Sonnabend, 5. februar 1910.
Militärfiskalliche Unterfchleife vor dem empfunden werden, sollen beſtehen bleiben. Wiel Elend ist gerade des Referendars mit der Familie Weule zu verhindern und riet
Kriegsgericht.
Bierter Verhandlungstag.
Unter allgemeiner Spannung betritt der
Müller Engel
den Saal. Er wird darauf aufmerksam gemacht, daß er berechtigt ist, die Aussage zu verweigern, falls er sich durch seine Angaben selbst der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussehe. Der Beuge will aussagen. Auf die Frage des Verhandlungsleiters, ob er für die Bespannungsabteilung der Fußartillerie- Schießschule geschrotet habe: antwortet der Zeuge: Jawohl!" Engel befundet des weiteren, daß er für die Schwiegermutter öfter Lebensmittel geliefert und bezahlt erhalten habe. An die Bespannungsabteilung lieferte er auch Stroh, Kleie und Erbsen. Wöchentlich ist er ein- bis zweimal nach der Kaserne gefahren. Er habe weniger Schrot geliefert als er Hafer empfing, doch sei er dazu berechtigt, weil er für die 16- kilometerstrecke, die er fahren mußte, für sich etwas abziehen durfte. Auf die Frage, wie viel er abzuziehen berechtigt sei bezw. wieviel er stets abgezogen habe, verweigert der Zeuge die Antwort!
Die hohen Trinkgelder sucht Engel zu erklären, indem er angibt, er habe sie in der Trunkenheit gegeben! Die zahl reichen Trinkgelder habe er aus dem Grunde gegeben, weil ihm die Stanoniere so oft gequält hätten, sie hätten kein Geld! Er sei auch Seldat gewesen und habe sich daher in die Lage der Leute verseken
fönnen.
Auf die Frage des Verhandlungsleiters, wer ihm denn immer den Hafer ausgeliefert habe, erwidert der Zeuge:" Der Futtermeister!" Aber nicht immer sei der Futtermeister zur Stelle gewesen. Die Besuche in der Wohnung des Wachtmeisters Karstädt gibt der Zeuge zu. Er sei zumeist mit Karstädt nach der Kantine gegangen und wenn er dann nach seinem Fuhrwert zurückkehrte, war der Hafer aufgeladen.
trunken!
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Gesindedienstbücher, die von den Mädchen als besonders drückend[ richter Schubarth es für geboten, den Verkehr des Assessors und durch diese Bücher schon angerichtet worden! In dem Ausstellen ihnen, der Einladung nicht Folge zu leisten. Danach handelten von Zeugnissen liegt eine gewaltige Macht der Herrschaft. Sie dann auch die jungen Herren. Weule Vater und Sohn erfuhren fann einem Dienstmädchen das Vorwärtskommen für alle Zukunft von der Sache und forderten den Amtsrichter auf Pistolen. Das unmöglich machen. Die Industriearbeiterin hat mehr persönliche Ehrengericht bestimmte jedoch, daß der Zweikampf nicht stattzuFreiheit und ist bei Stellenwechsel in ihrem Fortkommen weniger finden habe. Weule Vater und Sohn sind wegen Herausforderung gehemmt als ein Dienstmädchen. Die Gesindedienstbücher sind zum Zweikampf verurteilt worden. Ihre Revision dagegen wurde schlimmer als schwarze Listen. Für die Herrschaften stellen diese kürzlich verworfen. Der jezige Angeklagte hatte, nachdem das fortlaufenden, amtlich beglaubigten Zeugnisse einen Duell unmöglich geworden war, an den Amtsrichter einen Brief Schah" dar, wie sich Frau Schoch ausdrückt. Dieser Schatz ist für geschrieben, in welchem er seiner Entrüstung darüber Ausdruck das Mädchen oft genug ein gefälschter Steckbrief. Oft schon ist gab, daß der Adressat nicht einmal sein Bedauern über seine von Herrschaften aus Böswilligkeit ein falsches Zeugnis ausgestellt Handlungsweise aussprechen wolle und daran eine bekannte, worden. Nur in den seltensten Fällen fann ein Dienstmädchen es zweifellos beleidigende Wendung angeschlossen. Deswegen hat das durchsetzen, daß ein solches Zeugnis geändert wird. Der Herrschaft Landgericht ihn, wie oben angegeben, zu 600 M. Geldstrafe verwird eben geglaubt und dem Mädchen nicht, und niemals wird urteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob nun das Reichseinem Zeugnis von vornherein die Beglaubigung der Polizei gericht das Urteil auf und stellte das Verfahren ein. Der An bersagt. laß hierzu war eigenartig. Der Eröffnungsbeschluß, auf dem Das Zeugnis im Dienstbuch soll dazu dienen, den Herrschaften das Urteil beruht, hatte nämlich einen wesentlichen Mangel. Er über die