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Paul Wilhelm  , der am Mittwoch auf seine Braut, die Schneiderin Mattau schoß, hat sich nicht das Leben genommen, sondern war, nachdem er seine Braut verlassen hatte, nach Guben  gereift, dann aber gleich hierher zurückgekehrt. Er ist verhaftet worden und räumt ein, den Schuß in der Erregung abgejeuert zu haben, will aber einen Mord nicht beabsichtigt haben.

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Gerichts- Beifung.

Bei der gestrigen Frühjahrsparade, die wie gewöhnlich zur Erde, gerieth mit dem Fuße unter das Rad und wurde schwer| Moabit  . Als der Wagen sich unter dem Stadtbahnbogen beim große Schaaren von Neugierigen, Nichtsthuern 2c. angelockt hatte, verlegt. In der Nacht zum 2. d. M. sprang gegenüber dem Bahnhofe Alexanderplatz   befand, bemerkte der Angeklagte, daß ereignete fich, wie ein Berichterstatter der Volks- Zeitung" schreibt, Grundstücke Blan- Ufer 94 eine etwa 30jährige Frauensperson in der Rutscher langsamer und nach der Bordschwelle zu fuhr. ein fchwerer Unfall. Am Baumzeug des Pferdes des den Landwehr- Kanal und ertrant. Im Laufe des Tages fanden Seine Annahme, daß jemand, der mitfahren wollte, dem Kutscher Adjutanten des Prinzen Friedrich Leopold war die Kinntette drei Brände statt. einen Wink zum Halten gegeben, war richtig, gleich darauf fam geriffen und die Kandare lofe geworden. Damit hatte der Reiter eine Frau zum Vorschein, die hinter dem Wagen hereilte. feine Gewalt über das Pferd verloren. Als bei der Ankunft des In dienstbereiter Weise bückte sich der Schaffner, um Kaisers Hoch geschrieen wurde, wurde das Pferd scheu, stieg boch der Frau beim Aufsteigen durch Festhalten am Arme auf und sprengte alsdann in gestrecktem Galopp behilflich zu sein. Er zog dabei mit der Linken gleichzeitig an in die Menschenmenge hinein. Alles stob schreiend die Signalleine, die Glocke schlug einmal an, für den Kutscher auseinander. Nur das achtzehnjährige Dienstmädchen des Zahl­meister- Aspiranten M., das sich mit dem Kinde seiner Herrschaft Donnerstag vor der ersten Strajkammer am Landgericht II zwei wollte, sie trat zu kurz, tam zu Falle und erlitt eine leichte Ber­das Zeichen zum Weiterfahren. Die Pferde fetten sich in dem­Gegen den Genoffen Arthur Stadthagen   standen am selben Wagenblick in Trab, als die Frau das Trittbrett besteigen auf dem Paradefelde befand, fonnte so schnell nicht mehr aus verschiedene Verhandlungen an, von denen die erste allerdings legung am Kniee. Der Angeklagte meinte, daß der Unfall ihm weichen. Das Mädchen wurde sammt dem Kinde über­ritten. Legteres fam merkwürdigerweise ohne jede Berlegung erft Nachmittags 5 Uhr begann. Dieselbe betraf ein Bergeben nicht zur Last gelegt werden könne, er habe durch zweimaliges gegen das Vereinsgefeh vom 11. März 1850. Am 4. Juli 1891 davon, während das Kindermädchen sich den rechten Arm als ausfiel. Das Pferd wurde schließlich von Schuyleuten auf- fand in Rigdorf eine fozialdemokratische Versammlung statt, in Anziehen der Leine das Zeichen zum Halten geben wollen, als ausfiel. Das Pferd wurde schließlich von Schußleuten auf welcher der Angeklagte einen Vortrag hielt, der am Schluß mit er aber einmal gezogen, mußte er, um der Frau zu helfen, eine gehalten. Dieses Budrängen zu militärischen Schauftelungen lebhaftem Beifall belohnt wurde, daß fich der überwachende Stellung einnehmen, wodurch er verhindert wurde, noch einmal ſelbſt ſeitens solcher Leute, welche Demokraten fein wollen, zeugt Gendarm Geride veranlaßt fah, wegen Zumults" die Versamm zu ziehen. Der Gerichtshof hielt doch eine Fahrlässigkeit für von wahrhaft findischer Neugier. Ganz unverantwortlich aber lung