beuischen Kapitalisten, die in Eisenbahnen und Berg - werken Geschäfte zu machen gedachten. Otto Corbach empfiehlt denn auch den Verzicht auf alle kolonialen Sonder- vorteile in Ostasien . Das bedeutet aber nur das Eingeständnis, das; Un- summen von deutschen Steuergroschen in Ostasien völlig sinnlos verwirtschaftet»vorden sind! Je eher sich Deutschland aus der ostasiatischen Pleite zurückzieht, desto besser!__ Sie öngefetzlichMt der Rixdorfer BlaMrechtsverichlechtenmg. Warum zögern die Behörden mit der Aufhebung des Rixdorfer Waylrechtslxrschlechtcrungsstatuts? Am 23. Mai teilten wir mit, daß der Bezirksausschuß der Klage des Genossen Conrad stattgegeben hatte, die die Gesetzwidrig- keit der vom Rixdorfer Magistrat im August 1908 aufgestellten Wählerliste auszusprechen verlangte. Diese Liste hatte der Rix- dorfer Magistrat nach dem Prinzip des Durchschnitts aufgestellt, während nach dem Gesetz das System der Drittelung hätte an- gewendet werden müssen. Die zugunsten des Genossen Conrad ergangene Entscheidung ist, wie unseren Lesern bekannt, am 18. Januar vom Oberverivaltungsgericht bestätigt. Durch diese Entscheidungen ist, wie wir nach ihrem Bekannt- werden betonten, der Wahlrechtsraub, den die Rixdorfer Stadt- verordnetenmehrheit am 17. Dezember 1998 an einem großen Teil der Rixdorfer Arbeiter beging, in der Praxis gegenstandslos geworden. Es ist durch sie auch indirekt anerkannt, daß das Wahl- rcchtsraub-Statut in dem Sinne, den seine Urheber ihm beilegten, gesetzwidrig ist. Tatsächlich freilich konnte, wie kaum ausdrücklich betont zu werden braucht, das Oberverwaltungsgericht nur über die vom Genossen Conrad gegen die Wählerliste vom Jahre 1998 erhobene Klage entscheiden. Als es den Rixdorfer Genossen trotz des durch die gesetzwidrigen Wählerlisten von 1993 verschlechterten Wahlrechts gelungen war, im Südbezirke noch drei Mandate zu erobern, beeilten sich die Bürgerlichen zu dem Wahlrcchtsraub am 17. Dezeniber 1998. Eile tat not, weil die bürgerliche Mehrheit nur noch kurze Zeit über die Zweidrittelmehrheit verfügen konnte. Dieser Stadtverordneten- beschluß setzte an die Stelle des einfachen Durchschnitts, wie er im Jahre 1993 zur Anwendung gelangt war, den anderthalbfachen Durchschnitt. Das Wahlrechtsraubortsstatut wurde im Juni 1999 vom Bezirksausschuß genehmigt. Der Magistrat legte dann die Wählerliste im August 1999 auf Grund des Prinzips des ändert- halbfachen Durchschnitts aus. Auch gegen diese Wähler- liste ist Klage im Verwaltung s st reitverfahren erhoben. Sie schwebt noch beim Bezirksausschuß. Nachdem das Obcrverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 18. Januar festgestellt hat, daß nach dem Gesetz das System der Drittelung zur Anwendung gelangen muß, wäre es eigentlich Aufgabe des Magistrais und der Aufsichtsbehörden, nunmehr die Auf- Hebung der gesetzwidrigen Wählerliste von 1999 und des Wahlrechtsraub-Orts st atuts selb st in die Wege zu leit en. Indessen, wie schon der erste Prozeß gezeigt hat. scheren sich die bürgerlichen Behörden den Teufel um das Gesetz und überlassen die Durchführung des Gesetzes den Sozial- demokraten. Auch in diesem zweiten Prozeß muß ja das ungesetzliche Bor - gehen des Magistrats und der bürgerlichen Mehrheit festgestellt werden. Das Rixdorfer Orisstatut, das mit dem anderthalbfachen Durchschnitt rechnet, stellt also einen Schlag inS Wasser dar, selbst wenn es formell aufrechterhalten bleibt. Wenn das Orts- statut bestimmt, daß nur Wähler, welche den anderthalbfachen