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feld widersprach aber und forderte, daß einmal in einem Blut vergießt, dessen Blut soll wieder vergoffen werden", kein Ausschuß die Verhältnisse unserer Kehricht- und Schneeabfuhr Pharisäerspruch sein, so hätte das Gericht die Angeklagte frei­gründlich geprüft würden. Eine Kommunalisierung sprechen und zum Ausdruck bringen sollen, daß die lediglich aus sei möglich und nötig, sie könne im Ausschuß erwogen werden, Bequemlichkeit so herzlos vorgegangenen Gemeindevorsteher und auch werde man dort die Lohn- und Arbeitszeitverhältnisse Bolizeiverwaltungen die Schuld für den Mord trifft." Diese b. Bardeleben in Pyrmont   statt. W. soll weder bei seinem Ein­der betreffenden Arbeiter sich genauer anzusehen haben. Nach- Ansicht müssen wir angesichts der neuen Begnadigung" genannten dem auch von freisinniger Seite der Antrag auf Ausschuß- Verurteilung zu zehn Jahren Zuchthaus wiederholen. Es ist ein beratung empfohlen worden war, wurde so beschlossen. empörendes Unrecht, eine Mutter, die durch Unbarmherzigkeit der gröblichsten Art zu dem verzweifelten Schritt getrieben ist, auf zehn Jahre ins Zuchthaus zu schicken, die intellektuellen Urheber des Mordes aber frei zu lassen und ihnen zu gestatten, ihre Ehren­ämter in derselben Weise und mit derselben Wirkung auszuüben.

das Leben.

Gerichts- Zeitung.

Anna Werner begnadigt"!

Am 24. November berichteten wir über das ungeheuerliche Todesurteil, das am 13. November gegen die Dienstmagd Anna Werner vom Glazer Schwurgericht gefällt war. Die arme An­geklagte wurde von Gemeinde zu Gemeinde mit ihrem Kind ver­trieben. Die Verhandlung ergab, daß die Verurteilte in liebe­vollster Aufopferung sich ihres Kindes angenommen hatte, daß aber die Gemeindevorsteher in Oberhannsdorf, in Niederhannsdorf, in Ullersdorf und in Glah die Mutter und das elf Monate alte Kind abschoben, um, wie ein Gemeindevorsteher bekundete, den Scherereien zu entgehen, die mit der Wiedererstattung der Kosten für die etwa hilfsbedürftig Werdenden der Gemeinde erwachsen könnten. In ihrer Verzweiflung nahm die herumgeheßte Magd dem Kinde, dessen Vater sich seiner Unterhaltungspflicht entzog, dem Kinde, dessen Vater sich seiner Unterhaltungspflicht entzog, Unsere Mitteilung erregte in allen Kreisen lebhaftes Auf­sehen. Die Geschworenen hatten ein Begnadigungsgesuch ein­gereicht. Später suchte auch Frau Ruth Bre   die Begnadigung des armen Mädchens zu erwirken. Diese ist jetzt erfolgt. Jedoch ist die Mutter nicht von Strafe verschont worden, sondern zu zehn Jahren Zuchthaus begnadigt"! Bei dem Bericht über das Urteil legten wir dar: Ein Justizmord ist die Verurteilung des Dienstmädchens, gleichviel, ob das Urteil ausgeführt oder dem Begnadigungsgesuch durch Umwandlung der Todesstrafe in eine andere entsprochen wird. Ein Justizmord, weil nichtschuldig an der Tat derjenige ist, den die sozialen Verhältnisse so wie im vor liegenden Fall verzweifelt, besinnungslos, zurechnungsunfähig ge­macht haben. Soll das( vom Vorsitzenden zitierte) Wort: Wer

Fahrlässige Körperverlekung?