aufzulösen. Die aus etwa 800" Köpfen bestehende Ber: vorliegend, die mit 10 M. zu fühnen sei. ist es, Rinder den Gefahren, die allein schon durch das Gedränge fammlung entfernte fich ruhig, obwohl die Berechtigung zur entstehen, auszufezen. Unter der Auflage der Urkundenfälschung und des Auflösung febr fraglich war, nur der Angeklagte blieb noch etwa Betruges stand gestern der Bureaudiener Alfred& Ist er mann zwei Minuten auf seinem Plaze an dem Vorstandstische auf dem vor der ersten Straftammer des Landgerichts I  . Der Angeklagte Podium ſizen, um seine Papiere zu ordnen und in seiner Mappe war seit Jahren bei der Nationalbant bedienstet. Er besitzt u verpacken. Zwei Drittel der Anwesenden hatten bereits den einen Bruder, welcher als Buchhalter bei der Dresdener Bank Ausgang pafsirt, als der Gendarm an den Angeklagten herantrat angestellt war. Wie der Angeklagte behauptet, hat sein Bruder und bemerkte: Die Aufferderung zum Verlassen des Lokals, richtet auf eigene Hand Börsenspekulation getrieben und dadurch sich und ihn sich auch an Sie, Sie gehören auch zur Versammlung!" worauf der unglücklich gemacht. Ende März habe sein Bruder ihm eine von Angeklagte erwiderte:" Was wollen Sie von mir?" sich aber der Dresdener Bant ausgestellte, über etwa 4200 Mark lautende erhob, seine Effekten unter den Arm nahm und am Eingange Rechnung für den Bankier Cohen gegeben und ihn ge= des Saales noch warten mußte, bis die Vorstehenden heraus beten, diefelbe einzuziehen. Cohen bezahlte die Rechnung waren, um ebenfalls aus dem Saale zu kommen. Wegen dieses mit einem Check auf den Berliner   Kassenverein, Verhaltens unter Anklage gestellt, erkannte das Mirdorfer Angeklagte erhielt hier den Betrag und führte das Schöffengericht am 30. September v. J. auf 15 M. Geldstrafe, Geld an seinen Bruder ab. Nach einiger Zeit ftellte den§ 15 des preußischen Vereinsgesetzes dahin präzisirend, daß sich heraus, daß der Bruder des Angeklagten die Rechnung nach erfolgter Ausforderung zum Entfernen seitens des über für Cohen heimlich ausgestellt und die Unterschriften gefälscht wachenden Beamten jeder Anwesende ohne Verzug An ft alten hatte. Der Fälscher flüchtete und ist bisher nicht ergriffen zur Entfernung zu treffen habe. Der Angeklagte babe geworden, es fonnte somit nus deffen Bruder und Helfershelfer ver­zögert, und wenn auch nur zwei Minuten lang, so hatte er doch urtheilt werden. Während dieser früher eingeräumt hatte, daß er gegen das Gesez verstoßen. Auf die vom Angeklagten eingelegte die That gemeinschaftlich mit seinem Bruder geplant und aus­Berufung tam die Sache vor die Strafkammer. In längerer geführt habe, um das Geld zur Deckung von Differenzschulden zu Ausführung bekämpfte der Angeklagte die juristisch seiner benußen, wiederrief er im Verhandlungstermine dies Geständniß. Meinung nach unhaltbare Auffassung des ersten Richters, Er wollte von der Fälschung erst Kenntniß erhalten haben, nach­während der Staatsanwalt Verwerfung der Berufung beantragte. dem er seinem Bruder das Geld eingehändigt hatte. Der Ge­Der Gerichtshof nahm an, allerdings hätte der Angeklagte den richtshof schenkte ihm keinen Glauben, sondern verurtheilte ihn Saal auch dann nicht früher verlassen fönnen, wenn er sofort nach dem Antrage des Staatsanwalts zu einem Jahre Ge­dem Ausgang zugeschritten wäre. Denn er hatte noch mehrere fängniß und 2jährigem Ghrverlust. Minuten lang im Saale wegen der vor ihm dem Aus­gang zuschreitenden Menge gewartet. Dennoch sei die Be­rufung zu verwerfen, weil, um das Gefeß nicht unter Um ständen illusorisch zu machen, jeder Anwesende verpflichtet sei, fofort nach Auflösung erkennbare Vorbereitungen aur Entfernung aus dem Saal zu treffen!

