die Religion ober gar als Atheismus betrachten. Das Arbeiter- Mandat rn Preston wurde durch diese Frage verloren; in Liverpool und in anderen Städte», wo die irischen Stimmen zum Siege der Arbeiterkandidaten hätten führen können, hat die Haltung der Partei in der Schulfrage viel Anstoß erregt und die religiösen Arbeiterwähler zur Stimmenthaltung oder zur Abstimmung für die Liberalen veranlaßt. Die Delegierten von Preston beantragten deshalb, den Parteivorstand zu ermächtigen, eine Urabstimmung über diese Frage vorzunebmen, da sie die Meinung vertraten, der Kongreß widerspiegele in dieser Angelegenheit nicht die Ansichten der Mehrheit der Parteimitglieder. Der Parteivorstand ließ durch Henderson erklären, die Reso- lution sei bedenklich. Die Verweltlichung der Schule habe mit Atheismus nichts zu tun. Ihr Zweck sei nur, den langwierigen und erzieherisch schädlichen Zänkereien über den Religionsunter- richt ein Ende zu machen. Tie Partei verlange nur, daß der Staat sich in die religiösen Angelegenheiten nicht mische. Sie wünsche die Trennung zwischen Staat und Religion. Im übrigen soll die Religion unangetastet bleiben. Dann aber sei die Resolution aus dem Grunde zu verwerfen, da sie dazu führen könne, daß Partei- und Kongreßminoritäien bei jeder Angelegenheit zum Mittel der Urabstimmung greifen würden. Wie es bei religiösen Meinungsverschiedenheiten oft der Fall ist, wurde die Diskussion aufgeregt und persönlich. Schließlich wurde die Resolution mit 810 000 gegen 00 000 Stimmen verworfen. Es waren also viele Stimmenthaltungen, denn der Kon- greß vertrat über 1,5 Millionen Parteimitglieder. Die Aufregung legte sich bald, als die Delegierten in die Dis- kussion sozialpolitischer Resolutionen eintraten. Nach erschöpfenden und sachlichen Debatten gelangten folgende Resolutionen einstimmig zur Annahme: Das Gesetz betreffend die Speisung der tschulkinder obligatorisch zu machen. Die Speisung soll auch während der Schulferien stattfinden. Die Schulärzte sollen so honoriert werden, daß sie ihre Dienste ganz der Schul. bygiene widmen könnten. Die Hälfte der im neuen Etat borge scheuen Grund- und Bodensteuern, die für die Genicinden bestimmt ist, soll von diesen auf die Speisung der Schulkinder verwendet werden. Die Zuschüsse der Zentralregierung>des Staates) für die Schulzwecke der Gemeinden sollen nicht nach den geistigen Leistungen der Ähülcr berechnet werden, sondern nach den körperlichen Be- dürfnissen der Schüler; auf diese Weise würden die Staats- Zuschüsse vor allein den bedürftigen Kindern zugute kommen. Der Kongreß erhob sodann Protest gegen die ungenügende Fabrik-, Werkstätten- und Ladeninspektion. Er verlangte ferner, daß die Fabrikärzte so anzustellen sind, daß sie sich um das Wohlbefinden der jugendlichen Arbeiter mehr küm- mern könnten. Angenommen wurden die Resolutionen über Verbesserungen des Unfallgesetzes; Verbot des Kost- und Logiszwanges der Laden- gehilfen; Verstaatlichung des Grund und Bodens, der Eisenbahnen und Wasserwege; Verurteilung des Militarismus in jeder Form sowie der Kriegshetzerei und des Krieges. Inzwischen wurde die Wahl des neuen Parteivorstandes vor- genommen. Die Gewerkschaftssektionen der Partei wählten: tz. R. ClyneS(Gasarbeiter), Robinson(Textilarbeiter), Ashton (Bergleute), Stephenson(Maschinenbauer), Ben Turner(Weberl, Walker(Holzarbeiter), Henderson(Eisengießer), Roberts(Buch- brucker), Hodge(Stahlschmelzer), Orbell(Docker), Wilson(Genossen- schaftsarbeiter). Die Gewcrkschaftskartelle: Fox. Die sozialistischen Organisationen: Hardie» Snowden(Unabhängige Arbeiterpartei), Prase(Fabian Society ). Zum nächsten Kongreßorte wurde Leicester bestimmt. Der Kongreß schloß mit den üblichen Danksagungen an den Borsitzenden und an die lokalen Komitees. Außer den Kvngreßberatungen fanden jeden Abend allgemeine und gewerkschaftlich« Versammlungen statt, in denen rein sozia- listische Reden gehalten wurde». Auch die Redner der Bergleute sprachen wie Sozialisten. In den gelvcrkschaftlichen Versamm- langen— die Kongreßdelegierten der Buchdrucker sprachen bei den Buchdruckern, die der Holzarbeiter bei den Holzarbeitern usw.— wo sich die Kollegen besser kannten, tvar der Geist durchaus käme- radschaftlich. Ueberall wurde auf die Bedeutung des Lordsurteils in Sachen Osborn gegen die Eisenbahner hingewiesen, ebenso auf die Notwendigkeit, sich mit der Literatur über Arbeitslosigkeit und über Sozialismus bekannt zu machen. Diese Versammlungen be- stätigten, lvas seit langem bekannt war, daß der Mittelpunkt des geistigen Lebens des britischen Arbeiters die Gewerkschtft ist. Wer in Großbritannien für Sozialismus wirken will, muß in enger Verbindung mit den Trade-Unions bleiben. Noch mehr: er muß auch für das Gelverkschaftswesen selbst sein bestes tun. Die Trade- Union ist die Grundlage der britischen Arbeiterkultur. Der Kongreß und seine Nebenveranstaltungen lieferten auch den Beweis, daß die Partei geistig und numerisch fortschreitet. Man kann den Briten nichts von außen aufdrängen. Auch wenn sie Ideen empfangen, müssen sie sie auf eine Weise assimilieren, ebenso wie sie jedes Fremdwort auf eigene Weise aussprechen. Während des jozialistischen Assimilationsprozesses werden noch manche Partei- krisen vorkommen, aber da der Parteiorganismus gesund ist, wird er sie ohne dauernden Schaden überwinden. Die Sympathie der deutschen Sozialdemokratie ist der britischen Arbeiterpartei nötig. Toleranz und Freundschaft zwischen beiden sind die besten Mittel, den Sozialis, nus in Großbritannien zu fördern. Bei Begegnungen im Internationalen Bureau und auf internationalen Kongressen kann nach dieser Richtung hin viel geschehen. Sericdts- Leitung. „Ihr laßt den Armen schuldig werden." Ein ziemlich langes Strafregister war es, welches dem An- geklagten Bosdorf vorgehalten wurde, der sich gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts II zu verantworten hatte. Diebstahl, Urkundenfälschung, Betrug, das sind die Straftaten, die den Angeklagten schon mehrfach ins Gefängnis und zuletzt sogar Jahre ins Zuchthaus gebracht haben. Wer nur auf die dürren Angaben des Strafregisters Wert legt, der könnte den Angeklagten für einen recht verworfenen Menschen halten. Ueber die Umstände, unter denen die Straftaten begangen wurden, und über die Ursachen, welche den Angeklagten auf die Bahn des Ver- brechens brachten, weiß ja die Strafliste nichts. Wer den An- geklagten Bosdorf sah. der sich, auf einen Stock gestützt, mühsam in die Anklagebank schleppte, mußte auf den ersten Blick erkennen, daß wir eines jener bedauernswerten