Mr. 69.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
27. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Die Politik der Affären.
Mittwoch, den 23. März 1910.
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und die Marineaffären mit derselben Geduld. Bis zu dem urteilte den einen der Angeklagten zu 4 Tagen und den anderen Augenblick, wo sich in einer politischen oder wirtschaftlichen zu zwei Tagen Haft( der Strafbefehl lautete auf je zwei Wochen Krisis die angesammelte Verachtung in einem revolutionären Haft), wegen groben Unfugs. Wegen Nichtfolgeleistung polizeilicher Paris , 20. März.( Eig. Ber.) Ansbruch entladen wird. Vielleicht werden die lezten Er- Anordnungen erfolgte Freisprechung. Bei dem einen der AngeklagEigentum ist Diebstahl", sagt der fleinbürgerliche eignisse, die auf das klarste zeigen, daß auch die fort- ten wurde als straferschwerend angenommen, daß er einige Stunden Sozialismus. Hinter der Kapitalsattumulation sucht er einen geschrittenste bürgerliche Politik dem bürgerlichen Bereicherungs- vorher im Gespräche mit Freunden auf dem Bahnhofsplatz gesagt Kriminalroman. Den Profit, der in Werkstätten, Bergwerken, system dient, die sozialistische Partei von den Traditionen und haben soll:" Wenn wir Revolver hätten, dann wäre es anders." Latifundien aus Proletarierknochen herausgeschunden wird, Illusionen befreien helfen, die sich der sozialistischen Erziehung Diese Aeußerung wurde von einem Kriminalbeamten fieht er als ökonomisches Naturprodukt an. Sein Mißtrauen des Proletariats und der Taktit des Klassenkampfes gerade erlaufcht. beginnt beim Händler und steigert sich beim Finanzier zur in Frankreich entgegenstellen. Entrüstung. Ein weiteres Herz hat die Moral der Bourgeoisie. Sie heiligt noch den Ertragewinn, den der Kapitalismus auf dem Umweg des Staatsbudgets alljährlich in seine Taschen praftiziert.
Der Wahlrechtskampf.
In Ehren wandeln Ministerpräsidenten und Marine- Wolfes durch die preußische Wahlrechtsreform in die große Masse Wie tief die Empörung über die Vergewaltigung des ganzen minister von gestern, deren interessierte Beziehungen zu Staats- des Boltes gedrungen, auf der anderen Seite aber auch die NervofiLieferanten und Großbanken notorisch sind, unter den Zeit- tät und Furcht der Polizeibehörden im stetigen Steigen begriffen genossen und schlagen aus ihren Aussichten Münze. Ver- ist, zeigten recht deutlich die Vorgänge am vorigen Sonntag in waltungsratsstellen und glänzend dotierte Gerichtsvertretungen Drossen , einer kleinen Ackerbürgerstadt von etwa 5000 Einschüttet das Glück aus seinem Füllhorn über die Staats- wohnern in dem Reichstagswahlkreis West Sternberg. männer von morgen aus. Bis Anfang Februar dieses Jahres, dem Beginn des Kampfes Bei all diesen Dingen hat der Staatsanwalt nichts zu um die Wahlreform, hatten wir dort nur 5 bis 6 Wahlvereinsmittun. Der muß hinter ausständigen Arbeitern her sein, die glieder. Trotzdem unseren Genossen die Agitation so ungeheuer erschiert wurde, trotzdem sie zu öffentlichen Versammlungen teine dem leiblichen Wohl oder der Ehre eines Streifbrechers nahe- Säle bekommen, Versammlungen im Freien aber ohne weiteres getreten sind, ungebärdige Redakteure ins Loch schaffen, die verboten werden, ist es ihnen in der kurzen Zeit von etwa 8 bis dem Kapitalismus nicht die gebotene Liebe entgegenbringen 10 Wochen gelungen, ihre Mitgliederzahl auf 45 zu erhöhen. und die Rechtsordnung gegen die Deklassierten verteidigen, Nun hatten die Genossen zum vorigen Sonntag um die polizeidie sich in arbeitslosem Erwerb versuchen, ohne die zulässigen liche Genehmigung zu einer Versammlung nachgesucht, die auf Formen einzuhalten. Am„ Verbrecher" tobt sich die bürger- einer Wiese abgehalten werden sollte, die etwa 1 Kilometer von der liche Moral aus und will durch ihre Wut ihre Empfindlichkeit Stadt und 150 bis 200 Meter von der nächsten Chauffee entfernt beweisen. Sie ist auch in einem gewissen Sinne aufrichtig, war, und zu welcher man auf breiten Feldwegen von vier Seiten gelangen fonnte. wenn sie sich entschließt, mit strenger Bestrafung der Schuldigen zur Tagesordnung der Profitmacherei überzugehen.
