Zwar erhält der Landarheiter auch noch eine freie Lagerstatt. Wie aber diese zumeist beschaffen ist, weist jedermann.der solche Leute schon einmal in ihrer Behausung besucht hatVon dem Iammerlohne kann nach dem Vertrage derArbeitgeber— dem Gesetz zuwider!— wöchentlich undzlvar 10 Wochen lang 3 SR., bis zum Betrage von 3V Mwegen Kontraktbruch zurückbehalten.r. Tie Wanderarbeiter aus den östlich von Thorn belegenenGrenzgcgenden Rutzlands erhalten noch geringereBarlöhne; kräftige Männer bekommen nur 90 Pf. bis 1 M.T a g c l o h n. also 6 M. W o ch e u l o h n, von dem dieHälfte 10 Wochen lang als Kaution zurückbehalten wird.Naturalien erhalten diese Leute wöchentlich im Werte von4,30 M.Wanderarbeiter, starke Männer aus Galizien, werdenzu einem W o ch e n l o h n von 6 M. und einem Natural-lohn von 3,20 M., also zu einem Gesamt wochenlohnvon 9,20 M. angeboten; Wanderarbeiter aus Ober-Ungarn(Deutsche und Slowaken gemischt) zu einem Bar-lohn von 6,00 M. und einem Naturallohn von 3,50 M.Rein slowakischen Arbeitern— immer starken Männern—aus Oberungarn wird ein Wochenlohn von 6 M. undein Naturallohn von 4,30 M.. bei Wanderarbeitern ausS ü d u n g a r n ein Barlohn von 7,20 M. und ein Natural-lohn von 3,80 M. gezahlt.Die Lohnzahlung ist dabei je nach der Nationalität derArbeiter sehr verschieden. So erhalten die Arbeiter ausOberungarn ihren Lohn überhaupt erst nach Beendigung derArbeitszeit im H e r b st. Abschlagszahlungen sind den Leutennur wöchentlich oder zweiwöchentlich zu gewähren, aber nurbis zur Hälfte des verdienten Lohnes. In denersten 4 Arbeitswochen erfolgt überhaupt keine Abschlags-zahlung. Die Kaution wird in allen Fällen erst im Herbstzurückgezahlt.Die Feldarbeiterzentrole scheint bei ihrer Arbeitsvermitte-lung schon reiche Erfahrungen gesammelt zu haben. Sieweih genau, welche ausländischen Arbeiter am meisten kontrakt-brüchig werden. Die slowakischen Arbeiter sind ihr anscheinendam sichersten. Denn nur bei diesen verpflichtet sich die Zentrale,Ersatzarbeiter für Kontraktbrüchige, frei Bahnstation desArbeitsortes zu stellen, während sie diese Verpflichtung freiGrenze bei den übrigen Nationalitäten nur dann eingeht,wenn die Arbeiter in den ersten 14 Tagen kontraktbrüchigwerden. Ueber stunden sind in allen Fällen mit fünf-zehn Pfennig(!) für Männer und mit 10 Pf. fürFrauen, Mädchen und Burschen zu bezahlen.Die„Verpflegung" der Landarbeiter auf der Reisewird wie folgt berechnet:Für einen halben Tag unterwegs in der Herberge 30 Pf..für den ganzen Tag 60 Pf., für ein Nachtlogis 25 Pf.Zehrgeld wird zugestanden: bis zum Grenzamt überhauptnichts, von hier auf 100 Kilonieter bis zur Arbeitsstelle wiedernichts;von 100 Kilometer bis 300 Kilometer 25 Pf... 300.,«00, 60,über 1000' 1,- M.Diese Verpflegungs- bezw. Zehrgelder werden— wiederentgegen dem Gesetz— den Arbeitern aber noch ebensoals L o h n v o r s ch ü s s e angerechnet, wie eine Legittmierungs-gebühr an der Grenze im Betrage von 2 M. für jedenArbeiter und werden vom Lohne wieder in Abzuggebracht. Als Vermittelungsgebühr haben die Landwirtefür jede Arbeitsperson nach einem spezialisierten Tarif 1—5 M.zu entrichten, je nach dem Lande, auf dem Arbeiter bezogenwerden und je nach der Zahl der verlangten Arbeitskräfte.Diese Sorte Stellenvermittelung der Feldarbeiterzentraleund der Landwirtschaftskammer schreit zum Himmel. Unddoch schafft das dem Reichstag vorgelegte Stellenvermittelungs-gesetz nicht den geringsten Schutz gegen diesen Menschenschacher.durch den die Fcldarbeiterzentrale alljährlich Millionen ein-sackt. Hoffentlich gelingt es unseren Genossen in der Reichs-tagskommission die Lücke