Opfer erbarmungsloser Ein- richtungen der bürgerlichen Gesellschaft vor uns haben, einen hilflosen Krüppel, der nicht imstande ist. seinen Unterhalt durch Arbeit zu erwerben, und der, da sich die Gesellschaft seiner nicht in genügendem Maße annimmt, sich seinen Unterhalt gelegentlich auf eine Weise zu verschaffen sucht, welche die von der Gesetz- gebung zum Schutze des Eigentums errichteten Schranken nicht immer respektiert. Bosdorf leidet seit seiner frühesten Kindheit an einer Hüft- gelenkverrenkung. die ihm das Gehen fast unmöglich macht. Zwar hat er nach seinem Abgang aus der Schule das Maschinenschreiben erlernt. Aber bei der Jagd nach Arbeit und Brot wird er selbstverständlich mit den gesunden Leuten, die auch in diesem Berufe im Ueberfluß vorhanden sind, nicht mit- gekommen sein. ES ist begreiflich, wenn ein Krüppel in solcher Lage bei passender Gelegenheit vor einem Eigentumsvcrgchen nicht zurückschreckt. Einmal auf die abschüssige Bahn geraten, gibt es kein Hallen mehr, und an dem nun in jeder Hinsicht Hilflosen bewahrheitet sich das an die bürgerliche Gesellschaft gerichtete Wort:„Ihr laßt den Armen schuldig werden, dann überlaßt Ihr ihn der Pein." Zu der Hüftlähmung, an der BoSdorf seit seiner Kindheit leidet, kam vor einigen Jahren noch ein Unfall. Er wurde von einem Automobil überfahren und ist seitdem auf beiden Hüften lahm. In den Jahren 1905 bis 1907 wurde Bosdorf verschiedent- lich in Krankenhäusern auf Armenkosten behandelt und operiert. Aber sein Zustand wurde nicht gebessert. Auf einen Stock sich schwer stützend, kann er sich nur mit großer Anstrengung langsam fortbewegen. Ein Stützapparat, der ihm ärztlicherseits verordnet, ist, würde ihm eine bessere Bewegung ermöglichen. Aber die für Bosdorf zuständige Armenverwaltung der Gemeinde Steglitz hat es abgelehnt, dem Krüppel einen solchen Apparat zu verschaffen, weil— der Apparat zu viel kostet. Bosdorf wurde im Siechen- hause aufgenommen und später auf sein Ersuchen dem Armen- hause in Steglitz überwiesen. Hier bekam er Obdach, Essen und Wäsche, aber keine Kleidung. Bosdorf glaubte, er würde sich auch Kleidung beschaffen können, wenn man ihm statt der Pflege im Armenhause eine laufende Geldunterstützung gewähren würde. Er stellte einen dahingehenden Antrag. Die Bewilligung des- selben wurde ihm in Aussicht gestellt und er darauf aus dem Armenhause entlassen. Schließlich lehnte die Armenverwaltung aber doch den Antrag ab. Bosdorf mutzte wieder ins Armen- haus zurück. In der Zeit, wo er außerhalb des Armenhauses ge- lebt hatte, bekam er gar nichts. Es blieb dem Krüppel nichts übrig, als sich durch Betteln die Mittel zum Leben zu beschaffen. In dieser Notlage wandte er sich auch an den evangelischen Pastor Wodege in Schmargendorf . Um mit größerer Sicherheit ein Almosen zu erlangen, gab Bosdorf dem Pastor gegenüber an, er wohne in Schmargendorf , der Gemeinde des Pastors Wodege, während er in Wirklichkeit in Steglitz wohnte. Bosdorf erhielt auch ein paar Mark von dem Geistlichen. Hinterher erfuhr Herr Wodege aber, daß ihm der Bettler in bezug auf seinen Wohnort eine falsche Angabe gemacht hatte. Ter Pastor erstattete Anzeige und die Folge davon war, daß das gegenwärtige Verfahren wegen Betruges im Rückfalle gegen Bosdorf eingeleitet