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. 42. 27. 3 Beilage des Vorwärts" Anzeigen für Offen, Süden, Weffen.

Jahrg.

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Simpliciffimus und Radbodverwaltung. Durch das Stomitee bekannt. Da durfte allerdings die Zechenber- Proteftverſammlung

19. Februar 1910.

M

des Generalsekretärs des Comité Commercial Franco. Nach einem Vortrag Allemand , Herrn Lucien Coquet, über die Entwickelung des franzöfifchen Exportes von Blumen, Früchten und Frühgemüsen nach Deutschland und die Zolltarifrevision wurde einstimmig folgende Resolution angenommen:

Anbetracht, daß unser Blumen- und Früchteerport nach Deutschland fich auf 10-15 Millionen Frank jährlich gehoben hat, daß die Rentabilität dieses Handels vollkommen abhängt von der Sicherheit des Schnellzugtransportes,

hat, und es ist auch ihre Wühlarbeit gegen die Unterstüßungen und Blumenhandels" Ende voriger Woche zu Lyon eine gegen den neuen waltung energisch vorgehen und dafür sorgen, daß die Frau weg- tarif veranstaltet, französischen Zoll­ant welcher sich auch Vertreter der ihr Das Urteil des Schöffengerichts Hamm, das den Redakteur und fam! Die Verwaltung hat auch ordnungsgemäß gefündigt und nahestehenden Fachbereine der Landwirtschaft, des Gartens Zeichner des Simplicissimus" Wulbranssen am 7. Dezember der Frau noch einen Monat Zeit gelaffen. Das Verhalten der Ver- baus, des Frucht- und Blumenhandels von Cannes , St. Cyr, za der drakonischen Strafe von 6 Monaten Gefängnis verwaltung war also ein ordnungsmäßiges. Man kann nicht daraus Antibes , Ollioules, Toulon, Nizza , Hyeres und Villefranche- sur- Mer urteilt hatte, wurde gestern vom Dortmunder Landgericht auf- Anders liegt es allerdings bei den als Mittläger auftretenden Departements der Seealpen und von Var. folgern, daß sie mit großer Rücksichtslosigkeit gehandelt hat. beteiligten. Vertreten tvaren insgesamt 7000 Gärtner der gehaben. Die Straftanimer erkannte auf die höchstzulässige enorme Kolonievogt Teichmüller. Dieser mußte wissen, daß für die Unter­Geldstrafe von 1500 Mart. Der Prozeß steht im engsten funft der Kinder noch nicht gesorgt war und daß die Frau noch Zusammenhang mit der furchtbaren Grubenkatastrophe, die über keine andere Wohnung hatte. Er war es auch, der den Gerichts 200 Bergleute zum Opfer forderte. Nach dem Unglück waren aus vollzieher kommen ließ. Er hat in außerordentlich schwer zu miß den Kreisen der Bergleute sehr schwere Anschuldigungen gegen die billigender Weise gehandelt. Der Angeklagte hat aber nicht bloß Zechenverwaltung erhoben worden, die den Gegenstand einer noch den Koloniebogt, sondern auch den Generaldirektor und den Be schwebenden Untersuchung seitens der Bergbehörden und der triebsleiter der Zeche angegriffen und schwer gekränkt, obwohl sie Staatsanwaltschaft bilden. Großes Aufsehen erregte es, als am maß fein Vorwurf traf. Jedoch mußte dieser Umstand bei dem Strafe 12. Mai v. J. die Dortmunder Arbeiterzeitung" mitteilte, daß die ma in Berücksichtigung gezogen werden. Ge kommt nun eine Verkettung unglückseliger Umstände hinzu. Frau Dora, war auf Radbodverwaltung am Himmelsfahrtstage die Witwen Dora und die Anzeige eines andern, ohne daß die Zechenverwaltung hieran Krawanja, deren Männer in der Grube ums Leben gekommen eine Schuld trug, gleichzeitig an diesem Tage verhaftet worden. waren, aus ihren Wohnungen in der zur Zeche gehörenden Dazu kam, daß das Vormundschaftsgericht vielleicht zu schnell und Arbeiterkolonie herausgeseht habe. Die Witwe Dora habe energisch eingegriffen hat und daß die Kinder gerade an diesem mit ihren Kindern, unter denen sich ein drei Monate alter Säugling Tage von Gendarmen abgeholt wurden. Frau Dora war durch befand, die Nacht unter freiem Himmel zubringen den Hebammenberuf gezwungen, biel vom Hause abwefend zu sein. müssen, während die Witwe Krawanja vom Gerichtsvollzieher ist aber bekannt, daß in solchen Fällen die Nachbarn sich der mit ihren Möbeln auf die Straße befördert worden sei, obwohl sie Frau das Erziehungsrecht zu entziehen und die Kinder zwangs­Kinder annehmen und sie verpflegen. Daher war es verfrüht, der trant und fiebernd zu Bett gelegen habe. Wie wohl noch erinner- weise abzuholen. Es war das ja auch ein ganz schrecklich trauriger lich sein dürfte, wurde wenige Tage darauf die Witwe Dora wegen Anblid. Diese Umstände haben das Gericht veranlaßt, von einer Meineidsverdachts verhaftet; ihre acht Kinder wurden ins Gefängnisstrafe abzusehen. Berücksichtigt wurde hierbei, daß unter Waisenhaus gebracht. Sie sollte bei der Leistung eines diesen Berhältnissen ein Notschrei durchaus berechtigt war. Aller­Offenbarungseides einige in ihrem Besitz befindliche Gegenstände dings mußte die Geldstrafe eine sehr hohe ſein, der Gerichtshof hat nicht angegeben haben. Das Gericht verurteilte sie später wegen daher nach§ 186 St.-G.-B. auf die höchste Geldstrafe erkannt. Der fahrlässigen Meineids zu 6 Wochen Gefängnis, welche Strafe sie Beweis, daß die anderen Kläger gegen das menschliche Gefühl rigoros verstoßen haben, ist nicht gelungen. Bedauerlich ist lediglich inzwischen durch die Untersuchungshaft verbüßt hatte. die Rücksichtslosigkeit des dritten Privatklägers Teichmüller.

