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Das Wort Baseline" ist nicht schuhfähig.

Die Bibliothet des Zweigvereins wurde im Laufe des Jahres 3044mal in Anspruch genommen. Sie umfaßt jeht 2319 Bände, nachdem im verflossenen Jahre 51 hinzugefommen sind.

er Serabjebung der Strafe auf einen angemessenen Betrag. Die 1 Weniger die Angeklagten als das Wohnungselend und diejenigen, schwindels für die Arbeiter zeigen sich übrigens noch ganz before Betlagte wendete ein, daß der Kläger mit Recht fristlos entlassen sind an dem mit hoher Strafe gegen die Mutter gefühnten Ver- ders krah in dem Rechtsschutzbericht der Bukerfektion. Hier find worden sei. Auch die Kaution sei nach§ 4 des Vertrages als Ver- brechen schuldig, die die auf der tiefsten Kulturstufe stehenden Aue. 22 Lohnflagen verzeichnet, an denen 130 Buber mit 9179 M. betei­tragsstrafe verfallen und dem Unterstübungsfonds für die An- länder als Lohnbrüder nach Deutschland   importieren. Gegen diese, ligt waren. Nur 12 erhielten ihr Geld in Höhe von 600 M., 8579 gestellten zugeführt worden. Auch habe der Kläger durch Unter- nicht gegen die unglücklichen Opfer der elenden Verhältnisse hätte Mark Arbeitslohn gingen also verloren. schrift anerkannt, feinerlei Ansprüche mehr gegen sie zu haben. der Staatsanwalt seine moralischen Angriffe richten sollen. Auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme erachtete das Gericht die Entlassung als zu Recht erfolgt, den Anspruch auf Ent­Schädigung deshalb für unbegründet. Die Kaution fei Zwischen der Chesebrough Manufacturing Company consoli Die Abrechnung des Zweigvereins und der Sektionen für das nach dem Wortlaut des Vertrages allerdings als Konventional- bated" zu New York  ( V. St. A.) und der Firma Dr. Graf u. Co. Jahr 1909 schließt mit einer Einnahmesumme von 451 346,47 M. strafe berfallen. Es komme aber die Vorschrift des§ 343 des in Berlin- Schöneberg   hatte sich ein Rechtsstreit um Benußung des ab. Die Ausgaben betrugen 272 441,64 M., so daß der Bestand Bürgerlichen Gesetzbuchs   in Anwendung, diese lautet: Jit eine Wortes Baseline entwickelt. Der amerikanischen Firma ist patent- am Jahresschluß 178 904,83 m. war. An die Hauptkasse sind in berwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag amtlich ein Gesamtabzeichen Petroleum- Vaseline- Jelly", darunter bar 96 186,75 M. abgesandt worden. Die Krankenunterſtübung des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herab in mehrzeiliger Schrift eine nähere Beschreibung und Anpreisung erforderte 56 563,15 M. Ausgaben von der Zweigvereinskaffe, die gesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes des Heilmittels mit der vollen Firma geschützt. Von diesem Ge- Unterstüßung bei Baufperren, Maßregelungen und bei der Mai­berechtigte Intereffe des Gläubigers, nicht bioß das Vermögens famtzeichen treten das Wori Vaseline und die Firma in größeren aussperrung 18 764,55 M., die unterstüßung bei Streiks in der Die Vertragsstrafe sei deshalb Buchstaben hervor. Die beklagte deutsche Firma vertreibt eine Gips- und Bementbranche 1143,20 M. Für Sterbeunterstützung auf 6 M. herabgesetzt. Denn durch die Entlassung und die 6 M. Heilsalbe mit der Aufschrift Amerikanisches Baseline Dr. Graf find 12 357,50 M. ausgegeben worden. sei die einmalige Trunkenheit des Klägers, für die die Konven- und Co.". Die Klägerin behauptet, daß damit in ihr Zeichenrecht Die Mitgliederzahl des Zweigvereins ist im Laufe des Jahres tionalstrafe angefeßt jei, genügend gefühnt. Die Beklagte wurde eingegriffen werde, denn in dem ihr geschützten Gesamtzeichen sei bon 8606 auf 9712 gewachsen. Inzwischen ist jedoch ein weiterer berurteilt, an den Kläger   24 M. zu zahlen. das Wort Baseline" als vorherrschender Bestandteil anzusehen, Buwachs festzustellen, so daß jetzt schon 11 800 Mitglieder vorhander so daß alles übrige als unwesentliches Beiwerk bahinter zurüdtrete, find. Das Landgericht Berlin   hat diese Auffassung der Klägerin Nach der Berichterstattung gab der Vorsitzende Hanke be berneint und die Klage abgewiesen. Das Kammergericht zu Berlin   fannt, daß der 1. Mai wie alljährlich auch durch eine Vormittage­erkannte auf Zurüdweisung der Berufung. Auch das Kammer. berfammlung gefeiert wird, die in der Bodbrauerei am Tempels gericht verneint die Schußfähigkeit des Wortes Vaseline. Es komme befer Berg stattfindet. Sodann wurde das Ergebnis der Vorstands darauf an, ob dieses Wort überhaupt die Fähigkeit befiße, die wahlen bekanntgegeben, nachdem die Versammlung beschlossen damit gekennzeichneten Waren von den Waren anderer Gewerbe- batte, daß die einfache Mehrheit entscheidend sein soll. In den treibender zu unterscheiden. Wenn das Wort Vaseline auch früher Zweigvereinsvorstand sind wieder gewählt als: 1. Vorsitzender eine Herkunftsbezeichnung bedeutet habe, so tomme für Deutsch  - Ctto ante, als 2. Heinrich Me fe, als 1. Staffierer Warten­land, den Ort der angeblichen Verlegung des Zeichens, in Befracht, berg, als 2. 2ehmann Charlottenburg  , als Schriftführer Al­daß sich hier ein Wandel dahin vollzogen habe, daß das Wort bert Wulf, als Beisitzer Stegemann. Zu Revisoren find Baseline" seine Bedeutung als Herkunftsbezeichnung vollständig Graul, Lehmann Friedenau und höns gewählt, in die eingebüßt hat. In Deutschland   verstehe man unter Baseline den Beschwerdekommission: Doose, Guse, Hempel, matussed Warennamen für ein aus Petroleumrüdständen als falbenartiges und Franz Schulz. Ferner beschloß die Versammlung auf Ane Produkt hergestelltes Linderungs- und Heilmitte!". Diese Auftrag der Bertretersizung einstimmig: faffung vertritt auch das kaiserliche Patentamt. Wenn aber das Wort Baseline in dem Gesamtzeichen der Klägerin feine unter­scheidende Kraft eingebüßt hat, so ist es zum freien Warennamen geworden, für den die Klägerin einen Schutzanspruch nicht mehr geltend machen kann.

