Gewerhfcbaftlicbcg. Berlin und Umgegend. Die Bautischler hatten nach dem Abschluß des bis jetzt Zelten- Ken Tarifvertrages der Holzarbeiter Differenzen mit den Arbeit- yebern wegen der fünfprozentigen Lohnerhöhung, welche der Ver- trag vorsieht. Nach mehrfachen Verhandlungen der Parteien kam es schließlich zu einer Entscheidung des Einigungsamtes, wonach den Bautischlern die fiinfprozentige Lohnerhöhung zusteht. Bald darauf trat dann eine aus Vertretern beider Parteien bestehende Kom- Mission zusammen, um einen neuen Akkordtarif für die Bautischler zu beraten, in dem die Lohnerhöhung zuni Ausdruck kommen sollte. Die Beratungen deS Akkordtarifs zogen sich drei Jahre hin und sind jetzt dem endgültigen Abschluß nahe. In einer am Sonntag ab- gehaltenen stark besuchten Versammlung der Bautischler berichtete der Branchenleiter Reiche über die Ergebnisse der Tarifberatung. Er sagte unter anderem, der neue Tarif sei sehr gründlich beraten worden, er habe mehr als 1000 Positionen, ein Beweis dafür, daß die Arbeiten in weitgehendster Weise spezialisiert seien, was Zweifel- los ein Fortschritt gegenüber dem alten Tarif sei. Der neue Tarif werde nächstens den Vertrauensmännern zugestellt, er könne dann von den Kollegen besprochen und dann über seine endgültige An- nähme entschieden werden.— In Bezug auf die schwebenden Be- ratungen des neuen Vertrages der Holzarbeiter sagte der Redner, darüber könne noch kein abschließender Bericht gegeben werden. Was die Bautischler betrifft, so würden sie an der Forderung festhalten, daß ihnen nach Abschluß des neuen Vertrages die geforderte Lohn- erhöhung von 5 Prozent zugebilligt werde, und zwar den Lohn- arbcitern unbedingt, gleichviel, ob sie in Lohn- oder in Akkord- Werkstätten beschäftigt seien, und für den jetzt fertiggestellten Akkordtarif müsse die Lohnerhöhung wenigstens für diejenigen Posi- tionen Platz greifen, die bis jetzt nicht erhöht worden sind. Beim Mschluß des Vertrages müßten Garantien dafür gegeben werden, daß der neue Akkordtarif der Bautichler an einem naheliegenden Termin in Kraft trete. In der Diskussion kam lebhafter Unwille darüber zum Aus- druck, daß der Abschluß des Aktordtarifs durch Schuld der Unter- nehmer vis jetzt hinausgezogen worden sei. Infolgedessen sei die ganze Vertragsperiode verstrichen, ohne daß den Bautischlern die in dem Vertrage festgesetzte Lohnerhöhung von 5 Prozent zugute ge- kommen sei. Nur die Lohnarbeiter, die eine kleine Minderheit unter den Bautischlern bilden, hätten die Lohnerhöhung bekommen, weil sie bei ihnen nicht umgangen werden konnte. Die Akkord- arbeiter aber habe man mit der Tarifberatung drei Jahre lang hingehalten und sie hätten jetzt das Nachsehen. Seit sechs Jahren seien ihre Löhne nicht erhöht worden, es sei nun endlich an der Zeit, daß ihnen durch den neuen�Lertragsabschluß die geforderte gerechtfertigte Lohnerhöhung gewäMt wurde.— Die Versammlung beschloß: „Die Branchenvertreter haben dahin zu wirken, daß der neue Vertrag nicht eher unterzeichnet wird, als bis der Bautischler- tarif unter Dach und Fach gebracht ist. Ferner ist dahin zu wirken, daß die fünfprozentige Lohnerhöhung sofort nach dem Abschluß des neuen Vertrages in Kraft tritt." Achtung! Maschinisten und Heizer. In dem Hotel.Kaiserhof" müssen die Arbeiter, welche die Kühlanlage sowie die Zentralheizung und Müllverbrennung zu bedienen haben, ihre Tätigkeit unter den mißlichsten Verhältnissen verrichten. Die Kellereien, in denen sich die Maschinen und Kessel befinden, liegen derart tief unter der Erde, daß weder Licht noch Luft Zutritt haben. Hinzu kommt, daß der Exhaustor, welcher im ganzen Gebäude die schlechte Luft absaugt, ebenfalls in diesen Räumen untergebracht ist. Die Kühlanlage besteht