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Der Simplicissimus" veröffentlichte am 14. Juni ein Bild mit der Ueberschrift Radbod". Das Bild zeigte mehrere, unten in der Grube liegende Skelette der verunglückten Bergleute, die unter- fondern an seinem Wohnsitz zur Aburteilung gelangt, so wäre Wäre der verurteilte Redakteur nicht im Bezirk der Kläger , einander folgendes Gespräch führten: Nun hat die Zechen- sondern an seinem Wohnsitz zur Aburteilung gelangt, so wäre bande auch noch meine Frau mit ihren acht in fannt. Ueber den Grad der Rücksichtslosigkeit, unter der die Wit­schwerlich auf Strafe, sicherlich nicht auf eine so hohe Strafe er­dern auf die Straße gefeßt." Knurre nich, wen mit und ohne Kinder zu leiden hatten und über die Frage, dafür gibt se uns hier immer noch freies Logis." wem die Schuld hieran beizumessen ist, würde ein Schwurgericht Wegen dieses Artikels erhoben die Direktoren der Zechenverwaltung in München schwerlich die Ansicht der gelehrten Richter in Dort Beleidigungsklage, in der sie hervorhoben, daß sie zur Kündigung mun geteilt haben und auf Freisprechung erkannt haben, da es der Wohnungen Veranlassung gehabt hätten. Das Hammer mit dem Dortmunder Gericht die Meinung gehabt hätte, daß ein Schöffengericht führte zur Begründung der drakonischen Strafe Notret durchaus berechtigt war". Abgewichen wäre es vom Dort an, der Wahrheitsbeweis sei dem Angeklagten nicht gelungen. number Gericht in der Auslegung des Bildes: war der Grund­Die beiden Witwen feien gegen die Bechenverwaltung mit der Ans gebante des inkriminierten Artikels treffend, so darf man nicht schuldigung hervorgetreten, daß sie das Unglück verschuldets habebes Wort auf die Goldwage legen, zumal es sich um einen Ge­bantenausdruck in einer satirischen Zeitschrift handelte. Biel na­und die Witwen in Not lasse. Sie hätten die Verwaltung als fürlicher als die Empörung über das Simpliciffimusbild dürfte die Räuber und Mörder ihrer Männer bezeichnet und auch versucht, bei vielen Lesern ausgelöste Empörung über die Gründe des andere Frauen aufzuheben. Man habe der Frau Dora von ver- schöffengerichtlichen Urteils sein. schiedenen Seiten den Vorwurf gemacht, daß sie ihre Hausfrauen­pflichten und ihre Kinder vernachlässige. Allerdings habe sich das nachher nicht bestätigt, weil sie durch ihren Hebammenberuf viel vom Hause abgehalten werde. Es kamen an die Zechenverwaltung Klagen von anderen Frauen, daß sie durch die Dora belästigt würden. Der Vorsitzende des Arbeiterausschusses sagte der Zechenverwaltung, daß nicht eher Ruhe sein werde, bis die Frauen beseitigt wären. Auf Grund dieses Benehmens der beiden Frauen sah sich die Zechenverwaltung beranlaßt, ordnungs­gemäß am 1. April zum 1. Mai zu fündigen. Statt nun aber sich mit eines Bitte an die Verwaltung zu wenden, hätten sich die Frauen nicht gescheut, am 1. Mai einen Umzug zu veranstalten, in dem die Witwen in schwarzen Trauerkleidern mit roten Schleifen erschienen. Da habe die Verwaltung geglaubt, teine Rücksicht mehr nehmen zu dürfen und sei zur Vollstreckung der Räu­mungsflage geschritten. Die Ermission sei nicht wegen der Nichtzahlung der Miete erfolgt, sondern wegen der Beschwerden einer Reihe von Personen über das Verhalten der beiden Witiven. Der Ausdruck Zechenbande" sei ein Schimpfwort. Die behaupteten Tatsachen seien nicht erweislich wahr.

