Aus der Frauenbewegung.
Stimmen für eine Frauenkonferenz.
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Von 49 dieser Vereinigungen sagt Ser offizielle Bericht, daß fie flage u. a. folgendes aus: Die Tat, welche hier zur Anklage stehe, jerblidte Korb eine Beleidigung. Getränkt fühlle er sich noch durch affe allgentein als verkappte Privatstellenvermittler betrachtet werden. habe seinerzeit weniger durch die Art der Ausführung, als durch die bere unfreundliche Aeußerungen Schmidts über ihn und auch durch Fünf Bereinigungen werden direkt von abgelösten Privatbermitt- Persönlichkeiten der Täter allgemeines Aufsehen erregt. Es fei mehrere in dortigen Lotalblättern veröffentlichte Artikel, die von lern, die insgesamt 128 000 rant bei dem Geschäft erhielten, eine überaus seltene Erscheinung, daß an dieser Stelle unter der dem Herrn Gemeindevorsteher selber verfaßt sein sollten. Die Ergeleitet, fowie 17 durch Schreiber oder Verwandte früherer ge- Anklage eines der schwersten Verbrechen sich nur Angehörige des flärungen, die von den streitenden Parteien auf die Klage bezw. verbsmäßiger Stellenbermittler. 35 Bereine haben ihre Bureaus gebildeten Standes zu verantworten haben. Wenn hier ein ehe- Widerklage abgegeben wurden, waren so ausführlich, daß sie den in Restaurants untergebracht. Auch die Statuten weisen auf den maliger Offizier, ein Schauspieler, ein Magistratsbeauiter und ganzen ersten Verhandlungstag in Anspruch nahmen. Zeugen Charakter dieser Vereine hin. Meist ist den Leitern derselben früherer Geheimsekretür eines Brinzen und ferner ein früherer waren für Dienstag noch gar nicht geladen worden; nur ein Sacheine fast unumschränkte Gewalt in der Geschäftsführung ein- Werftdirektor auf der Anklagebank Plaz nehmen müssen, so sei dies verständiger Regierungsbaumeister Kleemann hatte sich einges geräumt; sie sind vielfach auf je 2 oder 10. Jahre fest angestellt, eine glüdlicherweise nicht alltägliche Erscheinung, für die man in funden und wurde dann auch gleich vernommen. Die Befunin 2 Fällen sogar lebenslänglich. Manche Bereinigungen haben erster Linie eine Erklärung auf psychologischem Gebiet suchen Dungen Kleemanns fielen nicht zuungunsten Schmidts aus. Auf nur eine ganz beschränkte Anzahl aktiver" Mitglieder und nehmen müffe. Der Staatsanwalt gibt eine ausführliche Darstellung der eine Wiedergabe der beiderseitigen Erklärungen, die eine Fülle nur noch passive" Mitglieder auf, die gegen Zahlung der recht früheren Straftaten der Angeklagten, wegen welcher fie schon be- von Verunglimpfungen und von zum Teil recht leinlichem Klatsch beträchtlichen Aufnahmegebühren das Recht auf Benutzung des straft sind, und der Entstehung des Planes eines Ueberfalles auf autage förderten, kann einstweilen verzichtet werden. Wir wollen Arbeitsnachweises erwerben, auf die Vereinsleitung dagegen ohne die Juweliersfrau Richter. Nach Würdigung der Ergebnisse der abwarten, wieviel davon am zweiten Berhandlungstage durch die jedweden Einfluß sind. Beweisaufnahme über die Beteiligung der einzelnen Angeklagten Beweisaufnahme bestätigt werden wird. läßt der Vertreter der Anklage das erschwerende Moment des Mit- Bernommen werden soll auch Oberbürgermeister Kirschner. führens einer Waffe