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Nr. 27. 27. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Bittwoch, 2. Februar 1910.

Geschenke von Engel angenommen und nicht mit ihm gefneipt, etwas zu wissen. Durch solche und ähnliche Aeußerungen hatte 8.

Militärfiskalische Unterschleife vor dem fondern nur Bier mit ihm getrunken. Rautenberg stand mit den die Kanoniere zu bestimmen versucht, günstig gegen ihn auszu­

Kriegsgericht.

anderen Beschuldigten nicht gut. Er könne also unmöglich mit sagen.

ihnen gemeinsame Sache gemacht haben. Außerdem habe er ja Hierauf wird mit der mit dem ganzen Futterkram nichts zu tun.

Zeugenvernehmung Vizewachtmeister Müller hat Karstädt   von November 1907 bis begonnen. Als erfter Zeuge wird Hauptmann Nagel aufgerufen. Berlin  , den 1. februar. Juli 1908 vertreten. Er hat sich nicht weiter darum gekümmert, Hauptmann N. hat im Oftober 1905 die Bespannungsabteilung Sieben Personen auf der Anklagebant. welche Quantitäten Hafer abgeschickt und welche Schrotmengen formiert und war erster Abteilungsführer. Nach den Aussagen Ein Monsterprozeß von einem Umfang, wie er die deutschen wieder zurückgekommen sind. Er habe wohl nachgesehen, aber nicht des Beugen wird den Futtermeistern im allgemeinen viel freie Sand Militärgerichte bisher wohl noch nicht beschäftigt haben dürfte, hat eingehend kontrolliert. So genau könne er sich nicht über alles gelassen. Hauptmann N. Hatte niemals Verdacht geschöpft, daß heute morgen vor dem Kriegsgericht der I. Gardedivision begonnen. informieren. Die Vorhaltung, daß er von Engel auf der Schreib- unregelmäßige oder unsaubere Dinge vorgekommen sind. Er hat Man kann ihn als ein Seitenstück zur Kieler Werft- stube Geld erhalten habe, deutet Müller dahin, daß Engel auch öfters Kontrollen ausgeübt, doch niemals Anlaß zum Einschreiten affäre hinstellen. Ende vorigen Jahres erschienen in der Presse Keleie geliefert habe und diese von ihm, M., bezahlt erhielt. Er gehabt. Der Futterzustand der Pferde war nach seiner Ansicht mehrfach Artikel über Massenunterschlagungen und Bestechungen, habe dann oft Geld beim Wechseln herausbekommen. die bei der Fußartillerie Schießschule zu Jüterbog   vorgekommen Sergeant Meyer war etwa Jahr Futtermeister. Er be- ein sehr guter. Dem Angeklagten stellt der Zeuge gute Zeugnisse aus. Hauptmann Nagel vermag darüber nichts anzugeben, in sein sollten. Im Oktober erfolgte dann die Verhaftung von sieben fundet, daß Engel am 1. Oktober 1905 zum erstenmal Stroh welchem Umfange geschrolet" wurde. In den ersten Monaten Personen. Es waren dies ein Wachtmeister, zwei Bize lieferte. Dieses war aber nicht besonders gut und Meher sagte feines Kommandos wurde überhaupt nicht geschrotet". Es kamen wachtmeister, drei Sergeanten und ein Fahrer. ihm, wenn er sich nicht durch bessere Fourage einführen kann, so vielfach Herren von anderen Truppenteilen, die sich über den Zu­Einer der Sergeanten, der inzwischen zur Schöneberger Polizei über- brauche er überhaupt nicht mehr zu liefernt. Ein Jahr später stand der Pferde sehr lobenswert aussprachen. getreten war, wurde aus seiner Dienststelle heraus verhaftet und stellte sich Engel dann zum zweitenmal ein. Er lieferte nun Heu, Rechtsanwalt Ulrich stellt an den Zeugen die Frage, ob ihm mitsamt den übrigen Kameraden in das in der Lehrter Straße   Stroh, Erbsen, Schrot usw. Er, der Angeklagte, halte die Schrot- etwas über ein belegene Untersuchungsgefängnis eingeliefert. Die Untersuchung in fütterung bei Pferden mehr für schädlich als nüßlich. Er habe der heiklen Affäre, die durch das Kriegsgericht der I. Gardedivision seinerzeit die Schrotlieferungen kontrolliert und niemals Un­geführt wurde, sollte sich außerordentlich schwierig gestalten und erst regelmäßigkeiten bemerkt. Daß aber die Haferabholungen jetzt zur Anklage führen. Das Gericht sah sich genötigt, einen ge­waltigen Zeugenapparat aufzubieten und sind denn aus allen Teilen des Deutschen Reiches und auch aus dem Auslande Zeugen zu der Verhandlung erschienen. Sie verursachen dem Staat nicht weniger als nahezu 10 000 M. Gebühren. Im ganzen hat das Kriegsgericht

