Einzelbild herunterladen
 

steigende Beteiligung und Begeisterung aufivies. Der Tivolijaal war zu flein, um die Massen zu faffen. Die Veriammlung wurde daher in den Garten verlegt. 1300 Personen machten nachher eine große Straßendemonstration bei der fortwährend och rufe auf das freie Wahlrecht ausgebracht wurden. Auf dem Markt­plage gingen die Massen auseinander. Polizeirüstungen in Berlin !

Aus glaubwürdigster Quelle wird uns vom 14. März aus Spandau gemeldet: Scute sind von dem hiesigen Depot 4000 Revolver 83 mit Munition durch die Berliner Feuerwehr unter Führung eines Berliner Polizeihauptmanns und eines Polizei leutnants abgeholt worden.

Die Arbeiter, die wegen der Auslieferung der Waffen in der Mittagsstunde arbeiten mußten, erhielten von dem Polizei­hauptmann je eine Mark.

der Rentenquelscherei ein noch weiteres Gebiet als bereits heute. fnur See erhalten können, der das 70. Lebensjahr wollendet hat; Die neuen Aemter follen staatlichen oder Gemeindebehörden an ein Herabgehen auf das 60. oder 65. Lebensjahr ist abgelehnt. gegliedert, die Vorsitzenden dieser Aemter vom Staat oder von der Die freiwillige 3usabbersicherung, wie sie der Vorent­Gemeinde ernannt und zu beiden Justanzen Arbeitgeber und Verwurf enthielt, ist beibehalten. Danach kann jeder Versicherungs­sicherte hinzugezogen werden. So sollen rund 1000 neue Hemter berechtigte und jeder Versicherungspflichtige die ihm nach dem Ge­mit einem Aufivand von vielen Millionen neu geschaffen werden. sebe zustehenden Leistungen dadurch ettvas erhöhen, daß er in be­Die Einzelheiten über die Organisation enthält das 176 Bara- liebiger Zahl Zusatzmarken in seine Quittungskarte tlebt. Hat graphen unifassende erste Buch, das zweite(§ 177-559) regelt er für eine Mark Zusatzmarken geflebt, so erhält er einen An­die Krankenversicherung. Der Unfallversicherung ist das spruch auf 3ujabrente in Höhe von 2 Pfennigen. Bud)(§§ 1212 bis 1482) behandelt die Invaliden versicherung, britte, von§§ 560 bis 1211 reichende Buch gewidmet. Das vierte Witwen- und Waisenversicherung,

Die

die Alters versicherung und die neu einzuführende Hinterwie sie der Entwurf vorschlägt, bedeutet einen Hohn auf die bliebenen versicherung. Das fünfte Buch regelt die Beziehungen Worte Versicherung" und" Rente". Die Hinterbliebenenversiche der Versicherungsträger zu einander und zu anderen Berpflichteten, rung ist im wesentlichen auf Beiträge der Versicherten und der das fechste( SS 1528 bis 1754) das Verfahren. Arbeitgeber aufgebaut. Befanntlich sollte nach dent Zolltarifs geset bereits vom 11. Januar 1910 ab eine Witwen- und Waisen­Krankenversicherung bersicherung eintreten. Die sozialdemokratische Voraussagung,