auszufüllen.Aus der Blusenkonfekti»».In der Blusenkonfektion werden in Berlin bei auherordentlichniedrigen Arbeitslöhnen und einem ausgedehnten Zwischenmeister.fhstem fast ausschliesslich weibliche Arbeitskräfte beschäftigt. Einnicht unerheblicher Teil der Blusenfabrikanten sucht die an sich schonausterordentlich starke Ausbeutung durch Anwendung verschiedenerKniffe noch in geradezu maßloser Weise zu steigern. Der Um-stand, daß die Waren nur in der Heimindustrie hergestellt werden,hat zur Folge, daß der Arbeitslohn nicht nach der aufgewendetenZeit, sondern fast durchweg für das Stück berechnet wird. DieserUmstand, in Verbindung mit einer irrigen, dem Arbeiter un-günstigen Rechtsprechung, gibt dem Fabrikanten leider sehr vielHandhaben, die Arbeiterin um ihren Lohn zu bringen. Fast gangund gäbe ist die äutzerst knappe Zumessung der zu verarbeitendenStoffe. Gelingt eS der Arbeiterin nicht, die verlangte Stückzahldaraus herzustellen, so muß sie gewärtig sein, dast ihr der nach-zuliefernde Stoff in Rechnung gestellt und am kommenden Zahl-tag vom Lohn gekürzt wird. Häufig wird deshalb versucht, mitdem Stoffe auszukommen. Fallen die Blusen dabei nur ein wenigkleiner aus, so wird die Arbeit wiederum oft als völlig verdorbenund unbrauchbar bezeichnet. Sie wird allenfalls noch abgenommen.aber kein Lohn dafür gezahlt. Gibt die Arbeiterin die Ware insolchem Falle nicht ohne Lohn heraus, so wird Bezahlung der ihrübergebenen Stoffe verlangt. Das veranlastte in der Regel dieArbeiterinnen, die gefertigten Blusen auch ohne den vereinbartenLohn erhalten zu haben, dem Fabrikanten zu überlasten. Einigesolcher Fälle beschäftigten erst am Montag wieder die 1. Kammerdes Gewerbegerichts.1. Die Blusennäherin K. erhielt am 25. Januar vomFabrikanten Gerling als erste Arbeit drei DutzendBlusen in Arbeit. Vereinbart war ein Arbeitslohn von 8,25 M.Bei der Ablieferung am 23. Januar wurde die Arbeit moniert.Die Einsätze waren etwas zu kurz geraten, weil, wie die Klägerinbehauptete, der dafür bestimmte Stoff zu knapp war, um dieEinsätze in der vorgeschriebenen Länge machen zu können. Ob-wohl die Arbeit abgenommen worden ist, wurde ihr doch nichtein Pfennig Lohn dafür gezahlt, weil diese totalunbrauchbar sein sollte. Deshalb klagte die Näherin. Der Be-klagte behauptete natürlich, dast der Stoff für die Einsätze reich-lich bemessen worden sei. Doch selbst die Arbeitgeber-beisitzer waren der Ansicht, dast bei dem in Frage stehendengeringwertigen Stoff nicht anzunehmen ist, dast die Klägerin,nur um sich von diesem Stoff ein Stückchen zu ersparen, die Ein-sähe so knapp gemacht hat. der Stoff müsse doch wohl etwas sehrknapp gewesen sein. Da die Klägerin aber eine Mitteilung anden Beklagten unterlassen und die Arbeit nichts vorschriftsmästiggemacht habe, dadurch aber diese an Wert wesentlich verringertfei, könne sie auch auf den vereinbarten Lohn keinen Anspruchmachen! Die Arbeit wurde vom Gericht mit 4,2 5 JDi. bewertet.Die Parteien verglichen sich daraufhin auf diesen Betrag.2. Die Blusennäherin St. verlangt vom Bluse nsabri-kanten I, W g ch s m a n g für Sä ZtgF gelieferte PJujejj 71,75Mark Arbeitslohn. Der Beklagte bemängelt die Arbeit, will aberschliestlich nach längerer Verhandlung 50 M. Arbeitslohn an-erkennen, er erhebt aber sofort Widerklage auf Zahlung von51 M. Schadenersatz für die Stoffe, die der Klägerin zwecks An-fertigung von weiteren 30 Blusen übergeben, aber trotz wieder-Holter Mahnung noch nicht geliefert seien. Die Klägerin machtedemgegenüber geltend, daß sie die Stoffe, die bereits bei derersten Aufforderung zugeschnitten waren, sofort abliefern wollte.Die Stoffe seien