Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 124.
Ueber die
Dienstag, den 30. Mai 1893.
10. Jahrg.
Nothwendigkeit der Ausnahmen fündiger Zeitraum, welcher bis zum Beginn der mit Rückſicht Gedächtnis des am 19. Mai an Altersschwäche in K3In ver
von der Sonntagsruhe
den handelsgewerblichen Betrieb, würden besonders zugelaffen Todtenlifte der Partei. der Partet. Gestorben Gestorben in 2eipzig werden müssen. Indessen erscheint für sie vorläufig ein drei Eutrisch der Schloffer Ferdinand Seltig. Zum auf den Hauptgottesdienst für die Beschäftigung im Handels- fchiedenen Parteigenossen Josef Heinrich Schob schreibt gewerbe festgesetten Unterbrechung zu reichen hätte, genügend. die Rheinische Zeitung ": Schob wurde am 6. September 1829 Barbier und Friseurgewerbe. Es wird sich zu Köln geboren, trat 1865 dem Allgemeinen deutschen Arbeiterfragen, ob wegen der nicht zu verkennenden besonderen Schwierig verein bei und wurde eins der thätigsten Mitglieder, gleichzeitig hatte der preußische Handelsminister Erhebungen angeordnet. feiten, welche in fleineren Betrieben dieses Gewerbes der Durch war er Präsident des Allgemeinen deutschen Schneidervereins". Die darüber von den Regierungspräsidenten erstatteten Berichte führung der Vorschrift im§ 105c Absah 3 entgegenstehen, für A13 1866 der Gewerkschaftskongreß durch J. B. v. Schweizer gewähren, wie die National- Zeitung" erfuhr, nach dem Urtheil des Ministers meist noch keine ausreichende Uebersicht über die Betriebe, die nur einen Gehilfen beschäftigen, nachzulaffen sein nach Berlin berufen wurde, wirkte Schob in verschiedenen Städten in Betracht kommenden Gewerbe, über das Maß der für sie er möchte, daß diesem anstatt an jedem zweiten oder dritten Sonn- agitatorisch für diesen und wurde infolge deffen( er war als Zuforderlichen Sonntagsarbeit und über die Bedingungen, von denen tage die im§ 105 c Absah 3 vorgesehene Ruhezeit in jeder schneider in einem der ersten Geschäfte Kölns thätig) gemaßregelt. Ais Brace, Geib und v. Barmhorst veranlaßt durch die Mißwirthschaft die Zulassung der Ausnahmen abhängig zu machen sein wird. Woche ein halber Wochentag freizugeben ist. Bade- Anstalten. Bei der Verschiedenheit der Verhältnisse des damaligen Präsidenten von Schweizer , aus dem Vorstande Außerdem wünscht der Miniſter die betheiligten Kreiſe, ins- und mit Rücksicht darauf, daß es aus fulturellen und ſanitären des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins " austraten, war, besondere die Unternehmer und Arbeiter derjenigen Ge- Rücksichten erwünscht ist, die Gelegenheit zum Baden nach Möglich- nebst York , Schob einer der ersten, die sich zu den sogenannten werbe, für welche die Zulassung von Ausnahmen in Frage feit zu fördern, wird es nicht wohl angängig sein, für den Be- Ehrlichen erklärten. Später vertrat Schob nebst Berg und tommt, in ausgiebigerer Weise gehört au feben, trieb der Badeanstalten allgemein eine weitere Beschränkung fest- Rittinghausen auf dem Eisenacher Kongreß die Kölner Genoffen. als es in den meisten Bezirken bisher geschehen ist. Der Minister zusehen als die, daß sie während der Zeit des Hauptgottesdienstes Seines Bleibens war aber in Köln , da er nirgends Arbeit fand, hat den Regierungspräsidenten diese Meinung in einem weiteren geschlossen sein und daß die Vorschriften des§ 105 e Abs. 3 nicht mehr, er war gezwungen zum Wanderftab zu greifen und Rundschreiben fundgegeben, deffen Text anscheinend den meisten Für