Bei den übrigen Anklagen handelte es sich nur um Hoch rufe auf ein freies Wahlrecht. Durch diese Hochrufe sollen die Angeklagten die Menschenmenge aufgereizt und groben Unfug verübt haben. Die Schuhleute sagten aus, gerade von diesen Angeklagten die Rufe gehört zu haben. In Schußmannsaussagen zu bewerten sind. Ein Kriminalbeamter ers einem dieser Fälle wurde es einmal wieder klar gezeigt, wie flärte unter seinem Eide , ein Angeklagter habe durch seinen Hochruf eine Menschenmenge zu Rufen aufgereizt. Diesen Vorfall, der sich vor dem Gewerkschaftshause abgespielt hatte, beobachtete der sich vor dem Gewerkschaftshause abgespielt hatte, beobachtete seinerzeit der bei den Gerichtsverhandlungen als Berichterstatter anwesende Genosse Kirchner. Als er die Ausführungen des Kriminalbeamten hörte, meldete er sich als Zeuge, und bekundete unter seinem Eide , daß, als der Angeklagte den Hochruf ausbrachte, keine Menschenmenge um ihn herumstand und auch niemand in seinen Ruf eingestimmt habe. Der Angeklagte habe daher durch seinen Ruf auch niemand aufreizen können. Dem Kriminalbeamten wurde von diesem Zeugen, der sich erbot, noch weitere Zeugen, die den Vorgang mit angesehen hatten, zu nennen, auch noch in anderen Punkten widersprochen. Der Beamte blieb aber trotzdem bei seinen Aussagen. Das Gericht erblickte aber in diesem Fall keine Aufreizung und setzte die im Strafbefehl ausgeworfene Geldstrafe von 30 M. auf 10 M. Herab. Ein grober Unfug liege jedoch vor, denn der Hochruf qualifiziere sich nicht als eine politische Meinung, sondern als eine Parole gegen die Polizei. Zwei andere Angeklagte wurden den Strafbefehlen entsprechend zu je 30 M. Geldstrafe und einer zu drei Wochen Haft verurteilt. Diese drei Angeklagten hatten auch nur Hochrufe ausgebracht. Bei dem einen galt als erschwerend, daß er als Reichsländer an der WahlrechtsFrage nicht direkt interessiert sei, und bei dem zu drei Wochen Verurteilten, daß er Oesterreicher ist! So wurden also in einer Sizung Hochrufe auf ein freies Wahlrecht mit 10 M. Geldstrafe bis zu drei Wochen Haft bewertet.
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In Strafsachen, die zu Wahlrechtsdemonstrationen in Beziehung stehen, funktioniert jetzt der Justizapparat so, daß die Polizei zufrieden sein kann. Frühere Prozesse dieser Art haben ihr keine Lorbeeren gebracht, vielmehr wurde sie zumeist durch umfangreiche Beweiserhebungen über Polizeiattaden so arg bloßgestellt, daß sie in Gefahr kam, auch in bürgerlichen Bevölkerungsschichten das letzte Bestehen von Sympathien noch einzubüßen. Es scheint aber, daß das nunmehr anders werden soll. Den allerneuesten Prozessen, die mit dem nicht ausgeführten Wahlrechtsspaziergang nach Treptow zusammenhängen, darf die Polizei froheren Mutes entgegensehen. Gestern gab es vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte( 138. Abteilung unter dem Vorsitz des Amtsrichters Jeep) schon wieder zwei dieser Prozesse, die in der vers blüffend kurzen Zeit von 14 Tagen verhandlungsreif geworden find. In beiden handelte es sich um Polizeiveleidigung, in beiden wurde außer den sich beleidigt fühlenden Schuhleuten kein anderer Beuge vernommen, und beide Angeklagten wurden dann zu harten Strafen verurteilt.