118 Zeugen geladen.

Es sind folgende Personen angeflagt: Wachtmeister Karstädt  , Vizewachtmeister Rautenberg, Vizewachtmeister Müller, die Ser­geanten Bruschte und Wahl, der Schußmann und frühere Sergeant Meyer und der Schlepper Hansel, fämtlich von der Bespannungs­abteilung der Fußartillerie- Schießschule. Allen Angeklagten wird Be­stechung und militärischer Diebstahl zur Last gelegt. Den Angeflagten Karstädt   und Müller wird ferner mangelnde Beaufsichtigung Unter­gebener und Mißbrauch der Dienstgewalt vorgeworfen. Auch Bruichte, Meher und Wahl sollen die ihnen zustehende Dienstgewalt Unter­gebenen gegenüber mißbraucht haben.

Nach Feststellung der Personalien der Angeklagten wird durch den Vertreter der Anklage die sehr umfangreiche Auflage

den Schein der Veruntreuungen

Monitum, daß die Pferde zu did seien, bekannt ist. Hauptmann N. kann sich hierauf nicht entsinnen. Da­gegen erinnert er sich einer Anordnung, wonach die Pferde der Bespannungsabteilung mehr als die anderen zum Dienst heran­aufkommen lassen, müsse er zugeben. Wenn jemand etwas nach der gezogen werden sollen, weil sie sich in außerordentlich gutem etwas abgeholt, so sei das Gegenteil der Fall. Wenn das stimme, Kaserne bringe, so fümmere sich kein Mensch darum, werde aber Futterzustand befanden. was einzelne Zeugen angegeben haben, so hätten täglich zwei 1906 die Abteilung übernommen. Der nächste Zeuge, Hauptmann Zechel, hat Ende des Jahres Er bekundet u. a., daß die Zentner unterschlagen werden müssen. Dies sei unmöglich. Bon Futterrationen für die Kavalleriepferde so knapp seien, daß die den hohen Trinkgeldern, die Engel gab, hat der Angeklagte eben- Ziere faum fatt würden. Der Bataillonskommandeur, Major W., falls nichts beobachtet. Meyer behauptet, daß die abgelieferten äußerte eines Tages, die Pferde seien zu dick, das Fett müsse her­Schrotladungen den Haferlieferungen entsprochen hätten. Die unter. Die ein- und auslaufenden Fouragen hat der Zeuge dem Fahrer hätten wohl zumeist nur beobachtet, wie der Hafer abgeholt Gewicht nach niemals fontrolliert. Engel ist dem Zeugen keine wurde, dagegen von den Schrotlieferungen nichts bemerkt. angenehme Persönlichkeit gewesen. Er hat ihn auch einmal aus Nach einer kurzen Mittagspause wird mit der Vernehmung der dem Stall herausgeworfen. Angeklagten fortgefahren. Sergeant Wahl hat vom Februar bis Oktober 1907 das Amt des Futtermeisters versehen. Er hat ebenso wie seine Vorgänger den Hafer herausgegeben und den Schrot entgegengenommen. Unterschleife hat er nicht bemerkt. Es ist ihm auch nicht weiter aufgefallen, wenn Engels Fuhrwerk hinten an der Straßenseite hielt. Sneipereien hat er mit Engel nicht erlebt. Bei einem Besuch in Pechmühle, bei Müller- Engel, nichts entgegengenommen haben. den Inhabern der Mühle, will er nur Kaffee getrunken, sonst aber

Bei seiner weiteren Vernehmung gibt Sergeant Wahl an, daß Wachtmeister Karstädt   mit der Kontrolle der Futterlieferungen nichts zu tun gehabt habe. Die Futtergeschäfte lagen lediglich in den Händen der Futtermeister und es war deren Sache, mit den Futterlieferanten zu unterhandeln.

