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Bom Krebsgang der Sozialreform.

4. Wann liegt in dem Aussehen über die Feiertagswoche eine, zahlreichen Stellen werden die Angriffe des Preußischen Landes- beiterorganisationen überhaupt nicht fümmere. Ueber die Mit­Umgehung des Tarifs? verbandes der Haus- und Grundbefibervereine abgewehrt und mit arbeit G.s an der Königsberger Bolts- Beitung" war die Direktion Ein Rechtsstreit, der sich hauptsächlich um die Auslegung der Angriffen auf diesen Verband erwidert. Noch häufiger finden von ihren Spizeln in der gröbsten Weise angelogen. Er hat nies Bestimmungen des Tarifs für das Steindruckgewerbe handelte und fich Grörterungen über die Notwendigkeit einer allgemeinen mals auch nur eine Zeile für das Blatt geschrieben. dessen Ausgange auch der Arbeitergeberschußverband im Stein- Wohnungsreform und über die dabei anzuwendenden Grundsätze. Das Landgericht Danzig erklärte dann auch am 30. Juni 1909, druckgewerbe ein lebhaftes Interesse entgegenbrachte, kam gestern Die noch dazu mit Photographien von Wohnungen versehenen Ver- daß die Direktion die Führungszeugnisse nicht willkürlich, ohne zur Entscheidung. Es flagte der Lithograph W. gegen die Firma öffentlichungen müssen daher zu einem wesentlichen Teile als Rücksicht auf das Verhalten der Arbeiter und die Wirkung für W. Boehme auf Bezahlung des ersten Weihnachtsfeiertages mit Streitschriften und als Beiträge zu einer allgemeinen Besserung deren Zukunft abfaffen dürfe. Auch für sie seien die Gebote von 6 M. Es war um die Weihnachtszeit ein schwacher Geschäftsgang des Wohnungswesens angesehen werden. Die Herstellung der Treu und Glauben verpflichtend. Trotzdem sah auch das Gericht eingetreten. Die Geschäftsleitung forderte, daß das Personal abe artiger Arbeiten ist unzulässig und die streitige Anordnung info- in der Beteiligung an der Zeitungsgründung einen die Führung wechselnd je eine Woche ausseße, wobei es den Arbeitern überlassen weit gerechtfertigt( bergleiche das bereits angeführte Urteil des tadelnden Umstand. Es verurteilte die Direktion, das Zeugnis wurde, in welcher Woche sie aussehen wollen. Der Kläger ent- Stammergerichts vom 12. Dezember 1907, Arbeiterversorgung von für den Kläger erheblich so zu faffen: daß die Führung, abgesehen schied sich mit sieben anderen Kollegen für die Woche vom 20. bis 1908, Seite 94 Ende und 95 Anfang)." ben der letzten Zeit, zu Tadel nicht Veranlassung gegeben hat". 25. Dezember. Diese Ausführungen beweisen dringend die von uns wieder- Gerloff legte Berufung beim Oberlandesgericht Marienwerder ein. holt geforderte Ausdehnung des Inhalts des§ 29 des Kranken- und am 7. Januar 1910 entschied dies, daß sie in das Zeugnis nur schreiben dürfe: Daß G. durch seine dienstliche Führung sowie seine Führung im Privatleben keinen Anlaß zum Tadel gegeben hat, wogegen seine Führung im öffentlichen Leben, während der lehten Zeit, nicht tabelsfrei war." Das Gericht schränkte also den noch allein zulässigen Tadel ganz ausdrücklich nur auf die lezie Zeit ein. Darum kümmerte sich aber die Werftdirektion nicht. Freiherr v. Schimmelmann unterschrieb eigenhändig ein neues Zeugnis vom 15. Februar 1910, in dem im Widerspruch zu der richterlichen Entscheidung ohne Beschränkung gesagt ist: wogegen seine Führung im öffentlichen Leben nicht tadelsfrei war." Es wird nunmehr Zwangsvollstreckung gegen die Kaiserliche Werft zwecks Ausstellung eines dem Gerichtserkenntnis ent­strechenden Zeugnisses einzuleiten sein. Die Urteile der Gerichte beschränken übrigens das Recht des Arbeiters in einer durchaus dem Geseb widersprechenden Weise. Das Zeugnis hat sich ledig= das öffentliche Leben des Arbeiters zu erstrecken. Um ähnlichen lich auf die Führung im Dienst, nach feiner Richtung hin aber auf Entgleisungen vorzubeugen, wird eine andere Fassung des§ 113 der Gewerbeordnung bei Beratung der Gewerbeordnungsnovelle zweckmäßig sein.