bei der Tat fallen, da der Angeklagte Kühne Er soll befunden, ob Schmidt seinen Gegner Korb, der Bureaunach seiner eigenen, glaubhaften Angabe den Revolver nur zufällig affistent bei dem Magistrat der Stadt Berlin ist, dort angeschwärzt bei fich getragen hatte. Bei der Besprechung des Planes selbst sei hat. Hier spielt mit hinein jener Streit zwischen der Stadt Berlin auch schon davon die Rede gewesen, daß die sehr schwächliche Frau und der Gemeinde Rosenthal- Wilhelmsruh, der vor Jahren unt Mit der Frage, ob in diesem Jahre die Abhaltung einer Richter wahrscheinlich ohnmächtig werden würde, so daß mit einer das Recht Berlins , Kanalisationsröhren durch Rosenthal - WilhelmsFrauenkonferenz notwendig sei, beschäftigten sich die Genoffen in ver- Anwendung des Revolvers von vornherein gar nicht gerechnet ruh zu legen, entbrannte und mit einer Niederlage Berlins schiebenen Wahlkreisen. In Leipzig - Stadt erklärten sich fämtliche worben war. Von einem freiwilligen Rücktritt von dem Versuche endete. Korb war in den Verdacht gebracht worden, auf Grund Teilnehmerinnen der Besprechung für eine Frauenkonferenz. In fönne keine Rede sein, da die Angeklagten lediglich durch die Hilfe- amtlicher Kenntnis der Aften des Magistrats nicht das Interesse demfelben Sinne sprechen sich die Genoffinnen in Regensburg aus, rufe der Ueberfallenen gezwungen worden waren, von einer weiteren seiner vorgesetzten Behörde, sondern seiner Wohngemeinde wahrIn der„ Gleichheit" Nr. 12 weist Ausführung der Tat Abstand zu nehmen. Der Staatsanwalt hält genommen zu haben, und er meint, daß Schmidt ihm das eingeGenoffin Wurm darauf hin, daß die Konferenz schon darum nicht nach dem vorliegenden Material den Angeklagten Sys als das brodt habe. Demgegenüber versicherte Schmidt, er habe hierzu She bis zum nächsten Jahre verschoben werden fönne, weil geistige Oberhaupt der jämtlichen verbrecherischen Pläne. Gegen der die Rechtsungültigkeit des von Rosenthal- Wilhelmsruh mit um so weniger Anlaß gehabt, als er( Schmidt) es ja gewesen sei, dann die nächsten Reichstagswahlen stattfinden, die Konferenz aber ihn sei deshalb die Schuldfrage nach Anftiftung zum versuchten Berlin geschlossenen Vertrages erkannt und zur Anfechtung des gerade für diese noch Vorarbeit leisten, Nüstzeug schmieden soll. Raube unter Ausschluß mildernder instände zu bejahen. Bezüg- Vertrages geraten habe. Den Juristen des Berliner Magistrats Ueber die formale Behandlung der Angelegenheit bemerkt fic: lich der Angeklagten Kühne, Kuehnel und Stache beantrage er die wird nicht ganz wohl dabei zu Mute sein, daß auch diese für sie so Was die Berliner Genoffinnen anbelangt, so steht alles, was Schuldfrage im Sinne der Anklage zu bejahen und diesen Anfie darüber offiziell erfahren haben, im Mitteilungsblatt des Ver- geklagten auch die mildernden Umstände nicht zu versagen. Bei verdrießliche Geschichte noch einmal aufgerührt werden foll bandes der sozialdemokratischen Wahlvereine Berlins und Umgegend" Sote, der die ausführende Rolle bei der Tat felbst übernommen bom 9. Februar d. J., das alle Funktionäre und Funktionärinnen hatte, und nicht, wie die drei anderen Täter, von der Not getrieben ber Partei erhalten, zu lesen. Es lautet: Ueber die