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Vermischtes.

Ja der Grube verschüttet. Auf dem Körnerschacht der Ver

Eine Familientragödie. Aus Hagen in Westf. wird vom gestrigen Tage gemeldet: In dem Stadtteil Althagen hat heute morgen die Ehefrau des Schreiners Damman ihre beiden Kinder im Alter von 12 und 3 Jahren erhängt und sich dann selbst zu töten versucht. Der Grund soll in chelichen Zwiftigkeiten liegen.

immer wieder darüber wundern, daß der Verhandlung vor Ge- Bruder, der Schlächter Artur G. und der Schlächtermeister Josef richt von der Waisenverwaltung anscheinend so gar kein Noe. Die Angeklagte Seidel stand früher bei dem Mitange­Interesse entgegengebracht wird. Sie sollte es für ihre Pflicht flagten Emil Giering in Diensten. Zwischen ihnen entwidelte sich halten, zu jeder derartigen Verhandlung einen Vertreter zu ent- ein Liebesverhältnis, welches nicht ohne Folgen blieb. Um diese fenden, damit der dort mit anhört, was etwa über die Pflegestelle zu beseitigen, setzte sich G. mit der Angeklagten Eichendorf in Vereinigten Gieschegrube ging, wie aus Kattowitz gemeldet wird, gestern vorgebracht wird, aus der ein Fürsorgezögling entflohen ist. Aber Diese nahm dann auch die nach§ 218 St.- G.- 8. strafbaren Hand- feld zu Bruche und verschüttete mehrere Bergleute. Ein Toter und bindung, die ihm als weise Frau" namhaft gemacht worden war. durch vorzeitiges Losgehen eines Sprengschusses ein großes Kohlen die Waisenverwaltung steht freilich auf dem Standpunkt, daß solche fungen an der S. bor . Bald darauf verlobte sich Giering mit der ein Schwerverletzter, beides Italiener , sind bis zum Mittag geborgen Anschuldigungen von vornhereinen keinen Glauben verdienen. Im S. und setzte den intimen Verkehr fort, aus welchem ein Kind her- worden. übrigen legen leider auch die Gerichte keinen großen Wert darauf, borging. Von diesem Zeitpunkte ab machte die S. die Beobachtung, den Angaben angeklagter Eltern über die den Kindern wider- daß sich Giering immer mehr und mehr von ihr abwendete und fahrene Behandlung genauer nachzugehen und durch eine ein- eines schönen Tages erfuhr sie auch den Grund. Giering teilte ihr dringende Beweiserhebung festzustellen, wodurch die Eltern zur kurz und bündig mit, daß er eine andere heiraten wolle. In ihrer Aufnahme und Verheimlichung der Kinder veranlaßt worden sind. Verzweiflung lief die S. zur Polizei und erstattete gegen sich und Das ist um so bedauerlicher, als die Mutter, wenn ihre Angaben die übrigen Beteiligten Anzeige, welche das jezige Strafverfahren zur Folge hatte. zutreffen oder sie sie auch nur für zutreffend hielt, wegen Notstands Das Gericht erkannte gegen die Seibel auf 6 Monate, gegen freizusprechen gewesen wäre. die Frau Eichendorf auf 1 Jahr 3 Monate, gegen Emil Giering auf 9 Monate und gegen Artur Giering und Noe auf je 6 Monate Giering Drohungen gegen seine frühere Geliebte und Mutter seines Schon während der Verhandlung hatte der Angeklagte Emil 20 Jahre unſchuldig im Gefängnis. Kindes ausgestoßen. Nach dem Termin stürzte sich G. plötzlich mit einem fogenannten Ochsenziemer auf das Mädchen, um es nieder­zuschlagen. Die S. ergriff hilferufend die Flucht, während Giering nur mit vieler Mühe von dem Gerichtsdiener Dubinski zurüd gehalten und überwältigt werden konnte. Während die S. gellende anderen Stelle eine nicht minder aufregende Szene. Die zu Rufe ausstoßend die Treppe hinunterlief, ereignete sich an einer 14 Jahren Gefängnis verurteilte Frau Eichendorf hatte sich auf die steinerne Brüstung geschwungen und wollte sich von dem dritten Stodwerk in die Tiefe stürzen. Sie wurde jedoch an ihrem Vor­haben durch den Gerichtsdiener gehindert.

