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Bräutigam lommm hinzu, und ei kommt ,u sehr unliebsamen Auseinandersetzungen. DaS Facit. welches der Verfasser seine Heldin ziehen läßt, ist: daß es nicht möglich ist, unter den heutigen Verhältnissenanständig- zu leben, aber ebenso unmöglich ist es,unanständig- zu leben folglich bleibt dem Armen und Besitzlosen nichts übrig, als freiwillig in den Tod zu gehen und durch Mord alle diejenigen, welche man liebt, der Unterdrückung und den Verführungen deS Kapitals zu entziehen. So fällt der Vorhang schließlich über eine Proletarierfamilie, die in Mord und Selbstmord untergeht. Abgesehen davon, daß der Verfasser sein Stück mit außer ordentlicher Lebenswahrheit ausgestattet hat, daß in dem Stück eine große Fülle sehr fein beobachteter Typen aus dem wirklichen Volksleben enthalten ist offenbart sich gerade durch den gewaltsamen Schluß, wie sehr das Gefühl der Rathlosigkeit bürgerlich empfindende Gemüthcr beherrscht. Wenn alle Prole- tarier, denen durch das Uebergewicht des Kapitalismus die Möglichkeit genommen ist, Ehre und Leben zu retten, freiwillig in den Tod gehen sollten, so ist das ein soziales Rezept, welches eigentlich nur der berühmte Doktor Eisenbart ver- schreiben kann. Gespielt wurde mit sehr großer Verve und großem Geschick namentlich spricht man im National- Theater den Berliner Dialekt   in seiner ganzen unverfälschten Reinheit. Von den Künstlerinnen verdienen die Damen Samft, Zachow und Brehm, von den Künstlern besonders Herr Direktor Samst genannt zu werden. Die Regie war ansprechend und naturwahr. Gewerbegericht. Sitzung vom LS. Mai. Kammer Vlll Der Hausdiener Teuber klagte gegen den Buchbindermeister Hamann auf Zahlung einer Entschädigung, weil ihm beim Arbeit suchen Schwierigkeiten dadurch erwuchsen, daß ihm von H. sein Krankenkassenbuch bei seiner Entlassung nicht sofort ausgehandigt wurde. Ihm wurden S M. zugebilligt. Der Arbeiter Jung. mann war in der Kartonfabrik von Wunderlich thätig. Eines Mittags um 12 Uhr machte er Feierabend, um zur Kontroch Versammlung zu gehen. Er wohnte in Adlershof   und mußte sich deshalb in Köpenick   stellen, infolge besten er am selben Tage nicht erst wieder auf sein« Arbeitsstelle nach Berlin   kam. Als I nach beinahe 14 Tagen bei W. die Arbeit aufgab, wurde ihm der halb« Tag vom Lohn abgezogen. Er klagte auf Heraus- zahlung der betreffenden Summe. Der Gerichtshof erkannte dem- gemäß mit der Begründung, daß der Abzug unzulässig sei, weil I. für festen Wochenlohn gearbeitet habe. Der Blumen- m a ch e r M e i ß n e r hat mit der Mutter seines Lehrmädchens einen Vertrag geschlossen, welcher eine sechsmonalliche Lehrzeit festlegte; die letzten drei Monate sollte das junge Mädchen mit je L 10 Mark vergütet bekommen. Das junge Mädchen bekam jedoch nichts für den vierten und die Hälfte deS fünften Monats und klagte deshalb. Der Beklagte berief sich auf ein« Aeußerung der Mutter, daß ihr« Tochter etwas länger ohne Entschädigung arbeiten könne, weil sie in der Woche zwei Unterrichtsstunden nehme. Es sei, meinte er, dann abgemacht wordon, daß Fräulein T. einen Monat länger wie ursprünglich festgesetzt, nicht bezahlt werde. Klägerin bestritt solche Abmachung, verzichtete aber freiwillig auf die Bezahlun für einen halben Monat und beanspruchte nunmehr acht