Bräutigam lommm hinzu, und ei kommt ,u sehr unliebsamenAuseinandersetzungen. DaS Facit. welches der Verfasser seineHeldin ziehen läßt, ist: daß es nicht möglich ist, unter denheutigen Verhältnissen„anständig- zu leben, aber ebensounmöglich ist es,„unanständig- zu leben— folglich bleibt demArmen und Besitzlosen nichts übrig, als freiwillig in den Todzu gehen und durch Mord alle diejenigen, welche man liebt, derUnterdrückung und den Verführungen deS Kapitals zu entziehen.So fällt der Vorhang schließlich über eine Proletarierfamilie, diein Mord und Selbstmord untergeht.Abgesehen davon, daß der Verfasser sein Stück mit außerordentlicher Lebenswahrheit ausgestattet hat, daß in dem Stückeine große Fülle sehr fein beobachteter Typen aus dem wirklichenVolksleben enthalten ist— offenbart sich gerade durch dengewaltsamen Schluß, wie sehr das Gefühl der Rathlosigkeitbürgerlich empfindende Gemüthcr beherrscht. Wenn alle Prole-tarier, denen durch das Uebergewicht des Kapitalismus dieMöglichkeit genommen ist, Ehre und Leben zu retten, freiwilligin den Tod gehen sollten, so ist das ein soziales Rezept,welches eigentlich nur der berühmte Doktor Eisenbart ver-schreiben kann.Gespielt wurde mit sehr großer Verve und großem Geschick— namentlich spricht man im National- Theater den BerlinerDialekt in seiner ganzen unverfälschten Reinheit. Von denKünstlerinnen verdienen die Damen Samft, Zachow und Brehm,von den Künstlern besonders Herr Direktor Samst genannt zuwerden. Die Regie war ansprechend und naturwahr.Gewerbegericht. Sitzung vom LS. Mai. Kammer VlllDer Hausdiener Teuber klagte gegen den BuchbindermeisterHamann auf Zahlung einer Entschädigung, weil ihm beim Arbeitsuchen Schwierigkeiten dadurch erwuchsen, daß ihm von H. seinKrankenkassenbuch bei seiner Entlassung nicht sofort ausgehandigtwurde. Ihm wurden S M. zugebilligt.— Der Arbeiter Jung.mann war in der Kartonfabrik von Wunderlich thätig. EinesMittags um 12 Uhr machte er Feierabend, um zur KontrochVersammlung zu gehen. Er wohnte in Adlershof und mußte sichdeshalb in Köpenick stellen, infolge besten er am selben Tagenicht erst wieder auf sein« Arbeitsstelle nach Berlin kam. Als Inach beinahe 14 Tagen bei W. die Arbeit aufgab, wurde ihmder halb« Tag vom Lohn abgezogen. Er klagte auf Heraus-zahlung der betreffenden Summe. Der Gerichtshof erkannte dem-gemäß mit der Begründung, daß der Abzug unzulässig sei, weilI. für festen Wochenlohn gearbeitet habe.— Der Blumen-m a ch e r M e i ß n e r hat mit der Mutter seines Lehrmädchenseinen Vertrag geschlossen, welcher eine sechsmonallicheLehrzeit festlegte; die letzten drei Monate sollte dasjunge Mädchen mit je L— 10 Mark vergütet bekommen.Das junge Mädchen bekam jedoch nichts für den vierten unddie Hälfte deS fünften Monats und klagte deshalb. Der Beklagteberief sich auf ein« Aeußerung der Mutter, daß ihr« Tochteretwas länger ohne Entschädigung arbeiten könne, weil sie in derWoche zwei Unterrichtsstunden nehme. Es sei, meinte er, dannabgemacht wordon, daß Fräulein T. einen Monat länger wieursprünglich festgesetzt, nicht bezahlt werde. Klägerin bestrittsolche Abmachung, verzichtete aber freiwillig auf die Bezahlunfür einen halben Monat und beanspruchte nunmehr acht Mar!Das Gericht verurtheilte