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Abgelehnter Eingriff in die Selbstverwaltung. The Entschädigung der Vorstandsmitglieder von Strantentassen für erwachsenden Zeitverlust und entgehenden Arbeitsverdienst betrifft eine dieser Tage ergangene Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts  , durch die unter Aufhebung eines Be­schlusses und eines Urteils der Vorinstanz die Genehmigung zu schlusses und eines Urteils der Vorinstanz die Genehmigung zu einer Statutenänderung erteilt wurde. Die Ortstrantentaffe für Borhagen- Rummelsburg hatte ihrem§ 41 folgende neue Fassung gegeben: Die Mitglieder des Voritandes verwalten ihr mit als Ehrenomt. Für den durch Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte ihnen erwachsenden Beitverlust und entgehenden Arbeitsverdienst erhalten sie jedoch für jede Sigung, an welcher sie teilnehmen, eine Entschädigung von 60 Bf. für die Stunde. Dieselbe Entschädigung erhalten diejenigen Staffenbeamten, welche an den betreffenden Sizungen teilzunehmen haben." Der Bezirksausschuß versagte die Genehmigung für diese Bestimmung und blieb auch in seinem späteren Urteil bei diesem Beschlusse, nachdem er sich auf Antrag der Kaffe in mündlicher Verhandlung mit der Sache befagt hatte. Der Bezirksausschuß führte u. a. aus: Die Höhe der für erwach­senden Zeitverlust und entgehenden Arbeisverdienst in Aussicht genommenen Entschädigung würde nicht im Verhältnis mit den tatsächlichen örtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der zu Rassenborstandsmitglieder wählbaren Kassenmitglieder und zu dem Umfange der Kassengeschäfte stehen, sondern zu hoch sein. Nament lich wenn man berücksichtige, daß die Kasse Angehörige der ver- lers und Buchdruckereibesizers Georg Hartmann gegen das Urteil Das Reichsgericht verwarf die Revision des Verlagsbuchhänd­schiedensten Berufe in sich bereinige, deren durchschnittliche Tage- des hiesigen Landgerichts vom 3. November v. J. Bekanntlich war löhne zum Teil niedrig seien, und daß die Sizungen in die arbeits- 5. zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, weil er dem russischen freie Zeit verlegt werden könnten. Daß der Vorstand der klagenden Arzt Dr. Libliowski eine Ohrfeige verabreicht hatte, deren Wirkung Kaffe meist nur aus Angehörigen der ersten Klasse der Kassenmit- voraussichtlich dauerndes Siechtum des Geschlagenen ist. glieder mit den höchsten Löhnen bestehe, könne hieran nichts ändern. Durch die neue Saffung des§ 41 würde ferner den Kassenbeamten, die an den Sizungen teilnehmen, neben ihrer Besoldung eine be­sondere Entschädigung zugestanden. Das dürfte doch auch nur bann zulässig sein, wenn die Situngen außerhalb der Dienststunden der Beamten fielen.

