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Märstag.

Wie

In noch viel schärferem Tone, als in dieser Anklage geschehen, furz vorher in dem Geschäft gekauft worden waren. Das| Gottfried Seller. Der hellige Tag. Von Paul Enderling. wiesen die in ihrer Gristenz bedrohten Aerzte die Agitationsmethode Schöffengericht wie auch die Straffammer als Berufungsinstanz Von Detlev v. Liliencron . des 2. V. zurück. Aber selbst Ausdrücke wie: absichtliche Entstellung, famen zu einer Berurteilung des Angeklagten. Beide Gerichte einem alten stirchturm. Von ed. Für unsere Kinder: Frühling. Bon P. Schanz.( Gedicht.)- Auf beabsichtigte Leberrumpelung, Mangel an Tatt, absichtliche Ver- nahmen an, daß der Angeklagte nur insoweit als Kaufmann an­Der verborgene Garten. Von Brand. schleierung von Informationen, heimliches Intrigieren usw. wur- zu sehen ist, als sich seine Tätigkeit auf den Verkauf der von ihm Osterhase. Von Else Belli. Handwerksbursch und Böglein. Von Georg Julius.( Gedicht.) Der den ruhig eingesteckt. Hinaus! Bon M. F.( Gedicht.) geführten Waren beschränkt. Das Abändern der bei ihm gekauften Eulenspiegel in Prag vor den Studenten bestand. Büppchen auf Reisen. Ein Referat des Leipziger Vertrauensmannes wurde, ohne daß waren durch besondere Angestellte sei jedoch als ein Werkstätten- Bon Emma Dölz.( Gedicht.) Widerspruch erfolgte, mit groben Unwahrheiten und Verleum betrieb anzusehen und somit unter die Gewerbeordnung fallend. Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer dungen" bezeichnet. Die Entscheidung focht der Angeklagte durch die Revision an. 10 Pf., durch die Post bezogen beträgt der Abonnementspreis vierteljährlich Das Reichsgericht verwarf die Revision mit folgender Begründung: ohne Bestellgeld 55 Pf. unter Kreuzband 85 Pf. Jahresabonnement Der Vorderrichter habe mit vollem Recht in der Umänderung 2,60 Mart. fertiggekaufter Kleidungsstücke die Ausübung eines neben dem Bom Wahren Jacob" ist soeben die 7. Nummer des 27. Jahrs Handelsgewerbe einhergehenden handwerksmäßigen Betriebes ge- ganges, 16 Seiten start, erschienen. Aus ihrem Inhalt heben wir hervor: sehen. Der Hinweis der Revision, daß es zu den Gepflogenheiten Mißglüdt. Von R. Grosse. Bilder: Das volksfreundliche Zentrum. Von Erich Schilling . im Konfektionshandel gehöre, das Umändern eines Kleidungsstüdes. M. Mramet. Der Stanzler im Zweifel Herr v. Jagom auf dem Striegspfade. Bon

Von dem Abteilungsvorsitzenden des 2. V. wurde seitens der. felben Aerzte eine Ehrenerklärung verlangt mit den Worten: Soll­ten Sie diese Erklärung nicht abgeben, so sehen wir uns zu der Annahme gezh ungen, daß Sie zur Erreichung Ihrer Zwecke,( die durch keine Beschlüsse des Aerztetages oder des 2. W. V. gerecht fertigt sind, jo denselben sogar widersprechen) absichtlich mit un lauteren Mitteln arbeiten. Den Beweis für die Wahrheit dieser Annahme hoffen wir vor den öffentlichen Gerichten bringen zu fönnen, da wir nicht die Absicht haben, Ihre anhaltenden Ver­suche, uns in unserer Stellung zu schädigen und in unserem An­sehen herabzuwürdigen, weiterhin stillschweigend hinzunehmen." Eine Antwort auf diese doch wohl recht deutlichen Säße hat ber Herr Borsigende nicht gegeben. Um Schuh vor weiteren Agitationen der L. Verbändler zu finden, wurde von den betreffenden Aerzten auch das Ehrengericht der zuständigen Aerztekammer angerufen, welches aber die Gine leitung eines Verfahrens ablehnte!! Die wilden Agitationen und Vergewaltigungsversuche des 2. B. können also weiter gehen. Wehe dem Arzt, der sich ihnen widersetzt; er ristiert seine Existenz und muß obendrein noch fürch­ten, an den Pranger gestellt und durch den Schmuk gezogen zu werden.

