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Bel Ben Sozialdemokraten.) Jd bitte Sie nochmals, ziehen Sie halten. Veranstalter der Vorträge war, wie Maurenbrecher am Ueberschrift: Die Dortmunder Ortskrankenkasse vor dem ZuIhren Antrag zurück, dann wird unser einstimmiges Votum nicht Dienstag felbst angab, der Buchverlag der Hilfe" in fammenbruch", die Vorgänge auf einer Generalversammlung der ungehört bleiben!( Beifall.) Berlin . Da am zweiten Abend freie Aussprache stattfand, bat er die Ortskrankenkasse in recht unchristlicher Weise auszuschlachten sucht. Stadtv. ulstein( soz.- fortschr.): Wir stehen beiden Anträgen Hörer, sich als Versammlung zu betrachten und einen Vorsitzenden Der großen Belastung der Kasse wegen( durch die Krise und sympathisch gegenüber, jähen aber auch lieber, wenn der Antrag als Leiter der Diskussion anzuerkennen. Er hatte auch gleich durch die städtischen Straßenarbeiter, die sehr ungünstige Risiken Arons zurüdgezogen würde. Eine größere Enttäuschung uns zu einen passenden zur Hand, nämlich den Geschäftsführer darstellen) hatte die Aufsichtsbehörde eine Statutenänderung berbereiten, als die Vorlage uns bereitet hat, ist unmöglich. Die Bei- Schneider vom Buchverlag der Hilfe", mit dem langt. Jm christlichen" Blatte heißt es nun: behaltung der Wahlkreiseinteilung ist ein Schlag ins Gesicht der Maurenbrecher das Geschäft eingegangen ist. Im Saale hatte" Jeder Gewerkschafter wird nun erivarten, die Genossen" Bevölkerung Berlins. Wer die öffentliche Wahl will, will auch den derselbe Berlag auch einen Bücherverkaufsstand, auf dem würden in bedrängter Lage neuerdings eine Beitragserhöhung vor Terrorismus, der in Berlin nicht bloß von oben, sondern auch von neben Schriften von Maurenbrecher auch solche von Fr. Naumann, genommen haben, um einmal erworbene Rechte nicht mehr preis unten sich geltend macht.( Beifall.) Weinheimer, Rohrbach und anderen lagen. Auch das Publikum war zugeben. Aber weit gefehlt. Die sozialdemokratischen Mitglieder Stadtv. Körte( Fr. Fr.): Die Mehrzahl von uns stimmt dem sehr distinguiert", loftete es doch 1, 2 und 3 Mark Eintritt für des Vorstandes..... unterbreiteten der Generalversammlung am Antrag Cassel zu. beide Abende. Maurenbrecher befand sich also vollständig unter 23. Januar einen Antrag auf Kürzung der Rechte" usw. Stadtv. Borgmann: Nach den Erklärungen des Stadtb. Caffel seinen alten Freunden. siche ich unseren Antrag zurück.( Lebhafter Beifall.)
Der Antrag Cassel wird nach Probe und Gegenprobe einftimmig angenommen.( Stürmischer allseitiger Beifall.) Zur Beschlußfaffung steht ferner die Vorlage wegen Uebernahme, Bersegung und Unterhaltung. der Königskolonnaden.
Stadtv. Körte: Das Schicksal eines der schönsten Baudenkmäler Berlins ist leider entschieden. Die Gründe für die Berlegung wiegen so leicht, daß kein Denkmal Berlins auf feinem Plage mehr sicher ift, und das in einer Beit, die von Denkmalsschuß nur so überfließt!( Lebhafte Zustimmung.) Berlin befindet sich aller dings in einer Zwangslage. Stadtv. Giese(. 2.): Diejenigen, die diese aalglatte Baffage täglich passieren müssen, sind hocherfreut darüber, daß wir die Kolonnaden so billig von da weg verlegen fönnen.( Burufe.) Stadtv. Borgmann: Ich stimme dem Kollegen törte zu. Der größte Schaden ist aber dem Baudenkmal schon zugefügt worden, als die Stadtbahn dicht daran vorübergeführt wurde. das Kunstwerk zu versetzen, so wird es an sich nicht leiden, fondern weiter allen, die es sehen, zur Freude gereichen. Der Verkehr hat sich in der Gegend in ungeahnter Weise entwickelt; gewinnt er freie Bahn, so kann man auch den Schmerz überwinden, dem Kollege Körte Ausdruck gegeben hat.