stattgehabte war, empfehle sich keinesfalls die Zubilligung mildernder Um Gegenstände und Räume, von denen anzunehmen ist, daß fie mit Konferenz der Parteiiekretäre wird Bericht erstattet. Aus Gründen stände. der Zweckmäßigkeit foll in diesem Jahre keine Frauenkonferenz ab- Es folgen längere Plaidoyers der acht Verteidiger der An- dem Strankheitsstoffe( einer anstedenden Krankheit) behaftet, find, gehalten werden." Welches diese Gründe der Zweckmäßigkeit sind," geflagten. Tann eine Desinfektion angeordnet werden." Das gemäß des darüber fein Wort. Ist dies die ganze Erklärung, die man den Die Beratung der Geschworenen 30g fich bis 49 Uhr hin. Reichsgefeges für Preußen erlassene Gesez vom 28. August 1905, Berliner Genoifinnen gibt? Damit muß man annehmen, daß eine Dem Wahrspruch gemäß beantragte Staatsanwaltschaftsrat feinem§ 8 eine Reihe anstedender Krankheiten auf und bestimmt, betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, führt in Konferenz der Parteisetretäre sich gegen eine diesjährige Frauen Dr. Babst gegen Hoge wegen versuchten Raubes eine Zufabftrafe baß bei diefen für die Dauer der Krankheitsgefahr die Absperfonferenz ausgesprochen hat. Eine solche Konferenz ist zwar nicht von 1 Jahr Zuchthaus, gegen Kühne und Kuehnet wegen ver- rungs- und Aufsichtsmaßregeln der§§ 12 bis 19 und 21 des zitierten entscheidend, sondern wird vom Parteivorstand gutachtlich gehört. Es wäre jedoch zweifellos wichtig, die Gründe zu hören, welche fuchten Naubes je 9 Monate Gefängnis, gegen Stache wegen Bei- Reichsgefeges nach Maßgabe weiterer Bestimmungen des Gesetzes die Meinungsäußerung der Parteisekretäre bestimmt haben. hilfe zum Diebstahl 2 Monate Gefängnis und gegen Sys wegen polizeilich angeordnet werden können. Unter diesen Krankheiten Was hören wir darüber im Mitteilungsblatt"? Die dort ver- Auftiftung zum versuchten Raube eine Zusabstrafe von 2 Jahren befindet sich auch Scharlach . Und der§ 29 des preußischen Gesches öffentlichte Erklärung besagt gar nichts, sondern bedarf erst selber Suchthaus. Mit Ausnahme von Sha wurden den Angeklagten fagt:" Die Gemeinden sind verpflichtet, diejenigen Einrichtungen, wieder einer Erklärung. mildernde Umstände zugebilligt. Das Urteil lautete gegen Hoke welche zur Bekämpfung übertragbarer Strankheiten notwendig sind, Bon den ganzen Gründen der Zweckmäßigkeit", die für die auf 1 Jahr Zuchthaus zufäblich, gegen Kühne auf 9 Monate Ge- au treffen und für deren ordnungsmäßige Unterhaltung zu forgen. geführt werden könnten, erweist sich also bei näherer Betrachtung auf 3 Monate Gefängnis und gegen Sys auf 2 Jahre Suchthaus , Nichtabhaltung der in diesem Jahre fälligen Frauenkonferenz anfängnis, gegen Kuchnel auf 9 Monate Gefängnis, gegen Stache auch nicht ein einziger als stichhaltig. Daß das Frauenbureau feine Meinung öffentlich fundgibt, bevor der Parteivorstand 5 Jahre Ghrverluft und Polizeiaufsicht. Den Angeklagten wurden feinen Entschluß offiziell bekanntmacht, ist doch eigentlich selbst- mehrere Monate der Untersuchungshaft als verbüßt angerechnet. verständlich."
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Zu dem nahe bevorstehenden Umzugstermin
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Zum Desinfektionszwang.