Trotzdem nun die Lage und Beschaffenheit des Versammlungsortes in jeder Beziehung die Gewähr dafür bot, daß der Zu- und So ist die Affäre Duez zu einer Bedeutung gelangt, Abstrom der Versammlungsbesucher sich in durchaus ruhiger Weise die sie in hohem Maße dem Jnteresse, sie zu isolieren, vollziehen konnte, trotzdem auch noch die Genossen jede Gewähr daberdankt. Daß der Liquidator Duez ein paar Millionen für übernommen hatten, daß feinerlei Ausschreitungen vorkommen gestohlen, zum Teil verjubelt und verspielt, zum Teil auf die würden, lehnte der polizeigewaltige Herr Bürgermeister die nachSeite gebracht hat, ist im Grund ein Ereignis, das in gesuchte Genehmigung mit der kurzen lakonischen Begründung ab, daß Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu bedie Kriminalrubrik der Presse gehört. Die unglaubliche fürchten wäre! Worin nun aber„ Gefahr" eigentlich bestehen Fahrlässigkeit, die bisher bei der Stontrolle der Liquidatoren follte, war nicht gesagt und wird wohl auch ewiges Geheimnis des grrscht hat und von Duez mit folcher Dreiftigkeit aus großen Polizeistrategen von Drossen bleiben. genutzt wurde, gibt ja auch für die Reform der JustizverUnsere Genossen wandten sich an den Landrat. Diesem ging waltung einen zwingenden Hinweis, aber wenn die Drgani- die übertriebene Angst des Bürgermeisters um die Staatssicherheit sation des Liquidationsverfahrens sicher den Liquidatoren denn doch zu weif, denn er erteilte die Genehmigung zur Abhaltung ersparen sollte, bei ihrem Geschäft zu verarmen, so war sie der Versammlung. Aber die Furcht vor einer etwaigen Revolution der 45 Genossen offenbar auch nicht in der Absicht eingerichtet, den Unterschleif war beim Bürgermeister damit nicht etwa gebannt, denn ein solches zu begünstigen. Der bürgerliche Eigentumssinn hat keine Aufgebot von Gendarmen zu Fuß und zu Pferde als am vorigen Tendenz, die Vermögensrechte von Erben raubluftigen Frei- Sonntag, hat das kleine ruhige Landstädtchen Drossen noch nie beutern auszuliefern. gesehen. Ein Berittener hielt hoch zu Roß Wache vor dem KriegerHerr Duez ist wirklich nicht interessant. Auch dann nicht, denkmal! Zwei andere Berittene patrouillierten bis zum Beginn wenn er, wie es immer wahrscheinlicher wird, nebenbei auch der Versammlung in den Straßen auf und ab; neben ihnen noch mit den Klerikalen gemogelt hat. Der Kniff der radikalen 5 Fußgendarmen, alles wohl bewehrt und in kriegsmäßiger AusPresse, ihn jekt den Kongregationen anzuhängen und seine rüstung. Kein Wunder, daß bei solchen polizeilichen Vorbereitungen Diebereien womöglich mit einem ultramontanen Komplott in die Erwartungen der Einwohner auf das, was nun in der VerDiebereien womöglich mit einem ultramontanen Stomplott in sammlung passieren werde, auf das höchste gestiegen war. Weit Berbindung zu bringen, ist gar zu albern. Es wäre den über 1500 Personen, darunter eine große Anzahl Frauen, füllten Verbindung zu bringen, ist gar zu albern. Es wäre den vertriebenen Orden auch nicht zu verübeln, wenn sie versucht den Bersammlungsplatz. hätten, einen Teil des Vermögens, das man ihnen abgeknöpft In sarkastischer Weise geißelte der aus Berlin erschienene Rehat, zu retten. Zur Loyalität gegen den antiflerifalen Staat ferent Schneider diese großen Kriegsvorbereitungen, die doch waren sie sicher