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Die Ziele des 2. V. waren zweifellos von Haus aus gute, und kein Arzt wird die in den ersten Perioden seiner Tätigkeit bon ihm errungenen Erfolge leugnen wollen.

um es für die Figur der Käuferin passend zu machen, nur als Bon E. Erk. ein Moment des Kaufgeschäftes" zu betrachten, gehe völlig fehl. Die Anschauung der beteiligten Unternehmerkreise tönne nicht entscheiden; maßgebend könne nur die objektive Beschaffenheit der Dienste sein, welche die zu solchen Arbeitsverrichtungen von dem Angeklagten Angestellten zu betätigen haben. Diese Dienstleistungen hätten jedoch mit dem kaufmännischen Teil des Geschäfts gar nichts zu tun. Sie dienen nicht unmittelbar dem Abfake oder Inverkehrbringen, sondern nur dazu, die Ware für den Käufer abnahmefähig zu machen, d. h. erst für den Absah fertigzustellen. Darin sei jedoch ein Teil der Herstellung zu erblicken und die damit beauftragten Personen seien als Gewerbegehilfen an­zusehen, deren Arbeitszeit nach den Bestimmungen der Gewerbe­ordnung zu regeln set.

Milde gegen Dienstherren.

Berständige, von einem Schöffengericht gegen Roheiten er­lassene Urteile halten vor der gelehrten Berufungskammer nicht stand. Das zeigte wieder mal ein von der Hannoverschen Straf­Allmählich aber hat sich die Situation gründlich verändert: tammer gefälltes Urteil. Der Vollmeier Louis Munzel in Hemmen­Der Verband ist denen, die an seiner Macht und seiner finanziellen dorf hatte am 11. Oktober v. J. das Pech, daß ihm ein mit Rüben­Leistungsfähigkeit persönlich interessiert sind, nicht mehr Mittel blättern beladener Wagen im naffen Aderlande festgeriet. Fest­zum Zwed geblieben, sondern Selbstzwed geworden. Alle anderen gefahren hatte ihn der jugendliche Knecht Heine, der augenschein­Rüdsichten werden seitdem ohne weiteres beiseite geschoben, lich sehr beschränkt ist. Bei den Versuchen, den Wagen los­wenn es gilt, die Tyrannei des Verbandes zu befestigen. Ja, zubringen, stand Heine dem Munzel im Wege; im Aerger hierüber wie obiges Beispiel zeigt, soll eventuell selbst das öffentliche Wohl schlug Munzel dem Heine mit der flachen Hand an den Hinter­diesen Machtgelüften zum Opfer gebracht werden. Drohte doch kopf und sagte dabei:" Mach, daß Du wegkommst!" Das Schöffen= der Verband, den fraglichen Badeort, wo jährlich viele Tausende gericht Koppenbrügge verurteilte am 4. Januar d. J. den Munzel von Kranken Heilung suchen, in Verruf zu bringen, wenn die dort wegen dieser Ohrfeige zu 1000 M. Geldstrafe eventuell 100 Tagen praktizierenden Aerzte sich seinen Befehlen nicht beugten. Gefängnis. In der Begründung dieses Urteils wurde unter anderem folgendes wörtlich ausgeführt:

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Solche Auswüchse einer zügellosen Bergewaltigungspolitit fbempeln in der Tat den 2. V. zu einer öffentlichen Gefahr. Und diesem selbst von angesehenen Aerzten als gemeingefährlich bezeichneten Verband will die Reichsversicherungsordnung die Kran­tentassen gebunden ausliefern!