Die

Bon anderer, ebenfalls durchaus glaubwürdiger Seite wird uns berichtet, daß die berittene Schumann- bringt eine Ausdehnung auf die in land und forstwirt daß die Ginbehaltungen aus den Getreide- und Biehzöllen, ent­schaft Berlins Stahleinlagen ins Lederzeng bekommen hat! fchaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, gegen den Prophezeiungen des Zentrumsrebners Trimborn, auch Was bezwecken diese furchtbaren Rüstungen? Glaubt auf die ausgewerbetreibenden, die Dienstboten für die schmalite Niente nicht ausreichen können, ist voll einge­Herr v. Jagow, daß er die Berliner Arbeiterschaft, die ihn und die unftändigen Arbeiter. Jedoch ist die Versicherung iroffen. Sie mußte eintreffen, weil die Agrarier Arm in Arm am 6. März nasführte, doch noch einmal vor die Revolver diefer Personen so wie im ersten Entwurf nach den verschiedensten mit dem Zentrum auf Schleichtwegen, die der Zolltarif enthält bekommen wird? Satte er sich vom Dienstag abend ein Richtungen hin schlechter gestellt wie die anderer Arbeiter. Die und die feinerzeit von der Sozialdemokratie beleuchtet wurden, Blutbad versprochen? Die Berliner Arbeiterschaft im Borentwurf vorgeschlagene Ausdehnung der Strankenversicherung auch den letzten Pfennig der Bitwe und den Waisen entriffen weiß jest jedenfalls, wessen sie sich von der Berliner Polizei auf Bühnen und Orchestermitglieder, deren regel- haben. Es ist bekannt, daß der Reichstag jüngst allein gegen die zu verfehen hat. Den Wahlrechtstampf wird sie deswegen mäßiger Jahresarbeitsverdienst 2000 m. nicht übersteigt, ist auch im Stimmen der Sozialdemokraten das Inkrafttreten der foge­nannten Witwen- und Waisenversorgung noch weiter hinaus. un kein Jota anders führen, als sie es für notwendig hält! neuen Entwurf vorgeschlagen. Die Wöchnerinnenunterstützung ist auf die Dauer geschoben hat. Die Mittel sollen nunmehr im wesentlichen Noch ein Stücklein von der Zentrumshenchelei. von im ganzen acht Wochen, bon denen mindestens sechs Wochen durch die Arbeiter aufgebracht werden. Der Betrag der Bei­In der jüngsten Sigung der Stadtverordneten in auf die Zeit nach der Niederkunft fallen, in Konsequenz der Bor- tragsmarken foll um ein Biertel erhöht werden. Gind Mülheim am Rhein machte der Bürgermeister Mitteilung von fchristen der Tegten Gewerbeordnungsnovelle ausgedehnt. Neu ist bislang in Bohnklasse I bis V: 14, 20, 24, 30 und 36 Pf. zu fle. einem Antrage des Sozialdemokratischen Vereins, der Vorschlag, daß die Staffenfagungen fakultativ Wöchnerinnen, fo- ben, so soll der Betrag fünftig auf 20, 24, 30, 38 uns 46 Pf. daß die Stadtverordnetenversammlung eine 23 a h I rechtspetition lange sie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe des erhöht werden. Diese Abwälzung der Armenlasten auf die an die Staatsregierung und das Abgeordnetenhaus richten möge. halben Strantengeldes bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Schultern der Arbeiter nennt das Zentrum Fürsorge für die Witten und Waisen. Die Rente der Invalidenwitwe foll 3/10, Der Bürgermeister erklärte, er fei nicht in der Lage, Riederkunft zubilligen können. über den Antrag beraten zu lassen, da es sich nicht umt Der Zersplitterung der Krankenlaisenorganis die Waisenrente bei Vorhandensein einer Waise der In­eine Angelegenheit der Gemeinden, sondern des Staates handle, fationen durch den Aufbau einer Ginbeitskrantenfajie tritt der balibenrente des verstorbenen Mannes betragen. Hierzu tritt und er glaube im Einverständnis mit den Stadtverordneten zu Entwurf feineswegs entgegen. Es läßt sich die endliche Auf der Reichszuschuß in Höhe von 50 M. zu jeder Witwen- und handeln, wenn er über den Antrag zur Tagesordnung über- hebung der Gemeinbetranten bersierung, die schon im beiter aus Rohntlasse 1V volle 30 Jahre lang bei einem Gin­Gemeinbetranfenbersierung, für 25 M. su jeber Waisenunterstützung. Wenn ein Ar­gehe. Weber aus der liberalen