Qualifikation der Dienstboten Auskunft zu geben. Von war nur von zwei statt von drei Nichtern unterzeichnet. Der den Mädchen also verlangt man, daß sie ohne weiteres in jedes, Name des Richters F. war nur mit Bleistift vorgemerkt und es ihnen gänzlich unbekannte Hauswesen einziehen. Die Verfasserin war vergessen worden, diesem Herrn das Schriftstück zur Unterder genannten Broschüre meint allerdings, die Persönlichkeit der schrift vorzulegen. Alle drei Richter sind befragt worden, wote fich Dienstgeberin sei in jedem Orte bekannt, es also den Mädchen sehr die Sache verhalte, keiner von ihnen konnte sich aber mehr er. leicht fet, fich zu erkundigen, bevor sie eine Stellung annehmen. innern, ob er bei Faffung des Beschlusses mit tätig gewesen ist. Diese Behauptung stimmt natürlich nicht. Viele Mädchen werden Ge fonnte deshalb nicht angenommen werden, daß der Beschluß von Mietskontoren oder anderen Vermittlern aus fernen Orten in tatsächlich von drei Nichtern gefaßt worden ist. eine ihnen wildfremde Gegend verpflanzt, und so ist für sie gar feine Möglichkeit vorhanden, Erkundigungen einzuziehen. In großen Städten kennt auch einer den anderen zu wenig, um Ausfünfte geben oder erhalten zu können.
Die Hausfrauen sind noch immer die Stärkeren, und sie werden es auch bleiben. Etwas besser wird es für die Mädchen, menn die Gesindeordnungen fallen und die Dienstboten freiheitlicheren Gefeßen unterstellt werden.
Für das allgemeine Frauenwahlrecht in Norwegen . Gemeinderäte neu gewählt. Im Herbst dieses Jahres werden in Norwegen die Stadt- und tommunale und politische Wahlrecht nur insoweit, als fie ihre Die Frauen befizen in Norwegen das Steuern bezahlt haben. Steuerpflicht genügt haben, wenn jene wahlberechtigt sein sollen. Das Wahlrecht der Männer ist allgemein und an teine Steuer
Fahrlässige Tötung.
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Bei
führenden Schälblasenausschlag( Pemphigus neonatorum) handelte.
Unter der schweren Anklage der fahrlässigen Tötung fland gestern die Hebamme Anna Horn aus Köpenick vor der 4. Straf hammer des Landgerichts II. Die Verhandlung, zu welcher fünf medizinische Sachverständige geladen waren, hatte ein für weitere Kreise fich ergebendes Interesse. Im Juli v. J. erkrankten in Köpenick mehrere neugeborene Kinder an einer, ungewöhnlichen Krankheit. Der Körper der Kinder überzog sich nach und nach mit Ferner bekundet der Zeuge auf eine entsprechende Frage des mehr oder weniger großen Blasen, und schon nach wenigen Tagen Rechtsanwalts Ulrich, daß er häufig zu einer Zeit den Schrot abeinem von dieser unheimlichen Krankheit befallenen Kinde, deſſen trat ein vollkommener Kräfteverfall der Neugeborenen ein. lieferte, zu der die Kanoniere Außenbenst hatten, also nicht beobachten konnten, wie der Schrot abgeben und nach dem Boden oblag, wurde von der Mutter ein Arzt hinzugezogen, der feste gebracht wurde; den Schrot will Engel stets an den jeweiligen stellte, daß es sich um den sehr gefährlichen und stets zum Tode Futtermeister abgegeben haben. Zuwendungen hat der Zeuge den Angeklagten angeblich nicht gemacht. Wohl habe er einmal ein flausel gebunden. Dem Storthing liegt nun ein Regierungsvorschlag Der Angeklagten wurde nun zur Last gelegt, daß sie den KrankGlas Bier mit ihnen getrunken, doch Geld habe er ihnen nicht vor, nach dem das kommunale Wahlrecht der Frauen allgemein ſein heitsstoff von diesem Kinde auf ein anderes kind, bei dem sie soll. Man weiß noch nicht, wann dieser Vorschlag zur Verhandlung Hebammendienste geleistet, übertragen und den Tod dieses Kindes geschenkt. Die drei Futtermeister hätten überhaupt kein Bier ge- fommen wird. Es liegt den Frauen, die es ernst meinen mit der Damit ist die Vernehmung dieses Zeugen beendet. Engel muß Gleichberechtigung ihres Geschlechts, selbstverständlich sehr viel daran, dadurch verursacht habe, daß sie einerseits nicht genügende Aufden Saal verlassen, und es werden Vorkehrungen getroffen, daß er daß das allgemeine Frauenwahlrecht so schnell als möglich durch merksamkeit angewendet habe, um die Krankheit zu erkennen, zuzuziehen. nicht draußen mit den anderen Zeugen in Berührung fommt, da geführt wird, damit die Wahlen im Herbst bereits