Badeanstalten, die nur im hatte schwer mit materiellen Sorgen zu kämpfen. Zu allen bürgerlichen Blättern Berlins , selbstverständlich aber nicht dem beobachtet werden müssen. einzigen Arbeiterblatte der Reichshauptstadt, dem Zentralorgan Sommer betrieben werden, würde jedoch mit Rücksicht auf den Schicksalsschlägen tam noch der Tod seiner ersten Frau. Aber der deutschen Arbeiterpartei, zugänglich gemacht worden ist, was gewöhnlich besonders regen Sonntagsbesuch, der die Anwesenheit troy alledem blieb er ungebeugt, immer war er in den vordersten wir zwar nicht für geschmackvoll halten, aber von preußisch fällen erfordert, gestattet werden können, daß den Angestellten wir ihn in den 70er Jahren in Mülheim a. Rh., wo ihn die dortigen wir zwar nicht für geschmackvoll halten, aber von preußisch eines möglichst zahlreichen Personals zur Verhütung von Unglücks- Reihen der Kämpfer für die sozialistischen Ideen zu finden. So finden deutschen Behörden natürlich nicht anders erwarten können. Wir find bei der Erwähnung der Angelegenheit daher leider auf die anstatt an jedem zweiten oder dritten Sonntage die im§ 105 c Genoffen als Reichstagskandidaten aufstellten. Im Laufe der Abs. 3 vorgesehene Ruhezeit, wenn fie länger als bis 3 Uhr Zeit fehrte Schob nach Köln zurück, wo er mit einer Genossin bürgerliche Preſſe angewiesen. Von dieser reproduzirt die„ Bolls- Nachmittags beschäftigt werden, ein ganzer, andernfalls ein eine zweite Ghe einging. Schob tränkelte jedoch jetzt fast be zeitung" folgendes aus dem Rundschreiben: halber Wochentag freigegeben wird. ständig, wobei seine Frau sich als eine freue und liebevolle 1. Tas in§ 105 b ausgesprochene Gebot der Sonntagsruhe Buchdruckereien. Sonntagsarbeit wird für Beitungs- Pflegerin erwies. Auch die materielle Sorge pochte des österen gilt nicht für diejenigen Gewerbebetriebe, auf welche die Gewerbe- brudereien und für sogenannte Afzidenzbruckereien gewünscht. wieder an seine Thüre. Erlaubte es ihm aber seine Gesundheit, ordnung, sei es im Ganzen, sei es in den hier in Betracht Bezüglich der Zeitungsdruckereien wird mehrfach hervorgehoben, so war er am Blaze und feuerte manchesmal die jüngeren Getommenden Bestimmungen, feine Anwendung findet. Durch das daß gerade am Sonntag ein größeres Lesebedürfniß des Pu- nossen durch sein Beispiel an. Im Wahlkampfe 1890 stellte er Verbot werden also namentlich nicht betroffen die landwirth- blikums hervortrete, sodaß die Sonn- und Festtagsnummern sich noch, trohdem er sich nur langsam und mühsam fortbewegen schaftlichen Betriebe, die Ausübung der schönen Künste und der umfangreicher hergestellt werden müßten, und eine Arbeit auch fonnte, als Redner zur Verfügung, kurz, man kann von ihm Geschäftsbetrieb der Aerzte und Apotheker. Ferner sind kraft während der Nacht von Sonnabend auf Sonntag erforderten. fagen, daß er in allen Lebenslagen und Nöthen sich selbst und besonderer Vorschrift von dem Gebote der Sonntagsruhe aus Für die Vorbereitung der Sonn- und Festtags- Morgennummer der sozialistischen Jdee treu geblieben und jederzeit mannhaft für genommen Gast- und Schankwirthschafts- Gewerbe, usif- erscheint nach den vorliegenden Berichten eine höchstens fünf- fie eingetreten ist. Ehre seinem Andenken! ausführungen, theatralische Vorstellungen und andere Luftbar- stündige Sonntagsarbeit an allen Sonn- und Festtagen mit Ausfeiten, sowie die Verkehrsgewerbe. nahme der zweiten Feiertage der großen Fefte ausreichend. Da
und Gewerbe.
