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besucht war, beschloß einstimmig die Gründung einer Ge- nossenfchoktsdruckerei zwecks Herausgabe eines eigenen Partei blatteö in der Hinterpfalz. Die eingesetzte Kommission hat sofort die notwendigen Borarbeite» in Angriff zu nehmen._ Wechsel in der Chefredaktion desPeuple  ". Brüssel  , 24. März. In seiner letzten Sitzung hatte sich der Generalrat der belgischen Sozialdemokratie mit der Neubesetzung der Chefrcdakrion des.Peuple" zu befassen. Der bisherige Chef- redakteur Genosse De Braucks re bat, nämlich gemätz seiner am letzten Parteitag abgegebenen Erklärung, das; diese Stelle von einem Genossen verwaltet werden müsse, der in den gegenwärtigen Fragen der Parteitaktik die Meinung der Majorität vertritt, sein Amt niedergelegt. Wie erinnerlich hat De Brouckere auf dem Parteitag die Meinung der Minorität vertreten, die sowohl die Blockpolitik wie den MinisterialiSmuS verwirft. Nach der Annahme der Resolution Vandervelde   hat dann De Broucköre auf dem Partei- tag seine Demission angekündigt und auf ihr bestanden. Nachdem dem scheidenden Chefredakteur, unter dessen Leitung sich das Partei- Elatt sehr günstig entwickelt hat, der Tank und das Vertrauen der Partei ausgesprochen wurde, wurde zum neuen Leiter des Zentral- organö der Abgeordnete von Huy-Warcmme, Joseph WanterS ernannt, der bisher die leitende Stellung in der Genossenschaft»La Justice* innehalte. pollzelUches, Gmchttichca ulw. Pressprozessc. In der»Altenburger VolkSzeitung' erschien am 28. Februar v. I. ein Artikel, der sich mit den Zuständen in der Knopfindustrie deS altenburgischen Städtchens Schmölln  beslbästigte. Die Kritik, die an den Verhältnissen geübt wurde, er- regte dermaßen den Zorn der Knopsindustriellen, daß sich 33 zu- sammentaten und wider den verantwortlitben Redakteur der.Alten- burger VolkSzeitung", Genossen Dikreiter, BeleidigungS- klage anstrengten. Um ober vor Gericht einer eingehenden Er- örterung der Arbeitsverhältnisse und Zustände in der Schmöllner  Knopfindustric aus dem Wege zn gehen, ignorierten die Herren die krassen Schilderungen der Fabrikverhältnisse und klammerten stch an Nebensächlichkeiten. So fühlten sich die Herren z. B. durch die Bezeichnung.skandalöse Zustände* aus das schwerste beleidigt, wehrten sich aber mit Händen und Füßen dagegen, daß der Wahrheitsbeweis von dem Angeklagten angetreten werde weil sie sich nur formell beleidigt fühlten. Einen Bcrgleichsvorschlag, nach dem erklärt werden sollte, daß die in demVolkszeitungS*-Ärtikel «ilhaltenen Schilderungen der Verhältnisse in der Schmöllner   Knopf- industrie übertrieben seien man wagte es nicht, sie als ganz und gar unzutreffend zu bezeichnen lehnte Genosse Dikreiter ab. Das Urteil des Schöffengerichts zu Schmölln   lautete auf eine Geldstrafe von 50Mark. Wegen eines ähnlichen.Verbrechens" hatte sich der gleiche Sünder am Tage zuvor vor dem Altenburger Schöffen- (I e r i ch t zu verantworten gehabt. Kläger   war hier der herz»glich ächsische Kammerherr und Rittergutsbesitzer v. Blödau auf Ehrenberg   bei Altenburg  . Dieser Herr, ein ganz extremer Agrarier und Führer des Bundes der Landwirte im Herzogtum Altenburg  , der als Reichstagsabgeordneter für Altenburg   svon 1898 bis>9V3) gegen den Wucherzolltarif stimmte, weil ihm die Agrar- fchutzzölle nicht hoch genug waren fühlte