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hatte, wegen un sittlicher Beleidigung seiner Ghes, fich ausdrüdlich erklärt hatten. Für ihren eigenen Antrag traten| Sonntag und an den arbeiten Weihnachts, Ofter, Bingitfeiertagen: April frau Strafanzeige zu erstatten, falls der Beleidiger nicht bis September 12-6, Ottober und März 12-5, November und Februar 150 M. an die Armentasse zahle. In einem anderen 12-4, Dezember und Januar 12-3. Um Montag und an Feiertagen( außer ähnlichen Fall ist Verurteilung wegen vollendeter Erpressung er den zweiten Feiertagen): geschlossen. gangen, weil der Beleidigungsprozeß durch Zahlung von 10 M. im Winter: an Sonn- und Feiertagen 9-7, an Wochentagen 9-6. Aquarium. Unter den Linden 68a. Im Sommer: täglich 9-7, an eine Armentasse verhindert wurde usw. usw. Eintrittsgeld: 1,00 M., an Sonn- und Feiertagen 50 Pf.; Kinder die Hälfte. um legten Sonntag jedes Monats 25 Bf.

Seit dem Erscheinen des Zuchthausgefeßes suchte das Reichs­gericht noch ein anderes Gebiet, um den Arbeiter zu bestrafen, wegen Erpressung zu bestrafen. Solche Bestrafungen er folgten, weil Arbeiter Mitglieder für ihre Organi jation unter Drohung mit irgendeinem Uebel geworben hatten! Ausdrücklich erklärte das Reichsgericht, auch in der Form eines Rates oder einer Verwarnung könne bereits eine Drohung im Sinne des Erpreffungsparagraphen fein. Rechts­widrig sei der Vermögensvorteil, den der einen Arbeitskollegen unter Drohung zum Beitritt zu einer Organisation Zuredende für den Verein anstrebe. Daß die Gegenleistung, die der Verein gewährt, nach früherer Judikatur selbst des Reichsgerichts die Möglichkeit einer Rechtswidrigkeit ausschließt, verschweigt das Reichsgericht in den gegen Arbeiter ergangenen Erkenntnissen. Diese ungeheuerliche, in der gesamten Welt einzig dastehende moralische Berirrung des Reichsgerichts auf dem Gebiete des Kampfes gegen das Koalitionsrecht wurde selbst außer halb Deutschlands als etwas geradezu Unhaltbares von den te gierungen anerkannt. So heißt es z. B. in den Motiven zum Norwegischen Strafgesetzbuch: Wenn man schlecht und recht jede Drohung, mit der etwas unberechtigtes er reicht werden soll, als strafbar stempelt, fo find exorbitante Reful tate zu befürchten. Die Richtigkeit deffen scheint die deutsche Rechtspragis in der schlagendsten Weise zu bea stätigen. Denn dort hat man so erstaunliche Ver. urteilungen erlebt, wie sie das Reichsgericht gegen Arbeiter ausgesprochen hat, die unter Drohung mit rechtlich zulässiger Ar­beitseinstellung den Arbeitgeber gezwungen haben, gewisse, gegen einzelne Arbeiter getroffene Bestimmungen zu widerrufen- eine Berurteilung, die übrigens nicht einmal den Wortlaut des Gesezes für sich hat."

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nur sie selbst ein. Die Regierungsvorlage wurde fo mit 15 gegen 10 Stimmen in die zweite Lefung hin übergerettet. Wenn in dieser nichts zustande kommt, um die ungeheuerlichen, auf dem Gebiete des Koalitionsrechts vorgenom menen Rechtsbeugungen für die Zukunft zu verhindern, so sind daran die oben genannten drei freisinnigen Abgeordneten in erster Reihe schuld.

Heute beginnt in der Justizgeseknovellenkommission die Be­ratung über ben gegen die Presse gerichteten Anc. belungsparagraphen( lex Eulenburg).

Aus der Frauenbewegung.

Wahleifer der Frauen.