Beklagten zur Auszahlung der acht Mark,wobei berücksichtigt wurde, daß dieser geringe Monatslohn gewißvon der Klägerin verdient worden sei und die erste Abmachungbetreffs der 3 Monate zu Recht bestehe.Kammer III. Der Malermeister Rühl wurde verurtheilt,an den Maler Steinhauser 26 M. Entschädigung zu zahlen. R.halte dem St., als dieser sein Arbeitsverhältniß bei ihm aufgab,die Jnvalidcnkarte nicht gegeben— sie war noch nicht in Ord-mmg— und dieselbe erst nach acht Tagen zu St.'s neuemArbeitgeber gesandt. St. wurde von demselben, wie diesererklärte, hauptsächlich entlasten, weil die Karte fehlte.— DerBauwächter Braun klagt« wider die Firma Hartwigauf Zahlung eines rückständigen Lohnbetrages von lö.SS M. unddes Geldes, welches ihm als Krankenkassen-Beitrag abgezogenwurde, ohne daß er in der Kasse angemeldet war. S Wochenhatte er im Dienst« der genannten Firma gestanden. SeinemAntrage gemäß wurde entschieden und oie genannte Firma ver-urtheilt, 17, KS M. zu zahlen. Lartwich und seine als Zeuginvorgeladene Frau waren nicht erschienen. Ihres unentschuldigtenAusbleibens wegen wurde letztere in eine Ordnungsstrafe von30 M. event. 3 Tage Hast genommen.— Der MalermeisterL i e ß i g a n g hatte sein Geschäft in Nauen aufgegeben und warnach Berlin übersiedelt. Seinen Lehrling ließ er in Nauen beiseinem Schwager, ohne letzterem feinen jetzigen Aufenthaltsort zunennen. Als er nach einigen Monaten sich hier wieder selbständigmachte, einigte er sich mit Herrn Hirschberg, dem Vater desJungen, daß dieser als Lehrling wieder zu ihm komme, mit derAbmachung, ihn sin die Fachschule zu schicken. Bon einem län-geren Urlaub, den der Lehrling bei seinem Vater zubrachte, kamer nicht zurück. Dieser hatte ihn in eine andere Lehre gegeben.Ließigang klagt« nun gegen Hirschberg; dessen Sohn sollte indas Lehrverhältniß zurückkehren. Der Beklagte stützte sich darauf,daß die Bedingung betreffs des Schulbesuchs nicht inne gehaltensei, von der er ausdrücklich die Fortsetzung der Lehre abhängiggemacht habe. Der Gerichtshof wies den Kläger kostenpsiichtigab. Er nahm an, daß das alte Lehrverhältniß durch die Auf-gäbe des Geschäfts und durch die Jmstichlassung des Lehrlingsaufgehoben wurde. Der zweite Lehrvertrag aber sei eistens nichtvorschriftsmäßig schriftlich abgeschlossen worden und dann ganzvon der Erfüllung der Bedingung, dm Jungm in die Schule zuschicken, abhängig gewesen.Gewerbegericht. Sitzung vom 26. Mai. Kammer VI.DerKonfituren-FabrtkantPötter wurde verurtheilt,dem Zuckerbäcker Tiesielski 60 M. als Entschädigung zu zahlen,weil er ihn unrechtmäßig mtlaflen hat. C. sollte nach vierzehn-tägiger Beschäftigung eine Hausordnung unterschreiben, nachwelcher keine Kündigungsfrist im Geschäft besteht. Gr weigertesich dessen, woraus ihn Herr Pötter sofort entlassen wollte. Auf.merksam gemacht auf die gesetzliche Kündigungssrist, kündigte er ihm.Vor Ablauf der 14 Tage liefen beim Fabrikanten Beschwerdmüber Eiesielski ein. dahin, daß er zwei Mitarbeiterinnen gegen-über oft unsittliche Redensarten, das Geschlechtslebm angehend,gebrauche, was Pötter Anlaß gab, 6. sofort zu mtlassen.Während der Feststellung der gefallmen Redensartm wurde dieOcffenllichkeit ausgeschlossen. Der Gerichtsvorsitzende begründetedas Urlheil