Durchschnitt zahlen, in die zweite Abteilung kommen können, so kann das nach dem Gesetz nur für den Fall gelten, daß solche anderthalbfachen Durchschnittsmänner bei Anwendung der Dritte- lung in die dritte Abteilung kämen. Nun müssen aber nach dem Gesetz und den übereinstimmenden Urteilen, die im ersten Prozeß ergangen sind, schon die Wähler, die unter dem Steuerdurchschnitt bleiben, der zweiten Abteilung eingereiht werden, soweit sie nach dem Drittelungsprinzip in die zweite Abteilung kommen. Das Wahlrechtsraub-Statut ist also p r a k t i s ch ein Schlag ins Wasser. Ist auch das Rixdorfer Ortsstatut nicht formell für ungesetzlich erklärt, sie ergibt sich doch aus den von uns ausführlich mit- geteilten Gründen des Bezirksausschusses und des Obervertvalwngs- gcrichts, daß die für 1999 aufgestellte Wählerliste unter klarem Berstoß gegen das Gesetz aufgestellt, und daß das Ortsstatut, s o, wie es von seinen Vätern gemeint ist, ein ungesetz- licheö ist. Für unsere preußischen Rechtszustände ist es bezeichnend, daß trotz dieser Rechtslage erst eine ztveite Klage unserer Genossen erforderlich ist, um auch formell die gesetzwidrige Aufstellung der Wählerliste von 1999 durch daS höchste Verwnltungsgericht fest- stellen zu lassen. Würden durch diese rechtswidrige Aufstellung der Wählerliste und den gesetzwidrigen Inhalt des Wablrechtsraub- Statuts nicht lediglich Rechte von Arbeitern gekränkt werden, so hätten wohl längst die zuständigen Behörden dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts und seinen klaren Gründen durch Be- scitigung des Wahlrechtsraub-Ortsstatuts und der unter klarem Verstoß gegen das Gesetz aufgestellten Wählerliste Rechnung ge° tragen. So zeigt aber auch dieser Rixdorfer Streit: die Ungesetzlich- keit liegt klar auf feiten der„Ordnungsparteicn", für die Gesetzlich- keit traten allein die Sozialdemokraten ein. Sie belgischen Arbeiter gegen den französischen Zolltarif. AuZ Brüssel wird uns geschrieben: Der Protest, den die Deputation der Arbeiterpartei und der Gewerkschaften bei dem französischen Ministerpräsidenten erhoben hat, richtet sich vor allem gegen eine Bestimmung, die direkt die Existenz taufender belgischer Arbeiter bedroht. Der betreffende Artikel bestimmte in seiner ursprünglichen Fassung, daß sämtliche auf französischem Boden arbeitenden Ausländer, die ihren Wohnsitz außerhalb Frankreichs haben. einer Taxe unterworfen werden, die einem Fünftel ihres Tagelohnes gleichkommt. Dieser ungeheuerliche Antrag—- er stammt von dem„Radikalen" C i c c a l d i— wurde indes insoweit geändert, daß die neue Fassung die Kopfsteuer nur für jene Unternehmer vorschrieb. die mehr als fünf Arbeiter oder Angestellte beschäftigten. Die Höhe der Steuer selbst sowie die Bedingungen werden durch da« Finanzgesetz festgestellt werden. Nimmt sich diese gegen die belgischen Arbeiter gerichtete Absperrungsmaßregel gegenüber der Ursprung- lichen Fassung in der Tat nun etwas weniger ungeheuer- lich aus, schon weil an der enormen Höhe der Taxe nicht niehr festgehalten wird, so bedeutete sie nichts- destoweniger in der Praxis den Ruin des an der belgischen Grenze»v vhnende n Proletariats, das heute zu Tausenden jenseits der Grenze sein Brot verdient. Nach den Darlegungen des westflandrischen sozialistischen Deputierten D e b u n n e beziffert sich die Zahl dieser Wanderprolelarier, die tagaus, tagein auf den französischen Boden arbeiten geben, auf zirka 399 990. Die Arbeiterschaft der Fabriken des Departements du Nord