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Engel: Das Tann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Rechts­anwalt Dr. Rosenfeld: Da Sie die Lorfälle vor Einschreiten der Polizei genau beobachtet haben, so können Sie ja am besten beurteilen, ob tatsächlich ein Grund zum Einschreiten der Polizei vorlag? Zeuge Engel: Meiner Meinung nach hat die Polizei nicht de» geringsten Grund zum Einschreiten gehabt. Noch zwei Untergebene Jagows. Uebcr die Borgänge in Treptow   und die Frage, ob es sich dort um friedliche Spaziergänge oder um Demonstrationszüge handelte, sollten noch der vom Staatsanwalt vorgeladene Polizeihauptmann Bernhardt und zwei Gendarmen vernommen werden. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld protestiert gegen diese Berneh» tnung und beantragt event. Vertagung, da drin Angeklagten das BrwciSthema nicht mitgeteilt und die Ladung dieser Zeugen erst vor einem Tage, die des PolizcihauptmannS Bernhardt gar erst in der lehten Nacht bekannt geworden ist, sodaß der Angerlagte nicht in der Lage acivescn sei, sich zu informteren. Das Gericht de- schloß, den Polizeihauptmann Bernhardt nicht zu vernehmen, da- gegen die Oberwachtmeister Heinemann und K e m m N i tz als Zeugen zu hören. Beide bekunden die verschiedensten Vorgänge aus dem Treptower Park, die ihnen die Ucberzeugung beigebracht haben, daß es sich nicht um Gruppen harmloser Spaziergänger handelte, sondern um Masscnansammlungen, die einer allgemein erlassenen Ordre zu folgen schienen. Zcuye Heine mann meinte: Wenn es friedliche Leute ge- Wesen wären, so hätten sie nicht getan, was sie taten; denn meisten- teils wurden wir aiigeulkt. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob die Räumung der Straße gelungen sei, antwortete er: Nach dem Schlesischen Busch zu wurde die Straße bald geräumt. Dabei wurden von den Leuten Zäune durchbrochen, und sie flüchteten in die Haustüren. Ich behandelte meine Abteilung als geschlossene Abteilung, da mutzte doch alles frei werden. Es wurde dann notwendig, auch die Elsenstratze zu räumen. Dort war mehr Jan- Hagel darunter. Als ich vorging und dann wieder zurückging, wurde mit Steinen geworfen. Nach meiner Beobachtung glaube ich, daß auch zwei Schüsse fielen, ich hörte sie ganz schwach. Ich habe Attacke reiten lassen müssen, weil wir angegriffeir wurden. Sie flohen über Zäune und besonders in zwei größere Gastwirt- ischaften hinein. Zeuge K c m m n i tz schilderte die Gefahren, von denen «r sich bedroht geglaubt hatte. Weil dochdurch dies Blatt bis Volksniasse eine so verhaßte begeisterte Stimmung anaenom- rnen hatte", sei er auf alles vorbereitet gewesen. Schon im Baum- schulenweg habe er morgens in einer Höhe von 1l)l2 Metern ein furchtbares Plakat" bemerkt:Hoch das allgemeine Wahlrecht!" Zeuge will wahrgenommen haben, daß vormittags um 11 oder a/it2 Uhr Leiter der sozialdemokratischen Partei auf Rädern und tn Automobilen hin und herfuhren, um sich zu informieren und andere Maßnahmen zu treffen. Er habe sogar gehört, wie Vor- übergehende bestimmte Namen nannten. Als der Verteidiger die Namen zu wissen wünschte, antwortete Zeuge, er könne sich nicht mehr darauf besinnen, aber Hauptsache sei ja, daß es Partcileiter waren, man kenne sie ja auch persönlich. Auf erneute Nötigung wich er auö. er möchte dieHerren nicht in Verlegenheit bringen. Luch das erzählte er. daß Zettel verteilt worden und Aeußeruugcn