Stadtb. Ladewig( N. 2.): Durch die Anlage der Stadtbahn ist den Kolonnaden feineswegs der größte Teil ihrer Schönheit genommen worden. Ich habe in ihnen auch kein Verkehrshindernis entdecken fönnen; das tun nur die Verkehrsfanatiker.( Die andauernde Unruhe der Versammlung verschlingt die ferneren Ausführungen des Redners.)
und
gute Arbeit
Soziales.
Ausbeutung weiblicher Arbeitskraft.
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Wir würden auf das Gerede nicht weiter eingehen, wenn nicht die Wahrscheinlichkeit bestände, daß der Reichsverband" den Happen erwischt. Wir wollen daher mitteilen, daß im vorliegenden Falle die Beitragserhöhung von der Zustimmung der Unternehmer bertreter abhängig war und daß die Sozialdemokraten wußten, daß diese Zustimmung nicht zu erlangen war. Mithin waren die sozialGin Fall systematischer Ausbeutung weiblicher Arbeitskraft demokratischen Borstandsmitglieder vor eine Zwangslage gestellt beschäftigte in ihrer letzten Sigung die 4. Kammer des Berliner und es blieb nur übrig, eine geringe vorübergehende- HerabStaufmannsgerichts. Als Klägerin trat die 19jährige Kontoristin minderung der Leistungen vorzuschlagen. Dieser Sachverhalt ist Roja N. gegen die Deutsche Uhren- Industrie", Jonas Zeier, auf. dem Artifler im„ chriftlichen" Gewerkschaftsblatt sehr wohl bekannt Fräulein N. erhebt Anspruch auf 40 M. für im Monat Dezember gewesen und tennzeichnet sich somit die irreführende Darstellung als Fälschung. geleistete Ueberstunden. Die Klägerin, die bereits im vierten Die christlichen" Vertreter suchten nun in der GeneralverJahre bei der Firma tätig war und es aulest auf ein Gehalt bon fammlung auf ihre Weise im Interesse der Kasse zu wirken, fie S5 M. gebracht hatte, war schon im November von 8 Uhr morgens wollten bessere Vorschläge" bringen. Die Gelegenheit wurde den bis 21 Uhr nachts tätig. Im Dezember wurde im Geschäft des Leuten gegeben, aber da nicht anzunehmen ist, daß etwa vielleicht Beklagten sogar bis 1 Uhr gearbeitet, so daß die Klägerin täglich der Peterspfennig eine Beitlang, anstatt nach Rom , in die Dort erst früh morgens gegen 2 Uhr die entfernt liegende elterliche munder Ortskrankenkasse fließt, wird in der kommenden GeneralWohnung erreichte. Zwar hatte der Chef geäußert, wer nicht versammlung schon nichts besseres" übrig bleiben, als die Borso lange bleiben will, der fann früher gehen. Aber niemand schläge des Borstandes anzunehmen. wagte aus naheliegenden Gründen den Anfang zu machen, und so wollte sich die Klägerin auch nicht ausschließen. Hoffte sie doch auch im stillen, für ihre aufreibende, Tag und Nacht geleistete Arbeit zu Weihnachten angemessen belohnt zu werden. Wortn bestand nun diese Belohnung? In einem Weihnachtsgeschenk von 15 M., und dies nach einer Tätigkeit im vierten Jahre! Für die auffallende Tatsache, daß fogar das Lehrmädchen mehr bekam, nämlich 20 M., hatte der Beklagte auch eine Erklärung. Die Klägerin bekam nur 15 M. zur Strafe, weil sie einen Tag frank geworden war. Trot eifriger Bemühung der Kaufmannsrichter, den Beklagten zu veranlassen, der Klägerin vergleichsweise etwas zu geben, lehnte der Prinzipal rundweg ab, weil sonst dte anderen auch damit kommen würden".