Wegen groben Vertrauensbruches verhaftet wurde der Konfektionär K., der in dem Kleidergeschäft von St. in Stellung war, und dem insbesondere oblag, die Arbeiten, die die Firma bei Schneidern ausführen ließ, anzunehmen. Er hat sein Haus in der Weise geschädigt, daß er den Schneidern die Ablieferung größerer Mengen Kleidungsstücke bescheinigte, als in Wirklichkeit geliefert waren, und sich dann von den Schneidern, die auf grund der Bücher das Geld an der Kasse erhielten, den Mehr betrag auszahlen ließ.

meldet:

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Es sei wohl also angenommen, der subjektive

Soziale   Uebersicht.

Arbeiter be­

Eine noch nicht aufgeklärte Vergiftungsgeschichte, durch welche 4 Personen lebens gefährlich ertranften, beschäftigt gegenwärtig unsere Polizeibehörde. Es wird uns darüber ge­Anscheinend durch Genuß von verfommenem Fleisch sind 4 Mitglieder der Familie des Möbeltischlers Fensch in der Büschingstr. 24 schwer erkrankt. Am Dienstag Abend hatte sich Frau F. bei einem in demselben Stadtviertel wohnenden Fleischer­meister R., bei dem die Hausfrau übrigens ihren gesammten Be­darf deckte und bei welchem sie schon seit Jahren faufte, fo­genannte Knobländer" Würste geholt, wovon Herr F., die älteste 16jährige Tochter und sie selbst zum Abendbrot mit gutem Appetit aßen. Später kam die 14jährige Tochter, welche mit der Schule eine Landpartie gemacht, nach Hause und auf Bitten des Kindes holte Frau F. noch mehrere Paar solcher Würste, wovon ein Theil Der zweite Fall, ebenfalls Berufung, betraf eine Verurtheilung von dem jungen Mädchen verzehrt wurde. Gegen 10/2 Uhr des Angeklagten feitens des Schöffengerichts in Oranienburg   den Kollegen der Firma Ralinowsky werden Achtung, Stockarbeiter! Unterstützungen für die streifen­begab sich die Familie zu Bett, gegen Mitternacht jedoch er- wegen Beleidigung des Regierungs- Präsidenten Grafen uc Stellen angenommen: für den Norden bei Gnadt, Swinemünder­an folgenden frankten die vier Personen, die von den Würsten gegeffen, in der de Grais und des Berliner   Polizeipräsidenten Freiherrn von ftraße 120, Sonnabends Abends von 8 bis 10 Uhr; für den heftigsten Weise; bei allen Bieren frat heftiges Erbrechen, sowie Richthofen. Das Urtheil lautete auf je 150 M. Geldstrafe, Südosten bei Schmidt, Adalbertstr. 16, gleichfalls Sonnabends Krämpfe auf, so daß die Flurnachbaren sofort einen in der Nähe im Unvermögensfalle 75 Tage Gefängniß. Folgender That Abends von 8 bis 10 Uhr, sowie ferner Sonntags Vormittags wohnenden Arzt holen ließen, der bei den Patienten Symptome bestand lag der erstrichterlichen Entscheidung zu Grunde: Am einer starken Bergiftung tonstatirte und am anderen Morgen, 17. Januar v. J. hielt der Angeklagte in Zehlendorf   bei Dranien von 10 bis 12 Uhr im Restaurant Steuer, Weinstr. 