noch aus der Zentrums- Jahre 1882 als eine bald zu beseitigende subsidiare( Ersatz-) tommen von 1000 W. wöchentlich 38 Bf., zahlt, so würde seine frattion erhob sich ein Wort des Widerspruchs. Als aber vor Einrichtung bezeichnet wurde, ebensowenig, wie die Einreihung der invalide mitive ganze etlichen Tagen der Breslauer Regierungspräsident die Beratung Bautrantentaffen in die Betriebstrantentaisen beide zusammen 183,60 m. jährlich an Renfe oder 50% f. tag­122,40 m., fein Kind 61,20 M., eines ähnlichen Autrages durch die Stadtverordneten für unguläffig auch nur als ein Anjak zu einer Beseitigung der verschiedenen ich erhalten. Die Bittenvente ist stets noch niedriger als die erklärte, da schrieb das Organ der Mülheimerzentrum 8- Arten der Krankenversicherung bezeichnen. Denn der Entwurf schafft Invalidenrente. Hatte der verstorbene Ehemann zehn Jahre partei, bie Müth. Bolksztg.": eine Reihe neuer Kranfenfaffengebilde. Er fennt allgemeine und auch die Gemeinden ein bringendes Interesse an einem besseren 2andkrantentassen. Insbesondere diese Landfrankentajien, Lohntlasse II( Jahresarbeitsverdienst 350-550 22.) 80,40 20., in Was doch in Preußen nicht alles möglich ist. Als ob nicht befondere Orttrantenlaffen, allgemeine und besondere ang die Beitragsmarken voll geklebt, so beträgt die Witwenrente in Lohntlasse I( Jahresarbeitsverdienst bis 350 M.) 72,60 M., in Wahlrecht in Breußen hätten! denen die ländlichen Arbeiter, die Dienstboten, die unstet beschäftigten Lohnflaffe III( Jahresarbeitsverdienst 550-850 27.) 86,40 M., in Much in diesem Ileinen Beispiel offenbart fich wieder die und die Hausgewerbetreibenden unterstellt werden sollen, ver- Lohnflaffe IV( Jahresarbeitsverdienst 850-1150 M.) 92,40 M., in bodenlose Heuchelei der Klerikalen gegenüber den Wahlrechtsfragen. mehren die Mannigfaltigkeit der Krankenkassenarten. Die Be= Lohnklasse V( Jahresarbeitsverdienst über 1150 20.) 98,40 Kein grober Unfug- aber Vereinsgefehübertretung! triebs- trantenlaisen, Janungs- Krantentaffen jährlich. Es ist geradezu schantlos, solche Beträge von monat­und Knappschaftstassen sollen Den Genossen Taubmann, Fuhrmann und Kohl zu Weißen= trotz der erheblichen lich 8,20 m. und darunter eine Rente"" Witwenrente" zu nennen. see bei Berlin ist der Gerichtsbeschluß zugegangen, wonach fie am Gründe, die gegen das Weiterbestehen dieser Organisationen Auf die Einzelheiten des umfangreichen Entwurfs wird noch 13. Februar gelegentlich der Wahlrechtsversammlungen gegen sprechen, Landesrechtliche näher einzugehen sein. Bezeichnend für den rückständigen und die§§ 7, 19 Biffer 1 des Vereinsgesetzes fich vergangen haben Stassen bestehen bleiben. Betriebskrankenkassen sollen bei einer rüdläufigen Kurs unserer Reichspolitik ist es, daß dieses Mach­follen. Die Gröffnung des Hauptverfahrens wegen groben 8ahl von 500, in Ausnahmefällen von 230, bei Binnenschiffahrttassen wert als ein Stüd Fortschritt auf sozialpolitischem Gebiet an Unfugs" wurde dagegen abgelehnt, weil die Angefchuldigten sogar schon bei 50 Arbeitern zugelassen werden. nicht hinreichend verdächtig erscheinen, durch ihr Be eingeschriebenen Silfstaisen follen Ersatzlaffen Arbeiterklasse erhobenen vollberechtigten Forderungen entgegen. Die jeßigen geschrien wird, und daß es nach keiner Nichtung hin den von der nehmen während des Aufzuges die öffentliche Ordnung gefährdet zu haben. Wie die Richter die Angeklagten als Bergenannt werden. Die völlige Erbroffelung des Rechts der Arbeiter, fommt, anstalter eines Aufzuges faffen wollen, ist noch nicht recht klar. in Hilfekassen für die Fälle von Krankheiten ohne ausdrückliche be­hördliche Genehmigung sorgen zu dürfen, soll durch eine Reihe von Großbetrieb der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Vorschriften in der Reichsversicherungsordnung und durch Aufhebung Den Reford in der Erhebung von Antlagen des Hilfskaffengefeges erzielt werden.

