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weigern.

des Proletariats!

Der Vertrauensmann

Karl Alboldt, Elisabeth- Ufer Nr. 45

Eine Kahnfahrt am zweiten Feiertag hat vermuthlich| M3 die Bewerber ihre Hoffnungen zu Waffer werden sahen, hielten An die Hausdiener und Berufsgenoffen Berlins  ! ein beklagenswerthes Ende genommen. Aus Grünau   wird uns sie sich durch den Angeklagten getäuscht und erstatteten Da durch die bevorstehenden Reichstagswahlen ein großer gemeldet: Am zweiten Pfingstfeiertage Mittags mietheten drei Anzeige. Zur heutigen Verhandlung war der Zeuge Endergat Theil unserer Kollegen erheblich in Anspruch genommen ist, so junge Leute, fämmtlich Anfangs der zwanziger Jahre, anscheinend nicht erschienen. Der Gerichtshof, unter dem Vorsitze des Land- werde ich bis zum Wahltage teine öffentliche Versammlung Sem Handwerkerstande angehörig, bei einem Bootsverleiher einen gerichtsraths Althaus, beschloß die zwangsweise Vorführung des einberufen. Die nächste Versammlung, welche nach der Reichs­aneiriemigen Kahn, mit welchem sie die Dahme   aufwärts nach Beugen und trat einstweilen in die Verhandlung ein. Der Be- tagswahl am Mittwoch, den 21. Juni, Abends 9 Uhr, bei dem Neuen See au fuhren. Die Miether des Bootes tehrten schuldigte bestritt jede betrügerische Absicht. Die Darlehen seien Gründer( früher Mundt), Köpenickerstr  . 100, stattfindet, ist eine jedoch weder am zweiten Feiertage noch auch später zu dem ihm aus freien Stücken angeboten worden und er habe sie an- wichtige; auf der Tagesordnung steht der Stellen­Eootsverleiher zurück, so daß letzterer annahm, daß die jungen genommen, weil er zu damaliger Zeit durch seine ander vermittelungs- Schwindel in den Berufen der Haus­Leute das Fahrzeug gestohlen hätten und der Polizeiverwaltung weitigen Unternehmungen start in Anspruch genommen diener, Kellner, Bäcker und Schlächter. Die Kommissionäre, ei ne diesbezügliche Meldung machte. Am legten Donuerstag aber wurde. Uebrigens feien sämmtliche Summen am Verfall- Agenten 2c., sowie die Vorstände und deren Mitglieder der wurde das Boot auf der Spree zwischen Köpenick   und Sadowa tage pünktlich zurückgezahlt worden. Die lettere Be hier am Plaze bestehenden Diener sowie Portiers Ver­treibend, halb mit Wasser gefüllt, aufgefunden, von den Insassen hauptung tonstatirte der Vorsitzende als richtig. Der erste einigungen find zu dieser Versammlung besonders eins Die oben angeführten Berufe werden höflichst war jedoch keine Spur zu entdecken. Man glaubt nun, daß Beuge, Restaurateur Hobiger, befundete, daß er dem Angeklagten geladen. ein Unglücksfall vorliege, da die drei Vermißten das dem Boots. die 5000 M. angeboten und dabei betont habe, daß er bis zu gebeten, an diesem Tage feine Bersammlung ab­verleiher gegebene Pfand von 10 M. schwerlich im Stich gelassen 15 000 m. gehen würde, wenn er die Detonomie erbalte. Die zuhalten und rege in ihren Kreisen für diese öffentliche Ver haben würden. Frage des Vorfizenden, ob der Zeuge auch