gefallen seien, cS passiere etwas, man Iverde die Polize» nieder- schlagcir. Hinterher wurde festeestellt, bah er diese gruseligen Ge» schichten nur vom Hörensagen durch seine Frau wußte. Der An- geklagte wünschte zu wissen, welches Blatt denn die Mengever- i�ctzt" haben solle, wie der Zeuge sich ausgedrückt hatte. Zeuge: Hauptsächlich derVorwärts". Angekl.: Liest er ihn selber? Zeuge: Jawohl, ich muß ihn ja lesen. Uebcrhaupt über solche Neuigkeiten bin ich sehr informiert. Ich halte stets auf Fühlung. Der Angeklagte forschte erneut nach den Namen der Partei- »citer, die Zeuge habe nennen hören. Vorsitzender: Daö ist erledigt. Er hat gesagt, er weiß sie nicht. Angeklagter: Ich bin aber nicht zufrieden hiermit. Er hat gesagt, er wolle keinen in Verlegenheit brttracn. Zeuge. Ich kann es nicht mehr sagen. Angeklagter: Warum sagen Sie denn dann, daß Sie keinen in Verlegenheit bringen wollen? Zeuge: Wenn Siez durchaus wissen wollen: Im Haus habe ich es erfahren, von meiner Frau! Nach der Vernehmung dieses Musters eines Zeugen, dessen Bekundung ergibt, daß er zu einer objektiven Auffassung unfähig ist, wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Beweisanträge. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld beantragt hierauf die Vev> «ehmung der RcichStagSabgcordneten Stadihagen, Got- Hein. deL Chefredakteurs derBreslauer Zeitung" Oehlkc, des Prof. Otto H a r n a ck und des Vorsitzenden des Ver» eins Treptower Gastwirte. Diese würden alS Zeugen überein­stimmend bekunden, daß sich die Manifestanten im Gegensatz zu der Polizei durchaus ruhig, gesittet und anständig benommen haben, daß ihr Verhalten nicht geeignet war, den Verkehr zu stören. Da. wo Störungen eintraten, diese durch die unerklärlichen Maß» nahmen der Polizei verursacht worden seien. Der Reichstagsab- geordnete Stadthagen   solle ferner bekunden, daß der mehrfach erwähnte Mann, der aus einem Automobil ein rotes Buch ge- schwenkt und die Leute zu Hochrufen aufgemuntert haben soll, nicht Kleines feuilleron. Da» Ende der GchiiapSjunkrr. Klingt es nicht wie«ine Ironie her Geschichte. daß die Macht deS schnapsbrcnnenden Junkertums durch ein unscheinbares neues chemisches Versahren erschüttert zu werden verspricht? Und doch scheint cS Wirllichkcit werden zu wollen. Das Fundament eines großen Teiles unserer angestammten Junlerklasse beruht auf dem Alkohol. und da daS Junkertum nach den Errlärungen unserer Staatsmänner das Fundament deö preußischen Staates ist, so sollte die Schnapsflasche ins Staats- Wappen aufgenommen werden. Denn der Schnaps gewährleistet seinen adeligen Produzenten nickt bloß die ökonomische Existenz, sondern ist leider auch immer noch ein lvichtigeö BeherrschungSmUlel über die unter der Fuchtel Dahinvegetierenden. Der Schnaps ist ein besonderer Saft, nicht nur in seinen tndivi- buellen und sozialen Wirkungen. Auch seiner Produktion nach. Bis- her war er agrarisch. AuS dem Segen der Felder und Becker, der NahningSzwecken dienen sollte, wurde das BetäubungS- und Be- herrschungSmittel gewonnen. Kartoffeln und Korn waren daS Roh- produkr, ans dem dieser.Geist" erstand, und die schützende Hand der agrarischen Regierung sorgte durch Zölle und Liebesgaben dafür. daß ihre Lieblinge ihr gutes Auskommen bei der in jedem Sinne Volksvergiftenden Tätigkeit fanden. Die Wissenschaft, die vor nichts Respekt hat und darauf aus ist. überall zu revolutionieren, hat längst