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Tumult im Gerichtssaal.

feiner zweiten Frau noch ein Knabe geboren. Der Angeklagte| werden. Die Prinzipale find stets bemüht, den Bestimmungen Etwas aufregend war die Einleitung zu einer Gerichts scheint im allgemeinen ein fleißiger Arbeiter gewesen zu sein. Des umfangreichen Affordtarifes eine für die Arbeiter ungünstige Manchmal trant er aber auch; es tam zwischen den Eheleuten Auslegung zu geben. Zu dem kommt, daß die Herren verhandlung, die gestern vor der Straffammer des Landgerichts III mehrfach zu Bank und Streit und der Angeklagte ließ sich zu Miß- R. Schneider und A. Ludwig zwei Beisiger sind, die den stattfand. Auf der Anklagebant hatte eine neuntöpfige Diebes- handlungen feiner Ehefrau hinreißen. Ende Dezember faßte diefe Tarif und auch die Entscheidungen der Tarifinstanzen nicht be bande Blatz zu nehmen, zu denen sich ein Kaufmann Frik Krüger kurzen Entschluß, verließ den Ehemann und nahm ihr Kind mit. achten, so daß die klagenden Arbeiter oftmals gezwungen sind, aus der Kleinen Frankfurter Straße als Hehler gefellte. Einige Sie war nach Köpenick verzogen, der Angeklagte konnte aber ihren ihre Ansprüche auf dem ordentlichen Rechtswege geltend zu machen. der größtenteils in Haft fizenden Angeklagten zeigten sich schon Aufenthalt nicht ermitteln. Er wurde dann frank, lag zu Hause, In einer gemeinsamen Vorstandssitung der beiden Verbände beim Eintritt in den Anklageraum äußerst unruhig und machten hatte teine Pflege und wußte nicht, was er anfangen follte. Nun beschäftigte man sich mit der Tariffeindschaft der Berliner Buch nach der Art der wilden Männer" allerlei Gesten nach dem Zu- mußte er, daß seine Frau sich mit Beitungsaustragen Geld ver- binderinnung. Es sollten Mittel und Wege gefunden werden, schauerraum hin. Als die Belastungszeugen aufgerufen wurden, diente, er erforschte ihre Tour und stellte sich am 30. Januar 1908 mit denen die Innungsmeister zur Anerkennung des Tarifs ge begann der mehrmals vorbestrafte Angeklagte Arbeiter Franz vor einem Haus auf, wo sie gegen 6% Uhr früh die Zeitungen nötigt werden sollten. Das beste Beispiel, wie es in tariflicher Böttcher zu toben, dann ergriff er plötzlich ein auf dem Ber - abtragen mußte. Als er ihrer gewahr wurde, trat er auf sie zu Hinsicht bei den Innungsmeistern aussieht, gibt der Obermeister Böttcher zu toben, dann ergriff er plöblich ein auf dem Ver- und bat um eine Aussprache. Die Frau lehnte dies wiederholt nicht er. Von sämtlichen bei ihm beschäftigten Gehilfen erhielt teibigertische stehendes Tintenfaß und schleuderte es unter Schimpf- schroff ab, der Angeklagte wurde dringender und verlangte, daß er nicht ein einziger, trop der teilweise jahrelangen Tätigkeit bei worten nach der Richtung der Zeugen, wobei der Saal durch sein sind sehen dürfe, und als auch hierauf eine abweisende Ant- ihm, den Minimallohn. Der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes herausfließende Tinte beschmutzt wurde. Troß ernstester Warnungen wort erfolgte, stach er plöblich mit einem Taschenmesser nach dem hatte sich schriftlich und telephonisch mit ihm in Verbindung ge­des Vorsitzenden unterließ er es nicht, auch fernerhin in lärmender Balfe der Frau. Der Stich