In Australien besteht bekanntlich das Frauenwahlrecht. Zuletzt wurde es im Staate Viktoria eingeführt, und die ersten Wahlen, an denen sich die Frauen beteiligen durften, haben bewiesen, daß die Frauen ihr neuerworbenes Recht zu schäßen wiffen. Von den wahl­berechtigten Männer stimmten 64, von den Franen dagegen über Dabei hatten die Frauen noch mit einer Gegen 83 Prozent. strömung zu kämpfen. Eine Organisation von Antifrauenrechtlerinnen hatte die Einführung des Frauenwahlrechts zu verhindern gesucht und hoffte bei der ersten Wahl zeigen zu können, daß die Frauen in ihrer großen Mehrzahl vom Wahlrecht nichts wissen wollen. Das alte Argument kann sich auf keinen neuen Fall berufen, im Gegen­teil, die Antiftimmrechtlerinnen find glänzend widerlegt worden.

Versammlungen Veranstaltungen.

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Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Donnerstag, den 17. Februar. 81 Uhr, im Neuen Klubhaus, Kommandanten­straße 72: Vortrag. Architekt M. Steiner: Die wichtigsten Merkmale der historischen Stilarten." Am 20. februar, abends 6 Uhr, im Gewerkschaftshaus: Stiftungsfest des Vereins. Kinder unter 14 Jahren haben keinen Eintritt.

Leseabende.

Groß- Lichterfelbe. Freitag, den 18. februar, im Kaiferhof" ( Kranoldplay). Bortrag: Kinderarbeit und Kinderschutz."

Architektur- Museum. Technische Hochschule, Charlottenburg , Berliners ftraße 151. Montag 10-3( auch 5-7%, vom Oftober bis März), Dienstag 12-3,( auch 10-12 für Studienzwede), Mittwoch 10-12, Donnerstag 12-3 ( auch 10-12 für Studienzwede, au 5-7, vom Oktober bis März), Freitag 10-3. Geschlossen: Sonnabend und Sonntag.

Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt. Charlottenburg , Fraunhofer straße 11/12. An allen Wochentagen( außer Montag) 10-1, am Dienstag und Donnerstag auch 6-9 abends. Sonntag 1-5.

Baumuseum. Siehe Verkehrsmuseum.

Berg: und Hüttenmuseum. Invalidenstr. 44. Wochentags( außer Sonnabend) 12-2, am Sonntag: April bis September 12-6, Oftober unb März 12-5, November und Februar 12-4, Dezember und Januar 12-3. Botanischer Garten. Dahlem . Unentgeltlich: Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 2-7, Sonntag 10-7. An Wochentagen vormittags Zutritt nur gegen Erwerbung des Führers"( beim Pförtner).[ Nur im Sommer geöffnet.] Mittwoch 9-6. Botanisches Museum. Dahlem . Montag und Donnerstag 3-6, Eisenbahnmuseum. Siehe Verkehrsmuseum. Kaiser Friedrich- Museum. Monbijoustraße. Eröffnung: an den Bochentagen( außer Montag) um 10, am Montag um 1, am Sonntag und Schluß an den zweiten Weihnachts, Oster- und Pfingstfeiertagen um 12. an allen Tagen: April bis September um 6, Ottober und März um 5, November und Februar um 4, Dezember und Januar um 3. Eintritts­geld: Montag 1 M., Dienstag und Mittwoch 50 Bf. Eintritt frei: an allen übrigen Tagen. Hygienemuseum . Heffischeftr. 4 Dienstag und Freitag 10-2; Sonntag: April bis September 1-6, Oftober und März 1-5, November und Februar 1-4, Dezember und Januar 1-3. alten Museum. Kunstgewerbe- Museum. Prinz Albrechtstr. 7. Besuchszeit wie beim Landwirtschaftsmuseum . Invalidenftr. 42. An den Wochentagen ( außer Montag) 10-3. An jebem dritten Sonntag im Monat: 11-5. Märkisches Provinzial- Museum. Wallstr. 50/54. Besuchszeit täglich ( mit Ausnahme von Sonnabend) 10-3 Uhr. Eintritt frei. Gedrudte Führer 10 Pf. 11-4, Sonntag 12-8. Meereskundemusenm. Georgenstr. 34-36. Sonnabend und Montag