aber nicht abgenommen, weil sie verschnittensein sollten; tatsächlich seien sie jedoch keineswegs verschnitten.Durch den Umzug und Krankheit ihres Mannes sei sie an derFertigstellung dieser Blusen behindert worden. Nachdem dasGericht die bemängelten fertigen Blusen besichtigt und be-raten hatte, empfahl es einen Vergleich dahingehend, derKlägerin sofort für die fertigen Blusen 50 M. zu zahlen, währenddie Klägerin die bereits zugeschnittenen 30 Blusen zunächstfertigstellen und liefern soll. Etwaige Ansprüche aus der Her-stellung und Lieferung dieser 30 Blusen behalten sich beideParteien vor. Das Gericht begründete seinen Vorschlag damit,daß erst wenn die 30 Blusen fertiggestellt seien, zu beurteilensei. ob die Arbeit verdorben und die Wiederklage berechtigt ist.Die für die fertigen Blusen bereits anerkannten 50 M. sind fürdie bemängelten fertigen Blusen als angemessen betrachtetworden. Die Parteien akzeptierten darauf diesen Vorschlag.In beiden entschiedenen Fällen sind bedauerlicherweise durchden Vergleich und die Vergleichsannahme die Arbeiterinnen erheb-lich in ihrem Recht gekürzt. Der Vertrag mit den Heimarbeite-rinnen ist nicht nach den Regeln des Werkvertrages, sondern nachdenen des ArbeitS-(Dienst-)Vertrages zu beurteilen. Danach hatdie Arbeiterin für die besondere Güte der Arbeit nicht einzustehen,vielmehr hätte der Beklagte eventuell zu beweisen, daß die Ar-beiterin total unbrauchbare Arbeit vorsätzlich oder grobfahrlässig geliefert hat. Davon kann in keinem der vergliche-nen Fälle die Rede sein. Endlich sollte sich aber das BerlinerGewerbegerich» zu der von uns wiederholt angeführten Praxis desStuttgarter Gewerbegerichts auffchwingen und Vereinbarungenwie die erwähnten über die Höhe der Vereinbarung als ungültigerklären, weil mit den guten Sitten unvereinbar, und an ihrerStelle angemessene Löhne setzen. Ist der Heimarbeitsvertrag, wieauch Lotmar annimmt, kein Werk-, sondern ein Dienstvertrag, sosind auch die versuchten Aufrechnungen, Widerklagen usw. unzu-lässig. Ein gut Teil Schuld an der sprichwörtlich gewordenen AuS-beutung in der Berliner Konfektion tragen die Gewerbegerichte, diemit dem alten, dem Arbeiter ungünstigen Schlendrian nicht endlichbrechen. Kommt bei der Lohnvereinbarung für qualifizierteArbeit— in Zeitlohn umgerechnet— weniger heraus als der orts-übliche Lohn für gewöhnliche Lohnarbeiter beträgt, so ist solche Ver-einbarung stets ein Verstost gegen die guten Sitten und deshalbnach Z 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ungültig. Gerade denanständigen Arbeitgebern des Gewerbegerichts müßte daranliegen, durch rücksichtslosen, dem Gesetz entsprechenden Gebrauch desZ 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem schlechten Ruf ein Ziel zusetzen, in den besonders ausbeuterische Arbeitgeber die BerlinerKonfektion gebracht haben. Sind doch in Berlin infolge der luder-haften Ausbeutung der Heimarbeiterinnen eine große Zahl Heim-arbeiterinnen auf Bezug von Armengeld angewiesen. EinLohn, der trotz der fleißigen Arbeit der Heimarbeiterinnen nichteinmal zur Befriedigung ihrer bescheidenen Lebensbedürfnisse aus-reicht, ist ein wucherischer, zum mindesten ein gegen die gutenSitten verstoßender. Also— mögen endlich die Gewerbegerichtevon dem 8 134 dem gesunden Rechtsempfinden und dem Anstands-gefühl auch der Arbeitgeber entsprechenden Gebrauch machen. DaSGesetz hindert nicht, solcher Ausbeutung entgegenzutreten, sondernverlangt eS.Eue Induftrie und riandel.Unter falscher Flagge.Bei den Bestrebungen der Kalikapitalisten, den Staat noch extrazum Nachtwächter ihrer Profitintereffen zu machen, muß sewswer-ständlich