wurde. Nach- dem Pastor Wodege, dem die Pflicht strenger Befolgung Welt- licher Gesetze höher zu stehen scheint als die christliche Pflicht der Barmherzigkeit gegen jedermann, durch seine Anzeige den Stein ins Rollen gebracht hatte, ermittelte die Behörde gegen Bosdorf noch zwei Fälle derselben Art. Er hat von dem evangelischen Pastor Schacht in Lankwitz , dem er sich als Lankwitzer Einwohner vorstellte, ein Almosen erhalten. Dem katholischen Pfarrer Deitmer in Steglitz hat Bosdorf geschrieben, er wolle zur katholi- scheu Kirche übertreten, und als er dann persönlich bei Deitmer borsprach, hat dieser ihm ein kleines Geldgeschenk gegeben. Im Oktober vorigen Jahres wurden die Ermittelungen gegen BoSdorf eingeleitet. Als das Gericht Anfang Januar d. I. die Eröffnung deS Hauptverfahrens beschloß, verfügte eS zugleich, den Angeklagten — der so hilflos ist, daß er sich kaum fort- bewegen kann— wegen Fluchtverdachts in Untersuchungshaft zu rtehmen. In der gestrigen Verhandlung bor der Strafkammer sagten die als Zeugen vernommenen Geistlichen Deitmer und Schacht, sie hätten dem Angeklagten nicht auf Grund seiner Angaben Almosen gegeben, sondern lediglich deshalb, weil sie wegen seiner kärper- lichcn Hilflosigkeit Mitleid mit ihm hatten. Damit war also in diesen beiden Fällen ein Betrug nicht erwiesen. Pastor Wodege dagegen bekundete, er würde dem Angeklagten nichts gegeben haben, wenn er gewußt hätte, daß derselbe nicht in Schmargendorf , sondern in Steglitz wohnte, denn die kirchlichen Mittel, welche ihm für solche Zwecke zur Verfügung ständen, seien nur für die Armen der Gemeinde Schmargendorf bestimmt. Auch aus eigener Tasche würde Pastor Wodege, wie er auf wiederholtes Befragen des Vor- sitzenden und des Verteidigers, Rechtsanwalts Theodor Liebknecht , bestimmt erklärte, im vorliegenden Falle nichts gegeben haben. Der Staatsanwalt hielt zwei Fälle von Betrug für erwiesen und beantragte drei Monate Gefängnis. Rechtsanwalt Theodor Liebknecht beantragte die Freisprechung des Angeklagten, indem er ausführte, trotz der bestimmten Aus- sage des Pastors Wodege könne angenommen werden, daß auch er zur Zeit der Tat die Sache wohl ebenso angesehen habe wie die beiden anderen Geistlichen, daß er nur aus Mitleid ein Almosen gegeben habe und also auch in diesem Falle kein Betrug vorliege. Was eine etwaige Bestrafung wegen Bettelns(auf deren Möglichkeit der Vorsitzende hingewiesen hatte) betreffe, so habe sich der Angeklagte in einer äußerst schweren Notlage be- funden, die eine Bestrafung ausschließe. Das Gericht hielt einen Betrug nur im Falle Wodege erwiesen und verurteilte den Angeklagten, dem das körperliche Gebrechen als Milderungsgrund anzurechnen sei, zu dem für Betrug im Rückfalle geringsten Strafmaß von drei Monateu Gefängnis, wovon ein Monat auf die Untersuchungshaft anzurechnen ist. Dr. Roehl gegen Schulte. Zu der Angelegenheit des Syndikus der Handwerkskammer Dr. Roehl, gegen den bekanntlich ein Disziplinarverfahren schwebt, gehörte die Privatbeleidigungsklage, die dieser gegen den Bureau- Vorsteher der Kammer Schulte angestrengt hatte. Sie beschäftigte gestern das Schöffengericht Berlin-Mitte. Dr. Roehl hat gegen eine Reihe von Personen, die über seine Person und seine Amts- führung herabwürdigende Bemerkungen gemacht