Br. 36. 27. Jahre Beilage des„ Vorwärts" Anzeigen für Offen, Süden, Weften.
12. Februar 1910.
Kongreß der belgischen Sozialdemokratie ber starofferies und Wagenfattlerei gehörig zu unterrichten, nicht festgelegten Zeit beigebracht werden müffen, haben wieder eine
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Kläger behaupten, daß die Beklagte ihre Vertragspflichten, sie in hinlänglich bekannt sein müßte, daß Einsprüche in der gesetzlich erfüllt hat. Demzufolge habe sie die ausbedungene Vertrags- Anzahl Wähler dies nicht beachtet; sie sind nun von der Wahl ausftrafe verwirkt. Sie feien fast ausschließlich mit dem Buzen von geschlossen. Vier anderen Ginsprüchen wurde deshalb nicht stattMetallbeschlägen und Fensterscheiben beschäftigt worden. Ihre gegeben, weil die Einsprucherhebenden bei ihren Eltern wohnen und Eltern seien deshalb wiederholt bei der Beklagten vorstellig ge- deshalb als nicht selbständig" anzusehen sind. Einem anderen Bericht der parlamentarischen Fraktion. orden, ohne daß eine Aenderung in dem Mißstand eingetreten fei. Einspruch wurde stattgegeben; es lag hier wohl eine SteuerrückDie zwei Jahre bisheriger Lehrzeit feien somit als verlorene Zeit ständigkeit, nicht aber eine Mahnung vor. Ebenso mußte dem EinBaek rügt das häufige Fehlen der sozialistischen Deputierten zu betrachten. spruch des Vereinshauses der Angestellten der Großen Berliner und wünscht mehr Kontakt zwischen diesen und der Masse. Er bea Die umfangreiche Beweisaufnahme, die schon im Termin am Straßenbahn stattgegeben werden. Die Wahlzeit zur Gemeindedauert auch auch, daß das Bureau des Generalrates aus lauter 21. Januar vorgenommen wurde, ergab, daß sämtliche Sattler wahl wird auf Anregung des sozialdemokratischen Wahlvereins bis Deputierten besteht. lehrlinge übermäßig mit Buzarbeiten beschäftigt wurden, so daß auf abends 8 Uhr ausgedehnt werden. Im letzten Etat waren Bandervelde schließt sich dieser Kritik an und hofft, daß in Bezug von einer handwerksmäßigen Ausbildung nicht die Rede fein tonnte. 20 000 M. für Bedürfnisanstalten festgesetzt. Es hat sich nun auf den legteren Bunkt der nächste Kongreß Wandel schaffen werde. Die Lehrlinge, sind bisher nicht der Handwerkskammer gemeldet herausgestellt, daß die Bedürfnisanstalt in der Dorfaue 8632,18 M., Für den schwachen Kammerbesuch der sozialistischen Deputierten worden. Die Kläger behaupten, dies sei in der unverkennbaren das Biffoir in der Ringbahnhofstraße 5200 M. gekostet haben. Da bei den Klerikalen graffiert das lebel freilich in noch weit größerem Absicht erfolgt, um der Kontrolle durch die Handwerkskammer zu nun die Absicht besteht, am Tempelhofer Hafen sowie am RingbahnMaße gäbe es oft triftige Gründe, da die Abgeordneten auch entgehen. Die Beklagte behauptete dennoch, daß trotz der vielen hof ebenfalls Pissoirs aufzustellen, die je 5600 M. foften werden, noch andere Funktionen hätten, aber es sei höchft bedauerlich, daß Pubarbeiten die handwerksmäßige Ausbildung der Kläger nicht ge- fo wurden noch 2583 M. nachbewilligt. Nach einigen geringdurch ihn seinerzeit das Gefeß über das Verbot litten hätte. Das Gericht holte das Gutachten eines gerichtlichen fügigen Sachen trat die Sibung noch in eine Vorberatung des Vorvon Bleiweiß gescheitert ist und kürzlich das Fehlen einiger Sachverständigen ein. Dieser erklärte nun im gestrigen Termin, anschlages für das Etatsjahr 1910 ein. Aus den Entwurf entStimmen die Bertagung der Beratung über die Uni- daß eine gründliche Ausbildung der Kläger in der Karosserie und nehmen wir, daß das Ergebnis in wesentlichen