Mar! Das Gericht verurtheilte Beklagten zur Auszahlung der acht Mark, wobei berücksichtigt wurde, daß dieser geringe Monatslohn gewiß von der Klägerin verdient worden sei und die erste Abmachung betreffs der 3 Monate zu Recht bestehe. Kammer III. Der Malermeister Rühl wurde verurtheilt, an den Maler Steinhauser 26 M. Entschädigung zu zahlen. R. halte dem St., als dieser sein Arbeitsverhältniß bei ihm aufgab, die Jnvalidcnkarte nicht gegeben sie war noch nicht in Ord- mmg und dieselbe erst nach acht Tagen zu St.'s neuem Arbeitgeber gesandt. St. wurde von demselben, wie dieser erklärte, hauptsächlich entlasten, weil die Karte fehlte. Der Bauwächter Braun klagt« wider die Firma Hartwig auf Zahlung eines rückständigen Lohnbetrages von.SS M. und des Geldes, welches ihm als Krankenkassen-Beitrag abgezogen wurde, ohne daß er in der Kasse angemeldet war. S Wochen hatte er im Dienst« der genannten Firma gestanden. Seinem Antrage gemäß wurde entschieden und oie genannte Firma ver- urtheilt, 17, KS M. zu zahlen. Lartwich und seine als Zeugin vorgeladene Frau waren nicht erschienen. Ihres unentschuldigten Ausbleibens wegen wurde letztere in eine Ordnungsstrafe von 30 M. event. 3 Tage Hast genommen. Der Malermeister L i e ß i g a n g hatte sein Geschäft in Nauen   aufgegeben und war nach Berlin   übersiedelt. Seinen Lehrling ließ er in Nauen   bei seinem Schwager, ohne letzterem feinen jetzigen Aufenthaltsort zu nennen. Als er nach einigen Monaten sich hier wieder selbständig machte, einigte er sich mit Herrn Hirschberg, dem Vater des Jungen, daß dieser als Lehrling wieder zu ihm komme, mit der Abmachung, ihn sin die Fachschule zu schicken. Bon einem län- geren Urlaub, den der Lehrling bei seinem Vater zubrachte, kam er nicht zurück. Dieser hatte ihn in eine andere Lehre gegeben. Ließigang klagt« nun gegen Hirschberg; dessen Sohn sollte in das Lehrverhältniß zurückkehren. Der Beklagte stützte sich darauf, daß die Bedingung betreffs des Schulbesuchs nicht inne gehalten sei, von der er ausdrücklich die Fortsetzung der Lehre abhängig gemacht habe. Der Gerichtshof wies den Kläger kostenpsiichtig ab. Er nahm an, daß das alte Lehrverhältniß durch die Auf- gäbe des Geschäfts und durch die Jmstichlassung des Lehrlings aufgehoben wurde. Der zweite Lehrvertrag aber sei eistens nicht vorschriftsmäßig schriftlich abgeschlossen worden und dann ganz von der Erfüllung der Bedingung, dm Jungm in die Schule zu schicken, abhängig gewesen. Gewerbegericht. Sitzung vom 26. Mai. Kammer VI. DerKonfituren-FabrtkantPötter wurde verurtheilt, dem Zuckerbäcker Tiesielski 60 M. als Entschädigung zu zahlen, weil er ihn unrechtmäßig mtlaflen hat. C. sollte nach vierzehn- tägiger Beschäftigung eine Hausordnung unterschreiben, nach welcher keine Kündigungsfrist im Geschäft besteht. Gr weigerte sich dessen, woraus ihn Herr Pötter sofort entlassen wollte. Auf. merksam gemacht auf die gesetzliche Kündigungssrist, kündigte er ihm. Vor Ablauf der 14 Tage liefen beim Fabrikanten Beschwerdm über Eiesielski ein. dahin, daß er zwei Mitarbeiterinnen gegen- über oft unsittliche Redensarten, das Geschlechtslebm angehend, gebrauche, was Pötter Anlaß gab, 6. sofort zu mtlassen. Während der Feststellung der gefallmen Redensartm wurde die Ocffenllichkeit ausgeschlossen. Der Gerichtsvorsitzende begründete