Nr. 43. 27. Jahrgang.
3. Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Gerichts- Zeitung.
( Siehe auch 4. Beilage.)
Verlammlungen.
Sonntag, 20. februar 1910.
Verrrichtung den Gästen gerade zuweise, sondern auch alle anderen ordnungsnovelle führte besonders in der Buchbinder- und in der Personen, die zu dem Dienste für den Gast da sind, ohne daß sie Kontobuchbranche zu Verhandlungen. Mit den Buchbinderei. mit ihm in Berührung treten. Eine unmittelbare Ausführung der besitzern kam es leicht zu einer Ginigung und zwar in der Weise, Erfüllung sei für die vertragliche Haftung nicht erforderlich. daß der Achtstundensonnabend für die Arbeiterinnen einfach durch Die Haftpflicht des Hotelinhabers gegenüber seinen Gästen. Gegen dieses Urteil hatte der Beklagte Revision beim Reichs- geführt wurde unter der Bedingung, daß bei Tag- oder WochenDie vertragliche Haftpflicht spielt für den Gastwirt eine be- bericht eingelegt. Der III. Ziviljenat erkannte auf 3 urückweisung löhnen kein Lohnabzug stattfindet, während allerdings bei Stun deutende und oft nicht genügend beachtete Rolle. Der§ 276 des ger Revision, denlöhnen für die ausfallende Arbeitszeit Lohn nicht gezahlt wird, Bürgerlichen Gefeßbuchs bestimmt hierüber:„ Der Schuldner hat Mit den Geschäftsbuchfabrikanten zu einer Einigung zu kommen, ein Verschulden seines geseglichen Vertreters und der Personen, bot große Schwierigkeiten, weil in dieser Branche die Arbeitgeber deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in die Sonnabends ausfallende Arbeitszeit durchaus auf die übrigen gleichen Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden." Diese Wochentage verteilt wissen wollten. Schließlich kam es jedoch auch Haftpflicht wird stets in weitestem Sinne anerkannt. Ganz selbstDie Zahlstelle Berlin des Buchbinderverbandes hielt am hier zu einer Einigung. Die Geschäftsbücherfabrikanten haben verständlich ist es, daß unter diese Bestimmungen jede Verfehlung Donnerstag im großen Saale des Gewerkschaftshauses ihre Ge- fich auch dadurch ausgezeichnet, daß sie eine Betition an den Bundes Kellners bei der Bedienung des Gastes fällt, wie auch neralversammlung ab, in der der Jahresbericht von 1909 zur Dis- desrat richteten, um die Vergünstigung zu erhalten, die hinsichtlich jede Verfehlung der Zimmerbedienung gegenüber dem übernachtenden fussion stand Der Bericht liegt den Mitgliedern in einer 84 Seiten der Ueberstunden Saisongewerben gewährt werden können. Fremden als in Ausführung der Erfüllung der Verbindlichkeiten des starken Broschüre gedrudt vor. Das verflossene Jahr war, ebenso Ueber die Tätigkeit der Vertrauenspersonen in den 7 Branchen Gastwirts oder Hotelbejizers begangen anzusehen sein wird. Der wie 1908, natürlich auch für die Buchbinder und verwandten Be- gibt im übrigen auch eine Tabelle Auskunft und beweist, daß Direktor oder Leiter eines größeren Unternehmens stellt in dieser rufsgenossen ein Jahr des wirtschaftlichen Tiefstandes. Das zeigt fleißig für die weitere Stärkung der Organisation wie für die VerBeziehung den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens dar. In sich in den Summen, die für Arbeitslosen- und Krantenunter- befferung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse gewirkt wurde. allen diesen Fällen ist für die Haftbarmachung des Gastwirts nichts stüßung ausgegeben wurden. Es waren für diese beiden Unter- Der Kassenbericht schließt für die Zentralkasse mit der weiter nötig, als der Nachweis eines Verschuldens der betreffenden tützungszweige 89 896,45 W., gegen 65 684,75 22. im Jahre 1908; Bilanzsumme von 147 426,45. ab, was gegenüber dem Jahre also eine Steigerung dieser Ausgaben um 24 211,70 M. Durch 1908 eine Steigerung um 9324,50 M. bedeutet. An Extrabeiträgen In einem jezt vom Reichsgericht entschiedenen Falle handelt Urabstimmung wurde eine Erhöhung der Beiträge beschlossen, die