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Gefängnis.

Kindesausfehung.

Nochmals der deutschnationale Gummiknüppel. Wie unseren Lesern erinnerlich, wurde in der Schöffen­gerichtssigung vom 5. November 1909, die sich mit den Vor­gängen in einer vom Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlands zum 9. September 1909 mit dem Thema Hohe Steuern, niedrige Gehälter" einberufenen Versammlung zu beschäftigen hatte, festgestellt, daß die Deutsch­nationalen, ihr Führer Thomas voran, die Versammlung durch Nadau, Beleidigungen und wüstes Gebrüll gestört hatten und daß zum mindesten ein Deutschnationaler mit einem Gummifnüppel sicher nicht in der Absicht, damit zu dem Thema zu sprechen-sich zur Versammlung begeben hatte. Die Triolengruppe des Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie hatte sich erdreistet, am Tage nach der Ver­sammlung Flugblätter zu verbreiten, in denen sie die Wahr- Gegen eine Mutter richtete sich eine Anklage wegen Kindesaus­heit auf den Kopf stellte und sich als ein Opfer der von ihnen sekung, die gestern vor der 3. Straffammer des Landgerichts III Ueberfallenen hinzustellen. Weder fie noch das Wolffsche Berlin verhandelt wurde. Die Angeklagte, geschiedene Frau Luise Telegraphenbureau, das gleiche Unwahrheiten nach der Ver- Singvogel, war in einer Schankwirtschaft in der Neuen Chriftstraße sammlung in die Welt hinauspofaunte, haben es für nötig in Charlottenburg als Kochfrau angestellt. Als sie am zweiten Weih­nachtsfeiertage v. J. ausgegangen war, um ihr in der Potsdamer erachtet, ihre unrichtigen Ausstreuungen zu widerrufen. Hieran erinnerte die Berufungsverhandlung, die amt wurde sie unwohl, betrat das Haus Potsdamer Straße 5 und gab Straße 45 in Charlottenburg untergebrachtes Kind zu besuchen, Mittwoch stattfand. In erster Instanz waren die Mitglieder dert einem Kinde das Leben. Nach 5 Minuten verließ sie das Haus, des Zentralverbandes bekanntlich freigesprochen, nur zwei, ohne sich weiter um das Neugeborene zu bekümmern und ging ohne Hoffmann und Feder, waren zu je 10 m. verurteilt worden. Zeichen irgend welcher Erschlaffung nach dem Hause Nr. 45 hinüber, Feder hatte gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. wo sie sich eine Zeitlang aufhielt. Als um 2 Uhr mittags die im Die Verteidigung führte Rechtsanwalt Siegbert Löwy. Der Hause Potsdamer Straße 5 wohnhafte Frau Wirth ihr Konfitüren Angeklagte hatte nach Ansicht des Schöffengerichtsurteils in geschäft schloß und die Treppen zu ihrer Privatwohnung hinauf­der Versammlung das Mitglied des deutschnationalen Ver- sehen wollte, hörte sie das Schreien eines Kindes und entdeckte bandes Zade hochgehoben und geschüttelt und dadurch dem Stindchen, welches schon ganz blaugefroren war. Frau. spielte dann auf dem Boden liegend ein blutbesudeltes völlig nacktes Zade ein körperliches Mißbehagen" bereitet. Die Ver- die Rolle der barmherzigen Samariterin, widelte den Findling nehmung des Belastungszeugen Bade war recht interessant. zunächst in warme Hüllen und