berlesen. Wie aus ihr hervorgeht, haben die den Angeklagten zur Last gelegten Straftaten bereits im Jahre 1906 begonnen. Es werden fortgesette Handlungen angenommen. Wachtmeister Karstädt  foll die ihm obliegende Beaufsichtigung Untergebener in schuldhafter Weise versäumt haben. Es wird ihm ferner zur Last gelegt, für Handlungen, die eine Verlegung seiner Dienstpflicht enthielten, Ge­schenke und andere Vorteile angenommen zu haben. Er soll weiter Als letzter Angeklagter wird der frühere Kanonier und Fahrer die ihm obliegende Meldung strafbarer Handlungen Untergebener Hansel vernommen. Er widerruft seine früher gemachten An­und zwar der Mitbeschuldigten Bruschke, Wahl, Meyer und Hansel gaben, wonach ihm die Sache mit den Haferlieferungen verdächtig borfäßlich unterlassen haben. Ferner foll er vorgekommen sei. Daß das Quantum Schrot, das Engel nach der unter Mißbrauch der Dienstgetvalt und feiner dienstlichen Kaferne zurückbrachte, ein weit geringeres war, als die Hafer­Stellung Untergebene zum Diebstahl von militär- lieferungen, hat Hansel anfangs zugegeben, heute bestreitet er fistalischen Guttervorräten borsäglich bestimmt dies. Er will bei der damaligen Vernehmung verwirrt gewesen haben. Schließlich foll er im Eigentum des Militär- sein und nicht gewußt haben, was er ausfagte. Er gibt zu, von fistus stehende Futtervorräte in der Abficht rechtswidriger Zueignung Engel Trinkgelder erhalten zu haben. Sie betrugen zumeist eine weggenommen haben. Die Anklage zieht u. a. Bestechungs- Mart. Hansel behauptet jedoch, die Trinkgelder schwer verdient paragraphen heran. zu haben; er habe dem Engel die Pferde getränkt, gefüttert und geputzt, den Wagen gereinigt usw. Bei seiner damaligen Ver­nehmung hatte Hansel ausgesagt, er glaube, daß es mit den Futter­geschäften nicht rechtmäßig zugehe, doch wenn sich die

Die Bernehmung der Angeklagten. Zunächst wird Bruschte vernommen. Der Verhandlungsleiter hält ihm vor, daß durch einen Kanonier seinerzeit Anzeige erstattet wurde und daß damals gegen den Sergeant Zenbier, gegen Karstädt  und gegen Bruschte ein Verfahren eingeleitet wurde. Zenbier wurde berurteilt und gegen die beiden anderen das Verfahren eingestellt. Bruschke will von den Machinationen des Zenbier nichts gemerkt haben. Bruschte übernahm seinerzeit die Stellung eines Futtermeisters. Nach früheren Angaben hat er immer geahnt, daß Futterunters schlagungen vorkamen. Wenn Engel, der Haferlieferant, noch öfter fomme, so werde er den Stall nicht mehr übernehmen. Die ganze Hafergeschichte mit Engel sei un sauber und schon vor Jahren feien Gerüchte von Unterschleifen im Umgang gewesen. Bruschte bestreitet heute, diese Aussagen seinerzeit gemacht zu haben. Er will das alles angeblich phantasiert haben und damals nerventrant gewesen sein. Nur mit Scheu habe er damals das Amt eines Futtermeisters übernommen. Futterhändler Engel fuhr beim Aufladen des Hafers hinten am Stall vor. Auf die Frage, ob der Angeklagte irgend welche Vorteile durch Engel gehabt habe, ant­tvortet er: nein!" Der Verhandlungsleiter hält ihm vor, daß Engel

namhafte Trinkgelder

an die Unteroffiziere gegeben habe, er habe sie häufig freigehalten und ihnen andere Zuwendungen gemacht. Bruschte bestreitet dies alles. Bur Erläuterung fei hier angeführt, daß der Futterhändler Engel den Hafer vom Militärfisfus abholte, um den Hafer zu schroten. Nach vierzehn Tagen brachte er dann den geschroteten Hafer wieder zurück und bei dieser Gelegenheit sollen die Unregel­mäßigkeiten vorgekommen sein. Der abgelieferte geschrotete Hafer foll den abgolten Quantitäten nicht entsprochen haben. Der Ber­handlungsleiter fragt den Angeklagten, ob er von dem

An Hauptmann Nagel wird die Frage gerichtet, ob vielleicht für die Pferde zuviel Foutage vom Proviantamt geliefert worden sei, da bei dem vorzüglichen Zustand der Tiere Unterschlagungen unmöglich seien. Hauptmann N. glaubt nicht, daß zuviel Proviant geliefert worden sei.