zur Stärkung der Zentraltasse sind 20 319,35 M. aufgebracht wor es fich darum, ob dieselbe Haftpflicht auch bei den Verrichtungen nun in den vier Klassen 30, 40, 70 und 80 Pf. die Woche betragen. den. In der Lokaltasse betrugen die Einnahmen, den alten Bea der Angestellten eintritt, die eigentlich nicht in ihren Beruf fallen. Die Beitragserhöhung erfolgte zweds Stärkung der Verbandskasse, stand von 45 413,47. mitgerechnet, 80 740,44 m., die Ausgaben Es hatte sich in einem Gasthause in Freiburg im Breisgau an die ja infolge der Krise außerordentlich hohe Anforderungen beliefen sich auf 30 969,73 M., so daß der Bestand am Jahresschluß am 11. März 1907 ein Kaufmann einlogiert, der am 12. März gestellt wurden. Die Zahlstelle lieferte im verflossenen Jahre auf 49 770,71 m. gestiegen war. Unter den Ausgaben sind 8568,75 mittags wieder abreisen wollte. Als er zu dieser Zeit seinen Stoffer 20 319,35 M. an die Verbandskasse ab. Trotz der Krise gelang es, Mark Lotalzuschlag zur Arbeitslosenunterstützung, 354,15 M. Lokal abholen wollte, war die im Hausgang des Hotels befindliche Keller- in verschiedenen Betrieben und Branchen Lohnbewegungen zuschlag zur Streitunterſtüßung, für die aus der Zentralfasse tür , eine Falltür, geöffnet, ohne daß die seitlichen Schußstäbe ein- mit Erfolg durchzuführen. Eine Tabelle im Bericht zeigt, daß teils 1852,81 M. ausgegeben wurden. gehangen und die auf die Deffnung hinweisenden Platate am Ein- mit, teils ohne Arbeitseinstellung für 1093 Personen Lohnerhöhun- Der Bericht vom Arbeitsnachweis beweist, daß die Krise gang des Hausganges angebracht worden waren. Der Gast passierte gen erzielt wurden, die pro Woche 512,94 M. ausmachen. Für im verflossenen Jahre ungeschwächt fortdauerte. As arbeitslos die im Hausflur befindliche Glastür und stürzte kurz darauf in den 74 Affordarbeifer und-Arbeiterinnen wurden die Preise um 9 bis einschreiben ließen sich 2224 Arbeiter und 3056 Arbeiterinnen, Kellerschacht. Für die hierbei erlittenen Verlegungen macht er den 25 Proz. erhöht. Ferner wurde die Arbeitszeit für 118 Personen gegenüber 2513 Arbeitern und 2875 Arbeiterinnen im Jahre 1908. Wirt J. haftbar. Der Beklagte selbst war an dem Unfalltage ver- verkürzt und zwar, zusammengerechnet, um 167½ Stunden die Das Angebot weiblicher Arbeitskräfte ist also noch gestiegen. Ver reist. Der Sohn des Beklagten hatte an diesem Tage den Haus- Woche. Außerdem wurden mehrere Bewegungen zur Abwehr von langt wurden 2634 männliche und 5056 weibliche Arbeitskräfte; burschen und dem Kellnerlehrling die Weisung gegeben, Holz Lohnherabsetzungen durchgeführt und zwar ebenfalls mit Erfolg. das sind allerdings 199 männliche und 935 weibliche mehr als im in den Keller abzuladen. Beide waren oft darüber instruiert Neue Tarifverträge wurden im Laufe des Jahres 3 abgeschlossen, vorhergegangenen Jahre. Besetzt wurden von Arbeitern 2290, von worden, daß vor Deffnen der Kellertür die seitlichen Eisen- die für 27 Betriebe mit 707 Beschäftigten gelten. Erneuert wur- Arbeiterinnen 3827 Stellen. Am schwersten war die Buchbinder. stäbe zum Schutz einzuhängen und die Warnungsplatate anzubringen den 2 Tarifverträge für 20 Betriebe mit 271 Beschäftigten. Es feien. Beide trifft wegen dieser Unterlassung Fahrlässigkeit und bestehen jetzt für die Zahlstelle 10 Tarifverträge, die für 210 BeVerschulden. triebe mit 4898 Beschäftigten gelten. Weit über zwei Drittel der Das Langericht Freiburg wies den Kläger mit seinen Mitglieder arbeiten unter tariflich geregelten Verhältnissen. Die Ansprüchen ab. Die außervertragliche Haftung finde keine An- Mitgliederzahl der Bahlstelle ist im verflossenen Jahre von 6258 wendung, weil der Kellner und der Hausbursche zuverläffige Ange auf 6473 gestiegen. Ueber die Hälfte der Mitglieder sind weiblichen stellte seien und der Entlastungsbeweis nach§ 831 B. G. B. er- Geschlechts. Die