Nr. 26. 27. Jahrgang.
Vom Elend der Fürforgeerziehung.
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Dienstag, 1. februar 1910.
der Fürsorgekolonie Siebersdorf), daß schon zu biel beauf- 1 Aufsichtsbezirks der Stadt Bocholt geäußerten Wunsche entsprochen sichtigt werde. Er bringe seine Zöglinge alle in Familienpflege, und das Pribattlageverfahren gegen den Vorstand des Bocholter da fehle es dann auch nicht an Einmischung lieber Nachbarn und Stassenverbandes wegen öffentlicher Verleumdung eingeleitet hat. anderer Mitleidiger. Ihn selber habe sogar ein Amtsbruder der Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, den Sachverhalt in vollster Nach„ Blohmes Wildnis" das Fürsorgestift Mißhandlung eines Zöglings zu Unrecht beschuldigt. Pastor Deffentlichkeit klarzustellen. Mielcahn", nach einem Colander ein Breithaupt das war Rohr wetterte unter dem Beifall von seinesgleichen gegen„ jene selbst der bürgerlichen Klasse zuviel der Fürsorgeerziehungsgreuel. Presse, die nur die Kluft zwischen den einzelnen Ständen immer Die Wiener Aerzte für Arbeiterschuh. Auch ihr drängte da die Frage sich auf: Wie kann eine Wieder- noch weiter macht". Er meinte die sozialdemokratische Renderung des§ 74 der Gewerbeordnung ausgearbeitet, der, ent Die österreichische Regierung hat einen Gefeßentwurf belt. holung solcher Ausschreitungen verhütet werden und was Presse; seinen Grimm gegen sie glauben wir ihm gern. Landesrat sprechend der im§ 120e der deutschen Gewerbeordnung dem soll geschehen, um die Fürsorgeerziehung aus einem Fluch Augustin( Wiesbaden ) findet, das Recht der Beschwerde Bundesrat erteilten Befugnis, dem Handelsministerium das Recht in einen Segen zu verwandeln? werde schon jetzt genug ausgeübt. Sympathisch berührten die Aus- geben soll, hinsichtlich einzelner Arten von gefährlichen oder gesundVon diesem Gesichtspunkt aus berief die Deutsche Ben- führungen des Pastors Bad hausen( Provinz Hannover ), der die heitsschädlichen gewerblichen Verrichtungen Schußvorschriften zu trale für Jugendfürsorge" eine Konferenz au- beste Kontrolle seiner Anstalt davon erwartet, den Eltern reichlich erlassen. Der Handelsminister soll auch die Befugnis erhalten, sammen, die der Erörterung von Problemen der Für Besuche zu gestatten, reichlich auch den Zöglingen Urlaub zu ge- in denen durch übermäßige Dauer der Arbeitszeit die Gesundheit im Einbernehmen mit dem Minister des Innern in Gewerben, jorgeerziehung" galt. Männer und Frauen, die auf dem währen und so der Oeffentlichkeit Einblick zu ermög- der Arbeiter gefährdet wird, die Länge der täglichen Arbeitszeit Gebiet der Jugendfürsorge und im besonderen der Fürsorge- lichen. Die Diskussion schloß mit einem Dr. Hammer, der sich festzusehen. Da diese bescheidene, in anderen Ländern längst durch. erziehung sich betätigen, tamen aus allen Teilen Preußens und als Jrrenarzt einer besonders einsichtigen Richtung vorstellte. Die geführte Verbesserung des Arbeiterschuhes in den Kreifen der anderen deutschen Bundesstaaten nach Berlin . Die Staatsregierung Fürsorgezöglinge seien meist geistig gesund, bis 95 Broz. von ihnen, Unternehmer auf hartnäckigen Widerstand gestoßen ist, hat die sehr befundete ihr Interesse durch Entsendung von Vertretern des Minis das sei einfach festgestellt durch ihre Verurteilung". Er sprach angesehene Gesellschaft der Aerzte in Wien in einer Eingabe an steriums des Innern, des Justizministeriums, des Unterrichtsmini- von den Mitteln der Einzelhaft, der Prügel usw., bei deren An- Regierung und Parlament Stellung