unverändert bleibt. fizierung des Gemeinde- und Provinzialwahl Wagenjattlerei bei der Beklagten nicht stattgefunden habe, denn Die Gemeinde hofft, mit den bestehenden Steuern auszufkommen. rechtes verschuldet hat. Im übrigen veröffentlicht der" Peuple " Busarbeiten und Roßhaarzupfen ermöglichen keine Handwerks. Es sollen wie im Vorjahre 100 Broz. Buschlag erhoben werden, zumal bei wichtigen Abstimmungen die Liste der unentschuldigt Abwesenden. mäßige Ausbildung. Auch er habe einen Wagenfattlereibetrieb und die Umfassteuer 60 000 M. Steuer einbringen dürfte. 40 000 M. Eine von Rens eingebrachte Tagesordnung, die an dem neuen betreibe die Karosserie, wobei sehr viel zu puten ist. Das Pußen Wertzuwachssteuer sollen zur Verbesserung alter Ortsstraßen ber Militärgefeß Kritik übt, eine verschärfte anti- laffe er aber von Hausdienern besorgen. Würde er die teuren wendet werden. Damit dem Bedürfnis des Ostviertels gedient ist, militaristische Propaganda verlangt und ein Militär- Löhne für die Hausdiener sparen wollen und die Lehrlinge die foll im Statsjahr u. a. ein Polizeisergeant neu angestellt werden gesetz fordert, das die Ungerechtigkeiten des gegenwärtigen aufhebt, Busarbeiten berrichten laffen, so würde er diese in übermäßiger und dort Wohnung nehmen. Für die Rigdorfer Schulen befuchenwird, da eine Debatte über den Gegenstand nicht möglich ist, für den Weise ausbeuten, aber nicht in genügender Weise aus den Kinder find 1000 M. eingestellt. Bemerkenswert ist allerdings, nächsten Kongreß bertagt. bilden können. Die Beklagte entgegnete, ein abschließendes und daß Polizeistrafen 1000 m. mehr, Lustbarkeitssteuer 400 M., Hundezutreffendes Urteil fönne der Sachverständige erst nach Beendi- steuer 1200 M., Biersteuer 1500 M. mehr einbringen sollen. Für gung der vierjährigen Lehrzeit, die nur durch die Schuld der Baugesuchegebühren sind 10 000 M. und für Sandentnahme 9200 M. läger nicht fortgefekt worden ist, abgeben. eingestellt. Die Schuldenlast Tempelhofs beträgt 3 325 552 20.Nicht unerwähnt soll bleiben, daß sich diesmal an die öffentliche eine geheime Sibung nicht anschloß, eine seit langer Zeit nicht bagewesene Begebenheit.
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Bandervelde bestreitet, daß das neue Militärgefeh eine Vermehrung der militärischen Lasten bedeutet. Was feine zweifellosen Ungerechtigkeiten anlangt, wird die Fraktion ihre Pflicht fun, um fie zu beseitigen.
Rens und Devos beharren darauf, daß das Militärgefeß die Maffen nicht befriedigt habe, wogegen Jauniang von den Jugend lichen" erklärt, daß man für den Augenblic wohl zufrieden fein dürfe, denn das Gesetz hat die Abschaffung der Stelt vertretung, der Blutlotterie und eine Verkürzung der Dienstzeit gebracht. Das wäre ein großer moralischer Sieg der antimilitaristischen Propaganda.( Großer Beifall.) Zum Punkt
40 000
Presse
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Das Gericht sprach sich dahin aus, die Art der bisherigen Ausbildung, die durch das Borstelligwerden der Klägerischen Eltern nicht gebessert wurde, lasse sehr wohl Schlüsse auf die weitere Ausbildung ber Kläger während des Restes der Lehrzeit zu. Es sei gerade an der Beit gewesen, das Lehrverhältnis zu lösen, denn jest lasse sich noch manches nachholen, was feitens der Beklagten versäumt worden. Nach Beendigung der Lehre sei es zu spät. Der Anspruch der Kläger sei daher durchaus berechtigt. Da die Beklagte trop der fundgegebenen Ansicht des Gerichts sich weigerte, den Anspruch anzuerkennen, wurde sie verurteilt, an jeden der Kläger 100 m. zu zahlen.