-w

Ein Amtsgerichtsrat unter Anklage der Beleidigung Ein Dr. Winters in Pyrmont   trat Anfang Mai v. J. in einem Zivilprozeß als Beistand einer Frau Bürgermeister P. auf. Die Verhandlung fand im Arbeitszimmer des Amtsgerichtrats tritt noch beim Fortgehen gegrüßt und soll während der Verhand lung durch sein ganzes Benehmen den Amtsgerichtsrat v. B. in gewisser Weise gereizt haben. Nach seinem Fortgehen hat v. B. in Gegenwart des Gerichtsschreibers und meherer Rechtsanwälte in Beziehung auf W. geäußert: So ein Flegel oder großer Flegel. Diese Aeußerung hat der Rechtsanwalt Beermann in Pyrmont  , der in feinem freundschaftlichen Verhältnis zu dem Amtsgerichtsrat v. B. steht, Dr. W. überbracht und dieser hat dann die Beleidigungs. plage gegen v. B. angestrengt. Das Schöffengericht in Pyrmont  hat v. B., der die Aeußerung zugab, zu 25 M. Geldstrafe eventuell 5 Tagen Gefängnis verurteilt. Dr. W. hatte wegen zu geringen Strafmaßes und weil keine öffentliche Beleidigung als vorliegend Auf einen unglücklichen Zufall war ein Unfall zurückzuführen, angenommen war, Berufung eingelegt. Die Privatklageabteilung bei welchem ein blühendes Menschenleben vernichtet worden war. des Landgerichts Hannover   nahm am Mittwoch auch nicht an, daf Dieser Unglücksfall hatte gestern vor der 10. Straffammer des eine öffentliche Beleidigung vorläge, erhöhte aber im übrigen das Landgerichts I   ein gerichtliches Nachspiel. Angeklagt wegen fahr- Strafmaß auf 50 M. eventuell 10 Tagen Gefängnis. lässiger Tötung war der Kohlenhändler Stripke. Der Angeklagte betreibt seit mehr als zwanzig Jahren in der Liebigstraße ein Schlengeschäft. Auf dem nach der Straße zu etwas schrägen Hofe des Grundstücks stand ein dem Angeklagten gehöriger vierrädiger Nette Zustände in hinterpommerschen Gefängnissen zeitigte eine Wagen. Als eines Tages mehrere Kinder auf dem Hofe spielten, Schwurgerichtsverhandlung in Stolp   gegen den Gefangenenauf­sette sich plötzlich der Wagen in Bewegung. Die kleine 11jährige seher Gransom in Schlawe  . Er hatte eine Gefangene, die als Schülerin Wendt wurde von dem Wagen erfaßt und gegen den Köchin beschäftigt wurde, erschossen und wurde freigesprochen, da die hinzueilenden Hausbewohner den Wagen zurückzogen, war dem daß die Erschossene durch und durch syphilitisch krank war und ofbrunnen gedrückt. Als die auf die Angstschreie des Mädchens Geschworenen berechtigte Notwehr annahmen. Festgestellt wurde, Kinde bereits der Brustkasten eingedrückt worden. Der Staats- längere Zeit in der Behandlung des Kreisarztes stand. Trotzdem anwaltschaft erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen St. tam sie nicht in ein Krankenhaus, sondern der Billigkeit halber, Die Fahrlässigkeit sollte darin liegen, daß der Angeklagte den um eine andere Kraft zu sparen, in die Küche des Schlawer Ge Wagen nicht befestigt habe. Vor Gericht behauptete St., daß der fängnisses. Wuzte die Behörde nicht, daß dadurch die Familie Wagen seit zwanzig Jahren immer an derselben Stelle gestanden des Gefangenenaufsehers sowie alle inhaftierten Sträflinge aufs habe, und er keinesfalls mit der Möglichkeit habe rechnen können, höchste gefährdet waren? Schon der Gedanke, daß die Kranke Genuß­daß ein derartiger Unfall entstehen könne. Zur Aufklärung über mittel anfasse, ist efelerregend. Der Staatsanwalt erklärte in der die örtlichen Verhältnisse beschloß das Gericht, einen Lokaltermin Verhandlung, er bedauere es, daß solche Zustände dort herrschen". an Ort und Stelle abzuhalten. Der gesamte Gerichtshof, Staats- Dies felonische Bedauern hilft wenig. Abhilfe kann nur geschaffen anwalt, der Angeklagte und die Zeugen begaben sich darauf nach werden, wenn unser ganzes System geändert wird. der Liebigstraße. Nach der Ortsbesichtigung beantragte der Staats­anwalt eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Das Gericht kam jedoch zu einer Freisprechung, da der Unfall auf einen unglück- Heute Freitag, abends 8%, Uhr, im Gewerkschaftshause, Engelufer 15: Deutscher   Arbeiter- Abstinenten- Bund. Drtsgruppe Berlin  . lichen Zufall zurückzuführen sei. Bersammlung. Bortrag: Die Nervennot unserer Zeit." Referent: Dr. Winsch Gäste willkommen. Kein Getränkeausschant.

Gefängniszustände.

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Verantwortlicher Redakteur Richard Barth  , Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th, Glode, Berlin  , Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.