Das Gericht wies den Klageanspruch ab, sprach aber aus, dab, wenn das Aussehen eines erheblichen Teiles des Personals für versicherungsgesehes. die in Rebe stehende Zeit von der Geschäftsleitung angeordnet worden wäre, hierin eine Umgehung der tariflichen Bestimmungen erblickt wäre, nach denen den Arbeitern die Feiertage zu bezahlen find. Im vorliegenden Falle sei eine solche Umgehung des Tarifs nicht anzunehmen, weil die Arbeiter ihr Einverständnis erklärt hatten.

Selbstgeschaffene Gefahr".

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Die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes ent­wickelt" sich immer mehr und das Wort von der selbstgeschaffenen Gefahr" nimmt immer mehr Bedeutung an. Dies sollten wir wieder an einem Musterbeispiel erleben.

Der Straßenreiniger H. zu Frankfurt a. M. war einige Tage im Dienst, als er mit seinen Nebenkollegen ein Gleise der Eisen­bahn passieren mußte, um zu dem Depot der Straßenreinigung zu kommen. Auf diesem Wege, mitten in der Betriebstätigkeit, wurde er von einem Eisenbahnzug überfahren und auf der Stelle getötet.

Der armen Witwe des Getöteten schrieb die Berufsgenossen­schaft zum Trost, daß sie keine Rente bekommen könne, weil der Bater ihrer Kinder einen verbotenen Fußpfad gegangen und daher durch eine selbstgeschaffene Gefahr getötet worden sei.

Dem Schiedsgericht wurden nun Protokolle der Vorgesetzten des Getöteten vorgelegt, welche bekundeten, daß sie dem Ver­storbenen Anfang März 1908" den Weg ausdrücklich verboten hätten. Als die Witwe erwiderte, daß ihr Ehemann ja erst Ende März in den Dienst der Stadt getreten sei, wurde zugegeben, daß dieses Verbot auch Ende März erfolgt sei. Das Verbot sollte auch in Gegenwart mehrerer Mitarbeiter geschehen sein, doch meldete sich kein Zeuge dafür. Die Berufung der Frau wurde vom Schiedsgericht abgewiesen, da der Unfall zweifellos nur durch das Betreten des Bahnkörpers, d. h. durch Uebertretung einer bahnpolizeilichen Vorschrift sich ereignet habe". Der Getötete sei also einem Verbote zuwider den gefahrbollen Weg gegangen und löste er damit den Zusammenhang mit dem Betriebe aus und setzte sich selbst einer Gefahr aus, die nicht mehr in den Rahmen feiner Betriebstätigkeit fiel".

Die Witwe bemühte sich nun, Zeugen aufzufinden, welche mit ihrem Ehemanne gearbeitet hatten. Dies ist ihr gelungen und wurden die Zeugen vom Reichsversicherungsamt auch eidlich bernommen.