Rentenquetscherei.
Wie üppig die Rentenquetscherei Unfallverletzten gegenüber blüht und durch die Oberflächlichfeit einiger ärztlicher Gutachten unterstützt wird, zeigt nachstehender, dieser Tage vom Reichsversiche rungsamt entschiedener Fall.
Die Tagelöhnerin Katharina H. in Landshut erlitt am 26. Fea bruar 1907 durch Sturz von der Stiege einen Rippenbrud. Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie billigte ihr durch Bea scheid vom 11. November 1907 eine Rente von 70 Proz. zu und erhöhte die Rente durch Bescheid vom 16. Dezember 1907 auf die Vollrente. Am 9. April 1908 wurde diese auf 80 Proz. herabgesetzt. In diesen rechtskräftig gewordenen Bescheiden war ausdrüdlich auf die ärztlichen Gutachten des Krankenhausoberarztes Dr. We., und des vormaligen Krankenhausarztes, nunmehrigen Kgl. BezirksAusdrud gebracht, daß der Unfall als die Ursache des späteren arztes Dr. Wr. Bezug genommen. In diesen Gutachten war zum Strankheitsprozesses im Gehirn anzusprechen ist.
Am 17. August 1908 erteilte die Berufsgenossenschaft der Vers legten einen neuen Bescheid dahingehend, daß die Rente mit dem 1. September 1908 aufgehoben wird. Die Aufhebung der Rente sollte erfolgen, weil nach einem ärztlichen Gutachten der Ohrenabteilung des Strankenhauses München und der 1. medizinischen Universitätsflinik München , wo die Verlebte 12 Tage lang beobachtet und mit Röntgenstrahlen durchleuchtet wurde, Unfallfolgen nicht mehr vors handen seien. Denn der Rippenbruch sei anatomisch und funktionell vollständig verheilt. Das Gehirnleiden sei mit Bestimmtheit syphilitischer Natur. Es stehe mit dem Unfall somit in teincar ursächlichen Zusammenhang. Diesem Gutachten schloß sich auf Grund des Aftenstudiums auch der Ober- Medizinalrat Dr. G. v. M. in Nürnberg an.
Stadtv. Rosenow: Es steht doch für jeden, der sehen will, fest, daß sich dort ein Verkehr entwickelt hat, für den die Kolonnaden ein ungeheures Hindernis sind. Nachdem wir in den Besiz der Kolonnaden gekommen sind und uns auch die Kosten der Verfegung erstattet werden, sollten wir mit beiden Händen zugreifen. Nachdem noch Stadtv. Barth( A. L.) die Schaffung freier Bahn Das Kaufmannsgericht entschied, daß es leider nicht in der für den kolossalen Verkehr an jener Stelle für ausschlaggebend er- Lage sei, der Klägerin vom rechtlichen Standpunkte etwas auklärt hat, wird die Vorlage angenommen. Zur Kenntnisnahme legt der Magistrat den Bericht vor über zusprechen. Eine Abmachung, daß Ueberstunden zu zahlen seien, die Untersuchung wegen des im Virchow- Krankenhaus vorgekommenen fei nicht getroffen worden, und eine fance in bezug auf Zahlung von Ueberstunden bestehe bei Handlungsgehilfen nicht. Das GeSelbstmordes der städtischen Krankenpflegerin Herta Rosenkranz. Stadtv. Dr. Weyl( Soz.): Nachdem die Untersuchung zu einem richt bebaure es lebhaft, daß es die Klägerin abweisen müsse, da borläufigen Abschluß gelangt ist, möchte ich unserer Auffassung über ihr vom moralischen Standpunkte wohl etwas zuzusprechen sei. die Affäre Ausdruck