Der§ 19 des Reichsgesehes vom 30. Juni 1900 bestimmt: Für
überträgt das Gesetz dem Minister. Nachdem die AusführungsDie Streise sind berechtigt, diese Einrichtungen an Stelle der Gemeinden zu treffen." Den Erlaß von Ausführungsbestimmungen bestimmungen für Preußen erlassen worden waren, erließ der Berliner Polizeipräsident unter dem 13. Dezember 1907 eine polizeis liche Anordnung, durch die er bezüglich der Hauptdesinfektion ( Schlußdesinfektion) bestimmte, sie sei lediglich durch die städtische Genoffin Wulf, die sich in derselben Nummer der„ Gleichheit" ebenfalls mit der Frage beschäftigt und ganz energisch die Not- ist eine Entscheidung der 1. Zivilkammer des Landgerichts III be Desinfektionsanstalt und deren Beamten vorzunehmen; eine andere wendigkeit und Nüglichkeit einer Frauenkonferenz betont, schreibt achtenswert, die in den Bl. f. Rechtspfl." veröffentlicht wird und sei nicht ausreichend. Diese Polizeiverordnung hatte Herr Heis unter anderem:" In verschiedenen Gegenden Deutschlands beklagen dahin zusammenzufassen ist: Bei einem Umzug in Groß- Berlin mann dadurch übertreten, daß er die Beamten der städtischen Des sich die Genossinnen, daß nach dem Anschluß an die Wahlvereine die ist auch, wenn nichts hierüber vereinbart ist, der Umzug von dem infektionsanstalt nicht zur Schlußdesinfektion nach Scharlach zulies. Fühlung unter den Frauen nicht mehr im alten Maße vorhanden Frachtführer auf einmal zu bewirken. Erfolgt der Umzug ohne Er bestritt die Gültigkeit der Verordnung und berief fich darauf, ist. In Berlin , wo sonst ziemlich regelmäßige Sufammenkünfte der eine besondere Bertragsabrede allmählich etwa durch mehr- daß eine Privatbesinfektionsanstalt genügend bei ihm desinfiziert Genofsinnen stattfanden, ist diese Gepflogenheit, hauptsächlich auf maliges Fahren desselben Wagens so ist der Besteller zur Min- habe. S. wurde jedoch verurteilt. Das Kammergericht verwarf feine Wunsch der Genossen, fallen gelassen worden. Ich bin der Meinung, derung der vereinbarten Bergütung berechtigt." In dem Streit daß so häufige Zusammenfünfte wie früher jetzt nicht mehr not tun, falle handelte es sich darum, daß ein Beauftragter des Fracht- Revision mit folgender Begründung: Die fragliche Vorschrift des aber ein gänzliches Unterlassen unserer Besprechungen führt auf führers zu einem Manne, der einen Umzug vorhatte, gekommen Polizeipräsidenten müsse als gültig erachtet werden. Das preußische die Dauer zu Mißständen. Man wird mir entgegnen Das ist ivar, um sich über das in Frage kommende Mobiliar zu unter- Gefeß von 1905 habe die Ausführungsvorschriften dem Minister eine Sache, die in Orten und Streifen zu regeln ist. Ich behaupte richten. Er hatte erklärt, daß zu dem Umzuge ein größerer Wagen übertragen. Diefer habe nun bestimmt, daß nach der Genesung aber, das trifft nicht zu. Fast allgemein besteht das Bedürfnis der und ein kleinerer erforderlich sei. Nachher waren aber nicht zwei oder dem Tode eine sogenannte Schlußdesinfektion anzuordnen fei, Genoffinnen nach solchen Besprechungen, die die gemeinsame Arbeit Wagen gestellt worden, sondern nur einer, wodurch der Umzug und daß die angeordneten Desinfektionsmaßnahmen, soweit, unlich, fördern. Eine Aussprache darüber auf der Konferenz würde von den wefentlich verzögert wurde. In der Entscheidung heißt es u. a. durch staatlich geprüfte