Der nächste Zeuge ist Oberleutnant Nonne, der im Jahre 1908 die Abteilung übernommen hat. Eines Tages erschien bei dem Zeugen Oberleutnant Bräuer und teilte ihm mit, sein Bursche habe ihm erzählt, daß in der Batterie schon seit längerer Zeit Unterschlagungen und andere Unregelmäßigkeiten vorkämen. Oberleutnant Nonne nahm sich der Angelegenheit sofort an und machte entsprechende Feststellungen. Sie führten dann dazu, daß Major Kipping anordnete, daß die Sache dem Kriegsgericht der 1. Garde- Division überwiesen wurde. Es wurde nun zunächst der bereits erwähnte Fall Zentier herausgegriffen und abgeurteilt. Der Beuge wußte, daß der Müller Engel für die Bespannungs­abteilung Fourage lieferte, doch war ihm auch bekannt, daß Engel aus dem Neuen Lager ausgewiesen war und dort mit ihm keine Geschäfte mehr abgeschlossen wurden.

Die geheimnisvolle nächtliche Wagenfahrt. Oberleutnant Nonne tommt auch auf die nächtliche Wagenfahrt des Wachtmeisters Karstädt   und des Sergeanten Bruschke zu sprechen. Er hat entgegen der Behauptung des Karstädt   diesem keineswegs den Befehl gegeben, noch spät abends anzuspannen und gemeinsam mit Pruschte nach Pechmühle, wo die Mühle des Ge­treidehändlers Engel liegt, zu fahren. Karstädt   hat die Wagenfahrt bielmehr auf eigene Faust unternommen. Es wird daher ver­mubet, daß er mit Engel unterhandelt hat, da ja bereits etwas in Offiziere und der Wachtmeister nicht darum fümmerten, der Luft schiebte. Als dann kurz darauf Oberleutnant Nonne so gehe es auch ihm nichts an. Ferner soll der Angeklagte gesagt bei der Vernehmung der Zeugen war, erschien Engel im Stall der haben, er habe jetzt immer Geld, der Engel sei ein guter Kerl. Bespannungsabteilung und sprach mit den Leuten. Der Zeuge Rechtsanwalt Ulrich bittet um Aufklärung der Behauptung, Hansel befundet weiter, daß in Jüterbogt viel geredet und gemuntelt sei die rechte Hand des Wachtmeisters und bei ihm wie das Kind worden sei, doch habe niemand etwas Bestimmtes behauptet. Auf im Hause". Hansel bekundet hierzu, daß er auf die Kinder des Grund des Futterzustandes der Pferde sei niemals der Gedanke Wachtmeister aufgepaßt, für Karstädis Hund gesorgt, die Hühner bei ihm gekommen, daß den Tieren die Rationen geschmälert bezw. gefüttert und andere Verrichtungen getan habe. Hansel, der unter daß Unterschlagungen verübt würden. den Kanonieren den Spiznamen

,, Hädselmajor"

vertagt.

Zur Lage der Kleinbauern und

ländlichen Arbeiter.

( Wegen Raummangels wiederholt zurückgestellt!) III. Rentenquetscheret.

