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Nr. 40. 27. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Donerstag, 17. februar 1910.

Gewerkschaftliches.

guthaben ihrer Mitglieder zu erreichen, stellte die Gewerkschaft Bürgschaft in Höhe von 180 000 Dollars.

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Streit im Kruppschen Betriebe. Die Kapitalisten sind sich denn auch ihres Sieges stolz bewußt, au Rheinhausen , wo in letzter Zeit mehrfach Lohnreduzierun Jm Betriebe der Kruppschen Friedrich Alfred Hütte wie schon dem Schlußplaidoyer des Anwalts der Firma Loewe 11. gen vorgenommen wurden, sollten am Montag abermals in einer Der amerikanische Butmacherverband zu Co. zu entnehmen war. Dieser meinte:" Die beiden Entscheidungen Abteilung, dem Hochofenwerke, Rohnabzüge vorgenommen 222 000 Dollar Boykottbuẞe verurteilt!( das Urteil im Prozeß gegen Gompers und die Entscheidung des werden. Dagegen erhoben die Arbeiter Widerspruch. Die Direk. Während die Schildbürgerei des amerikanischen Fleischboykotts, Bundes- Obergerichts im gegenwärtigen Prozeß) gewähren zu- tion ließ sich froß der Vorstellungen der Arbeiter auf nichts ein, der nur die kleinen Händler und Schlächter aus dem Geschäft sammen sowohl den Fabrikanten wie den unabhängigen(!) Ar- wie sie auch die Vorstellungen anderer Abteilungen, in denen Lohn beitern wirksamen Schutz; sie werden voraussichtlich in der sozialen abzüge borgenommen waren, ignoriert hatte. Die gewerkschaftlichen treibt und dadurch die Uebermacht des Großkapitals noch stärkt, und politischen Geschichte der Vereinigten Staaten dieselbe Rolle Organisationen sind so schwach im Kruppschen Betriebe, daß sie ohne von der Kapitalistenpreffe applaudiert wird und eine Gruppe spielen wie das im Taff- able- Falle ergangene Urteil des bri- glaubte die Direktion auch wohl, sich um die Vorstellungen nicht Einfluß auf die Gestaltung der Lohnverhältnisse bleiben. Deshalb mittelständlerischer Reformer in Washington gerade dabei ist, eine tischen Lordgerichtshofes seinerzeit in England." In dem letzten fümmern zu brauchen. Etwa 500 Sochofenarbeiter stellten darauf Organisation zur Boykottierung der Trusts im ganzen Lande zu Punkte wünschten wir von Herzen, der Kapitalsadvokat behielte die Arbeit ein. Die Arbeiter in der Kokereiabteilung, die erst vor etablieren, hat die schuftige amerikanische Klassenjustig ein Urteil Recht. Denn die geschichtliche Rolle der Taff- Bale- Entscheidung 14 Tagen mit Abzügen am Lohn beglückt waren, lehnten es ab, Aus produziert, das den Boykott als wirksame Waffe im Klaffenkampf bestand nicht zuletzt darin, daß sie ein politisches Erwachen der hilfsarbeit zu leisten, ebenso die Abteilung Brikettfabrik. Da indes der Arbeiter tatsächlich unmöglich macht und sogar das Streifrecht englischen Arbeiterklasse herbeiführte und ein Eingreifen der Ge- der Streit nur als ein sogenannter" wilder" bezeichnet werden in Frage stellt. Das Bundeskreisgericht in Hartford , Connecticut , sekgebung zugunsten der Arbeiter zur unmittelbaren Folge hatte. kann, so werden weitere Unterhandlungen wohl kaum etwas üben

verurteilte am 4. Februar den Sekretär des Landesverbandes der Sutmacher, Martin Lawler, sowie 204 Verbandsmitglieder zur Bahlung von 222 000 Dollar( zirka 900 000 M.!) Schadenersatz an die Hutfabrikanten Loewe u. Co. in Danbury. Das Verdikt der Geschworenen hatte den der Firma durch den Boykott zugefügten Schaden auf 74 000 Dollar beziffert, aber der Richter machte flotten Gebrauch von einer gefeßlichen Bestimmung, die ihm erlaubt, die

Berlin und Umgegend.

Die Gewerbeordnungsnovelle und die Lohnbücher in der Kostümschneiderei.