in einem schwefligsäuren Kompressor, und soll es wiederholt vorgekommen sein, daß durch Entweichen dieser Säure Leute erkrankt sind. In einem Fall soll sogar der Tod herbeigeführt sein, weil keine Ventilation vorhanden ist. Unter diesen Verhältnissen hatten die Kollegen eine Arbeitszeit von 12 Stunden pro Tag. Die in Betracht kommenden Pausen konnten nicht innegehalten werden. Bei Wechselschicht erhöhte sich die Arbeitszeit auf 13 bis 19 Stunden bei einem Lohnsatz von monatlich 139 M. Eine Sonntagsruhezeit, wie sie der 8 der Gewerbeordnung vorschreibt, findet nicht statt. Die dort beschäftigten Heizer sandten nun am 18. d. M. ein Schreiben an die Direktion folgenden Inhalt?: An die Direktion deS Hotels„Der Kaiserhof" IV. 8, Wilhelmsplatz. Die unterzeichneten Heizer ersuchen die wohllöbl. Direktion um Berücksichtigung bezw. Gewährung folgender Wünsche: Es besteht dort bisher eine Arbeitszeit von 12 Stunden pro Tag. allerdings sollen in dieser Zeit Eßpausen stattfinden, die jedoch in den wenigstens Fällen seitens der Vorgesetzten berück- sichtigt werden. Bei Wechselschicht erhöht sich nun die Arbeitszeit sogar auf 18 bis 19 Stunden pro Tag; ebenfalls fehlt in diesem Betrieb die Sonntagsruhezeit, welche insofern durch die Gewerbe- ordnung geregelt ist, als diese vorschreibt, daß die Sonntags- ruhezeit jeden dritten Sonntag mindestens 36 Stunden zu be- tragen hat bezw. jeden zweiten Sonntag mindestens 24 Stunden. Der Lohn betrug bis November v. I. 195 M. pro Monat und ist durch die Abschaffung der freien Kost auf 139 M. fest- gesetzt worden. Nun hat sich aber in der letzten Zeit ein Steigen der Lebensmittelpreise derart bemerkbar gemacht, daß es für einen Familienvater schon schwer hält, mit dem geringen Lohn auskommen zu können, andererseits jedoch ist schon an und für sich der Betrag für das Kostgeld mit 25 M. seinerzeit zu niedrig eingeschätzt worden. Das Ersuchen der Unterzeichneten geht nun dahin, die wohl- löbliche Direktion zu bitten, in Anbetracht der mißlichen Lage der dortigen Betriebsverhältnisse die tägliche Arbeitszeit zu verkürzen, die Eßpausen festzulegen und auch für deren Jnne- Haltung Sorge tragen zu wollen, den bisherigen Lohn von 139 M. monatlich um 19 M. zu erhöhen, ferner die SonntagSruhezeit derart zu regeln, daß mindestens jeden dritten Sonntag eine Ruhezeit von 36 Stunden für jeden der Unterzeichneten eintritt, sowie die Beseitigung der 13- bis 19stündigen Wechselschicht, die in keinem Betriebe ähnlicher Art in Berlin besteht. Gleichfalls ersuchen die Unterzeichneten um Besserung ihrer Waschgelegenheit sowie Aufbewahrung ihrer Kleidungsstücke. In der Hoffnung, daß die oben angeführten Wünsche seitens der wohllöbl. Direktion Berücksichtigung finden mögen, zeichnet usw. Seitens der Direktion wurde insofern auf dieses Schreiben reagiert, als der Direktor kurzerhand die Entlassung von zwei Kollegen verfügte mit der Begründung, e r habe wohl das Recht, seinen Angestellten Vorschriften zu machen, dieses jedoch den Arbeitern in keiner Weise ihm gegenüber zustehe. Ganz der Herr-im-Hause-Standpunkt. Allerdings erklärten sich die übrigen Kollegen mit den Entlassenen solidarisch und verließen ebenfalls die so prunkvolle Gaststätte des Hotel„Kaiserhof", aller- dingS nur bekannt als das vornehmste Hotel Deutschlands , jedoch Nicht für die Arbeiterschaft als vornehmste Arbeitsstätte. Wir wollen noch bemerken, daß auch hier wieder Angestellte der Berliner Elektrizitätswerke es sind, die sich alS Stützen der Unternehmer herausstellen. In diesem Falle ist es der Monteur Albert Berg, welcher bei der Straßenbeleuchtung be- schäftigt ist und in dem Hotel„Kaiserhof" die Batterie der B. E.