ging durch das Halstuch und brachte fett, um ihn zur Anerkennung des Tarifs und dem Erscheinen Weise die Zeugen zu schmähen, so daß nichts übrig blieb, als ihn der Frau eine oberflächliche Wunde bei, die stark blutete, aber böse vor dem Schiedsgericht zu bewegen. Herr Richter erklärte ihm gewaltsam zum Untersuchungsgefängnis zurüdzuführen und die Folgen nicht hatte. Der Angeklagte verficherte unter Zeichen einer aber, daß er sich dem Schiedsgericht nicht unterwerfen und nach Berhandlung gegen ihn zu vertagen. Gleich darauf wurde be- tiefen Neue, daß er nicht wisse, wie er zu der Tat gekommen. Er wie vor ohne den Tarif auskommen wird. Bei einer persönlichen merkt, daß ein anderer Angeklagter etwas hastig in die Tasche und als ihm alles schroff abgelehnt wurde, seien ihm die Sinne hatten, sagte er diesen, daß er die Tariflöhne deshalb nicht zahlen habe große Sehnsucht nach der Frau und nach dem Kinde gehabt, Verhandlung, die die Vertreter des Buchbinderverbandes mit ihm steďte. Es stellte sich heraus, daß es einige Bigaretten waren, geschwunden und er wisse nicht, was alsdann geschehen sei. Der fann, da er fast ausschließlich für Behörden arbeitet und die Be­die dem Angeklagten von irgendeiner befreundeten Seite au- Angeflagte gehört nach dem Gutachten des Gerichtsarztes Dr. zahlung der Arbeiten durch diese ihm das nicht erlaubten. In gesteckt waren. Er mußte zu seinem Leidwesen diese Liebesgabe Marr zu der großen Zahl der Minderwertigen. Die Geschworenen der Sigung der beiderseitigen Vorstände der Verbände gelang es, wieder herausgeben. Endlich wurde der wegen gewerbs- und bejahten nur die Schuldfrage nach gefährlicher Körperverlegung den Arbeitgeberverband zu veranlassen, auch seinerseits für die Es wurden ge gewohnheitsmäßiger Hehlerei angeklagte Krüger auf furze Zeit und billigten mildernde Umstände zu. Der Angeklagte wurde au Ausbreitung der Tarifgemeinschaft zu sorgen. in das Beratungszimmer geführt und dort einer Leibesvisitation fechs Monaten Gefängnis unter Anrechnung von einem Monat meinsame Eingaben an die hiesigen Behörden beschlossen, in denen lettere ersucht wurden, ihre Arbeiten nur an tariftreue Buch unterworfen. Dem Vorsitzenden war nämlich gemeldet worden, Untersuchungshaft verurteilt. bindereien zu vergeben. Das hatte den Erfolg, daß die Behörden daß der Angeklagte auf dem Gange nach dem Gericht Gift zu bom Arbeitgeberverband ein Verzeichnis folcher einforderte, und sich gesteckt habe, um sich vor den Augen der Richter zu vergiften, seitdem entlohnt auch der Obermeister Richter feinen Gehilfen falls ihm etwas passieren sollte. Es wurde in seinen Taschen mehr unter dem Minimallohn. Ob nun auch die Behörden höhere auch wirklich ein kleines Quantum Arsen gefunden, welches ihm Preise für die von ihm gelieferten Arbeiten zahlen, entzieht sich Der Bericht löste eine fast dreistündige Diskussion aus. Be sonder swurde über den anscheinend immer mehr um sich greifen­ben llebelftand, daß Gehilfenarbeiten von Arbeiterinnen ange­fertigt werden, lebhaft geklagt. Eine Resolution, durch die die Tariftommission ersucht wird, diesem tarifwidrigen Zustand mit aller Schärfe, eventuell auch mit dem letzten zu Gebote stehenden Mittel zu Leibe zu gehen, wurde einstimmig angenommen.