allen Frauen andererseits daß sie es unterlassen habe, sofort ärztliche Hilfe hin. man befürchtet, daß er diese beeinflussen fönnte. Ein Wachtmeister allem Arbeiterinnen und Proletarierfrauen, die für diese Wahlrechts- hauptete, daß sie die Gefährlichkeit der Krankheit überhaupt nicht Gelegenheit bieten, davon Gebrauch zu machen. Es sind ja vor Bor Gericht bestritt die Angeklagte jegliche Schuld und be. bleibt in der bleibt in der Nähe des Zeugen. Es werden hierauf eingehende erweiterung in Betracht kommen, und es ist demgemäß auch die habe erkennen tönnen. Sie sei der Meinung gewesen, daß es sich Feststellungen darüber gemacht, zu welchen Zeiten die verschiedenen Sozialdemokratie, die mit dem größten Eifer dafür eintritt. Doch um einen jener harmlosen Ausschläge handelte, von denen neu Angeklagten Futtermeister waren und mit Engel zu tun hatten. anch unter den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen scheint sich geborene Stinder häufig befallen werden. Sie habe die in solchen jezt die Erkenntnis Bahn zu brechen, daß die Beschränkung Fällen üblichen Mittel angeordnet und sei im übrigen bei ihren des Frauenwahlrechts nicht mehr aufrecht erhalten werden kann Besuchen in ihrem Beruf in ihrer Kleidung stets von der pein und darf. Die norwegische Frauenzeitung Nylände" schreibt, lichsten Sauberkeit. Als Sachverständige waren die Aerzte Dr. Lehnachdem sie nachgewiesen hat, wie gänzlich ungerecht und un- mann, Dr. Gabriel, Dr. Orofihn, Medizinalrat Dr. Pfleger und begründet die Ausnahmebestimmungen für das Frauenwahlrecht reisarzt Dr. Marg geladen. Nach dem Gutachten des letzteren Durch die gewaltige Zunahme der Frauen im Berufsleben find, unter anderem:" aßt uns fämpfen auf das äußerste, um das handle es sich bei Schalblasenkrankheiten um eine allgemeine Infind große volkswirtschaftliche Fragen zur Diskussion gestellt wor- allgemeine kommunale Wahlrecht so zeitig durchgeführt zu sehen, fektion des ganzen Körpers, die stets den Tod zur Folge habe. Die ben. Diese Fragen berühren nicht nur die Frau allein, sie sind daß wir zum Herbst als gleichberechtigte Wähler mit den Männern Krankheit selbst habe einen dunklen, rätselhaften Charakter; es für den Mann, der nach höherer Kultur und Bildung strebt, eben- antreten tönnen, unter denselben Bedingungen wie sie. Laßt uns sei der medizinischen Wissenschaft noch nicht bekannt, auf welche falls von gewaltiger Bedeutung. Daß das Bedürfnis nach Auf- die große Freude haben, mit allen anderen Frauen an die Wahl- Weise sie entstehe und übertragen werde. Eine Autorität auf klärung vollswirtschaftlicher Fragen, besonders der sozialpolitischen, urnen zu treten. Laßt es uns endlich einmal erleben, daß der Ge- diesem Gebiete( Prof. Häubner) habe sogar die Desinfektion des sich gesteigert hat, und vor allem den verschiedenen Frauenfragen rechtigkeit in vollem Maße Genüge geschieht." paares der Hebammie empfohlen. Man könne es jedenfalls der fich gesteigert hat, und vor allem den verschiedenen FrauenAngeklagten nicht widerlegen, daß sie den gefährlichen Charakter fragen reges Interesse entgegengebracht wird, fonstatierte der Krankheit nicht erkannt habe. Hiernach erfolgte nach übereintürlich anläßlich einer Umfrage ein Dozent der Freien stimmendem Antrag des Staatsanwalts und des Verteidigers die Hochschule". In einer Buschrift an die Boltswirtschaftlichen Freisprechung der Angeklagten. Blätter" heißt es: Noch bor nicht langer Zeit hätte sich sicher die Hälfte des Publikums für schöngeistige Literatur entschieden. Ganz anders hat sich das zwingende Bedürfnis heute gestaltet." Von ben Themen, die feitens der Hörer gewählt wurden, refp. der Wunsch nach Berücksichtigung ausgesprochen wurde, stehen in erster Reihe: Mutterschutz, Religion und Schule, dann folgen: Frauenstimmrecht, Koedulation, Schule und Haus, Bodenreform, Lärm schuh, Bewertung weiblicher Arbeitskraft. Nur einmal gewählt wurden dagegen folgende Themen: Literatur( Nora- Frage), Seguelle Aufklärung. Humanistische Bildung, Fachbildung und Halbbildung, Feuerbestattung, Heimatfunst, Beitstil und Mode, Wert des Zeitungslesens, Der Wert des Historischen, Wohltat und Recht, Menschenreform oder Milieureform, Zionismus .