alarmierte die Polizei, die für die Auf Vorhalt des Vorsitzenden, daß es doch recht unwahrschein- Ueberführung des armen Würmchens in das Krankenhaus sorgte. lich sei, daß bei einen solchen Gedränge die Ordner die Die Mutter wurde auf eigenartige Weise entdeckt. Es zeigten sich Möglichkeit haben, einzelne Personen hochzuheben und zu Blutspuren, die sich von der Stelle, wo das Kind lag, über die schütteln, änderte Herr Bade seine Angaben dahin ab, er habe Straße hinweg nach dem Hause Nr. 45 fortseben. Dort konnte man nur einen leisen Stoß erhalten. Auf die weitere Frage des als wenn nichts geschehen wäre, an ihre Arbeitsstätte in der Neuen die Person der Mutter leicht feststellen. Diese hatte sich inzwischen, Vorsitzenden, ob er denn förperliche Schmerzen davongetragen Christstraße 6 zurück begeben und war eifrig an ihren Kochtöpfen oder sich beleidigt gefühlt habe, konnte der Zeuge immer nur beschäftigt, als ein Polizeiwachtmeister erschien und sie nach dem erwidern angenehm ist es mir nicht gewesen". Der Ver- Vergefallenen fragte. Nach kurzem Leugnen mußte sie eingestehen, teidiger wies nach, daß bei allen bisher stattgefundenen Ber - die Mutter des aufgefundenen Kindes zu sein. Sie wurde gestern nehmungen der Zeuge Bade stets von einander abweichende zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Frage, ob die Verurteilte Bekundungen gemacht habe. Er beantragte Freisprechung. zurechnungsfähig gewesen, kam in der Verhandlung leider nicht zur Die Straffammer gab der Berufung in vollem Umfange Erörterung. statt, sprach Feder frei und legte die Kosten der Staats­fajse auf. Ein umfangreicher Kautions- und Darlehnsschwindelprozeß So endete also die große Aktion der Schackgarde mit sollte gestern vor der 4. Straffammer des Landgerichts I unter einem glänzenden Reinfall für diese, das um so blamabler Borfiz des Landgerichtsrats Dr. Frißschen zur Verhandlung ist, als die Herren Behntausende von Flugblättern ver- Otto Krause vorgeführt, um sich wegen wiederholten gemeinschaft fommen. Aus der Untersuchungshaft wurde der Darlehnsvermittler breiteten, in denen sie der Oeffentlichkeit Kunde gaben von lichen Betruges zu verantworten. Zu der Verhandlung waren den schrecklichen Schandtaten" der Sozialdemokraten und über 40 Zengen und als psychiatrischer Sachverständiger der Ober­mitteilten, daß die Haupträdelsführer verhaftet wurden und arzt Dr. Klippstein- Herzberge geladen. Die Anklage wirft dem ihrer gerichtlichen Aburteilung entgegensehen. Der Ge- Angeklagten außer mehreren Kautionsschwindeleien eine Anzahl pflogenheit der Antisemiten entspricht es, daß fie jezt ihre Betrugsfälle vor, die er in der Weise begangen haben soll, daß er Anhänger über den Ausgang ihrer Haupt- und Staatsaktion fich von Darlehnssuchern größere Vorschüsse für angeblich einzu­nicht unterrichten. Welcher Handlungsgehilfe vermag, nach­dem das Verhalten der Führer des deutschnationalen Ver­bandes so sonnenflar erwiesen ist, dem Triolenverband weiter anzugehören, ohne Scham zu empfinden?