Aus Induftrie und Dandel.

Abschwächung am Kohlenmarkt.

herigen Bugeständnisse bez. des Schnellverkehrs zu modifizieren, eine daß man gegenwärtig in Deutschland damit umgeht, die bis­Berzögerung des Transports aber den Abfaz start beschränken und unsere ausländischen Konkurrenten in Vorteil seßen würde,

daß diese Bestrebungen in Deutschland aber provoziert find durch die drohende Erhöhung der französischen Eingangszölle auf wichtige deutsche Exportartikel, fordert die Versammlung, daß die Vertreter der Bezirke von Var und den Seealpen, deren wirtschaftliche troffen würden, bei der Beratung der Zollvorlage im Senat für die Interessen durch die drohenden deutschen Repreffalien schwer ge­Interessen unserer Liga eintreten und ihre Forderungen nachdrücklich unterstügen.

Ein Kautschul- Trust. In London ist die Gründung eines großen nehmens ist Mr. Quincy Tucker, der alle großen Plantagenbefizer Trusts der Kautschuffabrikanten beabsichtigt. Der Leiter des Unter­nehmens ist Mr. Duincy Tucker, der alle großen Plantagenbefizer und englischen Kautschulfabrikanten vereinigen will. Die Vorteile Befreiung von der Kontrolle eines amerikanischen Trusts bestehen. des Trusts sollen in der Ausschaltung des Zwischenhandels und

Soziales.