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und die Bewegung wird im Sande verlaufen, wenn es nicht den Hirsch- Dunckerschen Gewerkschaftlern, die zu vermitteln suchen, ge Tingen follte, ein fleines Bugeständnis zu erlangen und dadurch Wiederaufnahme der Arbeit zu erreichen.

Ju der Schuhfabrik von Dregler u. Co. su Pirmasens haben wegen Lohndifferenzen sämtliche Zwider der Maschinen­ist fernzuhalten.

von der Jurh ermittelte Summe zu verdreifachen. Die Verurteilung vor einiger Zeit zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und der abteilung und auch die Handzwider die Arbeit niedergelegt. Zuzug

erfolgte auf Grund des famosen

wendung auf die Gewerkschaften sich bei seinem Erlaß die per berfeste kapitalistische Phantasie nichts träumen ließ.

Wie wir schon in Nr. 29 des Vorwärts" mitteilten, haben Arbeitgeber in der Kostümschneiderei Verhandlungen stattgefunden über die Durchführung des durch die Gewerbeordnungsnovelle not­wendig gewordenen Fünfuhrfeierabends an den Sonnabenden und Der Prozeß zog sich seit sechs Jahren hin. Zuerst waren Vorabenden der Festtage. Eine Einigung war und ist in dieser Loewe u. Co. mit dem Bescheid, daß das Shermansche Anti- Trust Frage auch jezt noch nicht zustandegekommen. In einem Teil der gesez sich auf den Boykott nicht anwenden lasse, abgewiesen worden. Geschäfte ist allerdings die halbstündige Verkürzung der wöchent Darauf erwirkte die Firma eine Entscheidung des Ober- Bundes- lichen Arbeitszeit ohne Lohnabzug durchgeführt, wie es dem Sinne gerichts in Washington , die noch über das gegen Gompers ge­gerichts in Washington , die noch über das gegen Gompers ge- der Gewerbeordnungsnovelle entspricht. Aber der Arbeitgeberber fällte Urteil hinausgeht und das Boykottrecht der Arbeiter direkt band der Kostümschneiderei besteht darauf, daß die halbe Stunde durch Einschränkung der Baufen wettgemacht werde. Am Dienstag aufhebt. Es heißt da:" Tun fich Mitglieder von Arbeiterorganis beschäftigte fich nun eine außerordentlich zahlreich besuchte Ver. fationen zusammen, um Hutfabriken das vorhandene Absatzgebiet sammlung der Kostümschneider und Schneiderinnen, die den großen wegzunehmen, indem sie die Fabrikanten durch den Boykott an der Saal der Arminhallen füllte, mit dieser Angelegenheit. Der Re­Herstellung von Hüten, die zum Versand nach anderen Staaten ferent Runze wies nach, daß gemäß den Bestimmungen des bestimmt sind, verhindern, oder indem sie den in anderen Staaten Tarif- und Arbeitsvertrages die Gewerbeordnungsnovelle ohne wohnenden Kunden der fraglichen Fabrik den Weiterverkauf der weiteres eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 52% Hüte unmöglich machen oder die Lust, mit den Fabrikanten in auf 52 Stunden ohne Lohnabzug mit sich bringen muß. Der Redner empfahl nun, zunächst einmal das Gewerbegericht als Eini­Geschäftsbeziehungen zu bleiben, vergällen wollen, so bilden fie gungsamt anzurufen. Die Arbeitgeber hatten jedoch erklärt, daß sie eine Vereinigung zur Beschränkung des zwischenstaatlichen Han- einen ihnen nicht günstigen Schiedsspruch des Einigungsamtes nicht dels im Sinne des Anti- Trustgesetzes vom 2. Juli 1899. Nach annehmen würden. Unter diesen Umständen liege auch für die Sektion 7 des Gesezes sind die Mitglieder einer solchen Vereini- Arbeitnehmer gar kein Grund vor, für sich von vornherein den gung einer Verurteilung zum dreifachen Schadenersatz unterworfen. Schiedsspruch als bindend anzuerkennen. Der Redner führte ferner Der Schadenersaz kann von den durch die Verlegung des Ge- aus, daß mit den Arbeitgebern wiederholt über die Einführung sezes in ihrem Geschäft oder ihrem Eigentum geschädigten Per- der 2ohnbücher verhandelt worden ist. Aber den Arbeitgebern sonen auch dann eingeklagt werden, wenn das Geschäft der Ge- gefällt das Lohnbuch, wie es ausgearbeitet worden ist, nicht. Sie schädigten nur zu einem unwesentlichen Teil in dem Staate, in hatten offenbar gedacht, daß es eine Art Arbeitsbuch werden sollte, bas mißliebigen Arbeitnehmern gegenüber gleichfam als Steckbrief dem seine Firma ihren Sitz hat, durch das Vorgehen der Arbeiter bienen könnte. Das fertige Lohnbuch ist jedoch so beschaffen, daß es vereinigung beeinträchtigt wurde, oder wenn die Arbeiter, die sich eine Kontrolle über die Durchführung des Tarifvertrages bietet, zur Schädigung des Fabrikanten zusammentaten, selbst nicht im und das ist es, was denjenigen Arbeitgebern, die den Tarif nicht zwischenstaatlichen Handel tätig sind." Das Oberbundesgericht genau befolgen, nicht gefällt. Die Arbeitgeber haben gegen das wies die Sache an das Bundesgericht in Hartford zurück mit der Lohnbuch die Einwendung erhoben, daß ihnen die Ausfüllung allzu Anweisung, sich an obige Entscheidung zu halten. Die Folge war biel Arbeit mache, aber ihnen soll diese Arbeit gar nicht zugemutet das sensationelle Urteil vom 4. Februar. Bezeichnend ist die werden, sondern jeder Arbeiter und jede Arbeiterin soll diese Ein­Art und Weise, wie das Urteil in Hartford zustandekam. Der prüfen hat, ob alles stimmt. Die Arbeitnehmer werden beim Gini­tragungen regelmäßig machen, so daß der Arbeitgeber nur nachzu Richter, Watt heißt der Mann, gab den Geschworenen eine ge- gungsamt auch darauf dringen, daß dem Tarifvertrag hinsichtlich bundene Marschroute. Er sagte ihnen, daß eine Verbindung der Lohnbücher volle Geltung verschafft wird. Mit der Einführung zur Beschränkung des zwischenstaatlichen Handels" ohne Frage be- der Lohnbücher wird bei mehreren Firmen eine Lohnerhöhung ein­standen habe, und fuhr dann fröhlich fort: Sie( die Geschworenen) treten müssen, weil sie bisher die tarifmäßigen Löhne nicht zahlten. haben aber die unabweisbare Pflicht, die von mir ausgesprochene Deshalb wird es wohl hier und da zu Differenzen kommen. Außer­Ueberzeugung als Gesetz hinzunehmen und im vorliegenden Falle dem soll dafür gesorgt werden, daß der Tarifvertrag weiterlin bei einer Anzahl von Firmen durchgeführt wird, die ihn bisher anzuwenden." Der weise und gerechte Richter erlaubte den Ge- noch nicht anerkannt haben. Bei der Einmütigkeit der Kostüm schworenen nur, über die Höhe des Schadenersatzes zu bestimmen, schneider und Schneiderinnen wird es gelingen, dem Tarifvertrag in jeder Hinsicht volle Geltung zu verschaffen.