das Urlheil damit, daß es sich in diesem Falle um streng zu verurlheilende. aber mehr leichtfertige und thorichte RedmSarten handele, aus die sich der Z 123 Abs. 7 nicht anwenden laste. Der gmannte Paragraph spricht von dm berechtigtm Gründen sofortiger Entlastung und setzt als solch« unter 7 die Verleitung oder den Versuch zur Verleitung von Mttarbettern zu Hand­lungen fest, welche wider das Gesetz oder die gut« Sitte ver« stoßm. Solche Handlungm lägen nicht vor. Gegen den Besitzer des Hotels Minerva. P f a f f, klagte der Kochvolontair Bötel auf Schadmersatz wegen widerrechtlicher Entlastung und Bruch deS Lehrvertrags. Pjaff hatte mit dem Kläger   zwei andere junge Menschen sofort entlasten, alS er nicht herausbekam, wer von den dreien in den einem Gaste servirten Kaffee Spargelabfälle gethan hat. DaS Gericht verurtheilte Pfaff zur Zahlung von 216 M.. mit der Begründung, daß nicht erwiesen sei, wer der Uebelthäter gewesen, und daß der bloße Ver- dacht nicht zur Entlassung berechtige. Der ehe- malige Chef-Koch von Psaff sagte auS, daß Bötel bei demselben nichts lernen könne. Er sei als gebormer Kuchm- und Zucker- dScker dort angestellt, der für sein« Thättgkeit alS solcher, die ihm vertragsgemäß nicht bezahlt werde, daS Kochen erlernen solle. Seine Thätigkeit als Bäcker falle aber mit der der Köche zusammen. Ihm sei er seinerzeit mit dem Bemerken übergeben worden:Nutzen Sie den jungen Mann aus-. Gewerbegericht. Sitzung der Kammer IV vom 27. Mai. Der Lehrling Günther klagte gegen seinen Lehr- meister Kuhrheberum Bezahlung von 11,25 M., die ihm von seinem Kostgelde abgezogen worden sind, das für den Monat 30 M. betrug. Die Abzüge haben wegen Zuspätkommens (50 Pfennig) und Fortbleiben aus ler Arbeit stattgefunden. Darunter befand sich auch ein« halbtäoig« A.rbeitsversäumniß, die erfolgte, weil der Junge krank war und den Arzt in Anspruch zu nehmen sich veranlaßt sah. Meister Kuhrheber wurde verurtheilt, die 11,25 M. zu zahlen. Der Kaufmann Mamlock wurde verurtheilt, dem Drechsler Tienermann eine für 14 Tage berechnete Lohn entschädigung von 60 M. zu zahlen. Folgende Umstände lagen der Klage zu Grunde. Tiener, nann war bei der Firma Neu meyer als Gehilfe thätig gewesen und hatte wie seine Mitarbeiter mit dem Chef vereinbart, daß keine Kündigungsfrist zwischen ihnen gelten solle. Am 1. Mai wurde den Arbeitern der Fabrik der Beklagte als neuer Chef vorgestellt und Tienermann wurde an diesem Tag« Werkführer. Der, wie Mamlock behauptete, noch nicht ganz perfekte Kauf des Neumeyer'schen Geschäfts ging nach ein paar Tagen wieder zurück, weil der Käufer krank wurde. Neumeycr gab aber nun- mehr die Werkstätte ganz auf, wodurch alle Arbeiter und auch Tienermann brotlos wurden. Derselbe, er ist noch arbeitslos, suchte auf dem Wege der Klage eine kleine Schadloshaltung dafür. Die 60 M. erhielt er mit der Begründung zuerkannt, daß die alte Arbeitsordnung, welche beiderseitige Kündigung aus­schloß, für ihn mit dem I.Mai infolge seiner veränderten Stellung nicht mehr Geltung hatte. Der Maschinenfabrikant Dellschow hatte einen 19jährigen Lehrling mit einem Riemen geschlagen, und zwar auf Veranlassung zweier Werksührer, denen sich der junge Mann widersetzt haben soll, indem er ihm ertheilten Weisungen nicht nachkam. Derselbe blieb deshalb aus der Lehre