Der Gastwirt Gustav Schulze, der in Jüterbogt ein Restaurant hat, fagt aus, daß Engel im Jahre 1905 oder 1906 einmal mit Karstadt   in seinem Lokal gewesen sei und gezecht habe. Ob er hat, will mit Karstädt   keinerlei Futtergeschäfte unternommen haben. aber die Beche bezahlt habe, wisse er nicht mehr. Auch der Gastwirt Karstädt   behauptet, daß Hansel für seine Dienstleistungen bei ihm Otto Schulze vermag teine genauen Angaben mehr zu machen. Er entsprechend entschädigt worden sei. Hiermit ist die Vernehmung weiß sich nur noch zu entsinnen, daß Engel eines Tages mit der Angeklagten beendet und es werden zunächst die Sachver- mehreren Unteroffizieren bei ihm einlehrte und eine Beche von ständigen gehört. Stabsarzt Dr. Krause hat den Angeklagten Pruschke, der etwa 6-8 M. machte. Die Sizung wird hier abgebrochen und nerventrant ist, im Lazarett untersucht. P. hat eine Lähmung der linken Seite mit Verbesserungen und Verschlimmerungen, doch ist anfangs sein geistiger Zustand nicht Gegenstand einer Unter­suchung gewesen. Später wurde eine Erkrankung der Hirngefäße festgestellt, die eine Einschränkung der seelischen Tätigkeit herbei­führen können. Aber alle diese Schädigungen seiner geistigen, Es ist aber auch ausge­psychischen Tätigkeit sind nur geringe. schlossen, daß von Bruschke die von ihm früher gemachten Angaben lediglich phantasiert worden seien. Die früheren Aussagen seien als vollgültig anzusehen. Justizrat Winterfeld richtet an den Sachverständigen die Frage, ob Sergeant Bruschte bei seinem Zu stand in der Vorvernehmung kurz nach der Verhaftung durch Fragen suggeriert worden sein könnte. Dr. K. hält dies nicht für möglich.§ 51 des Strafgesetzbuchs komme hier nicht in Betracht. Oberstabsarzt Dr. Butterrad schließt sich dem Gutachten an. Es schließt sich jetzt ein Disput zwischen den Verteidigern und den Wachtmeister Karstädt   gibt an, daß er mit der Hafergefchichte Sachverständigen über die Aussagen an, die Bruschte seinerzeit den gar nichts zu tun gehabt habe; er könne also von den Defraudas Aerzten gegenüber gemacht hat. B. hat damals zugegeben, daß Un­tionen gar nichts wissen. Als Pruschke Futtermeister war, war der regelmäßigkeiten vorgekommen seien, darüber aber, ob er ſelbſt Pferdebestand 133. Ein Batteriebefehl betreffs der Kontrolle baran beteiligt sei, hat er sich nicht erklärt. Es wird hier noch des Futtermeisters über die Futterein- und ausgänge existiert einmal die frühere Aussage des Pruschke verlesen. Danach hat P. nicht. Es sei dies eine Vertrauenssache, und Bruschke habe dem schon als Kapitulant bemerkt, daß die Geschäfte mit dem Futter­Engel gegenüber fein Mißtrauen geschöpft. Zu der Zeit, als P. lieferanten Engel teine sauberen gewesen seien, er habe aber nicht Futtermeister war, waren etwa 20 bis 50 Pferde schrotbedürftig". die nötige Energie gehabt, einem Offizier Meldung zu machen. Den Schrot hatte P. in Tonnen auf dem Boden untergebracht. 2 bis Einmal habe er Aepfel  , ein anderes Mal eine Flasche Schnaps von 3 Sad geschroteter Hafer waren zumeist beständig vorhanden. P. Engel erhalten.

Rörbchen, in dem allerhand schöne Sachen waren und das auf dem Wagen, der den geschroteten Hafer enthielt, lag, gewußt habe. Auch hiervon will B. nichts wissen.

gab den geschroteten Hafer aus und fütterte auch selbst die Pferde.

Karstädt   will von den ganzen Machinationen, die die Anklage enthält,

Verkehr.

Der Fall Zenkier,

nichts gemerkt haben. Er fennt Engel schon aus früheren Zeiten her, als er der ja als ein Vorspiel dieses Prozesses zu betrachten ist, kommt noch bei der Feldartillerie- Schießschule stand, Engel lieferte auch für sodann zur Sprache. Kriegsgerichtsrat Ullmann verliest das diesen Truppenteil. Er verkehrte auch mit den Unteroffizieren der Urteil, das seinerzeit vom Kriegsgericht gegen den Sergeanten 3. Feldartillerie- Schießschule freundschaftlich. Auch mit der Frau und gefällt wurde. 3. war wegen militärischer Unterschlagung und Schwiegermutter des Angeklagten stand Engel in freundschaftlichem Mißbrauchs der Dienstgewalt zu drei Monaten Gefängnis, De­gration und Berfeßung in die zweite Klasse des Soldatenstandes berurteilt worden. Eines Tages hatte 3. eine Ladung Hafer nach plötzlich anhalten, gab vor, die Pferde können in dem Sand nicht der Kaserne schaffen sollen. Unterwegs in einem Wald ließ er mehr weiter und ließ fünf Sad Hafer abladen. Er fuhr weiter und forderte den Kanonier Scholz auf zurückzubleiben und den Hafer zu bewachen;