die er dann verdreifachte!

Natürlich werden die Hutmacher das Urteil anfechten, aber leider läßt bas bereits wiedergegebene Gutachten des Ober- Bundes­gerichts ihnen wenig Aussichten. Auf Antrag der Verteidigung wurde die Vollstreckung des Rauburteils um 60 Tage verschoben. ,, Wenn die Entscheidung aufrecht erhalten wird," so führte der Hutmacherdelegierte in seinem Bericht in der Central Federated Union, dem gewerkschaftlichen Zentralförper New Yorks , aus, so wird sie aller zwischenstaatlichen( über einen einzelnen Staat der Union hinausgreifenden) Tätigkeit der Gewerkschaften ein Ende machen. Unsere Lage erscheint ziemlich dunkel, aber selbstredend werden wir Berufung einlegen und die Sache, wenn nötig, vor das oberste Bundestribunal bringen." Vorerst wird am 7. März ein Berhör vor Richter Platt erfolgen, wobei die Berteidigung einen Antrag auf Auckraftsehung des Verdikts wegen übertrieben hoher Schadenfestsezung" begründen werde. Ueberflüssig zu sagen, daß die Hutmacher hierbei einen gegen alle organisierten Ar­beiter des Landes geführten Schles abzuwehren suchen, der, wie schon bemerkt, sogar das Streifrecht gefährdet und offenbar auf vollständige Wehrlosmachung der Gewerkschafte abzielt. Einst weilen," meint die" New Yorker Volkszeitung", sann noch nicht verboten werden, daß jemand die Arbeit einstellt. Aber ein Streif­beschluß ist auf Grund des Shermangesetes wahrscheinlich schon an sich eine Verschwörung zur Einschränkung des Handels", ist es aber ganz sicher, wenn etwas anderes verlangt wird, als was die Streifer ganz direkt betrifft, als beispielsweise die Entlassung von Nichtgewerkschaftlern, Beschränkung der Zahl der Lehrlinge usw. Ferner wird der Streit ungefeßlich, wenn in seinem Berlaufe etwas ungesetzliches geschieht, was auf Zusammenwirken von Strei­fern zurüdgeführt werden kann. Auch dann tritt das Sherman­gefeh ein."