z. B. setzt sich aus zwei Dritteln belgischer Arbeiter zu- sammen. Gegen diese Bestimniung, für die in der französischen Kammer die Konservativen, die Nationalisten und die Radikalen stimmten — die Minister B r i a n d und B i v i a n i stimmten dagegen— kämpften JauriS und Baillant vergeblich an. Jrnirds hatte ein Ameudement beantragt, wonach die Taxe die Differenz zwischen der Höhe der LcbenSkosten in Frankreich und den Ländern, aus denen der Arbeiter eingewandert ist, nicht überschreiten darf. Zu bemerken wäre übrigens auch, daß für den Artikel in der von uns mitgeteilten zweiten Fasiung auch zwei„Unifizierte", die Deputierten Dclory und Dürre gestimmt haben! lieber die Frage, ob diese Maßregel, mittels der man die belgischen Arbeiter von dem französischen Arbeitsmarkt absperren will, eine Rechtfertigimg darin finde, daß die belgischen Arbeiter die französischen verdrängen und durch Lohndrückerei eine gefahrdrohende Konkurrenz für diese bedeuten, haben sich eine Reihe von Partei- sichrem in der sozialistischen Presse Belgiens in verneinendem Sinne ausgesprochen. Ich erwähne da insbesondere die Ausfiih- rungcn des in dieser Frage besonders sachverständigen vlämischen Deputierten D e b u n n e, der auch im Geueralrat der sozialistischen Partei eine aufhellende Darstellung der Sache brachte. Debnnne negiert entschieden, daß von einer Verdrängung französischer Arbeiter durch belgische die Rede sein könne, ebenso, daß die Belgier in Frank- reich lohndrllckend wirken. Er erwähnt u. a. einen bereits drei Monate währenden Streik, einige Meter von der belgischen Grenze, der 4999 Arbeiter, Franzosen und Belgier umfaßt, und bei dem sich nicht der Schatten eines„Gelben" gezeigt habe. Die belgische Ge- werkschaft zahle vielmehr die höchsten Streikunterstützungen. Auch bei den übrigen Lohnkämpfen hätten sich die Belgier in jeder Beziehung mit ihren Brüdern solidarisch gezeigt. Womit er indes nicht leugnen will, daß sich Ausnahmen ereignen, zumal bei den aus den klerikalen Gegenden stammende» Arbeitern, die, mit ihrer christ- lichen Resignation vollgesogen, von den 22—24 Frank Wochenlohn so begeistert sind, daß sie für eine Verbesserung ihrer Lage nichts tun. Aber an solchen Resignierten, meint Debnnne, mangele es auch in Frankreich nicht und zudem sei ihr Eiufluß auf den Arbeitsmarkt gering, da, zumal in der Textilindustrie. daS Tarif- regime entscheidend sei. Fände aber eine systematische Verdrängung französischer Arbeiter durch belgische statt, so würden wohl die syndikalistischen Blätter Frankreichs auf daraus entspringende Krisen verweisen. In der Kundgebung der GewerlschaftSkommission. die in Tausenden von Exemplaren verbreitet und in den Siädten plakatiert werden wird, wird»as Prinzip der freien Arbeit und die Jnternationalität der Arveiterklasse angerufen. Mit Bezug auf die demagogischen Absichten derer, die für die Maßregel fremder Arbeiter stimmten, bemerkt da? Manuskript, daß hoffentlich die projektierte Kopfsteuer kein Mißverständnis im Ge- wissen der Arbeiter hervorrufen werde I Eine gesetzliche Fe st» l e g u n g des M i n i m a l l o h n e s und die g«uv e r t s ch a f t- liche Intervention gegen die Gefahre» der Einwanderung, wie sie in Deutschland geübt wird, sei daS Verfahren, dem die Arbeiterschaft ihre Zustimmung geben müsse. Behufs einer gemeinsamen Aktion hat sich der belgische Ge- werkjchaftssekrctär BergmauS auch mit der französischen Coiifödöration du Travail in Verbindung gesetzt. In der belgischen Kammer