Den Bod zum Gärtner

machte der Fabrikant Siegfried Bonn, als er für die Zeit mehr­wöchiger Abwesenheit vom Geschäft den Einkäufer E. Ritterband zu seinem Vertreter und Geschäftsführer einsetzte. Das stellte sich bei einer Klage heraus, die in der letzten Sibung des Kaufmanns­gerichts verhandelt wurde. R., der Familienvater ist, war nach der Rüdtehr des Prinzipals sofort seiner Stellung enthoben worden, weil sich ergab, daß er das in ihn gesetzte Vertrauen in gröblichster Weise mißbraucht hatte. Der Beklagte beschäftigt eine große An­zahl von Arbeiterinnen, und der Kläger soll nicht nur das Personal gegen den Chef aufgehetzt haben, sondern der Beklagte wirft ihm auch fittliche Berfehlungen vor. ladenen vier Zeuginnen war eine am Erscheinen verhindert, da sie Von den zur Verhandlung g zur Zeit als Wöchnerin in der Charité liegt. Von den übrigen wurde nur die Zeugin N., ein fünfzehneinhalbjähriges Mädchen, bernommen. Sie bekundet, daß sie der Kläger dreimal nach Gee schäftsschluß ins Privatkomtor bestellt und ihr jedesmal unittliche Anträge gestellt habe. Unter dem Drucke dieser belastenden Aus­fage gibt der Kläger die Verfehlung selbst zu und schränkt sie nur dahin ein, daß er mit der Klägerin nur einmal, nicht dreimal, In einer am 18. Februar abgehaltenen Zechenbesigerversammlung darüber gesprochen hätte. Die Zeugin bekundet weiter, daß R., der hat der Verband des Rheinisch- Westfälischen Kohlensyndikats wie folgt bis dahin stets liebenswürdig zu ihr war, von dem Lage an, ba fie über die Marktlage berichtet: Die Absatzverhältnisse im Monat fich weigerte, seinen Wünschen zu willfahren, kura und schroff au Januar d. J. weisen gegen den Vormonat einen geringen Rückgang ihr war. auf, lassen jedoch gegen den Monat Januar 1909 einen ganz Das Kaufmannsgericht legte dem Kläger dringend nahe, seine erheblichen Fortschritt erkennen. Der Rückgang des Kohlen- Klage unter diesen Umständen lieber zurückzunehmen. Da er das absages ist in der Hauptsache durch ben geringen Ber - ablehnte, wies es ihn mit seinem Anspruch auf Restgehalt ab. Die brauch für Hausbrandzwecke infolge der außergewöhnlich milden Entlassung sei nicht nur gerechtfertigt, sondern für den Prinzipal Witterung veranlaßt. Daneben hat sich auch im legten geradezu eine Pflicht. Man fönne es von einem Chef nicht ver­Monatsdrittel eine geringe Abschwächung der bis dahin ungewöhnlich langen, daß er einen Angestellten, ganz gleich welcher Stellung, der starken Bezüge der Industrie bemerkbar gemacht. Diese Erscheinung fich derart gegen Zucht und Sitte vergehe und mit Bestimmungen erfahren hat, darauf zurückzuführen sein, daß die Verbraucher wegen Kenntniserlangung im Geschäftsbetriebe belaffe. dürfte, da der Beschäftigungsstand der Industrie keinen Rückgang des Strafgesetzbuches in Nonflikt komme, auch nur eine Stunde nach des befürchteten Ausbruchs eines Arbeiterausstandes in den englischen Sohlenbergbaubezirken und wegen der Wirkungen, welche ein solcher ihn berechtigen würde, wegen Mitteilung dieses wahren Vorfalls Der Kläger wird sich über den neuen Preßtnebel freuen, der Ausstand auf den inländischen Kohlenmarkt ausüben tvürde, im 10 000 M. Geldstrafe, 2 Jahre Gefängnis und 20 000. Buße für November, Dezember und in der ersten Hälfte des Januar sich selbst zu verlangen. Aus der Beweisaufnahme sei folgendes hervorgehoben: zur Ansammlung von Vorräten über den laufenden Bedarf Der früherer Redakteur der Dortmund . Arbeiter- 3tg.", Brom me , hinaus bewogen worden sind. Uus dem Zusammenwirken jetzt in Rübed, hat befundet: Ich war am Himmelfahrtstage in der beider Ursachen hatten wir im letzten Monatsdrittel namentlich in Stolonie bei Hamm und sah die Sachen der Witwe Dora unter groben Waschprodukten mit empfindlichem Absatzmangel zu fämpfen, freiem Himmel herumliegen. 