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Die Distusfion, die dem Referat folgte, bewies, daß die An­wesenden mit den Ausführungen durchaus einverstanden ware: 1. Die Versammlung nahm einstimmig folgende Resolution an:

Im Münchener Schuhmachergewerbe besteht seit 1907 eln Tarifvertrag, der bis 1909 Geltung hatte, dann ein Jahr weiter. lief, weil keine der Parteien ihn fündigte. Die Gehilfen haben jetzt den Tarif gekündigt und verlangen eine Rohnerhöhung, da der Verdienst äußerst gering ist. Nach Angaben der Innungs­der Berdienst äußerst gering ist. Nach Angaben der Innungs­frankenkasse haben nur wenige Schuhmacher in München einen Tagesverdienst von über 3,50 M., der Durchschnittsverdienst be­trägt 18,54 m. wöchentlich. Dazu kommt, daß die übergroße An­Gehilfen verlangen 15 Bros. Lohnerhöhung; sie erklären sich zu zahl der Arbeiter auch die Furnituren ſelbſt ſtellen muß.. Die Unterhandlungen mit den Unternehmern unter Mitwirkung des Gewerbegerichts bereit.

Ausland.

Arbeitskonflikte in Desterreich.

Das arbeitsstatistische Amt des österreichischen Handelsministe riums hat foeben die Statistik der Arbeitskonflikte im Jahre 1909 herausgegeben. Wir entnehmen die hauptsächlichsten Daten.

Von den 617 Konflikten, die dem Amt zur Kenntnis kamen, liegen Daten über 515 vor. Davon waren 495 Arbeitseinstellungen und 20 Aussperrungen. Die von den Ausständen betroffe nen 1307 Betriebe beschäftigten 102 810 Arbeiter, von denen 59,1 Prozent die Arbeit einstellten. In 61 Proz. aller Streits war Un­zufriedenheit mit den Löhnen die Ursache, in 13,7 Proz. Entlassung von Arbeitern, in 10,9 Proz. der Wunsch nach Berkürzung der Arbeitszeit. Ueber die Erfolge der Streits wird berichtet, daß 17,8 Proz. aller Streits mit vollem Erfolg endeten, 42,8 Proz. mit teilweisem, 35,4 Proz. ohne Erfolg, bei den restlichen 4 Proz. war der Ausgang unbekannt.

Insgesamt stellen die erfolgreichen Streifs 60,6 Proz. mit 60,8 Proz. der Streifenden dar. Von den 495 Streiks kennzeichnen fich drei Viertel als Angriffsstreiks, 9 Proz. als Abwehrstreifs. Wenn die offizielle Statistik schon von Abwehrstreiks spricht, muß kann sich denken, daß in der Zeit der furchtbarsten Krise gewiß der Charakter des Kampfes schon äußerst unzweifelhaft sein. Man der größte Teil der opferreichen Streits die Folge von Provokatio­nen der Unternehmer war, die selbstverständlich überall die Zeit des größten Standes der industriellen Reservearmee zur Ver­schlechterung der Arbeitsbedingungen auszunutzen bestrebt sind. Ueber die Aussperrungen wäre zu sagen, daß sie 588 Betriebe betrafen, die 16 216 Arbeiter beschäftigten und 12 813 babon aussperrten. Als Veranlassung der Aussperrungen wurden ange geben in 6 Fällen Streiks in einzelnen Betrieben, unzufriedenheit mit der Arbeitsordnung seitens der Arbeiterschaft in 2 Fällen, Bohnbifferenzen 6mal, Unzufriedenheit mit der Arbeitsdauer zwei. mal, eigenmächtiges Feiern am Weltfeiertag des Proletariats zweimal, passive Resistenz einmal.