zugunsten der Vorlage ge steriums und mehrerer Provinzialverwaltungen; von den Ge- wendung man nur die Marimaldosis nicht überschreiten dürfe. Die nommen und zugleich die weitergehenden Forderungen der medis meindebehörden Berlins waren Mitglieder des Magistratskolle- Krankheit der meisten Zöglinge sei die, von der die gesamte Mensch- zinischen Wissenschaft dargelegt. Die Denkschrift ist in Nr. 3 giums und der Stadtberordnetenbersammlung erschienen, die der heit infiziert sei; man nenne sie gewöhnlich Sünde. der Wiener Klinischen Wochenschrift" abgedruckt. Baisenverwaltung und der Schulverwaltung angehören. Am Sonn- wurde nicht allen Zuhörern sogleich flar, was von diesem wunder- reichischen Arbeiterschutzes, verlangt dessen Ausdehnung auch auf Das Schriftstüc rügt die allgemeine Rückständigkeit des österabend saßen die Teilnehmer der Konferenz, an zweihundert Per- lichen Prediger wider die Sünde zu halten sei. Anfangs weďte er das Kleingewerbe und wünscht, daß neben den Unternehmerkammern fonen, im Herrenhaus beieinander und erwogen mit vielen Reden, bei einigen Heiterkeit, später schwieg man betroffen. Daß aber in auch der Oberite Sanitätsrat vor dem Erlaß von Verordnungen von 6 Uhr abends an bis über die Mitternacht hinaus, was zu tun der Debatte just er sozusagen das Iette Wort behalten mußte, folcher Art gehört werde. Es bemängelt, daß der Entwurf nur sei. Pädagogen und Pastoren, Aerzte und Juristen, Verwaltungs- war eine böse Jronie des Zufalls. bon einzelnen Verrichtungen, die durch Vorschriften zu regeln sind, beamte und Mitglieder von Fürsorgevereinen tauschten ihre Er- Schlußbemerkungen der Referenten Klümfer und Köhne und spricht, da es doch ganze Gewerbe gibt, die wegen Gefährlichkeit fahrungen aus. Und das Ergebnis? Gerade diejenigen, auf deren des Vorsitzenden drückten die Hoffnung aus, daß die Fürsorge- eine Regelung erheischen( Bleiweißfabrikation, Berarbeitung von Belehrung es ankam, die Vertreter der althergebrachten 3wangs- erziehung, awed mäßig ausgestaltet, bessere Erfolge bringen werde. Roßhaar usw.). Es hebt hervor, daß zwar die Regierung und in und Gewaltpädagogit, ließen sich nicht einen Schritt breit Ehe es hierzu kommt, wird es, fürchten wir, noch mancher Auf- einzelne Schutzbestimmungen betr. der Arbeitszeit follen außer begrenztem Maße auch die Unterbehörden im Unternehmerinteresse von ihrem„ bewährten" Standpunkt abdrängen. rüttelung" bedürfen. Und Bresse, die gewissen Anstaltsvorstehern so sehr verhaßt ist, wird dem besonderen Bedürfnis einzelner Arbeitergruppen nach Schutz die sozialdemokratische Straft sehen können, daß ihnen aber kein Recht eingeräumt wird, noch so manches Mal als geeignetste Aufsichts- und der Gesundheit durch Verkürzung der zulässigen Arbeitszeit zu Beschwerdeinstanz fungieren müssen und pflichtgemäß entsprechen. hineinzuleuchten haben in das Elend der Fürsorgeerziehung.
Die Verhandlungen wurden eröffnet durch Staatsminister 3. D. Sentig, stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge", mit einem ausdrüdlichen Hinweis auf jene beiden Anstalten und die dort vorgekommenen Mißgriffe, von denen eine aufrüttelnde Wirkung ausgegangen sei. Dem Wunsch nach abhelfenden und vorbeugenden Maßregeln bietet als Nächstliegendes sich der Gedanke dar, die zweckmäßige Ausführung der Fürsorgeerziehung durch wirksame Beaufsichtigung und geeignete Beschwerdeinstanzen zu sichern. Amtsgerichtsrat Köhne, Vormundschafts- und Jugendrichter am
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Soziales.
Unfallzeugen.