-W. zu beaufsichtigen hat. Dieser hat am Sonnabend und Sonntag die Kessel bedient. Er soll seitens der Direktion 19 M. dafür er- halten haben. Mag sein, daß sein Einkommen zu gering ist, so daß er auf Nebenverdienst angewiesen ist. Jedoch können wir verantw. Redakt.: Richard Barth . Berlin . Inseratenteil verantw.: nicht annehmen. Laß' diese Nebenarbeiten mit Zustimmung der Direktion der B. E.-W. geschehen. Wir möchten nun die Königliche Gewerbe-Jnspektion bitten, die Betriebsverhältnisse einer eingehenden Revision zu unter- ziehen, um wenigstens den Arbeitern im Hotel„Kaiserhof" eine menschenwürdige Arbeits st elle zu verschaffen, denn die Gegensätze zwischen den Räumen der oberen Etagen und den Arbeitsstätten, Eß- und Waschräumen der Arbeiter in den Keller- räumen treten doch etwas zu kraß zutage. Auch die Arbeiter haben ein Recht, ein menschenwürdiges Dasein zu verlangen. Der Betrieb des Hotels„Kaiserhof" ist für Maschinisten und Heizer bis auf weiteres gesperrt. Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufs- genossen Deutschlands , Verwaltungsstelle Groß-Berlin. Lohnbewegung der Militärsattler. Am Sonntag nahmen die Militärsattler in einer überfüllten Versammlung Stellung zu den Verhandlungen zwischen den Fabri- kanten und der Tarifkommisfion der Organisation. Riedel be- richtete: Auf die Forderung der Arbeiter, Zutaten wie Wachs, Faden usw., geliefert zu erhalten, wollten die Herren nicht ein- gehen und man einigte sich deshalb auf eine dreiprozentige Entschädigung auf alle Artikel. Ferner wurde festgelegt, daß Zwischen- meister für preußische Arbeit nicht beschäftigt werden dürfen. Heim- arbeiter erhalten die im Tarif festgelegten Stücklöhne. Für Gegen- stände, die im Tarif nicht enthalten sind, wird der Preis von einer Werkstattkommission festgesetzt. Wird dabei keine Einigung erzielt, so tritt die Schlichtungskommission, bestehend aus zwei Arbeitgebern und zwei Arbeitnehmern aus dem Berufe, in Aktion. Sollte auch diese Kommission nicht zu einem entsprechenden Resultat gelangen, so wird ein Gewerberichter hinzugezogen; die Entscheidung, die dann getroffen wird, ist endgültig. Die Arbeitszeit beträgt min- bestens 53 Stunden. Für Lohnarbeiter muß der Verdienst für die ausfallende Stunde durch entsprechende Erhöhung deS Lohnes ausgeglichen werden. Arbeiten, die in geringeren Mengen als im Betrage von 3 M. Arbeitsverdienst ausgegeben werden, sind mit 19 Proz. Aufschlag auf die festgesetzten Stücklöhne zu bezahlen. Für Ueberstunden ist ein Lobnaufschlag zu gewähren, und zwar für die erste Stunde 5 Pf., für die zweite 19 Pf., für die dritte Stunde und für Sonntagsstunden 15 Pf. Der neue Tarif soll am 1. März d. I. in Kraft treten und bis zum 1. April 1912 Gültigkeit haben. Er verlängert sich immer um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor dem Ablaufstermin von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Die Preiserhöhung, die der Tarif enthält, beträgt im Durch- schnitt 12 Proz. Der Tarif wurde von der Versammlung angenommen. Damit ist die Lohnbewegung beendet. Achtung, Gastwirtsgehilfen! Für die in R i x d o r f wohnenden oder beschäftigten Verbandsmitglieder der Ortsverwaltung Berlin l ist am 15. Februar eine Zahlstelle errichtet worden, als deren Leiter Paul Jaekel , Rixdorf, Lichtenrader Straße 59, ernannt worden ist. Die Zahlstelle befindet sich beim Gastwirt Emil P ü h l, S t e i n m e tz st r. 114, und werden dortselbst Beitrags- Zahlungen entgegengenommen. Achtung, Kleber! Gesperrt wegen Lohndifferenzen sind: Kielhorn, Uhlandstr. 69; Bauten Nicolsburgerplatz 4, Bau Stritte; NicolSburgerstr. 