage, die gestern vor dem Schöffengericht Köpenick verhandelt wurde. Den Anlaß zur Klage gab ein am 24. April v. I. im Organ des Bäckerverbandes, der„Bäcker- und Konditorenzeitung" erschienener Artikel, welcher Schrniiyerei in der Bäckerei des Bäckermeisters Franz Magdeburg in Fricdrichshagen zur Sprache brachte. Magdeburg hat deshalb de,, Redakteur der genannte» Zeitung, Weidler, verklagt und gleichzeitig auch den Bäckergesellen Kopiba, der das Material zu dem Artikel geliefert hat. Die Anklage ist aus§ 186(Behauptung nicht erweislich wahrer Tatsachen) erhoben. Die vom Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht verteidigten Angeklagten traten den Wahr- heitsbeweis an. Die Klage ist bereits am 2. Dezember v. I. vor- handelt worden. Durch die damals vernommenen Zeugen wurden die in dem Artikel angeführten Tatsachen in der Hauptsache be- stätigt, doch wurde Vertagung beschlossen, weil noch mehrere Schutz- zeugen des Klägers geladen werden sollten. In dem jetzigen Termin waren 15 Zeugen und zlvei Sachverständige zur Stelle. Die zuerst vernommenen Zeugen: ein Bäcker- meister, der im Auftrage der Handwerkskammer den Betrieb des Klägers revidiert hat, zlvei Konditoren, die beim Kläger gearbeitet haben, ein Kausmann. der ihn regelmäßig besucht, und die Tochter des.Klägers bekundeten, sie hätten nichts von Schmutzereien be- merkt, im Gegenteil, es sei im Betriebe des Klägers alles sauber gewesen. In schroffem Gegensatz zu diesen allgemeinen Bekun- düngen standen die tatsächlichen Angaben der anderen Zeugen» die auf Grund eigener Wahrnehmung Einzelheiten bekundeten, aus denen sich folgendes Gesamtbild über gewisse Zustände in der Bäckerei des Herrn Magdeburg ergibt: Der Mehlboden befindet sich unmittelbar unter dem Dache. Um den durch die Fugen des Daches von außen eindringenden Staub und Schmutz aufzufangen, war Sackleinewand unter dem Dache ausgespannt. Hinter der Leineivand sammelte sich so viel Schmutz an, daß er bei jeder unvermeidlichen Berührung der Leinewand durch die Löcher und Maschen derselben auf das darunter lagernde Mehl fiel. Eine Siebmaschine, welche auf dem Mehlboden jeder ordentlichen Bäckerei zu finden ist, war auf dem Mehlboden deS Klägers nicht vorhanden. Das Mehl wurde deshalb in der Regel ungesiebt verarbeitet. Als ein Geselle einmal in der Backstube mit einem Handsieb das Mehl siebte, fanden sich Mehlwürmer und Mäusekot darin. Ratten und Mäuse in großer Zahl hausten auf dem Mehlboden und lagerten ihren"nrat hinter dt- ausgespannt::» Leinewand ab. Der Hund des Klägers trieb sich oft auf dem Mehl- boden herum, schlief auf den leeren Mehlsäcken und benäßte ge- legentlich mit erhobenem Hinterbein einen gefüllten Mehlsack, dessen Inhalt ohne weiteres zum Backen verwendet wurde._ Die auf dem Boden lagernden Mehlsäcke wurden vom Kläger heimlich ausgestaubt und das dadurch gewonnene Mehl gab er den Gesellen als Streu- mehl. Auch in der Backstube gab es Mäuse. Um sie zu vertilgen, wurde heißes Wasser in die Löcher gegossen. Die verendeten Tiere verbreiteten einen Verwesungsgeruch in der Backstube. Der Eimer, in dem das zum Backen gebrauchte Wasser geholt wurde, ist nur selten gereinigt worden.— In der Bäckerei war ein Napf mit Schmalz und einem Pinsel zum Schmieren der Kuchenbleche. Diesen" Napf nebst Pinsel benutzte Magdeburg einmal, um damit die ver» rosteten Angeln der Klosettür zu schmieren und gab ihn dann seiner eigentlichen Bestimmung wieder zurück.