die 5000 M. geliehen fammlung zu agitiren. haben würde, wenn er gewußt hätte, daß der Angeklagte gleich Kollegen! Am 15. Juni wird der deutsche Reichstag   neu Bu Tode gequetscht. Ein schwerer Unglüdsfall, bei dem geitig mit anderen Restaurateuren unterhandelte, wurde von gewählt. Aus unseren politischen Tagesblättern werdet Ihr leider ein Menschenleben zu beklagen ist, hat sich am Donnerstag dem Beugen mit dem Bemerken bejaht, daß fich zur Genüge erfahren haben, weswegen die Auflösung des früheren Nachmittag, wie wir der Staatsbürger- Beitung" entnehmen, an wohl gedacht habe, daß noch andere Bewerber auf Reichstages erfolgte. Nicht aus eigener Ueberzeugung, sondern dem Landungsquat ber an der Oberspree belegenen getreten feien, er babe ja nichts dabei verlieren können. aus Furcht vor ihren Wählern lehnte die Mehrheit Wolff'schen Balmölfabrik ereignet. war daselbst der Nach Bernehmung dieses Zeugen wurde dem Gerichtshofe die die Regierungsvorlage ab. Die Regierung appellirt nun an das 24jährige Dockarbeiter Krans in Gemeinschaft eines gleich Nachricht, daß der Zeuge Endergat nicht zu beschaffen sei, da Bolt und dieses wird am 15. Juni die Antwort nicht schuldig altrigen Kollegen bamit beschäftigt, die Außenwand des im Dock berselbe außerhalb sei. Staatsanwalt Keßler beantragte deshalb bleiben, es wird sein Veto einlegen gegen die Mehrbelastung liegenden Schleppdampfers Sedivig" zu streichen, zu welchem Bertagung der Verhandlung und die Bestrafung des Beugen durch Abgabe von Stimmen für solche Kandidaten, welche fon­Zwe sie sich beide einer herabhängenden Stellage bedienten. Endergat mit 100 M. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Bont, fequent und energisch jeden Mann und jeden Groschen ver. Nach dem sie nun kurz nach der Vesper ihre Arbeit wieder auf schloß sich dem Antrage der Vertagung an. genommen hatten, tam plößlich eine durch starke Brise heran­Der Gerichtshof beschloß die Vertagung, legte bem aus- Und das thun, wie die letzte und viele vorhergehende Abs getriebene Schute( Ueberladungszille) in die Nähe des Dampfers gebliebenen Zeugen Endergat die Kosten des Termins und eine ftimmungen bewiesen baben, einzig und allein bie Sozial­und burde schließlich, noch ehe sich die beiden Dockarbeiter in Geldstrafe von 100 M. auf. demokraten. Alle anderen Parteien find geneigt, mehr oder Sicherheit bringen fonnten, dermaßen gegen den Dampfer ge weniger Konzessionen zu machen. Auch an Euch Kollegen ist es, schleudert, daß der Dockarbeiter Kranz seinen Tod dabei fand, Wegen Verbrechend gegen die Sittlichkeit verurtheilte zu agitiren und einzutreten für die Kandidaten der Sozialdemo indem er mit dem Brusttorb zwischen beide Fahrzeuge gepreßt geftern die 7. Straftammer hiesigen Landgerichts I den Musik- tratie. Berfäume feiner fein oberstes Recht als Staatsbürger und buchstäblich zerquetscht wurde, während sein Kollege, der sich lehrer Scherhey, Inhaber eines Mufit- Konservatoriums, zu auszuüben, gebe ein jeder am 15. Juni seine Stimme