6, Saalbaugesellschaft; Bau Grunewald. Roseneck, HoHenzollerndanim. Deutsches Reich . Der Berein Deutscher Arbeitgeberverbände befaßte sich in seiner kürzlich abgehaltenen Vovstandssitzung mit dem bevorstehen- den Kampfe im Baugewerbe. Baurat F e l i s ch besprach den Stand der Verhandlungen und die Forderungen, die die Arbeitgeber glaubten aufstellen zu müssen, um die„Ordnung in ihren Be- trieben" aufrechtzuerhalten. Als unentbehrliche Forderungen wurden verzeichnet: Die Beibehaltung der Akkordarbeit, Anerken- nung der Arbeitgeberachweise, die Bezahlung der Arbeiter nach ihren Leistungen und das Verbot der Agitation auf den Baustellen. Der Verband stimmte dem zu und versprach für den Fall, daß es in nächster Zeit zum Kampfe im Baugewerbe kommen sollte, dafür Sorge zu tragen, daß die Bauunternehmer von der Industrie und den übrigen organisierten Unternehmern unterstützt werden. Arbeiterprotest gegen Scharfmacherübermut. Der Verband der Kölner Industriellen hatte am 4. Januar dieses Jahres an den Minister des Innern eine Eingabe gerichtet, in der unter Berufung auf angebliche Uebergriffe während einer Ausstandsbewegung bei der Tapetenfabrik FlammerLheim und Steinmann in Köln -Zollstack das Verbot des Streik- Postenstehens gefordert wurde. Gegen dieses scharfmacherische Ver- langen protestierte am Sonntagvormittag eine stark besuchte Ver- sammlung der Kölner Gewerkschaften. Es wurde eine Resolution angenommen, in der die Behauptungen des Kölner Unternehmer- Verbandes als unwahr zurückgewiesen und der Meinung Ausdruck gegeben wird, daß, wenn sich irgendjemand wegen gesetzlicher Be- nachteiligung bei Ausstandsbewegungen verletzt fühlen und daher beschweren wollte, die Arbeitgeberschaft hierzu am allerwenigsten Veranlassung hätte. Die Versammlung sieht in der Aktion der Kölner Unternehmer die Tendenz der Industriellen bestätigt, daß man versuchen will, auch die Gesetzgebung gegen die Arbeiterschaft mobil zu machen. Es erscheint die Annahme berechtigt, daß man lediglich aus Anlaß der Vorbereitung eines neuen Strafgesetzbuches die durch nichts begründete Aktion eingeleitet habe. Die Versammlung nimmt daher mit Bestimmtheit an, daß der Minister des Innern einer solchen Eingabe jede Beachtung versage. Streikbrecherschutz. Der Führer der Sozialdemokraten in einer mittelfränkischen Kreishauptstadt. Gemeindebevollmächtigter(Stadtverordneter) Ge- nosse Moll, war mit zwei anderen Genossen beschuldigt, während des AnSbacher Maurerstreiks im vorigen Sommer eine Anzahl Arbeitswillige durch Beleidigungen und Drohungen eingeschüchtert zu haben. Besonders dem Genossen Moll war damals in der Scharf- macherpresse ein ganz rohes und rowdymäßiges Verhalten zur Last gelegt. In der Verhandlung stellte sich heraus, daß alles Schwindel ist, alle drei Angeklagten wurden freigesprochen. Es ergab sich dabei die interessante Tatsache, daß die angeblich mißhandelten Arbeitswilligen gar keine Anzeige erstattet haben, sondern daß der Denunziant ein hervorragender Demokrat ist. Nur Stilübungen. Gegen den Geschäftsführer des Jndustriellen-ArbeitSnachweiseS in Mannheim . Dr. M o e b i u s. hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittelungsverfahren eingeleitet. Wir schrieben schon da- malS, daß bei der Sache nichts herauskommen wird, da sich die Herren im Nachweis auf die staatsanlvaltschaftlichen Recherchen gut vorbereiten konnten. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, weil die Untersuchung ergeben hat, daß eine Kennzeichnung mißliebig gewordener Arbeiter bei der Ver- mittelungsstelle nicht durchgeführt worden ist.