Der Ochsenziemer im Polizeibureau.

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wandte. Mitangeklagter war früher ein Kaufmann Binner, der jedoch für geistesfrank erklärt wurde. Der Angeklagte Krause war ebenfalls schon zur Beobachtung feines Geisteszustandes der Jrrens anstalt Herzberge überwiesen worden. Nach längerer Verhandlung mußte eine Vertagung der Sache eintreten, da noch mehrere Beugen geladen werden sollen. Der Angeklagte, welcher sich über ein Jahr in Untersuchungshaft befindet, wurde aus der Haft entlassen.

ziehende Auskünfte geben ließ, das Geld aber dann für sich ber=

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Polizeipräsidium

Auf dem Eise des Briesendorfsees bei Rummelsburg brachen vier Drei Schulkinder ertrunken. Aus Stolp i. P. wird gemeldet: Schulkinder ein; drei von ihnen ertranten.

Cline Debej Eine Depesche aus New York meldet: Ein vor 20 Jahren

wegen Mordes zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe verurteilter Viehhändler namens William wurde bom Gericht des Staates Tegas von der Anklage des Mordes freigesprochen, denn ein gewisser Carter, dessen Mörder William sein sollte, hat sich wohl und gesund wieder eingefunden. Im Jahre 1890 waren River. Beide waren als streitsüchtig bekannt. Carter verschwand William und Carter auf Viehhandel in der Nähe des Pecos dann plötzlich von der Bildfläche. In dem Flusse wurde nach längerer. Zeit eine Leiche gefunden, die man als die Carters identifizierte und William wurde daraufhin vom Gericht wegen Mordes zu lebenss länglicher Gefängnisstrafe verurteilt. Dieser Tage stellte sich plöglich Carter wieder ein und hörte zu seinem Erstaunen, daß sein ehe | maliger Kamerad wegen Mordes an ihm zu lebenslänglicher Ge fängnisstrafe verurteilt worden sei. Er ging zum Gericht und seine Persönlichkeit wurde festgestellt, worauf William in einem sofortigen Verfahren freigesprochen wurde.

Hochwasser. Einer Meldung aus Trier zufolge steht in dem be­unter Wasser, so daß der Verkehr mit Stähnen aufrecht erhalten nachbarten Saarburg der untere Teil der Stadt feit gestern völlig werden muß. Der Wasserstand der Mosel und Saar hat jedoch seinen höchsten Stand erreicht und eine weitere Hochwassergefahr scheint so­mit nicht zu drohen.

Besitzer Mag Kockichies aus Sterswethen, der am 30. Oftober 1909 Eine Hinrichtung. Einer Meldung aus Tilsit zufolge ist der Besizer Max Kockschies aus Sterswethen, der am 30. Oftober 1909 egen Ermordung seiner Ehefrau zum Tode verurteilt war, gestern früh dort hingerichtet worden.

Fünfzig Personen bei einem Theaterbrande getötet. Während einer finematographischen Vorstellung im städtischen Theater von Trurillo in Peru fing, wie aus Callau( Peru ) ge­meldet wird, einer der Films Feuer. Der Brand breitete sich sehr schnell aus und verursachte eine furchtbare Panit unter dem Bublikum, unter dem sich viele Kinder befanden. Fünfzig getötet. Das Theater ist vollständig zerstört. Personen wurden bei dem entstehenden Gedränge