ab. Die zwar noch mit dem Oberförper über den Dampfer schwingen 1 Jahr 6 Monaten Gefängniß. Die Beweisaufnahme Söhne und die Arbeitsverhältnisse der Hilfsarbeiter im Handels fonnte, aber mit den Füßen hängen geblieben war, mit einem ergab, daß der Angeklagte geraume Zeit hindurch mit einer bei gewerbe werden, wenn die Militärvorlage angenommen wird, noch doppelten Beinbruch davon fam. Auf Anordnung des herbei ihm Unterricht genießenden 16jährigen Schülerin, welche im Be- viel schlechtere werden; darum Kollegen thue ein jeder seine gerufenen Hafenarztes wurde der Verunglückte nach dem Kranken- griff war, sich zur Sängerin auszubilden, sträflichen Umgang Pflicht und gebe am Wahltage nur dem sozialdemokratischen hause gefchafft. Die Leiche des so elend ums Leben gekommenen unterhalten hatte. Die Thatsache, daß dns Mädchen selbit die Kandidaten seine Stimme. Kollegen! Bis zur Wahl dürft Ihr Dodarbeiters& rang, der der einzige Ernährer feiner alten Rolle der Versucherin gespielt, hat zur Milderung der Strafe feinen Augenblick unthätig fein. Diejenigen, welche ohne fefte gebrechlichen Mutter war, wurde behufs weiterer Veranlassung nicht wesentlich beigetragen. Stellung sind, haben die Pflicht, sich den Wahlkomitee's ihrer vorläufig in einem Lagerschuppen untergebracht. Gewerbegericht. Wie jungen Mädchen in acht betreffenden Kreise zur Verfügung zu stellen. Reiner follte fehlen Ein Durchgänger auf dem Korfofeft. Nach verübter Tagen für 10 M. das wäschenäben beigebracht bei der Vertheilung von Flugblättern! Am Wahltage ſelbſt ſeid Unterschlagung flüchtig ist der Buchhalter Max Falkenstein, und wird, konnte man in der Sigung der Kammer II vom 24. Mai alle auf Euren Posten, um auch Eurerseits beizutragen zum Siege es besteht die Bermuthung, daß er sich hier in Berlin   verborgen erfahren. Betlagter war ein Herr Rüß, Kaiſerin Augusta­hält. Nachdem umfangreiche Nachfragen in Gasthöfen zu dem straße 77, welcher dort eine wäschenäherei besist, oder doch der Haus, Geschäftsbiener, Bader   und Berufs Ergebniß geführt hatten, daß der Flüchtling hier in der That wenigstens den Anfang zur Einrichtung einer solchen gemacht genossen Berlins  . unter falschem Namen gewohnt hat, hat man auch in Erfahrung hat. Klägerinnen waren vier junge Mädchen, von denen drei gebracht, daß Falkenstein sich das Bergnügen gegönnt hat, am ihr Lehrgeld wieder verlangten sie behaupteten, nichts gelernt Donnerstage an dem Blumentorso auf der Trabrennbahn in su baben, während die vierte Klägerin 13,50 M. rückständigen zu Westend   in einem Wagen theilzunehmen. Er ist an seinem röth- Lohnes eintlagte. Die Verhandlung ergab folgendes nettes Bild. lichen Schnurrbart und dem goldenen Klemmer erfannt worden. Herr Rüß wünschte durch Annonce dieselbe foll jest etwas Infolge deffen haben erneute polizeiliche Nachforschungen nach verändert sein junge Mädchen zur Erlernung der Wäsche dem Aufenthalte des Gesuchten stattgefunden, deren Ergebniß fich näherei in acht Tagen, er dauernde