Im Auftrage gez.: Haase.
Tokales.
und Gewerbe.
In Vertretung
gez.: Lohmann.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.
Im Auftrage gez.: Rügler.
2. Dagegen erstreckt sich das Gebot der Sonntagsruhe auf gegen fann ein besonderes Bedürfniß des Publikums nach einer alle übrigen gewerblichen Thätigkeiten, so weit im Betriebe von Montags- Morgenausgabe nicht anerkannt werden, wie Fabriken, Werkstätten 2c. vorkommen. Der Begriff der Wert denn auch ein großer Theil der Tageszeitungen eine solche fatte muß nach der Absicht der Gewerbeordnungsnovelle vom Ausgabe schon jetzt nicht herstellt. Es wird sich empfehlen, 1. Juni 1891 im weitesten Einne verstanden werden. Er ist nicht die Sonntagsarbeit zur Herstellung der Sonntagsausgabe von Das Ausstellen von Verkaufsgegenständen in Schaus auf die Gewerbe beschränkt, in denen gewerbliche Arbeiter die der Bedingung abhängig zu machen, daß die spätestens von fenstern während der Sonntagsruhe ist in manchen Städten geHerstellung von Erzeugnissen zum Verkauf vornehmen; er umfaßt Sonntag Bormittag 5 Uhr an zu gewährende Ruhe ununter- stattet und in anderen wieder verboten. In diesen wird ein vielmehr zweifellos auch die Geschäftsräume der Barbiere brochen mindestens 24 Stunden betragen muß. Für Aceidenz- Verhängen der Schaufenster auch außerhalb der Kirchzeit verund Friseure und, wie bis auf Weiteres anzunehmen ist, auch bruckereien wird zwar mehrfach die Zulassung der Beschäftigung langt. Auf eine Eingabe der Konfektions- Zeitung Der Geschäftsdie Badeanstalten, mögen sie Bäder zu Heil- oder zu Erwährend der ganzen Dauer der Sonn- und Festtage zur Her freund" ist folgender ministerieller Bescheid erfolgt: frischungszwecken verabfolgen. Das Gebot der Sonntagsruhe stellung von Familienanzeigen und anderen eiligen Anzeigen und Ministerium für Handel Berlin , den 19. Mai 1898. erfirect sich ferner nicht nur auf die Thätigkeit in den Werk- Bekanntmachungen gefordert. Für Berlin wird Sonntagsarbeit ftätten, sondern trifft auch diejenigen Arbeiten, welche im Benamentlich für die die öffentlichen Anschläge verfertigenden Buch- Auf die Eingabe vom 1. Mai d. J. erwidern wir der Retriebe" des Gewerbes außerhalb der Werkstätten verrichtet druckereien gewünscht. Indessen dürfte hier dem wirklichen Be- daktion, daß das Gesez vom 1. Juni 1891 Bestimmungen über werden. So dürfen z. B. Barbiergehilfen während der nicht frei- dürfnisse insoweit z. B. die Drudlegung von Bekanntmachungen das Ausstellen von Berkaufsgegenständen in Schaufenstern oder gegebenen Zeit auch außerhalb der Geschäftsräume zur Be- betreffend Hochwasser, Eisgang u. dergl., sowie von Todesanzeigen, Ladenthüren an Sonn- und Festtagen nicht enthält. Borschriften dienung der Kunden nicht verwendet werden. plöglichen Abänderungen von Theatervorstellungen und anderen hierüber, sowie über die äußere Heilighaltung der Sonn- und 3. Von der Erörterung sind auszuschließen: a) die auf Rustbarkeiten sowie von Versammlungen handelt, durch die Vor- Festtage überhaupt sind der landesrechtlichen Regelung vorden Bertrieb der Waaren gerichteten, als Ausfluß des schrift im 105c Absatz 1 Biffer 1 genügend Rechnung getragen sein. behalten geblieben. In Preußen gelten in den verschiedenen Sandelsgewerbes anzusehenden Arbeiten, für welche die Be Dagegen wird andererseits durch die Verweisung der Buch- Landestheilen über die äußere Heilighaltung der Sonn- und fiimmungen über die Sonntagsruhe bereits in Straft stehen, b) die- brudereien auf diese Vorschrift verhindert, daß der Begriff der Festtage 8. 