Der Aufseher blieb bei seiner Aussage, daß er dem Getöteten auch die Benutzung des gefährlichen Weges verboten habe, konnte aber die Namen der Mitarbeiter nicht nennen, welche zugegen gewesen sein sollten. Ein Mitarbeiter des Getöteten fagte aber unter Eid aus, daß ihm nichts bekannt war, daß den Arbeitern der Straßenreinigung jemals verboten worden sei, den Weg ent­lang dem Bahnkörper zu beschreiten. Ich glaube auch nicht, daß bem Berunglückten ein folches Berbot bekannt gegeben wurde, weil ich mit H. am selben Ort und zur selben Zeit gearbeitet habe.

H. war fremd und wußte mit dem Weg noch nicht genau Bescheid, sonst wäre er schwerlich auf diese Seite gegangen". Gin weiterer Zeuge befundete, daß er selbst diesen Weg sehr häufig benutt habe. Ein Verbot, diesen Weg zu benutzen, ist mir vor dem Unfall niemals bekannt gegeben worden." Er habe mit dem Getöteten mehrere Tage zusammen arbeiten müssen und glaubt nicht, daß diesem ein Verbot bekannt war. Der Weg ist aber vielfach benutzt worden unter anderem auch von Schulkindern, so daß ich mir nichts weiter dachte, vielmehr annahm, das Betreten werde von der Eisenbahn stillschweigend geduldet."

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In der Gegenschrift mußte die Berufsgenossenschaft zugeben, daß es zwar schon vorgekommen sei, daß die erwähnte Bankette von Eisenbahnbediensteten benutzt worden sei" usw. Es fand sich in letzter Stunde noch ein Hilfsbahnwärter, welcher bezeugte, daß er nachträglich hörte, daß der Mann von der Straße aus tommend übergestiegen sei". Das genügte aber dem Reichs­versicherungsamte, um den erhobenen Rekurs der Witwe abzuweisen. Die Borinstanzen hätten richtig angeführt, daß H. sich durch das Betreten des Weges, auf dem er getötet wurde, einer selbst geschaffenen, mit der ordnungsmäßigen Zurüdlegung des Weges zum Depot nicht verbundenen Gefahr ausgesetzt hat". Ja, das Reichsversicherungsamt legte gar keinen Wert darauf, daß der Verunglückte ein Neuling im Betriebe war oder gar kein Berbot gefannt haben könnte, denn tatsächlich hat sich der Verstorbene von den links gehenden Arbeitern getrennt und ist auf einem rechts von dem eigentlichen Bahnförper führenden Weg verunglüdt, dessen Gefährlichkeit dem Verstorbenen, auch ohne daß ihm gegen­über ein ausdrückliches Verbot, diesen Weg zu gehen, ergangen war, feineswegs giveifelhaft sein konnte, weil es allgemein daß das Gehen in unmittelbarer Nähe der Schienen in Tunnels, wo ein Ausweichen nicht möglich ist fährlich und deshalb verboten ist".

Das Reichsversicherungsamt hat soeben seinen Geschäftsbericht auf das Jahr 1909 veröffentlicht. Es ist im allegemeinen kein günstiges Bild, welches er von der Entwickelung der Unfall- und Invalidenversicherung entwirft.

Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften sank die Zahl der Versicherten bon 9018 367 im Jahre 1908 auf 8917 772 im Jahre 1909. Das ist natürlich eine Folge der wirtschaftlichen rise. Für die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird zwar eine Steigerung der Zahl der Versicherten nachgewiesen, doch ist das nur auf eine andere Berechnungsart zurückzuführen. Die Zahl der angemeldeten Unfälle verminderte sich von 655 859 im Vorjahr auf 653 376 in Berichtsjahre, hat also eine fich die Zahl der entschädigten Unfälle, nämlich von 141 848 auf kleine Abnahme erfahren. In weit höherem Maße verminderte 136 441. Die Rentenquetscherei hat also weitere Fortschritte ge­macht. Die Zahl der Personen, welche insgesamt auf Grund der Unfallversicherungsgesebe Entschädigung erhielten, stieg gleich wohl von 1146 234 auf 1147 016, die Gesamtsumme der Ent­schädigungen von 157 Millionen auf 162 Millionen Mark. Diese Steigerung ist darauf zurückzuführen, daß der Bestand an Renten­empfängern durch den fortwährenden Zugang natürlich eine Gr­höhung erfährt.