wird gleich nach ihrem Zusammentritt im Februar der Genosse Debnnne über die Angelegenheit interpellieren. Sie Kahlen in cvgland. Loudo», 28. Januar. (Privatdepesche des„Vor- wärts".) Die letzten Wahlen waren für die Liberalen gün- stiger. Die Differenz zwischen ihnen und den Konservativen ist momentan fast verschwunden. Bis jetzt sind gewählt 263 Konservative, 262 Liberale, 40 Mitglieder der Arbeiterpartei und 73 Iren, von denen 8 Anhänger O'BrienS und Gegner des Budgets sind. Es sind somit jetzt 640 Abgeordnete ge- wählt. Heute finden 19 Wahlen statt in Bezirken, die bisher von 9 Liberalen, 5 Konservativen, einem Arbeiter und vier Iren vertreten waren. Sonnabend steht der Bergarbeiter I. G. Hamcock in Mittel-Derbyshire zur Wahl: das Man- dat gilt für sicher. Montag finden dann wieder zwei Wahlen statt und die letzten am 8. und 9. ssebruar aus den Orkney - und Shetlandinseln und den schottischen Universitäten. In der City werden Wetten darüber abgeschlossen, ob die Re° gierungsmajorität mehr oder weniger als 100 und ob die Lebensdauer des neuen Parlaments kürzer oder länger als e i n Jabr betragen werde. Erregung unter den Bergarbeitern. London , 27. Januar. Die Lage in Norddurham gestaltet sich schwierig infolge zunehmender Unruhen, die teils auf die Wahlbewegung, teils auf den Kohlenarbeiter streik zurückzuführen sind. Die Streikenden demolierten die Haupt- quartiere der Unionisten und die Wohnung eines Grubenbesitzers. Der letztere feuerte auf die Menge und verwundete einen von den Streikenden. Auch das Automobil des Gruben- direltors wurde zerstört und einen Abhang hinabgeworfen. Ein starkes Polizeiaufgebot ist an den Schauplny der Unruhen gerufen worden. PoUtifcbc Qeberlicbt. Berlin , den 28. Januar 1910. Offizierlichev Familiensinn. AuZ dem Reichstag . 28. Januar. Die neutrale Haltung des Generals v. Hceringcn gegenüber der Sozial- demokratie hat nicht lange vorgehalten. Sie ging schon heute in die Brüche, denn mittlerweile war offenbar sein osfizierlicher Familiensinn und Patriotismus gegen den Um- stürz mobil gemacht worden. Als Eclaireur in dem be- ginnenden Gefecht ging der frühere Husarenrittmeister v. B y e r n, jetzt Abgeordneter für Jerichow , ins Feuer. Genosse S t ü ck l e n hatte am Mittwoch die Kommandierung der Kriegervereine in Halle zur Stimmabgabe gegen die Sozialdemokratie als Beweis für den parteipolitischen Charakter der Kriegervereine gerügt. Herr v. Byern hat offenbar den Kern dieser Sache gar nicht erfaßt, denn er schmetterte in lauten Trompetenstößen die Erklärung in das Haus hinein: Damit hat der Vorsitzende des Vereins nur seine verfluchte Pflicht und Schuldigkeit getan! Der frei- sinnige Dr. M u g d a n suchte die Möglichkeit weiterer Er- sparungen beim Hecresetat nachzuweisen und machte das Zentrum für � das Anschwellen der Heeresausgabcn verant- wörtlich. Tann suchte er aber auch die sozialdemokratische Forderung des Milizheeres durch die wiederholt als falsch nachgewiesene Behauptung zu bekämpfen, daß ein Milizheer b e s s e r sei als ein stehendes Heer. Der Antisemit Lieber- mann v. Sonnen berg machte natürlich gleichfalls in Sozialistenbekämpfung, erregte aber allgemeines Lachen, als er dem militärfrommen, nationalliberalen Dr. Osann das bittere Unrecht antat, ihm nachzusagen, er habe sich von der Sozialdemokratie ins Schlepptau nehmen lassen. Ter Abge- ordnete Erzberger nahm das Zentrum gegen Mugdans Angriffe in Schutz und erging sich dann in allerhand Einzel» heiten aus den: Etat. Da