Aus der Frauenbewegung.
Franenfragen.
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Gerichts- Zeitung.
Schuh gegen Schuhleute.
Ein Dorförama
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Der Courier" veröffentlicht ein inzwischen rechtskräftig gemordenes Urteil, das drastisch zeigt, wie notwendig ein Schuß gegen beschäftigte gestern das Schwurgericht am Landgericht III unter Schußleute ist. Vorsitz des Landgerichtsdirektors Sehmer. Der auf der AnklageDer Droschkenfutscher Franz Borath wurde vom Schöffen- bant fizzende Zimmermann Gustav Karl Wilhelm 3den aus gericht Wedding von der Anklage des Widerstandes und des zu Marwitz bei Velten war des versuchten Totschlages angeklagt. Er schnellen Fahrens freigesprochen und auch die dem Angeklagten ist ein außerordentlich aufgeregter Mensch, der durch eine schwere erwachsenen notwendigen Auslagen wurden der Staatskaffe auf- Bluttat am zweiten Pfingsttage die Feiertagsruhe in dem idyllischen erlegt. Nach dem Urteil fuhr der zu Unrecht Angeklagte mit seinem Savelorte Bozow gestört hat. Der jetzt 27jährige Iden hatte sich im Gespann nach dem Stall Hennigsdorfer Straße 9. Wenige Jahre 1905 mit der jett 21jährigen Minna Christophersen verlobt. Häuser zuvor gab er vor seiner Wohnung Liebenwalder Straße 47 Er war aber überaus eifersüchtig. Die von ihm fortgesetzt hervor. seine Sachen, darunter auch seine Beitsche, seiner Frau zur Auf- gerufenen Eifersuchtsszenen trübten mehr und mehr das VerDie Entroidelung löst Fragen aus, welche Reformen für die bewahrung. Als er an die Ecke fam, stellte sich heraus, daß die hältnis zwischen den beiden. Wenn das Mädchen gelegentlich mit Frau als Weib( Mutterschuh), als Bürgerin( Frauenstimmrecht), Straße wegen Feuer gesperrt war. Der Kutscher wartete ruhig. anderen Männern sprach, geriet sein Blut in starte Ballung, und Es wurde dann von der Schußmannschaft gewinkt, die Lieben er soll verschiedenen Leuten gegenüber oft Drohungen, die Bezug und in der Erziehung( Roebutation) zu bringen versprechen. Nicht walder Straße langzufahren. Dem wollte der Angeklagte nach auf seine Braut hatten, ausgestoßen haben. Wiederholt erklärte unerheblich haben die politischen Kämpfe zum Nachdenken aufgekommen. Das Pferd bog aber seiner alten Gewohnheit folgend er dem Mädchen: Ich will teine andere und brauche auch keine rüttelt und in größeren indifferenten Schichten lebhafteres Inter - in die gesperrte Hennigsdorfer Straße ein. Durch das Anschreien andere; aber Du sollst Deinen Willen auch nicht haben und kriegst effe an solchen Fragen erwedt. bon Schutzleuten wurde das sonst ruhige Pferd unruhig und auch keinen andern!" Die Christophersen söhnte sich nach solchen bäumte. Der Angeklagte suchte durch mehrfaches Heben der Fahr Eifersuchtsszenen zwar mit dem Angeklagten immer wieder aus, Hausfrauensorgen und Dienstbotenelend. leine das Pferd mit Ruhe in die Liebenwalder Straße zu ziehen. Sie lebte aber immer in der Furcht, daß der Angeklagte ihr ein Schwere Besorgnis, Aerger und Berdruß beretten gewiffen Statt den Angeklagten zu unterstüßen, geriet der Wachtmeister Leid antun fönnte. Als er im Januar 1909 seiner Braut sogar Hausfrauen die jungen Dienstbotenorganisationen. Selbstverständ- Thiemann in blinden Zorn über eine vermeintliche Renitenz" des berbot, an einem harmlosen Theaterspiel teilzunehmen, kam es lich haben die Forderungen zur Verbesserung der miserablen Lage Rutschers