National Galerie. Museumsinsel, an der Friedrichsbrücke. Eröffnung: an den Wochentagen( außer Donnerstag) um 10, am Donnerstag um 1, am Sonntag und an den zweiten Weihnachts, Ofter- und Pfingstfeiertagen um 12. Schluß, an allen Tagen: April bis September um 6, Ottober und März um 5, November und Februar um 4, Dezember und Januar um 3. Die Gewerkschaftskommission hielt am Montag eine Verfamm. Eintrittsgeld: Donnerstag 1 M., Freitag und Sonnabend 50 Pf. Eintritt an allen übrigen Tagen frei.

Verfammlungen.

Bur Beseitigung der in der falschen Rechtsprechung des Reichs­gerichts liegenden Bedrohung eines jeden anständigen Menschen mit der Bestrafung wegen Erpressung gibt es drei Wege: Es ist notwendig, die Mittel der Drohung flar zu umgrenzen, ferner ausdrücklich festzulegen, daß ein rechtswidriger Ver mögensvorteil niemals ein Vermögensvorteil sein kann, der durch eine Gegenleistung, auch wenn diese in der Zukunft liegt, abgegolten wird und der berechtigte Intereffen wahrnimmt, sowie endlich der Weg, die hauptsächlich durch das Reichsgericht bedrohte Koalitionsrechts- und Vereinsrechtsfreiheit der Arbeiter durch lung ab, die zunächst tajuistische Aufzählung der wesentlichsten Fälle sicher zu stellen. Die drei Wege gemeinsam ergriffen, würden verhüten, daß der ungeheure Unsinn aus der Welt der deutschen Rechtspraxis geschaffen wird, daß zwar die Einstellung der Arbeit wegen ungenügender Lohnbedingungen jedem Arbeiter freisteht, daß er aber Gefahr läuft, als Erpresser behandelt zu werden, wenn er die Wahrnehmung seines Rechts ankündigt.

Die Strafiuftianovelle beschritt keinen von diesen Wegen. Sie versuchte lediglich den Grpreffungsparagraphen(§ 253) durch Einschaltung der nachstehend durch Sperrdrud hervor. gehobenen Worte zu ändern:

Wer in der Absicht, sich oder einem dritten einen rechtswidri. gen Vermögensvorteil au verschaffen, das Bermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Dulbung oder Unterlassung nötigt, wird wegen Erpressung mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft, der Versuch ist strafbar."

Wir hatten beim Erscheinen des Gesebentwurfes bereits darauf hingewiesen, daß durch den Vorschlag lediglich die Unter nehmer fortan vor Verurteilung wegen Erpressung geschüßt werden, wenn sie z. B. unter Androhung einer Sperre Herabsetzung der Löhne verlangen. Denn nach der juristischen Begriffsbestim­mung gehört die Arbeitskraft nicht zum Vermögen im juri. stischen Sinne. Der juristische Begriffshimmel hat sich von der nationalökonomischen Auffaffung der Dinge noch ferngehalten. Es würde also geradezu die Klassenjustia augunsten des Unter­nehmers und zuungunsten des Arbeiters auf dem Gebiete des Koa litionsrechts durch den Entwurf legalisiert werden. Ferner aber erklärt der Entwurf in seinen Motiven ausdrücklich, daß teineswegs in sämtlichen Fällen, two gegen den erstrebten Lohn Arbeit geleistet wird, Erpressung nun nicht vorliegen würde; viel mehr fäme es darauf an, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Mißverhältnis vorliege. Dadurch werden also, wenn dieser Entwurf Gesez würde, richterliche Höchsttagen gegen den Arbeiter eingeführt und die Ueberschreitung der Höchst­tage mit Ehrberlust bedroht werden.