Renten ebenfalls zurückgegangen. Es wurden bewilligt: In der Invalidenversicherung ist die Zahl der festgesetzten Invaliden- Kranken­Im Jahre 1908 1909

rente

116 852 115 264

rente

11 951 12 763

Alters­rente 10 986 11 003

Renten überhaupt 187 789 138 980

gesetzt worden. Demnach sind im Berichtsjahre zirka 800 Renten weniger fest.

Die Zahl der laufenden Invalidenrenten hat zwar nur ein wenig zugenommen, doch verminderte sich die Zahl der laufenden Krantenrenten von 19 087 auf 18 502 und die Zahl der laufenden Altersrenten von 108 637 auf 102 362. Zu Beginn des Jahres 1910 liefen insgesamt 1014 449 Renten auf Grund des Invaliden berſicherungsgesetzes. Auch die Beitragserstattungen haben ab­genommen, und zwar von insgesamt 188 715 im Jahre 1908 auf 186.557 im Jahre 1909. Diese Abnahme ist insbesondere auf die geringere Zahl der Rüderstattungsanträge bei Heiraten zurüd. zuführen.

Die Invalidenversicherung gewährte im Berichtsjahr zirka 190 Millionen Mark Entschädigungen, wovon zirka 50 Millionen auf das Reich als Reichszuschuß entfallen.

Für die Unfallversicherung ist die Summe der eingehobenen Beiträge nicht nachgewiesen. Zu der Unfallversicherung betrug die Beitragseinnahme 187 Millionen Mark. Das sind zwar 3 Millionen Mark mehr als im Jahre 1908, doch ist diese Mehr­einnahme nicht auf eine größere Zahl von eingehobenen Wochen­beiträgen, sondern darauf zurückzuführen, daß die Versicherung mehr und mehr in den höheren lassen stattfindet. Und das ist wieder in der Hauptsache eine Folge der verschärften Kontrolle der Beitragsentrichtung. Die Zahl der Kontrolleure wird ständig

vermehrt.

Aus Induftrie und Handel.

Teure Butter.

Die Butterpreise erreichen zurzeit im Kleinhandel einen bisher noch nie erreichten Stand. Für gute Ware wird 1,50 M. pro Pfund gefordert, ja sogar 1,60 M. muß bezahlt werden. Allem Anscheine nach will der Handel den kürzlich angefündigten Preisaufschlag durchdrücken. Er beruft sich dabei auf die gestiegenen- Futter­mittelpreise! Tatsächlich ist nun aber der Großhandelspreis etwas zurückgegangen, sodaß für den Kleinhandel sicherlich keine begründete Ursache für eine Preiserhöhung vorliegt. Allerdings sind auch die Großhandelspreise außerordentlich hoch, aber sie fanten doch nun wieder unter den Satz des Jahres 1908. Damals ist der Klein­handelspreis nicht über 1,30-1,40 M. Hinausgegangen. Wie im Großhandel die Preise gegenüber dem Jahre 1907 hinaufgeschnellt find, veranschaulicht die folgende Zusammenstellung. Es notierten am gleichen Tage( 2. März) nach dem amtlichen Bericht der städtischen Markthallendirektion 50 Kilogramm franko Berlin :

Ia

IIa III a

Abfallende.

1909

1910 Mr.

1907 M. 114-116 110-114 107 95-100

1908 2. M. 130-132 118-122 124-126 112-118 120-124 105-110 115-120 100-104

128-132

126-128

112-120

105-112

Die Regierung und das Zentrum haben sich mit Eifer und Er­folg bemüht, den Agrariern und Händlern die Voraussetzungen zu folchen Preistreibereien zu schaffen. Verteuerung des Viehes durch Boll- und Grenzsperren, Einfuhrerschwerungen für Milch und Butter usw. Jetzt fehlt nur noch ein Boll auf Milch und Butter, wie ihn die Junker wünschen, dann werden die meisten Arbeiter wie ihn die Junker wünschen, dann werden die meisten Arbeiter

Naturbutter bald nur noch dem Namen nach kennen.