6 bis 7 Kinder standen herum und der uns nötigte, einen wenn auch nicht erheblichen Teil der nicht fagten, sie hätten mit der Mutter im Freien übernachtet. Der abgenommenen Mengen auf Lager gehen zu lassen. Aehnlich wie Wann der Witwe hatte den Tod bei dem großen Unglück auf Zeche für Kohlen lagen die Verhältnisse beim Kotsabsatz. Auch hier ent­Radbod gefunden. Eine Frau sagte, Frau Dora sei hinausgesezt fällt der Ausfall überwiegend auf den schwachen Absatz für Haus worden, weil sie die Miete nicht habe zahlen können. Frau Dora brandzwecke. Der Abruf für die Industrie hat sich ungefähr auf hatte turz vorher den Offenbarungseid geleistet und sollte einige dem vormonatlichen Stand gehalten. Auf die Kotsbeteiligung unserer Sachen dabei nicht angegeben haben. Sie war deshalb eine Stunde Mitglieder wurden insgesamt 69,93 Broz., davon 1,29 Proz. in Koks­vorher verhaftet worden. Später sah ich eine Ansammlung von grus abgefeßt. Der Brikettabsatz hat sich im allgemeinen befriedi­Personen und bemerkte, wie ein Gendarm die laut schreienden gend gestaltet: er belief fich auf 82,74 Broz. der Beteiligungs­und weinenden Kinder zum Wagen brachte. Der Anblid war herz- anteile. Das Versandgeschäft hat sich ohne größere Störungen ab­zerreißend. Mehrere Frauen weinten, einige stießen laute Ber - gewickelt. wünschungen gegen die Bechenverwaltung aus. Es wurde ge= rufen: Der Daglegt noch in der Grube, feine Frau und Kinder werden bon der Zechenverwaltung Die Nationalbant für Deutschland erzielte im letzten Jahre in brutalster Weifel heusgesetzt. Es wurde mir auch erzählt, daß einen Bruttogewinn von 11 533 739 M.( im Vorjahr 10 19 196 M.). ein Gendarm ein Kind unter dem Sofa hervorgezogen habe. Aus dem Reingewinn von 7887 202.( 6 853 783 M.) verden Steiger Traendies aus Neumühle bei Duisburg hat befundet: 5 200 000. als 61/2 prozentige Dividende( 4 800 000 M. 6 Proz. Mir war bekannt bei der Witive Dora gekündigt war. Es hieß, Dividende) ausgeschüttet. daß die Frau fichagelang herumtreibe, sich schlecht aufführe und Die Berliner Handelsgesellschaft berechnet für 1909 einen Brutto­gegen die Zechenverwaltung heße. Die Witwe Dora hat aus gewinn von 16 Millionen Mart, einen Reingewinn von 13 940 742 M. gesagt: Ich befam zum 1. Mai die Kündigung, fand aber keine und setzt die Dividende auf 9 Broz. 9,9 Millionen Mark feft. andere Wohnung. Als die Verwaltung fragte, ob ich ausziehen Vorgetragen werden 1 054 465 M. Die vorjährigen Ziffern waren wolle, sagte ich, ich könne nicht, denn ich habe noch keine Wohnung. folgende: 14 026 557 M. Bruttogewinn, 11.664 502 Mr. Reingewinn, Darauf bekam ich die Räumungsklage. Ich fuhr nach Gelsenkirchen 9 Millionen Mark Dividende und 871 226 M. Vortrag. und suchte dort wieder Wohnung, fand aber nichts. Als ich zurück­fam, lagen meine Sachen auf der Straße. Ich habe von diesem Vorfall der Dortmunder Arbeiterzeitung" telephonisch Mitteilung gemacht. Ich hatte bis zum 1. Mai 125 M. monatlich Unterstützung befominen, nachher, als die Kinder ins Waisenhaus gebracht waren, erhielt ich nur 25,95 M. Für die Gerichtskosten in der Räumungs­flage wurden mir die Sachen gepfändet.