damit, daß es sich in diesem Falle um streng zuverurlheilende. aber mehr leichtfertige und thorichte RedmSartenhandele, aus die sich der Z 123 Abs. 7 nicht anwenden laste.Der gmannte Paragraph spricht von dm berechtigtm Gründensofortiger Entlastung und setzt als solch« unter 7 die Verleitungoder den Versuch zur Verleitung von Mttarbettern zu Handlungen fest, welche wider das Gesetz oder die gut« Sitte ver«stoßm. Solche Handlungm lägen nicht vor.Gegen den Besitzer des Hotels Minerva.P f a f f, klagte der Kochvolontair Bötel auf Schadmersatz wegenwiderrechtlicher Entlastung und Bruch deS Lehrvertrags. Pjaffhatte mit dem Kläger zwei andere junge Menschen sofortentlasten, alS er nicht herausbekam, wer von den dreienin den einem Gaste servirten Kaffee Spargelabfällegethan hat. DaS Gericht verurtheilte Pfaff zur Zahlungvon 216 M.. mit der Begründung, daß nicht erwiesen sei,wer der Uebelthäter gewesen, und daß der bloße Ver-dacht nicht zur Entlassung berechtige. Der ehe-malige Chef-Koch von Psaff sagte auS, daß Bötel bei demselbennichts lernen könne. Er sei als gebormer Kuchm- und Zucker-dScker dort angestellt, der für sein« Thättgkeit alS solcher, dieihm vertragsgemäß nicht bezahlt werde, daS Kochen erlernensolle. Seine Thätigkeit als Bäcker falle aber mit der der Köchezusammen. Ihm sei er seinerzeit mit dem Bemerken übergebenworden:„Nutzen Sie den jungen Mann aus-.Gewerbegericht. Sitzung der Kammer IV vom27. Mai. Der Lehrling Günther klagte gegen seinen Lehr-meister Kuhrheberum Bezahlung von 11,25 M., die ihm vonseinem Kostgelde abgezogen worden sind, das für den Monat30 M. betrug. Die Abzüge haben wegen Zuspätkommens(50 Pfennig) und Fortbleiben aus ler Arbeit stattgefunden.Darunter befand sich auch ein« halbtäoig« A.rbeitsversäumniß, dieerfolgte, weil der Junge krank war und den Arzt in Anspruch zunehmen sich veranlaßt sah. Meister Kuhrheber wurde verurtheilt,die 11,25 M. zu zahlen.Der Kaufmann Mamlock wurde verurtheilt, demDrechsler Tienermann eine für 14 Tage berechnete Lohnentschädigung von 60 M. zu zahlen. Folgende Umstände lagender Klage zu Grunde. Tiener, nann war bei der Firma Neumeyer als Gehilfe thätig gewesen und hatte wie seine Mitarbeitermit dem Chef vereinbart, daß keine Kündigungsfrist zwischenihnen gelten solle. Am 1. Mai wurde den Arbeitern derFabrik der Beklagte als neuer Chef vorgestellt undTienermann wurde an diesem Tag« Werkführer. Der,wie Mamlock behauptete, noch nicht ganz perfekte Kaufdes Neumeyer'schen Geschäfts ging nach ein paar Tagen wiederzurück, weil der Käufer krank wurde. Neumeycr gab aber nun-mehr die Werkstätte ganz auf, wodurch alle Arbeiter und auchTienermann brotlos wurden. Derselbe, er ist noch arbeitslos,suchte auf dem Wege der Klage eine kleine Schadloshaltungdafür. Die 60 M. erhielt er mit der Begründung zuerkannt,daß die alte Arbeitsordnung, welche beiderseitige Kündigung ausschloß, für ihn mit dem I.Mai infolge seiner veränderten Stellungnicht mehr Geltung hatte.Der Maschinenfabrikant Dellschow hatte einen19jährigen Lehrling mit einem Riemen geschlagen, und zwar aufVeranlassung zweier Werksührer, denen sich der junge Mannwidersetzt haben soll, indem er ihm ertheilten Weisungen nichtnachkam. Derselbe blieb deshalb aus der Lehre