2. Internationaler Kongreß für Gewerbekrankheiten. Vom 10.- 14. September findet in Brüssel der zweite inter­nationale Kongreß für Gewerbekrankheiten statt. Als Beratungs­gegenstände sind in Aussicht genommen: 1. Die Frage der Scheidung bon Gewerbekrankheiten und Gewerbeunfällen. 2. Das ärztliche Rüstzeug der Bergiverke, Fabriken, Werkstätten usw. 3. Gegen­wärtiger Stand des Kampfes gegen die Wurmfrankheit. 4. Auge und Geficht in ihren Beziehungen zu Gewerbekrankheiten. 5. Arbeit in komprimierter Luft. 6. Gewerbliche Vergiftungen. Außer den offiziellen Referaten können zum Kongres Mitteilungen ange meldet werden. Ferner sind Vorträge aus dem ganzen Gebiete der Gewerbefrankheiten zulässig. Drucklegung findet, wie das Arbeits tomitee uns mitteilt, nur statt, wenn die Manuskripte bis zum 31. Mai 1910 beim Organisationsfomitee eingereicht find. Zur Teilnahme ist berechtigt, wer fich für Gewerbefrankheiten interessiert. der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Frank. Anmeldungen sollen bis zum 1. September erfolgen.

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Bei Ges

Graf

Der Kanzler im Zweifel Von R. Grosse. Zur Kritik 1 Friedensstörer. Bon Rudolf Wolf. Schuß für Schuhe leute. Von Rich. Nost. Aus Bayern . Von H. G. Jentsch. Strotus blüte am Bavelstein. Von A. F. Müller. Bilder aus dem glorreichen Stampf der Berliner Schußmannschaft am 6. März. Von M. Vanselow. Einsicht. Bon A. Fiebiger. Zentrumsehrgeiz. Bon R. Gricß. beinirats. Bon P. Thefing. gedanken. Von T. Tegt: Ein schön neu Lied. Von Mar Hoffmann. Wahlrechts. burg, an Wadimir Jwanowitsch Zumpinsky, Spizel in Berlin . Dimitri Difipowitsch Ruppsadom, Spitel in Peters Bosa. Bon P. E. Jagow, wo bist du? Lieber Jacob! Bon Jotthilf Naufe. Der Berliner Polizeipräsident in Nöten. Von Tobias. Der Ruhmestag des Herrn v. Jagom oder: Die Lösung des großen Rätsels. Regierungsferien. Von J. S. Spiritus. Sachs'sches Glagelied. Schlechtes Gewissen. Von H. Fl. Das Schema F. Bon T. Auf dem Kriminalbureau. Polizeiinstruktion in China . Regierungskunst. Bon Balduin. Dftern. Bon Alfred Scholz. Konfirmandenstunde. Bon R. Franz. Und Nationalliberales Wahlrechtstampflied. Bon Tobias. Roeren sprach. Bon Balduin. Usm.

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Witterungsübersicht vom 29. März 1910. morgens 8 libr.

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770 23 766 2 Regen Wetterprognose für Mittwoch, den 30. März 1910. aber veränderlich bei mäßigen nordwestlichen Winden; teine erheblichen Nachts sehr fühl, am Tage wieder etwas wärmer, zeitweise heiter, Niederschläge. Berliner Wetterbureau.

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Sozialdemokratischer Wahlverein für Tempelhof .

Am 28. März verstarb unser. treues Mitglied, Frau

Hedwig Barth

Boruffiaftr. Sa

im Alter von 38 Jahren. Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung findet morgen, mittags 5 Uhr, von der Leichen halle des Tempelhofer Gemeinde­Friedhofes, Germaniastraße, aus statt.