verschiedene Redner der bürgerlichen Parteien die Bevorzugung des Adels vor dem Bürgertum im Offizier- korps gerügt hatten, nahm der K r i e g s m i n i st e r das Wort, um in der üblichen Weise diese offenkundige Tatsache. aus der Welt zu reden. Er führte dabei auch die Anhäufung der adligen Offiziere in gewissen bevorzugten Regimentern (Garde und Kavallerie) auf den osfizierlicheu Familiensinn zurück. Gewisse Familien ließen eben. in alter, schöner Tradition ihre Sprößlinge immer in die- selben Regimenter eintreten. Aber ein Unterschied zwischen Adel und Bürgertum oder gar eine Bevorzugung des Adels komme in keiner Weise vor. Die allgemeine Heiterkeit, die diese Auslegung auf der linken Seite erregte, wurde vom Genossen Noske noch besonders gerechtfertigt durch den Hinweis darauf, daß der Kaiser jedenfalls anderer Meinung sei, da er in seinen Ansprachen an die Gardcrekruten stets betone, daß sie in eine besonders bevorzugte Truppe eintreten. Eine bevorzugte Truppe sei die Garde aber doch nicht nur für die Rekruten, sondern auch für die Offiziere. Noske fragte denn auch direkt an: wie der Kricgsministcr sich dann zur Sozialdemo kratie stelle: seine Wendung, die Offiziere hätten Beziehungen zu allen staatserhaltenden Parteien, lasse darauf schließen. daß er die Sozialdemokratie als staatserhaltende Partei nicht anerkenne. Es sei doch interessant, zu hören, wie er das begründen wolle. Weiter rügte Noske sehr energisch, daß das Beschwerderecht der Soldaten noch mehr als bisher eingeschränkt wird durch die Verfügung des Ministers, daß alle Soldaten bestraft werden sollen, die später als fünf Tage nach einer Mißhandlung Beschiverdeu einreichen. Schließlich führte er aus, daß die Demokratisierung der Armee und deren Umgestaltung zu einem Volksheer trotz des Widerstandes der herrschenden Klassen durch die Verhältnisse selbst erzwungen werden würde. Der Kriegsminister suchte diese Ausführungen zu widerlegen, doch war seine Argumentation ebenso schwach wie am Mittwoch gegenüber Stückten. Die kaiserliche Betonung der Garde als bevorzugtes Korps glaubte er durch die laut heraus- geschmetterte Erklärung aus der Welt zu schaffen, daß der Kaiser keinen Unterschied zwischen bürgerlichen und adeligen Offizieren mache. Er kenne„nur preußische Offiziere". Der Erlaß über das Beschwerderecht bringe nur geltendes R e ch t in Erinnerung. Was aber die Sozialdemokratie angehe, so könne ein Sozialdemokrat im Heere keine Offiziersstellung bekleiden. iveil ein Offizier„für König und Vaterland" eintreten müsse. Schließlich versicherte Herr v. Heeringen den erstaunten Hörer:: noch, die Soldaten würden vom ersten Augenblick ihres Eintritts an in durchaus liebevoller Weise behandelt. Nach dieser Lobpreisung des offizierlichen und unterosfizierlichen Familiensinns im Verkehr mit den Familien- Mitgliedern aus dem Volke setzte sich der Kriegsminister in dem Bewußtsein, daß offenbar nur schnöde Nörgelsucht an dem herrlichen Kriegsheer noch etwas zu mäkeln findet. Abgeordnetenhaus. Nach den iiiteressanten Debatten der letzten Tage ist der übliche Geist der Langeweile in das Haus in der Prinz-Albrecht-Straßc eingezogen. Das zeigte sich am Freitag bei der Beratung des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung, die sich in tausend Einzelheiten verlor und für die Oeffentlichkeit so gut wie belanglos war. Eine längere Debatte rief eigentlich mir die Frage der land- wirtschaftlichen Lehranstalten hervor, besonders die Frage des läud- lichen