geben. Das wichtigste Ergebnis der Unter- Wenn auch in den Weihnachtsmonaten länger gearbeitet zu suchung ist der Vorschlag, eine Kommission einzusetzen, um die all- werden pflege, so habe doch die Beklagte den Rahmen der Begemeinen Verhältnisse in diesem Strankenhause zu untersuchen. Es ist schäftigungszeit bedeutend überschritten. erfreulich, daß alle Mitglieder der Kommission fich auf diesen Punkt Die Entscheidung des Kaufmannsgerichts ist außerordentlich geeinigt haben; es ergibt sich daraus, daß die betreffenden Vor- bedauerlich. Sie ist mit dem Gesetz und der Rechtsprechung vertommnisse nur verstanden werden können, wenn man allen Berständiger Gewerbegerichte und Amtsgerichte auch nicht zu berhältnissen in diesem Krankenhause auf die Spur zu kommen sucht; einbaren. Das Gericht hätte es nicht bei seinem platonischen ich freue mich betonen zu können, daß die Kom Bedauern bewenden lassen sollen. Das macht die Klägerin nicht ganze und mission sich Mühe geben wird, Gegen den Rentenaufhebungsbescheid wurde Berufung einzu tun, um den Mißständen, die sich bei diesem unserem Schmerzens- fatt. Es hätte die Beklagte verurteilen sollen, wie es das Gesetz find ergeben haben, vorzubeugen. So weit das Protokoll über den zuläßt. Nach§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches und§ 6 des gelegt. Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung in Landshut Selbstmord etwas verlauibart, sind die Motive zu dem Selbstmord Handelsgesetzbuchs ist der Prinzipal verpflichtet, den Geschäftsbetrieb hörte zunächst seinen Vertrauensarzt. Dieser erklärte, der Rippenbruch sei verheilt, auch sei eine Besserung im psychischen Zustand unbekannt. Ich möchte aber hervorheben, daß vom psychologischen und die Arbeitszeit so zu regeln, daß der Handlungsgehilfe gegen eingetreten, die Erwerbsbehinderung sei auf 50 Broz. zu schätzen. Standpunkte aus vielleicht doch der Tod der Schwester eine Gefährdung seiner Gesundheit geschützt ist. Diese Pflicht hat Das Schiedsgericht gab der Berufung statt und verurteilte die Bes zu erklären ist. Die Behandlung, die der Schwester Hertha zuteil die Beklagte in der gröblichsten Weise vernachlässigt. Sie ist rufsgenossenschaft zur Weiterzahlung der Rente von 80 coz. Bu wurde, ist eine ungerechtfertigte gewesen( Widerspruch);„ ein milderes für den dadurch entstandenen Schaden der Klägerin voll schaden- treffend führte es aus, daß das Gutachten der Münchener Aerzte Verfahren hätte Platz greifen können". Wir verstehen auch amtliche Protokolle zu lesen. Die ungerechtfertigte Behandlung war wohl erfahpflichtig. Infolge der Ueberarbeitung ist Klägerin frank ge- lediglich eine andere Beurteilung einer bereits rechtskräftig gewor worden. Der Beklagte, hat ausdrüdlich erklärt, daß er der denen Sache darstellte. Insbesondere sei die Annahme syphilitischer nur der letzte Anstoß zum Selbstmord; denn der Gedanke an Selbstmord kann in der jugendlichen Seele einer solchen Schwester Klägerin wegen des Fehlens am Krankheitstage zur Strafe" Erkrankung gegenüber