und amtlich bestellte Desinfektoren auszus Genoffinnen aller Orte begrüßt werden und überall weit mehr Es kann dahingestellt bleiben, ob der Frachtführer fich zur Stellung führen seien. Es sei nun durchaus richtig, wenn sich der Polizeis wirken als lolale Erörterungen. Die für die Genoffinnen ein- bon atvei Wagen ausdrücklich verpflichtet hat. Denn diese Ver- präsident sagte, staatlich geprüft und zugleich amtlich bestellt seien geführten Refeabende sind mit den genannten Zusammenfünften nicht pflichtung ergibt sich bereits aus der Natur der Sache. Es ist in nur die Beamten der städtischen Anstalt, und wenn er demgemäß zu verwechseln. Sie haben ihren Nugen für die gefamte prole- Groß- Berlin verkehrsüblich, daß der Frachtführer einen Umzug im in feiner ihm durch das Gesetz übertragenen Anordnung die tarifche Bewegung erwiesen. Bon ihnen abgesehen, sollten die Zweifel in der Weise bewirkt, daß das Mobiliar des Bestellers auf Schlußbesinfektion nur Surch die städtische Anstalt zuliek. Auch Trägerinnen und Leiterinnen der Bewegung ab und zu zusammen einmal von der bisherigen Wohnung nach der neuen Wohnung sei nicht§ 1 der Gewerbeordnung verlebt, da das private Desinfet tommen." transportiert wird. Wenn der Frachtführer eine derartige Ver- tionsgewerbe durchaus nicht ganz ausgeschaltet, sondern höchstens pflichtung nicht übernehmen will, so ist es seine Sache, den Be in seiner Rentabilität beschränkt sei. Nur die Schlußdesinfektion steller von vornherein darauf hinzuweisen; anderseits darf dieser durch Private sei ausgeschlossen. Nun sei geltend gemacht worden, barauf rechnen, daß der Umzug in verfehrsüblicher Weise bewirkt die städtischen Beamten gingen zu rigoros vor. Darin liege für fie wird. Die streitige Verpflichtung der Klägerin ergibt sich hier aber bie stärkste Anerkennung. Allerdings würden die städtischen nach ohne weiteres aus dem§ 242 B. G.-B. in Verbindung mit den Beamten nicht sagen: Dieser Spikenschleier ist zu fostbar, der fann nicht in den heißen Ofen kommen, und wenn er auch auf SS 133 und 157. einem Cholerakranten gelegen habe." Solche Rücksichtnahme, aus der die privaten Anstalten ihren größten Gewinn zögen, verstoße direkt gegen den Willen des Gesetzes.
Die Forderungen der Frauenrechtlerinnen im englischen Unterhause. Die tollen Streiche der englischen Suffragettes haben unberlennbar eine Realtion gegen die politische Frauenbewegung in England hervorgerufen. Die Damen selber beginnen deshalb auch schon mehr die foziale Seite ihrer Bestrebungen in den Vordergrund zu schieben, ohne deshalb ihre politischen Forderungen aufzugeben. Sie find nachgerade zur Ueberzeugung gekommen, daß mit der Forderung des Damenstimmrechts allein die breiten Massen der Arbeiterinnen nicht zu gewinnen sind und sie sehen sich deshalb genötigt, den Fragen der Arbeiterinnenschutzgesetzgebung und des Erziehungswefens größere Aufmerksamkeit als bisher zu schenken.
Eine Boykottanklage.
Eingegangene, Druckfchriften.
Reclams Univerfum Hest 24. Juustr. Wochenschrift. 30 f. Ph. Reclam, Leipzig . Herr Staatsanwalt? Moderne Ausbeuter und ihre Opfe.. Bon Aldenhoven. 2 M. Schuhmacher u. Go., Düsseldorf- Grafenberg . Zum Frieden unter den Konfefionen. Bou R. Schmölder. 60 Bf. C. Georgi, Bonn . Jahresbericht 1909 des Arbeiter Sekretariats und Geinert fchaftskartelle Erfurt . 48 Seiten. Selbstverlag.