— Na also! Somit muß ja die ganze Geschichte mit der geheimen Kennzeichnung der Arbeiter wieder Schwindel sein, wenn auch offenkundige Tatsachen dafür vorliegen. Die objektivste Behörde hat mit dieser Aktion noch den Unternehmern und ihren Zeitungssöldlingen genützt, die dieses staatsanwaltliche Zeugnis für ihre Unschuld jedem unter die Nase halten können, der je daran zu zweifeln wagte. Es bleibt also dabei:„Die leidenschaftlichen Vorwürfe, welche gegen den Arbeitsnachweis wegen angeblicher geheimer Kennzeichnung von Arbeitern erhoben wurden, entbehren jeglicher Begründung." So sagt die Großherzogliche Staatsanwaltschaft. Und wir setzen hinzu: Die Bezeichnung der einzelnen Arbeiter als„Hetzer", „Agitator" usw. war nur eine Stilübung für den Herrn MoebiuS. Td. Glocke, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr, u. verlagsänställ Busland. Ein StrafienbaHnerstreik ist in Philadelphia ausgebröchen. Nach dem Wolffschcn Bureau kam es infolge des Streiks am Sonn- tag zu Ruhestörungen. Die Ausständigen hätten nach derselben Quelle, mehrere Straßenbahnwagen zur Entgleisung gebracht und verbrannt. Die Beamten der Straßenbahngesellschaft seien mehr- fach von den Ausständigen angegriffen. Etwa 199 Personen wurden verhaftet. Hus Indiiftne und FtendeL Jnteressenwiderstreit zwischen Fleischern und Kolonialwaren« Händlern. Daß die Fleischermeister immer mehr dazu übergehen, den Verkauf von Margarine in ihren Geschäftsbereich zu ziehen, erfüllt die Kolonialwarenhändler, für die der Margarineverkauf noch immer guten Profit abwirst, mit Sorge. Ja, sie müssen sogar erleben, daß ihnen in manchen Orten die Konkurrenz der Fleischer durch gemeinschaftlichen Einkauf überlegen ist. In Essen-Ruhr hat nämlich die gewerbliche Vereinigung der Fleischermeister den ge- meinschaftlichen Einkauf von la Margarine in die Hand genommen und den Verkaufspreis einheitlich auf 99 Pf. für das Pfund fest- gesetzt, während er im Detailhandel in der Regel 1 M. betrögt. Unter und über dem von der Mitgliederversammlung der gewerb- lichen Vereinigung der Fleischermeister festgesetzten Preise darf kein Mitglied verkaufen. Jede Verfehlung gegen diese Bedingungen wird mit einer Geldstrafe bis zu 199 M. belegt. In der Leipziger Kolonialwarenzeitung vom 11. Februar fragt ein Kolonialwaren- Händler: was würden die Fleischer wohl sagen, wenn jetzt die Kolonialwarenhändler dazu übergehen, allgemein Fleisch- und Wursttvaren zum Verkauf zu stellen oder gar eine Genossenschafts- schlächterei einzurichten? Was die Fleischer antworten, kann man sich denken; wir können nur sagen: wenn die Händler das machen und dadurch die Preise drücken, dann wäre das vom Konsumenten- standpunkt aus nur zu begrüßen. Neue Schiffe für die Hapag . Die Gesellschaft hat setzt, wie auS Hamburg gemeldet wird, einen Personen- und Frachtdampfer bei der Hamburger Werft des Vulkan in Auftrag gegeben, der 45 999 bis 59 999 Tonnen Wasserverdrängung besitzen soll. Die Gc- schwindigkeit soll dagegen nur 21 Knoten betragen. VeiTammUmgen. Bon der Konsumeenossenschaft Berlin erhalten wir folgende Zuschrift: In dem gestrigen Bericht über die Generalversammlung des Verbandes der baugewerblichen Hilfsarbeiter wird am Schlüsse unter Verbandsangelegenheiten vorgebracht, daß bei den Ab- schachtungsarbeiten der Bauten für die Konsumgenossen- schaft Berlin und Umgegend tarifwidrige Löhne gezahlt würden. Da es der Leitung der Konsumgenossenschaft daran gelegen sein muß, ihre Arbeitsverhältnisse auch bei der Bebauung ihres Grund- stückes in einer für gewerkschaftlich organisierte Arbeiter völlig einwandfreien Weise einzurichten und keine Legendenbildung auf- kommen zu lassen, sei folgendes bemerkt: Wie der OrganisationS- leitcr ja selbst ganz richtig angab, sind die Abschachtungsarbeiten nicht als Bauarbeiten anzusehen. Der Unternehmer, der von den in Frage kommenden Bauarbeitern als durchaus humaner Arbeit, geber empfohlen worden war, hatte sich natürlich vertraglich ver- pflichtet, die tariflich vorgeschriebenen Löhne zu zahlen, hatte aber die Erdarbeiten