fort. Dellschow klagte daraus um Rückkehr in das Lehrverhältniß. Der Vater des Beklagten verpflichtete sich freiwillig, seinen Sohn wieder zu Herrn Dellschow zu schicken, wenn dieser ihn nicht mehr, wie g« schehen, behandeln wolle. Der Gerichtsvorsitzende verabschiedete sowohl den Beklagten wie den Kläger   mit einer Ermahnung, ihr gegenseitiges Verhalten betreffend. Jener erhebliche Eisenbahn-Ilufall, welcher sich in der Nacht zum 19. August v. I. bei der S t a t i o n A! e x a n d e r- platz ereignete, bildete die Grundlage einer gestern vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I verhandelten Anklage wegen Gefährdung eines Eisenbahntransports. Angeklagt waren der Stationsassistent Karl Krüger, der Stationßnfsistent Franz S i e l a f f, der Weichensteller August G r ö g e r und der Weichen steller Gottlob T h o r ke. In der genamilen Nacht früh um 1 Uhr 25 Minuten ist der Abends zuvor aus Spandau   ab- gelassene, mit zwei Lokomotiven beförderte letzte Vorortzug, welcher fahrplanmäßig um 1 Uhr 26 Minuten auf Bahnhof Alexanderplatz   eintreffen soll, kurz hinter dem Bahnhofe Börse auf einen Train von 30 Güterwagen aufgefahren, welche dort zum Zwecke des Rangirens standen. Der Anprall war ein ganz gewaltiger. Von zwei Güterwagen wurden die Obergestelle vollständig zertrümmert, zwei andere Güterwagen und eine Loko- molive mehr oder weniger beschädigt. Die beiden Lokomotiv  führer haben bei dem Zusammenstoße eine Erschütterung des Kreuzes bezw. des Kopses davon getragen, von den Fahrgästen des Vorortszuges erlitt ein Kellner eine Knieverstauchung und eine Muskel- zerrung des Kreuzes, ein anderer Fahrgast kam mit einer leichte» Verletzung davon. Nach den behördlichen Ermittelungen ist der Unfall dadurch veranlaßt worden, daß nach Ausfahrt eines ZugeS aus Bahnbof Alexanderplatz in der Richtung nach Jaiinowitzbrücke von der Station Alexanderplatz   auS der Station Börse für den Vorortzugfreie Fahrt" gegeben war, obwohl das Einfahrtsgeleise über den Bahnhofs- Abschlußtelegraphen hinaus zum Rangiren der Marklhallm- Züge benutzt alle, in welchem e stattfand, das das so wurde. Wenn in diesem Ausnahme Rangiren auf dem Einfahrt- Gelei genannte Zählschloß in Anwendung gebracht worden wäre, so würde nach Ansicht der Eisenbahnbchörde ein Unfall ausgeschlossen ge- wesen sein, weil dann die Strecke Börse-Alexanderplatz nicht frei- gegeben und gleichzeitig dieser Vorgang rcgistrirt worden wäre. Den Angeklagten S i e l a f f und G r ö g e r wurde die instruktionswidrige Nichtanwendung dieses Zählschlosses zum Bor- wurs gemacht, weil ohne dessen Anwendung den Beamten aus der Station Börse das Zeichen gegeben wurde, daß alles in Ordnung sei. Den Angeklagten Krüger und T horke andererseits wurde vor- geworfen, daß sie es unterließen, sich durch den Augenschein zu unter- richten, obwohl sie ebenfalls wußten, daß auf dem qu. Geleise rangirt wurde. Nach den Ergebnissen der Beweisausnahme führte der Staatsanwalt den Unfall hauptsächlich auf die Fahrlässigkeit der Angeklagten Siel äff und Gröger zurück und beantragte gegen diese 3 und 6Monate Gefängntß, gegen Krüger und Thorke je 1 Monat Gefängniß. Die Vertheidiger Rechtsanwalt Lattermann und Dr. Greiling bestritten die Schuld der Angeklagten, namentlich gelang Herrn Dr. Grelling vollständig der Nachweis, daß