Zum Lohnbeschlagnahmegeseh
erstattet der Chefredakteur des„ Peuple " Genosie De Broudère den Bericht. Die Finanzen des Parteiblattes haben sich soweit gebessert, daß„ Geld in der Stasse ist". Die Auflage des Hauptblattes ist auf gegen 24 000 des vergangenen Jahres gestiegen, Gegen den Tischler Paul Blom in Zehlendorf hatte die Norb und es wird daran gearbeitet, mit Hilfe der Unterſtügung der dentiche Holz- Berufsgenossenschaft eine Forderung von 69,60 m., großen Genossenschaften eine weitere Erhöhung der Auflage herbei die aus fiberhobenen Rentenbeträgen herrührt. Die Berufsgenossen zuführen. schaft erfuchte die Gemeindekasse in Zehlendorf um Einziehung. Bandervelde macht die mit lautem Broteft aufgenommene Mit Diese hatte nichts Giligeres zu tun, als dem Arbeitgeber Bloms teilung, daß De Broudère seinen Posten im Beuple" sowie diesem felbst ein Zahlungsverbot zu schicken über die Höhe bes ganzen Wochenverdienstes des B., bis zur Begleichung der De Broudère erklärt, daß er nach dem gestrigen Votum 69,60 M. Bloms sofort eingelegter Einspruch hatte zur Folge, über die Politit der Partei es nicht für opportun und mit daß dies Zahlungsverbot aufgehoben wurde. Dagegen wurde sofort feinem Gewissen vereinbar halte, die Chefredaktion weiterzuführen. ein neues Berbot erlassen, worin der 30 M. übersteigende Wochen Das Blatt habe der Auffassung der Majorität Ausdruck verdienst gesperrt wurde. Dieses Zahlungsverbot nahm eigen zu geben und er tönne eine Politit nicht verteidigen, die er für berartigerweise auf das Lohnbeschlagnahmegefeß Bezug. Blom erhob hängnisvoll für die Partei halte.
berlassen will.
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Bandervelde, Demblon, Hubin, Bertrand, Leken( Peuple"), die alle die Verdienste De Broudères um den Peuple" hervorheben, beharren darauf, daß De Broudère bleibt. Beim
Bericht der Gewerkschaftskommission
auch hiergegen Einspruch und verlangte, daß, wenn man schon mal das Lohnbeschlagnahmegesetz auslege, man es wenigstens richtig auslegen solle. Er legte dar, daß das angezogene Gefeß den Wochenbetrag von 30 M. gar nicht fennt, sondern nur den 1500 m. übersteigenden Jahresverdienst zur Pfändung aulasse. Auch wies er darauf hin, daß die angebliche Forderung der Berufsgenossenflagen sei. Er drohte mit Stlage gegen die Gemeindetaffe. Dieser Einspruch hatte den Erfolg, daß die Gemeindekasse das Bahlungsberbot auf Veranlassung der Berufsgenossenschaft zurüdzog. Bei dieser Gelegenheit weisen wir wiederholt darauf hin, daß die Versuche, das Lohnbeschlagnahmegesetz in der Weise auszulegen, als sei nur eine 25 M. Wochenbetrag nicht übersteigende Summe der Pfändung entzogen, durchaus irrig ist. Das Lohnbeschlag nahmegeseb läßt lediglich eine Beschlagnahme des Lohnes au, soweit der wirklich gezahlte, nicht der zu erwartende Jahresverdienst 1500 Mart übersteigt.
wünscht Sekretär Bergmans und Huysmans eine energifchere Unter- schaft die Gemeindekasse nichts angehe, von dieser vielmehr einzu stützung der Partei für die im Frühjahr stattfindende Ausstellung für Heimarbeit. Huysmans bellagt auch, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit des gewerkschaftlichen Zentralisation noch viel zu wünschen lasse. 70 000 gewerfichaftlich Organisierte gehören der Kommission an- 180 000 der Partei. Diese Differenz der Ziffern sei eine Schande. Und bloß 15 Prozent der Arbeiter in Belgien
sind überhaupt organisiert!
leber die
Frauenorganisation
spricht Genoffin Tillmans, die sich über mangelnde Unterstüßung Die foziale Fürsorge der Betriebskrankenkasse! durch die Föderationen der Arbeiterinnenbewegung und die Sekretäre Die Betriebstrantentassen werden regelmäßig von gewiffer beschwert. Sie verweist auf die Anstrengungen der Aleritalen und wünscht die Schaffung eines Frauensetretariats nach Seite als die vollkommenste Einrichtung in der deutschen Kranten versicherung gepriesen und den Arbeitern und Arbeiterinnen als deutschem Muster. Der Stongreß spricht sich, nachdem Huysmans für die Auf- das Muster der Strantentassen hingestellt. Tatsächlich haben aber bringung der nötigen Fonds eingetreten ist, für die Durchführung diese Krantenfaffengebilde außerordentliche Nachteile für die Arder von Genoffin Tillmans vertretenen Anregungen aus. beiter. Der nachfolgende Fall mag die soziale Fürsorge" einer großen Betriebstrantentaffe etwas näher beleuchten.