haben, Klagen angestrengt. Die Handwerkskammer hat für ihre Angestellten, die damals noch nicht Beamteneigenschast hatten, Lebensversicherungen mit dem Allgemeinen Stuttgarter Versicherungsverein abgeschlossen. Dr. Roehl ist Mitglied des Sektionsausschusses dieses Vereins. Der Bureauvorsteher Schulte soll nun das unwahre Gerücht ver- breitet haben, daß Dr. Roehl für den Abschluß dieser Versicherungs- Verträge von dem Versicherungsvcrein jedenfalls Provisionen er- halte. Dr. Roehl erblickt hierin den Vorwurf einer groben Pflicht- Verletzung.— Der Angeklagte Schulte hatte Widerklage erhoben und behauptete, daß Dr. Roehl in einer Vorstandssitzung von ihm gesagt habe, er sei ein ungebildeter Bauer, ferner soll er einem Dritten gegenüber ihn mit dem Ausdruck„Lump" bedacht haben. weil er sich zur Wiedergabe der verleumderischen Beleidigung her- gegeben. �— Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Schulte der schweren Beleidigung im Sinne des§ 186 schuldig und ver- urteilte ihn mit Rücksicht darauf, daß mehrfach Streitigkeiten zwischen den Parteien vorgekommen, was mildernd ins Gewicht falle, zu 159 M. Geldstrafe event. 15 Tagen Gefängnis. Dr. Roehl wurde wegen Beleidigung durch d�n Gebrauch des Ausdrucks „Lump" zu 20 M. Geldstrafe event. 2 Tagen Gefängnis verurteilt. Zwangsweise Durchführung der Impfung. Der Buchhalter Hansen zu Herrmannsburg hatte seine Tochter nicht zu dem vorgeschriehenen Termin impfen lassen. Der Land- rat in Celle forderte ihn darauf auf, bei Vermeidung der Zwangs- weisen Vorführung die Tochter unverzüglich impfen zu lassen. Er solle den Nachweis führen, daß seine Tochter geimpft sei. Falls binnen vierzehn Tagen eine entsprechende Bescheinigung ihm nicht zugegangen sei, werde er veranlassen, daß das Mädchen durch eine geeignete Person dem Jmpfarzt zugeführt werde. Hansen be- schwerte sich beim Regierungspräsidenten zu Lüneburg . Dieser verwarf die Beschwerde, worauf H. weitere Beschwerde beim Ober- Präsidenten der Provinz Hannover erhob. Auch dieser verwarf die Beschwerde. Nunmehr klagte H. beim Ober-Verwaltungs�cricht. Er machte vor allein geltend, daß das Jmpfgesetz einen Impfzwang überhaupt nickt habe einführen wollen. Die zwangsweise Vor- führung widerspreche deshalb dem Reichsgesctz über das Impf- Wesen.— Das Ober-Berwaltungsgericht wies aber die Klage ab und führte aus-, daß nach der Auffassung des Senats das Reichs- impfgefetz einen Impfzwang für unerwachfoie Personen habe ein. führen wollen. Demzufolge sei auch die Verfügung berechtigt, welche eine zwangsweise Vorführung des Kindes androhe, falls nicht der Nachweis der Impfung geführt werde. Die Klage müsse abgewiesen werden. Hua der frauenbenegung. «Versammlungen— Veranstaltungen. Wilmersdorf -Halcnsee. Freitag, den 13. Februar, im.Luifenparl'. Wilhelmsaue 112._ Versammlungen. Die Arbciter-Bildungsschule hielt am Dienstag ihr« ordent- liche Generalversammlung für das 4. Quartal 1909 ab. Nach dem allgemeinen Vorstandsbericht, den der 1. Vorsitzende Lamme er- stattete, ist die Frequenz der Schule im letzten Quartal ebenso ge- lvesen wie im selben Quartal des Vorjahres. In bezug aus den von der letzten Sommergeneralversammlung gewünschten Kursus in Geschichte der Sozialpolitik teilt Lamme mit, daß es dem Vor- stände trotz