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Es
Im einzelnen wird dargelegt, welche Betriebszweige in besons derem Maße eine Verkürzung der Arbeitszeit erfordern: 1. folche, in denen mehrere schädigenden Ursachen zusammenwirken, so Hüttenwerke( Anstrengung, Hize, Nachtarbeit), Verarbeitung giftiger Stoffe( Bleiindustrie, chemische Fabriken verschiedener Art): Je türger hier die Arbeitszeit ist, um so geringer die Menge des täglich aufgenommenen Giftstoffes, um so größer die Möglichkeit für den Organismus, durch Ausscheidung der geringeren Gift menge deren Anhäufung im Körper zu verhindern. Dasselbe gilt von allen Betrieben und Verrichtungen, bei denen der Arbeiter größere Mengen Staubes einzuatmen gezwungen ist, z. B. Metallschleifereien, Steinmeßbetriebe." 2. Verrichtungen mit besonderer Unfallgefahr( z. B. Steinbrüche)," da Untersuchungen gezeigt haben, daß eine längere Arbeitszeit zu ungemein größerer Häufung von übermäßig lange Arbeitszeit, vielfach unter besonders ungünstigen Unfällen führt". 3. Betriebe, auch kleingewerblicher Art, bei denen Bedingungen, die Gesundheit angreift( Gast- und Schankgewerbe, Bäderet).
Gerichts- Zeitung.
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Die Berufsgenossenschaften legen oft sehr großen Wert darauf, Amtsgericht Berlin- Mitte, der über diese Frage referierte, will den daß auch die Zeugen eines Unfalls festgestellt und amtlich bermit der Ausführung der Fürsorgeerziehung betrauten Behörden nommen werden. In der Praris wird von der Ortspolizeibehörde ihre weitgehende Verfügungsmacht über die Böglinge nicht nehmen. ein Unfallprotokoll aufgenommen, der Unternehmer, der Verlegte Er wünscht aber, daß den Aufsichtsinstanzen eine besondere Sa chenn möglich und die Zeugen hierzu geladen. berständigentommission aus Lehrern, Geistlichen, Rich Die Zeugen sollen und müssen, wenn sie die Rechte der Vertern, Verwaltungsbeamten beigeordnet und den Böglingen sowie letzten nicht schmälern wollen, zu diesem Termin erscheinen. Für ihren Angehörigen eine unparteiische Prüfung ihrer Be- jie jedoch feinen Ersat. Nun wäre es den Polizeibehörden den dadurch entgangenen Lohnausfall erhalten schwerden gewährleistet werde. Nach den heute geltenden Bestim- möglich, darauf Rücksicht zu nehmen und die Unfallzeugen zu einer mungen entscheide über eine Beschwerde schließlich immer wieder Zeit zu laden, in welchen diese keinen Lohnausfall zu beklagen der Anstaltsvorsteher, der sie meist für unbegründet erkläre und haben. Dies geschieht aber nicht. Gewöhnlich lautet die Vorbielleicht noch ein paar ungünstige Bemerkungen über den Bögling ladung", daß der Zeuge um 9 oder 10 Uhr vormittags auf dem schaft vielfach eine Verkürzung der Arbeitszeit unter den vom Weiter wird gezeigt, wie zwar die Selbsthilfe der Arbeiter. hinzufüge. Köhne erklärte, aus seiner Erfahrung heraus dürfe er Polizeirebier usw. sich einzufinden habe. Die Formulare find Fabrifgesetz vorgeschriebenen Elfftundentag bewirkt hat, daß aber fagen, daß die Vorkommnisse in Blohmes Wildnis" sehr einfach gehalten und können auch für jede Straffache benutzt gerade in einer Reihe besonders ungesunder Betriebszweige dies werden: In der Ermittelungsfache wegen fälle feien. Als er hinzufügte, die Oeffentlichkeit habe nur von Das Wort: Unfallfache wird einfach schriftlich eingefügt und das Teil dieser schwer arbeitenden und starker Hibewirkung ausgefeßten und im Fürsorgeftift Mielcahn" keine Einzel werden Sie als Beschuldigter Zeuge hierdurch geladen usw." noch nicht gelungen ist. Hervorgehoben wird die mit Nachtarbeit Zeuge hierdurch geladen uſtv." verbundene ununterbrochene Arbeit an Ofenanlagen.