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GcwerfefcbaftUcbcfl. CfmftUcbc CcrrorismuG-fabnhation, Ter letzte Tcnziger Klempnerstreik wäck)st sich in seinen Folgen immer noch mehr zn einem wahren Kabinettstück echt christlicher" Heimtücke aus. Da es bald nach dem am 17. August beendeten Tanziger Klempnerstreik zugleich galt, auch den Unmut der Gewerkschaftschristen gegen die zentrümliche Steuerausraubung abzuwehren, so ließen der christliche Bezirksleiter Minier- Berlin und seine Freunde alle Minen gegen dierote Bande" springe». Einen besonders tiefen Blick in das Geheimlaboratorium zentrumschristlicher Gewerkschaftsstrategie gewährte ein Prozeß, der sich am 17. Januar aus Anlaß des Streiks vor dem Danziger Schöffengericht abspielte. Von den Klempnern, die den Streik begannen, gehörten 113 zum Deutschen Metallarbeiterverbande und nur 4 zu dem Zentrumsverbändchen. Trotzdem wurde de» Christen Mit- bcstimmungsrecht gewährt und ihnen sogar zwei von den sechs Sitzen in der Lohnkommission eingeräumt. M i n t e r s Bestreben war es nun von vornherein, das Organisationsverhältnis nach der schwarzen Seite günstiger zu gestalten, ohne Rücksicht darauf, ob dabei mitten im Streik die Einigkeit der Arbeiter in die Brüche ging. Bei den Klempnern fand er damit keinen Anklang. Wie bei jeder Lohnbewegung waren aber auch bei dieser einige Leute beteiligt, die nicht im Deutschen Metallarbeiterverbande organi- siert waren, weil sie vorwiegend wegen unsolidarischen Ver- Haltens usw. ausgeschloffen waren. Ferner waren mehrere Hilfs- arbeitcr beteiligt, die im Klempnergewerbe nur vorübergehend tätig waren und die ebenfalls der Organisation nicht angehörten. Deshalb hatten sie natürlich auch keinen Anspruch auf die Streik- Unterstützung. Naturgemäß war ihre Stimmung dadurch keine besonders freundliche. Auf die Unzufriedenheit dieser Leute baute nun M i n t e r seine christlicheTaktik" auf. Er nahm sie alle in seinen Verband und zahlte ihnen ohne weiteres die Streik- Unterstützung; jedoch nur wegen einklagbarer Schuldscheine! Auf diese Weise glaubte er sich eine zu allem willige Schutztruppe ge- schaffen zu haben, die er mit Hilfe der Schuldscheine mehr an der Gurgel als fest an der Hand hielt. Wozu der Minier persönlich fähig ist, dafür ein Beispiel: Er behauptete unter anderem, daß der Verbandsbeamke F r ü n g e l die Klempner durch seinverräterisches" Verhalten so gegen sich aufgebracht habe, daß man ihm die Mitgliedsbücher zerrissen vor die Füße geworfen habe. Minter hatte die Stirn, sich auf einen Schlosser Frantzius als den zu berufen, der das Buch empört gegen Früngel zerrissen haben sollte. Und tatsächlich wagte dieser Frantzius, wohl präpariert von seinem Herrn und Meister Minter, dies zu bestätigen. Das Lügengewebe brach erst zu- sammen. als Früngel festgestellt hatte, daß Frantzius noch niemals im Deutschen Metallarbeiterverband war, sondern denC hri st lichen" angehörte! Wie Minter diejenigen präparierte, die er zu seinen Streichen miß- brauchen wollte, das konnte man von den durch ihn per Schuld. schein Ncubekehrten S ch w a l m und v. G l i n s k i erfahren. Um dieentrüstete Arbeiterschaft" gegen Früngel zu konstruieren, bewaffnete er jene beiden mit schriftlichen Gebrauchsanweisungen, nach denen sie an bestimmten Stellen Früngel niederschreien und ihm selbst Beifall rufen sollten! Schließlich erwies sich die Schuldscheinpresse doch nicht als der wirksame christliche Kitt. Wie so mancher andere verließen nach Beendigung des Streiks auch Schwalm und v. Glinski den Minter. Sie meldeten sich zum Uebertritt beim Deutschen Metallarbeiterverband, ohne aber die Mitgliedschaft durch