Stellung zur Maifeier

nahm. Wie Genoffe Störst en ausführte, handelt es sich lediglich um Beschlußfassung über die Frage: Sollen die Gewerkschaften, obs gleich der 1. Mai in diesem Jahre ein Sonntag ist und die Arbeits­ruhe in diesem Falle nicht als Demonstrationsmittel gelten kann, am Vormittag des 1. Mai die seither üblichen Demonstrationsver­sammlungen veranstalten? Im Namen des Ausschusses der Ge­wertschaftskommission und in Uebereinstimmung mit dem Aktions­ausschuß der Partei empfahl der Redner, daß die Gewerkschaften auch in diesem Jahre am Vormittag des 1. Mai in gewohnter Weise ihre Versammlungen abhalten. Die Versammlung stimmte dem ohne Debatte zu.

Hierauf sprach Körsten über die

Aufnahme einer allgemeinen Lohnstatistik

durch die Gewerkschaaften. Er verwies darauf, daß eine solche Aufnahme notwendig fei, weil sehr oft Anfragen an die Gewerta schaftskommission ergehen wegen Ueberlaffung statistischer Nachweise über Lohnhöhe und dergleichen in den verschiedenen Berufen. Der artiges Material werde bei Tarifberatungen oft verlangt, auch hätten die Gewerkschaftsleitungen in manchen Fällen ein Bedürf­nis, zu erfahren, welche Löhne in anderen Berufen gezahlt werden. Der Ausschuß schlägt vor, die Aufnahme der Statistik in der Weise zu bewirken, daß die Leitungen der einzelnen Gewerkschaften Angaben machen über die vollen Wochenlöhne, die durchschnitt­lichen Wochenlöhne für das ganze Jahr berechnet und den durch Arbeitslosigkeit und Krankheit verursachten Lohnausfall im wöchent lichen Durchschnitt. Eine nach diesen Grundfäßen gemachte Auf stellung des Holzarbeiterverbandes lag der Bersammlung als Muster vor. Die Versammlung beschloß, daß die Gewerkschaften derartige Aufstellungen machen und sie dem Ausschuß übermitteln sollen. Angeregt wurde noch, einer Zusammenstellung aller in den Gewerkschaften bestehenden tariflichen Lohn- und Arbeitsbedin gungen näher zu treten.

Genoffe Brüdner sprach über die

Naturkunde- Museum. Inballbenstraße 43. Montag, Mittwoch, Donnerstag, Sonnabend: April bis September 10-4, Oftober bis März 10-3. Am Sonntag und an giveiten Feiertagen: wie beim Alten Museum . Post- Museum. Leipzigerstr. 16/18. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 10-2. Am Sonntag und an den zweiten Feiertagen: 12-2. Rauch- Museum.( Werke von Christ. Rauch.) Klosterstr. 76. Bochen. tags: April bis September 10-4, Oftober bis März 10-3.

Rathaus. Königstraße. Täglich( außer Donnerstag und Freitag) 10-3, unentgeltlich. Turmbesteigung: April bis September, täglich( auch Donnerstag und Freitag) 10-8, Eintrittsgeld 20 Pf.

Reichstagsgebäude . Königsplat. An Wochentagen 8-9% bor. mittags, am Sonntag 2-4. Eintrittsgeld 50 Pf. 9-11, vormittags, im Winter 10-11 vormittags.

Sternwarte. Endeplaz 3a. Mittwoch und Sonnabend, im Sommer

Sternwarte. Treptower Part. Täglich von 2 Uhr nachmittags ab, im Sommer bis 12 Uhr nachts, im Winter bis 10 Uhr abends. Eintritts. geld: 50 Bf. für Besichtigung der Sternwarte und des Aftronomischen Museums, 1 M. für Beobachtung mit dem großen Fernrohr. Sternwarte der Urania ". Invalidenstr. 57/62. Täglich 7-11 Uhr abends. Eintrittsgeld 50 Pf.