Wie Anklagen zustande kommen, wenn es sich um Arbeiter handelt, die für ihr Recht eintreten, nur in den Lokalen zu verhandeln, die ihnen auch für Versammlungen frei stehen, zeigte eine Verhandlung beim Amtsgericht Berlin- Tempelhof. Der Anflage lag der Lokalkampf zugrunde, den die Mariendorfer ArDer liberale Abgeordnete MacLaren hat soeben im Auftrage beiter im Sommer letzten Jahres um das Graßl'sche Lokal beder Frauenrechtlerinnen eine Reihe von Vorlagen im Unterhaufe gannen und noch führen. Der Genosse Reichardt hatte ein Strafeingereicht, die zusammen die Forderungen der Frauencharte" ver- mandat in Höhe von 10 M. erhalten, weil er ohne Erlaubnis Th. förpern. Die Vorlagen fordern: 1. die politische Gleichberechtigung Bettel verbreitet" haben soll. Hiergegen war gerichtliche Entschei der Frauen, worunter natürlich das beschränkte Damenwahlrechi bung beantragt, über die dieser Tage verhandelt wurde. Die Anverstanden wird; 2. eine Reihe von Maßregeln zum Schutze der Beige war nicht von einem Beamten erstattet, sondern durch den Arbeiterfrauen, wie die Einführung von Gemeindewäscheanstalten, Gastwirt Grahl veranlaßt, der auch in der Verhandlung neben dem Rebatteur der Mariendorfer Zeitung" Wegener und dessen Ghemunizipalen Bollstüchen, Kinderbewahranstalten, entsprechende Milchversorgung durch die Gemeinde ufw.; 3. die Abänderung der frau als Belastungszeuge auftrat. Unter ihrem Gid mußten die Fabritatte namentlich zum Schuße von Arbeiterinnen vor und nach Belastungszeugen zugeben, nicht gesehen zu haben, daß der Ander Schwangerschaft, ferner die Abänderung der Chefcheidungs- getlagte Zettel verteilt habe. Der Zeuge Graẞl war über die an gelege, des Chevermögens- und des Erbrechts zugunsten der Frau, gebliche Schandtat durch den Redakteur Wegener informiert. Geund die Festlegung der gesetzlichen Verantwortung auch des Vaters fehen hatten aber beide nichts, ebensowenig die Ehefrau Wegener. So fiel die Anflage zusammen. Da die Verhandlung die volle Schuldlosigkeit des Angeklagten ergab, beantragte die Amtsanwaltfdjaft felbst die Freisprechung.
für Kindesmord.
Beschwerden von Arbeiterinnen über Ungefeßlichkeiten und Mißstände im Arbeitsverhältnis werden in folgenden Bureaus entgegengenommen:
Arbeiterinnensekretariat der Generalfommission der Gewertschaften, Berlin SO., Engelufer 15, IV. Sprechstunden von 9 bis 5, Donnerstags bis 8 Uhr. Bureau der sozialdemokratischen Frauen, Berlin SW., Linden straße 8, Hof IV. Sprechstunden täglich von 9 bis 4 Uhr. Bureau des Textilarbeiterverbandes, Berlin O., Andreasstr. 61. Sprechstunden täglich von 9 bis 5 Uhr, Montags bis 8 Uhr, und Andreasstr. 17, Sprechstunden von 9 bis 7 Uhr.
Bernard Shaw . Von J. Bab. 6 M., geb. 7 M. Van Zantens
glückliche Zeit. Roman von 2. Braun. 1 m., geb. 1,25 M. S. Fischer, Berlin . Bülowftr. 90. Das dritte Geschlecht. Von M. Braunschweig. 1,20. C. Marhold, Halle a. G. Die Ueberlastung des Reichsgerichts und die Abhilfevorschläge, Bon Justigrat Buhler. 1 M. S. 2. Brodhaus, Leipzig . Statistische Erhebungen über die Lage der Berufe der Feins mechanit, Outie und verwandter Gewerbe. Serausgegeben nom Deutschen Metallarbeiter Verband. 48 Seiten. 2. Schlide u. Co., Stuttgart . Berlin W. 85. Galgenlieder. Bon Christian Morgenstern . 74 Seiten. 3. Caffirer,
Der Angeklagte schloß sich dem Antrag an und erfuchte ferner, die Kosten des Verfahrens dem Redakteur Wegener aufzuerlegen, ba diefer durch seine fahrlässigen Mittellungen die Anlage und Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältniffe in der schweizer anklageerhebung beranlagt habe. Das Gericht sprach den Ange- Beimarbeit. 1. Seft. Bon 3. Lorenz. 70 Seiten. Grütlibuchhandlung, flagten frei und legte die Kosten des Verfahrens der Staatstaffe Bürich. auf. Dem weitergehenden Antrage des Angeklagten verntochte das Gericht nicht zu entsprechen, weil Wegener nicht der direkt Anzeigende war.