Beitragszahlung zu erwerben. Es folgten dann recht bald gegen mehrere am Streik Be- teiligte die üblichen Anklagen aus§ 153 der Gewerbeordnung. Schließlich hatten sich der christlich organisierte Arbeiter Armanski, die ehemaligen Christen Schwalm und v. Glinski und die freiorganisierten Klempner Brotzki und Schulz deshalb gerichtlich zu verantworten. Sie sollten die Streikbrecher Ordowski, Jurzcick und Frischte be- leidigt und geschlagen haben. Mitangeklagt war der SektionS- leiter der Klempner, Schröder, der als Streikleiter fungiert hatte. Ihm wurde vorgeworfen, daß er den v. Glinski. Armanski und Schwalm, also ausgerechnet nur die mehr oder weniger Christlichen, durch Geld und Mißbrauch seines An- sehens zu der Bedrohung und den Tätlichkeiten veranlaßt haben sollte. Bezüglich des freiorganisierten Klempners Schulz wußte weder einer der vernommenen Zeugen noch der Staatsanwalt auch nur argend etwas einer Belastung ähnliches vorzubringen. Wie er auf die Anklagebank gekommen war, blieb ein ungelöstes Geheimnis. Die Angeklagten Brotzki. Armanski und Schwalm wurden durch die als Zeugen auftretenden Arbeits- willigen mehr oder minder belastet. Besonders auffällig war nun, allerdings nur für Uneingeweihte, die Art, in der sich die drei Angeklagten der christlichen Seite zu verteidigen suchten. Schwalm bestritt, geschlagen oder beleidigt zu haben. Dagegen erklärte er:Wir wurden dazu aufgehetzt von Früngel und Schröder!" Der Christ Armanski erklärte nicht viel anders:Schröder hat mir in der Herberge gesagt, der I. muß kriegen!" und Schwalm versicherte sogar:Wenn wir nach Schröder und Früngel gehört hätten, so hätten wir die Menschen totschlagen sollen; das wurde mir und Armanski gesagt!" Diese Behauptungen wurden geradezu glänzend durch d,e eidlichen Zeugnisse dreier Streikender widerlegt, die mit aller Eindringlichkeit bekundeten, daß Schröder und Früngel bei jeder Gelegenheit und immer wieder zur friedlichen Ver- ständigung mit den Arbeitswilligen rieten und vor Ausschreitungen usw. aufs nachdrücklich st e warnten. Dann folgte der dramatische Mittelpunkt deS Prozesses. Früngel schilderte als Zeuge unter seinem Eide die Situation des Streiks und die stets zum Frieden mahnende Tätigkeit des stets ruhigen und besonnenen Schröder. Darauf ersuchte ihn der Rechts- anwalt Rosenbaum, als Verteidiger der freien Verbändler. um Auskunft darüber, wie er es sich erkläre, daß die Christlichen , trotz der vorliegenden gegenteiligen beschworenen Bekundungen einwandfreier Zeugen, behaupten könnten, daß sie von Schröder und ihm aufgehetzt wären? Früngel erteilte darauf folgende die Situation blitzschnell aufklärende Antwort: Schwalm und v. Glinski kamen während oder gleich nach dem Streik zu mir ins Bureau und erklärten mir in Gegenwart von Zeugen: Sie seien von Minter und dem Stadtverordneten Arbeitersekretär Klawitter in ein Bureau geladen Dort seien sie von diesen beiden nach allen Richtungen ausgefragt. ob nicht S ch r ö d e r auf sie eingewirkt habe. Man wollte sie auch dazu bewege», mich zu beschuldigen. Sie wollten aber trotzdem erklärt haben, daß Schröder und Früngel auf sie nicht zu Un- gesetzlichkeiten eingewirkt hätten. Für mich ist eS nicht auS- geschlossen, daß die Leute von jener Seite beeinflußt sind." Auf diese für gewisse Gewerkschaftschristen geradezu vernichtende eid - liche Bekundung wagte niemand etwas zu entgegnen! Glinski und Schwalm bestätigten schweigend das heim- tückische Zentrumswerk, das ausgeheckt war, um zwei Ehrenmänner hinterlistig zu verderben. Der Justizrat Reiß, der Verteidiger sieS Christen ArRSsiSki. schwieg ebenfalls! vnd e» schwieg vor allem der vom Beginn der