sein Klient, der Angeklagte Krüger, für den Unfall absolut nicht verantwortlich gemacht werden könne. Der Gerichtshof sprach sowohl Krüger, als auch Thorke frei und verurtheilte nur Sielaff und Gröger zu je 1 Woche Gefängniß, wobei er berücksichtigte, daß es sich um zwei Beamte handelte, die sich bis dahin stets als pflichttreu bewiesen hatten und deren Fahrlässigkeit, die sie nach langem Tagesdienste bei dem allerletzten Zuge begangen, einigermaßen entschuldbar erscheint. Sozial» UebevNckik. Achtung Schneider und Schneiderinnen i Wir geben bekannt, daß während der Wahlbewegung, sofern nicht dringendes Bedürfniß vorliegt, keine Versammlungen stattfinden werden. Das Material über die Vorgänge in unserem Gewerbe wolle man an I. Timm, Schützenstr. 18/19, senden. Stellt während der Wahl- bewegung Eure ganze Kraft der Partei zur Verfügung! Eine Werkstatt- und Geschäftsdelegirten-Sitzung findet am Mittwoch, den 31. Mai, bei Freygang, Schützenstr. 13/19, statt. Es ist nothwendia, daß aus allen Werkstätten und Geschäften Kollegen und Kolleginnen vertreten sind. Wir fordern nochmals dazu auf. daß diejenigen, welche noch Sammellisten von unserem letzten Streik haben, diese innerhalb 14 Tagen an W. Schulze, Zimmer- straße 66. 2. Hof 3 Tr., abliefern. Die Namen derjenigen, welche ihre Listen bis dahin nicht abgeliefert haben, werden imVor- wärts" bekannt gegeben. DieAgitationSkommisfio» der Schneider und Schneiderinnen Berlins  . An die Brauer«nd deren BernfSgeuossen in Berlin  und Umgegend. Am Donnerstag, den 1. Juni. Abends 8Vz Uhr, findet in der Berliner   Ressource, Kommandantenstr. 57. eine Sffentliche Versammlung statt, in welcher der Genosse Augustin über die bevorstehende Reichstagswahl sprechen wird. Ferner steht auf der Tagesordnung der Bericht des Delegirten der Berliner   Gewerkschasls-Kommission, sowie die Erörterung des Arbeitsnachweises, der Krankenkasse und Verschiedenes. Indem wir namentlich in Rücksicht darauf, daß sonst keine Gewerkschafts- Versammlungen in dieser Zeit stattfinden, die Kollegen zum zahl- reichen Besuch auffordern, erivarten wir gleichzeitig, daß sie sich an der Agitation vor der Wahl wie am Wahltage selber mit Eiser betheiligen. Nur durch Zusammenschluß aller Kräfte ist ein glänzender Sieg der Sozialdemokratie möglich. Thue dahe jeder Kollege seine Pflicht. Die Agitationskommission der Brauer. I. A.: Steiner, Urbanstr. 119. An die Berliner   Metallarbeiter. Uebertrittserklärungen, sowie Beitrittserklärungen zum Deutschen   Metallarbeiter-Verband können täglich Abends von 7 bis 3 Uhr beim Bevollmächtigten Wilhelm Glück, Neander- straße 3, v. 3Tr. abgegeben werden. Der kostenlose Nebertritt kann nur noch bis zum 31. Mai erfolgen. Wir richten nunmehr an die Berliner   Metallarbeiter, besonders an die nichtorganisirten die Aufforderung, sich dem Deutschen   Metallarbeiter-Verband an- zuschließen. Dt e OrtSverwaltung. VcvlÄmmlmrseu. Eine öffeutliche Versammlung für den erste« Berliner  Reichstags- Wahlkreis tagte am Sonntag in Kaufmann's Bariötä. Der Referent, Kaufmann Borchart, entwarf u. a. ein zutreffendes Bild von dem konsequent arbeiterfeindlichen Verhalten der freisinnigen Partei und wieS unter dem brausen- den Beifall der Anwesenden nach, daß nur die Sozialdemokratie den heutigen unheilvollen Zuständen ein Ende bereiten