begonnen, die alten agrariichcii ProdullionSmeihoden umzustürzen. Die wichtigsten Farbstoffe stellt sie heute synthetisch her. Warum sollte die Chemie vor dem junkerlichen Alkohol Halt machen? Lange wußte man schon, daß die Zellulose, der Holzstoff, dieselbe Zusammensetzung hat wie die Stärke deS Korns und der Kartoffeln, daß man auch aus ihr Zucker und damit durch Gärung Alkohol gewinnen kann. Gelungene LaboratorimnSversuche, aus Renntiermoos, Torf oder Holz durch Behandlung mit Säuren Zucker zu machen, liegen denn auch be« ttits vor. Allein alle diese versuche waren technisch und ökonomisch der alten agrarischen Produktionsart nicht gewochsen. Jetzt ist indes ein Verfahren gefunden, daS aus Zellulose Alkohol mit erheblich ge- ringeren Kosten herstellt, als sie bei den bisherige» Methoden üblich waren. Aus Schweden   und Kanada   werden gleichzeitig solche er- folgreichen neue» ProdullionSmethoden gemeldet. Freilich wird es noch harter Käinpfe bedürfen, bis die industrielle Spiritlisgewinnung fick gegen die agrarische durchsetzen wird, abep technische Fortschritte lassen sich aus die Dauer selbst von einer Juiifcrregienmg nicht auf» halten. Der billige Spiritus der Zukunft wird freilich andere Auf« gaben erhalten als der Junkerschnaps, deu er verdrängen wird' er wird nicht der Gehirnumnebelung dienen, sonder» eine wohltätige Licht- und Kraftquelle sein. ziir sozialdemokratischen Partei gehörte, und von einem Sozial- demokratcn aufgefordert worden sei, sein Treiben zu unterlassen. Der Staatsanwalt beantragt die Ablehnung dieser Be- wcisanträge, weil es sich einerseits hier nicht um die Frage, ob LandfriedenSbruch vorliegt, handelt, sondern einfach darum, ob Aufzüge veranstmltet worden sind und der Angeklagte dazu auf- gefordert hat, anderseits aber als wahr unterstellt werden kann. daß diese Zeugen von ihrem Standpunkt aus zu der Ueberzeugung gekommen sind, daß sich die Manifestanten musterhaft benommen haben. Das Gericht lehnt die BeweiSanträge ab, indem es die in das Zeugnis dieser Zeugen gestellten Tatsachen als wahr unterstellt. Plaidoyers. Zur Schuldfrage führte Erster Staatsanwalt Steinbrecht  aus: Bei der Frage, ob sich der Angeklagte strafbar gemacht hat. kommt es aus die Bestimmungen des ReichSvereinsgesctzes an. E ö lommtnichtinFrage. obdieAnordnungdesPoli- zeipräsidenten, daß et inner ha 16 Berlins keine Genehmigung erteile, zu Recht ergangen ist oder nicht. ES ist auch für diese Verhandlung ganz unerhebliche ob das Oberverwaltungsgcricht das Verhalten des Polizeipräsidenten billigen wird. Gleichgültig ist eS ferner für diese Verhandlung, ob die»ichutzmannschast und die Gendarmen ordnungsmäßig sich be­nommen haben oder nicht, unerheblich ist eS. wie sich die einzelnen Leute, die zu den Manifestanten gehörten, sich benommen haben. Das ReichSvereinSgesetz sagt ebensowenig wie das frühere. waS unter Aufzügen und Versanimlungen zu verstehen ist. Und das mit Recht. Das ist im einzelnen Falle eine Tatsrage, die im einzelnen zu prüfen ist und nicht generell beantwortet werden kann. Der Vorwärts" hat ein Urteil des Kammergerichts zitiert, wonach D e- monstrationen an sich nicht strafbar seien. Das Kammergericht hat aber nur in einem Einzelfalle sich geäußert, in einem anderen ganz ähnlichen Falle hat das Kammcrgericht gesagt: Ein Aufzug ist eine vereinigte Menschenmenge, die sich über die öffentlichen Straßen in einer Weise bewegt, die die