nicht mehr verpflichtet, als die Muster- wahrlich nach den bisherigen Erfahrungen in unseren politischen republikaner der Gesellschaft für Nährprodukte", wie sich die Versammlungen nur der Ausfluß einer überreizten Phantasie sein Bande des„ Matin" vor ihrem Feldzuge zur Eroberung des fönnen. Treffend wies er darauf hin, daß zuweilen bei patriotischen Veranstaltungen, bei Karneval und studentischem Ult nicht nur die Starthäuserliförs getauft hat. Ruhe, sondern tatsächlich auch die Sicherheit friedlicher StaatsViel interessanter als die Manipulationen, die Herrn und Stadtbürger gefährdet ist! Doch hier versage die Aufsicht der Duez ins Strafgericht geführt haben, sind diejenigen, die es Polizei. Nur wenn die Entrechteten, die man gewöhnt war, als seinen moralischeren Mitwirkenden beim Liquidationsgeschäft speloten zu betrachten, ihr staatsbürgerliches Recht fordern, dann ermöglicht haben, um das Gericht herumzukommen. folle mit einem Male nicht nur eine Stadt, sondern der ganze Von den zwei- oder dreihundert Millionen, auf die das Staat gefährdet sein. fätularisierte Kloster gut geschätzt werden kann und von denen, Helle Entrüstung rief die Erwähnung hervor, daß man am wenn es sehr gut geht, ein Fünftel gerettet werden wird, sind 6. März sogar die Kanoney in Bereitschaft gehalten habe, um eventuell das Verlangen des Boltes nach gleichen staatsbürgerlichen vielleicht fünf oder zehn Millionen gestohlen worden, der Rest Rechten mit Kartätschen zum Schweigen zu bringen! Donnernder aber glücklichen Käufern in den Schoß gefallen oder den Beifall lohnte dem Redner für seinen etwa 1½ffündigen Vortrag. Liquidatoren und anderen Mittelsmännern an den Fingern Dann ging die Masse ebenso ruhig, wie sie gekommen war, wieder fleben geblieben. Von den Geheimnissen dieses Verfahrens nach Hause, nur daß sich wieder eine Anzahl Genossen aber werden die Zeitgenossen wohl das wenigste enthüllt zum Eintritt in den Wahlverein meldeten! sehen. Echon eine halbe Stunde nach Beendigung der Versammlung Merkwürdig könnte es scheinen, daß eigentlich auch rückte der größte Teil der bewaffneten Macht wieder ab. Augen feine besondere Neugierde und noch weniger eine laute E- fcheinlich war es nun auch dem Bürgermeister inzwischen auf feien ihm ebenso viel wie ein Haufen Kot.( Er soll sich hier eines pörung hervortritt. hat gedämmert, daß er sich durch dieses Mißachtung, die in den Massen gegen alle bürgerlichen Barlamentsparteien und gegen den Parlamentarismus über- Berurteilungen auf Grund von Schuhmauusaussagen. haupt herrscht, verstärkt. Nicht etwa, als ob man darum auf Das Schöffengericht in Frankfurt a. M. verhandelte am Moneine Abkehr von der republikanischen Staatsform schließen tag gegen sechs Wahlrechtsdemonstranten vom 18. Februar, die dürfte. Davor bewahren den französischen Bürger die Er- gegen Strafbefehle Einspruch erhoben hatten. Den Vorsiz führte innerungen an frühere Regierungssysteme und neben dem wiederum Assessor Schwabe, der die Strafbefehle ausgefertigt eingewurzelten Freiheitsbedürfnis der gesunde Menschen hatte. Als Schöffen fungierten ein Ingenieur und ein Stadtberſtand! Aber in den kleinbürgerlichen Massen tritt sekretär. Das Gericht tam im Gegensatz zu den ersten Verhand die Tendenz zutage, die Politik als ein fehr ein- lungen gegen eine Reihe