Nachdem der Parteifekretär Maes noch des im August abzuhaltenden Parteifestes zur Feier des 25jährigen Parteibestandes gedacht, ichließt der Borsigende mit einem Hoch auf den Sozialismus den Kongreß.
Wir kommen auf feine bedeutsamen Verhandlungen noch zurüa.
Soziales.
Handlungsgehilfen?
In einem vor der 5. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts verhandelten Falle wurde die Frage strittig, ob Handlungs- oder Gewerbegehilfenschaft vorliege. Kläger 3. mußte für die Beklagte, die Große Berliner Wach- und Schließgesellschaft, in einer Uniform, die ihm von der Gesellschaft geliefert wurde, bei GeschäftsLeuten Offerte machen und sie zum Abonnement auf die Bewachung zu veranlassen suchen. Die Beklagte hat eine größere Anzahl der artiger Angestellter und schließt mit ihnen Verträge mit breitägiger Kündigungsfrist ab, indem sie diese Gehilfen unter die gewerblichen rubriziert. Der Vertreter der Geellschaft weist auch den Vorhalt des Vorsitzenden, ein Angestellter, ber faufmännische Arbeiten ber richte, bleibe tros der Uniform Kaufmannsgehilfe, immer wieder zurüd und hält dem entgegen, daß in analogen Prozessen gegen die Beklagte die Gerichte schon zu Dubenden Malen die Alquisiteure als Gewerbegehilfen angesehen haben. Die Verhandlung ergab im übrigen, daß nach der Entlassung dem Kläger die Papiere nicht herausgegeben wurden, weil dieser die Aushändigung der Uniform verweigerte. Er wollte sie bis zur Erledigung des Prozesses zurückhalten.
Das Kaufmannsgericht entschied mit Recht, daß der Kläger als Sandlungsgehilfe anzusehen, die dreitägige Kündigungsfrist mithin ungültig fei. Der Kläger batte fein Recht, die Uniform zurüdzubehalten, aber auch die Gesellschaft durfte auf keinen Fall die Papiere des Klägers einbehalten. Durch sofortigen Austausch beider Objekte und Zahlung von 10 M. wurde der Streit aus der Welt geschafft. Der Vorsipende riet aber dem Vertreter der Beklagten bringend, die Anstellungsverträge den Anforderungen des Gesetzes entsprechend zu forrigieren.
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Die Arbeiterin Frl. X. war seit dem Sommer 1909 im Betriebe der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft beschäftigt und damit auch Mitglied der Betriebstrantentaffe geworden. Anfangs Dezember 1909 erfrantte rl.. und trat in die ärztliche Behandlung des Herrn Dr. A. Als Frl. X. am 2. Januar von der Betriebskrankenfaffe einen Aufnahmeschein für das Krankenhaus der behandelnde Arzt Dr. A. hielt dieselbe für notwendig verlangte, wurde die Krante zum Vertrauensarzt der Kasse, Dr. Mamrot, geschickt. Als sie dann wegen des Scheines fich zur Stasse begab, wurde ihr erklärt: daß sie arbeitsfähig sei, das Krankengeld würde daher nur bis zum 2. Januar 1910 gezahlt. Seit dem 3. Januar sei sie wieder boll erwerbsfähig.
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Der behandelnde Arzt Dr. A. erklärte indessen, daß er Frl. X. nicht gesundschreiben könne. Die Arbeiterin ließ sich nun von einem Arzt untersuchen, der sie nicht kannte. Das Ergebnis der Untersuchung war folgender Befund:
Die Patientin ist start abgemagert( airfa 18 Bfund in einem Vierteljahr). Die Schleimhäute find blaß, über der rechten und vereinzelte Raffel Lungenfpite abgefchwächtes Atmen geräusche. Es besteht außerdem ein Rachen und Kehlkopffatarrh, Rheumatismus in der Brust- und Rückenmuskulatur, fowie doppel. feitige Eierstoderkrankung. Batientin ist nach alledem zurzeit arbeitsunfähig.