sich beleidigt durch einen Artikel, der sich mit der Kinderarbeit auf seinem Gute be- schäfligte. Es war in dem Artikel gesagt worden, daß auf dem Gute des Klägers Kinder an Stellen beschäftigt werden, wo vor einigen zehn Jahren Frauen beschästigt worden seien, und daß den Kindern nur SO Pf. als Tagelohn bezahlt werde. Durch das Zeugnis des Gutsinspektors deS Klägers wurde erwiesen, daß zu der Zeil  , als er auf den. Gute in Stellung trat, mehr Frauen beschäftigt worden seien. als heute. Weil die Frauen aber mehr Lohn und kürzere Arbeitszeit verlangten, wurden dann mehr Kinder beschäftigt. Im Tagelohn bekommen die Kinder für eine von früh S llbr bis abends 7 Uhr dauernde Arbeitszeit während d e r E r n t e 1 M. pro Tag. Unterbrochen wird die Arbeitszeit durch zwei Pausen vormittags und nachmittags von je einer halben Stunde und einer Mittagspause von zwei Stunden. Während der Kartoffelernte lesen die Kinder Kartoffeln im Akkord. Nach dem Zeugnis des Gutsinspektors verdienten sie dapn, wenn sie tüchtig an die Arbeit gingen, bis zu 1.20 M. Der T a g e l o h n betrug in dieser Zeit S0 Pfennige. Weil nun, n der Erntezeit das sind mnd vier Wochen der Kläger  den Kindern l M. für eine neunstündige Arbeitszeit bezahlte und nicht wie in dem Artikel ganz allgemein behauptet worden war 60 Ps. und weil daS Gericht aus der ganzen Fassung des Artikels die Ab- ficht der Beleidigung glaubte herauslesen zu tonnen, wurde Genosse Dikreiter zu einer Geldstrafe von 100 M. verurteilt. Der Vertreter des Klägers wollte den.Verbrecher' unter allen Umständen auf eine längere Zeit ins Gefängnis gesteckt wissen. Genosse Blumtritt von der.OberfränkischenBolkS» zeit u n g* in Hof wurde wegen Beleidigung des zweiten Bor- fitzenden des liberalen Arbeitervereins und eineS früheren Sozial- demokraten zu 25 und S0 M. Geldstrafe verurteilt. Soziales« Ein schlechtes ArVeitSordnungSmuster einer Gewerbelnspektioa Ihat dem Sthneidervcrband, und auch den Arbeitgebern, namentlich m der Kostümbranche, unnötige Scherereien verursacht. Die Ge- kleines Feuilleton. Die Chemie der Flora. In der Bodepartei, in die nach der vs« WnndernSwert sauberen Analyse deS Chemikers Dr. Pinkus blasser Schrecken gefahren war, regt sich noch eine schwache Osterhoffnung. Herr PinkuS hat bekanntlich nachgewiesen, daß das Flora- wie das LucaSwachs Walrat sSperm.osti) enthalte. Seine Angabe, daß Aatrat erst seit dem 18. Jahrhundert Verwendung finde, wurde indes durch ?jitate aus Shakespeare  , Konrad Geßner   und anderen Schrift- tellern bestritten. Freudestrahlend nahm die Bodepresse, die bis dahin die auch als rein chemische Leistung bedeutsame Analyse verschwiegen hatte, Notiz davon. Indes die Weisheit des Herren ist zum teil reine ortweisheit. Svermäceti bezeichnet nämlich ursprünglich etwas ganz WandereS als Walrat, nämlich Ambra, ein Exkrement deS Pottwales, das aus dem Meereswasser schwimmend gefunden wird und seit etwa 800 als Heilmittel im Gebrauch ist. Jndeß scheint auch daS heute«IS Walrat bezeichnete Fett schon um 1200 bekannt gewesen zu sein. Denn nach Konrad GeßnerS Fischbuch von 1568 hat eS Albertus Magnus   bereits von der Ambra unterschieden. also die Möglichkeit, daß Leonardo Walrat gekannt hat, ist zuzu- geben. Ob er eS aber zu Wachsbüsten verwendet haben würde? Noch 1660 kostete 1 Pfund Walrat 3036 Reichstaler, nach heutigem Geldwert