der Feststellung des Dr. We., welcher die doch nur reifen, wenn Körper und Gemüt etwa durch eine dauernde weniger als Weihnachtsgeschenk gebe. Dieses Weniger" ist ein seit vielen Jahren ärztlich behandelt, und des schiedsgerichtlichen Heberanstrengung so berabgekommen war, daß er schwermütigen Teil des der Klägerin durch die gröbliche Verletzung der dem Bertrauensarztes, der bei der Untersuchung der Klägerin und ihres Ehemannes feinerlei Symptome hierfür fand, nicht bewiesen oder Regungen nicht mehr Widerstand leisten fonnte. Darum glaube Chef obliegenden Pflichten zugefügten Schadens. Wieviel weniger wahrscheinlich gemacht. Das Schiedsgericht begründet das Urteil id), daß das Krankenhaus an der Gemütsverfassung schuld er zahle, Hat Beklagter nicht erklärt. Man muß also annehmen, für die Weiterzahlung der Rente von 80 Proz. in folgender Weise: ist, zu der jener Verweis die letzte Veranlassung war. Die Kommission muß nicht nur die Verhältnisse, unter denen die sobiel weniger als die Differenz zwischen den gezahlten 15 M. und" Der Rippenbruch sei indessen schon bei der Rentenfestsehung von Schwestern dort essen, arbeiten und bezahlt werden, untersuchen, dem beträgt, was ein anständiger Chef einer so überarbeiteten 9. April 1908 verheilt gewesen. Denn in dem ärztlichen Gutachten sondern alles, was in den letzten Jahren dort vorgekommen ist. Im Kraft nach vierjährigem Dienst anstandshalber und als Teil des vom 15. März 1908 ist nur von Schmerz im Unterleib und allge Jahre 1907 wurden dort über 8000m. ausgegeben zum Erfag des Geschirrs, Lohnes gezahlt hätte, das find 35 m. Zu diesem war Bellagter meiner Körperschwäche die Rede. Als Haupthindernis des Wiedera das das Personal zerbrach, das oft wechselte und zum Erjag nicht auf Grund der erwähnten Paragraphen zu verurteilen, und fann eintritts wird der teilweise Verlust des Sprachvermögens bezeichnet. Dieses ist aber noch gegenwärtig vorhanden, und wenn immer noch herangezogen werden konnte.( Unruhe.) Glauben Sie, daß das bei nach einer neuen Klage noch verurteilt werden. Ueberdies aber Silben und Worte beim Sprechen ausfallen, so kann darin, daß der einem gut gezogenen Personal möglich wäre? Ohne jede Be- war Beklagter auch zur Zahlung der Ueberstunden zu verurteilen. Umfang des Ausfalles sich etwas verringert hat, wohl vom ärztlichen schönigung, ohne jedes Vertuschen des Sachverhalts muß eine Nach dem Gesetz ist, auch wenn hierüber nichts vereinbart ist, Standpunkte eine Besserung erblickt werden. Eine wirtschaftliche burchgreifende und strenge Untersuchung aller Zustände und Borgänge eine Vergütung für Arbeitsleistungen zu zahlen, wenn den Um- Besserung, eine Hebung der Erwerbsverhältnisse dermag jedoch das eintreten; in alle Ecken und Winkel muß hineingeleuchtet werden. ständen nach die Dienstleistung nur gegen eine Vergütung zu er- Schiedsgericht in diesem Umstande nicht zu erblicken. Vielmehr Hoffentlich wird dann das Vertrauen zu diesem Krankenhaus in der warten ist".