„ Ein großer ihnen als ben vermeintlich einzigen erfahren, aber andere Fälle Wörtchen„ Beschuldigter" durchgestrichen. Wird nun schriftlich noch Arbeiter hat eine hohe, manche eine ganz ungeheuerliche Arbeits. feien jedem Kenner der Verhältnisse bekannt, wurden einige der hinzugefügt, daß für Wahrnehmung des Termins keine Gebühren zeit." Buhörer nervös und antworteten mit erregtem Proteft. Es folgte gezahlt werden", so weiß der Zeuge wenigstens Bescheid und kann Industrien, wie Steinbruch und Steinbearbeitung, Nadelfabrikation Zahlenmäßig wird das auch dargetan für so gefährliche ein Referat, das mehr Mitarbeit der Aerzte forderte. fich darnach richten. Kundige Zeugen werden dann einfach nicht Profeffor Weygandt( Friedrichsberg- Hamburg) sprach über au der angefeßten Stunde auf dem Polizeirebier oder Bürger- Stunden, ebenso 66,3 Proz. bei der sehr schädlichen Herstellung usw. Arbeiten doch 72 Proz. der Steinbrucharbeiter 10-11 ärztliche Beurteilung der Grenzen der Erziehungsmöglichkeit bei meisteramt erscheinen, sondern diesem erklären, daß sie in der der Nadeln. abnormen Jugendlichen. Abnorm seien fast die Hälfte der Bög fage zu Protokoll geben. Wird aber der Zusatz von dem Polizei- schieden für die von der Regierung geforderte Gesetzesänderung Mittagsstunde usw. nur abkommen können und dann ihre Aus- Aus diesen Erwägungen tritt die Gesellschaft der Aerzte ent linge, in der Anstalt Lichtenberg habe man fogar 58 Proz. Abnorme beamten vergessen, so kann es vorkommen, daß die geladenen und deren Ausbau ein. Zur Durchführung der Verordnungen aber gefunden. Der Arzt habe ihre förperliche und seelische Eigenart Zeugen alle Arbeit im Stiche lassen und zur bestimmten Stunde verlangt sie eine intensive leberwachung der Betriebe. Das erau ermitteln, eine dementsprechende Behandlung anzuordnen, das sich zu ihrer Bernehmung einfinden. Groß ist dann ihr Erstaunen, fordert nicht nur eine erhebliche Vermehrung der Aufsichtsorgane, Erzieherpersonal zu belehren usw. Nach dem Untersuchungsergebnis daß sie für ihre versäumte Arbeitszeit keine Entschädigung erhalten fondern auch, zumal der Arbeiterschuh über die Abwendung feien die Böglinge zu sondern, manche werde man zunächst in Bes sollen. Ihr Protest nüht nichts. Sie werden darauf berwiesen, äußerer Schädigungen hinaus zum planmäßigen Gesundheitsschus obachtungsstationen geben müssen, andere in ärztlich geleiteten An- daß sie ja feine Zeugen vor Gericht seien usw. und der Polizei entwickelt werden soll, die Heranziehung von Aerzten zur Gewerbestalten unterbringen müssen. Bei richtiger Behandlung sei für behörde auch keine Mittel zur Verfügung stehen, um diese Verluste aussicht. Auch hierin trifft die Denkschrift der Aerate mit den biele scheinbar Unverbesserliche noch eine Er. an Lohn usw. zu erstatten. Die Zeugen können fogur größeren aufsicht. Auch hierin trifft die Denkschrift der Aerzte mit den biele scheinbar Unberbesserliche noch eine Er Schaden haben, wenn sie nicht aufpassen. Dies sollte ein Unfall- bas ebenso von Sachkunde wie von menschlichem Empfinden Kunde Forderungen der Arbeiterschaft überein. Möchte ihrem Programm, ziehungsmöglichkeit vorhanden. Die Forderung mehrzeuge erfahren, welcher von seinem Beschäftigungsorte abgereift Individualisierung" wurde von Oberlehrer 3iers. war. Die Polizeibehörde von Frankfurt a. M. fchickte ihm die gibt, der Erfolg nicht fehlen! mann( Steglik) begründet in seinem Referat über Grundzüge übliche Ladung zu, welche allerdings den Zusatz trug, daß Geder Erziehung. Nach dem Gesichtspunkt der Erziehbarkeit seien die bühren nicht erstattet werden". Die Ladung wurde dem abgereisten Böglinge zu trennen und unterzubringen: Erziehbare in Familien Arbeiter von seiner Logiswirtin per Post nachgeschickt und eilte oder zweckmäßigen Anstalten, geistig Abnorme in Seil- fich der unkundige Mann zur rechten Stunde in Frankfurt a. M. erziehungsanstalten, sittlich Abnorme in gefängnisartigen au seiner Bernehmung als Zeuge