Aufmerksamkeit des Publikums zu erregen und den Verkehr zu beeinträchtigen ge- eignet ist. Nach längeren juristischen Ausführungen über den Be- griffVersammlung" undVeranstaltung" kommt der Staats- anwalt unter Vorführung des Inhalts der einzelnen Artikel zu dem Sckstuß, daß der Angeklagte�die Absicht gehabt habe, Aufzüge zu ver- anstalten, daß solche Aufzüge vorlagen und auch Versammlungen sich gebildet haben. In der Oessentlichkcit ist nun allerlei geltend gemacht worden, um die Ansicht des Polizeipräsidenten lächerlich zu machen. Man hat gesagt, daß schließlich auch Leute, die zur Kirche gehen, einenAufzug" darstellen würben. Voll- ständig fehlgegriffen! Die Leute, die zur Kirche gehen, wollen nicht auffallen und den Verkehr nicht stören! Man hat ferner auf Leute verwiesen, die ihre Pferde an den Sonntagen bewegen. Diese machen aber keinen Aufzug, denn sie wollen eben ihre Pferde be- wegen und tun nicht, um Aufsehen zu erregen. Auch bei Man- dervereinen, auf die man hinweist, trifft das gleiche zu; diese Man» dcrvercine wollen nicht gesehen werden, sondern sie wollen sehen! Selbstverständlich kann jeder derartige erlaubte Zug durch irgend» einen Zwischenfall zu einem Aufzug werden. Wenn die Mitglieder eines Gesangvereins, die sich auf einem gemeinsamen Spaziergang befinden, plötzlich eine Fahne entfalten und singend durch die Straßen ziehen, so haben sie sich plötzlich in einen Auszug vcrwan- delt. Solche Aufzüge sind wandernde Versammlungen, die jeden Augenblick sich auslosen und dann wieder zusammenziehen und damit wieder zu Versammlungen werden. Die» trifft auch hier in diesem Falle zu. Man hat die Parole von demRecht auf die Strasse" ausgegeben. Gewiß hat das arbeitende Volk das Recht auf die Straße und niemand wird ihm einen Erfolg durch Benutzung der Straße mißgönnen, aber die Leute haben nicht das a l l e i n i a e Recht auf die Straße. Der Staatsanwalt beantragt schließlich Sechs Wochen Haft gegen den Angeklagten, indem er ausführt, eS handele sich um ein für den Staat ungeheuer gefährliches Unternehmen, um eine or» ganisierte Verhöhnung des ReichsvereinSgesetzes und der Anordnun. gen des Polizeipräsidenten. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld tritt dem Staatsanwalt in län- geren juristischen und tatsächlichen Ausführungen entgegen. Er führte unter anderem aus: Als nach dem ö. März sich in den wei. testen Kreisen allgemeines Gelächter darüber geltend machte, daß der Polizeipräsident Demonstranten in Treptow   suchte und die Wahlrechtsspaziergänger sich inzwischen im Tiergarten ergingen, da habe man wohl kaum gedacht, daß diese Sache, die den Humor an» fachen mußte, noch die Staatsanwaltschaft beschäftigen würde. Die Staatsanwaltschaft sei auch offenbar in Verlegenheit gewesen, wie sie die Sock?e frisieren könne. Zuerst sollte sich der Angeklagte strafbar gemacht haben durch Aufforderung zum Ungehorsam gegen Anordnungen des Polizeipräsidenten. Der Staatsanwalt habe aber bald eingesehen, bah man damit nicht weiter kommen könne und habe dann zum Vercinsgesetz gegriffen, in der Hoffnung. damit dem Angeklagten beikommcn zu können. Aber auch diese Anklage sei unhaltbar, weil von all den tatsächlichen Behauptungen, die gegen den Angeklagten vorgebracht wurden, weder durch die Beweisaufnahme, noch durch die Artikel, um die es sich handelt, Die Leute am Aetna  . Wie früher bei ähnlichen Gelegenheiten haben au» bei der