-S

Eier, Butter

oder andere Vorteile will Karstädt   von Engel nicht erhalten haben. Dieser ihm zur Last gelegte Vorwurf sei nicht der Wahrheit gemäß. Er will auch nicht gesehen haben, daß Engel mit einem Korb die Kaserne betreten hat. Engel lieferte nicht allein Futtervorräte, sondern auch Kartoffeln für die Küche usw. Da habe es denn möglich sein fönnen, daß Engel einmal mit einem Korb, in dem er er werde abgeholt werden. Scholz mußte nun mitten im Wald für sich selbst etwas mitgebracht habe, in die Kaserne gekommen sei. den Hafer, der nach Ansicht des Gerichts von 8. unterschlagen und Karstädt   will mit Engel wohl hin und wieder ein Glas Bier von einer dritten Person berschärft" worden ist, bewachen. Er getrunken haben, aber große Bechgelage will er nicht mit ihm ab wurde später abgerufen, und der Hafer blieb unbewacht zurüd. gehalten haben. Nur bei einer Dos Oberkriegsgericht erhöhte die Strafe gegen 3. auf 5 Monate Gefängnis. Den unterschlagenen Hafer soll auch der Müller Engel erhalten haben. Karstädt   und Pruschke, gegen die seinerzeit sei er mit den anderen Angeklagten und Engel zusammen gewesen. ebenfalls die Untersuchung eingeleitet worden war, wurden wieder Bizewachtmeister Rautenberg ist seit dem 2. Oktober 1905 in außer Verfolgung gefeßt. Zentier hatte seinerzeit versucht, die der Bespannungsabteilung. Auch er will von unsauberen Untergebenen in ihrer Aussage zu beeinträchtigen. Sie sollten doch Machinationen in der Truppe nichts gewußt haben. Er hat keine nicht so dämlich sein und ihn reinreißen, vom Hafer braucht teiner

Fastnachtskneiperet

Der Bericht Ostpreußen   druckt auch einen Vortrag des Landes­rates Meyer- Königsberg, gehalten auf der Konferenz oftpreußischer Vertrauensärzte, im Wortlaut ab, auf welche wir gelegentlich noch zu sprechen kommen werden und welcher in dem Lamento ausflingt: Wo viel Licht ist, findet sich auch viel Schatten. Den großen Vorteilen, die die sozialen Versicherungsgesetze dem deutschen  Volke bringen, stehen auch erhebliche Nachteile gegenüber. Denn die Versicherung bringt die Gefahr mit sich, daß das moralische Empfinden des Volkes herabgedrückt und der Unterschied zwischen Recht und Unrecht, Wahrheit und Lüge im Voltsbewußtsein ber wischt wird."

Es wird deshalb aufgefordert: die Verletzten besser zu kon trollieren. Und wahrlich, fast alle Berufsgenossenschaften haben von diesem Rechte reichlich Gebrauch gemacht! Schlesien   berichtet stolz, daß bei 1080 nachuntersuchten Krüppeln in 38 Proz. der Fälle die Rente herabgesetzt oder entzogen werden konnte! Erhöhung der Rente trat in keinem Falle ein." Das glauben wir gern. Erspart wurde dadurch 12 589,49 M. Mente pro Jahr." Die erzielte dauernde Ersparnis ist für die Berufsgenossenschaft sehr erheblich, da in 167 Fällen, in denen eine Rentenänderung stattgefunden hat, seitens der Sektionsvorstände bereits dauernder Rentenbezug an­genommen war."!! Auch in Baden will man feine Dauerrenten gelten laſſen.

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Es wurde besonders auf dem Lande die Gewährung von Dauerrenten in jenen Fällen, wo man die Verlegten trob un­bedeutender, wenn auch dauernder Schäden alle Arbeiten vers richten sähe, beanstandet. Auch auf die Uebertreibung der Unfall­folgen, besonders durch die Unternehmer selbst und ihre Familien­angehörigen, auf die nicht selten beobachtete Simulation wurde aus der Mitte der Versammlung hingewiesen. Da sich die all­gemeinen Rentenrevisionen neben anderen Maßnahmen als ein Gegenmittel gegen diese Erscheinungen erwiesen haben, so wurde der Wunsch auf deren baldige Durchführung in den noch ause stehenden Bezirken ausgesprochen."

Baden erzielte durch die Kontrolle von 7751 Verletzten pro Jahr 195 M. an Rente! Auch im Unter- Elsaß möchte man am liebsten alle Renten entziehen:

Eine bekannte Tatsache ist es, daß solche Personen, soweit Arbeiter in Frage kommen, in landwirtschaftlichen Betrieben, bei welchen es sich zum größten Teil um gröbere Arbeiten handelt, zu denen keine besondere Geschicklichkeit gehört, und welche auch