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Parlamentarifches.

Stellenvermittlergesek.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Die unparteiische Gemeindebehörde.

Da erflärte ihr

Abgefägt. mehr verlangte der Polizeileutnant, daß sich die jugendlichen Der Ehrenmann Dberhaus, der fchon vor längerer Zeit unter 18 Jahre alten Versammlungsbesucher entfernen soll­durch den Vorstand des Dortmunder Wahlkreisvereins ten. Genosse Eichhorn erklärte daraufhin, daß er ſtatt aus der Mitgliederliste gelöscht wurde, ist jetzt auch durch ein über das angekündigte Thema über das Thema Die Fort. Die Reichstagsfommission zur Beratung des Stellenvermittler ftimmigen Spruch des Parteischiedsgerichts aus der Partei bildung der Jugend nach der Entlassung aus gesetes beschäftigte fich in der Sizung am Mittwoch mit der Frage gestrichen worden. Oberhaus machte jüngst von sich reden, weil der Schule" sprechen würde. Dies geschah denn auch. Der Gebührenerhebung. Unsere Genossen Hildenbrand, er gegen die Dortmunder Arbeiterzeitung", die ihn öffent Schmidt und Schwart hatten beantragt, für den Stellen- lich gebrandmarkt hatte, mehrere Prozesse angestrengt Genosse Eichhorn kritisierte in seinem Vortrag die bestehen­fuchenden allgemein die Gebührenfreiheit vorzuschreiben. Hier und zwei verdiente Genoffen des Meineids denunzierte. den Schulverhältnisse. Insbesondere tennzeichnete er die gegen stimmten die Konservativen, das Zentrum, die Nationallibe. Oberhaus fuchte sich den Anarchos zu nähern, aber auch die rückten mangelhafte Bezahlung der Lehrer, die viel zu hohe Schüler­ralen und die Fortschrittliche Volkspartei , womit unser Antrag zu von ihm ab. zahl, welche auf den einzelnen Lehrer entfalle, die Entbehr­Fall gebracht wurde. lichkeit des Religionsunterrichts u. a. m. Der Polizeiwacht In einem Eventualantrag wollten unsere Parteis meister hatte stenographische Notizen gemacht. Einzelne genoffen bestimmen, daß die Gebühr für den Stellensuchenden nicht Stellen aus seinem Stenogramm wurden berlesen. Nir­höher sein darf als die von den Arbeitgebern zu zahlende. Ver einbarungen augunsten der Stellensuchenden sollten zulässig Vor dem Schöffengericht in Bonn stand Genoffe Merz unter gends war danach die Rede von Vorschlägen, in welcher sein. Einen ähnlichen Antrag hatte das Zentrum eingebracht, und der Anklage, den Bürgermeister von Beuel beleidigt Weise die kritisierten Mißstände beseitigt werden könnten und schließlich erklärten sich auch die übrigen Parteien mit der Tendenz zu haben. Als feinerzeit die Genoffin Seelinger in Beuel einen daß oder auf welche staatlichen Organe oder gesetzgebende der Anträge einverstanden. Nahezu einstimmig wurde dann fol. Vortrag hielt, befand sich unter den Zuhörern auch ein ortsanfäffiger Körperschaften eingewirkt werden sollte. Das wurde in der gender Antrag des Zentrums angenommen: Händler. Bald darauf sprach dessen Frau auf dem Rathause vor, Verhandlung aus dem Stenogramm des Polizeiwachtmeisters Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Bertrag um die Erlaubnis zur Errichtung eines Verkaufsstandes auf dem und durch Befragen desselben ausdrücklich festgestellt. Den­infolge der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt. Haben Jahrmarkt im benachbarten Rüschen zu erhalten. beide Teile diese Tätigkeit in Anspruch genommen, so ist die der Bürgermeistereisekretär J.: Wenn Sie von der noch beantragte der Amtsanwalt, jeden der Angeklagten Gebühr