Einsprucherheber zu verhältnismäßig trägliches unehrliches Gewerbe zu betrachten und sehr harten und hohen Strafen. Nur bei drei Einsprüchen jedem Parlamentarier ohne weiteres Verbindung mit ver- wurden die Strafen herabgesezt. Dabei handelte es sich nur um dächtigen Geschäftsleuten zuzumuten. Die Liquidationsaffäre Sochrufe usw. Und doch wurden Haftstrafen bis zu 3 Wochen verist nur eine von den vielen, die in den letzten Jahrzehnten hängt! Zwei der Angeklagten sollen bei Auseinandertreibung einer diefe Meinung gefördert haben. Da die Kongregationsgüter Menge durch die Polizei durch die Rufe:„ Auf, alles hierher!" er noch beschaffen wolle. Aber das Gericht hielt das für überverpulvert worden sind, ehe sie noch in den Besitz der Nation groben Unfug verübt und polizeilichen Anordnungen nicht Folge gefommen waren, fühlen sich die Massen im gegebenen Fall geleistet haben. Die Angeklagten erklärten, nur zu ihren Bekannten nicht direkt geschädigt. Sie tragen übrigens nicht minder gesagt zu haben:„ Kommt wir gehen dorthin!", und bestritten, ergiebige, unmittelbar am nationalen Arbeitsprodukt geübte dadurch einen neuen Auflauf veranlassen gewollt zu haben. Das Raubgriffe, wie die unglaublichen Bahnverstaatlichungsgeschäfte Gericht schenkte den Aussagen der Schuhleute Glauben und ver
unsterblich blamiert habe.
Ein Metallarbeiter Sänger sollte am 6. März, dem Tage der großen Absperrung für Berlin - Südost, abends etwa gegen 8 Uhr, in der Schlesischen Straße an der Ecke der Faldensteinstraße seinen Merger über die Leute des Herrn v. Jagow in beleidigender Form zum Ausdruck gebracht haben. Vor Gericht beteuerte er, nur zu Passanten gesagt zu haben, infolge der Absperrungen habe er vier Die Stunden gebraucht, um nach der Gräfstraße zu kommen. Anklage behauptete, er habe auf der Straße im Vorbeigehen eine Gruppe Personen gefragt, was sie denn hier umherständen und die Schuhleute anguckten, sie sollten lieber nach Hause gehen. Dabei habe er die Schuhleute als Hornoahsen bezeichnet und gesagt, fie gesagt, sie
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noch sehr viel derberen Ausdrucks bedient haben.) Der Angeklagte bestritt das und behauptete seinerseits, gegen ihn habe man auf der Polizeiwache die Schimpfworte„ Ludewig" und Gesindet" gebraucht und die Drohung: Haut doch dem Lümmet in die Fresse" ausgestoßen, so daß dann erst vielleicht auch er sich derber geäußert habe. Polizeiwachtmeister Küter bekundete als Zeuge, er habe auf der Straße jene Beleidigungen aus S.s Munde genau gehört, sei ihm eine Strede nach der Brücke zu gefolgt und habe schließlich gegenüber der Polizeiwache seine Festnahme bewirkt. Der Amtsanwalt, Assessor Schmidt, beantragte 1 Monat Gefängnis. Durch jene Beleidigungen sei, wenn sie auch nicht so aufreizend wirken fönnten, wie z. B. der Muf" Pluthande", doch die Polizei verächtlich gemacht worden. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger dostand, forderte Ladung von Entlastungszeugen, die flüssig und verurteilte S. zu einer Geldstrafe von 120 Mark. Als strafschärfend sei, so sagte die Urteilsbegründung, angefehen worden, daß jene Beleidigungen an einem Tage ausgestoßen worden seien, an dem in der Menge eine große Erregung herrschte. Daß diese Erregung, die erst durch die Polizei mit ihren Absperrungen