werde. In der Diskussion, welche sich dem Vortrage anschloß, erklärte ein Herr H u p f a t h sich mit dem Gehörten zwar einverstanden, doch läge außer den Sozialdemokraten auch noch anderen Männern das Wohl und Wehe der Menschheit am Herzen; ein solcher Mann sei z. B. der Herr v. Egidy. Der Genosse Reibedanz erwiderte hierauf, daß ein Mann, wie Herr von Egidy, der in bürgerlich- aristokratischen Vorurtheilen auf- gewachsen sei, kein' Verständmß für den Pulsschlag des arbeitenden Volkes habe und. wie seinProgramm" beweise, auch nicht den Muth besitze, gleich den Sozialdemokraten, die Uebel der heutigen Gesellschaft mit der Wurzel, d. h. mit dieser Gesellschaft selbst zu beseitigen. Herr v. Egidy entgegnete hierauf, daß auch nach seiner festen Ueber- zeugung andere Verhältnisse eintreten müßten; das deutsche Volk möge daher 397 thatkräftige, entschiedene Männer in den Reich?- tag senden. Der sozialdemokratischen Partei müsse er jedoch den Vorwurf machen, daß bei ihr das Volk da aufhöre, wo die Partei aufhöre. Roth, Kummer und Elend herrschten aber auch in anderen Schichten als denen, auf welche die Sozialdemokratie sich stütze! Auch außerhalb dieser Partei gebe es ehrliche Männer und er glaube kaum, daß ein solcher an dem schwer errungeuen allgemeinen Wahlrecht rütteln werde. Er sei daher dagegen, daß nur Sozialdemokraten in den Reichstag kämen; einer Besserung der Verhältniste könnten sich auch andere Leute angelegen sein lassen. Der Genosse Traube verwies dem Vorredner einige Ausdrücke und legte dann dar, daß ein Sozialdemokrat nicht mit ihm marschiren könne, da er auf dem Boden des Privatbesitzes und der Monarchie stehe. Der Redneu warf Herrn von Egidy weiter seine unbestimmte Stellung zur Militärvorlage vor. Genosse Blum erklärte, daß er keine Nr- fache habe, daran zu zweifeln, daß die schönen Worte, die Herr von Egidy gesprochen, ihm auch vom Herzen kämen, jedoch bei allem was er gesagt habe, vermisse er die Klarheit, die vor-allem in der Politik verlangt werden müsse. Es sei daher besser, Herr von Egidy bleibe in de» Konventikeln, wo er bis jetzt in seiner Weise gewirkt habe und überlasse die Vertretung der Volks- interesten den Männern, denen das Volk von Wahlschlacht zu Wahlschlacht in immer stärkerem Maße sein Vertrauen geschenkt habe, den Sozialdemokraten. Nach diesen unter brausendem Beifall gesprochenen Worten wurde die Debatte geschlossen. Bekanntgegeben wurde noch, daß Herr von Egidy am Dienstag abermals seine Anschauungen in öffentlicher Wählerversaminlung darlegen werde. Mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie gingen die Versammelten darauf auseinander. I« 8. Berliner   ReichötagS-Wahlkreis«(Bürgersäle) sprach am Sonntag Kaufmann I. Türk in einer überaus gut besuchten öf f en tli ch e n Wählerversammlung übiw die bevor- stehenden Reichstagswahlen. Nach eingehender Schilderung des zunehmenden Volkselendes ging Redner mit dem Militarismus und dem Verhalten der bürgerlichen Parteien in dieser, wie in allen anderen politischen und wirthschaftlichen Fragen, scharf ins Gericht. Er schloß seine trefflichen Ausführungen mit dem Hinweis, daß unter den heutigen Zuständen jeder Besitzlose am 15. Juni nur einem sozialdemokratischen Kandidaten seine Stimme geben könne. Seinem sehr beifällig aufgenommenen Vortrage folgte