Bon den Streiks dauerten fast die Hälfte 1-5 Tage, 14,5 Prog. 6-10 Tage, 10,3 Proz. 11-15 Tage, 5,3 Prog. 21-30 Lage,

" Die heute den 15. Februar cr. in den Arminhallen ver­sammelten Kostümschneider und-Schneiderinnen nehmen von den wegen der Durchführung der Gewerbeordnungsnovelle durch den 5,5 Proz. dauerten 51-100 Tage. Unter den Aussperrungen finden Verband der Schneider und Schneiderinnen mit dem Verband wir je eine von 124 Tagen, von 150 und selbst 163 Tagen. Berliner Gewerbetreibender der Damenmaßschneiderei geführten Verhandlungen Kenntnis und erklären, daß sie dem von den Ar­beitgebern gemachten Vorschlag, die Bausen am Sonnabend zu expeditionsarbeiter Wiens durch eine Reihe von Tarifverträgen, die türzen oder tvegfallen zu lassen, nicht zustimmen fönnen. Sie beauftragen daher die Ortsverwaltung, gemäß den Bestimmungen des Tarifvertrages, das Gewerbegericht als Ginigungsamt anzu­rufen.

Weiter berurteilt die Versammlung das Verhalten der Ar­beitgeber den Lohnbüchern gegenüber. Die Einführung der Lohnbücher ist durch den Vertrag zwischen den Parteien verein­bart und die Weigerung der Arbeitgeber, dieser Verpflichtung nachzukommen, muß als ein Verstoß gegen den Vertrag bezeichnet werden. Die Versammelten fordern daher die Einführung der bereits fertigen Lohnbücher und beauftragen die Ortsverwaltung, die hierzu erforderlichen Schritte zu unternehmen. Sollten die Arbeitgeber sich dennoch weigern, so lassen die Versammelten dar­über feinen Zweifel, daß sie auch bereit sind, in derselben Weise wie der Vertrag erobert wurde, demselben Achtung und Geltung zu verschaffen."

Achtung, Kleber! Die Sperre über den Bau Innsbrucker Straße 8, Unternehmer Gilberg , Bau Lorenz, ist hiermit aufgehoben. Der Tarif ist anerkannt. Es wird in Lohn gearbeitet. Die Ortsverwaltung.

Deutfches Reich.

Lohnbewegungen in der Steinindustrie.

Erhebliche gewerkschaftliche Erfolge erzielten die Zeitungss ihre noch junge Organisation mit den Verlagen abschließen konnte. Als für die österreichischen Preßverhältnisse bezeichnend sei eine Vertragsbestimmung hervorgehoben, die eine bestimmte Entschädi gung für die Arbeit bei den zweiten Auflagen infolge Konfistation der ersten festsetzt. Die besten Arbeitsbedingungen bestanden schon vor der Tariffampagne der Arbeiter bei unserm Bruderblatt, der Arbeiterzeitung".

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Die außerordentliche Gemeindehilfe für die Arbeits­losen in Kopenhagen .

Die Stadtverordnetenversammlung von Kopenhagen hat am Montag mit allen gegen die Stimmen der Antisozialisten weitere 100 000 Stronen zur Unterstübung der Arbeitslosen bewilligt. Dies ist ein außerordentlicher Beitrag zur Unterstüßungsvereinigung, die, wie in anderen Gegenden Dänemarks die Freien Hilfs kassen, Leuten in bedrängter Lage Unterstützung gewährt, welche nicht die Folgen der Armenunterstützung nach sich zieht. Ais ordentlicher Beitrag sind für jene Vereinigung bereits 180 000 Kronen bewilligt und dazu kommt noch ein weiterer ordentlicher Beitrag von 120 000 kronen. Ferner hat die Stadt schon auf Grund des Notgefeßes vom 8. Mai 1909 ungefähr 250 000 kronen für die weitere Unterstützung der ausgesteuerten arbeitslosen Mit­glieder der Gewerkschaften ausgegeben. Es kommt also eine Summe von 600 000 Stronen fommunaler Mittel zur Linderung des Notstandes heraus.