Urania, Sammlungen und toiffenschaftliches Theater. Taubenstr. 48. Täglich von 10 Uhr vormittags ab. Eintrittsgeld 50 Pfennig( für Abend vorstellungen von 1

Verkehrs- und Baumuseum. Invalidenstr. 51. Sonntag 11­Dienstag, Donnerstag. Freitag 10-4, Mittwoch und Sonnabend 2-8. Völkerkunde- Museum. Königgrägerstr. 120. Besuchszeit wie beim Alten Museum .

Museum für deutsche Boltetrachten und Volkskunde. 8'ofter. ftraße 36. Besuchszeit wie beim Alten und Neuen Museum.

Zeughaus. An der Schloßbrüde. Bochentags( außer Sonnabend): März bis Ottober 10-3, November bis Februar 10-2; am Sonntag und an den zweiten Feiertagen 12-3. Stadtbahnhof. Eintrittsgeld: an Wochentagen 1 Mart,( abends nach 6 Uhr 50 Bf.), an Sonn- und Festtagen 50 Bf.; Stinder die Dälfte. Am ersten Sonntag jedes Monats 25 P1.

Zoologischer Garten. Eingänge: Lügow- Ufer, Kurfürstendamm und

Vermischtes.

Dampferzufammenstoß im Hamburger Hafen .

Werbung von Mitgliedern für die politische Organisation In der Strafjuftigkommission betonte ber Geheime gelegentlich der gewerkschaftlichen Tätigkeit. Er führte u. a. aus: Regierungsrat von Tischendorf ausdrücklich, daß bie e sei ein für jeden Parteigenoffen unerwünschtes Mißverhältnis, Aus Hamburg wird vom gestrigen Tage gemeldet: Der heute Regierung auf der Ansicht, daß bei Mißverhältnissen zwischen daß die Wahlvereine Groß- Berlins nur 90 000 Mitglieder zählen, früh im hiesigen Hafen eingetroffene englische Dampfer Greenland Leistung und Gegenleistung auf dem Gebiete des Koalitionsrechts während die Gewerkschaften 225 000 Mitglieder haben. Es müffe ift gestern infolge Rebels in der Nordsee mit einem unbekannten und des Arbeitsrechts Grpreffung vorliegen könne, beharren müsse. das Bestreben jedes Parteigenossen sein, diese Differenz dadurch Fischdampfer zusammengestoßen. Der Fischdampfer sant sofort. Der Bur Unterstüßung feiner Anficht bezog er sich auf einen Auffaß des auszugleichen, daß die Zahl der politisch Organisierten vermehrt englische Dampfer blieb längere Zeit an der Unfallstelle, sah aber Abgeordneten eine. Demgegenüber betonten bie sozialdemo- wird. Zu diesem Zwed habe der Aktionsausschuß der Partei die fratischen Mitglieder der Kommission, Frant, Frohme und Mitwirkung der Gewerkschaften nachgesucht und sich mit dem Aus- nichts von der Mannschaft, sondern nur Bradstäde. Stadthagen mit aller Entschiedenheit, daß unter feinen schuß der Gewerkschaftskommission dahin verständigt, daß in den Umständen, und mag selbst ein Mißverhältnis zwischen Leistung gewerkschaftlichen Betriebsbesprechungen auf die politische Organi und Gegenleistung vorliegen, die Drohung mit einem Streit, falls bestimmte Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht bewilligt würden, als strafbare Grpresjung erachtet werden dürfen. Den fozialdemokratischen Darlegungen traten auch mehrere andere Kommissionsmitglieder bei.

Aus der Mitte der Kommission wurden folgende Anträge zu dem Regierungsentwurf gestellt:

1.( Bom Abgeordneten Gröber): Nach dem Wort Drohung im§ 253 folgende Worte einzuschalten: mit Begehung einer strafbaren Handlung oder mit Behauptung oder Berbreitung einer Tatsache, welche einen anderen berächtlich au machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,".