(§ 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches .) Das trifft bleibt die Möglichkeit, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte LohnBürgerschaft sich wieder festigen. Oberbürgermeister Kirschner: Leider ist der zuständige Dezernent auf alle Ueberstundenarbeit, d. h. auf die Arbeit au, die außerhalb arbeit zu beschaffen, in gleicher Weise beschränkt. Es erscheint gesundheitlich nicht in der Lage, der Verhandlung beizuwohnen. Ich der angemessenen Arbeitszeit geleistet ist, unbedingt also auf die demnach nicht nur die Aufhebung der Mente, sondern auch eine beichränke mich auf die Bemerkung: Die eben gehörten Aus- Arbeit, die innerhalb der nach§ 62 des Handelsgesetzbuches un- Herabsehung der Rente unbegründet." Die Berufsgenossenschaft legte gegen dieses Urteil Rekurs beim führungen find nicht der Ausdruck der Auffassung der Versammlung. zulässigen Zeit geleistet ist. Der Arbeitgeber wird überdies durch Reichsversicherungsamt ein. Sie gab jetzt indes schon anheim, die die unbezahlt gebliebene Arbeit bereichert und hat auch nach Rente nur zu mindern. §§ 812 u. ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches Zahlung zu leisten. Der erkennende Senat wies den Nekurs zurüid. In dem Urteil Das ist der dem Arbeiter günstige Standpunkt des Gesetzes, der wird ebenfalls betont, daß der ursächliche Zusammenhang des dem allgemeinen Rechtsempfinden auch entspricht. Dagegen fehlt Gehirnleidens mit seinen Folgeerscheinungen und dem Unfall durch das besprochene Urteil. Böllig unerheblich ist es, ob eine ent- den in Rechtskraft übergegangenen Bescheid vom 16. Dezember gegenstehende Usance im Handelsgewerbe etwa besteht. Eine solche 1907 anerkannt sei. Eine nachträgliche abweichende Auffaffung der ufance widerrechtlicher Ausbeutung der Arbeiter besteht nicht. Aerzte der medizinischen Klinik in M. über die Entstehungsursache des Gehirnleidens tönne eine Aenderung in der EntschädigungsBesteht sie aber, so ist ihr eine rechtliche Wirkung zu versagen. pflicht der Beklagten nicht mehr begründen. Auch bezüglich der BeWürden die Handlungsgehilfen in größerer Zahl dem Zentral- rechnung der Höhe der Entschädigung schloß sich das Reichsversicheverband deutscher Handlungsgehilfen und Gehilfinnen in Deutsch - rungsamt den Gründen des Urteils des Schiebsgerichts an. land beitreten, so würden ähnliche Fehlurteile, die schrankenloser Ausbeutung einen Freibrief ausstellen, taum sich wiederholen.
Es gibt auch andere.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Vorlagen betreffend den
Neubau einer Brücke über die Gleise der Stettiner und Nordbahn
im Zuge der Bornholmer Straße und betreffend den Entwurf für den Bau einer Fußgängerbrücke über die Ringeisenbahn im Zuge ber Greifenhagener Straße führen noch zu einer weitschichtigen Diskussion, in der von verschiedenen Seiten mit Nachdruck Ausschußberatung berlangt wird. Dieses Verlangen wird u. a. auch vom Stadtv. Borgmann be Tämpft und schließlich abgelehnt, worauf beide Borlagen zur Annahme gelangen.
Schluß 9 Uhr.
Aus der Partei.
Peter Curran.
Werkmeister?