mindestens 300 M., und 1 Pfund Bienenwachs 1ch0 M. Da Herr Bode zu Leonardos Lebzeiten noch nicht existierie(um 180 000 M. für die Flora zu bezahlen, so würde Leonard« sich ge- Slütet haben, Walrat zu verwenden. Erst nach 1700 wurde Walrat o billig, daß man eS technisch verwenden konnte und seit dem 18. Jahrhundert wird denn auch Walrat zu Kerzen gebraucht. DieS Resultat dieser technologisch-historischen Uebersicht deckt sich wunderbar mit der Angabe von Lucas Sohn, daß sein Vatsr Kerzen- siumpse für seine WachSarbeiten auflaufte und verwendete. Wenn da« Kaiser-Friedrich-Mufeum zur Erforschung der Wahrheit hätte beitragen wollen, so hätte sein eigener Chemiker schließlich ja wohl auch das Walrat in dem Wachs feststellen können. Sowohl von englischer Seite(Bell) wie in«»Vorwärts' war darauf hingewiesen, welche Zusätze zun, Wachs in der Kerzenherstellung um 1L40 tbltch waren. Hätten wir Wachs von der Flora zur Ber- tverbeinspektisn Verlitt 81V. forderte dieser Tage die Arbeitgeber ihres Bezirkes auf, eine Arbeitsordnung einzuführen und sandte zugleich als Muster eine Arbeitsordnung zu. Diese entsprach zwar den gesetzlichen Bestimmungen, aber stimmt keineswegs mit dem geltenden Tarifvertrag überein. So ist z. B. in dieserMuster'- Arbeitsordnung die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden bc» messen, während sie in der Kostümschneiderei wie in verschiedenen anderen Berufen durch Tarifvertrag auf 9 Stunden festgesetzt ist. Dann enthält das Arbeitsordnungsmuster die Bestimmung, Be­schwerden über die Höhe des Lohnes müssen binnen 21 Stunden erhoben werden, während der Tarifvertrag hierfür eine Frist von acht Tagen vorsieht. Roch in anderen Punkten hat die Gewerbe- inspcktion bei Ausarbeitung ihres Musters keinerlei Rücksicht auf die bestehenden Tarifverträge genommen. Sic hat dadurch Ver- wirrung in den Kreisen der Arbeitgeber angerichtet und Anregung zu Verschlechterungen gegeben. In Betrieben, in denen bisher keine Strafbestimmungen bestanden, gab dieses amtliche Arbeits- ordnungSmuster den Arbeitgebern Veranlassung, solche einzuführen, obwohl ein Bedürfnis dazu durchaus nicht vorlag. Die Gewerbe- infpertion SW. hat sich mit ihrem Muster vom grünen Tisch, das den lvirklichen Verhältnissen gegenüber verständnislos ist, wahrlich kein Verdienst erworben. Wollte sie den Arbeitgebern ein Arbeits- ordnungSmuster borlegen, so hätte sie sich zuvor mit den Beteiligten m Verbindung setzen sollen. Die Gcwerbeinspektion SO. hat in ihrem Bestreben, den gesetzlichen Bestimmungen Geltung zu ver- schaffen, einen einfacheren und besseren Weg eingeschlagen. Sie hat die betreffenden Bestimmungen ausgezogen und den Arbeit- gebern zugestellt. Die Arbeitgeber waren darüber nicht in Zweifel, daß es sich hierbei um das Minimum handelt, was die Gesetzgebung verlangt, daß aber im übrigen der Tarifvertrag für die Regelung der Arbeitsbedingungen maßgebend ist. So wurde die Verwirrung vermieden, die die Gewerbeinfpektton in L1V. mit ihrer Arbeits­ordnung angerichtet hat. Uebrigcns könnte sich die Gewerbe- inspektion in anderer Weise verdient machen, nämlich dadurch, daß sie auf Durchführung der Arbeiterschutzgesetze dringt. In einer ganzen Reihe von Betrieben kommt es gegenwärtig fast regelmäßig vor. daß über die gesetzlich zulässige Zeit hinaus gearbeitet wird, und auch in vielen Fällen herrschen in