Ortsverwaltung hat eine Umfrage über die Zuge bracht sei. Aber auch die vertragliche Haftung greift nach dem hörigkeit der Mitglieder zur politischen Organisation sowie über Landgerichtlichen Erkenntnis nicht durch, weil der Wirt nicht von die Beitungen, auf die sie abonniert sind, veranstaltet. G8 bevornherein für sein ganzes Personal inbezug auf alle Schädigungen teiligten sich daran jedoch nur 2081 Mitglieder, und von ihnen vertraglich hafte, sondern nur bei der Ausführung einzelner Ver- waren 25 Broz. politisch organisiert, 44 Proz. Abonnenten des pflichtungen den Gästen gegenüber, also nur, wenn der Bedienstete Vorwärts". Der Bericht konstatiert, daß das ein sehr unbefriediin unmittelbarer Ausübung seiner Pflicht dem Gast Schaden zufüge, gendes Resultat ist. Die Demonstrationsversammlung am Vornicht aber, wenn z. B. durch Unvorsichtigkeit eines Bimmermädchens mittag des 1. Mai war im verflossenen Jahr stärker besucht als während der Nacht Feuer ausbrechen und Gäste dabei zu Schaden 1908; es waren ungefähr 100 Personen mehr anwesend als damals. tommen würden. Aus den Berichten der Branchen ist hervorzuheben, daß, wie Das Oberlandesgericht Karlsruhe bejahte das ja auch seinerzeit im Vorwärts" ausführlich berichtet wurde, in gegen die bertragliche Haftung für den vorliegenden Fall der Album-, Mappen und Galanteriebranche ein allgemeiner Taund erkannte auf Berurteilung des Betlagten. Ohne rifvertrag abgeschlossen wurde, und in der Kartonbranche für die auf die ebenfalls sehr intereffante Frage einzugehen, ob dem Hotel Postkartonindustrie ein neuer Tarifvertrag zustande kam, der sich wirt schon daraus ein Vorwurf zu machen ist, daß er eine Falltüre von dem alten besonders dadurch auszeichnet, daß er auch die Arin dem Hausgang überhaupt bestehen läßt, führt es aus, beiterinnen und Zuschneider umfaßt. Uebrigens haben in den berdaß das Landgericht von einer zu engen Auffassung des Begriffes schiedenen Branchen der Organisation viele Verhandlungen, Werkdes Erfüllungsgehilfen ausgehe. Bu den Erfüllungsgehilfen des stattfizungen, Agitations- und Tarifkommissionssizungen stattge Gastwirtes gehörten nicht nur diejenigen Personen, die er zu einer funden. Die mit dem 1. Januar 1910 in Kraft getretene Gewerbe- Bergmann und Teutsch.
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branche von der Arbeitslosigkeit betroffen. In der Luxuspapier branche hatte sich der Geschäftsgang etwas gehoben, jedoch stieg die Bevorzugung der weiblichen Arbeitskräfte dermaßen, daß die Präger sich gezwungen sahen, fast nur Nachtschichten anzunehmen, weil tagsüber ihre Arbeit von Arbeiterinnen ausgeführt wird.
Aus dem Bibliothetsbericht ist hervorzuheben, daß der Bücherbestand von 1775 auf 1835 Bände gestiegen ist. Im 3. Quartal war die Bibliothek geschlossen. In den übrigen drei Quartalen war die Zahl der Bücherausleihungen 2484 für die männlichen und 1524 für die weiblichen Mitglieder.
Zu dem gedruckten Bericht gaben der Vorsitzende Klar und der Kassierer Bytomski mündlich verschiedene Ergänzungen und Erläuterungen. Es folgte eine rege Debatte, die sich hauptsächlich auf innere Angelegenheiten der Organisation bezog. Es wurde ein Antrag angenommen, wonach die Wahl des ersten Vorsitzenden nach wie vor, entsprechend dem Ortsstatut, durch Urabstimmung vorgenommen werden soll. Dieser Beschluß hat insofern Bedeutung, als nach einem Uebereinkommen zwischen dem Verbandsver stand und der kombinierten Verwaltung der vom Verbandsvorstand neuangestellte Bezirksleiter in Zukunft als Zahlstellenvorsitzender fungieren soll, wodurch jene Bestimmung des Ortsstatuts eigentlich überflüssig geworden wäre. Schließlich wurden noch einige Wahlen vollzogen. Als Revisor für die Verbandskasse wurde Rudolf Hoffmann gewählt und als Revisoren für die Zahlstelle Calow,
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