Das Oberverwaltungsgericht hob dies Urteil auf und geneh­migte die fragliche Statutenänderung mit folgender Begründung: Zu prüfen war, ob die Statutenänderung gegen die gefeßlichen Bestimmungen verstieß. Eine solche, durch das Gesetz zugelassene Entschädigung für erwachsenden Zeitverlust und entgehenden Ar­beitsverdienst fönne nun nach Meinung des Senats auch pauscha liter festgestellt werden, also ohne daß zu berechnen sei, was jeder im Einzelfalle verliere. Die Feststellung des angemesinen Sages müffe natürlich eine solche sein, daß nicht der Charakter einer Entschädigung verloren gehe und der Satz nicht etwa den Charakter einer Besoldung annehme. Das allein hätte der Vorderrichter prüfen dürfen und nicht, ob der Satz aus Zwedmäßigkeitsgründen zu hoch sei. Somit sei die Vorentscheidung aufzuheben. Bei freier Beurteilung habe nun der Senat nicht annehmen können, daß die Entschädigung von 60 Pf. pro Stunde den Charatter einer Ent­vielleicht 10 oder 20 Pf. zu hoch sei, darauf komme es nicht an. Jedenfalls halte sie sich in Grenzen, daß sie nicht den Charakter als Entschädigung verliere. Wenn der Bezirksausschuß noch die Entschädigung der Kassenbeamten erwähne, so sei das eine Frage, die der Aufsichtsbehörde entzogen sei. Wie die Kassen ihre Be­amten im Gehalt usw. stellen wollen, das sei an sich ihre Sache und fönne nur nach der Richtung geprüft werden, ob die Bezüge so hoch seien, daß sie den Charakter der notwendigen Verwaltungs­tosten verlieren würden. Im übrigen fei die Selbstverwaltung in der Beziehung anerkannt.

Das Reichsgericht hat nunmehr die von der Klägerin gegen das Urteil des Kammergerichts eingelegte Revision zurückgewiesen und damit das Wort Vaseline als freien Warennamen bestätigt. Die verhängnisvolle Ohrfeige.

Verfammlungen.

Alle noch restierenden Streitbeiträge aus der Lohnbewegung des Jahres 1907 müssen bis zum 3. April d. J. bezahlt werden. Mitglieder, die diesem Beschluß nicht nachkommen, werden mit ihrer Zugehörigkeit zur Organisation bis zum 1. November 1907 zurüdgesetzt. Dieser Beschluß gilt für alle Mitglieder des 8meig vereins Berlin   und anderer Zweigvereine, die an der Berliner  Lohnbewegung des Jahres 1907 beteiligt waren.

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Amtlicher Marktbericht der städtischen Marttballen Direktion über den Großhandel in den Zentral- Marftballen. Marktlage: Fleisch: Bufubr genügend, Geschäft flan, Breile unverändert. Wild  : Zufuhr sehr lebhaft, Preise gut. inapp, Geichäft ruhig, Preiſe feft. Geflügel: Bufuhr reichlich, Geschäft Fische: Zufuhr etwas reichlicher, Geschäft rege, Breise im allgemeinen befriedigend. Butter und Käse: Geschäft Gemüse, Ohn und Südfrüate: ruhig, Breile unverändert. Bufubr genügend, Geschäft ziemlich rege, Preise für Blumenkohl anziehend,

fonft wenig verändert

Deutscher   Metallarheiter- Verband.

Arbeitsnachweis:

Verwaltungsstelle Berlin  . Hauptbureau: Charitéstraße 3. Hof III. Amt 3, 1987.