3. noch verschiedene Polizeiverordnungen und auf jenigen gewerblichen Thätigkeiten, auf welche nach§ 105c die eiligen Drucksachen allzuweit ausgedehnt wird. diese verweist der Schlußsah in der Vorschrift zu V 2 unserer, Vorschriften über die Sonntagsruhe feine Anwendung finden, insPhotographische Anstalten. Es erscheint nicht die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betreffenden Ausführungsbesondere die Arbeiten, welche in Rothfällen oder im zweifelhaft, daß auch im Photographengewerbe ohne Schädigung Anweisung vom 10. Juni v. J. Eine Revision dieser Voröffentlichen Intereffe unverzüglich vorgenommen werdes legteren durch entsprechende Gewöhnung des Publifums die schriften, die voraussichtlich zu einer größeren Gleichmäßigkeit den müssen, sowie Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens Sonntagsarbeit erheblich eingeschränkt werden kann. Voraus- führen wird, steht bevor." von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen er sichtlich wird daher die Freilassung von 5 Stunden für AnDer Minister des Der Minister für Handel Innern. forderlich sind und an Werktagen nicht vorgenommen werden fertigung von Portrait- Aufnahmen allen berechtigten Forderungen tönnen. Hierher gehören u. a. die Straßensprengung und Rechnung tragen, namentlich wenn die Vertheilung der Stunden Reinigung, sowie das Anzünden der Straßen nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse den höheren VerwaltungsLaternen, im Hufschmiedegewerbe das Beschlagen der behörden überlassen und nur die Forderung gestellt wird, daß Pferde und das Scharfmachen und Einfeßen der Stollen die Beschäftigung nicht während der Stunden des Hauptgottes in die Hufeisen bei Glatteis und wenn Gisen verloren ge- dienstes und nicht nach 5 Uhr Nachmittags stattfinden darf. gangen find, die Ausübung der Abdeckerei während der wärmeren Auch hier werden im Uebrigen die Vorschriften im§ 105c AbJahreszeit zur Verhütung von Fäulnißprozessen, die Ausübung der fah 3 zu beobachten sein. Fifa, räucherei aus dem gleichen Grunde 2c., c) die Gewerbebetriebe, Abgesehen von den vorerwähnten Gewerben wird mehrfachheit welche ausschließlich oder vorwiegend mit durch Wind oder un noch für die Moltereien( Meiereien) und für die Gi3- beit regelmäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken arbeiten, fa britation, sowie vereinzelt auch für die Bereitung da für sie besondere Erhebungen vorbehalten bleiben, d) die Ge- tünstlichen Mineralwassers die Zulassung der Sonnwerbebetriebe, für die Ausnahmen auf grund des§ 105 d durch tagsarbeit nach§ 105e gewünscht. Soweit bis jetzt zu übersehen den Bundesrath in Aussicht genommen worden sind, auch wenn ist, fann indessen ein Bedürfniß nach Ausnahmen in diesen Geund soweit sie unter die Bestimmung des§ 105 e fallen, ins- werben nicht anerkannt werden. Was die Molkereien anlangt, besondere auch die Gasanstalten. Da auch für die elek- so müssen die in ihnen vorkommenden Arbeiten, für welche Austrischen Beleuchtungs- Anlagen, mehrfachen Vor- nahmen beantragt werden, insbesondere der Transport der schlägen entsprechend, vermuthlich eine Regelung durch den Bundes- Milch, das Entrahmen der Milch, die Herstellung der rath erfolgen wird, so sind auch sie einstweilen von der Erörte Butter und der Rücktransport der Magermilch zur Viehfütterung, rung auszuschließen; e) die Bäckerei, da für sie der Umfang als Thätigkeiten angesehen werden, die nach§ 105e Absatz 1 der zuzulassenden Sonntagsarbeit auf Antrag der Kommission für ohne weiteres zulässig