anderer Hinsicht, z. B. rück- sichtlich der Arheitsräume, Verhältnisse, die der Besserung dringend bedürfen._ Versuchte Einengung deS Begriffes Betriebsunfall? In fast allen unfallverficherungspflichtigen Betrieben suchen die Berufsgenossenschaften den Begriff eines Betriebsunfalles einzu- engen. Leider tritt das Reichsversicherungsamt dieser dem Wort. laut und Zweck des Unfallversicherungsgesetzes widersprechenden Tendenz nicht immer entgegen. Nachstehend teilen wir einen Fall mit, in dem das ReichSversicherungSaint dem Gesetz Achtung ver- schaffte. Der Kutscher D. war mit seinein Fuhrwerk auf dem Wege nach dem Betrieb« deS Unternehmers. In der EohliSftraße, nur noch eine kurze Strecke vom Betriebe entfernt, hielt er sein Fuhr- werk an, trat in eine Wirtschaft und ließ sich einen kleinen Imbiß geben. Der Vorgang hatte nur kaum 5 Minuten gewährt. Er trat dann wieder auf die Straße, um zu seinem Wagen zu gelangen, hierbei ist er überfahren worden. Der Unfall hatte eine erhebliche Einbuße der Erwerbslosigkeit zur Folge. D. stellte daher bei der FuHrwerkS-Berufs- genösse nschaft den Antrag auf Rentengcwährung. Er wurde indessen mit seinem Anspruch abgewiesen, weileS sich im vor­liegenden Falle nicht um einen Betriebsunfall handele, sondern um einen Unfall, der den Kläger zu jeder Zeit im alltäglichen Leben treffen konnte. Die Zugehörigkeit zum Betriebe sei gelöst worden, als D. das Fuhrwerk angebalten und die Wirtschaft betreten habe. DaS Betreten der Wirtschaft sei indes im eigenen Jtttereff« erfolgt. Auch in der Berufungsinstanz wurde 31- b g e- wiesen. Gegen das Urteil des Schiedsgerichts löffte beim Reichsversicherungsamt ein.-'»ftgn«!______ Der erkennende Senat(I) des ReichSversichrrungSom»» g«b dem Rekurse des Verletzten statt und verurteilt« die Fuhrwerks- berufSgenossenschast zur Zahlung der Unfallrente. In den Gründen wurde ausgeführt; Der Eintritt in die Wirtschaft hat zumal eS sich nur um eintn sehr kurzen Zeitraum handelt die Betriebs- Zugehörigkeit deS D. nicht aufgehoben. Außerdem ist die ganze Straße als den Betriebszwecken dienend anzusehen. Es liegt somit ein Betriebsunfall vor._ Betriebsunfall eines Droschkenkotschers. Der Droschkenkutscher Z. hielt an einem Novemberabend 1903 mit seiner Droschke auf dem Halteplatz Bellevuestraße. In der 12. Stunde sah er. daß seine Uhr nicht stimmte. Da er die Taze um 12 Uhr umschalten mußte, fragte er seine 5wmevaden, wie spät es sein könnte. Da er auch von diesen keine genaue Auskunft er- hielt, begab er sich in die gegenüber gelegene Wirtschaft. Beim Eintritt in die Wirtschaft fragte er die Wirtin, ob die Uhr im Lokal richtig gehe. Er ließ sich dann ein Glas Bier geben, trank dasselbe, bezahlte und ging wieder heraus. Auf dem schlüpfrigen t ahrdamm glitt Z. aus, kam zu Fall und brach das Bein. Nach bschluß des Heilverfahrens stellte Z. bei der Fuhrwerksberufs- genossenschaft den Antrag auf Rente. Er wurde indessen abge. wiesen, da:ein Betriebsunfall nicht vorliegt. Z. habe sich in das Lokal begeben, um seine leiblichen Bedürfnisse zu befriedigen. DaS Einnehmen von Getränken usw. dient indessen nicht dem Betriebs- intereße, sondern dem eigenwirtschaftlichen Interesse des Z. Ein Betriebsunfall könne daher nicht angenommen werden." Der Kläger   legte Berufung beim Schiedsgericht für Arbeitet Versicherung Berlin   ein. Er machte