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Baukabschlüsse.

Erhöhung der Unfallrente.

Um wieviel besser ein Nichtarbeiter von den Gefeh bei Unfall­ansprüchen behandelt wird als ein Arbeiter, für den die Unfall­gesetzgebung eintritt, zeigt wieder der nachstehend vom Reichsgericht entschiedene Fall. Während bei der Arbeiter- Unfallrente keinerlei Rücksicht auf spätere Erhöhung des Durchschnittslohnes genommen wird, kann ein anderer, insbesondere ein Beamter verlangen, daß seine Rente erhöht wird, wenn die Gehälter Gleichstehender erhöht sind.

Das Reichsgericht hat dieser Tage in einem Prozeß eines Po­lizeibeamten gegen die Große Berliner Straßenbahngesellschaft an­erkannt, daß auf die nach dem Unfall eingetretene Erhöhung der Beamtengehälter Rücksicht genommen werden muß.

Der Kriminalbeamte B. zu Berlin hatte am 1. Januar 1902 durch die Große Berliner Straßenbahn einen Unfall erlitten, dem­zufolge seine zwangsweise Pensionierung verfügt wurde. Von seinen daraufhin an die Bahn gerichteten Schadenersatzansprüchen erkannte diese Bezahlung von 650 M. Jahresrente bis zum 65. Lebensjahre und von 260 M. bis zum 70. Lebensjahre, darstellend die Differenz zwischen Ruhegehalt und früherem Diensteinkommen des Klägers, als erfazpflichtig an. Dieses Anerkennungsschreiben drückt aus, daß für die Bahn die Pflicht zur Zahlung der genannten Summen bestehe und daß hinsichtlich der weitergehenden Ansprüche eine Aufklärung notwendig sei. Außer den anerkannten Summen wurden dem Kläger durch rechtskräftig gewordenes Urteil eines Vorprozesses noch zugesprochen 260 m. jährliche Rente über das 70. Lebensjahr hinaus bis zu seinem Tode, 673,70 M. weitere jährliche Rente, die sich aus einem Privateinkommen durch Aus­Die Kleinbahn Bocholt- Aalten( Holland ) ist nunmehr vollendet, übung einer Hausverwalterstelle und aus Dienstaufwandsentschädi so daß die Abnahme durch die Regierung erfolgen fann und der gung zusammensetzt, sowie ein Barbetrag von 186,65 M. für zu­Inbetriebnahme zum 1. April wohl nichts Wesentliches mehr im fünftig notwendig werdende ärztliche Behandlung, Medikamente Wege steht. Da die Bahn in erster Linie dazu dienen soll, der usw. In der jetzt vorliegenden Klage behauptet der Kläger , daß Bocholter Industrie holländische Arbeiter zuzuführen, haben die inter die Beklagte durch ihr Anerkenntnisschreiben seine Ansprüche dem essierten Fabrikanten feinerzeit erhebliche Summen für den Bau ge- Grunde nach anerkannt habe. Da nun seit April 1906 der Woh­Zur Begründung des, wie erwähnt, auf 1500 M. Geldstrafe zeichnet. Die Bocholter Arbeiterschaft erblickt dagegen in dem neuen nungsgeldzuschuß der Kriminalbeamten erhöht worden ist und weil lautenden tells wurde ausgeführt: Bahnbau keinen Vorteil, da die Konkurrenz der holländischen Ar- seit 1. April 1907 das Höchstgehalt der Kriminalbeamten von 1600 In der Sache selbst nimmt das Gericht an, daß das Bild in beiter, die daheim billiger leben können als die deutsche Arbeiter- Mart auf 1900 M. gestiegen ist, begehrt der Kläger Erhöhung der Berbindung dem Text folgendes darstellen sollte: Während noch schaft, mmm jedenfalls verschärft in die Erscheinung treten wird. Wie anerkannten Jahresrente um 420 