Dieses Attest des Arztes Dr. 3. wurde mit einem Schriftfak als Beschwerde der Gewerbedeputation eingereicht. Gleichzeitig beantragte Frl.. bei der Landesversicherungsanstalt Berlin die Einleitung des Heilverfahrens. Frl.. wurde darauf von einem Professor untersucht und der Befund, wie ihn Dr. R. feststellt, Es fand darauf noch eine telephonische Besprechung bestätigt. zwischen dem Vertrauensarzt der Betriebskrankenkasse, Dr. Mam rot, und dem Professor statt. Dies muß wohl besonders lehrreich für den Herrn Vertrauensarzt der Betriebskrankenkasse gewesen Denn die Beschwerdeführerin erhielt nunmehr von der fein. Krankenkasse die Mitteilung, daß ihr das Krankengeld usw. auch über den 2. Januar hinaus gezahlt werden foll.
Wenn die Beschwerdeführerin in diesem Fall zu ihrem Recht gekommen ist, dann hat sie es lediglich ihrer Organisation, dem Deutschen Metallarbeiterverband , zu danken, der sich ihrer energisch BUA
annahm.
Vorort- Nachrichten.
Lehrlings- Ausbildung oder Ausbeutung? Zwei Lehrlinge, die die Firma Utermöhle, Große Frankfurter Straße 137, entlassen hat, weil sie sich eines Tages geweigert Tempelhof . hatten, die nicht endenwollenden Bubarbeiten auszuführen, flagten Aus der Gemeindevertretung. Nach dem Vorschlage des gegen lettere im Beistand ihrer gesetzlichen Vertreter vor dent Ge- Shndifus wies die Gemeindebertretung ohne Diskussion eine Anwerbegericht auf Bahlung der Bertragsstrafe von je 100 M. Dielzahl Einsprüche gegen die Gemeindewählerliste zurüd. Obgleich Zehlendorf
hat Bech mit seiner Gemeindebertretung. Es will durchaus nicht mehr gelingen, die verschiedenen widerstreitenden Interessen unter einen Hut zu bringen und die Vertreter bei einigermaßen wichtigen Fragen zu einigen. So werden die note wendigsten Angelegenheiten zum Schaden der Gesamtheit ins Un gemessene verschleppt. Das zeigte so recht die leßte Sigung In einer öffentlichen Sitzung im Dezember war die Vermehrung der Vertretung von 18 auf 24 Vertreter beschlossen worden. In geheimer Sigung wurde dieser Beschluß Anfang Januar umgestoßen und eine Vermehrung nur auf 21 Bertreter beschlossen. Obwohl damals der Gemeindevorstand ganz augenscheinlich dagegen war, hatte er bis zum 8. Februar feine Ansicht geändert, weil durch die Vermehrung um mur 3 Mitglieder, wie sich der Vorsteher ausdrückte, seine Befürchtung auf eine Verbreiterung der Sißung start herabgemindert fei. Der Vorstand empfiehlt einen Nachtrag zum Ortsstatut zur Annahme, dessen wesentlicher Inhalt in der Fest= segung der Vermehrung der Vertretung, den Zeitpunkt des Infrafttretens, sowie der Vermehrung der Schöffen auf 6 besteht. Von den Schöffen fann ein Drittel befoldet werden. Hiergegen wandten sich mehrere Vertreter, die der Meinung waren, daß nur ein Schöffe befoldet anzustellen sei, während die Anstellung eines weiteren befoldeten Schöffen nach Bedarf durch die Vertretung beschlossen werden soll. Herr Thornton hatte diese Auffassung zu entsprechenden Anträgen formuliert. Der Vorstand, dem es augenscheinlich darauf antam, die zwei besoldeten Schöffen zu retten, bertrat mit seinen Getreuen die Meinung, man müsse sich durch die vorgeschlagene Festlegung freie Hand lassen. Schließlich wurden die Anträge Thornton mit 11 gegen 10 Stimmen bei einer Stimmenthaltung durch Herrn Lange, der sich augenscheinlich über diese wichtige Frage immer noch nicht klar ist, angenommen. Erwähnt fei noch ein Zusammenstoß des Grafen Dohna mit Herrn Nientamper. Graf Dohna hatte über die Entwidelung der Angelegenheit einen historischen Rüdblid gegeben, der von Herrn Nientämper bemängelt wurde. Der Herr Graf wies Herrn Rientämper aber sofort in die Schranken, indem er es als unerhört bezeichnete, ihm etwas Derartiges zu bieten. Einige verstedte Angriffe wies dann Herr Nientämper zurück, indem er sich berbat, ihm Belehrungen erteilen zu wollen; im übrigen müsse er mehr Klarheit fordern. Gegen die Absicht, die zweite Befung sofort vorzunehmen, wandte sich Herr Nienfämper mit der Begründung, daß die Anträge Thornton nicht gebrudt borgelegt waren. Da mehr als ein Viertel der Vertretung gegen die zweite Lesung stimmte, wurde diese vertagt. Damit ist dieser so wichtige Punkt auf ein totes Gleise geschoben. Herrn Thornton hat also sein Dank an den Gemeindevorsteher, den er glaubte in feinen Ausführungen abstatten au sollen, nichts genützt. Einst eilen soll am 18. Februar eine besondere Sibung darüber be= finden, doch ist sehr zweifelhaft, ob die Angelegenheit noch bis zur Wahl erledigt werden wird.