Der Gemeindevorsteher Schmidt von Rosenthal- Wilhelmsruh . Berbandsbureau der Buch- und Steindruckereihilfsarbeiter und Die widerwärtigen Zustände, die in Rosenthal - Wilhelmsruh Urbeiterinnen, Berlin NO., Elbinger Str. 19 III. Sprechstunden eingeriffen waren, seit dort der Gemeindevorsteher Schmidt seines Anttes waltete, werden jeht wieder einmal hoffentlich zum täglich von 9-5 Uhr. Bureau der Ortsverwaltung Berlin desselben Verbandes, lehten Wale vor einem Gericht erörtert. Ein BeleidigungsBerlin SW., Alte Jatobftr. 5, Hof II. Sprechstunden Dienstags prozek, für den wegen der großen Zahl der geladenen Beugen eine Dauer von mindestens drei Tagen in Aussicht genommen ist, beDie Namen der Beschwerdeführerinnen werden gann am Dienstag vor dem Amtsgericht Pankow auf Grund einer Brivatflage des Gemeindevorstehers Schmidt gegen den Gemeindeftreng geheim gehalten. vertreter Korb und einer Widerllage Korbs gegen Schmidt.
bon 5-7 Uhr.
Reseabende.
Die Judenpogrome in Rusland . Teil 1: Allgemeiner Teil. Teil 2: Ginzeldarstellungen. Herausgegeben von der zur Erforschung der Bogrome eingefekten Kommission. Beide Bände 8 M. Jüdischer Verlag , Stoln und Leipzig .
Jahrbuch des Deutschen Arbeiter- Stenographenbundes und der Boltsitenographen Desterreichs und der Schweiz . 1910. 1 M. G. Richter, Lahr- Burgheim in Baden. Schafft Sonntags wahre Freude dem Volke! Von K. Wahlen. 1 M. B. Neubner, Stöln a. th. Kleinwohnungs- Säufer. Herausgegeben von M. Beek. 1,80 2., geb. 2,40 W. Westdeutsche Verlagsgesellschaft, Wiesbaden 35.
Geschäftsbericht des Deutschen Metallarbeiterverbandes, Verwaltung Braunschweig , 1909. 110 Geiten. D. Hammerschmidt, Braunschweig . Krankheits- und Sterblichkeitsverhältnisse in der Ortsfrankenfaffe für Leipzig und Umgegend. Bearbeitet im faiserlich Statistischen Amt. 4 Bände. C. Hehmanns Berlag, Berlin W. 9. 5. Jahresbericht des Arbeitersekretariats Fürth 1909. 60 Seiten. Selbstverlag des Arbeiterfet.etariats. Die Gemeindebetriebe der Stadt Salle a. G. Von Dr. G. Gold. Die Gemeindestein. Refer. Wasmuth und Refer. P. Ochle. 2,20 m. betriebe der Stadt Königsberg i. Pr. Von Dr. G. Neuhaus. 3,40 m. Die Gemeindebetriebe in den Städten, Kreisen und Land
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Zwischen Herrn Schmidt und jenem Korb bestehen Differenzen seit Beginn der Schmidtschen Amtsführung. Gegen Schmidt hatte Groß- Lichterfelde. Freitag, den 18. März, bei Wahrendorf: Bor Rorb unter anderem die Beschuldigung erhoben, daß er als Ge trag über: Märzgebanten und Märzgedichte". meinbevorsteher pflichtwidrig einzelne Gemeindemitglieber durch mildere Anwendung baupolizeilicher Bestimmungen begünstigt habe. Durch diesen Vorwurf fühlte Schmidt sich beleidigt. Gr felber hatte bei Gelegenheit einer Klage gegen den Redaktene einer Wilhelmsruher Zeitung in einem Schriftfab sich über Storb geäußert, daß dieser, weil nicht er Gemeindevorsteher geworden sei, In der gestrigen Sitzung führte Staatsanwaltschaftsrat ihn( Schmidt) in jeder Weise verfolge, die Bevölkerung gegen ihn arbeiterberbandes. Berwaltung Berlin . 112 Seifen. A. Cohen, Dr. Babit in einem längeren Plaidoyer zur Begründung der Anlaufreige und ihn aus seiner Stellung zu bringen suche. Hierin Berlin NW. 6.
Gerichts- Zeitung.
Raubmorbverfuch an der Juweliersfrau Richter.