sind. Das Gleiche trifft für die EisArbeiterstatistit zum Gegenstande besonderer Ermittelungen gemacht bereitung zu. Der Fortbetrieb der Eismaschinen in Schlacht häusern und Brauereien ist insoweit zulässig, als zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Miklingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich ist. Von der eigentlichen Eisfabrikation Als eine Infamie der gemeinsten Art erklärt es Herr wird vereinzelt behauptet, daß ohne Sonntagsarbeit die Wieder M. Rose, ihn als einen in Polizeidiensten stehenden Menschen zu aufnahme des regelmäßigen Betriebes sich um wenigstens 12 bis bezeichnen. Er sei als einfacher Büreauarbeiter in dem Amts16 Stunden verzögern würde. In den Betrieben, für welche bureau des Bezirks Alt- Glinecke beschäftigt und habe diese diese Behauptung zutreffen sollte, erscheint die Fortsetzung des Stellung, nachdem er seine politische Gesinnung geändert, ohne Betriebes am Sonntage als eine Arbeit, von der die Wieder- irgend welche Verpflichtung zu übernehmen, lediglich in dem aufnahme des vollen werkthätigen Betriebes abhängig und die Sinne angetreten, wie der erste beste Arbeiter bei einem tonsomit nach§ 105c Absatz 1 Biffer 3 ohne weiteres gestattet ist. fervativen Arbeitgeber in Arbeit tritt.- Wir überlassen dem Die Nothwendigkeit der Sonntagsarbeit für Mineralwaffer- Leser die Kritik dieses Vergleichs. Bezeichnend ist es, daß Herr Fabrifen wird nur ganz vereinzelt behauptet. Hiernach muß Rofe die Mittheilung, daß er in Polizeidiensten stehe, eine angenommen werden, daß die letzteren sich im allgemeinen und Infamie der gemeinsten Art" nennt, als ob es nicht auch unter abgesehen von den nach§ 105f zu behandelnden Ausnahmen ohne ben Polizeibeamten höchst anständige Leute gebe. Es muß doch Sonntagsarbeit werden behelfen können. wohl auch nach dem eigenen Gefühl des Herrn Rose zwischen diesen und einem sozialdemokratischen Agitator, der nach Aenderung seiner Gesinnung in Polizeidienste, wenn auch nur als Büreauschreiber, tritt, ein Unterschied existiren.
werden wird.
Ueber die einzelnen Gewerbe wird ausgeführt( wir benutzen hier die Angaben der National- Zeitung"):
3
Kunst- und Handels- Gärtnerei. Eine Ausnahme nach§ 105e wird nur zuzulassen sein für die mit der Blumenbinderei beschäftigten Personen. Dabei wird es ausreichen, ihnen die Beschäftigung während der für den Verkauf mit Blumen freigegebenen Stunden zu gestatten. Bei der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen werden die Bestimmungen im§ 105c Abs. zu beobachten sein, wonach die Gewerbetreibenden verpflichtet find, wenn die Arbeiten länger als drei Stunden dauern oder die Arbeiter am Besuch des Gottesdienstes hindern, jeden Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntage volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von der Arbeit frei zu lassen. Wasserversorgungsanstalten. Die Zulassung der ( namentlich im Sommer nöthigen) Ausnahme wird hier von der Bedingung abhängig zu machen sein, daß die Ruhezeit der Arbeiter an jedem zweiten Sonntage mindestens 24 Stunden, für zwei aufeinanderfolgende Sonn- und Festtage ununterbrochen mindestens 30 Stunden betragen muß und daß die Dauer der Wechselschichten 18 Stunden nicht übersteigen darf..
Wir behalten uns die Besprechung dieses Rundschreibens des Handelsministers vor.
Parteinachrichten.
Bei der Gemeinderathswahl in Steinbeck( SchleswigHolstein) wurden in der dritten Klaffe die sozialdemokratischen Standidaten mit 19 und 20 Stimmen gewählt. Die Gegner er hielten 12 und 14 Stimmen.