geltend, daß der Gang in das Restaurationslokal nur den Zweck gehabt habe, die genaue Zeit feststellen zu können, da er die Taxe um 12 Uhr umschalten mußte. fsigung gehabt, so hätten wir schon vor etnem Vierteljahre den Nachweis von Walrath geführt. Herr Rathgen hat sich also durch einen Privatchemiker, der im ganzen'/.Gramm FlorawachS zur Verfügung hatte, beschämen lassen. Jetzt kündigt er in der Chemikerzeilung"(Nr. 33) an, daß er nun auch auf die Walfisch. jagd gehen wolle, sowohl bei der Florabüste wie bei allen Wachs- arbeilen. Wir wünschen ihm einen guten Fang I Tbeater. Neues Schauspielhaus. Die Rampe, Schauspiel in vier Akten von Henry de R'o t h s ch i l d. DaS Stück, das vom Theaterleben und der Komödiantencitelkeit handelt, hatte ein paar Akte mit epigrammatisch charakteristischen Wendungen, nicht so hübsch wie BahrS temperamentvolle TheatersatireDie gelbe Nachtigall", doch unterhaltsam genug, indes die hohlen Sentimentalitäten deS Schlußakts verdarben dann zuletzt alles und riefen, trotzdem Frau S o r m a die weibliche Hauptrolle spielte und den banalen Emp- finbungen der Helden etwas vom Zauber ihrer eigenen schlichten, anmutig tiefen Naturwahrheit verlieh, eine vernehmliche Opposition hervor. Der berühmte Darsteller und Theaterdirektor dem diese aristokratische Madame Grandier, sich unter seiner Leitung im Sturmschritt zur genialen Schauspielerin entwickelnd, ihre Letden- schaft weiht, entpuppt sich als ein so nichtiger und roher auf- geblasener Patron, daß ihre Liebe statt zu rühren nur kompro- mittierend wirkt. Erst ein zärtlicher Liebhaber und stolz auf die Talente der von ihm Entdeckten, wird er, so bald ihr rascher Aufstieg seine Erwartungen übertrifft, vom kleinlichsten Neid, der sich in jämmerlich gehässige» Schikanen Luft macht, erfaßt. Ihr rauschender Triumph in einem neuen Schauspiel führt zum Bruch. Sie bettelt kläglich um feine Neigung, und damit nicht tcnug lockt sie ihn unter falschen Vorspiegelungen zu einer irob« in ihr Zimmer und trinkt in einer Szene, die sie mit großer Verve vor ihm aufführt. Gift! Die falsch- Komödianterei. die in dem Stück gezeichnet und gebrandmarki werden soll steckt auch dem Drama selber rn den Knochen. Recht gut war neben der S o r ma auch Herr Christians in der Direktorenrolle und Herr Arndt in der drolligen Episodenfigur eines Impresario. dt. Lustspielhaus. Zwei Premieren auf rinmal. DaS erste Lustspiel: Die aoldensFreiheitbon C. G. Lennox wird von Rudolf Lothar  , dem Uebrrgeschäftigen, in deutscher Die Wirtin deS Lokals müsse übrigens bekunden, daß beim Eintritt in das Lokal die erste Frage war, ob ihre Uhr richtig gehe und er sich kaum einige Minuten im Lokal aufgehalten habe. Das Schiedsgericht trat indessen der Auffassung der Berufs- genossenschaft bei und wies den Z. mit seiner Berufung ob ftejMt das Urteil des Schiedsgerichts legte Z. Rekurs beim Reichsversiche- ruugsamt ein. Ter 16. Senat gelangte zur Verurteilung der Fuhr- werköberufsgenossenschaft. In der Verkündung deS Urteils wurde ausgeführt: Die Umschaltung der Taxe mußte tatsächlich um 12 Uhr geschehen. Der Kläger   hat, da er von seinen Kameraden keine ge- imgende Auskunft über die Zeit erhielt, die Wirtschaft im Betriebs- mteresse aufgesucht. Die Bekundungen der Wirtin lassen er­kennen, daß der Eintritt in die Wirtjckiaft tatsächlich erfolgte, um genaue Auskunft über