Verfammlungen.

weggenommen wurde. Erst nach Erledigung aller dieser Zwischen Mittwoch in Berchts Ritterfälen ihre Branchenversammlung ab. der Kenntnis der Arbeitervertreter.

fälle konnte in die eigentliche Verhandlung eingetreten werden. In allen Fällen der Anklage handelt es sich um Schaufenster­einbrüche, die von den Angeklagten in verschiedener Gruppierung ausgeführt wurden, ein allgemeines Interesse aber nicht dar

bieten.

Eine wüfte Revolverschießerei und Maffenprügelei, die fich in einem Speisesalon" abgespielt hatte, lag einer Anklage wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und Körperverlegung mittels gefährlichen Werkzeuges zugrunde, die vor dem Schöffen gericht Berlin- Mitte zur Verhandlung kam. Angeklagt waren: der Arbeiter Hans Lange, der Hausdiener Smirpalsti, der Arbeiter Smirpalsti, der Schleifer Lange, der Arbeiter Hain, der Speise wirt Leonhardt und deffen Ehefrau Alma L.-- Am 18. September vorigen Jahres tam der Angeklagte Hans Lange in den Speise feller des Angeklagten Leonhardt in der Landsberger Straße. Zwischen ihm und 2. tam es zu Streitigkeiten, die mit einer wüsten Prügelei endeten, an der sich auch die Frau 2. mit einem Gummischlauch beteiligte. Lange wurde schließlich gewaltsam an Die frische Luft gefeßt. Gr äußerte nach der Prügelei auf der Straße, daß er mit einem Dußend feffer Jungens" wiederkommen und die ganze Bude in Klump schlagen" werde. Diesen Plan brachte L. auch am 25. September zur Ausführung. Er rüdte abens mit zwölf Gesinnungsgenossen an, in der Absicht, seine Drohung wahr zu machen. Es tam auch bald zu einem wüsten Krawall in dem Keller. Giner der Genossen des 2. hatte die Lampe zertrümmert, so daß völlige Dunkelheit herrschte. Leonhardt aeg, als er von allen Seiten mit Bierfeideln und Stühlen bom barbiert wurde, seinen Revolver und gab ins Blaue hinein mehrere Schüffe ab. Der Radau wurde immer größer, da die Helfershelfer des Lange schließlich infolge eines fleinen Mißverständnisses unter sich aufeinander losschlugen. Das Tohuwabohu wurde hin und wieder, ganz wie in einem saloon" im Wild- West, von dem Krachen des Revolvers übertönt. Das Resultat dieser Szene war, daß Lange einen Schuß in das Gesicht, ein anderer einen Schuß in den Hinterkopf erhielt. Das Gericht sprach die Leonhardtschen Eheleute frei, da Notwehr als vorliegend angenommen wurde. Im übrigen lautete das Urteil gegen Hans Lange auf 3 Monate und gegen die anderen Angeklagten auf je einen Monat Gefängnis.

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Bersuchter Totschlag.

Unter der schweren Anklage des versuchten Totschlages stand gestern der Tischler Wilhelm Georg vor dem Schwurgericht des Landgerichts I . Die Sache hatte ursprünglich das Schöffengericht beschäftigt, wurde aber an das Schwurgericht verwiesen, weil das Schöffengericht der Ansicht war, daß, wenn nicht verfuchter Mord, so doch versuchter Totschlag in Frage käme. Die Tat, die dem An­getlagten zur Last gelegt wird, bildete den Schlußatt einer unglüd­lichen Ehe. Der Angeklagte hatte nach neunjähriger Che feine Frau verloren, die ihn mit vier Kindern zurüdgelassen hatte. Bald nach derem Tode heiratete er eine Freundin der Verstorbenen und fiebelte von Liegnik nach Berlin über. Drei seiner Kinder tamen in Pflege, das vierte blieb zu Hause. Dem Angeklagten wurde von