von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer je zur Polizei Gefälligkeiten und von mir Fürsprache erwarten, so hätten mit einer Geldstrafe von 2 Mt. oder 1 Tag Haft zu belegen. Hälfte zu zahlen; eine entgegenstehende Vereinbarung zu Un Sie nicht in die sozialdemokratische Versammlung Er brachte zum Ausdruck, daß nicht er der Veranlasser des gunsten des Arbeitnehmers ist nichtig." geben follen; Sie tragen selbst die Schuld, wenn Strafverfahrens sei, sondern die Polizei und daß ihm In Absatz 3 und 4 der Vorlage wird dem Arbeitgeber das Sie die Erlaubnis nicht belommen. Tatsächlich wurde leider die Befugnis fehle, die Strafverfolgung Recht gegeben, die gezahlte Vermittelungsgebühr zurüdzufordern, den Leuten die Erlaubnis bald nachher versagt. Man verneinte wegen derartiger Zapalien zu unterlassen. Als hierauf der Vorsitzende der Filiale des wenn der Arbeitnehmer den Dienst nicht antritt. Die Genossen das Bedürfnis. Der Verteidiger, Genosse Dr. Kurt Rosenfeld er­Schmidt und Hildenbrand kritisierten die Ginseitigteit Deutschen Textilarbeiterverbandes ebenfalls um eine solche Erläuterte in eingehenden Ausführungen den Begriff der der Bestimmung; es wäre eine ähnliche Anforderung auch für den laubnis einfam, verweigerte man auch ihm diese, und Arbeitnehmer sicherzustellen. Unsere Genossen beantragen des zwar mit derfelben Begründung. Als aber hinterher der Vorsigende öffentlichen Versammlung". Eine solche liege erst dann vor, halb: bes chriftlichen Verbandes die Erlaubnis haben wollte, wurde wenn die Versammlung eine Einwirkung auf gesetz­ Der Anspruch des Stellenbermittlers auf die vom Stellung fie ihm anstandslos erteilt. Diese Vorgänge brachte Genoffe gebende Körperschaften und staatliche Organe bezwecke. Hier suchenden zu zahlende Gebühr erlischt, wenn der Arbeitgeber nach era in einer Tertilarbeiterversammlung zur Sprache, und infolge fei das Gegenteil festgestellt. Auch fehle den Abschluß des Vertrages den Eintritt in den Dienst dem Stel der Aufzeichnungen des überwachenden Beamten hatte er sich wegen jugendlichen Angeklagten zweifellos die vom Gefeß erforderte lungfuchenden verweigert, ober der Stellungsuchende aus einem Beleidigung des Bürgermeisters zu verantworten. Das Gericht ver- Erkenntnis der Strafbarkeit, zumal über den Begriff der wichtigen Grunde den Dienst nicht antritt, oder der Dienstberurteilte M. zu 30 Mart Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte öffentlichen Versammlung" sich die hervorragendsten Ju­trag innerhalb vier Wochen nach Beginn der Dienstzeit gelöst 50. beantragt mit der Begründung, die Aeußerung des Bürger- risten nicht einig seien. wird, weil sich herausstellt, daß dem zur Dienstleistung Verpflich meistereifefretärs fei nur eine philofophische Be teten vom Stellenbermittler über die geforderten Dienstleistungen mertung, aus der nicht auf ein parteiisches Verhalten der oder über die Entlohnung unwahre Angaben gemacht wurden!" Behörde gefchloffen werden könne. Das Urteil wird selbstverständlich Die Vertreter der bürgerlichen Parteien mußten anerkennen, die Straffammer als Berufungsinstanz beschäftigen. daß die Einseitigkeit der Regierungsvorlage eine Ungerechtigkeit gegenüber den Arbeitern enthält. Man bemängelte nur, daß unfer Antrag zu weit gehe. Schließlich wurde die Beschlußfassung hierüber vertagt. Es foll ein Antrag formuliert werden, der beiden Teilen unter gleichen Boraussetzungen die Rüdforderung der Ge­bühren gestattet.