die alte Phrase vom„Schutz der nationalen Interessen"als Aushängeschild dienen. In Wirklichkeit fechten die beidenGruppen, die sich in dem Kampfe um ein Reichskaligesetz gegenüber-stehen, einzig und allein für kapitalistische Interessen. DaS W-gemeinwohl, das sogenannte vaterländische Interesse, ist ihnen ganzgleichgültig. Die Schmidtmann-Gruppe handelt aus genau den-selben Motiven, die auch das Syndikat bestimmen. Wenn dieses, sichpatriotisch geberdend, die„Bevorzugung" d«S Auslandes entrüstetverurteilt, dann kommt es ihm nicht darauf an, die inländischenKonsumenten zu schützen, es will sich einfach die Plünderung dieserdurch Preisdruck nicht schmälern lassen. Sein Patriotismus ist vonPortemonnaieinteressen bestimmt. Und wenn Schmidtmann fürPreisherabsetzung auf dem Inlandsmarkt eintritt, dann nicht ausAllgemeininteressen, sondern nur, weil da? seinen besonderenEigeninteressen dient. Aber über Motive wird nicht abgestimmt!In der Wirkung nützen die Schmidtmannschen Bestrebungen derGesamtheit, darum sind sie zu unterstützen. In recht plumperWeise manöveriert dagegen der„Börsen-Courier" als Interessen-Vertreter des Kalisyndikats. Er schreibt(Nr. 84):„In der Wahrnehmung der AuSlandinteressen, die HerrSchmidtmann durch seine maßgebende Stellung bei der Jnter-national Agricultural Corporation und durch seine wachsendeWhängigkeit von der Morgangruppe vertreten muh. entfaltetHerr Schmidtmann gegenüber der ReichStagSkommission einefieberhafte Tätigkeit, über deren Details wir voll informiert sind.Herr Schmidtmann präpariert ein Lockmittel, von dem erhofft, daß die Reichstagsabaeordneten darauf fliegen. DiesesLockmittel ist die JnauLsichtst'-llung einer wesentlichen Verbilli-gung der Jnlandpreise. Jedoch wird ein Hinweis genügen, umdiejenigen Abgeordneten, die Herr Schmidtmann mit seinen In-sormahonen beehrt, stutzig zu machen. Herr Schmidtmann istnämlich schon einmal vor Jahren mit dem Lockantrag einerHerabsetzung der Jnlandpreise hervorgetreten; aber wie feststeht,nachdem er für Sollstedt in Verträgen bis zum Jahre 1917 mehrals seine Produktion an das Ausland ausverkauft hatte. AuSder Haut der anderen also wollte Herr Schmidtmann die Riemenzu einer Verbilligung der Jnlandpreise schneiden. Er selbst hatsich in seiner ganzen bisherigen Kalipolitik auf das ängstlichstegehütet, jemals auch nur einen Doppelzentner billiges Kali demInland zugute kommen zu lassen. Nur nach Amerika und nachFrankreich ha! Herr Schmidtmann bisher billige Kalisalze ver-schloffen. Er kann sich somit da? Verdienst zumessen, der Schritt-macker geworden zu sein für eine vorteilhaste Konkurrenz deramerikanischen Agrikultur gegen unsere heimische Landwirt-schaft."Die patriotische Logik deS«B. C." hat ein gewaltiges Loch.Wenn Schmidtmann nach dem Auslande zu niedrigeren als In-landspreisen lieferte, dann hat er damit den Beweis erbracht, dasteine Reduktion der Inlandspreise möglich ist. Weil das Syndikatkeine Verbilligung hat eintreten lassen, gebührt»hm der Anspruch.„Schrittmacher" der Auslandskonkurrenz zu sein. Ob Schmidtmannnach dem Jnlande oder nach dem Auslande zu billigeren Preisenverkaufte, ist sür die Entscheidung der Frage, ob der Anspruch aufPreisermäßigung sachlich berechtigt ist oder nicht, vollständig neben»säKliK. Tstjache. dast er fcöifles verkMte. bell-nst, daß djzProduktionSbedingrmgen eine Preisermäßigung erlauben. SProf#dem eine Ermäßigung verhindern zu wollen, was ja die Absichtdes Syndikats und der Zweck des Reichskaligesetzes ist, das hat mitWahrnehmung von Allgemeininteressen nichts zu tun, das ist deeAusfluß der nacktesten Profitsucht, die nicht veredelt wird, wenn