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Die Buchbinder und Buchbindereiarbeiterinnen hielten am Seraog, der Obmann der Agitationsfommission, erstattete den Tätigkeitsbericht für das verflossene Jahr. Der Geschäftsgang im Berufe war gegenüber dem Vorjahre ein noch stillerer. Soweit es die Kommission ermitteln konnte, ist die Arbeitszeit im Jahre 1908 um etwa 127 000 Stunden verkürzt worden; im verflossenen Jahre sind bei den ständig beschäftigten Arbeitern und Arbeite rinnen zirfa 228 000 Arbeitsstunden ausgefallen. Hierzu kommt In die Agitationsfommission wurden Grund, erzog. eine bisher nicht dagewesene Arbeitslosigkeit, die im ersten Biertel übede, Schneeweiß, weifel, Frl. Kolberg und jahr ihren Höhepunkt hatte. Jetzt ist aber bereits eine merkliche Frl. Breuß gewählt; als Vertreter zur Ortsverwaltung Biere Befferung eingetreten. Nicht selten ist während der Krise vermann, Herzog, Jünemann und Frl. Schallert. jucht worden, die Tariflöhne herabzudrücken. Dies war die Ursache unzähliger Differenzen und oftmals mußte die Branchen­leitung deshalb eingreifen. Auch einige Streifs mußten geführt werden. In 70 Fällen wurden Differenzen durch Verhandlungen zu beheben gesucht, und zwar handelte es sich in 32 Fällen um tarifliche Differenzen, 14mal um Maßregelungen tätiger Ver­bandsmitglieder, in 6 Fällen um berufliche und sanitäre Miß­stände und in 12 Fällen um Beschwerden verschiedener Natur. Gegen die Firmen Albrecht Nachf., Bosse, Gahl und Ludwig mußte Gin Kampf um Wahrheit, Recht und Eristenz!( Bustände in die Gewerbeinspektion angerufen werden, und zwar deshalb, weil die gesetzlichen Arbeiterschutzbestimmungen nicht beachtet wurden. der Heidelberger Universitäts - Frrentiinit.) Bon D. Insmann. 26 5. Ihre Geschäfte entledigte die Agitationskommission in 48 Gigungen. Jürgen u. Co., Heidelberg . Reclams Universal- Bibliothek . Nr. 5153. Martha oder Der Von W. Friedrich . Mufit von Friedrich Des weiteren wurden 308 Betriebsverfammlungen und 11 Ber­trauensmännerbersammlungen abgehalten. In 6 Branchen- Martt au Richmond. Guten Morgen, Herr Fischer! Vaudeville - Burleste in einem Aufzug. Nr. 5159. Ein Sommer. berfammlungen wurden bildende Borträge gehalten und 2 öffent- bon loto. Nr. 5155. Lustspiel von William Shakespeare , für die Bühne liche Versammlungen hatten sich mit wichtigen Berufsangelegen nachtstraum. beiten zu beschäftigen. An der Maifeier beteiligten sich durch Arbeitsruhe 396 Mitglieder gegenüber 296 im Jahre 1908. Be­schäftigte Personen wurden in 105 Betrieben 2961 ermittelt, wovon 2584 organisiert sind. Die neuen geseglichen Bestimmungen über die Arbeitszeit der Arbeiterinnen veranlaßten Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeberverbande. Dieser versuchte, den Tarifamts­beschluß der Buchdrucker auf das Buchbindergewerbe zu über­tragen, wonach die ausfallende Stunde am Sonnabend an den übrigen Tagen wieder nachgearbeitet werden soll. Da der Buch­bindertarif jedoch eine 9ftündige Arbeitszeit vorfieht, fielen die Arbeitgeber mit ihrem Verlangen ab. Somit sind die Buchbinder. personale jetzt in bezug auf die Arbeitszeit günstiger gestellt als die Buchdruckerpersonale. Die gesetzlich festgelegte Magimal­arbeitszeit für die Arbeiterinnen von 10 Stunden an den übrigen Hieran seien aber die Arbeiterinnen zum Teil mitschuldig; das veranlagt die Branchenleitung, in den nächsten Tagen ein auf­flärendes Flugblatt unter den Arbeiterinnen zu verbreiten.

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Anschließend an diesen Bericht berichtete tenide über HERREN

die Tätigkeit der Tariffommission. Diese hielt 68 Sibungen ab und 5 gemeinsame mit der Agitationstommission. Sie besuchte 8 Sibungen des Tariffchiedsgerichts, in denen 22 Klagen erledigt wurden. Die Zusammenseßung des Tariffchiedsgerichts seitens der Prinzipale ist eine dem Tarifgedanken feineswegs förderliche. Während bei dem verstorbenen Vorfißenden desselben, Herrn Probst, eine Objektivität, die stets angenehm berühren mußte, anzutreffen war, fann das von dem gegenwärtigen Vorsitzenden, Herrn 3enner, von der Firma H. Sperling, nicht gesagt

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Verantwortlicher Redakteur Richard Barth , Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.