Dasselbe Ergebnis hatte die Beratung des 2. Punktes, die Frage der Beiträge zur Kanalisation, die erneut aufgerollt wurde. Am 20. Januar 1907 war bereits die erste Beratung in der Subkommission. Seit dieser Zeit ist sie bald in dieser, bald in jener Gestalt in Kommissionen und Vertretersizungen vorgelegt worden. Jest drängt die Angelegenheit. Seit Dezember hatte eine Kommission gearbeitet, um mehr Grundlagen und Uebersichtlichkeit für die Festseßung der Höhe der Beiträge zu schaffen. In einer vom Vorstand vorgelegten Vorlage werden nur prinzipiell Beiträge ge= fordert, es wird aber kein Wort über die Höhe erwähnt. Auch nicht ein Wort darüber, was die Kommission in den langen Monaten gearbeitet hat. Vor acht Tagen ist der Bürgermeister noch von einem Vertreter auf die Vorlegung des Materials hingewiesen worden. Dennoch ist nichts in dieser Richtung geschehen. Man einigte sich dann schließlich dahin, daß in acht Tagen erneut eine Sigung sich mit der Angelegenheit beschäftigen soll. So ist auch dieser Bunft glüdlich wieder beseitigt. Auf wie lange mögen die Götter wissen. Es wurde dann noch die Gründung einer Oberlehrerſtelle an der Realschule sowie einer Lehrerſtelle an der Gemeindeschule beschlossen. Außerdem wurde mit Rücksicht auf die bevorstehende Gemeindewahl, wie es scheint, beschlossen, daß vom 1. April 1910 ab die Einkommen von weniger als 660 m. nicht mehr zur Steuer herangezogen werden sollen. Herr Hammer und andere wollten bei dieser Gelegenheit auf Kosten der Gesamtheit wohltätig sein. Sie regten an, daß der Vorstand eine Vorlage machen soll, wonach die Kriegsteilnehmer, die ein Einkommen unter 1200 M. haben, unter Belaffung ihres Wahlrechts gänzlich von der Steuer zu befreien find. Grünau.
Einen außerordentlichen Erfolg brachte der Organisation die am Mittwoch abgehaltene Mitgliederversammlung, zu der besonders die Frauen eingeladen und auch erschienen waren. Nur mit Mühe fonnte für alle Erschienenen Platz geschafft werden. Trotzdem wurde dem Vortrag der Genossin Jeeze über die Entstehung der Familie mit großer Aufmerksamkeit gefolgt. Am Schluß ihres Vortrages wies Genoffin Jeehe mit überzeugenden Worten nach, wie wichtig heute für jede Frau die politische und gewerkschaftliche Organisation sei. Das Resultat war, daß sich 13 neue Mitglieder zur Aufnahme meldeten. Somit hat unsere Mitgliederzahl jetzt fast die ersten 100 erreicht. Nachdem zur Kreisgeneralversammilung die Genossen Zantow und Fechner als Delegierte sowie Genosse Kunze als Erfagmann gewählt waren, machte Genosse Bluhme bekannt, daß die Genossen sich zu der Protestversammlung am