" Dem Angeklagten Munzel sei gelegentlich einer anderen Verurteilung wegen Körperverlegung auf das eindringlichste vom Gericht vorgehalten, wie gemeingefährlich solche Mißhandlung des Dienstgefindes fei, da sie die leider schon bestehende tiefe Kluft zwischen Herrschaft und Gesinde zu vertiefen geeignet sei und so unberechenbaren Schaden nach sich ziehe. Es ist ihm auch bedeutet, daß seine Tat um so verwerflicher sei, als er selbst Schöffe sei und als Richter einen besonders strengen Maßstab an seinem Lebenswandel anlegen müsse, schon im Interesse des Ansehens der Juftig. Der Angeklagte hat diese Vorhaltungen wirkungslos an fich abprallen lassen, hat sie in den Wind geschlagen. Wenige Tage später hat er seinem Jähzorn wieder freie Bahn gelassen, seine and wieder gegen fein Gesinde erhoben. Damit hat er geradezu Gefängnisstrafe wäre daher wohl angezeigt gewesen, unt dem An­das Urteil des Schöffengerichts verhöhnt. Gine exemplarische Thomas, Tischlerei, tr. 79. geklagten den nötigen Ernst der Lage begreiflich zu machen, Lieferant der Konsumgenossenschaft. zumal auch die Art seiner Verteidigung keine Spur von Scham allen diesen für Abmessung einer Gefängnisstrafe sprechenden oder gar Reue über fein unbegreifliches Berhalten zeigte. TroßH.Pfau, Bandagist Gründen glaubte das Gericht auch unter schweren Bedenken noch Berlin Direksenstraße 20 Donnerstag, den 31. März, nach einmal zum letztenmal zu dürfen. Was nun die Höhe der demgemäß festzusetzendenischen Bahnhof Alexanderplat und von einer Freiheitsstrafe absehen Bolizeipräsidium.- VII, 13799. Geldstrafe anlangt, so war von vornherein klar, daß nur eine er­Für Damen Frauen- Bedienung.* hebliche Geldstrafe in Frage kommen konnte. Um den Charakter Lieferant für alle Krankenkassen. Der 7. ordentliche Genossenschaftstag des Zentralverbandes einer wirklichen Strafe zu erhalten, muß für ihn eine Geldstrafe deutscher Konsumvereine findet am 13.- 15. Juni in München statt. mindestens den Betrag von 1000 m. erreichen. Auf der Tagesordnung steht, abgesehen von den Berichten des Vor­Die so straferschwerend erwähnte Verurteilung des Munzel ftandes, des Generalsekretärs und des Ausschusses ein Referat des betraf eine Mißhandlung eines 15jährigen Mädchens. Justizrat Dr. Schünemann Rechtsanwalts Dr. Reinhold Riehn( Altona ) über: Genossenschaft Benzberg betonte vor der Strafkammer, daß diese Verurteilung Spezialarzt für Haut- und Harnleiden, liche Zeit- und Streitfragen, ein Bericht über die Tätigkeit des feines Erachtens völlig zu Unrecht geschehen sei, weil Munzel Tarifamts von Heinrich Lorenz( Hamburg ) und ein Referat von lediglich sein Züchtigungsrecht ausgeübt habe. Es sei bedauerns- Friedrichstr. 203. Ede Schüßenstr. A. v. Elm über: Vereinbarungen zwischen dem Zentralvorstand wert, daß gegen die Verurteilung nicht Berufung eingelegt sei. deutscher Konsumbereine und der Generalfommission der Gewerk- In der Berufungsrechtfertigung gegen die Verurteilung des schaften betreffend: a) Hausindustrie und Heimarbeit, b) den Ver- Munzel zu 1000 M. unterzog der Verteidiger das Urteil des trieb von Strafanstaltserzeugnissen, c) die Anerkennung der Ge- Schöffengerichts Stoppenbrügge einer sehr scharfen Kritit, Gs werkschaften und deren Tarife, d) die genossenschaftlichen Pflichten fei unter allen Umständen wegen des erkannten Strafmaßes eine der harmlosesten der Gewerkschaftsmitglieder, e) die Errichtung von industriellen Ara haltlos. Es handle fich doch nur um beitsgenossenschaften. Körperverlegungen, die überhaupt zur Verfolgung fämen. Das Landgericht Hannover brachte zum Ausdruck, daß es sich im vor­liegenden Fall um eine ganz minimale Sache handle, die mit einer ganz geringen Strafe zu fühnen fei. Es hob das Tausend­markurteil insoweit auf, daß es den Angeklagten am Donnerstag alle Bruchbänder mit elastischen Be­3u 50 M. Geldstrafe verurteilte.