fort. Dellschowklagte daraus um Rückkehr in das Lehrverhältniß. Der Vater desBeklagten verpflichtete sich freiwillig, seinen Sohn wieder zuHerrn Dellschow zu schicken, wenn dieser ihn nicht mehr, wie g«schehen, behandeln wolle. Der Gerichtsvorsitzende verabschiedetesowohl den Beklagten wie den Kläger mit einer Ermahnung, ihrgegenseitiges Verhalten betreffend.Jener erhebliche Eisenbahn-Ilufall, welcher sich in derNacht zum 19. August v. I. bei der S t a t i o n A! e x a n d e r-platz ereignete, bildete die Grundlage einer gestern vor dervierten Strafkammer des Landgerichts I verhandelten Anklagewegen Gefährdung eines Eisenbahntransports. Angeklagt warender Stationsassistent Karl Krüger, der Stationßnfsistent FranzS i e l a f f, der Weichensteller August G r ö g e r und der Weichensteller Gottlob T h o r ke. In der genamilen Nacht früh um1 Uhr 25 Minuten ist der Abends zuvor aus Spandau ab-gelassene, mit zwei Lokomotiven beförderte letzte Vorortzug,welcher fahrplanmäßig um 1 Uhr 26 Minuten auf BahnhofAlexanderplatz eintreffen soll, kurz hinter dem BahnhofeBörse auf einen Train von 30 Güterwagen aufgefahren, welchedort zum Zwecke des Rangirens standen. Der Anprall war einganz gewaltiger. Von zwei Güterwagen wurden die Obergestellevollständig zertrümmert, zwei andere Güterwagen und eine Loko-molive mehr oder weniger beschädigt. Die beiden Lokomotivführer haben bei dem Zusammenstoße eine Erschütterung desKreuzes bezw. des Kopses davon getragen, von den Fahrgästen desVorortszuges erlitt ein Kellner eine Knieverstauchung und eine Muskel-zerrung des Kreuzes, ein anderer Fahrgast kam mit einer leichte»Verletzung davon. Nach den behördlichen Ermittelungen ist derUnfall dadurch veranlaßt worden, daß nach Ausfahrt einesZugeS aus Bahnbof Alexanderplatz in der Richtung nachJaiinowitzbrücke von der Station Alexanderplatz auS der StationBörse für den Vorortzug„freie Fahrt" gegeben war, obwohldas Einfahrtsgeleise über den Bahnhofs- Abschlußtelegraphenhinaus zum Rangiren der Marklhallm- Züge benutztalle, in welcheme stattfand, dasdassowurde. Wenn in diesem AusnahmeRangiren auf dem Einfahrt- Geleigenannte Zählschloß in Anwendung gebracht worden wäre, so würdenach Ansicht der Eisenbahnbchörde ein Unfall ausgeschlossen ge-wesen sein, weil dann die Strecke Börse-Alexanderplatz nicht frei-gegeben und gleichzeitig dieser Vorgang rcgistrirt worden wäre.Den Angeklagten S i e l a f f und G r ö g e r wurde dieinstruktionswidrige Nichtanwendung dieses Zählschlosses zum Bor-wurs gemacht, weil ohne dessen Anwendung den Beamten aus derStation Börse das Zeichen gegeben wurde, daß alles in Ordnung sei.Den Angeklagten Krüger und T horke andererseits wurde vor-geworfen, daß sie es unterließen, sich durch den Augenschein zu unter-richten, obwohl sie ebenfalls wußten, daß auf dem qu. Geleise rangirtwurde. Nach den Ergebnissen der Beweisausnahme führte derStaatsanwalt den Unfall hauptsächlich auf die Fahrlässigkeit derAngeklagten Siel äff und Gröger zurück und beantragtegegen diese 3 und 6Monate Gefängntß, gegen Krügerund Thorke je 1 Monat Gefängniß. Die VertheidigerRechtsanwalt Lattermann und Dr. Greiling bestrittendie Schuld der Angeklagten, namentlich gelang HerrnDr. Grelling vollständig der Nachweis, daß sein