Verhandlung im Gerichts- saal anwesende Patentchrisl Minter! Erst eine Weile nach der unwiderleglichen Festnagelung der von ihm und seinem gleich- wertigen Bundesbruder Klawitter betriebenen Geheim- inquisition besaß Minter die Stirn, auf der Zuhörerbank Kautsky zu zitieren":Dem Genossen muß man helfen; dem Gegner gegenüber hat man die Pflicht zur Wahrheit noch nie anerkannt." Der Staatsanwalt beantragte ohne jede Begründung die un- heimlich hohen Strafen von 3 bis 4 Monaten Gefängnis. Stach etwa einhalbstündiger Beratung sprach daS Gericht vor allem die denkbar schärfste Verurteilung des Minter und seines Klawitter aus, indem es Schöder, obgleich der Staatsanwalt gerade ihm 4 Monate Gefängnis zugedacht hatte, freisprach! Auf Freisprechung wurde auch gegen Schulz und v. Glinski er- kannt. Brotzki erhielt dagegen 4 Wochen Gefängnis, Schwalm und Armanski jeder 6 Wochen. So sehr die Verurteilten wegen dieser ungemein harten Strafen zu bedauern sind, so besteht nach dem ganzen Verlauf der Dinge kein Zweifel darüber, daß sie diese nur denchrist- lichen" Friedensaposteln ganz allein zu verdanken haben. In ihrem fanatischen Haß gegen die ehrlich kämpfende wirkliche Ar- beiterbewegung haben diese die Fuchseisen gelegt, durch die ihre eigenen Freunde gefangen wurden. Berlin und Nmzcgenck. Tarifabschluft der Fliesenleger und Hilfsarbeiter. In einer sehr gut besuchten öffentlichen Versammlung nahmen die Fliesenleger und Hilfsarbeiter am Donnerstag imNeuen Klubhaus" zu dem Ergebnis der bisherigen Tarifverhandlungen Stellung. Der letzte vor zlvei Jahren zustande gekommene Vertrag hat am 31. Dezember sein Enoe erreicht. Die neuen Forderungen der Arbeiter erstreckten sich im wesentliche» auf Erhöhung des Stundenlchnes und auf die Beseitigung der Einrichtung eines Teils der Arbeitgeber, die Arbeiten an Subunternehmer weiter zu ver- geben. Gerade diese Einrichtung hatte besondere Schädigungen der Arbeiter zur Folge. Die Arbeitgeber dagegen versuchten, die Tarifverhandlungen zu bedeutenden Verschlechterungen materieller und ideeller Art aus- zunutzen. Ohne die seit dem letzten Tarifabschluß eingetretene Veränderung in den Preisen aller Lebensbedürfnisse zu berücksich- tigen, lehnten sie jede Lohnerhöhung für die nächste Vertragsdauer ab. Für die infolge Alters und Invalidität in ihrer Leistungs- fähigkeit beschränkten Fliesenleger sollte sogar eine Herabsetzung des Lohnes eintreten. Die bisherigen Sätze des Akkordtarifes sollten durchgängig eine Verschlechterung erfahren und von der Praxis, daß bei Akkordarbeiten der Arbeitgeber den Hilfsarbeiter zu entlohnen hatte, sollte jetzt abgegangen werden. Zu den Ob- liegenheiten der Hilfsarbeiter gehört das Ausfugen und Ausgießen usw. Wenn der Fliesenleger in Zukunft für diese Tätigkeit den Hilfsarbeiter in Anspruch nehmen wollte, so sollte er ihn für dies: Zeit selbst entlohnen, wofür ihm nur eine Erhöhung der Akkord- preise von 25 Pf. pro Quadratmeter zuteil werden sollt:. Dazu kam das Verlangen auf Einführung folgender schikanösen Agitationsklausel: Jede Agitation ist während der Arbeitszeit verboten. An- ders- oder Nichtorganisierte Arbeiter dürfen in den Paus:», vor oder nach der Arbeitszeit auf der Arbeitsstelle nicht belästigt werden. Der Zutritt zu den Arbeitsstellen ist anderen als den dort beschäftigten Personen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers nicht gestattet." Am 11. Januar fand eine zweite Verhandlung statt, und die am 12. Januar tagende Versammlung der Arbeiter lehnte die An- geböte der Arbeitgeber als unzureichend ab, beauftragte aber die Kommission zu weiteren Verhandlungen, die dann auch am 15. Ja- nuar stattfanden. Der Referent Wald he im erstattete wiederum den Bericht. Danach haben die Verhandlungen folgendes Ergebnis gezeitigt: 1. Nach langem Sträuben haben sich die Arbeitgeber bereit erklärt, vom 1. April 1311 ab bei Zeitlohnarbeit eine Lohn- erhöhung von 3 Pf. pro Stunde eintreten zu lassen und verpflich- ten sich außerdem für den Fall, daß die Arbeitgeber des Bau- gewerbes(der Maurer, Zimmerer und Bauhilfsarbeiter) schon früher eine Lohnerhöhung zugestehen, diese ebenfalls sofort zu ge- währen. 