jetzigen Eruption des Aetna   viele Zeiiungen in ihren Schilderungen der Gefahren, von denen die Bctnadörfer be» droht sein sollen, stark übertrieben. Hat man doch sogar behauptet, daß die Lava mit einer Geschwindigkeit von 17 Kilometer in der Stunde vordringe. Der sozialistische Abgeordnete De Felice macht sich imCorriere di Catania" über die Wahrheitsfälscher lustig uild erzählt bei dieser Gelegenheit von einigen Eruptionen deö Aetna  , die besonder» gefährlich zu sein schienen. Am IS. Mai 1886 bildete sich der große Eruptionskegel in 1d00 Meter Höh«, und die Lava floß mit unheimlicher Schnelligkeit bi» zu den ersten Häusern der blühenden Ortschaft Mcolosi; trotz ihrer Geschwindigkeit legte sie aber in dreizehn Tagen nicht mehr als 7 Kilometer zurück. Damals befand sich Nicolosi   wirklich in großer Gefahr. Da man fürcbtete, daß den Bewohnern de» Ortes Schaden geschehen könne, iollte auf Befehl der Obrigkeit der Ort geräumt werden. Die Einwohner, Männer und Weiber, wollten jedoch die Häuser. in denen, sie geboren waren, unter keinen Umständen verlassen. Die Vertreter der städtischen und der staatlichen Bebörden mochten noch so energisch austreten, die Leute von Nicolosi   blieben halsstarrig und wiesen den Gedanken an einen Auszug voll Ent- rüstung zurück. Da erschien in der bedrohten Orischaft der Kardinal DuSmct, Erzbischof von Catania   und nahm im Einverständnis mit mehreren gebildeteren Ortsbewohnern zu einer List seine Zuflucht. Ihr wollt also nicht von hinnen gehen?" sagte er zu der weinenden Volksmenge.Nun gut. dann begleitet wenigstens die Heiligenbilder, die wir doch in Sicherheit bringen müssen. auS derStadt." Und er ordnete eine große Prozession an. andcrfastdieganzeBevölkerung teilnahm..Ich selbst", so erzählt De Felice.half eine» Baldachin «ragen. Die List gelang vollständig. AI  » die Bevölkerung sich aus der Stadt entfernt hatte, rückten Soldaten ein, die schon rn einiger Entsernung gewartet hatten und sperrten den Ort derartig ab, daß kein Mensch mehr hineingelangen konnte. Die Lava machte aber. wie gesagt, vor den Toren von Nicolosi Halt, und die Eruption ging vorüber, ohne daß, abgesehen von den verwüsteten Leckern, besonders große Schäden zu verzeichnen gewesen wären."' Humor und Satire.' Eine» braven Bürgers Lenzidhll. Ich ging im Parke gen Treptow   hin: Rasch heimzukehren, das war mein Sinn. Schnee fiel und Hagel; feucht war'S und wie l Ich mußte niesen: Hatschi I Hatschi! Bleich kam ein Schutzmann mir nachgerannt: »Sie sind verhaftet. Sie Demonstrant!" «erwundert fragt' ich:.Wieso? Kam»!* Da hieb der Blaue schon tapfer zu. etwas erwiesen sei. Man könne die angeblichenVeranstalter* de« Aufzüge", die es jedenfalls nicht gebe, nicht finden und wolle sich nun als Ersatz an denVorwärts" halten. Der Staatsanwalt operiere mit Mutmaßungen, die durch die Totsachen in leiner Weise bekräftigt worden seien., Der Verteidiger widerlegt dann die ju- ristischen und tatsächlichen Ausführungen des Ersten Staatsanwalts im einzelnen. Die Anklage müsse schön an dem Begriff derAuf- forderung", die hier in keiner Weise nachzuweisen sei, vollständig scheitern. ES liege überhaupt keinAufzug" und noch weniger eineVersammlung" vor. DerVorwärts" habe gerade den U n» t e r s ch i e d zwischen einemAuszug"und ei n c m S p a z i e r- gang hervorgehoben und cS müsse doch bei uns noch möglich sein, daß Massen spazieren gehen, ohne sich dadurch