"

in einem Artikel.

"

"

"

die

als Knappschaftstassen

Selbstber

U

-

Politifche Ueberlicht.

17

Berlin , den 15. März 1910.

:

aus Anlaß des Wahlrechtskampfes hat zweifellos die Braun- Die Entrechtung der inneren Verwaltung der fchweiger Oberstaatsanwaltschaft erreicht. Genosse Wese- Ortskrantentassen, wie sie der erste Entwurf vorschlug, Zur Verfassungsfrage in Elsaß- Lothringen> meier soll die Polizei in nicht weniger als 20 Artikeln, ist auch in dem jezigen Entwurf beibehalten. Während die Be- wird uns aus Straßburg mitgeteilt: die in sechs Nummern des Volksfreund" enthalten triebskrankenkassen, die Innungs-, die Knappschaftskrankenkassen Zu der Mitteilung des Lokal- Anzeigers", daß der vom find, beleidigt haben. Der Landtag fühlt sich durch zwei bestehen bleiben und ihre Mängel vermehrt werden follen fo Reichstanzler angekündigte Entwurf ein liberales Wahl­Artikel beleidigt, und der Leitende Staatsminister soll ein Zusammenschluß mehrerer Betriebskrankenkassen durch recht enthält, erfahren wir, daß an Stelle des gegenwärtigen Selbst in der Zusammenstellung von Vereinbarung der Arbeitgeber stattfinden dürfen wird eine Wahlsystems ein Pluralwahlrecht treten soll, das im übrigen Stimmen der Parteipresse" über die Braunschweiger Wahl- ganz erhebliche Beschränkung der rechtsdemonstrationen wird eine Beleidigung der Braunschweiger waltung der Ortstrantentassen geplant. Der Bei allgemein, direkt und geheim ist. Außerdem ist Bolizei erblickt. In einer Sonntagsplauderei über die in trag der Arbeitgeber und der Versicherten soll fünftig der die Ausbildung der bisher nur beratenden Instanz des Braunschweig herrschende Empfindlichkeit der Behörden sieht gleiche sein, aber auch im Vorstand sollen Arbeitgeber und Arbeit- Staatsrats zu einer Oberkammer vorgesehen, bestehend zu man fogar eine Gotteslästerung. nehmer in gleicher Zahl zusammenwirken. Der Vor- je ein Drittel aus ernannten Mitgliedern, aus Delegierten sitzende der Ortskrankenkasse foll durch übereinstim der Bezirkstage und aus Ständevertretern. mende Wahl beider Teile ernannt werden. Wenn und In den Wandelgängen des Landesausschusses wurde am solange, als fich die Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeiter Dienstag die Reichstagssitung vom Montag lebhaft be. über die Person des Vorsitzenden nicht einigen, soll der Borsigende burch das Versicherungsamt bestellt werden können. Die sprochen. Die Stimmung ist gegenüber den Ankündigungen Verhältniswahl soll für alle Angelegenheiten der Krankenkasse obli- des Entwurfs durchaus skeptisch. Man glaubt nur, daß es apothefern und Kaffen sind die früheren Vorschriften nicht neben dem Reichstag auch den Bundesrat aus der Landes­gatorisch werden. Für die Beziehungen zwischen Aerzten, durch die Kommissionsberatung im Reichstag gelingen wird, wiederholt. In ben$$ 377 bis 407 ist in umständlichster Weise gefezgebung auszuschalten. Außerdem wird noch über den unter schwerer Beeinträchtigung des Gelbstverwaltungsrechtes der Entwurf, den der Reichskanzler angefündigt hat, mitgeteilt, Kaffen und des Rechts der Kassenmitglieder ein Verfahren zu daß der Statthalter in Elsaß- Lothringen auf Lebenszeit er­gunsten der erste, Zahnärzte und Apotheker vorgeschlagen, das nannt werden und er das Recht der Ernennung der Bundes­von dem Zwang der erste zur Behandlung weit entfernt ist. ratsvertreter für Elsaß- Lothringen erhalten soll. Die elsaß­Aus den die Lothringische Presse nimmt zu der Erklärung des Reichskanzlers im allgemeinen eine abwartende Stellung ein,