Ein Antrag Burchardt( Wirtsch, Vg.) will folgende Be schränkung in der Gebührenerhebung:

Die Erstattung barer Auslagen darf nur gefordert werden, wenn diese auf Verlangen des Auftraggebers erfolgen und glaub­haft nachgewiesen werden.

Besteht der Gewerbebetrieb nur in der Herausgabe einer Stellen oder Balanzenliste, so darf die Bezugsgebühr für diese Liste erst dann erhoben werden, wenn der Bezieher auf Grund der Liste eine Stellung erhalten hat.

Die Stellenvermittler dürfen nur Stellen veröffentlichen oder anpreisen, die ihnen unmittelbar vom Arbeitgeber zur Besetzung aufgegeben worden sind."

Unsere Parteigenossen erklären sich gegen den ersten Abfah des Antrages, weil auf diese Art die festgesetten Gebühren leicht umgangen werden können. Für das Gastwirtsgewerbe würde sicher nahezu in jedem Falle eine solche Extragebühr erhoben werden. Der Antragsteller zog hierauf den Abfah 1 feines Antrages zurüd. Für den zweiten Abfab stimmten außer dem Antragsteller nur uniere Parteigenoffen, desgleichen wurde der dritte Absatz des An­trages abgelehnt.

Nächste Sigung nach den Osterferien.

Aus der Partei.

n

Soziales.

Sünftler gegen die Sozialgesekgebung.

Den Unternehmern, gleichviel ob Industrielle oder Zünftler, ist jede Art Sozialgesetzgebung ein Greuel, und mit allen Mitteln wird dagegen Sturm gelaufen. Besonders ist es der schüchterne Bersuch ber bayerischen Regierung auf dem Gebiete der Arbeits­lofenversicherung, der die Mut eines Teils der Arbeitgeber hervor gerufen hat.

So beschäftigte sich eine am 14. März in Augsburg abgehaltene Versammlung der Junungsausschüsse des Kreises Schwaben mir der Frage. Ein Rechtspraktikant Roth referierte im Stile des Reichsverbandes über die Arbeitslosenversicherung. Der Mann er blidt seine Hauptaufgabe darin, über die freiorganisierte Arbeiter schaft loszuziehen. Eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit durch Staat oder Gemeinde würde den Sparsinn der Arbeiter töten. Der Arbeiter müsse sich selbst helfen. Die Ausführungen des Redners fanden naturgemäß bei den Bünftlern ungeteilten Beifall. Ein­stimmig gelangte eine Resolution zur Annahme, in der verlangt wird, jede Art von Arbeitslosenversicherung, sei sie vom Reich, Staat oder Sommune, abzulehnen. Die Stadtverwaltung Auge burg wird gebeten, weber den Ratschlägen der Staatsregierung zu folgen, noch bem Drängen der Gewerkschaften nach Einführung einer Arbeitslosenversicherung durch die Gemeinbe nachzugeben.

Das Gericht berurteilte troßdem jeden der An­geklagten zu einem Verweis. Die Begründung dieses Urteils war recht eigenartig. Sie ging dahin, die Jugend ist aufgefordert, sich zu organisieren, eine Organisa­tion bezwede aber natürlich", auf staatliche Organe un­mittelbar einzuwirken. Diese Begründung ist rechtlich ver­fehlt und wird in tatsächlicher Beziehung durch die Verhand lung und durch das Ergebnis der Beweisaufnahme in feiner Weise gestützt. Es ist eine angebliche Aufforderung zum Bei­tritt zu einer Organisation in der Verhandlung nicht einmal zur Sprache gebracht. Ebensowenig daher auch, daß diese Organisation eine Einwirkung auf staatliche Organe be­zwecke. Auch dem Jugendgericht in Lichtenberg sollte bekannt fein, daß es Organisationen gibt, die nicht politisch find.