strafbar zu machen. Der juristische Standpunkt des Staatsanwalts sei unhaltbar und schließlich sei dem Angeklagten doch nicht der Dolus nachguroeisen, der zu seiner Strafbarkeit erforderlich sei. Im Gegenteil habe der Angeklagte die volle Ueberzeugung gehabt, daß sich solcher Spaziergang durchaus im Rahmen des Gesetzes halte. Es liege keinerlei Nachweis dafür vor, daß im TiergartenAufzüge" statt- gefunden haben. Die Aussagen der Zeugen Wolfs und Engel lassen das Gegenteil erkennen, denn diese Zeugen haben übereinstimmend bekundet, daß sich die Menschen ruhig, besonnen und harmlos fort- bewegten, und daß, wenn sich die Menge staute, dies zurückzuführen sei auf das ungeschickte und nervöse Vorgehen der Polizei. Wolle man dem Angeklagten irgend etwas von dem zur Last legen, was von den Pol'zeibeamten bekundet worden ist, so wäre es nötig gewesen, eine umfangreich« Beweisaufnahme statt» finden zu lassen, um die Vorgänge nicht nur«inseitig zu prüfen. Nu» sei auch noch die Frage der.Führer" der Au'züge leffe berührt worden, ohne daß der SlaatSomvolt irgend einen Führer habe nennen können. Die Polizei sei wahrscheinlich in der Lage zu sagen, wer die Züge.veranstaltet" bat, den» eS seien ja Kriminalbeamte mit in den Zügen gewesen. I« einem Falle habe ein Mann, der längere Zeit neben einem Demonstranten marschierte, sang und wiederholt lautHoch!" rief, sich plötzlich als Kriminalbeamter vorgestellt und den Mann fest- genommen. Nehme man aber auch an, daß Auszüge stattgefunden habe» und der Angeklagte dazu aufgefordert hat, so fehlt es doch an jedem Nachweis, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Aufforderung deö Angeklagten und der Tatsache der Aufzüge vorhanden ist. Man möge schließlich bedenken, welchen Eindruck die Sache in der großen weile» Welt gemacht hat. Ueberau   habe inan sich auf die Seite der Demonstranten gestellt. Das.Tageblatt" habe seinerzeit das Verhalten der Demonstranten als ruhig und würdevoll bezeichnet und dieVoisifchc Zlg." habe an ein Wort deL Generals b. Albcdyll aus der Zeit des Bergarbeiter- auSstandes erinnert, welches dahin ging:»Im Ausstandsgebiet ist alleS ruhig, mit Ausnahme der Zivilbehörden". DieV o s s i s ch e Zeitung' hat dieses Wort dahin variiert:.Im Tiergarten war alle» ruhig, mit Ausnahme der Polizei!" Andererseits brauche man nur die Kritiken über das Verhalte» der Polizei in der ausländischen Presse lesen, die, wie beispielsweise däs.Journal des DöbatS" und der.TempS", den grandiosen Charakter der friedlichen Manifestationen im Tiergarten anerkannt haben. Wenn der Angeklagte nicht frei» gesprochen werden würde, würde sich das Gericht in den striktesten Widerspruch mit der Rechtsprechung deS Kammergerichts setzen. Der Staatsanwalt versuchte die Aussührungc» de« Ver- teidigers zu bekämpfen. Bei der Veranstaltung deS Wahlrechts- spazierganges sei Barth der.Oberregisieur' gewesen, doch habe er daö sei aus der Haltung des.Vorwärts" hervorgegangen wohl selber noch am Vorabend das Ziel d eS Spazierganges nicht gekannt. Der Verteidiger »agelte in seiner Antwort den Widersgruch fest, daß der Staats- anwalt den Angeklagten als vermeintlichenVeranstalter" hinstellt und gleichzeitig behauptet, dieserVeranstalter" habe wohl selber nicht gewußt, wohin der Spaziergang gehen werde. Genosse Barth zerpflückte in seinem ihm als Angeklagten zu» stehenden Schlußwort nachmals die Argumente der Anklage und des Staatsanwalts. Er gelangte zu dem Schluß, daß das Gerichtz wenn es gerecht mteile. ihn werde freisprechen müssen. Die Berküudung des Urteils. Durch da» Urteil wird der Angeklagte wegen Bergehen» gegen da» BereinSgefetz und zugleich gegen die ZK 110 und III St.