die Zeit zu erhalten. Unter diesen Um- sräaden handelt eS sich um einen Betriebsunfall und nicht um einen Unfall imeigenwirtschaftlichen" Interesse. Die Berufsgenossen- schast war daher zur Entschädigungspflicht zu verurteilen. Gegen Schikanierung durch Theaterdirektora» entschied in einem Streit zwischen einem Berliner   Theaterdirektor und einer Bühnenkünstlerin die 16. Zivilkammer deS Berliner  Landgerichts l. Die als Klägerin austretende Schauspielerin L. war sofort entlassen worden, weil sie ihrem Direltor vor ver» sammeltem Bühnenpersonal den Vorwurf gemacht hatte, er schika» niere sie. Frl. L. begründete vor Gericht diesen Vorwurf damit, daß sie zwar mit 6000 M. Jahresgage engagiert war. trotzdem aber fast aar nicht bezw. nur in ganz untergeordneten Partien be- schäftigt wurde. Das hätte sie schließlich dermaßen aufgebracht, daß sie sich zu der Aeußerung hinreißen ließ. Nach einer sehr eingehenden Beweisaufnahme �verurteilte das Landgericht den Theaterdirektor dem Antrage gemäß und erklärte mit folgender Begründung die Entlassung sür unbegründet: Die zwischen Direktor und Schauspieler geschlossenen Verträge sind nach Treu und Glauben so auszulegen, daß eine Beschäftigung des Künstlers nach Maßgabe seiner Kenntnisse und Fähigreiten er- folgen muß. Stehen dem Direktor mehrere gleich gute Kräfte zur Verfügung, so darf er nicht einzelne davon von der Beschäftigung zum Teil ausschließen. Der zu den besseren Älrästen zahlende Künstler wird durch geringe oder ganz fortfallende Beschäftigung erheblich geschädigt, weil er leicht die Routine verliert und an künst- lerisckem Ansehen einbüßt. Die Klägerin blieb 300 Tage im Jahre unbeschäftigt. Eine so geringe Beschäftigung, zumal in unter- geordneten Rollen, bei einer Schauspielerin mit 6000 M. Gage ist auffällig. Es ist erklärlich, daß sich die Klägerin zurückgesetzt fühlte und bei ihrem nicht unberechtigten künstlerischen Ehrgeiz an eine Schikane des Direktors glaubte. In Anbetracht dieser Um- stände gab die Aeußerung dem Beklagten keinen tristigen Grund, die Klägerin sofort zu entlassen. Zur Wählerliste der L.-G-O. Nach ß 44 der Landaemeindeordnung ruht die Ausübung des Stimmrechts, wenn das Gemeindemitglied seine Abgaben nicht ent. richtet hat. Das Oberverwaltungsgericht hat in einem von Lichter. felder Genossen angestrengten Prozeß entschieden, daß die Nicht- aufnähme der mit den Abgaben Rückständigen in die Wählerliste dem Gesetz entspricht. ES ist damit daS Oberverwaltungsgericht der Ansicht von Oertel und Jebens gefolgt und hat die Meinung von Genzmer. Kiel   und Spieß als irrig gekennzeichnet, die An- nähme, der Suspendierte müsse mit einem Vermerk über das Ruhen des Stimmrechts in der Liste Aufnahme sinden. Zur Aufnahme in die Liste ist danach erforderlich, daß die mit Steuerzahlung Rück» ständigen während der Auslegung der Listen ihre Steuerschulden bezahlen und Ausnahme in die Liste beantragen ein insbesondere sür Arbeiter auf dem Lande oft unausführbares Verfahren. ©eriebtö- Zeituno. (Siehe auch 4. Beilage.) In der Bruhnfchen ErpressungsaffSre. ist nunmehr die Anklage erhoben worden. Sie richtet sich, wie utt» aus gutunterrichteter Quelle mitgeteilt wird, nicht nur gegen die Verleger Wilhelm und Paul Bruhn, sondern auch noch gegen den Redakteur Dietrich. Die Anklage wirft den Angeklagten 10 Fälle der versuchten und vollendeten Erpressung vor. Die Anklageschrist, die augenblicklich vervielfältigt wird, soll etwa. 60 Seiten umfassen. Geladen werden voraussichtlich zirka 50 Zeugen« darunter die Ver- L** Z 1 S. Q£1 u.'1 Y*. A 0 1 4" f& f teidiger des früheren Redakteurs der, Rechtsanwälte Dr. Werthauer und Dr. eines hiesigen bekannten Warenhauses. Nachtlokals. Nach der Lage der Sache dür erst anfangs Mai stattfinden. Dahsel. die ie der Inhaber Inhaber eines iuptverhandlung m« Vermircbtes.