Der Buchbinder Pasch war bei der Firma Reinhold Kühn, Buchdruderei, gegen 35 M. Wochenlohn beschäftigt und hatte die Buchbindereiabteilung zu leiten. Er ist, wie vereinbart, nach acht Tage zubor erfolgter Kündigung entlassen worden. Er erhob jedoch Anspruch auf die den Werkmeistern zustehende sechswöchentliche KünLondon, 15. Februar. Gestern nacht starb in Walthamstow digungsfrist zum Quartalsschluß beam. 35 M. Schadenersatz für ( London - Dit) Genosse Beter Curran nach kurzer Krankheit. Er jede Woche bis zur rechtmäßigen Beendigung des Vertragsverhält war im Jahre 1860 in Glasgow geboren und mußte schon in seinem niffes. Die Firma bestritt ihm die Werkmeisterqualifikation und 10. Lebensjahre in die Fabrit. Im Jahre 1880 trat er feiner Ge- lehnte deshalb die Forderung als unberechtigt ab. P. flagte nun werkichaft bei und neun Jahre später wurde er Sozialiſt. Als beim Gewerbegericht. Die gestrige Beweisaufnahme ergab, daß die Streifführer wurde er im Jahre 1890 wegen Einschüchterung von fachmännische Leitung der Buchbinderei ausschließlich ihm überArbeitswilligen zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Appellhof tragen war und seine ganze Tätigkeit die eines Wertführers war. hob indes das Urteil wieder auf. Seitdem war er Organisator des Jedoch erhielt der Kläger geleistete Ueberstunden bezahlt. Dadurch Gasarbeiter- Verbandes, zu dessen Ausbau er, sein tollege Thorne war nach Ansicht des Gerichts das Merkmal der festen Bezüge, was und Eleanore Mary biel beigetragen haben. Vom Jahre 1907 bis nach§ 133a G. O. bei Werkmeistern vorhanden sein müsse, beEnde 1909 war er Barlamentsabgeordneter für Jarrow. Bei den feitigt. Das Gericht erkannte an, daß dies ein von Arbeitgeberlegten Wahlen verlor er fein Mandat gegen eine Mehrheit von nur 67 Stimmen. Er war auch Friedensrichter der Grafschaft Effer Die britische Arbeiterbewegung berliert in ihm einen ihrer energischesten und beredtesten Vertreter.
Maurenbrecher bei seinen alten Freunden. Genosse Maurenbrecher hat am 14. und 15. Februar im Zoolo gischen Garten zu Leipzig - einem der Leipziger Arbeiterschaft ver weigerten gofal zwei Borträge über: Hat Jesus gelebt? ge
jeite vielfach angewandter Trick sei, um so um ihre Verpflichtungen aus derselben Gesetzesbestimmung herumzukommen. Das sei aber nicht ungesetzlich. Da der Kläger freiwillig seinen Anspruch nicht fallen ließ, wurde er mit demselben abgewiesen. Unseres Er achtens zu Unrecht.
,, Chriftliche" Flunkereien.
In dem Gewerkschaftsblatt der christlichen" Metallarbeiter befindet sich eine gruselige Räubergeschichte unter der schreienden
Eingegangene Druckfchriften.
-W
21. Seit des 28. Jabrgangs erschienen. Bon der Neuen Zeit"( Stuttgart , Baul Singer) in foeben das Es hat folgenden Inhalt: August Bebel . Die Wandlung des Tarifvertrages eine Gefahr für die Gewerkschaften? Von Wilhelm Stremser. Gauleiter( Frankfurt a. M.). Die Wahlreform der Junter. Von Hans Block. Technisch wirtschaft liche Rundichau. Von Richard Woldt . Literartsche Rundschau: Profeffor Dr. Robert Liefmann, Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften. Bon M. N. Zeitschriftenschau.
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handlungen, Postanstalten und Stolporteure zum Preise von 3.25 M. pro Die Neue Beit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle BuchQuartal zu beziehen; jedoch kann diefelbe bei der Post nur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft foſtet 25 Pf. Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.
Briefkaften der Redaktion.
Die furistische Sprechstunde findet indenßraße 3, welter Sof
britter Eingang, vter Treppen, Fahrstuhl wochentäglich abends von 7% bis 9½ Uhr statt. Geöffnet 7 ube. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als
Bis
Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Beantwortung im Brieffaften tönnen 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.
R. D. 1. Benn Ihnen der Nachweis Ihrer Behauptungen möglich ist, so kann der Bertrag mit Aussicht auf Erfolg angefochten, rüdgängig gemacht werden. 2. In der„ Borwärts"-Buchhandlung nicht erhältlich. Geschäftliche breffen empfehlen wir nicht.- K. 83. Mag Hesdörffer, Bayreutgerstr. 30.