Hof I. Amt 3, 1289. Donnerstag, den 24. März 1910, abends 6 Uhr:

Versammlung der Metalldrücker

im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15, Saal 1. Zages Drdnung:

1. Branchenangelegenheiten. 2. Disfuffion. 3. Verschiedenes. Donnerstag, den 24. März 1910, abends 8%, thr:

Versammlung

ſchädigung bermissen lasse. Er halte fie für angemessen. Ob sie follen, obwohl seinerzeit die Generalversammlung des weigerder Gold- und Silberarbeiter

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Der Zweigverein Berlin   des Maurerverbandes hielt am Freitag im großen Saale der Arminhallen seine Generalversammlung ab. Auf der Tagesordnung stand als 1. Punkt der Bericht vom 11. Verbandstag. Der erste Referent eller gab eine Ueber­sicht über die wichtigsten Punkte der Verhandlungen wie über die Beschlüsse, die der Maurerverbandstag in Leipzig   gefaßt hat und von denen ja der über die Verschmelzung mit dem Bauhilfearbeiter­verband ganz besondere Aufmerksamkeit verdient. Sodann berichtete Seidemann über den gemeinsamen Verbandstag der Maurer und Bauhilfsarbeiter, der die beschlossene Verschmelzung in die Wege leitete und über das Statut der gemeinsamen Organisation beriet und beschloß. Die Diskussion über die Berichte ergab, daß die Versammlung im allgemeinen mit den Beschlüssen des Ver­bandstages einverstanden war. Jedoch wandten sich die meisten Diskussionsredner sehr scharf dagegen, daß ein Berliner   Delegierter sich auf dem Verbandstag dafür ins Zeug legte, daß die Rund­schauartikel Calwers auch noch weiterhin im Grundstein" erscheinen eins fich in einer Reſolution dagegen ausgesprochen hatte. Der zweite Puntt der Tagesordnung war der Geschäfts. und Kassenbericht über das Jahr 1909, der den Mit­gliedern in einer 62 Seiten starken Broschüre gebrudt vorliegt. Ueber die Bautätigkeit im verflossenen Jahre sagt der Bericht, daß es mit ihr nicht wesentlich besser bestellt war, als 1908. Eine gute Uebersicht über die Lage des Arbeitsmarktes im Baugewerbe Groß­Berlins bietet die Arbeitslosenzählung, die der Zweigverein im Jahre 1909 gegen Ende jeden Monats vorgenommen hat. Ueber die Ergebnisse dieser Bählungen gibt eine große Tabelle Auskunft. Wir entnehmen daraus, daß Ende Januar von den befragten Mitglie­dern 68,84 Proz. ohne Arbeit waren, Ende Februar 60,53, Ende ist immer noch nicht beendigt. Neuerdings wird von den Gegnern März 27,61 Proz. In den drei folgenden Monaten ging die Zahl der Kasse die Tattit befolgt, die neuen Kaffenärzte in der öffent. der Arbeitslosen weiter zurück, so daß fie Ende Juni nur noch lichen Meinung, wo immer sich eine halbwegs passende Gelegenheit bie ihren Söhepunkt mit 34,08 Proz. im November erreichte. Am 11,82 Proz. ausmachte. Dann trat wieder eine Steigerung ein, bietet, herabzusehen. Die neuen Aerzte, die feineswegs einen leichten Stand haben, werden auf Schritt und Tritt beobachtet. 24. Dezember waren 23,05 Broz. arbeitslos. Geradezu rührenb" ist es, wie manche Personen gerade jest um 4 Die Achtzehnerkommission hat im Laufe des Jahres das Wohlbefinden und die ärztliche Behandlung ber Staffenmit. Sigungen abgehalten. Sie beschäftigte sich in ihrer lebten Sibung glieder besorgt find. Während früher die begründeten Beschwerden mit der Frage der Tarifverlängerung. Welche Stellung die Unter der Kaffenmitglieder einfach zu den Atten gelegt wurden, fucht man nehmer dabei einnahmen, ist ja bereits bekannt. Der Geschäfts. jetzt bei Kleinigkeiten den Schutz der Aufsichtsbehörde nach. bericht fagt mit vollem Recht: Anderfeits aber hat diese Stampfesweise nicht wenig dazu bei getragen, die Einigkeit zwischen Fabrikanten und Stassenmitgliedern zu befestigen, so daß diese fest entschlossen sind, unbekümmert um die freiwillig aufzubringenden Kosten, den Streit siegreich zu Ende zu führen. Der Aerzteverband hat bisher alle Aufwendungen in diefer Sache vergebens gemacht. Ein fiebenter Staffenarzt tritt in den nächsten Tagen feine Stelle an. Der fürglich losgekaufte Arzt

Der Bocholter Aerztekrieg

erhielt übrigens nicht 4200 M., sondern, wie verlautet, 42000; Nur weiter so, der Leipziger Aerzteverband wird sichs wohl

Teisten fönnen.