Weizenpreise.

Rechtsprechung zur Unfall- und Invalidenversicherung zum Aus­Der Krebsgang der Sozialreform kommt besonders in der brud. In der Unfallversicherung blieb die Zahl der von den Be- Die Preisabschläge, die verschiedene Male erfolgten, toucben rufsgenossenschaften ergangenen berufungsfähigen Bescheide ziem- immer wieder von Bunahmen abgelöst, so daß der Weizenpreis lich gleich. Trotzdem stieg die Zahl der von den Verletzten ein- jedenfalls noch überall in Deutschland höher als im Vorjahre steht. gelegten Berufungen von 74 570 im Vor-, auf 76 352 im Berichts- So notierte der Großhandelspreis für Weizen in Berlin im Januar jahr. In noch weit höherem Maße stieg aber die Zahl der von pro Tonne 227,06 Mart gegen 209,68 Mart im Vorjahr, in Danzig den Berufsgenossenschaften an die Schiedsgerichte gerichteten Anbetrug er 231,81 gegen 209,68, in Frankfurt a. M. 234,50 gegen träge gemäß§ 88 des Gewerbeunfallversicherungsgesezes auf 213,50, in Leipzig 220,50 gegen 200,17, in München 239,00 gegen Serabfeßung der Renten. Diese vermehrten sich von 14 591 im 218,00. In der dritten Februarwoche wurde in Berlin für eine Jahre 1906 auf 29 511 im Jahre 1908 und 36 403 im Jahre 1909. Tonne Weizen 225-228 Mart bezahlt, im Vorjahr zu genau der Rente nicht nachgewiesen werden! Die Urteile der Schiedsgerichte noch größer. Drastischer kann der immer schärfer werdende Kampf um die felben Beit 217-220. In anderen Orten ist die Differenz zum Teil neigen fich immer mehr zugunsten der Berufsgenossenschaften. Im Jahre 1906 wurden noch 20,4 Proz. der Berufungen zugunsten der Berlegten erledigt. Im Jahre 1909 aber nur noch 17,8 Proz. In der gleichen Zeit vermehrten sich die zugunsten der Berufs­genossenschaften erledigten Berufungen von 69,2 auf 72,7 Bros. falls ständig zugenommen. Auch hier zeigt sich, daß das Vorgehen Getreidespetulant James A. Batten sich ins Brivatleben zurückziehen. Die Zahl der Rekurse gegen die Schiedsgerichtsurteile hat eben­Das heilige Eigentum. Wie berichtet wird, will der amerikanische der Verlegten immer feltener von Erfolg getrönt ist. Im Jahre Sein Vermögen wird auf 400 Millionen Mark gefchäßt. Dieses nun 1905 wurden noch 20 Proz. der Rekurse der Verletzten zugunsten geheiligte Eigentum hat er in der Hauptsache durch Machinationen berselben erledigt, im Jahre 1909 aber nur noch 16,1 Proz. Ein ähnliches Bild zeigt die Rechtsprechung in der Invaliden- bas Brot berteuert. Wer von den bewucherten Armen ihm einen an der Getreidebörse verdient". Er hat den Armen und Aermsten versicherung. Die Zahl der Versicherungsanstalten, welche Renten Pfennig abstiehlt, wird natürlich als Dieb bestraft, Batten aber ist feststellen, berminderte sich gegenüber dem Vorjahre von 136 061 ein Ehrenmann und spielt vielleicht auch bald sich als gottgefandter Tagegen vermehrten sich die Ablehnungs- Wohltäter der Menschheit auf. bescheide von 29 529 auf 39-944. Hieraus ist es erklärlich, daß die Bahl der cingelegten Berufungen erheblich stieg.

auf

135 286.