2. Die angebotene Lohnherabsetzung für durch Mter und Invalidität in der Arbeitsleistung beschränkte, ist zurückgezogen. 3. Desgleichen sind die Verschlechterungen des bisherigen Akkordtarifes zurückgenommen; und 4. sollen die Hilfsarbeiter auch in Zukunft für alle bisher üblichen Arbeiten vom Arbeitgeber entlohnt werden. 5. Ebenso verzichten die Arbeitgeber auf die Einführimg der verschlechterten Agitationsklausel.' 6. Außerdem verpflichten sich die Arbeitgeber. Zwischen» meister(Subunternehmer) als solche nicht zu beschäftigen, wo- gegen die Arbeitnehmer die Verpflichtung zu übernehmen haben, dafür zu sorgen, daß Mitglieder ihrer Organisationen bei diesen Zwischennieistern nicht in Arbeit treten. Mit diesem Angebot ist eine der wichtigsten Forderungen der Arbeiter erfüllt. Der Vertrag soll bis zum 31. Dezember 1012 Gültigkeit haben. Di« Diskussion war eine eingehende und zeitweise recht leb- haste. Die Versammlung dauerte von 6 Uhr bis nach Mitternacht . Die Zugeständnisse der Arbeitgeber befriedigten einen großen Teil der Anwesenden nicht, insbesondere erachteten die Hilfsarbeiter die Lohnerhöhung für unzureichend. Nach Beendigung der Dis» kussion einigte sich die Versammlung auf folgenden AbstimmungS- modus: Die Angebote der Arbeitgeber und damit der neue Vertrag sollen als abgelehnt gelten, wenn drei Viertel der Abstimmenden sich gegen die Annahme erklären. I Es wurden 455 Stimmen abgegeben, wovon 173 Fliesenleger und 24 Hilfsarbeiter für die Annahme votierten und 171 der elfteren und 82 der letzteren dagegen. Somit 232 dafür und 253 dagegen. Nach dem vereinbarten Abstimmungsmodus ist der Ver- trag angenommen, da an der erforderlichen Dreiviertelmajo» rität 86 Stimmen fehlten. Der formelle Abschluß de? Vertrages ist am 22. Januar vor dem Berliner Gewerbegericht erfolgt, und sind daran beteiligt der Zweigverein des Zentralverbandes der Maurer, der Zentralver- band der Bauhilfsarbeiter, die Abteilungen der Fliesenleger und Hilfsarbeiter der Freien Vereinigung der Fliesenleger und de: Christliche Bauarbeiterverband. Der Vertrag tritt im 31. Januar in Kraft. Achtung, Töpfer k Der Neubau Rixdorf Emser Straße 54 ist von den Töpfern zu meiden. Die Verbandsleitung. Achtung, Schuhmacher! In der Schuhfabrik von Unger. Krautstr. 52, sind Lohndifferenzen entstanden. Wir ersuchen dieses zu beachten. Schuhmacher-Verband, Ortsverwaltung Berlin . Oeutfcheo Reich. Ein Streik der Draschkenfllhrer ist dieser Tage in Neiße (Schlesien ) vorläufig beigelegt worden. Die Polizei verlangte von jedem Droschkenbesitzer, daß, wenn er nicht anfahren könne, er dies in jedem Falle der Polizei zu melden habe. Gegen diese Polizei- liche Bevormundung wehrten sich die Droschkenführer mit Recht durch Arbeitseinstellung und hatten den Erfolg, daß die Behörde nach eintägigem Streik schleunigst in Unterhandlungen mit den Ausständigen treten mußte. Auch die Holzarbeiter Nordbayerns rüsten angesichts der ernsten Lage in der Tarifsrage eifrig, um in einem eventuellen Kampfe dem Uniernehmertum in größerem Nachdruck die Stirn bieten zu können. In allen Zweigorganisotionen wird einhellig die Notwendigkeit an» erkannt, den KriegSfonds