und vergaß sich dabei soweit, daß er den Säbel zog und zum Bruch. Die Verlobung wurde aufgelöst. Jden verfolgte das der Dienstboten, die von dem Verbande für Hausangestellte" aus- in nicht bloß gefezwidriger, sondern auch ganz unzweckmäßiger Mädchen aber auch nach dieser Zeit mit seiner Eifersucht und machte „ Sie foll gehen, den Herrschaften Unbehagen verursacht. Nach dem Muster und sinnloser Weise mit der blanken Waffe auf den harmlosen Bekannten gegenüber verfängliche Aeußerungen wie: der Arbeitgeber haben sich die Hausfrauen nun gleichfalls in Ver- Wagenführer einhieb, wobei er ihn am Ohr und an der Seite ver- feinen anderen haben!" oder: Wenn ich sie unter vier Augen eine zusammengeschlossen. Eine Hausfrauenbereinigung in letzte. Er suchte sich, wie das Urteil weiter anführt, damit treffe, dann schlage ich sie erst halb tot, und wenn sie dann noch München hat sogar eine Broschüre herausgegeben, in der sich die herauszureden, er habe den Angeklagten unschädlich machen wollen. jappen kann, jage ich ihr eine Kugel durch den Kopf!" Verfasserin über das heutige Verhältnis der Hausangestellten zur Solche Gefahr habe aber gar nicht vorgelegen. Der Wachtmeister Am 31. Mai v. J. begab sich das Mädchen zu einem anz Herrschaft und deren Forderungen verbreitet. Diese werden natür- habe sich keineswegs in berechtigter Ausübung seines Amtes be- bergnügen in die Wirtschaft Krant in Vökow. Ihr Vater, der sie lich von den Hausfrauen als viel zu weitgehend abgelehnt. Schon funden. Sein Verhalten bei dieser Angelegenheit habe vielmehr dorthin begleitet hatte, verließ das Lokal gegen 10 Uhr abends und die Tatsache, daß durch die Organisations- und Aufklärungsarbeit seinem Beruf geradezu Hohn gesprochen. Wie wenig der Wacht- ließ feine Tochter unter den. Schuße ihres Schulfreundes, des hinter die Kulissen der Häuslichkeit geleuchtet wurde, macht den meister seiner Sinne mächtig gewesen sein muß, ergibt auch der Obermatrosen Radtke aus Curhaven, zurück. Es war der zweite Damen Beschwerden. Umstand, daß er behauptete, der Angeklagte habe mit der Beitsche Pfingstfeiertag, und Radtke war auf Urlaub gekommen. Er hatte Ein Gegensatz zwischen einst und jetzt hat sich herausgebildet, auf das Pferd und die Beamten eingeschlagen, während tatsächlich gegen 10 Uhr abends einen Kameraden zur Bahn gebracht und als weil die Hausangestellten eine schärfere Umgrenzung ihres feststeht, daß er gar keine Beitsche bei sich hatte. Der Angeklagte er zur Kraaßschen Wirtschaft zurückkehrte, verweilte er mit der Pflichtenkreises anstreben. Sie verlangen geregelte Arbeits- wurde vom Bod gerissen und zur Wache gebracht und, wie er- Minna Christophersen bis gegen 11% Uhr in dem Garten der bedingungen gleich den Industriearbeiterinnen. Ist das nicht wähnt, dann völlig unberechtigt angeklagt. Wirtschaft. Plöblich erschien Jden, der seine frühere Braut vorher ganz berechtigt? Demgegenüber weisen die Hausfrauen auf die Es wäre interessant zu erfahren, aus welchem Grunde die beim Tanzen gesehen hatte, auf der Bildfläche. Mit den Worten: Vorteile hin, deren sich nach ihrer Meinung die Mädchen in Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheits- Jebt habe ich Dich endlich geschnappt!" verfekte er dem Mädchen einem patriarchalischen Dienstverhältnis erfreuen. Als Vorzüge beraubung gegen den Wachtmeister noch nicht erhoben ist. Dem eine träftige Ohrfeige, und als sie sich umwandte, um