Fiskalische Hörigkeit.

bekannt ist, triebskrankenkasse der Kaiserlichen Werft zu Danzig statt. Dort Am 30. März 1909 fand die Generalversammlung der Bes noch dazu teilten die Revisoren mit, daß der Vorfißende, Korbettenkapitän überaus ge- Simon, statutwidrig und ohne Zustimmung des Vorstandes 150 Mart, hauptsächlich zur Pflege des unehelichen Kindes des Jna Jeht weiß auch die unglüdliche Witwe, daß ihr Ehemann fanterieleutnants Wiesokti, aus Kaffenmitteln verbraucht und einen Verbote zuwider" gehandelt, und wenn das Verbot gar trob Aufforderung nicht zurückgezahlt habe. Darauf beantragte der nicht ergangen ist, doch wissen mußte, daß der Weg gefahrboll war Arbeitervertreter Gerloff, die Decharge so lange auszusetzen, bis und daher einer selbstgeschaffenen Gefahr" zum Opfer gefallen die Rückzahlung erfolgt sei. Troß des Widerspruches Simons wurde ist. Von dem alten Ruhme des Reichsversicherungsamtes unter dieser Antrag einstimmig sogar mit Bustimmung des Direktions­einem Boedifer ist so gut wie nichts mehr übrig. Das Reichsgericht 10 Jahre auf der Werft arbeitete, noch niemals Differenzen hatte bertreters angenommen. Am 6. April erhielt Gerloff, der bereits hat bis zum heutigen Tage das Haftpflichtgeses weit humaner und von seinen Vorgeseßten wegen seiner besonderen Tüchtigkeit als das Reichsversicherungsamt ausgelegt. Die Ausweitung der sehr geschätzt wurde, die verkürzte Straffündigung zum 20. April. Konstruktion einer selbstgeschaffenen Gefahr" hat es stets mit Entschiedenheit als dem Geist des Geseßes widersprechend ab­gelehnt. Und das Reichsversicherungsamt sollte doch sozialer ent. scheiden als das Reichsgericht.

"

Wiederum 25 Prozent Dividende bringen die Adler- Werke vorm. leher zur Verteilung. Das Geschäftsjahr 1908/09 erbrachte einen Reingewinn von 2 303 410 Mart gegen 1870 050 Mark im Vor­jahre.

Bom amerikanischen Eisenmarkt berichtet Iron Age ", daß Groß abnehmer zu nachgebenden Preisen einkaufen tönnten. Der Stahl­trust hat seine Roheisenproduktion von 96 Proz. der Leistungsfähigkeit im Januar auf 91 Proz. im Februar eingeschränkt.

Aus der Frauenbewegung.

Frauen und Mädchen, in den Wahlrechtskampf! Immer höher gehen die Wogen des Wahlrechtstampfes in Preußen! Zu der Empörung über den Wechselbalg von Wahl­rechtsvorlage und der Erbitterung über die Angriffe und die gefellt sich der Zorn über den Volksverrat der Konservativen und Herabwürdigung des Reichstagswahlrechts durch den Reichskanzler Bentrümler in der Wahlrechtskommission des Landtages.

Außerdem ist die Empörung des Volkes aufs neue auf­geftachelt durch die blindwütigen Angriffe der Polizei auf die Wahlrechtsdemonstranten, wie sie aus Halle, Frankfurt a. M., Königsberg und Neumünster gemeldet wurden.

Bu immer wuchtigeren Angriffen auf das elende Wahlrechts­system in Preußen, zu immer gewaltigeren Demonstrationen und Kämpfen peitscht Empörung und Zorn das Volk auf.

Bei diesen Kämpfen aber sollt Ihr, Frauen und Mädchen des Volfes, in den ersten Reihen stehen!