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Einen interessanten Einblick in das Milieu eines Königlich preußischen Polizeibureaus zeigte eine Verhandlung vor dem Einen Diebstahl im Schöffengericht in Landeshut . Dort sollte sich ein zwölfjähriges hatte der Hausdiener Paul Hübner verübt, der sich gestern unter Schulmädchen verantworten, weil es einer Witwe einen Geldbetrag der Anklage des Rückfalldiebstahls vor der 3. Straffammer des entwendet haben sollte. In der Voruntersuchung hatte das Mäd- Bangerichts I zu verantworten hatte.- Der Angeklagte war Anfang chen jede Schuld geleugnet, hatte aber dann auf dem Polizeibureau Januar d. J. unter dem Verdacht des Diebstahls verhaftet worden. zu Protokoll gegeben, daß es den Diebstahl begangen habe. In der Er wurde von der Revierwache aus mit der grünen Minna" jezigen Verhandlung bestritt das Kind entschieden, das Geld ent- dem Polizeipräsidium zugeführt, um hier vernommen zu werden. wendet zu haben. Als ihm der Richter vorhielt, daß es doch auf Vor der Vernehmung wurde er mit mehreren anderen Verhafteten Bohnsdorf und Falkenberg: Alois auf, Bohnsdorf , Ge der Polizei den Diebstahl bekannt habe, erklärte es, daß es dort befam er es hier fertig, die Taschen seiner Mitgefangenen auf ihren in einer Zelle untergebracht. Mit einer großen Geschicklichkeit durch Ohrfeigen und Schläge mit einer Beitsche dazu gezwungen Inhalt zu durchsuchen und sich die Uhr eines ebenfalls wegen worden sei. Aus Furcht vor weiteren Schlägen habe es nach dem Diebstahls Verhafteten anzueignen. Der Diebstahl wurde bemerkt. Willen der Polizei ausgefagt. Auf Befragen des Richters erklärte Sämtliche Häftlinge wurden einer Leibesvisitation unterzogen, bei der Polizeiassistent Joung, der das Verhör geleitet hatte, von Miß- welcher die gestohlene Uhr bei dem Angeklagten in dessen Stiefel handlungen nichts zu wissen, auch sei auf dem Bureau keine Beitsche verstedt aufgefunden wurde. Die Straffammer erkannte auf neun vorhanden. Das erklärte der Zeuge unter seinem Eide ! Ein Monate Gefängnis. anderer an dem Vorfall beteiligter Beamter, Polizeiinspektor Engler, konnte sich nichts mehr entsinnen. Das Gericht sprach das Aus der Spandauer Geschützgießerei. Mädchen frei, da es ganz sicher zum mindesten auf der Polizei be- Unter der Anklage, durch Fahrlässigkeit die Körperverlegung droht und hart angefahren worden sei und daher nur aus Furcht des Arbeiters Andreykh verschuldet zu haben, stand am Mittwoch der Aufseher der Spandauer Geschüßgießerei, Albert Sommer. Der jene falsche Aussage gemacht habe. Nachdem der Fall erledigt und sogar schon einige weitere anklage lag folgendes zugrunde: Am 12. Juli 1907 erhielt der Auf­seher Sommer von dem Meistergehilfen Wiedemann den Auftrag, Prozesse vorüber waren, erschien der Polizeiassistent Joung vor zwei Maschinen umzustellen. Die dem Aufseher Sommer unter­dem Nichter mit der Erklärung, er wolle zu seiner vorhin ab- stellten Arbeiter, darunter auch Andrezky, hatten die eine Maschine gegebenen eidlichen Aussage einen Zufah machen. Hierauf er bereits fortgeschafft. Als sie die zweite Maschine holen wollten, flärte Joung wörtlich:" Ich habe mir die Sache noch einmal über- hatten zwei Schlosser auf Anordnung eines anderen Aufsichts­legt und glaube doch, daß das Kind geschlagen worden ist. Ich beamten damit begonnen, die an der Decke befindlichen Borgelege muß ferner zugeben, daß wir auf dem Polizeiamte keine Peitsche, zu entfernen. Plöblich fiel eine zirka 200 Gramm schwere eiferne wohl aber einen Ochsenziemer haben." Demnach ist also dem Kinde Schraubenmutter von oben herunter und dem Andreykh auf den das Geständnis" mit dem Ochsenziemer erpreßt worden! Niemand ein schweres Nervenleiden einstellte, welches ihn zeitweise gänzlich war auf dem Polizeibureau anwesend, als die beiden Zeugen, die erwerbsunfähig machte. Er bezieht eine Unfallrente. erst unter ihrem Eide das Gegenteil ausgesagt hatten. In wieviel Fällen mag in ähnlicher Weise ein unwahres Ge­ständnis erpreßt werden! Es genügt nicht, daß die Polizeibeamten nunmehr angeklagt werden. Dringend erforderlich sind gefeßliche Schutzmaßregeln gegen die Möglichkeit solcher Verbrechen. Könnte man nicht jedes Polizeibureau mit Phonographen ausstatten?

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Zu aufregenden Szenen

tam es gestern nach einer Verhandlung vor der 3. Straffantmer

des Landgerichts I im Kriminalgericht. Gin recht trübes Sitten­bild entrollte die Verhandlung wegen Verbrechens gegen das

Zetmende Leben bezw. Beihilfe dazu, in welcher sich folgende Ber

Das Schöffengericht Spandau war der Ansicht, daß der An­geklagte sich einer Fahrlässigkeit schuldig gemacht. Er hätte nicht zulaffen dürfen, daß die Arbeiter die zweite Maschine wegholen wollten, während oben die Schlosser an dem Vorgelege arbeiteten. Das Urteil lautet auf 15 Mark Geldstrafe. Die Sache ist im Betriebe des Meisters Jäger passiert, in welchem bekanntlich infolge der schlechten Akkordpreise die Arbeiter bis aufs äußerste schuften müssen. Bei solcher Haß ist die fahrlässige Nichtbeachtung von Unfallverhütungsmaßregeln erklärlich. Das Affordsystem trägt die Hauptschuld an der Möglichkeit auch des abgeurteilten Unfalles.

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