22. nachdem er durch geeignete Gegenmittel die drohende Lebensburg einen Vortrag, in dessen Einleitung er u. a. verschiedene Die Agitationstommission. gefahr, in welcher sich die Mitglieder der F.'schen Familie Gefeßwidrigkeiten kritisirte, z. B. die Saalabtreiberei seitens der Achtung, Putfach! befunden, beseitigt, die Angelegenheit dem Vorstande des Polizei, besonders aber das Verbot der Tellersammlungen Im Anschluß an den in der vorigen Woche veröffentlichten zuständigen 18. Polizeireoiers unterbreitete. Die Behörde durch die Polizei- Verordnung vom 7. Januar 1891. Diese Aufruf sei hiermit nochmals auf die heute Abend 8 Uhr Annen­beschlagnahmte nun sofort bei dem Fleischer R. die noch vorhandenen Berordnung soll der Angeklagte als eine unfinnige, wahnstraße 16 stattfinden de entscheidende Versammlung aufmertfam Knobländer- Würste, doch war nichts nach geschehener Untersuchung finnige" bezeichnet haben, welche dem Gesetze entgegensteht. gemacht. Die Zustände in den meisten Branchen des Pußfaches zu entnehmen, was den Verdacht einer Bergiftung dieser Waare und dadurch soll der Regierungspräsident beleidigt worden sein. find so traurige, daß die Arbeiter und Arbeiterinnen endlich bestärkt hatte; auffällig ist auch der Umstand, gleichzeitig auch Jm weiteren Verlauf des Themas führte Redner als Beispiel einmal vor die Alternative gestellt werden müffen: Entweder entlastend für den Fleischer K., daß Meldungen von anderen einer Klassenjustiz die bekannten Vorgänge des 1. Mai 1890 an, aufraffen und ernstlich an die Aufbesserung der Organisation Personen, die bei demselben am Dienstag Abend Knobländer ge- insbesondere den Umstand, daß der Berliner   Polizeipräsident von gehen, oder weiterschlafen und weiter drücken lassen. Deshalb, fauft, nicht eingetroffen sind, welche darauf schließen lassen, daß dem Verband der Metallindustriellen Berlins   3000 Mart zmecs Arbeiter und Arbeiterinnen des Puzfaches, Genossen und Ge­die erwähnten Käufer nach dem Genuß der Waare krank ge- Bertheilung unter die Beamten zur Verfügung angenommen und nofsinnen, deren Angehörige mit der Fabrikation von Damen­worden sind. Andererseits aber steht fest, daß das 10- jährige verwendet hat, welche bei der Maifeier über Gebühr angeftrengt hüten und Garnirungsartikeln beschäftigt sind, erscheint alle in Töchterchen der F'schen Eheleute, welches an der Mahlzeit nicht waren. Mithin habe der Polizeipräsident seine Untergebenen dieser Versammlung. Neben einem Vortrag des Genossen Wagner theilgenommen, einzig und allein gesund geblieben ist, während angestiftet, die strafbare Handlung zu begehen, für in ihr Amt und eventl. Stellungnahme zur Organisation findet auch die Eltern und Geschwister ertranften. Von den durch Frau F. geschlagende Handlungen Geschenke anzunehmen. Weshalb fei Wahl eines Mitgliedes zur Gewerkschafts- Kommission statt. fau ten Knobländer ist noch eine solche Wurst übrig geblieben der Polizeipräsident nicht angeklagt? Die Gründe seien nicht Mit sozialdemokratischem Gruß die nun von dem gerichtlichen Chemifer untersucht wird. Die bekannt gemacht. Der objektive Thatbestand eines Vergehens beiden Töchter sind bereits wieder hergestellt, während die liege vor. W. Jäger, Rigdorf, Hermannftr. 