Klient, derAngeklagte Krüger, für den Unfall absolut nicht verantwortlichgemacht werden könne. Der Gerichtshof sprach sowohl Krüger,als auch Thorke frei und verurtheilte nur Sielaff und Grögerzu je 1 Woche Gefängniß, wobei er berücksichtigte, daß es sichum zwei Beamte handelte, die sich bis dahin stets als pflichttreubewiesen hatten und deren Fahrlässigkeit, die sie nach langemTagesdienste bei dem allerletzten Zuge begangen, einigermaßenentschuldbar erscheint.Sozial» UebevNckik.Achtung Schneider und Schneiderinnen i Wir gebenbekannt, daß während der Wahlbewegung, sofern nicht dringendesBedürfniß vorliegt, keine Versammlungen stattfinden werden. DasMaterial über die Vorgänge in unserem Gewerbe wolle man anI. Timm, Schützenstr. 18/19, senden. Stellt während der Wahl-bewegung Eure ganze Kraft der Partei zur Verfügung! EineWerkstatt- und Geschäftsdelegirten-Sitzung findet am Mittwoch,den 31. Mai, bei Freygang, Schützenstr. 13/19, statt. Es istnothwendia, daß aus allen Werkstätten und Geschäften Kollegenund Kolleginnen vertreten sind. Wir fordern nochmals dazu auf.daß diejenigen, welche noch Sammellisten von unserem letztenStreik haben, diese innerhalb 14 Tagen an W. Schulze, Zimmer-straße 66. 2. Hof 3 Tr., abliefern. Die Namen derjenigen, welcheihre Listen bis dahin nicht abgeliefert haben, werden im„Vor-wärts" bekannt gegeben.DieAgitationSkommisfio»der Schneider und Schneiderinnen Berlins.An die Brauer«nd deren BernfSgeuossen in Berlinund Umgegend. Am Donnerstag, den 1. Juni. Abends 8Vz Uhr,findet in der Berliner Ressource, Kommandantenstr. 57. eineSffentliche Versammlung statt, in welcher der Genosse Augustinüber die bevorstehende Reichstagswahl sprechen wird. Fernersteht auf der Tagesordnung der Bericht des Delegirten derBerliner Gewerkschasls-Kommission, sowie die Erörterung desArbeitsnachweises, der Krankenkasse und Verschiedenes. Indemwir namentlich in Rücksicht darauf, daß sonst keine Gewerkschafts-Versammlungen in dieser Zeit stattfinden, die Kollegen zum zahl-reichen Besuch auffordern, erivarten wir gleichzeitig, daß sie sichan der Agitation vor der Wahl wie am Wahltage selber mitEiser betheiligen. Nur durch Zusammenschluß aller Kräfte istein glänzender Sieg der Sozialdemokratie möglich. Thue dahejeder Kollege seine Pflicht.Die Agitationskommission der Brauer.I. A.: Steiner, Urbanstr. 119.An die Berliner Metallarbeiter.Uebertrittserklärungen, sowie Beitrittserklärungen zumDeutschen Metallarbeiter-Verband können täglich Abends von7 bis 3 Uhr beim Bevollmächtigten Wilhelm Glück, Neander-straße 3, v. 3Tr. abgegeben werden. Der kostenlose Nebertritt kannnur noch bis zum 31. Mai erfolgen. Wir richten nunmehr andie Berliner Metallarbeiter, besonders an die nichtorganisirtendie Aufforderung, sich dem Deutschen Metallarbeiter-Verband an-zuschließen.Dt e OrtSverwaltung.VcvlÄmmlmrseu.Eine öffeutliche Versammlung für den erste« BerlinerReichstags- Wahlkreis tagte am Sonntag in Kaufmann'sBariötä. Der Referent, Kaufmann Borchart, entwarfu. a. ein zutreffendes Bild von dem konsequent arbeiterfeindlichenVerhalten der freisinnigen Partei und wieS unter dem brausen-den Beifall der Anwesenden nach, daß nur die Sozialdemokratieden heutigen unheilvollen Zuständen ein Ende bereiten werde.In