2.( Bom Abgeordneten Wettstein): Jm§ 253 der Vorlage stati rechtswidrigen Vermögensvorteil" zu sehen: Bermögens. borteil" und dann nach nötigt" einzuschalten: Es sei denn, daß er in Wahrnehmung eines berechtigten Interesses fich ober einem Dritten ben Bermögensvorteil au verschaffen suchte."

meldet wird, find dort in einem Haufe der Alteneffener Straße Zwei Kinder tödlich verunglückt. Wie aus Effen a. b. M. ge gestern zwei Kinder im Alter von 5%, und 6 Jahren, als fie ihrer Mutter, die ausging, nadbliden wollten, aus dem Fenster gestürzt und tödlich verlegt worden.

fation hingewiesen werde sowie Flugblätter zugunsten derselben und Aufnahmezettel für die Wahlvereine verbreitet werden. Ein Mißverständnis sei es dagegen, wenn im Mitteilungsblatt" der Wahlvereine gesagt werde, die Gewerkschaften sollten Versamm lungen zum Bwved der politischen Agitation veranstalten, zu denen die Partei Referenten stelle. Ein derartiges Abkommen sei nicht Bum Untergang des General Chanzh". getroffen worden, könne den Gewerkschaften auch nicht empfohlen Aus Paris wird gemeldet: Nach einer Depesche an den Marine werden. Doch fönne den Gewerkschaften zur Pflicht gemacht minister aus Ciudadela hat die dorthin entsandte Torpedoboots­werden, mehr als bisher ihre Mitglieder hinzuweisen auf die flotille damit begonnen, die umbertreibenden Leichen zu Pflicht, sich der politischen Organisation anzuschließen und in den bergen. Die Zeichen follen, falls nicht Gegenbefehl eintrifft, fämts Betriebsbesprechungen in der erwähnten Weise au wirken. Cohen bemerkte, der Metallarbeiterverband habe in allen lich dort beerdigt werden, nachdem sie zuvor photographiert worden Cohen bemerkte, ber Metallarbeiterverband habe in allen seinen Versammlungen auf die politische Organisation hingewiesen find. Die Unglüdsstelle, wo der General Changh" scheiterte, liegt und tue das auch ferner. Das werde auch bei den anderen Gewerk in der Bucht von Enderoffay auf der äußersten Nordwestspige der fchaften der Fall sein, und dadurch sei es gelungen, bie Mitglieder. Infel Menorca. Das Wetter ist jetzt fehr schön. zahl der politischen Organisationen auf ihre jebige Söhe zu bringen. Wenn es fich jest nur darum handeln solle, die Gelverf. fchaften anzuhalten, daß diese Tattit auch ferner unablässig geübt verden folle, dann fei selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden. Eine hierüber hinausgehende politische Betätigung der Getvert schaften fönnte ihnen Schwierigkeiten machen und müffe deshalb unterbleiben.

Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden, daß die Gewerkschaften es sich angelegen sein lassen, mehr als bisher auf die Gewinnung von Mitgliedern für die Wahlvereine hinzuwirken. Brüdner teilte hierauf mit, daß der Jugendausschuß die Gewerkschaften ersucht, für den Berein Jugendheim