Gegen das Urteil wird hoffentlich Berufung eingelegt. Im Anschluß hieran müssen wir uns leider noch mit dem unseres Erachtens gesetzwidrigen Verhalten des Vorsitzenden und des Gerichts gegenüber unserm Berichterstatter be­schäftigen. Bekanntlich sind die Verhandlungen, auch der Jugendgerichte, nach§ 170 des Gerichtsverfassungsgesetzes öffentlich. Die Oeffentlichkeit kann nur in ganz bestimm­ten, hier nicht in Betracht kommenden Fällen ausgeschlossen werden. Unferm Berichterstatter erschienen einige Vorfälle bei der Verhandlung so interessant, daß er darüber Notizen zu machen versuchte. Der Vorsigende fragte ihn, zu welchem 8wed das geschehe. Der Zwed wurde ihm mitgeteilt. Der Borfizende berbotnunmehr unserm Bericht. erstatter das Weiterschreiben, indem er sich auf Der Internationale Kongreß für Sozialversicherung, eine Verfügung des Justizministers berief, in welcher gesagt der im Laufe des Jahres im Saag zu seiner neunten Tagung zu sei, daß die Jugendgerichte darauf hinwirken sollen, daß ihre fammentreten foll, wird sich hauptsächlich mit zwei Fragen be Verhandlungen nicht in die Deffentlichkeit kommen. Der fchäftigen. Der erste Verhandlungstag umfaßt die verschiedenen Arten der Staatshilfe zu den Arbeiterpensionen, die Beziehung Verteidiger protestierte gegen diese Beschränkung 25 Jahre sozialdemokratischer Organisation in Norwegen . zwischen Armenfürsorge und Versicherung und die Prüfung der der Oeffentlichkeit und verlangte Gerichtsbeschluß. Nach Dieser Tage waren 25 Jahre verflossen, feit in ristiania Frage, ob infolge der Entwickelung des Versicherungswesens die längerer Beratung wurde die Anordnung des Vorsitzenden der Sozialdemokratische Verein ins Leben trat, aus dem Kosten der Armenfürsorge sich verringert haben. Der zweite Ver- vom Gericht bestätigt. Dieser Standpunkt des Gerichts ist ein gesetzwidriger die Norwegische Arbeiterpartei hervorgegangen ist. Es handlungsgegenstand wird die Einrichtung des ärztlichen Dienstes war ein fleines, bescheidenes Vereinchen, dem nur die wenigen Leute bei der Krankheits-, Invaliditäts- und Unfallversicherung be- und verkürzt die Rechte der Angeklagten und verkennt das Lebens- und Gutwidelungsfähigkeit zutrauten, die die welterobernde treffen. In Berbindung hiermit werden die Streitigkeiten zwischen Recht und die Pflicht der Presse. Die Oeffentlichkeit des Ver­Macht des Sozialismus erfanut batten. Im Frühjahr und Sommer ersten und Berjicherungsanstalten und die Beziehungen zwischen fahrens dient dem Schutz des Angeklagten. Sie dient durch 1884 waren die getvertichaftlichen Bestrebungen in Striftiania lebendig Bersicherung und sozialer Hygiene zur Erörterung gelangen. geworden, was auch in einem größeren Streit zutage trat. Ueber die Ausdehnung der sozialen Versicherung auf neue Gruppen Vermittlung der Preffe zur Kontrolle über die Gleichzeitig hatte der Verfassungskampf, der in jenem Jahre zur von Interessenten, die Witwen- und Waisenversicherung und die Rechtsprechung und zur Ermöglichung einer Kritik, Bildung der ersten parlamentarischen Regierung führte, bas politische Arbeitslosenversicherung werden nur schriftliche Referate erstatter vollste uneingeschränkte Stritif ist im allgemeinen Interesse dringend erforderlich. Das sollte ein Jugendgericht um so Intereffe des norwegischen Volkes starf entwickelt. Mit Naturnot wendigkeit mußte sich damals unter der fleinen Schar gewerffchaft- Die Folgen ungenügender Brüfung der gerichtlichen Zuständigkeit. weniger verkennen, als die Einrichtung der sogenannten Jugendgerichte auf die in der Preise über das Verfahren drbeiterschaft zur Wahrung ihrer politischen und wirtschaftlichen Interessen einer selbständigen Arbeiterpartei bedurfte. Mit diesem des angerufenen Gerichts Einwände erhoben werden, hat sowohl gegen Jugendliche geübte abfällige Kritik in erster Reihe zu­Gedanken vor Augen gründete