Reichsversicherungsordnung.

Der Text des umfangreichen, heute den Reichstagsmitgliedern zugehenden Entwurfs einer Reichsversicherungsordnung ist uns gestern abend zugänglich gemacht. Er enthält 1754 Paragraphen, die in sechs Bücher geteilt sind. Bei dem großen Umfange des Entwurfs ist in der furzen uns zu Gebote stehenden Zeit uns nur möglich, einen turzen Abriß des Inhalts wiederzugeben. Der Entwurf ist fast wortgetreu eine Wiederholung des am 3. April dem Bundesrat au gegangenen und gleichzeitig veröffentlichten Vorentwurfs. Auch nicht ein wesentlicher der vielen gegen die Vorschriften

des Entwurfs feitens der Arbeitertlaffe gea äußerten Bedenken, wünsche und Forderungen ist berücksichtigt.

Das didkleibige Werk ist eine Vermehrung der Abwälzung der Armenlaften auf die Schultern der Arbeiterllafie, eine Reform nach rüdwärts, insbesondere soweit der Rechtsweg fowie das Selbst verwaltungsrecht der Kassen und ihrer Mitglieder und soweit das Necht der Arbeiter in Frage kommt, sich gegen Fälle von Krankheit usw. felbst zu versichern. Der Entwurf nimmt wie seine Vorgänger von der Verwirkli­chung einer

Verschmelzung

Unfallversicherung

.