Beschäfti­jedoch der Deffentlichkeit noch entzieht. gung" nach beendeter Lehrzeit und ein Monatsgehalt von 35 Mart in Aussicht stellte; und das alles für 10 Mark Marktpreise in Berlin   am 25. Mai, nach Ermitte Lehrgeld. Dieses vielversprechende Inserat hatte die Klägerinnen lungen des Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Kg. guter von angelockt. Wie sie angaben, haben sich der Beklagte und dessen 16,60-16,30 m., mittlerer von 16,20-16,00 m., geringer von Ehefrau fast gar nicht um fie gefümmert; dieselben hätten den 15,90-15,60 M. Roggen per 100 kg. guter von 15,00-14,70., ganzen Tag über nur ein paar Mal den Arbeitsraum betreten Gegenwartsbild aus der bürgerlichen Gesellschaft. mittlerer von 14,60-14,40 m., geringerer von 14,30-14,00 W. und ihnen nichts gezeigt". Papierstücken und Zeugläppchen In der Nr. 120 des in Bromberg   erscheinenden Ostdeutschen Gerſte per 100 kg. gute von 17,50-16,40 m., mittlere von feien das Material gewesen, an dem sie das Nähen erlernen Fokal- Anzeigers" befindet sich folgende Anfrage eines Abonnenten 16,30-15,20., geringe von 15,10-14,00 M. Safer per 100 Kg. follten. Garn und Nadeln hätten sie sich selbst kaufen müssen.. in Fordon  : Jn hiesiger Stadt lebt ein etwa 50 Jahre guter von 16,90-16,40 M., mittlerer von 16,30-15,90 M. Eine dem Rüsch gehörende Nadel, welche zerbrochen wurde, habe alter geistes schwacher Mann, Namens Lewandowski, geringer von 15,80-15,40 m. Stroh, Richt per 100 g. von bezahlt werden müssen. Dazu feien die Wlaschinen schlecht und selbiger ist in hiesiger Stadt geboren und hat seine bisherige M. Heu per 100 Kilogr. von M. Erbsen, gelbe faum zu regieren; außerdem wäre, es war im Winter, nicht ge- ebenszeit hier zugebracht, ist also hierorts heimathberechtigt, er zum Kochen per 100 kg. von 40,00-24,00 m. Speisebohnen, weiße heizt worden, so daß die Erstarrung der Finger das Nähen fast fristet sein Leben durch Straßenfegen, Wassertragen, Botengänge per 100 kg. von 50,00-20,00 M. Linsen per 100 Kg. von 80,00 unmöglich gemacht habe. Die eine Klägerin, Fräulein Henschel, und Betteln, ein Erwerb, welcher jedoch, zumal der Mann noch bis 30,00 M. Kartoffeln per 100 Rg. von 6,00-4,00 M. Rind hat nach ihrer Behauptung fchon Wafchinennähen gefonnt, au Anjang dieses Jahres das Unglück hatte, den Arm zu fleisch von der Reule per 1 Kg. von 1,60-1,20 m. Bauchfleisch als sie zu Rüsch fam, ist aber trotzdem zum Läppchendurchbrechen, zur Beschaffung der nöthigen Lebensmittel und eines per 1 Kg. von 1,30-0,90 M. Schweinefleisch per 1 Kg. Don nähen" angehalten worden. Sie hat es nicht länger als einen menschlichen Nachtlagers nicht ausreicht. Von seiten des hiesigen 1,60-1,10 M. Kalbfleisch per 1 Kg. von 1,60-0,80 M. Hammel Tag bei ihrem Lehrmeister" ausgehalten, während es die Frin. Orisarmenverbandes wird ihm teine Unterſtügung fleisch   per 1 Kg. von 1,50-0,90. Butter per 1 Kg. von 2,80 Canthut und Wollschläger einige Tage länger aushielten und gewährt, auch wird ihm, da er reich an Ungeziefer