Genossenschaftstag.

Kinderarbeit in Amerika .

Bur Bekämpfung der im wirtschaftlichen Leben der Union eine verhängnisvolle Rolle spielenden Ausbeutung der Jugend besteht ein nationales Rinderarbeit- Komitee, das durch seinen Sekretär Clopper eine Reihe Schriften über diese Frage herausgibt. Die Letzte behandelt die Kinderarbeit in Indiana , einem Staat des näheren Westens, und West- Virginia , einem der nördlichsten Süd­staaten. Die New Yorker Volkszeitung" teilt aus den Fest­stellungen eine Reihe fennzeichnender Tatsachen mit.

Die Ansicht des Justizrats, dem Prügelnden habe ein Züchti­gungsrecht zugestanden, ist ebenso verkehrt, wie die Milderungs­gründe der Strafkammer. Ein Züchtigungsrecht steht dem Dienst­herrn seit dem 1. Januar 1900 nicht mehr zu.( Art. 95 des Ein­führungsgesezes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.) Die Mißhandlung In Indiana ist in Fabriken, Bergwerten, Wäschereien u. a. eines Gefindes ist mit Recht vom Schöffengericht als besonders die Arbeit der Knaben unter 16, der Mädchen unter 18 Jahren auf ahndungsbedürftig erachtet. Wer Menschen schlägt, die in einem 10 Stunden beschränkt. Dagegen ist in einer Reihe nicht ausdrüd- Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehen, handelt feige und roh und lich benannter Industrien, namentlich in der Hausindustrie, teine ist deshalb, insbesondere wenn er Kinder prügelt, höher als andere Beschränkung vorgeschrieben. So wird berichtet, daß namentlich in au bestrafen, die Gleichstehenden gegenüber sich vergessen. Biel. Glasbläsereien ein schlimmer Raubbau an Kindern betrieben wird. Leicht hätten der Juſtiarat und die Straflammerrichter ein minder Ein Schulvorsteher gab 14 Knaben an, die nachts in Schichten von verfümmertes Rechtsgefühl, wenn sie selbst Gesindedienste ver­Koch 4 bis 4% Stunden viermal in der Woche und von Freitag auf richtet hätten. Einer der besten preußischen Juristen Sonnabend 6 bis 7 Stunden arbeiten. Sie sind nervös abgespannt war in seiner Jugend Gänsehirt. So gröblicher Rechtsschnitzer und bleiben in der Schule weit zurück. Defter findet man Stachel- und Gefühlsverirrungen wie seine Hannoverschen Kollegen hätte drahtzäune, zu deren Begründung ein Fabrikleiter anführte, daß er sich wohl nie schuldig gemacht. fie das Entlaufen ermüdeter Knaben verhindern sollen. Wir halten auch einen Aufseher mit einer Bulldogge, so daß die Knaben nicht gut entlaufen können." So im Lande der Menschenrechte".

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Hus der Frauenbewegung.