einzutreffen. Als ihm von dem Berstößt der nichttarifmäßige Verkauf von Markenartikeln gegen Sicherungsanstalten. Die Ausbildung der Zöglinge müsse Polizeibeamten erklärt wurde, daß ihm teine Gebühren gezahlt die guten Sitten? auch geeignete unterweisung für einen Beruf geben. Die Aus- Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten habe. des Markenschutzverbandes, die Parfümeriefabrik Ferd. Mühlens werden könnten, glaubte der Zeuge, daß er dock, dann wenigstens Gegen das Kaufhaus Brühl in Leipzig hatten vier Firmen wahl der richtigen Behandlung soll ermöglicht werden Auch diese wurden ihm verweigert. durch Beobachtungsstationen, über die Professor lümfer wurde ihm vom Polizei- Präsidenten jest eine Erwiderung" au- bekannte Lilienmilchseifefabrikantin Bergmann u. Co. in Radebeul Auf seine Beschwerde hin in Köln , Georg Dralle in Altona , Wolf u. Sohn, Berlin , und die ( Frankfurt a. M.) sprach. Nicht auf Aften, sondern auf perfön gefertigt, welche folgenden Wortlaut hat:" Ich bin nicht in der bei Dresden Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ge liche Beobachtung des Böglings habe der Erzieher sich zu Lage, Ihnen eine Vergütung für Wahrnehmung des Unfallfest- stellt, die dem Kaufhaus den Verkauf ihrer geschützten Waren unter stützen. Die erste Unterbringung an richtiger oder unrichtiger stellungstermins in der Unfallsache..... zu gewähren, da in fagt. Begründend machen die Antragsteller geltend, daß das be Stelle sei oft entscheidend für die Erfolge der Fürsorgeerziehung Preußen Zeugengebühren bei polizeilichen Unfallvernehmungen nicht flagte Kaufhaus alle Martenartikel unter den festgesetzten Tarif und für das Schicksal des Zöglings. gezahlt werden und ein diesbezüglicher Fonds nicht zu meiner Ver- preisen vertause und damit die breite Abfahmöglichkeit der Aus der Diskussion wollen wir nur die bemerkenswertesten Reise gar nicht zu machen brauchte:" Sie durch das Bürgermeister wie Barbiere , Branche- Detaillisten, würden dadurch veranlaßt, fügung steht." Zum Schlusse heißt es dann noch, daß der Zeuge die Klägerinnen unmöglich mache. Denn die kleineren Geschäftsleute, Ausführungen von einigen der Redner wiedergegeben. Leider amt Ihres Wohnortes vernommen worden wären". Richtig ist, den Verkauf ihrer Artikel einzustellen. In Betracht tomme auch, mußten viele der zahlreich Gemeldeten aufs Wort verzichten, damit daß sich der Zeuge die Reisekosten sparen tonnte. Damit ist aber daß die beklagte Firma alle Waren der Klägerinnen auf Umwegen hauptsächlich die von außerhalb gekommenen Teilnehmer der Konfe- die Hauptfrage noch nicht erledigt, daß in Preußen" der Polizei beziehe. renz gehört werden könnten. So blieb es den Vorstehern gewisser feine diesbezüglichen Fonds zur Verfügung stehen". Welch ein Anstalten erspart, z. B. einen ihrer unbequemsten Gegner, den Armutszeugnis stellt sich die Behörde hiermit selbst aus. Arme Direktor Plaß vom Urban- Erziehungsheim zu Zehlendorf , anhören Arbeiter müssen Lohnverluste ertragen, weil der Polizeibehörde in zu müssen. Unter dem Beifall dieser Herren warnte Landesrat Preußen keine Mittel zur Verfügung stehen, die Gebühren zu Bieregge( Berlin ) davor, allzuviel Gewicht den Stimmen der zahlen. Unzufriedenheit beizulegen, die gegen die Fürsorgeerziehung aus Anlaß der paar Fälle vorgekommener Mißgriffe laut geworden seien. Echon werde geklagt, daß in manchen Anftalten tein Erzieher mehr scharf zuzugreifen wage, weil jeder das Gefühl habe, aufeinem Bulverfaß zu fizen. Wichtiger als Sachverständigenkommission und Beschwerdeinstanz sei die Ausbildung tüchtigen Erzieherpersonals, und gerade nach dieser Richtung hin dürfe man schon in nächster Zeit zwedentsprechende Maßregeln erwarten. Paftor Seiffert( von der Provinzialerziehungsanstalt Straußberg) bezeichnete selber sich als ,, einen