84. F'schen Ehegatten sich noch in recht leidendem Zustande befinden. Thatbestand liege nicht vor. Unzurechnungsfähige, Un- An die rauchenden Arbeiter Berlins  . Das Verzeichniß Der erste Selbstmord von der Kottbuser Brücke aus mündige, Kinder rechne das Gesez zu solchen, bei denen der die kontroll- Schußmarte der Zabalarbeiter die subjektive Seite einer Strafthat nicht vorliegen könne. führenden Fabrikanten und Händler wird all­hat in der verwichenen Nacht stattgefunden. Gegen vier Uhr also sei der Polizeipräsident den Kindern wöchentlich Sonnabends bekannt gegeben. Wir bitten sah der Schiffer Mottik von seinem Kahne aus, wie sich eine gleichgestellt. Gegen das Urtheil des Schöffengerichts hatten von diesem Verzeichniß Gebrauch machen zu wollen und be­Frauensperson in die Fluthen stürzte. Er machte sich sogleich an beide Theile Berufung eingelegt. In langen Plaidoyers wies merken, daß alle anderen Veröffentlichungen von Fabrikanten die Rettung, fonnte aber nur noch einen Leichnam an das Land der Staatsanwalt darauf hin, daß nur eine Freiheitsstrafe von resp. Händlern, welche in diesem Verzeichniß nicht bringen. In der Todten ist die 38 Jahre alte unverehelichte Anna 3 Monaten eine angemessene Sühne sein tönne, Stadthagen  , enthalten sind, auf Täuschung der Martin, die am Kottbuser Damm 2--3 wohnte, erkannt worden. daß nur eine Freisprechung berechtigt sei. Er habe die ungiltige rechnet sind. Händler, welche ausschließlich Waare mit Dem Selbstmord liegt unglückliche Liebe zu Grunde. Die Martin Bolizeiverordnung durchaus zutreffend, wenn auch scharf, fritisirt, Rontrollmarke führen, werden in dieses Verzeichniß mit auf­hatte sich in einen Lieutenant R. verliebt, der vor einiger Zeit barin liege teine Beleidigung eines Mannes, der dieselbe erlassen genommen. Wir richten an die Genossen die Bitte, den Tabat­seinen Abschied nehmen mußte. Seit dieser Zeit muß eine babe. Auch der Polizeipräsident sei nicht beleidigt, da nicht arbeitern in ihrem Kampfe um Erringung befferer Arbeits­Trübung des beiderseitigen Verhältnisses eingetreten sein, sodaß feine feines Erachtens zutreffende Ansicht, daß er eine strafbare bedingungen, zur Wahrung ihres Koalitionsrechtes, fowie zur die Martin die Lust zum weiteren Leben verlor. Sie legte ihre besten Kleider an, legte sich das Bild ihres Geliebten auf das Handlung begangen habe, sondern nur die Kritik von der Bekämpfung der Schund- und Schleuderwaare, als auch der Staatsanwaltschaft unter Auflage gestellt fei: Buchthaus- und Strafanstalts- Arbeit beizustehen, was ihnen um Herz und ging in das Wasser. In ihrem Zimmer wurde ein nicht er, sondern diese habe nach seiner ironischen so leichter wird, als sie teine materiellen Opfer für Bettel gefunden, auf dem sie bat, sie mit der Kleidung und dem Darstellung den Polizeipräsidenten auf ftrafrechtlichem die Unterstügung zu bringen haben, indem die Kontrollmarte Bildniß zu beerdigen und ihr ein Paar Handschuhe anzuziehen. Gebiete Kindern gleichgestellt. Nach einstündiger Be nur eine Beschneidung der riesigen Profitrate mancher Zwischen­die der Offizier getragen hatte, und in denen sein Name ent- rathung entschied das Gericht dahin, daß der Angeklagte von der händler bewirkt und dem reellen Händler es ermöglicht, eine halten war. Beleidigung des Regierungspräsidenten freizusprechen, da preiswürdige Waare mit 5 Pfg. das Stück auch ferner liefern zu Polizeibericht. Am 1. d. M. Vormittags wurde ein Mann gegen der Beleidigung des Polizeipräsidenten