3. Von den sozialdemokratischen Abgeordneten: Der Vorlage und dem§ 253, wie immer er sich gestalten möge, zuzufügen: Das Verlangen, einen Arbeitsvertrag zu schließen, andere in Arbeit zu nehmen, andere Arbeitsbedingungen, insbesondere höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeit au gewähren oder be stimmte Forderungen als Voraussetzung für Fortseßung oder Aufnahme der Arbeit zu erfüllen, sowie das Berlangen, einer Wohltätigkeitsanstalt, einer öffentlich- rechtlichen Korporation, einer Armenkaffe oder einer religiösen, politischen, gewerblichen oder gemeinnüßigen Bereinigung eine Zuwendung au machen, ist nicht als rechtswidrig und der dadurch erstrebte Bermögens( der bekanntlich den Zwed hat, die Mittel zur Errichtung von vorteil nicht als ein rechtswidriger au erachten. Jugendheimen aufzubringen) in der Weise au wirken, daß die Bei der gestern erfolgten Abstimmung fielen durch das Werkstattbertrauensleute und sonstigen Funktionäre Mitglieder für Berhalten von drei freisinnigen Abgeordneten den Berein Jugendheim aufnehmen und deren Beiträge eine alle Verbesserungsanträge. Der Antrag Gröber sammeln, wozu der Jugendausschuß das erforderliche Material murde mit 14 gegen 11 Stimmen( 8entrum, Sozialdemokraten, liefert. Die Bersammlung erklärte sich durch Annahme einer Refo­Polen), der Antrag Wellstein mit 13 gegen 12 Stimmen ablution damit einverstanden. gelehnt. Für den Antrag stimmten das Zentrum, die Sozial Bemotraten und der Bole, sowie der Freifinnige Müller- ferlohn, dagegen die freisinnigen Abgeordneten Sed fcher, Müller- Meiningen und Stora. Und das, wie wohl von allen Antragstellern ausbrüdlich betont wurde, daß die endgültige rebattionelle fassung der zweiten Lesung borbehalten werden müsse.

Lediglich um nun wenigstens eine zweite Lesung in ber Kom miffion zu ermöglichen, ftimmten die drei Sozialdemokraten mun mehr für die Regierungsvorlage, gegen deren Inhalt sie fich an

Auf Ersuchen des Genoffen Rörsten erklärte sich die Bera fammlung dafür, daß sich die Gewerkschaften, damit sie im Tele phonbuch leicht aufgefunden werden können, unter der Bezeichnung: Gewerkschaften( freie) eintragen laffen.

Museen, Sammlungen, Sehenswürdigkeiten.

( Zutritt ift unentgeltlich, wenn nichts anderes vermerkt ist.) Altes und Neues Museum . Am Luftgarten Wochentags( außer Montags): April bis September 10-4, Dftober bis März 10-3. Am

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Der Raubmord in Boguslawice.

Der des Morbes berdächtige Roscinati foll fest, wie aus Bleichen gemeldet wird, gestanden haben, den achifachen Raub mord in Boguslawvice begangen zu haben. Er will den Word allein in einer halben Stunde ausgeführt, fich dann Sachen der Ermordeten angezogen und die blutbefleckten Uniformstüde im Getreideschober verstedt haben.

Das Hochwasser. Einer Meldung aus Bourges en Oreffe ( Dep. Ain) zufolge hat das hochwasser die Deiche der Saône burch brochen und zwei Dörfer überflutet. Die Bewohner konnten nur das nadte Leben retten.

Die Untersuchung über den Brand im Tschiragan- Balaft ist einer Meldung aus Ronftantinopel zufolge fezt abgefchloffen. Es wurde, wie verlautet, festgestellt, daß das Feuer durch einen Zufall entstand, dessen Ursache nicht befannt ist.

Eingegangene Druckfchriften.

Kommunale Praxis", Wochenschrift für Kommunalpoliti! und Ge meindefozialismus. Die Hefte 4 und 5 find erschienen. Wöchentlich erscheint 1 Heft. bonnementspreis vierteljährlich 3 M. Berlag Buchhandlung Bormärts, Berlin SW. 68.

In Freien Stunden. Hefte 4 und 5 sind erschienen und bingen außer dem Hauptroman Die bendburg von Bruno Bille bie Fortsetzung der zählung Romana" von Theodor Mügge fowie einige Heinere Episoden ernsten und heiteren Inhalts. In Freien Stunden foftet 10 Bf. pro Heft. Brobenummern liefert der Verlag Buhandlung Borwarts, Berlin SW. 68, fostenlos.