natürlich zu den für Erdarbeiter üblichen Löhnen veranschlagt und sich auch bereit erklärt, 47zh Pf. pro Stunde zu zahlen. Daraus ergibt sich, daß die demGenossen Junger in den Mund gelegte Aeußerung gar nicht zutreffen kann. Die etwa 99 mit Abschachten Be- schäftigten wollten sich aber auch mit 47zh Pf. nicht zufrieden geben und wurde dann durch Vermittelung des Vorstandes der Konsum- genossenschaft Berlin und Umgegend von dem Unternehmer des lieben Friedens wegen 59 Pf. �Stundenlohn zugestanden, obgleich die Berechtigung anderen Erdarbeitern gegenüber nicht an» erkannt wurde. Letzte IVachncbtcn und Dcpcfcben. Die Wertzuwachsftener für Berlin . Die neue WertznwachSsteuerordnung für Berlin wurde gestern abend nach langen Beratungen im Ausschuß mit einigen Abänderungen in zweiter Lesung angenommen. Wenn irgend möglich, soll über die Verhandlungen schon w der nächsten Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung aus- führlich berichtet werden._ Die Verfassung für Bosnien und die Herzegowina. Wien . 21. Februar.(W. T. B.) Die morgigen Amtsblätter in Wien , Budapest und Serajewo veröffentlichen die vom Kaiser sanktionierte Verfassung für Bosnien und die Herzegowina. DaS Landesfiatut für Bosnien und die Herzegowina bestimmt, daß diese Länder ein Verwaltungsgebiet bilden, das unter der Leitung und Oberaufsicht des gemeinsamen Ministeriums steht. In die Kom, petrnz des Landtages fallen die inneren Angelegenheiten Bosniens und der Herzegowina sowie auch das Budgetrecht, während Fragen, die die Interessen Oesterreichs oder Ungarns oder der ganzen Monarchie berühren, nicht in seinen Wirkungskreis gehören. Wir geben aus der Verfassung noch folgende Stellen wieder: Die Geschäftsordnung des Landtages enthält präzise OrdnungS- bestimmungen für die Beratungen des Landtages. Der Präsident kann die Ausschließung der Abgeordneten von den Beratungen bis zu 14 Tagen verfügen. Die Ausschließung der Abgeordneten für die Dauer der ganzen Session unterliegt dem Beschluß deS Landtages. Es wird volle Immunität der Abgeordneten gewähr» leistet. Die Abgeordneten beziehen Tagegelder von 15 Kronen. Die Wahlordnung, welche für die 72 gewählten Abgeordneten festgesetzt ist, ist das Dreikuriensystem auf konfessioneller Grundlage, in der zweiten und dritten Kurie allgemeines, direktes Wahlrecht. Die Mitglieder des Landtages sind: 1. 29 Virilisten, darunter die Chefs sämtlicher Konfessionen; 2. 72 gewählte Ab, geordnete. Jede der drei Hauptkonfessionen wählt die auf sie nach der Bevölkerungsstatistik proportionell entfallende Zahl Abgeordnete für sich, wodurch der Schutz der Minderheiten gewährleistet wird. Demnach find für Katholiken 16, für Jslamiten 24, für serbische Orthodoxe 31, für Israeliten 1 Mandat gesichert. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Landesstatuten erfolgt die Veröffentlichung der Gesetze über das Vereins- und Versamm» lungsrecht, sowie eines Gesetzes über die Bezirksräte. Die elfteren entsprechen den in Oesterreich und Ungarn bestehenden. Selbstmord einer Millionärin. Mannhelm, 21. Februar.(W. T. B.) Die 26 Jahre alte ledige Gutsbesitzerin Elise Treiber, die auf einem Grenzhofe bei Schwetzingen das Gut ihrer verstorbenen Eltern bewohnte, wurde mit einer Schußwunde tot in ihrem Bett aufgefunden. Die junge Dame, eine Millionärin. bewohnte das Gut in Gesellschaft einer Haushälterin und einer kleinen Dienerschaft. Die Tat eines Wahnsinnigen. Bielefeld , 21. Februar. (B. H. ) In Westrup bei Rahden wurde ein 66jähriger Arbeiter beim Dreschen von seinem geistrS, tranken Sohn angegriffen und mit dem Dreschflegel erschlagen. Paul Singer& Co., B ctftnSW, Hierzu 4 Beilagen u.llntuljal i ungäbh
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