schuldig fei. Bur fönnen. Auch an die parteigenössischen Händler, Gait­in seiner am Luisenplatz belegenen Wohnung mit einer Schuß- Anflage stehe lediglich die oben gesperrt hervorgehobene in ir the 2c. richten wir das Grsuchen, die Kontrollmarke der wunde im Kopfe, die er sich mittels Revolvers beigebracht hatte, ironische Wendung. Aber deren Spize wendete sich sowohl Tabatarbeiter einbürgern zu helfen, und zwar umsomehr, als aufgesunden und nach der Charitee gebracht. Beim Nieder gegen die Staatsanwaltschaft, wie gegen den Polizeipräsidenten, gerabe von ihnen vielfach noch die oben bezeichneten Schund­legen einer vor dem Grundstuce Gartenstr. 62 stehenden Pappel der als den Kindern gleichstehend hingestellt sei. Die Beleidigung waaren bezogen werden. Sorgt also dafür, Parteigenossen, daß wurde Nachmittags ein in der Nähe befindlicher fünfjähriger fei eine sehr schwere, so daß als eine milde Strafe 300 Mart, die Kontrol marke immer mehr eingebürgert wird; ihr bannt Knabe von einem Aste erfaßt und zu Boden geworfen. Er erlitt eventuell breißig Tage Gefängniß, festgesetzt wurde. damit den außerordentlich schlecht gestellten Tabafarbeitern die schwere Verlegungen an beiden Beinen und mußte nach Stadthagen   bat gegen die Erkenntnisse, soweit nicht auf Wege, auf denen sie eine Besserung ihrer elenden Lage erreichen dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden. Vor dem Hause Freisprechung erkannt ist, Berufung eingelegt. Uferfir. 9 gerieth ein vierjähriger Knabe unter die Räder Ein kleiner Streit mit einer Rundin hat dem Kaufmann eines Geschäftswagens und wurde an beiden Beinen schwer Eugen Günther eine Anflage wegen Freiheitsberaubung und verlegt. Vor drm Quisenstädtischen Kirchhofe in der Bergmann straße fiel ein Kutscher von dem Sige seines in der Fahrt versuchter Erpressung zugezogen, die gestern vor der ersten Straf befindlichen Mörtelwagens herab, wurde überfahren und erlitt so fammer des Landgerichts I   gegen ihn verhandelt wurde. Eines schwere innere Verlegungen, daß er bald darauf im Kranken- Tages betrat Frau v. V. den Laden des Angeklagten und ver­haufe am Urban veritarb. Auf der Schloßbrücke wurde ein langte eine Büchse Heringe in Afpic. Der Angeklagte übergab Mädchen durch eine Kutsche überfahren und am Halse so schwer der Käuferin eine Büchse, die er auf ihr Ersuchen sofort Gewerbegerichtliches. Die Gewerbe Schiedsgerichte in verletzt, daß seine Ueberführung nach der Charitee erforderlich öffnete. Jetzt fah Frau v. V., daß die Büchse nicht die vers wurde. Vor dem Hause Holzmartistr. 88 gerieth ein drei- langten Heringe, sondern solche in einer flüssigen Brühe ent- Genf   baben im verflossenen Jahre 1082 Streitfälle meist durch hielt. Sie weigerte sich, diese Waare zu nehmen, der An- Vergleich erledigt. Um diese Arbeit zu bewältigen, mußten 528 jähriger Knabe unter die Räder eines Geschäftswagens und erlitt einen Bruch des linken und eine bedeutente Quetschung geklagte behauptete aber, daß nicht Heringe in Afpic, Sizungen stattfinden, 144 Prüfungen vorgenommen und 446 fondern Delikates Heringe verlangt worden feien. Die Zeugen verhört werden. Seit 1884 bis auf den heutigen Tag