— Eine Scharre, die zum Auskratzen von Beuten oder Blechen verwendet wird, wurde auch benutzt, um den Schmutz von den Türschwellen zu entfernen.—» Fußmehl wurde gelegentlich zum Streuen benutzt. Ein zum Transport von Backwaren dienender Handwagen stand unter einem offenen Schuppen. Auf dem Wagen tummelten sich Hühner herum, so daß anzunehmen ist, sie beschmutzten den Wagen auch. Ein Kessel mit Fett, worin Pfannkuchen gebacken waren, wurde von Magdeburg zum Abkühlen auf den Hof gestellt. Nach- dem das Fett erstarrt war, kamen Ratten und fraßen von dem Fett. Auf dem Hofe unter dem Brunnen stand eine Tonne mit Wasser. Der Anschlagkcssel, ein Gefäß, worin Schnee und Sahne geschlagen wird, wurde zum Zweck der Reinigung in dieser Tonne eingeweicht. Ebenso der Schlägel und der vom Konditor bei der Herstellung feiner Backwaren benutzte Spritzbeutel. Das Wasser in der Tonne war infolge der angegebenen Verwendung oft so schmutzig, daß es einen üblen Geruch verbreitete. In diesem Schmutzwasser lagen die genannten Werkzeuge des Konditors manchmal mehrere Tage. Nach dieser Einweichung in dem Schmutzwasser sind sie allerdings mit frischem Wasser gereinigt worden. Eine alte Frau, die sechs Jahre im Hause des Klägers wohnte, gab an, sie habe sich vor den von ihr beobachteten Schmutzereien(Einweichung der Konditorlverk- zeuge in der Wassertonne) so geekelt, daß sie Konditorwaren nie bei Magdeburg kaufte. Ein Zeuge gab an, er sei von Magdeburg beauftragt worden. Mehl auf dem Mehlboden auszuschütten. Auf Veranlassung des Angeklagten Kopitza, der damals Werkmeister bei Magdeburg war, tat er das nicht, weil sich in dem schadhaften Fußboden des Mehl- standes Mehlwürmer und anderes Ungeziefer eingenistet hatten. Der Zeuge ist, weil er das Mehl nicht ausgeschüttet hat, vom Kläger entlassen worden. Mehrere Zeugen gaben hierauf noch an, daß sie von Miß- ständen und Unsauberkeiten in der Bäckerei des Klägers nichts de» merkt hätten. Auch einige kommissarisch vernommene Zeugen, deren Aussagen verlesen wurden, wollen, als sie in der Bäckerei Magdc- burgs beschäftigt waren, nichts von dem bemerkt haben, was in dem unter Anklage stehenden Artikel behauptet wird. Andererseits fanden sich aber auch unter den verlesenen Zeugenaussagen solche, welche die Angaben der Angeklagten bestätigten. Ein Zeuge hat bekundet, er habe gesehen, daß Magdeburg in dem schon erwähnte« Anschlagkessel Mausefallen ausgekocht habe. Als der Zeuge das rügte, habe Magdeburg zu ihm gesagt:„Kommen Sie her, ich wasche Sie auch noch damit."— Ein anderer Zeuge gab noch an, das Mehl sei mit bloßen Füßen gemischt worden. Besondere Schuhe oder ein für diesen Zweck vorgeschriebener besonderer Anzug sei nicht vor- handen gewesen.— Einer der kommissarisch vernommenen Zeugen hat angegeben, es seien Schuhe zum Mehlmischen dagewesen. Als Sachverständige w' den Obermeister Röseler und Ver- bandsangestellter Franz Schneider vernommen. Während der erstere das Ausschlagen des Mehlbodens mit Sackleinewand und das Einweichen des Anschlagekessels in schmutzigem Wasser als unbedenklich bezeichnete, erklärte Schneider, daß solche Zustände unter allen Um- ständen als im höchsten Grade ungehörig angesehen werden müssen. Der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Dr. Beling-Frie- drichshagen, berief sich auf die Schutzzeugen des letzteren und suchte die ihnen entgegenstehenden Angaben der anderen Zeugen dadurch zu verdächtigen, daß er sie als Verbandskollegen des Angeklagten Kopitza bezeichnete und diesen selbst als einen Mann hinstellte, der nur aus Rache wegen seiner Entlassung den Kläger zu schädigen suche. Der Anwalt beantragte Bestrafung der Angeklagten, Auf- erlegung einer Buße von 500 M. und Publikationsbcfugnis. Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht erhob Widerklage auf Grund eines vom Kläger an seine Kunden verbreiteten Flugblattes, worin Kopitza beleidigt wird. In seinem Plädoyer wies der Verteidiger die Verdächtigungen der Zeugen des Angeklagten durch den gegne- rischen Anwalt zurück und führte in längerer Rede aus. daß der Wahrheitsbeweis nicht nur in vollem Maße gelungen, sondern noch viel mehr bewiesen worden sei als das, was die Angeklagten be- hauptct haben. Es sei ja menschlich zu bedauern, daß der Kläger durch die Feststellung von Mißständen in seinem Betriebe un- augenehm betroffen werde. Aber daran seien die Angeklagten nicht schuld, fondern der Kläger , der die Mißstände zum Teil selbst vcr- anlaßte, zum Teil kannte, ohne sie zu beseitigen. Wenn man auch den Kläger wegen der Folgen dieses Prozesses bedauern könne, so sei doch daran nichts zu ändern. Das Interesse der Allgemeinheit, welches die Beseitigung bestehender Mißstände erheische, gehe dem Interesse des einzelnen vor. Abgesehen davon, daß der Wahrheits- beweis gelungen sei, stehe den Angeklagten der Schutz des ß 193 Seite; sie müßten aus den angeftihrten Gründen freigesprochen werden. Das Gericht erklärte die Angeklagten der Beleidigung schuldig. ES verurteilte Kopitza zu 30 M., Weidler zu 15 M. Geldstrafe, er» teilte dem Kläger die Befugnis, das Urteil in der„Bäcker- und Konditorenzeitung", dem„Vorwärts" und der„Niederbarnimer Zeitung" zu veröffentlichen und sprach den Widerbeklagten frei, weil seine Aeußerungen für den Widerkläger nicht beleidigend seien. Zur Begründung der Verurteilung der Angeklagten führte der Vorsitzende aus: Der Wahrheitsbeweis sei nicht in vollem Um» fange erbracht. Es sei nicht erwiesen, daß der Kläger in dem An» schlagkessel Wasser heiß gemacht, das Klosett damit gespült und mit der Bürste im Kessel herumhantiert habe. Es sei auch nicht er» wiesen, daß er stinkende Mausefallen im Anschlagkessel gekocht habe. Zwar habe ein Zeuge die letztere Angabe bestätigt, doch reiche das nicht aus, um die Angabe des Klägers zu widerlegen, die dahin geht, cr habe in einem zu Backzwecken nicht mehr benutzten Kessel Wasser gekocht und Mausefallen damit gereinigt. Durch die Uekv,-. schrift des Artikels„Eine Mufterbackerei" sei zu erkennen gegeben, daß der Kläger bloßgestellt werden sollte. In allen übrigen Punkten sei der Wahrheitsbeweis erbracht. Es sei erwiesen: daß Scharren, die in der Bäckerei gebraucht wurden, auch zum Abkratzen des Schmutzes von den Türschwellen Verwendung fanden; daß sich Hühner auf dem Frühstückswagcn tummelten und ihn wahrschein- lich auch beschmutzten; daß Säcke aus dem Mehlboden ausgespannt waren, die undicht waren und daß der hinter ihnen abgelagerte Schmutz aus das Mehl fiel; daß der Anschlagkessel und andere Back. gerate in einem Faß mit Schmutzwasser längere Zeit eingeweicht wurde»; daß Ratten und Mäuse auf dem Mehlboden hausten. Das seien Mißstände, die in einer sauberen Bäckerei nicht vorkommen dürfen. In wesentlichen Punkten sei der Wahrheitsbeweis erbracht, in anderen wesentlichen Punkte» aber nicht. Deshalb habe eine geringe Geldstrafe verhängt werden müssen.
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