Der antisemitische ,, Reichsbote" tlagt über die Roh= seiner Gesinnungsgenossen. Er schreibt:
Als eine Rohheit muß man es bezeichnen, wenn ein antisemitisches Blatt( die Oftwacht" in Breslau ) von Emin Pascha sich zu schreiben erlaubt:„ Der Kolonialund Elfenbeinjude Schnißer, genannt Emin Pascha , der im Berliner Tagebl." schon mal gestorben ist, ist von diesem Blatte nochmals zum Leben erweckt worden." An der Wahrheit, daß diefer„ Kolonial- und Elfeinbeinjude" nach Wesen und Verdiensten mehr wiegt, als alle Ahlwardts, Bidenbachs, Schwennhagens und Böckels zusammen genommen, wird durch solche Geschmacklosigkeiten eines politischen Fanatismus nichts geändert." bote" nicht bestreiten. Warum soll nun gerade dieser Jude Emin Pascha ist doch ein Jude, das kann doch der Reichsnicht verbrannt werden?
Kulturgeschichtliches. Uns geht nachstehendes Schreiben von glaubwürdiger Seite zu:
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Am 24. Mai war ich Zeuge einer ,, Iuftigen Soldatengeschichte", Konditoreien. Für die eigentliche Konditorei würden deren Schauplaß der südliche Theil der Bellealliancestraße war. voraussichtlich in Anlehnung an die für das Handelsgewerbe zuUm 73/4 Uhr etwa zog ein Garde- Artillerie- Regiment durch die gefa eae Beschäftigungsdauer fünf Stunden, welche ohne UnterYork- und Bellealliancestraße dem Tempelhofer Felde der Ehre brechung durch die für den Hauptgottesdienst festgesetzte Beit zu. Eine Dame, Lehrerin, wie ich erfuhr, die offenbar in großer zwisd en 6 Uhr Morgens und i Uhr Nachmittags zu legen wären, Eile war, versuchte den herrlichen Gesammteindruck des impoSozialdemokratische Presse. In Königsberg i. Pr. fanten Zuges zu stören, indem sie wieder einmal aus jener freizrgeben sein. Fleischerei. Es wird sich empfehlen, zwischen den Ar- erschien am 28. Mai Nummer 1 einer Arbeiter Wahl- Unkenntniß des Gesetzes, die nicht schützt", handelnd, die Reihen beiten, die in unmittelbarem Zusammenhange mit der Verkaufs- verein Beitung für Rönigsberg und die Proving" zum durchbrechen wollte. Dies staatsgefährliche Beginnen wäre ihr thätigkeit stehen, und von den vorwiegend im Handelsgewerbe Abonnementspreis von monatlich 15 Pf. Für Auswärtige wird fast gelungen. Zum Glück aber hatte einer der tapferen Kanobeschäftigten Personen vorgenommen zu werden pflegen, wie dem das Blatt unter Kreuzband versandt. Verantwortlicher Redakteur niere in des Königs Rock genug patriotisches Ghrgefühl, um Burechthacken und zurechtschneiden des Fleisches, und den eigent- und Verleger ist der Parteigenosse Karl Lorenz in Königsberg . diesen Angriff gegen die militärische Ehre gebührend zurückzulichen gewerblichen Arbeiten, wie der Anfertigung frischer Wurst, Die Rheinische Beitung" in Köln und die Nieder- weisen. Er gebrauchte die männliche Tugend des Muthes und der der Verarbeitung einzelner Theile des am Sonnabend geschlachteten rheinische Voltstribüne" in Düsseldorf haben sich Kraft in so durchaus rühmenswerther Weife, daß er sie dem„ Erb. Fleisches und dergleichen zu unterscheiden. Erstere tönnen zur Wahl eine Extrabeilage zugelegt, die den Titel führt:" Der feinde" gegenüber nicht schneidiger hätte zur Geltung bringen können. als Theil der handelsgewerblichen Thätigkeit angesehen wer- te i chstagswähler." Redakteur ist W. Gewehr, Drucker Wie recht und billig ward die Gegnerin überwältigt, ihr wurden den, lettere, d. b. alle selbständigen Vorbereitungsarbeiten für Grimpe in Elberfeld . die Kleider buchstäblich vom Leibe gerissen; der Inhalt einer