des rechten Unterschenkels. In der Frankfurter Allee   miß­handelte Nachmittags ein Kutscher sein Bierd durch Peitschen- Dame beftritt dies und wollte sich ohne die Waare entfernen. find nur 24 Fälle vor das Bundesgericht gezogen und in 8 Jahren hiebe, so daß es scheu wurde und mit dem Wagen durchging. Der Angeklagte vertrat ihr den Weg und erklärte, daß er sie nur drei Urtheile der Gewerbe Schiedsgerichte für falsch erklärt abworden. Dies beweist, meint die Züricher Arbeiterftimme", Hierbei wurde ein vor dem Hause Nr. 31 spielender 3jähriger nicht hinauslassen würde, wenn sie die gekaufte Waare nicht abs worden. Knabe überfahren und an der Hand und an der Brust so nehme und bezahle. Frau v. B. zahlte und ging. Dieser kleine daß diese Gerichte besser als die von Juristen und Berufsrichtern schwer verlegt, daß er nach Anlegung eines Nothverbandes nach Auftritt fand vor Gericht eingebende Prüfung, der Angeflagte besetzten arbeiten. behauptete auch hier mit Entschiedenheit, daß er sich in seinem Abends dem Krankenhause am Urban gebracht werden mußte. Quittung über bei der Generalfommiffiou der Ge­fiel ein Mädchen gegenüber dem Hause Staligerstr. 64 beim Rechte befunden. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängniß werkschaften Deutschlands   in der Zeit vom 27. April bis Abspringen von einem in der Fabrt befindlichen Pferdebahn: strafe von 2 Monaten, während der Vertheidiger, Rechtsanwalt 25. Mai 1893 eingegangene Gelder. Quartalsbeitrag wagen zur Grbe und blieb bewustlos liegen. Es mußte nach Lehieldt, auf Freisprechung plädirte. Der Gerichtshof hielt nur 1. Quartal 98) des Verbandes der Schneider zu. 219,60 W. eine Nöthig ung für vorliegend und erkannte dieserhalb auf Quartalsbeitrag( 1. Quartal 93) des Verbandes der Schuhmacher dem Krankenhause Bethanien gebracht werden. Ein Drechsler wurde vor dem Hause Landsbergerplatz 2 durch einen Steinwagen eine Geldstrafe von 50 Mart. 320, Quartalsbeitrag( 1. Quartal 93) des Verbandes der überfahren und anscheinend innerlich schwer verlegt, so daß seine Der Omnibusschaffner August Heide hatte sich gestern Sattler, Tapezirer 2c. 34,65. Quartalsbeitrag( 1. Quartal 93) Ueberführung nach dem Kranken hause am Friedrichshain   erforder wegen fahrlässiger Körperverlegung vor der ersten Straffammer des Verbandes der Lederarbeiter 88,75. Cuartalsbeitrag lich wurde. Vor dem Hause Rosenstr. 29 fiel ein Mann beim des Landgerichts I   zu verantworten. Der Angeklagte begleitete( 1. Quartal 93) des Verbandes der Former 100,- Quartals. Absteigen von einem in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen am 81. Oktober v. J. einen Omnibus der Strecke Alexanderplay- beitrag( 2. Quartal 93) des Vereins der Lithographen zc. 195,95.

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tönnen.

Die Kontrolltommission der Zabatarbeiter.

Aus Grabow  ( Mecklenburg  ) wird gemeldet: Der Ausstand der bei der Eldekorrektion beschäftigten Arbeiter ist be= endet. Die Arbeiter, welche mit Ausnahme einiger sogenannter Rädels ührer" wieder eingestellt wurden, erhalten jetzt einen Tagelohn von 2,40 m. statt der bisherigen 2,20.

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