ist, nicht ge­bis 1,80 M. Eier per 60 Stück von 4,00-2,20 m. Fische per die vierte Klägerin beinahe drei Wochen dablieb. Der Beklagte tattet, in Ställen zu nächtigen, infolge dessen hat er, wie ich 1 Kg.: Karpfen von 2,40-1,20 m. Aale von 3,00-1,00. führte aus, er habe nicht das Wäsche nähen in der Annonce erst gestern erfahren habe, seit Monat März d. I. wäh Bander von 2,40-1,00 M. Hechte von 2,00-1,00 M. Barsche gemeint", sondern das Maschine nähen. Die 85 Mart rend der meisten Nächte unter freiem Himmel, von 1,60-0,60 M. Schleie von 2,80-1,00 m. Bleie von 1,40 monatlich habe er erst dann zahlen wollen, wenn die betreffenden in Rämpen und Dornbeden lagern müssen. Wes­von dem bis 0,70 M. Krebse per 60 Stück von 12,00-1,75. Mädchen perfekte Wäschenäherinnen geworden sind. Um dies halb wird diesem hilfsbedürftigen Menschen schnell zu werden, müsse man aber etwas Genie" dazu haben hiesigen Armenverbande teine Unterstützung gewährt? Ist sel­wenn die Mädchen das nicht befäßen, könne er nicht davor. biger dazu außer stande oder fehlt es nur am Willen?" mit den Klägerinnen habe er abgemacht, daß ihm das Lehrgeld ver- Hoffentlich sorgt die auständige Regierungsbehörde falle, wenn sie unrechtmäßiger Weise vor Beendigung der Lehr- dafür, daß der arme Mensch ein ausreichendes Unters zeit fortblieben. Darum habe er auf ihr Verlangen danach ihnen tommen erhält. bas Geld nicht zurückgegeben. Die 13,50 M. wolle er der einen Klägerin nicht geben, weil sie in den annähernd 14 Tagen nach Welch furchtbar schädigenden Einfluß mangelhafte Er der achttägigen Lehrzeit fast nichts für ihn gearbeitet habe; ihre nährung auszuüben vermag, zeigt folgende Mittheilung aus Nähkenntnije seien noch nicht so gewesen, daß fie etwas be ieguiz, die unter der Ueberschrift:" Eine ganze Familie anfpruchen fönne. 3hr have der nöthige Fleiß gemangelt". n a chi blind" durch die Beitungen geht. Seit kurzem hat in So und ähnlich suchte Herr Rüsch sich zu rechtfertigen. Dem der Liegnizer Augenheilanstalt für Niederschlesien eine Frau aus Gerichshof tonnte der gute Mann aber fein& für ein U machen. dem Lübbener Kreise mit ihren 5 Kindern im Alter von 1/2 bis Er wurde fostenpflichtig in drei Fällen verurtheilt, das Lehrgeld 10 Jahren Aufnahme gefunden, welche sämmtlich nachtblind sind. zurückzuzahlen und im vierten Falle der Klägerin 18,50. als Diese Krankheit besteht darin, daß die von ihr Befallenen nach Sonnenuntergang fast völlig das Sehvermögen verlieren; bei Lohn zu geben. fünstlicher Beleuchtung feben fie nur in unmittelbarer Nähe der Die Ursache dieser Erkrankung ist schlechte Lichtquelle etwas. Ernährung; in diesem Falle haben die Erkrankten während des ganzen Winters fich fast ausschließlich von Kartoffeln und Kaffee genahrt. Das einzige Seilmittel besteht in Fleischkost. Da die Mutter außer stande ist, solche für sich und ihre Kinder zu be schaffen, wird zu milden Beiträgen aufgefordert, welche der Austaltsarzt Dr. Kretschmer gern anzunehmen bereit ist.( Der Geiertychajter.)