-G.-B. zu einem Monat Haft verurteilt. Gleichzeitig wird auf Unbrauchbarmachung der in« kriminierten Artikel, Platten und Formen erkannt. Der Gerichts- Hof hotte, wie der Vorsitzende ausführt, nicht zu prüfen, ob das Verbot des Polizeipräsidenten zu Recht bestand. Die Sozial- demokraten hätten die Entscheidung des Polizeipräsidenten im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens angefochten. Anstatt in legaler Weise die Entscheidung abzuwarten, habe der.Vorwärts" in Auflehnung gegen daS Verbot des Polizeipräsidenten die Absicht verfolgt,.trotz alledem" zum Ziele zu kommen durch einenSpaziergang". Das Gericht habe zu prüfen gehabt: handele es sich tatsächlich nur um einen Spaziergang oder um einen anders gewählten Ausdruck für einen öffentlichen Aufzug oder eine öffentliche Versammlung. Nach der Definition de» Obertribunals liegt ein öffentlicher Auszug »....... i. ssss�sss�sa Und als ich höflich ihm das verbot. Zog er die Plempe und schlug mich tot. Da» heißt: dreiviertel; im Wachtlokal Erwacht' ich leider zu weit'rer Qual. Vernommen ward ich zn Protokoll; Drauf kriegt ich nochmals die Hucke voll. Ich schlich nach Hause und kroch zu Bett; Fuhr nächsten TagcS inö Lazarett. Sechs Wocben lag ich; dann rief die Pflicht Mich zur Verhandlung vor'» Strafgericht. Von dort spaziert' ich ins Loch hinein; O selig, selig, ein Sozi sein! Nun sitz' ich feste auf dem Popo Und frag' noch immer:Nanu! Wieso?* Im Herbst erst komm' ich, laut Urteil, frei; Der Teufel hole die Nieserei l _ Michel. Notizen. Andrea» Achenbach, der älteste der deutschen Maler, ist im Alter von 04 Jahren in Düsseldorf   gestorben. Wie sein jüngerer Bruder Oswald, der vor einigen Jahren starb, gehörte er einer Generation von LandschaflSmalcr» an, die ihre entwickelungS» geschichtliche Bedeulung in der neueren Malerei gehabt haben, aber ihre Zeit und Aufgaben besonders in den beiden Achenbachs um er» ganz Erkleckliches überlebten. Die Achenbachs, die beide bi» ins höchste Alter industriell wiederholten, waS in ihrer Jugend Kunst, Erlebnis und Fortschritt gewesen war. wirkten schließlich beinah mythisch. Während Oswalds Domäne die südliche Land- schaft war, holte Andreas seine Anregungen aus der nordischen Naiur. Wie die gut bürgerliche Düsseldorfer Schule, von der sie beide ausgingen, huldigien sie einem realistischen, aber dabei wesent« lich aus interessante Stoffe ausgehenden Entdeckerdrang. Sie malten die starken und ougenfälligen Reize von Landschafte». die bei den damaligen Verkehrsmitteln noch fremd und beinahe exotisch an» muteten. Andreas A. hat in unzähligen Bildern, von denen jede Galerie und jeder Kommerzienrat eins oder mehrere haben mußte, das wild bewegte Meer mit und ohne Schiffbrüche(zuerst aus der Phantasie und dann aus Grund eigenen SchauenSj, und berühmte und charakteristische Landschaften anö Norwegen  , Holland  , den Alpen  dargestellt.(In der Notionalgalerie hängt von ihm ein Küstenbild von Ostende  .) Schließlich war er Mode und Manier geworden und an Stelle seiner pittoresken Malerei war längst eine schlichtere, aber in viel höherein Maße naturwahre und malerische Landschaft»« auffassung getreten.