der Diskussion, welche sich dem Vortrage anschloß, erklärteein Herr H u p f a t h sich mit dem Gehörten zwar einverstanden,doch läge außer den Sozialdemokraten auch noch anderenMännern das Wohl und Wehe der Menschheit am Herzen; einsolcher Mann sei z. B. der Herr v. Egidy. Der GenosseReibedanz erwiderte hierauf, daß ein Mann, wie Herr vonEgidy, der in bürgerlich- aristokratischen Vorurtheilen auf-gewachsen sei, kein' Verständmß für den Pulsschlag desarbeitenden Volkes habe und. wie sein„Programm"beweise, auch nicht den Muth besitze, gleich denSozialdemokraten, die Uebel der heutigen Gesellschaft mit derWurzel, d. h. mit dieser Gesellschaft selbst zu beseitigen. Herrv. Egidy entgegnete hierauf, daß auch nach seiner festen Ueber-zeugung andere Verhältnisse eintreten müßten; das deutsche Volkmöge daher 397 thatkräftige, entschiedene Männer in den Reich?-tag senden. Der sozialdemokratischen Partei müsse er jedoch denVorwurf machen, daß bei ihr das Volk da aufhöre, wo diePartei aufhöre. Roth, Kummer und Elend herrschten aber auchin anderen Schichten als denen, auf welche die Sozialdemokratiesich stütze! Auch außerhalb dieser Partei gebe es ehrliche Männerund er glaube kaum, daß ein solcher an dem schwer errungeuenallgemeinen Wahlrecht rütteln werde. Er sei daher dagegen, daßnur Sozialdemokraten in den Reichstag kämen; einer Besserungder Verhältniste könnten sich auch andere Leute angelegen seinlassen. Der Genosse Traube verwies dem Vorredner einigeAusdrücke und legte dann dar, daß ein Sozialdemokratnicht mit ihm marschiren könne, da er auf demBoden des Privatbesitzes und der Monarchie stehe. Der Redneuwarf Herrn von Egidy weiter seine unbestimmte Stellung zurMilitärvorlage vor. Genosse Blum erklärte, daß er keine Nr-fache habe, daran zu zweifeln, daß die schönen Worte, die Herrvon Egidy gesprochen, ihm auch vom Herzen kämen, jedoch beiallem was er gesagt habe, vermisse er die Klarheit, die vor-allemin der Politik verlangt werden müsse. Es sei daher besser, Herrvon Egidy bleibe in de» Konventikeln, wo er bis jetzt in seinerWeise gewirkt habe und überlasse die Vertretung der Volks-interesten den Männern, denen das Volk von Wahlschlacht zuWahlschlacht in immer stärkerem Maße sein Vertrauen geschenkthabe, den Sozialdemokraten. Nach diesen unter brausendemBeifall gesprochenen Worten wurde die Debatte geschlossen.Bekanntgegeben wurde noch, daß Herr von Egidy am Dienstagabermals seine Anschauungen in öffentlicher Wählerversaminlungdarlegen werde. Mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie gingendie Versammelten darauf auseinander.I« 8. Berliner ReichötagS-Wahlkreis«(Bürgersäle)sprach am Sonntag Kaufmann I. Türk in einer überaus gutbesuchten öf f en tli ch e n Wählerversammlung übiw die bevor-stehenden Reichstagswahlen. Nach eingehender Schilderung deszunehmenden Volkselendes ging Redner mit dem Militarismusund dem Verhalten der bürgerlichen Parteien in dieser, wie inallen anderen politischen und wirthschaftlichen Fragen, scharf insGericht. Er schloß seine trefflichen Ausführungen mit demHinweis, daß unter den heutigen Zuständen jeder Besitzlose am15. Juni nur einem sozialdemokratischen Kandidaten seine Stimmegeben könne. Seinem sehr beifällig aufgenommenen Vortragefolgte