der Buchdrucker Chr. H. Knudfen im das Kaufmanns. wie auch das Gewerbegericht die Zuständigkeit rückzuführen ist. Der Justizminister hat kein Recht, die felben Jahre das fleine Blatt Vort Arbeide"( Unsere Arbeit"), das bon Amts wegen zu prüfen. Die Kläger bevorzugen das Sonder. Deffentlichkeit irgendwie zu verbieten. Sein Erlaz kann dreimal wöchentlich erichien und zum Vorläufer des Tageblattes gericht wegen der Billigkeit und Schnelligkeit des Verfahrens. Die nur in dem Sinne gemeint sein, daß, soweit das Gesetz den Am 8. Februar 1885 brachte Bort Raufmannsgerichte lassen darum, wenn vom Verklagten dagegen Ausschluß der Oeffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlich " Socialdemokraten" wurde. Arbeide" eine Einladung zur Bildung eines sozialdemokratischen nichts eingewandt wird, manchen auf der Grenze der Zuständigket feit zuläßt, im Intereffe der Angeklagten die Richter inner­liegenden Fall durchgehen. Daß dies aber nicht immer im Inter - halb des Gefeßes auf Ausschluß der Deffentlichkeit be­Da die politische Freiheit eine unentbehrliche Vorausfegung effe der Angestellten ist, lehrte folgender Rechtsfall, mit dem fich dacht sein sollen. Ist aber die Deffentlichkeit zugelassen, und für die ökonomische Befreiung der arbeitenden Klassen ist", hieß es dieser Tage die 5. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts be­in diesem Aufruf, und da die soziale Frage von der politischen nicht schäftigte. Obgleich es zweifelhaft war, ob der betreffende Kläger mußte, wie in diesem Falle, die Oeffentlichkeit zugelassen als angestellter Reisender oder als selbständiger Agent anzusehen werden, so hat weder der Vorsitzende noch das Gericht ein zu trennen ist, werden als erste politische Forderungen aufgestellt: Das allgemeine, direkte und gleiche Wahlrecht für alle Staats- fei, nahm das Gericht ersteres an und kam zu einer Verurteilung Recht, einem Berichterstatter zu verbieten, sich Notizen zu des Brinzipals. Die von lekterem eingelegte Berufung 30g fich machen. Die Notizen und deren Veröffentlichung fönnen Bürger vom 22. Lebensjahre ab.") Es folgten dann acht andere Programmpunkte, die sämtlich ein ganzes Jahr hin und endete schließlich damit, daß das Land- den Jugendlichen lediglich nüßen. Gerade dieser Fall zeigt, gericht das Kaufmannsgericht für unzuständig erklärte. Der wie notwendig ein möglichst ausführlicher Bericht über diese liberale Forderungen enthielten, so daß diefer Programmentwurf wohl demokratisch, aber nicht eigentlich fozialdemokratisch war. Der barren Schuldtitel in Händen hatte, war der Schuldner in Stonkurs unberechtigten Anzeige, hinfälligen Anklage und einem fehl­wohl demokratisch, aber nicht eigentlich fozialdemokratiich war. Der gent mußte von neuem flagen, und als er endlich einen vollſtred. Bagatelle in Interesse der Jugendlichen ist, die mit einer Berein wurde am 20. März gegründet und als man neum Tage geraten. Sätte das Kaufmannsgericht seinerzeit die Zuständigkeits­später über das Programm beschloß, wurde es im Gegenfag zu dem frage genauer geprüft, so wäre der Kläger sicherlich noch rechtzeitig famen Urteil bedacht sind. Der objektive Bericht über den Entwurf ein prinzipiell fogialdemokratifces. au feinem Geide gelommen. Aus Anlaß dieses Falles wird, wie Borfall empört gesundes Rechtsbewußtsein und solche Em Aus dem feinen Berein entwidelte fich 1887 die Norwegische ber Borsigende des Kaufmannsgerichts erwähnte, in Bufunft eine pörung ist die Basis des Fortschritts im Interesse des All­Arbeiterpartei, die zu Anfang natürlich auch nur eine sehr schärfere Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit vorgenommen genreinwohls. fleine Zahl von Mitgliedern hatte. Es ist nicht festgestellt, wie viele es damals waren, aber 1890 waren es noch nicht mehr als 1633. Auf ibrem letzten Parteitage au Hamer 1909 zählte die Partei 27 838 Mitglieder.