Polizeibericht. Am 25. d. Mts. Nachmittags wurde in der Spree  , unter der Weidendammerbrücke, die bereits stark verweite Leiche eines neugeborenen Kindes angefchwemmt. In der Nacht zum 26. d. M. ftürzte sich an der Großbeerenbrücke eine etwa 45jährige Frauensperson in den Landwehrkanal und ertrant. Im Erdgeschoß des Hinterhauses auf dem Grundstücke König straße 61 brach in den Geschäftsräumen der Kaufleute Singer und Wahrenberg   Feuer aus, wodurch das im ersten Stock belegene Waarenlager zum größten Theile zerstört wurde.

Gerichts- Beitung.

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Ueber den Stand des Niemendreherstreifs in Barmen ist zu berichten, daß die bedeutendste Fabrit, die von Kaifer und Dicke, den Streifenden folgende Konzession gemacht hat: In der Voraussetzung, daß die anderen Riemendreherei- Befizer unserem Beispiele folgen, und daß die Nachtarbeit gänzlich ein gestellt wird, welche Forderung der Arbeiter wir für begründet halten und aus wirthschaftlichen Gründen auf das Dringenste be fürworten, feßen wir die Arbeitszeit in unserer Riemendreherei auf 10 Stunden fest."

Die Deffentlichkeit ausgeschlossen wurde während einer Unter der Anklage des Betruges in drei Fällen am selben Tage stattgehabten Verhandlung. Ein Schneidermeister stand heute der Direktor Dr. Bruno Mertelmeier vor der lagte gegen eine bei ihm beschäftigt gewesene Frau aus Zurück. britten Straffammer des Landgerichts I  . Der Angeklagte ist tehr in das Arbeitsverhältniß bezw. Zahlung einer Entschädigung. Mitglied des Aufsichtsraths verschiedener Attien- Gesellschaften, Die Bellagte hatte ohne Kündigung das Arbeitsverhältniß auf u. a. auch der Attien- Brauerei Schöneberg. Die lettere ift gegeben. Die plögliche Aufgabe der Arbeit wurde auf grund Eigenthümerin des bekannten Restaurants 8um Prälaten" in von Vorkommnissen in der Familie des Klägers als gerecht den Stadtbahnbögen am Alexanderplatz  . Zum 1. Januar 1893 fertigt angesehen. Zu dem Bericht in der Nr. 120 des Vorwärts" vom follte der bisherige Bächter dieses Lotals, Herr Schmager, die Der internationale Bergarbeiter- Kongres in Brüffel Bacht aufgeben. Da die Dekonomie des Prälaten" einen Rein- 25. Wlai über die Verhandlung gegen mehrere Mitglieder des gewinn von jährlich ca. 50 000 m. abwerfen soll, so war an Be Pfeifentlubs" Rauch" werden wir ersucht, berichtigend mit­werbern um diesen einträglichen Boften fein Mangel. Die Entzutheilen, daß weder von einer geplanten Ueberrumpetung, noch faßte ben Beschluß, daß der nächste Kongreß in einem Bergs scheidung lag in den Händen des Aufsichtsraths der Schöneberger von einer Umstellung des Lotals durch Gendarmen die Rede sein arbeiter Zentrum Deutschlands   abgehalten werden soll. Attien- Brauerei. Der Angeklagte hatte dabei einen bedeutenden tönne. Die im Klub geführte Unterhaltung wurde nur von Auf diefem Kongreß soll auch über die obligatorische Anwendung Einfluß, den er in einer Weise für sich benutzt haben soll, daß einem Gendarmen von einem nicht erleuchteten Treppenflur aus des elektrischen Lichtes im Bergbetriebe verhandelt werden. Hier­obige Antlage daraus entstand. Bekanntlich blieb Schmager belauscht. Auch eine Beschlagnahme von Papieren fand nicht statt. auf wurde der Kongreß geschlossen.

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Soziale Ueberlicht.

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Der internationale" Mafchinisten Verband in den Bereinigten Staaten hat auf seiner legthin fattgehabten Konvention nochmals den schon seit vier Jahren von einer Minderheit genellten Antrag auf Streichung der Bestimmung, welche farbigen" Arbeitern den Beitritt nicht gestattet, abgelehnt. Die Leute schreibt man uns aus New- York   scheinen nicht einmal durch Erfahrung flug zu werden! Ist es doch eine betannte Thatsache, daß die Neger in den industriellen Südstaaten immer mehr auch zu qualifizirten Arbeitern herangebildet werden, so weit Bedarf nach solchen ist. Und diese von der Organisation auszuschließen, ist doch der reine Wahnsinn!