Die Entlassungsgründe wurden ihm trotz aller Vorstellungen nicht mitgeteilt. Auch das Reichsmarineamt bestätigte die Entlassung. Die Angelegenheit ist bekanntlich fürzlich von sozialdemokratischer Seite im Reichstag besprochen. Sie hat noch folgendes Nachspiel. Der Danziger Oberwerftdirektor Freiherr von Schimmelmann erteilte dem Entlassenen im Entlassungszeugnis folgende Zensur: Wohnungsenqueten von Krankenkassen. Gerloff hat die ihm übertragenen Arbeiten zur Zufriedenheit Am 8. Januar berichteten wir über das Urteil des Oberber- ausgeführt. Seine Führung war nicht zufriedenstellend." tvaltungsgerichts, welches die allgemein gegen die Herausgabe der Diese Kennzeichnung mußte selbstverständlich bei jedem Unter- Bedenkt, daß Ihr als Erwerbstätige oft schlimmer denn ein Wohnungsenqueten der Ortskrankenkasse für den Gewerbefrieb der nehmer als Uriasbrief wirken und die evige Aushungerung des Basttier fronen müßt, daß Ihr als Mütter, beim Afte der Geburt, Kaufleute, Handelsleute und Apotheker in Berlin gerichtete Ver- Gemaßregelten verursachen. G. klagte deshalb gegen die Werft auf oft dem Tode ins Auge geschaut, daß Ihr als Steuerzahler zu fügung des preußischen Handelsministers als ungefeßlich aufhob. Ausfertigung eines wahrheitsgemäßen Zeugnisses. In dem Prozeß den Lasten der Staatserhaltung beitragen müßt, aber als Staats­Das Gericht hatte aber, wie wir mitteilten, angenommen, daß der rückte die Direktion auch mit ihren Gründen" für die eigenartige bürgerinnen den Heloten gleichgestellt feib, nach dem Willen der Strantentassenvorstand über den Rahmen seiner Aufgabe hinaus Faffung heraus: G. sollte dem Ausschuß zur Gründung einer weft Regierung und der Herrschenden auch bleiben sollt, und daß gehe, wenn die Wohnungsenqueten benutzt würden, um eine all- preußischen Arbeiterzeitung angehört haben und Berichte für die ferner die Polizei bei den Angriffen auf die Wahlrechts­gemein wissenschaftliche Arbeit über die speziellen Zwecke der Kasse Königsberger . Bolts- Zeitung" geliefert haben! Es war allerdings demonstranten Euch und Eure Kinder so wenig schonte wie die hinaus herzustellen. Im letzten Ministerialblatt des Handels- richtig, daß G. fich als Vertreter seiner Gewerkschaft für die Männer. Das vergoffene Blut Eurer Schwestern und Brüder, es ministeriums wird das Urteil in seinem Wortlaut wiedergegeben. Beitungsgründung bemüht hatte. Das war aber selbst nach den mahnt Euch täglich, stündlich, nicht zu erlahmen im Stampfe, bis Der einengende Bassus im Urteil des Oberverwaltungsgerichts offiziellen Erklärungen der Marineverwaltung sein gutes Recht. Der Kampfespreis errungen ist: Das freie Wahlrecht für Mann Lautet: Uebrigens ist zu bemerken, daß der Inhalt der Eingangs Noch am 14. März 1904 versicherte der Admiralitätsrat Harms und Weib! Deshalb, Ihr Frauen und Mädchen Preußens, schließt beschriebenen Veröffentlichungen über bas durch§ 29 Abs. 2 des feierlichst im Reichstage, daß auf den Staatswerften Gesinnungs - die Reihen, werbet neue Kampfgenofsinnen aus den Kreisen der Krantenversicherungsgesetzes bestimmte Maß nicht hinausgeht. An riecherei nicht getrieben werde, und daß man sich dort um die Are uns noch Fernstehenden.

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