* i i'hh y. Bluttat eines Irrsinnigen. Aus Trier   wirb geknekdet: Der frühere Witt, jetzige Brauereiarbeiter Better durchichintt nachts seinen zwei Kindern mtt einem Rasiermesser den Hals und verletzte sich dann selbst auf gleiche Weise lebensgefährlich. Er ist anscheinend irrsinnig. Seine Frau sollte heute aus dem Krankenhaus entlassen werden. Eine Oelfavrlk niedergebrannt. Einer Meldung aus Marseille  zufolge ist dort eine Oelfabrik. in der 13 000 Meterzentner Oelkerne lagerten, in der vergangenen Nacht niedergebrannt. Der angerichtete Brandschaden übersteigt eine Million Frank. Uebertragung geboten. Ob eS ein Gewinn ist? Neu hinsichtlich des Sujets ist's sicherlich nicht. Darin wird, was ein letzten Grundes sich wirklich in Liebe zugctanes Ehepaar trennt ignd wieder zusammenführt, zum Austrag gebracht. Die Frau verträgt die Beschränkung ihrer Launen und Modenarrheiten nicht: In der goldenen Freiheit" während der schwebenden Ehescheidung macht sie unliebsam« Erfahrungen mit jungen Gecken und alte« greisen. Schluß: die beiden Eheleute kriegen sich wich ganze, wenn auch charmante Spiel kann die Armut an verdecken. Dieser gleicht einer tauben Nuß mit schauo Schalen. Feliciia C e r i g i o l i und Leo P e u k e r t reizend. Zog sich dieser Dreiakter allzu lang hin. so en Rudolf PresbertS Lustspiel: DaS Bersöhnui sowohl durch seine Kürze eS ist glücklicherweise nur akter wie durch die drastische Komik und Schlagfettig..... Handlung, die bloß eine Episode ist. Gegenstand: Der Dramatiker betrügt seinen Freund, den Schauspielkritiker mit dessen Frau; und dieser der gar nicht so ein Trottel ist, als welche-.- er.r» scheint, techtelmechtelt hinwiederum mit der Frau eines andern. Der Dialog ist voller prickelnder Zweideutigkeiten; das Ganze weniger ein Lustspiel als ein dialogisiertes Feuilleton. Hauptsache: es amüsierte nicht bloß die.Freiberger", die zu dieser General. probe zahlreich geladen waren; woran aber sicber auch die flotte Darstellung Anteil Hätz e. st. Notizen. -- Nissens Antwort. Der Verntzends der Deutschen Bühnengenossenichaft, Hermann Nissen, hat die hochnäsig, Ablehnung deS Generalintendanten Hülsen mit einer gebührenden Ertlötimg be- antwottetz Sie lautet:»Herr Graf v. Hülsen-Haeseler veröffantlicht eine Erklärung, daß er die Berufuung in das ünrotariam der .Klara-Ziegler-Stiftung' neben mir ablehne. Das war bei dem rein perlönlichen Standpunkt des Bühnenvereinspräsidenten in t gegenwärtigen Konflikt vorauszusehen. Ich hatte auch da ich iit, die Verwaltung der Stiftung die Berufung des GenossenschastSpräMntm ür wichtiger hielt, als die des Berliner   Generalintendant.'«; die Berufung nur angenommen in der bestimmten BorauSseyimg. daß >er Graf v. Hülsen ablehnen werde. Wenn dieser so propl rea-'ierr, o kommt er nur meinen Wünschen entgegen. Dem provozierei'de» Ton der gräflichen Erklärimg zu folgen, muß ich mir vers