Defonom des Prälaten", nachdem die zwischen ihm und der Verpachterin entstandenen Differenzen in Güte beigelegt worden waren. Im Oftober vor. Js. wurde dem Angeklagten der Restaus rateur Hobiger als Bewerber um die damals als vatant aus­geschriebene Defonomiestelle durch den Agenten Spaß zugeführt. An die Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins  . Seit Dr. Mertelmeier soll dem Bewerber die besten Aussichten gemacht und ihm gesagt haben, daß er der einzige Kandidat sei. Er werde dem 9. Mai stehen wir im Kampf um bessere Lohn- und Arbeits­ficher bie Defonomie erhalten, wenn er ihm, dem Angeklagten, bedingungen. Haben wir den Sieg auch zum Theil errungen, fo 5000 M. zur Verfügung stellen könne. Hobiger erklärte sich hierzu giebt es doch noch eine Reihe Fabrikanten, welche sich nicht ent­bereit. Er gab sofort 3000 Mart, wogegen Dr. Mertelmeier ihm schließen können, die außerordentlich niedrigen Löhne, welche einen Depotschein gab. Dieser Schein wurde später in einen gerade sie zahlen, unseren Forderungen entsprechend zu erhöhen. Darlehnsschein umgewandelt, nachdem Hobiger noch weitere Es ist daher noch eine derart große Zahl von Streifenden, 2000 m. gegeben hatte. Es wurde dabei bestimmt, daß die darunter viele Familienväter, zu unterstüßen, daß es den eigenen Gesammtsumme nach vorhergegangener 14 tägiger Kündigung rüd Kollegen außerordentlich schwer fällt, die erforderlichen Mittel zahlbar sein sollte, wenn Hobiger die Dekonomie nicht erhielt. hierfür auf die Dauer zu beschaffen. Wir appelliren daher an Ein ähnliches Abkommen soll der Angeklagte noch mit zwei anderen die Gesammt Arbeiterschaft, uns in unserem gerechten Kampfe Restaurateuren getroffen und dadurch ein breifaches Spiel ge- fräftig zu unterstützen, damit wir den schon errungenen Erfolgen In der öffentlichen Wählerversammlung für den trieben haben. Der[ Restaurateur Walterstein wurde dem Anges neue hinzufügen fönnen. Wohl ist uns befannt, daß die Wahl. tlagten durch den Agenten Wagener und der Restaurateur Endergat bewegung alle Kräfte in Anspruch nimmt, aber dennoch glauben fünften Wahlkreis, welche am 25. Mai bei Philipp, Rosen­durch den früheren Rittmeister, jetzigen Agenten de Bary zu wir, daß unsere Arbeitsbrüder und Schwestern auch ihrer gegen- thalerstraße, tagte, referirte der Reichstags- Randidat Robert die geführt. Beiden soll der Angeklagte gleichlautende Bersprechen wärtig auf gewertschaftlichem Gebiet fämpfenden Genossen nicht Schmidt vor girta sechshundert Personen gegeben haben, wie dem Restaurateur Hobiger und jedem soll er vergessen werden. Helft uns daher zum völligen Sieg, Arbeiter nächsten Reichstags Wahlen. Sein anderthalbstündiger Vor­trag, in welchem Redner ganz besonders die antisemiti versichert haben, daß derselbe der einzige Randidat sei. Walter und Arbeiterinnen! Schnelle Hilfe thut bei uns doppelt noth. Alle Sendungen sind zu richten an Karl Willner, Elisabeth schen Anschauungen geißelte, wurde von den Versammelten mit ftein und Endergast gaben dem Angeklagten fein baares Geld, größter Aufmerksamkeit verfolgt und mit lebhaftem Beifall auf­sondern Wechsel in Höhe von 8600, bezw. 4000 M. In der Auf Ufer 20, Hof 1 Tr. fichtsraths- Sigung vom 15. November v. J. wurde der Befchluß Die Lohntommission ber gilsschuh- Arbeiter genommen. In der Diskussion meldete sich zunächst ein Herr gefaßt, bem zeitigen Pächter Schmager die Dekonomie zu belaffen. I und Arbeiterinnen Berlins   und Umgegend.lGutmann, welcher erklärte, der freifinnigen Boltspartei an

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Versammlungen.

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