durch außerordentliche Beiträge zu stärken. nirgends wird einer zeitweisen Beitragserhöhung Widerstand ent« geoengesetzt. Dieser Tage wurde in Hof der wöchentliche Beitrag auf 80 Pf. in Nürnberg und Fürth auf 1 M. erhöht, auch in einer ganzen Reihe kleiner Jndustrieorte ist bereits eine Bettragscrhöhung beschlossen. Ausland. Schadenersatzklage aus dem schwedischen Generalstreik. Die gegen den schwedischen Buchdruckerverband wegen seiner Beteiligung am allgemeinen Massenstreik der schwedischen Arbeiter- schast erhobene Schadenersatzklage stand, soweit die Zeitungsunter» nehmer Stockholms in Frage kommen, an, Donnerstag vor dem Rarhausgericht in Stockholm zur Verhandlung, wurde jedoch noch nicht entschieden, sondern ein neuer Termin für den 3. März angesetzt. ES sind sieben Zeitungen, die Ersatzansprüche gestellt haben, und unter ihnen fehlen auch die freisinnigen Blätter wieDagens Nhheter" undStockholms Tidningen" nicht. Die Schadenerfatzforderungen der verschiedenen Blätter belaufen sich im ganzen auf nicht weniger als 187 250,58 Kronen. Außerdem fordern noch sieben Buchdruckerei» bcsitzer rund 13(XX) Kronen. Unter den Forderungen der ZeitungS- Unternehmer sind über 21 300 Kronen für Bewächung durch das bürgerlicheSchutzkorps" und fürPräsente", also Trinkgelder und dergleichen Geschenke aufgeführt. Besonders merkwürdig ist unter anderem die Spezifizierung der Schadenersatzansprüche vonNya Daglight Allahanda", worin neben machem anderen ein Posten von 232,83 Kronen für Betten der Streik- b r e ch e r, für elektrische Taschenlampen, für Revolver und Munition enthalten ist. Der Buchdruckerverband, der in seiner Verteidigungsschrift vor dem Gericht von vornherein überhaupt bestreitet, daß der Tarifvertrag eine solche rechtlich bindende Kraft haben sollte, daß die Unternehmer wegen der unter so außerordentlichen Umständen erfolgten Arbeitsnieder- legung berechtigten Anspruch auf Schadenersatz erheben können, bemerkt zu jenen Forderunge» etwas spottend:Wir wissen das Angebot der Zeitungen, daß wir die Revolver übernehmen sollen. die während des Streiks gekauft wurde», um gegen uns angewandt zu werden, die elektrischen Taschenlampen, mit denen man unseren Mitgliedern ins Angesicht leuchten wollte, wenn man sie bei Mord- anschlagen ertappte, wie schließlich auch die Betten und Polsterkisien, worauf unsere Vikare neue Kraft zum Kampf für die unterdrückte Prcßfreiheit sammelten, wohl zu würdigen, obwohl wir uns genötigt sehen, das Angebot abzulehnen." Die italienischen Landarbeiter-Organisationen im Jahre ISOS. Rom , 20. Januar. (Eig. SSet.)1. Tie gewerkschaftliche Organisation der Landarbeiter, die be- kanntlich in Italien höher entwickelt ist, als in irgendeinem anderen Lande, zeigt auch die Zeichen leichten Rückschritts, die sich in den industriellen Gewerkschaften bemerkbar machen. Das Reichsarbeitsamt veröffentlicht soeben eine Statistik über den Stand der Landarbeiterorganisationen im Januar des Jahres 1333. Zu diesem Zeitpunkt bestanden in Italien 1773 Land- arbeitergewcrkschaften mit 436 945 Mitgliedern; am 1. Januar 1938 war die Zahl der Gewerkschaften 1839, die der Mitglieder 425 983� Noch bedeutender als der Rückschritt in der Zahl der Mitglieder ist der, den die Arbeitskammern zu verzeichnen haben. Von den gewerkschaftlich organisierten Landarbeitern waren im Januar 1938 198 423 gleichzeitig bei der Arbeitskammer ihres Ortes organisiert, welche Zahl im nachfolgenden Jahre auf 127 388 zurückgegangen war. Dagegen ist die Zahl der dem Zenhalverband der Landarbeiter angehörenden Organisierten stetig im Wachsen: sie betrug 64 333 im Jahre 1936, 138 330 im Jahre 1907, 123 330 im Jahre 