eine rege Diskussion, an der sich Krause, Haupt,Frau Lange, Wagner und Schweizer bethciligten. Trotzwiederholter Aufforderung meldeten sich die anwesenden An-Hänger der freisinnigen und antisemitischen Partei nicht zum Wort.Unterm Ausnahmegesetz bedauerten speziell die Freisinnigen, mituns nicht diskutiren zu können, da alle derartigen Bersamm-lungen der Auflösung verfielen; jetzt, wo sie die schönste Gelegen-heit dazu haben, fehlt ihnen der Muth. Folgende von Wagnerunterbreitete Resolution fand einstimmige Annahme:„Die Versammlung ist mit den Ausführungen deS Refe-renten voll und ganz einverstanden und giebt ihrem Unwillenüber das Verhalten der Regierung und der reaktionären Abge-ordneten hinsichtlich der Militärvorlage hiermit öffentlich Aus-druck. Die Versammlung ist davon überzeugt, daß durch derenAnnahme der allgemeine Nothstand, welcher in Deutschlandbereits in erschreckender Form Platz gegriffen hat, bis zur Un-erträglichkeit gesteigert wurde. Da wir im tiefsten Frieden lebenund alles Kriegsgeschrei dieser Tage nur Zeitunasmache ist, umfür die Militärvorlage Stimmung zu machen, so erklärt sich dieVersammlung demgegenüber mit dem Verhalten der seitherigensozialdemokratischen Reichstags- Fraktion vollständig in Ueber-einstimmung und verpflichtet sich, bei den bevorstehenden Wahlenam 15. Juni nur dem Kandidaten der sozialdemokratischenPartei, dem Stadtverordneten Kaufmann EwaldV o g t h e r r ihre Stimme zu geben und mit allen Kräften dahinzu agitiren, daß auch im 3. Berliner Reichstags-WahlkreiS derSieg der sozialdemokratischen Partei zufällt."D i m m i ck richtete alsdann einen Appell an die jüngerenGenossen, am Sonntag den 11. Juni, Morgens 7 Uhr, weiteram Mittwoch, Abends 7 Uhr, sowie am Tage der Wahl sich anden im„Vorwärts" noch näher zu bezeichnenden Stellen zurFlugblattverbreitung«. dem Wahlkomitee zur Verfügung zustellen. Darauf wurde die Versammlung mit einem Hoch aufdie Sozialdemokratie, in welches die Anwesenden mit Begeisterungeinstimmten, geschloffen.I« der von 300 Personen besuchten Volksversammlung, welche am 23. Mai in Britz stattfand, sprach der Reichs-tags-Kandidat des Kreises Genosse Fritz Z u b e i l- Berlin. Inzweistündiger, mit großem Beifall aufgenommene Rede gab derReferent Aufklärung über die Militärvorlage, welche die Regie-rung dem bereits mit großen direkten und indirekten Steuerlastenbedrückten deutschen Volt präsentirt. Der Redner wies des fernerennach, daß all« Parteien, mit Ausnahme der Sozialdemokratie.ein Interesse daran haben, den Militarismus aufrecht zu erhalten.Die einzige Partei, welche prinzipiell jeden Mann und jedenGroschen dem Militärmoloch verweigere, sei die sozialdemokratische,und jeder, der gegen die Neubelastung des Volkes sei, jeder, dernicht wolle, daß die Arbeiter wieder zu Staatsbürgern zweiterKlasse degradirt werden, müsse für die Sozialdemokratie eintreten.Die Versammlung war von der Gewißheit erfüllt, daß der sozial-demokratische Kandidat gewählt wird, wenn jeder Parteigenosseseiner Pflicht nachkommt. Die anwesenden Gegner hatten leidernicht den Muth, der Aufforderung des Vorsitzenden zur Betheiligungan der Diskussion nachzukommen. Gegen«ine Stimme wurdefolgende Resolution angenommen;„Die beute, am 23. Mai. io