wieder in werden genannt: Sicherheit und Sorglosigkeit, regelmäßige Ere Polizeipräsidenten wird angesichts des durch das Urteil festge- den Tanzsaal zu gehen, zog er einen Revolver aus der Tasche und werbsverhältnisse, die es der Dienenden sogar erlauben, einen ftellten Sachverhalts wohl allmählich klar geworden sein, weshalb schoß die Christophersen mit den Worten:" Nun wird Dir wohl Sparpfennig zurüdzulegen. Die Zeiten des Sparens sind für die eine erhebliche Abneigung auch in solchen Fällen besteht, Schutz- bas Ruden vergehen!" in den Mund. Durch den Schuß wurde die Dienstboten aber längst vorüber. Nicht etwa, wie die Damen be- leuten zu helfen, wenn sie wirklich im Interesse des Publikums Zunge verlegt und die linke Zahnreihe zerschoffen. Die Kugel drang haupten, weil die Mädchen heute zu pußsüchtig und verschwenderisch vorgehen. Würde jeder Polizeibeamte wie in England für seine bis zur Halsseite des Gaumens, wo sie sich noch jetzt befindet. Das find, sondern weil das Geld weit weniger Kauftraft besitzt als Vergehen voll( straf- und zivilrechtlich) verantwortlich gemacht, Mädchen sank besinnungslos zu Boden und wurde in das Spanchedem und ganz naturgemäß die Ansprüche gewachsen sind. Die fortschreitende Entwidelung des gesamten Wirtschafts, dann würde vielleicht allmählich der Berg von Klagen über Aus. dauer Kranfenhaus übergeführt. Am nächsten Tage wurde der Angeklagte Jden auf dem Felde zwischen Böhow und Marwitz mit lebens erkennt auch die Verfasserin an; 3. B. auch, daß der Pflicht schreitungen von Polizisten etwas kleiner. einer Schußwunde am Kopfe aufgefunden, die er sich selbst bei. treis der Hausangestellten größer geworden ist. Vor allem wird gebracht hatte. Die Verlegung war teine schwere, da die Kugel heute mehr Selbständigkeit, mehr Verantwortlichkeit verlangt, auch nicht in den Schädel eingedrungen war und den Knochen nicht eine bessere Vorbildung soll vorhanden sein. berleht hatte.
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Wie leicht eine Anklage zustande kommt zeigte eine Verhandlung in der letzten Sibung des Reichsgerichts. Die Hauptforderung der organisierten Hausangestellten ist Das Landgericht Hildesheim hat den Ingenieur Weule wegen Be In der Verhandlung fam zur Sprache, daß der Angeklagte, die Beseitigung der Gesindeordnungen und somit aller Wider- leidigung des Amtsrichters Schubarth in Bodenem zu 600 M. ber- der sich sonst gut führte, fehr aufgeregt wurde, wenn ihn die Eiferwärtigkeiten, die damit zusammenhängen. Die Herrschaften wollen urteilt. Im November 1908 gab der Pastor H. in Bockenem eine fucht plagte oder er gehänselt wurde, was auch manchmal vorkam. jedoch das sichere Bollwerk gegen die minimalſten Rechte der Ange- Gesellschaft und hatte dazu den Angeklagten sowie einen Assessor Gin Zeuge hat beobachtet, wie der Angeklagte kurze Zeit vor der stellten nicht abgeschafft wissen. Paula Schoch, die Verfasserin der und einen Referendar vom Amtsgericht eingeladen. Da nun der Tat über den Baun des Christophersenschen Hauses nach außen genannten Broschüre, muß selbst eingestehen, daß manche Be Bater des Angeklagten vor mehreren Jahren wegen Beleidigung hinausfletterte. Er hatte von innen das Tor verriegelt, und es stimmungen der Gesindeordnung sich überlebt haben. Aber die leines Gerichtsdirektors verurteilt worden war, so hielt der Amts- wird angenommen, daß er dadurch eine Flucht des Mädchens in