M. und Erhöhung der ihm bis die Leichen unter der Erde find, hat die Zechenverwaltung die man hört, beabsichtigen manche holländische Familien, die bis jetzt zu seinem Lebensende zugesprochenen Jahresrente um 809 m. Witwen auf die Straße gesetzt, und zwar aus rein finanziellen in Bocholt dauernden Wohnsiz genommen hatten, wieder nach Das Landgericht Berlin als erste Instanz erkannte die An­Rücksichten, weil die Miete nicht bezahlt war. In der Volksmenge, Holland zu ziehen, da die in Bocholt Beschäftigten nun ja leicht per sprüche des Klägers auf Zahlung der weiteren Jahresrente in Höhe dessen war ich der Angeklagte zweifellos bewußt, gilt die Ansicht, Bahn zur Arbeitsstätte gelangen können. bon 420 M. als gerechtfertigt an, wies den Kläger jedoch mit der daß die Ermiffion in Verbindung steht mit der Nichtzahlung der Miete. Dieser Eindrud wird noch verschärft durch die Gegenüber­Die Verkehrseinnahmen deutscher Eisenbahnen haben im Monat Mehrforderung ab. Das Kammergericht Berlin hat den Kläger Stellung:" Wir hier unten haben dagegen freies Logis". In dieser Januar d. J. im Personenverkehr 50 050 932 M.(+4 824 220 W.) auf die Berufung der Beklagten vollständig abgewiesen. Es spricht aus, daß der Kläger nach§ 323 der Zivilprozeßordnung Erhöhung Beziehung ist kein Wahrheitsbeweis angeboten worden. Diese Be- und im Güterverkehr 126 107 580 M.(+7873 168 m.) betragen. hauptung ist geeignet, den Privatkläger der öffentlichen Mißachtung Die Betriebseinnahmen der preußisch- heffischen Staatseisenbahnen der Rente fordern könnte, wenn eine von der betreffenden Gesetzes­preiszugeben. Das Gericht nimmt an, daß auch der Vorwurf des haben im Januar d. J. gegenüber dem gleichen Monat des Vor- stelle umfassende Aenderung der Verhältnisse vorliege, jedoch sei rücksichtslosen Vorgehens gegenüber dem Direktor und Betriebs- jahres im Personenverkehr 3,5 Millionen Mart, im Güterverkehr Voraussetzung dabei, daß die Rente, welche der Kläger bisher be leiter der Verwaltung nicht berechtigt war. Das Gericht ist der Millionen Mart, insgesamt einschließlich der Mehreinnahme aus ogen hat, und welche er erhöht verlangt, ihm durch Urteil zuge= Ansicht, daß die Verwaltung hier vollkommen schuldfrei war. Die sonstigen Quellen 9,6 Millionen Mark mehr betragen. Die Zahl der sprochen worden war und nicht auf bloßer Vereinbarung oder Be­Zengin Dora hat sich bei den anderen Koloniebewohnern außer­willigung beruht. Es liege aber nur vertragliche Zubilligung der Sonn- und Werktage war in beiden Jahren gleich. Rente vor. Hierbei habe die Beklagte sich zu einer Mehrzahlung ordentlich unbeliebt gemacht. Da hatte die Verwaltung die Pflicht, als die ziffernmäßig anerkannte Summe nicht verpflichtet und auf Ordnung zu halten. Es ist ja gerichtsbekannt, daß Frau Dora fönne deshalb auch eine Unterbrechung der Verjährung nach§ 208 in Versammlungen scharf gegen die Zechenverwaltung gesprochen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht angenommen werden.

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Franzöfifche Proteste gegen die Zollerhöhungen. Wie dem Deutsch Franzöfifchen Birtschaftsverein" mitgeteilt wird, hat jetzt auch die Liga" des füdwestfranzöfifchen Frucht