Gerichts- Zeitung.

Folgen des Wohnungselends entrollte eine gestern vor der 2. Straffammer des Landgerichts II geführte Verhandlung. Angeklagt wegen Sittlichkeitsverbrechens

Beobachtet man die Dinge aber schärfer, die sich im Lager der Unternehmer abspielen, berfolgt man ihre Zeitungen, ihre immer schärfere Betonung der Notwendigkeit von Arbeitsnach weisen, die einseitig nach ihren Wünschen eingerichtet werden, die Bemühungen zur Organisierung der Materiallieferanten in ihrer Organisation, dann merkt man, daß es die Ruhe vor dem Sturm ift."

Die Maifeier führte im verflossenen Jahre wiederum zu einer Aussperrung, die allerdings nicht sehr umfangreich war. Si verursachte bem 8weigverein eine Unterſtügungsausgabe von 7504,45 W. Die Agitation zur Gewinnung neuer Mitglieder und zu weiterer Ausbreitung der gewerkschaftlichen Grundsätze ist sehr feit der Organisationsleitung wurde auf den Arbeitsplähen sweds

Beseitigung von Mißständen, Regelung von Streitigkeiten mit dem Unternehmer sowie zur Untersuchung von Maßregelungen in 239 Fällen in Anspruch genommen. Bautenkontrollen wurden im Be richtsjahre drei ausgeführt, die zur Feststellung der Wirtschafts.

im Dresdener Garten", Dresdener Straße 45. Zages Ordnung:

1. Vortrag des Genossen Weiß über: Die Arbeiter und das moderne Kunstgewerbe." 2. Verbandsangelegenheiten. 3. Verschiedenes. Zahlreichen Besuch erwartet Die Ortsverwaltung.

Der Feiertage wegen bleibt das Bureau an folgenden Tagen gefchloffen:

Freitag, den 25. März, den ganzen Tag. Sonnabend, den 26. März, nachmittags. Montag, den 28. März, den ganzen Tag. Dienstag, den 29. März, nachmittags.

Achtung! Arbeitsnachweis. Achtung!

Sonnabend, den 26. März, bleibt der Arbeitsnachweis wegen Renovierung gefchloffen.

Donnerstag, den 31. März, bleibt die Kasse im Arbeits. nachweis wegen Quartalschluß den ganzen Tag gefchloffen. 113/10 Die Ortsverwaltung.

Deutscher Holzarbeiter- Verband.

Vorstellung statt. Am 1. Osterfeiertag findet eine Urania­

Eröffnung nachmittag um 4 hr. Die Vorstellung be­ginnt pünktlich um 5 Uhr. Im Firnenglanz des Ober- Engadin  . Orts- Krankenkasse

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3. A.: Die Verwaltung.

im Sinne des§ 176,3 St.-G.-B. war der Zementarbeiter Ernesto lage im Berufe dienten. Der Geschäftsbericht gibt über die Re der Zigarrenmacher, Zigaretten- Orts- Krankenkasse

macher, Zigarrensortierer

ber Graveure etc. zu Berlin  . Am Montag, den 11. April 1910, Donnerstag, b. 31. März 1910, abends 7 Uhr, findet im Gewert abends 8 Uhr, im Restaurant Hahn, fchaftshanje, Berlin  , Engelufer 15 Lintenstr. 73: ( Saal 1), die General- Versammlung Ordentl. General- Versammlung der Arbeitgeber u. Arbeitnehmer. statt. Tagesordnung:

1. Borlegung des Jahresberichts.

Delpiccolo, während sich die Arbeiterfrau Bikniewska wegen schwerer fultate in mehreren Tabellen genaue Auskunft. Es folgen dann Stuppelei zu verantworten hatte. Die Angeklagte Bitniewska hatte die Berichte der einzelnen Sektionen, der Puzzer, der Gips. und in der Hagelsbergerstraße eine aus Stube und Küche bestehende Bementbranche, der Fliesenleger, die bekanntlich mit den Unter- und deren gewerbliche Hilfsarbeiter Wohnung inne. In der Küche schlief sie mit ihrer jest 12jährigen nehmern einen neben Tarifvertrag abschlossen, der Backofenmaurer, Tochter in einer Feldbettstelle, während in der einfenstrigen Stube die ebenfalls eine Tarifbewegung durchmachten, und der Kunststein­vier italienische Arbeiter, darunter der Angeklagte, in zwei Betten verseker, bei denen sich, obwohl ein Tarifvertrag nicht besteht, be fchliefen. Wie in der Verhandlung festgestellt wurde, hatten der stimmte Lohn- und Arbeitsbedingungen Geltung verschafft haben. Angeflagte und ein anderer inzwischen flüchtig gewordener Rechtsschutz bei Lohnklagen gewährte der Zweigberein feinen italienischer Arbeiter häufig anstelle der Mutter in der Feldbett Mitgliedern in 29 Fällen. 5 dieser Klagen wurden abgewiesen, stelle in der Küche geschlafen, während die Angeklagte ihre Lager- 11 hatten vollen Erfolg vor Gericht, jedoch tamen die Arbeitnehmer stätte in der Stube aufschlug. Sie duldete, daß hauptsächlich der in dreien dieser Fälle gleichwohl nicht zu ihrem Geld, weil die Angeflagte Delpiccolo zu ihrer 12jährigen Tochter in Beziehungen Zwangsvollstreckung fruchtlos ausfiel. In drei Fällen wurde ein trat, die zur Folge hatten, daß das Mädchen sich trotz ihrer Jugend Vergleich geschlossen; 7 Klagen schweben noch und in drei Fällen eines gefährlichen ghnäkologischen Eingriffs unterziehen mußte. wurde im Interesse der Arbeitnehmer bei Konkursen auf die vor. -Der Staatsanwalt beantragte mit Rüdsicht auf die ungeheure handene Masse Beschlag gelegt. Rechtsschuß in Straffachen ge fittliche und moralische Berworfenheit der Angeklagten gegen die währte die Organisation in 7 Fällen, woran 11 Mitglieder beteiligt Frau P. 1 Jahr Zuchthaus und gegen D. 9 Monate Gefängnis. waren. Ein Fall datierte aus dem Jahre 1906. Die Polizei Für Delpiccolo machte Rechtsanwalt Staats geltend, daß in dessen brauchte so lange, um einen Zeugen aufzuspüren. Die Anklage, Heimat Italien   ganz andere Anschauungen herrschen, da dort viel- die auf Körperverlegung und Beleidigung lautete, endete mit einer fach ſchon 12jährige Mädchen heiraten. Das Gericht erkannte dies Verurteilung zu 30 M. Geldstrafe. Eine Anklage wegen Vergehen auch an und verhängte gegen D. die niedrigste gefeßlich zulässige gegen§ 158 der Gewerbeordnung schwebt noch. Die erledigten An­Strafe von 6 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von einem Hagen   haben im ganzen mit Berurteilung zu zwei Wochen Ge­Monat der Untersuchungshaft. Gegen die Frau P. lautete das fängnis und 96 M. Geldstrafe, sowie in zwei Fällen mit vei Urteil auf 1 Jahr 3 Monate Gefängnis. sprechung der Angeklagten geendet. Die Wirkungen des Bau­

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Tagesordnung: 1. Geschäftliches. 2. Neuwahl eincs 2. Bericht der Revisionsfommission. Borstandsmitgliedes( Arbeitnehmer). 3. Bericht über den 2. Nachtrag zum 3. Jahresbericht 1909. 4. Bericht der Statut, fomie über dessen weitere Revisoren. 5. Berschiedenes. Genehmigung. Bollzähliges Erscheinen der Dele versammlung haben Zutritt. Ein Nur Delegierte sur Generalgierten erwartet Der Vorstand. labungstarte legitimiert. 13305

Der Vorstand.

Reinickendorf  , Reinickendorf  , Schweizer- Viertel, im neuen Zentrum, in nächster Nähe des Schillerparts und des Schäferfees vorzüglich gelegene billige 3, 2- und 1-3immerwohnungen im Border- oder Gartenhause, mit auch ohne Bad, Ballon usw. sofort vermietbar in den Neubauten der Schiller  Promenade, Brienzer Straße, Rütli- Straße, Holländer- und Thuner Straße