siedie nationale Phrase als Deckmantel benutzt.Die Gewerlschaft„Deutscher Kaiser", die über Kalisalzbohrungenam Niederrhein verfügt, hat sich mit folgender Begründung gegendas beabsichtigte Zwangsshndikat ausgesprochen:„In dem neuen, vom Bundesrat genehmigten Gesetzentwurf istzwar eine große Reihe von Härten vermieden worden, er hältaber an dem Grundsatz fest, dast in Zukunft nur noch Kalisalzedurch die Vertriebsgemeiuschaft verlaust werden dürfen, unddast alle Kaliwerke, auch die neu entstehenden, sich demvon der Regierung einzurichtenden Zwangssyndikat anschließenmüssen. Wir halten eS nach wie vor für richtiger, wenn von einemEingreifen der Gesetzgebung in die noch in der Entwickelung be-gristene Kaliindustrie vollständig Abstand genommen wird. Für dievon der Regierung gehegte Befürchmng, dast ohne Zwangs»syndikat eine Verschleuderung der Kalisalze zu unangemessenniedrigen Preisen in das Ausland eintreten würde, ist keinstichhaltiger Grund vorhanden, auch ist für die Zukunft eineVerschleuderung nicht zu erwarten, da es wohl kaumeinem Kaliwerksbesitzer ernsthast einsallen wird, unter denGestehungskosten Kalisalze abzusetzen. Wir können lediglich mitRücksicht auf die Schwierigkeiten, die der Kaliindustrie durch Amerikaerwachsen, ein Eingreifen der Gesetzgebung sür den Fall und inso»weit billigen, als die Auslieferung der deutschen Kaliinteressen andas Ausland in anderer Weise nicht gehindert werden kann. DemGesichtspunkt, dast alle Deutschen m der Vertretung deutscherInteressen zusammenstehen müssen, treten wir rückhaltlos bei.Daraus kann aber logischerweise nur folgen, dast ganzDeutschland in der Ablehnung des Entwurfes und einer Zwangs-syndizierung überhaupt einmütig sein mühte, denn eine solche kannnicht nur nicht nützlich sein, sondern muh unter allen Umständenschädlich wirken. Das Interesse des spezifisch deutschen Erwerbs-zweiges, des Kalibergbaues, erfordert eme uneingeschränkte Eni-wickelungSmöglichkeit. Eine Gesundung der Kaliindustrie und eineHebung des nationalen Wohlstandes durch sie kann nicht mittels einerkünstlichen Hinderung des Abbaues und einer entsprechenden Steigerungder Preise erzielt tverden, sondern nur dadurch, dast der Absatz gesteigertund der Preis im Interesse der Allgemeinheit entsprechend ermäßigtwird. Schon heute beträgt der Prodiillionswert eines Arbeiters inder Kallindustrie nach den Verkaufspreisen berechnet 100 M täglich;die Verkaufspreise übersteigen die Gestehungskosten um 150 bis400 Proz. Diese Ausnutzung der in« und ausländischen Landwirt-schaft ist nicht nötig zur gedeihlichen Entwickelung der Kaliindustrie;diese Ausnutzung würde aber nach Erlast des vorgesehenen Reichs-kaligeseyes noch schlimmer werden. Der gesunde, freie Wettbewerbwenigstens bezüglich des inländischen Absatzes wäre aber imInteresse der Kaliindustrie, der Landwirtschast und der Arbeiter nurzu wünschen."Kohlenindustrie in Brasilien. Eine unter dem Namen„BmprezaCarbonifera Brasileira" bekannte brasilianische Korporation hat inBom Jardim, im Staate Minas GeraeS, eine gut ausgerüstete Anlagezur Herstellung von BrilettS aus Torf und Braunkohle, wovon sichin der Nähe ausgedehnte Lager befinden, eingerichtet. Der dortigeTorf enthält 7'/, Proz. Asche, 8 Proz. Wasser und 32 Proz. Kohlen-stoff pro Kilogramm, eine Zusammensetzung, welche seinen Wert fürdie Industrie erkennen lästt. Man nimmt an, dast die Fabrik, sobaldsie gänzlich eingerichtet ist, 200 Tonnen Briketts zu liefem imstandesein wird, wozu noch mannigfache Nebenprodukte treten.Hua der frauenbewegung.Nationelliberale Frauen über baS Frauenstimmrecht.Frau ElSbeth Krukenberg, die Führerin des