der angegriffenen Anstaltsdirektoren". Das Mißtrauen Also die Kosten fallen der Polizeibehörde zur Last, die aber gegen die Fürsorgeerziehung sei unberechtigt, sie habe nicht den Unfallzeugen erklärt, daß ihr keine Mittel zur Verfügung in Frage fommen, ob ihr Verkauf nicht zu untersagen gewesen wäre. Fiasto gemacht, sondern bringe Segen. Schon jetzt habe man stehen, auch keine Fonds vorhanden sind usw. Wird man nun endRevisionen mehr als genug, und von allzuviel Be- lich den Behörden diese Mittel zur Verfügung stellen? In der schwerberecht sei Schädigung der Erzieherautorität zu befürchten. Reichs- Versicherungsordnung sollte endlich dieser die Arbeiter Fräulein Dr. Duensing. Geschäftsführerin der Deutschen schwer schädigende Zustand beseitigt werden. Zentrale für Jugendfürsorge", zeigte an einem Beispiel aus der Braris die völlige Ohnmacht der Eltern gegenüber den Instanzen, die die Fürsorgeerziehung ausführen, und selbst nach eingetretener Henderung der Verhältnisse schwer einen Bögling frei geben. Aehnlich wie Pastor Seiffert flagte auch Pastor Rohr( von
demokratischen Antrages feine flaren Bestimmungen über diefe Richtig ist, daß das Unfallgefeß infolge Ablehnung eines foziala Frage enthält. Im$ 64 des Gewerbe- Unfallversicherungsgesetzes ist der Ortspolizeibehörde zur Pflicht gemacht, festzustellen: 1. die Veranlassung und Art des Unfalls; 2. die getöteten und verletzten Personen; 3. die Art der vorgekommenen Verlegungen; 4. den Verbleib der verletzten Personen usw.
Woedtte schreibt nun in seinem Kommentar zum Unfallversicherungsgeset wörtlich:" Die Kosten einer Untersuchung im Rahmen des§ 64 einschließlich Gebühren für Zeugen und Aerate, sowie der Kosten für Beschaffung von Geburtsurkunden usw. fallen der Polizeibehörde zur Last" usw.
die der Beklagten untersagte, die Waren der Klägerinnen billiger Das Landgericht Leipzig erließ eine einstweilige Verfügung, als zu den festgesetzten Mindestpreisen anzubieten oder zu vers laufen. Durch das Oberlandesgericht Dresden ist diese Verfügung liege. Der freie Gewerbebetrieb gestatte jedem, die Waren zu den Serabfeben des Preises noch kein Verstoß gegen die guten Sitten beseitigt worden. Das Oberlandesgericht erklärt, daß in dem Preisen zu verkaufen, zu dem es ihm beliebt. Der Umstand, daß er billiger verkaufe, um die Kunden an sich zu locken, sei weiter nichts als die Ausübung des freien Wettbewerbes. Die Preis herabsetzung sei auch nicht eine solche, die als Schleuderei bezeichnet Pfennige unter den Tariffab und übersteige immer noch beträcht werden könnte. Die Herabfetzung der Preise betrage nur einige lich die Engrossähe.( Die Beklagte behauptet hierzu, noch zirka 40 Broz. an den Waren zu verdienen, während die Klägerinnen über 100 Broz. verdienen.) Nur wenn sich die Beklagte die von guten Sitten verstoßende Art verschafft haben würde, tönnte es den Klägerinnen nicht mehr gelieferten Artikel auf eine gegen die Das sei aber nicht erwiesen. Die Täuschung über die Person bei dem Ankauf fönne nicht als solcher Verstoß angesehen werden: es sei das eine Kriegslist, aber nicht die Verlegung eines Treueverhältnisses. Auch eine Schädigung der Klägerinnen durch Unterbindung des Detailhandels liege nicht vor, denn diese brauchten unter„ Aerztliche Hinterhältigkeit" gegebene Schilderung der Bocholter bertaufen lassen, wenn sie wirksam gegen die Maßnahme der Zum Bocholter Aerztekampf. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 9 ihre Waren nur zu denselben niedrigen Preisen zu verkaufen oder Delegiertenversammlung teilt uns der Syndifus des Leipziger Aerzte- Beklagten operieren wollten. verbandes mit, daß der Generalsekretär dieses Verbandes, Herr Dr. Kuhns, dem von dem Vorstand des Krankenkassenverbandes des Tage zurüd. Das Reichsgericht wies die Revifion der Klägerinnen dieser