In West- Virginia werden Knaben von 12, ja von 10 und 8 Jahren in Kohlenbergwerken beim Oeffnen und Schließen der zur Fortschrittliche Volkspartei und Frauenrechte. Ventilation dienenden Türen berivendet: eine nicht anstrengende Arbeit, die aber die Kinder 10 Stunden in der finsteren Tiefe feft- Anschluß an die neue Volkspartei. Bei der Vorstandswahl wurde Dieser Tage vollzog der Freifinnige Verein in Bosen seinen hält und allen Gefahren des Betriebs aussetzt. Sie sind alle mager, pon einem Mitgliede gewünscht, auch eine Frau in den Vorstand zu unentwidelt und bleichfüchtig. Lungenentzündung und Schwind- wählen. Gegen diesen Gedanken wandte sich mit großer Schärfe sucht grassieren furchtbar in ihren Reihen." In beiden Staaten der freifinnige Stadtverordnete Asmus, indem er unter dem Beifall werden Kinder in Fabriken und Bergwerken viermal so häufig als der Anwesenden erklärte:" Die Frau gehört ins Haus!" Der An­Erwachsene durch Betriebsunfälle verstümmelt und getötet! Solche Tatsachen beleuchten die verbrecherische Gleichgültigkeit trag wurde denn auch mit großer Mehrheit abgelehnt. Ob unter dieser oder jener Firma, Philister bleiben sie doch! jener Sorte Auch- Gewerkvereinsbewegung, die um engster Zunfte borteile willen sich mit dem raubgierigsten Kapitalismus verträgt und erst durch die schwersten Schläge allmählich aus seiner feigen und faulen Behaglichkeit aufgescheucht wird.

Gerichts- Zeitung.

Eingegangene Druckschriften.

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Von der Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen ( Stuttgart , Berlag von Baul Singer), ist uns soeben Nr. 18 des 20. Jahr. ganges zugegangen. Sie hat folgenden Inhalt: Ums Frauenwahlrecht. Bon Luise Bieg. Die Wahlreformlüge des Schnapsblods. Von H. B. Zur Wahlrechtsbewegung in Preußen. Von Berta Thalheimer Bur Sind Umänderungen gewerbliche Arbeiten? Frauenkonferenz. I. Von E. Unger. II. Von Elisabeth Schulze. Das Eine für die deutsche Konfektion wichtige Frage, die auch die Rechtsverhältnis zwischen der Mutter und dem ehelichen Kinde. II. Bon hiejigen Gerichte wiederholt beschäftigt hat, ist nunmehr vom Bon a. n. Ernst Oberholzer. Ein Erlebnis aus der Lehrzeit meines Sohnes. zweiten Straffenat des Reichsgerichts in Leipzig endgültig ent- Genoffinnen in Mannheim und Meißen . Aus der Bewegung: Stellungnahme zur Frauenkonferenz der Bon der Agitation. schieden worden. Es handelt sich um die alte Streitfrage, in- Situationsbericht aus Mecklenburg . Politische Rundichau. Bon. H. B. wieweit das Umändern eines gekauften Kleidungsstückes im Be- Gewerkschaftliche Rundschau. Aus der Textilarbeiterbewegung. Bon bj. triebe des Konfektionshandels unter die Bestimmungen der Ge- Der Deutsche Holzarbeiterverband. Bon fk. Notizenteil: Dienstboten werbeordnung fällt. Gegen den Inhaber eines großen Kon- frage. Soziale Gesetzgebung. Frauenstimmrecht. Sozialistische fektionsgeschäfts war von der Gewerbepolizei ein Strafverfahren Frauenbewegung im Ausland. Die Frau in öffentlichen Aemtern. wegen Hebertretung des§ 138 der Reichsgewerbeordnung ein- Fürsorge für Schultinder. Berschiedenes. geleitet worden, weil er in einem Nebenraum seines Geschäfts Bon Otto Erich Hartleben . Für unsere Mütter und Hausfrauen: Moderne Ode. an Sonnabendabenden nach 6 Uhr mehrere weibliche Angestellte Kinder. Bon E. B. W. Ueber unsere Straft. IV. Lejewütige Das Wesen des Krebses. Von Dr. Bettina mit dem Umändern von Kleidungsstüden beschäftigt hatte, die Steininger. Für die Hausfrau.- Feuilleton: Sonnenaufgang. Bon

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