Rheinisch-Westfälischen Frauenbundes und Mitglied der nationalliberalen Partei,macht eS sich zur Aufgabe, in die augenblicklich auch bei den bürger-lichen Frauen hohe Wellen schlagende StiminrechtSbewegung Zer-splitterung zu bringen. Gleich der Partei, der sie angehört undderen Anhänger im Reichstage den bezeichnenden Namen„FraktionDrehscheibe" führen, lehnt auch Frau Krulenberg in der letztenNummer deS„Zentralblattes des Bundes deutscher Frauenvereine"jede Bindung auf ein bestimmtes Wahlrecht ab unv fordert aufzum Beitritt in den neubegründeten Stimmrechtsverband für West-deulschland, dem Anhängerinnen aller Richtungen angehörenkönnten, gleichviel, ob sie für oder gegen das allgemeine, gleiche,direlte und geheime Wahlrecht eintreten.Auch hier wird wieder der Versuch gemacht, mit dem Mantel derUnparteilichkeit die BalkSfeindlichkeit zu verdecken. Wenn über»Haupt, so sei daS Frauenwahlrecht nur dann zu erreichen.„wenn eS die sogenannlen staatserhaltenden Parreien stärkt. ZurStärkung der Umsturzparteien niemals". Infolge dessen sei es auchfalsch, ein anderes Wahlrecht zu verlangen, als es heute schon dieMänner besitzen. Damit will Frau.Krulenberg auch diejenigenFrauen gewinnen, die nicht Anhäugerinnen deS Reichstags-Wahlrechts sind. Sie stellt in den Bordergrund die Gewinnung deSWahlrechts für die Frau, weil ein an den Besitz geknüpftes Wahl»recht zur Unterdrückung der Massen geeignet ist. Und trotz aller indem Artikel von Frau Krulenberg zutage tretenden Unklarheit isteineS daraus klar ersichtlich: nicht nur die nationalliberalen Männer.nein, auch die nationalliberalen Frauen find Feinde deS all-gemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts, und damitFeinde der Arbeiterklasse._Ein weiblicher Bankdirektor. Der erste weibliche Bankdirektorwurde am Sonnabend in Ungarn gewählt, und zwar für dierumänische Banl Brogressul in Marosilhe. Die Dame heistt EleonoreLemenyi und war als Professorin in der Schule„Astra" tätig.DitnstmSdchenmißhandlung. Die sozialdemokratische Presse Nor»wegenS veröffentlichie dieser Tage Artikel über schwere Mitzhand»lungen eines norwegischen Dienstmädchens in Amerika. Es handeltsich um eine Niebte des norwegischen Storthiugsabgeordneten With,die bei einem Millionär Randolph Cook in New Dort in Stellungwar. Der noble Herr hat das Mädchen eines Abends, weil eS beider Bedienung nicht flink genug gewesen sein sollte, dermahen borden Leib getreten, dast es zusammenbrach. Es mustte sofort insKrankenhaus gebracht werden und kam, wie berichtet wird, in eineAnstalt, wohin die Herrschaften ihre infolge von Misthandlungenerlranktei, Dienstboten immer zu schicken Pflegen, um vor Anklagenund Schadenersatzklagen sicher zu sein. Durch die Bemühungeneiniger Landsleute gelang es jedoch, die Mihhandelte in ein anderesKrankenhaus zu überführen. Die Aerzte behaupten, dast daS22jährige Mädchen dauernden Schaden an seiner Gesundheit davon»tragen toerde. Gegen den brutalen Millionär, der zu seiner Eni«schuldigung anführt, dast er an jenem Abend betrunken gewesen se�ist Schadenersatzllage erhoben worden.Anknüpfend an diese Geschichte wird berichtet, dast norwegische,schwedische und auch deutsche Dienstmädchen in groster Anzahl beireichen Familien in New Uort Stellung finden und dort häufigMisthandlungen ausgesetzt Icien. Wenn auch em Teil der eingewanderte» Dienstmädchen e-Z gut hat. so sollen doch die Ameri»kaner ini allgemeinen mit einer grasten Mstachtung auf die.Green»Horns", die frisch Eingewanderten, blicken und sie dementsprechendschlecht behandeln._Charlotteniurg..VollShauS",Leseabende.Am Miliwoch. den 23. Febr., abends 8'/j Uhr, im