eifriger Bemühungen nicht möglich war, eine wirklich geeignete Lehrkraft für diesen Kursus zu gewinnen. Wohl habe nach dem Vorstandsbericht in der letzten Generalversammlung, der vom Genossen G e i t h n e r gegeben wurde, der Genosse Wurm zugesagt, einen solchen Kursus abzuhalten, doch als dann der neu« Vorstand jetzt an W u r m mit der Bitte, sein gegebenes Versprechen einzulösen, herangetreten ist, habe dieser erklärt, eine derartig« Zusage nicht gegeben zu haben. Ferner ist den Ausführungen Lammes zu entnehmen, daß im letzten Quartal 8 Unterrichts- kurse abgehalten wurden, und zwar 7 im Hauptschullokal und 1 in Lichtenberg . An Sonderveranstaltungen hatte die Schule 2 Sonn« tagsversammlungen und 1 geschlossene Mitgliederversammlung. Den Kassenbericht gab der 1. Kassierer Königs, den Bericht über die Bibliothek B e l z e r. Beim Bericht des Lehrerkollegiums, der vom Genossen Grunwald erstattet wurde, äußerte dieser zu- nächst, daß die Qualität der Zuhörer steige. Es würde heute viel sachlicher gefragt, als dies früher der Fall gewesen ist. Zu de- dauern sei aber immer noch ein starkes Mißverhältnis zwischen der Zahl der eingeschriebenen Schüler und den an den Unterrichts- abenden wirklich anwesenden; vielleicht sei hier in einzelnen Kursen die Statistik auch nicht ganz zuverlässig. Weiter habe er den Ein- druck, als ob die weitgrößte Zahl der Teilnehmer nicht von den eigentlichen Berlinern gestellt iverde, sondern von Genossinnen und Genosse», die aus anderen Bundesstaaten oder Provinzen nach Berlin zugezogen seien. Das würde kein Ruhmeszeichen für die eigentlichen Berliner sein. Bedauerlich findet Grunwald auch den Lehrermangel in Berlin , der jetzt anläßlich des gewünschten Kursus Geschichte der Sozialpolitik wieder zutage getreten sei. Es müßte da einmal ernstlich Wandel geschaffen werden. Er schlägt u. a. auch die Heranziehung auswärtiger Lehrkräfte vor und schließt mit dem Wunsche, daß in der Generalversammlung einmal auSgiebig darüber gesprochen werde. An den Bericht des Vorstandes und des Lehrerkollegiums knüpft sich eine ausgiebige und anregende Diskussion. Zunächst er, klärte G e i t h n e r, daß Wurm ihm seinerzeit die Zusage, den fraglichen Unterricht abzuhalten, auf das allerbestimmteste gegeben. habe, und er sich nur wundern könne, wenn Wurm jetzt nichts mehr davon wisse. Die lange Reihe der übrigen Redner befaßte sich zunächst nur mit den Anregungen G ru n wa l d s und ist wohl als das Resultat dieser Erörterungen anzusehen, daß dem Vorstande aufgegeben wird, Schritte zu unternehmen, der Schule eventuell auch Lehrkräfte von auswärts zuzuführen, sofern solche in geeigneter Art hier nicht zu gewinnen sind. Im weiteren Verlaufe der Debatte wurden auch die Akademischen U n te rr i ch t s ku r sc der Freien Stu» dentenschaft in recht eigenartiger Weise beleuchtet. Und zwar wurde von der großen Dcehrzahl der zahlreichen Redner festgestellt- daß die Studenten nicht nur den angekündigten Elementar- Unterricht erteilen, sondern auch gern bereit sind, sich auf daS Gebiet der Gesellschaftswissenschaften zu begeben, um auch hier ihrer» Zuhörern dann und wann ein Privatissimum zu lesen..Da die Studenten auf diesen Gebieten, wie die zahlreichen Ausführunger, zeigten, oft weniger als nichts wissen, gereichen