werden.

Lich organisierter Arbeiter der Gedanke geltend machen, daß die Auch wenn von feiten teiner Partei gegen die Zuständigken:

Vereins.

Bum 25. Geburtstag des Sozialdemokratischen Vereins hatten die Parteigenossen in Kristiania eine erhebende eier veranstaltet, bei der dem Genossen Knudien eine Dankadresse für seine unermüd liche Tätigkeit im Dienste der Partei überreicht wurde.

Neue fozialdemoftratische Richter in der Schweiz . In Baiel find unsere Genossen Buchdruder Krebs mit 3847 gegen 8724 Stimmen als appellationsrichter und Dr. phil . Strub mit 2413 gegen 1946 Stimmen( im zweiten Wahlgang) als 8ivilrichter gewählt worden.

In Rorschach siegte bei der Wahl des Friedensrichters im zweiten Wahlgang unser Genosse Schönmann mit 661 gegen 629 Stimmen. Drei neue sozialdemokratische Richter es geht vorwärts.

werden.

Gerichts- Zeitung.

( Siehe auch 2. Beilage.)

Polizei und Gericht gegen die Jugend.

Der politische Kampf und der§ 193.

Das Landgericht Göttingen hat am 8. September v. J. den Senator a. D. Friedrich Tegtmeher von der Anklage der Beleidi gung freigesprochen. Der Angeflagte hat in einer Wahlversamm­lung dem Nebenkläger Oberbergrat G. vorgeworfen, er und seine Partei, die nationalliberale, liebäugele mit der Sozialdemokratie;

Der Kampf der Polizei gegen die proletarische Jugend- solche Leute seien schlimmer as die schlimmsten Verbrecher. Das bewegung beschäftigte gestern das Jugendgericht bei redner zusteht. Er sei berechtigt gewesen, für seinen Wahlmann Gericht hat anerkannt, daß der Schuß des§ 193 jedem Wahl dem Amtsgericht Lichtenberg. Es sollte gegen die einzutreten und auch Kritik am Verhalten der Gegenpartei zu §§ 17, 18 Biff. 6 des Reichsvereinsgesetzes gefrevelt sein. An- üben. Aus der gewählten Form gehe nicht die Absicht der Belei. geklagt waren drei unter 18 Jahre alte ehrlinge. Der digung hervor, denn der Angeklagle habe offenbar nicht von krimi­Sachverhalt, so wie er nach den Aussagen des Polizeibeamten nellen Verbrechern sprechen wollen, sondern nur von verblendeten Personen. Gegen das Urteil hatten Staatsanwalt und Neben. fich abspielte, ist folgender: Der Jugendausschuß für Borhagen- Rum- läger Revision eingelegt. Sie rügten Verkennung des§ 193. Die melsburg hatte zum 21. Oktober eine öffentliche Ver- gewählte Form sei so scharf und verlegend, daß sie die Absicht der Beleidigung erkennen lasse. Das Reichsgericht erkannte jedoch fammlung einberufen, in welcher Genosse Reichstagsabge am Dienstag auf Verwerfung der Revision. ordneter Eichhorn einen Vortrag über Jugend und " Das allgemeine gleiche Wahlrecht ist in Norwegen für die Arbeiterbewegung" halten sollte. Aus diesem Thema Männer vom 20. Lebensjahre ab feit 1898 eingeführt; das Frauen- leitete die Polizei die Annahme her, daß eine politische beschäftigte gestern unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Liebe­wahlrecht, das an Steuerleistung gebunden ist, befieht seit 1907, Versammlung beabsichtigt fei, und fandte den Polizeileutnant now das Schwurgericht des Landgerichts III. Aus der Unter­wird aber jedenfalls auch bald allgemein gemacht werden. Die Fleschner sowie den Polizeiwachtmeister Boltmann zur Ueber- fuchungshaft wurde der 24jährige Arbeiter Alexander Kühne vor­norwegische Sozialdemokratie fordert im übrigen die Herabsehung wachjung. Der Versammlungsleiter forderte die Beamten geführt, um sich wegen versuchten Totschlags, Widerstands gegen des Wahlrechtsalters auf das 21. Lebensjahr. vergeblich zum Verlassen des Versammlungsraums auf. Biel - bie Staatsgewalt, Körperverlegung und Gefangenenbefreiung au

Ein Revolverattentat auf einen Kriminalfchuhmann