193« und 163 330 bei der letzten Statistik. Es ist übrigens zu bemerken, daß keineswegs°cln Widerstreit zwischen der lokalen Organisation der Arbeitskammern und dem Zentralverband der Föderation besteht. Ueberall. wo die Organisation stark ist. gehören die Gewerkschaften glkcchzeitig ihrer Arbeitskammer und dem Zentralverband an. Was die verschiedenen Regionen Italiens betrifft, so zeigt die Emilia den Höchsten Organisiertenbestand mit 170 000 Land­arbeitern. Es folgt Apulien mit 71 333. die Lombardei mit 50 303, Sizilien» mit 33 303, Venetien mit 33 330 und der Piemont mit 13 030.? Alle anderen Landschaften haben weniger als 13 303 Organisierte. Die niedrigste Organisiertenzahl zeigt Sardinien mit 373 Mitgliedern. Wie in der Gesamtzahl der Organisierten nimmt die Emilia auch in der des Anschlusses an höhere Organi. satwnseinheiten die erste Stelle ein: 70 333 ihrer Landarbeiter sind auch bei den Arbeitskammern und 133 330 beim Zentral- verband organisiert. Die katholischen Landarbeiterverbände sind in dieser Statistik nicht einbegriffen. Das Arbeitsamt beabsichtigt, allen kon- fessionellen Berufsverbänden unter dem ländlichen wie unter dem industriellen Proletariat eine besondere Beröffentlichuna zu widmen._ Zum Kampf gegen den Stahltrust. Der amerikanische Arbeiterbund hat Beschwerde über den Stahl« trust beim Präsidenten Taft erhoben und um eine sofortige Unter» suchung der Methoden deS Trusts gebeten. Ein Komitee, geführt von Samuel GomperS , übergab dem Präsidenten ein Dokument, das in 14 Punkten den Trust de« gesetzwidrigen Ver» halten» beschuldigt. Unter anderem wird angeführt, wie der Trust die Arbeiter tyrannisiert, ihnen Rede- und Versammlungsfreiheit raubt und sie daran hindert sich zu organisieren. Der Trust ver- stoße gegen das Antitrustgesetz seiner ganzen Zusammensetzung nach, er bedrohe nicht nur die Arbeiterwelt, sondern auch dre kleinen Unternehmer, er boykottiere amerikanische Arbeiter und gäbe Syriern, Polen und Rumänen" den Vorzug. Bei zwölf- stündiger Arbeitszeit pro Tag zahle er niedrige Löhne und lasse an allen sieben Tagen der Woche arbeiten. Wenn die Bundesbehörden gegen den Stahltrust verfahren würden wie gegen den Oeltrust oder den Tabaktrust, so müßte eine gerichtliche Ensicheidung gegen ihn ausfallen. So verklagte der Arbeiterbund den Teufel be, Beelzebub, und Beelzebub oder Präsident Taft versprach allen Ernstes, daß er die Angelegenheit in Er» wägung ziehen werde. Das Komitee war entlassen. Den, Oeltrust und dem Tabaktrust tun übrigens die gerichtlichen Verurteilungen durchaus nicht weh, die Trusts blühen und gedeihen dabei. Verantw. Redatt.: Richard Barth , Berlin . Inseratenteil vcrantw.:«H. Glucke. Berlin . Druck u.«erlag:«orwärt»Buchdr. u. VerlagSanstall Maus Sing-r Sc Cp,. Berlin SW. Letzte Nachnchten und Dcpefcben, Zweimal zum Tode verurteilt. Kaiserslautern , 22. Januar. (W. T. B.) Das Schwurgericht Zweibrücken hat den 26jährigen Fabrikarbeiter Schlindwein aus Beilheim, der die 21jährige Anna Schiefer und deren Stief, mutier zu Ludwigshafen ermordet hat, nach zweitägiger VerHand» lung heute zweimal zum Tode verurteilt. Für die Opfer der Hochwasserkatastrophe. Pari«, 22. Januar. (W. T. B.) Der M i n i st e r r a t beschloß heut«, vom Parlament einen Kredit von 2 Millionen Frank zu ver» langen, der zur sofortigen Hilfeleistung für die Opfer der Hochwasscrkatastrophe dienen soll. Ein Eisenbahnuufall. Brüssel, 22. Januar. (W. T. B.) Ein von Picton nach C h a r l e r o i fahrender Personenzug ist auf dem Bahnhof Cour. celles mit einem Güterzuge zusammengestoßen. Zehn Personen wurden verletzt, darunter zwei lebensgefährlich. Hierzu 5 Beilagen.