ihre Vorträge dem Arberter nur zum Schaden. So wenig man etwas dagegen haben kann, wenn organisierte, klassenbewußte Arbeiter sich an dem Un- terricht in den Elemcntcrrfächern beteiligen, so sehr muß es bekämpft werden, wenn von dieser Stelle nur Verwirrung in die Köpfe der Arbeiter gebracht wird. In der weiteren Diskussron wurde der Wunsch laut, eine«, Kursus in Wirtschaftsgeschichte abzuhalten, dem nach Möglichkeit entsprochen werden soll. Nach Annahm« des Dechargc- antrages der Revisoren schritt die Versammlung zur Wahl eines neuen Revisors. Die Wahl fiel auf den Genossen Pohl. Ferner nahm die Versammlung Kenntnis von dem im Laufe des letzter» Quartals vorgekommenen Wechsel auf zwei Unterrichtsvertreter, Posten. Und zrvar sind an Stelle des Genossen Zumpe und der Genossin Raue die Genossen Ade na und Mahler getreten. Nachdem dann beim Punkt„Verschiedenes" einige irrternv Schulangelegenheiten erörtert worden waren, wurde die Versamm, lung kurz vor 12 Uhr geschlossen. KrUfKakten der Rcdabtfon. Sie vnIMche«prtchstunde flnbtt Slabcnfttafte S, jWrtltt yos. billitt(flnsons, dt» Irrtpttt, UM- gaftrftuyl w-chentäslich abend» van 7>4 bis 9% Übt statt. GcSsfnet 7 Übt. Sonnabends beginnt bic Speech, tunde um 6 Übt. Jedet Antragt Ist ein Buchstabe und eint zahl al» Merkzetchen deijusügen. Btitfllcht Antwaet Wied nicht ettetlt. BIS tut Beantwortung»m Briefkasten lönnra 1» Tage vergeben. HUtgc Frageu trag« man in der Sprechstunde vor. I. G. 37. Wenn fich die von Ihnen behaupteten Tatsachen noch nach» weisen lassen, liegt u. E. ein Betriebsunsall vor.— 100 Tegel. Setzen Sie sich mit einem GerichiSvollzieher zwecks öffentlicher Versteigerung gemäß den Vorschrisien der tztz 1236 solgende in Verbindung. Vorher mutz aber, unter Bezeichnung deS Geldbetrages, wegen dessen die Versteigerung statt» finden soll, die Versteigerung angedrohl werden. Der Verlaus darf nicht vor Abiaus eines Monals nach der Androhung erfolgen.— M. H. 0. Die in den Versicherungsbedwgnngen festgesetzten Folgen der Nichtzahlung sind matzgebend.— St. I. 40. Klagen Sie beim Amtsgericht aus Zahcung des Krankengeldes, falls die statutarischen Bestimmungen Ihrerseits ersüllt der find.— M. R. 100. Fragen Sie bei der Zentrailommission Krankenlassen, Engeluser 15, an.— Afrika . Wenden Sie fich an das Bureau sür Auswanderer, Schellingstr. 4.— SOI. A. 18, 1. Ja. 2. Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn dle Ehe bei Eintritt des Erbfall» noch besteht. Ucbrigens ist das Recht ans Pflichtteil und aus die Wirtschast aus- geschlossen, wenn der Erblasser wegen Verschulden des Ehegatten zu Nagen berechtigt war und die Klage erhoben hatte. 3. ES lähl sich durch Be» slimmung im Testameni die Wirtschaft entziehen.— B. M. 3. Es genügt bei Geliendmachung der Rente die Einreichmig des Militärpasse» z» dem Nachweis. BSasserftands.Nackirickite» der LandeSanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner Wellerburcau. »)+ bedeutet Wuchs,— Fall.—•) Unterpegel.—») EiZstaud.— *) Eisbewegung.—■*) geringer Grundeisgang.__ A ercmtwo rt lMr�ÄÄteür'Rich'Nd Barth, Berlind Für' de�Lnscratcnteil'veräiitw.: Th. Glocke�B�lsm�Truck n.'VerIag?PohwLr?!sLuchdruckerei u. BerlogSanstatt'Paitl Einger& Eo« Berlin SW.
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