FortbildungSschulunternchts. Es ist anzuerkennen, daß die Regierung jetzt größere Aufwendungen dafür macht, doch ist andererseits zü befürchten, daß die VerpfaffungS- und Vcr- ttommuiigsbestrebuiigen auch in diese Schulen ihren Einzug halten und daß den jungen Leuten statt der siir das praktische Lebe» notwendigen Kenntnisse der Kopf mi: Geboten und Gesangbuchversen vollgepfropft wird. Die Regierung bettachtet eben den Religionsunterricht als den wichtigsten Lehrzweig der Fortbildungsschulen. Auch über die Belastung der Gemeinden durch die Fleischbeschau, insbesondere durch die tierärztliche Nachbeschau, wurde wieder leb- hast geklagt und eine Aenderung diese« durch ReichSgesetz geregelten Zustandes gewünscht. Größeres Interesse dürfte die von national- liberaler Seile angeschiiitteiie Frage der Erfahrungen mit der Eosiu- färbung der Futtcrgerste beanspruchen. Nach der Auskunft des Ministers ist die Eosingerste natürlich nicht schädlich. Nachdem noch in der üblichen Weise eine schärfere Absperrung der Grenze. vorgeblich im gesundheitlichen Interesse der heiiirischcn Viehzucht, und eine Entschädigung der Landwirte für Verluste durch Biehlötungen bei Seuchen gefordert war, wurde der Etal bewilligt. Der nächste Etat, der Gestüts etat, rief die konservativen Freunde des RennsportS auf den Plan, die ihrer Befremduug darüber Ausdruck gaben, daß die Regierung die Staatspreise bei Pferderennen zu verkürzen gewagt hat; der Antrag auf Erhöhung dieses Fonds vom nächste» Jahre ab, für den sich auch der frei- sinnige Abgeordnete Dr. Müller- Sagan aussprach, fand die Zustimmung der Mehrheit des HauseS. Wann wird sich der preußische Landtag einmal mit gleicher Wärme für die Erhöhung der Kultur- zwecken dienenden Fonds ins Zeug legen? Die Wahlrechtsvorlage in Sicht! Wie das„Verl . Tagebl." als„zuverlässig" meldet, sind die Vorarbeiten für die neue preußische WahlrechtSvorlage so weit gediehen, daß die Einbringung der Vorlage im Landtag bereits Ende nächster Woche erwartet wird l Das Proletariat wird auf den Kampf gerüstet sein! Zollkrieg mit den Vereinigte» Staaten? In Jnttresientenlreisen herrscht jetzt vielfach die Auffassung, die auch von einem Teile der Presse geteilt wird, daß eS mit dem 7. Februar zum Zollkriege mit den Vereinigten Staaten kommen müsse, wenn bis dahin keine Verständigung erzielt wird. Diese An- ficht ist durchaus irrtümlich und muß unnötigerweise Beunruhigung hervorrufen. Allerdings wird der deutsche Generaltarif automatisch mit dem 7. Februar gegenüber der Einfuhr der Vereinigten Staaten in Kraft treten, wenii bis dahin eine Einigung nicht zustande kommt, und die deutsche Regierung bedürfte auf jeden Fall einer besonderen Emiächtigung durch den ReickStag, um den Vereinigten Staaten auch weiterhin den deutschen VertragStarij im bisherigen Umfange zu gewähren. Aber das Inkrafttreten deS deutschen Generaltariss bedeutet, wie die„Handelspolitische Kor- respondenz" schreibt, keineswegs den Zollkrieg. Denn der General- tarif ist nicht gleichbedeutend mit dem Kampfzolltarif. Dieser be- steht nach§ 19 de? Deutschen Tarifgesetzes in Zollzuschlägen, die bis zum doppelten Betrage des Generaltariss oder bis zur Höhe des vollen Wertes gehen können. Zollzuschläge würden aber erst dann in Frage kommen, wenn die deutsche Einfuhr den« amerikanischen Maximaltarif unterworfen wird. Dies kann nach dem amerikanischen Tarifgesetz nicht vor dem 1. April der Fall sein. Dazu kommt, daß gegen-
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