Seinen Sinn erhält das Urteil von Hartford aber nicht nur durch die ungeheuerliche Höhe der verhängten" Buße" und die Be In den schlesischen Orten Bunzlau , Alt- Warthau, gründung, sondern auch durch den Umstand, daß es sich als die Rackwik und 2öwenberg haben etwa 400 Sandsteinarbeiter Der Bewilligung jener 100 000 Kronen, die der Magistrat vor Strönung eines organisierten tapitalistischen Komplotis gegen die den Bezirkstarif gekündigt. Die Steinmeßmeister verlangen nun, geschlagen hatte, ging eine scharfe Debatte voraus. Ein Wort­Arbeiterklasse erweist. Wie die Verhandlung ergab, stedte die über daß die Tariffündigung zurüdgezogen werden soll, weil die Stein- führer der Antisozialisten meinte, daß es in keiner Weise Aufgabe das ganze Land verbreitete Anti- Boykott- Association dahinter, die industrie Rohnerhöhungen nicht mehr bertragen könne. Um die der Kommune sein könne, die Folgen der Arbeitslosigkeit zu be einen Prozeßfonds von Millionen Dollars angesammelt und auch Steinmeßen gefügig zu machen, find in Bunzlau Maffen- feitigen. Die dänischen Arbeiter hätten Geld genug gehabt, den Bemerkt sei, daß der" dummen und sinnlosen" Streit in Schweden zu unterstüßen. Nun diesen Prozeß bezahlt hat, bei dem die Kapitalisten sicher waren, entlassungen vorgenommen worden. auf ihre Kosten zu kommen. Denn es ist ja der Kapitalismus, der schlesische Sandstein beim Arbeiten sehr viel Staub entwickelt; sollten sie nicht kommen und Anspruch auf unser" Geld erheben. in demselben Sinne wie die Hutfabriken auch die amerikanischen 87 roz. der verstorbenen Steinmeßen im schlesischen Distrikt Die fozialdemokratischen Stadtverordneten blieben selbstverständ Gerichte betreibt". Weshalb 3. B. fein bürgerlicher Hahn danach fallen der sogenannten Berufskrankheit"( der Lungenschwindsucht) lich die Antwort darauf nicht schuldig und machten auch die Anti­frähte, als der sozialistische Appeal to Reason" dem Chicagoer zum Opfer. Es ist somit ganz erklärlich, wenn die Steinarbeiter sozialisten darauf aufmerksam, daß es doch nicht ihr Geld, sondern höhere Löhne verlangen. das der Steuerzahler im allgemeinen war, das hier bewilligt Appellationsrichter Großcup, demselben, dessen Milde dem Deltruit Die Pflastersteinarbeiter und Kleinschlagschläger der Firma werden sollte. Wie der sozialdemokratische Bürgermeister Jensen die berühmte 29 000 000 Dollarbuße erließ, jüngst durch facsimilierte Siegheim in Wildemann stehen seit acht Wochen im bemerkte, war die Frage einfach die, ob einer großen Anzahl von Wiedergabe von Bettelbriefen an Eisenbahnverwaltungen ufw. ge. Streit. Die Arbeiter wollen eine 10prozentige Lohnreduktion ab- Notleidenden durch die Armenpflege geholfen werden, und meine Bestechlichkeit nachwies. Zum Programm gehörte es übri- wehren; desgleichen erstreben sie die Anerkennung des Koalitions- sie damit ihre Wahlrecht verlieren sollten, oder, ohne diese Folge, gens, daß bereits im Jahre 1904, als die Klage eingeleitet wurde, rechtes, denn Siegheim verlangt von den Arbeitern den Austritt durch die Unterstüßungsvereinigung. llebrigens kommen in diesem nicht nur das Verbandsvermögen, sondern in zahlreichen Fällen aus dem Steinarbeiterverband. Die Firma bietet alles auf, um Fall die bewilligten Gelder vor allem armen Witwen und uns Streifbrecher anzuwerben. organisierten Leuten zugute, nicht den organisierten Arbeitslosen, auch das pfändbare Privatvermögen der Hutmacher beschlagnahmt In Balduinstein ( Bahn) stehen 32 Marmorarbeiter im so daß die Aufregung der Antifozialisten über das viele Geld, das murde, so daß die kapitalistischen Raubfrallen ihres Objekts voll- Streit. Die Firma Krebs maßregelte die ganze Vorstandschaft, die dänische Arbeiterschaft für den schwedischen Generalstreit auf tommen sicher sein dürfen. Um Freigabe der tonfiszierten Bantum die Arbeiterorganisation loszuwerden. gebracht hat, um so weniger am Blake war,