umfassenden Bestimmungen sei auf die Ausdehnung der Berficherungspflicht hingewiesen. Sie entspricht den im Werden die Nationalliberalen fest bleiben? Borentwurf gemachten Vorschlägen. Am Dienstag fanden Kompromißberhandlungen zwischen Die Versicherungspflicht von Handelsbetrieben ist den Nationalliberalen und dem Zentrum statt. Wahr durch folgenbe 3iffer 10 des§ 560 neu geregelt: Betriebe, die der scheinlich werden diese Berhandlungen auch am Mittwoch fortgesetzt. Db Behandlung und Handhabung der Waren oder der Beförderung sich die Nationalliberalen schließlich doch noch bereit finden laffen von Bersonen oder Güter dienen, unterliegen der Versicherungs- werden, zu dem mißgestalteten Kind" des blau- schwarzen Blods pflicht, falls fie mit einem faufmännischen Unternehmen ber- Baten" zu stehen, wie sich die Kölnische Ztg." ausdrückt? Die bunden sind, das über den Umfang des Kleinbetriebes hinausgeht, öInife Zeitung" bezeichnet allerdings die geheime und der gesamten Arbeiterversicherungsgesetzgebung Abstand. Einheitlich sowie unter gleicher Boraussetzung Holzfällungsbetriebe. Sier bie direkte Wahl als die Winbestforderung, ohne die die soll nur eine größere Bureaukratifierung und Wer- burch find nicht nur die eigentlichen Lagerungsarbeiten wie bis- Nationalliberalen einer Wahlreform nicht zustimmen könnten. Die am Sonntag abgehaltene Tagung bes Sentral. foll das Versicherungsamt mit einem Bersicherungs- men der Versicherung unterstellt und auch eine Ausdehnung der vorstandes der nationalliberalen Partei, die sich fchlechterung des Instanzenzuges werden. Als unterste Instans her, sondern auch ähnliche Arbeiten in faufmännischen Unterneh amtmann an der Spige geschaffen werden. Diefer lokale Unter- Unfallversicherung auf Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in der Hauptfache mit der Wahlreform beschäftigte, hielt es bau soll zugleich als Aufsichtsinstanz für die Krankenversicherung gegeben. Gine beachtenswerte Ausdehnung der Versicherungspflicht fogar für geboten, der preußischen Fraktion die Weifung zu geben, bienen. Als obere Instanz und an Stelle der Schiedsgerichte son enthält der Entwurf auch nach der Richtung, daß das Halten von an den Magdeburger Beschläffen, also an der geheimen Oberversicherungsamt treten. Das Reichs= versicherungsamt( beziehentlich das Landesversicherungsamt) oder tierische Straft bewegt werden, der Unfallversicherung unterstreife festzuhalten. Sollten sich unsere preußischen National­foll nach wie vor als oberste Instanz fungieren. Die Kompetens fünftig unter die Bestimmungen des Unfallgefesses. Den Beiberaten dadurch gebunden fühlen, so erscheint allerdings eine wer­stellt ist. Dadurch fält das Fahre und Stallpersonal des Reichsversicherungsamtes ist erheblich zuungunsten der Arbeiter eingeengt. Auf dem gesamten Gebiete der Reichsversicherung soll rufsgenossenschaften ist in ihrem unberechtigten Kampf gegen den ständigung mit dem Schnapsblock ausgeschlossen. Die Frage ist nur, als Rechtsmittel an bas Reichs-( oder Landes-) versicherungsamt nur heutigen§ 84 des Gewerbeunfallversicherungsgefegs entgegen geringfügigeren Konzessionen abfinden läßt und die direkte ob sich unfere nationalliberale Landtagsfraktion nicht auch mit Der Returs, wie er feither für die Unfallfall. noch bei der Invalidenrente erhöht. Die schmalen Renten sind weder bei der Un. Wahl sowie eine Neueinteilung der Wahlkreise preisgibt! Auf dem Festessen, das der Sigung des Zentralborstandes am bersicherung bestand, fällt weg. Die Nevifion fann Sonntag folgte, gaben sich die füddeutschen Vertreter der Partei Die Vorschriften über nur auf Gesetzesverlegungen, Verstöße wider den flaren Inhalt der fichtlich die größte Mühe, ihren preußischen Parteigenossen den Rücken Alten und wesentliche Mängel des Verfahrens gegründet werden. an steifen. So sprach Herr Bassermann davon, daß ein auf. In einer Reihe von Fällen ist auch die Revision ausgefchloffen. Am find in allen dem Arbeiter nachteiligen Bestimmungen voll aufstrebendes, reifes Bolt nicht ertragen fönne wichtigsten ist ihr Ausschluß in den Sachen der Unfallversicherung, recht erhalten. Der dem Sprachgebrauch und Rechtsgefühl ins wenn ihm seine Rechte versagt werden. Es würde in benen es sich um die Feststellung der Entschädigung nach Geficht schlagende Begriff einer Erwerbsunfähigkeit im verderblich sein, wenn die Partei die ausgeprägte Bolts. Aenderung der Berhältnisse handelt. Das Ober- Sinne des Invalidenversicherungsgefebes ist ftimmung nicht richtig zu erfassen vermöchte. Der versicherungsamt soll endgültig darüber entscheiden. Damit blüht unverändert geblieben. Altersrente soll nach wie vor Abgeordnete Sieber berfuchte gleichfalls, den Partikularismus

ein

noch die Revision zulässig fein.

Reittieren und von solchen Fahrzeugen, die durch elementare

gefommen,

Alters- und Invalibenrenten

und direkten Wahl und der Neueinteilung der Wahl.