eine rege Diskussion, an der sich Krause, Haupt, Frau Lange, Wagner und Schweizer   bethciligten. Trotz wiederholter Aufforderung meldeten sich die anwesenden An- Hänger der freisinnigen und antisemitischen Partei nicht zum Wort. Unterm Ausnahmegesetz bedauerten speziell die Freisinnigen, mit uns nicht diskutiren zu können, da alle derartigen Bersamm- lungen der Auflösung verfielen; jetzt, wo sie die schönste Gelegen- heit dazu haben, fehlt ihnen der Muth. Folgende von Wagner unterbreitete Resolution fand einstimmige Annahme: Die Versammlung ist mit den Ausführungen deS Refe- renten voll und ganz einverstanden und giebt ihrem Unwillen über das Verhalten der Regierung und der reaktionären Abge- ordneten hinsichtlich der Militärvorlage hiermit öffentlich Aus- druck. Die Versammlung ist davon überzeugt, daß durch deren Annahme der allgemeine Nothstand, welcher in Deutschland  bereits in erschreckender Form Platz gegriffen hat, bis zur Un- erträglichkeit gesteigert wurde. Da wir im tiefsten Frieden leben und alles Kriegsgeschrei dieser Tage nur Zeitunasmache ist, um für die Militärvorlage Stimmung zu machen, so erklärt sich die Versammlung demgegenüber mit dem Verhalten der seitherigen sozialdemokratischen Reichstags- Fraktion vollständig in Ueber- einstimmung und verpflichtet sich, bei den bevorstehenden Wahlen am 15. Juni nur dem Kandidaten der sozialdemokratischen Partei, dem Stadtverordneten Kaufmann Ewald V o g t h e r r ihre Stimme zu geben und mit allen Kräften dahin zu agitiren, daß auch im 3. Berliner   Reichstags-WahlkreiS der Sieg der sozialdemokratischen Partei zufällt." D i m m i ck richtete alsdann einen Appell an die jüngeren Genossen, am Sonntag den 11. Juni, Morgens 7 Uhr, weiter am Mittwoch, Abends 7 Uhr, sowie am Tage der Wahl sich an den imVorwärts" noch näher zu bezeichnenden Stellen zur Flugblattverbreitung«. dem Wahlkomitee zur Verfügung zu stellen. Darauf wurde die Versammlung mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie, in welches die Anwesenden mit Begeisterung einstimmten, geschloffen. I« der von 300 Personen besuchten Volksversamm­lung, welche am 23. Mai in Britz   stattfand, sprach der Reichs- tags-Kandidat des Kreises Genosse Fritz Z u b e i l- Berlin. In zweistündiger, mit großem Beifall aufgenommene Rede gab der Referent Aufklärung über die Militärvorlage, welche die Regie- rung dem bereits mit großen direkten und indirekten Steuerlasten bedrückten deutschen   Volt präsentirt. Der Redner wies des ferneren nach, daß all« Parteien, mit Ausnahme der Sozialdemokratie. ein Interesse daran haben, den Militarismus aufrecht zu erhalten. Die einzige Partei, welche prinzipiell jeden Mann und jeden Groschen dem Militärmoloch verweigere, sei die sozialdemokratische, und jeder, der gegen die Neubelastung des Volkes sei, jeder, der nicht wolle, daß die Arbeiter wieder zu Staatsbürgern zweiter Klasse degradirt werden, müsse für die Sozialdemokratie eintreten. Die Versammlung war von der Gewißheit erfüllt, daß der sozial- demokratische Kandidat gewählt wird, wenn jeder Parteigenosse seiner Pflicht nachkommt. Die anwesenden Gegner hatten leider nicht den Muth, der Aufforderung des Vorsitzenden zur Betheiligung an der Diskussion nachzukommen. Gegen«ine Stimme wurde folgende Resolution angenommen;Die beute, am 23. Mai. io