die Lesebücher und entsprechender Rechenaufgaben in die meinerseits kann nur gegen vorhergehende 14 tägige Kündigung| Zehdenickerstr. 21, der Schneider Wilhelm Wendt, Dalldorfer Rechenbücher; Einstellung geeigneter Schriften in die Lehrer- und stattfinden. Bei Zuwiderhandlung meinerseits gegen diese Ver- straße 40. Er hatte kaum das Billardzimmer betreten und sich Echülerbibliotheken; Hinweis auf die Bestrebungen des Deutschen einbarung treten die Bestimmungen des Absatz 4 dieses Kon- auf einen Stuhl gesetzt, als er vom Tode ereilt wurde. Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke". Daß der traktes in Kraft.
=
Verein sich mit seiner Belehrung und Aufklärung nicht blos an§ 7. Zu meinen Dienstobliegenheiten gehört, wie ich hier- Am Montag Morgen 5 Uhr sah ein Arbeiter einen älteren die Volksschüler, sondern auch an die Schüler höherer Lehranstalten mit ausdrücklich anerkenne, die pünktliche und gewissenhafte Be- Mann anscheinend schwer erkrankt in der Anlage an der Ewaldund an die Studenten wenden will, ist immerhin anzuerkennen. folgung der bestehenden oder etwa noch zu erlassenden Bestim- straße liegen und brachte ihn zu dem postirenden Wächter, damit Bei den Studenten insbesondere dürfte er Veranlassung genug mungen des Straßenpolizei Reglements und spreche ich der dieser für weitere Hilfe forge. The jedoch noch der Transport finden, sein Bekehrungswerk zu versuchen. Ob er damit viel Direktion hiermit das Recht zu, mir jede, durch Nicht- nach einer Krantenanstalt veranlaßt wurde, war der Kranke beGlück haben wird, ist freilich eine andere Frage. Was die Volts- befolgung einer polizeilichen Bestimmung für die Gesellschaft reits auf der Straße liegend gestorben. schüler anbetrifft, so möchten wir dem Verein rathen, seinen Schüß- verwirkte Strafe von meiner Kaution in Abzug zu bringen. lingen auf ihren Lebensweg auch ein Rezept gegen die Folgen Polizeibericht. Am 5. d. M. Vormittags wurde eine § 8. Sofern aus einer mir obliegenden Handlung oder später einmal harren. Harte Arbeit und schlechte Ernährung bewahrung ein Schaden entsteht, daß sie entweder daraus nach daß sie nach dem Krankenhause am Urban gebracht werden harter Arbeit und schlechter Ernährung mitzugeben, die ihrer Unterlassung der Aktiengesellschaft für Möbeltransport und Auf- 86 Jahre alte Frau vor dem Hause Blücherstr. 23 durch einen Geschäftswagen überfahren und am Kopfe so bedeutend verletzt, führen eher zum Genuß des Branntweins und sind mehr an dem den Gesehen Dritten zum Schadenersatz verpflichtet wird, oder mußte. Bei der Aufstellung eines Leiterngerüftes vor dem Mißbrauch geistiger Getränke Schuld als Unwissenheit oder Völlerei. ihr eigene oder fremde Vermögensstücke verloren gehen oder beOb man das den Volksschülern in Lesestücken, Rechenaufgaben zc. schädigt werden, verpflichte ich mich ihr zum Tragen bezw. Ersaß vierten Stock auf den Bürgersteig hinab und verstarb bald darauf Hause Blumeshof 9 stürzte Nachmittags ein Arbeiter aus dem tlar zu machen suchen wird? eines solchen Schadens nebst den bei der Ermittelung desselben entstandenen Roften aller Art, soweit die Gesellschaft durch der im Elisabeth- Krankenhause. Abends wurden ein Zimmermann ihr nach§ 5 zufließenden Antheil an der verwirkten Entschädi- auf dem Boden des Hauses Landsbergerplatz 2 und eine Frau gung nicht gedeckt ist. Ich stelle deshalb der Aktiengesellschaft auf den Boden des Hauses Saarbrückerstr. 6 erhängt vorgefunden. für Möbeltransport und Aufbewahrung für diese von mir zu -Im Laufe des Tages fanden vier Brände statt. vertretende Konventionalstrafe, Schäden und Kosten eine Kaution, über welche eine besondere Empfangs Bescheinigung ausgestellt wird.
Der Staat als Arbeitgeber wandelt dieselben Pfade wie der privatkapitalistische Unternehmer, und brüderlich reichen beide einander die Hand in der Bekämpfung der Arbeiterbewegung durch Ausstellung schwarzer Listen. Vor uns liegt ein litho graphirtes Schreiben an eine hiesige Fabrik, das wir mit Fort laffung der Namen des Adressaten und des betreffenden Arbeiters wiedergeben:
Eisenbahn- Direttions Bezirk Berlin . Königliche Hauptwerkstätte. Berlin , den 1. Juni 1893.
Vertraulich!
An
Wir danken im Voraus für freundliche Mittheilung und versichern zu Gegendiensten gern bereit zu sein. Garber.
Kaution
P
Gerichts- Beifung.
Als Kaution zahle ich bei jeder Löhnung 2,50 M., bis sich 100 M. angesammelt haben. § 9. Sollte mir ein Vergehen gegen das Eigenthum der Gewerbegericht. Kammer 1V, Sigung Dom Gesellschaft, sei es Unterschlagung von Geldern, Beiseiteschaffung 3. I uni. Gegen den Besitzer des Hotels Bristol ( Uhlig) flagte von Gegenständen, die der Gesellschaft gehören oder ihr zur Be- der Tischler Klukas; er beanspruchte eine Entschädigung dafür, förderung übergeben sind, Eingriff in eine mir anvertraute oder daß er ohne Kündigung entlassen wurde, wo er auf 14tägige sonstige Kasse der Gesellschaft und dergleichen seitens der Direktion Kündigung Anspruch zu haben glaubte. Der Beamte des Hotels, Der... hat sich hier um Beschäftigung beworben nachgewiesen werden, so verfällt die von mir gestellte oder nach welcher ihn engagirt hatte, behauptete, das Engagement ſei nur und ist am 1. Juni 1893 in die hiesige Hauptverfifatt träglich ergänzte Roll schon dann als konventionalstrafe ver- gungsfrist gewesen. Der Kläger bestritt die mündliche Abmachung Kaution univeigerlich der Gesellschaft. eins auf probeweise Beschäftigung mit Ausschluß einer Kündieingestellt worden. Wir ersuchen deshalb um gefällige Mittheilung ergebenst, wie das Verhalten des Genannten fallen sein, falls mir eine Veruntreuung oder der Versuch einer betreffs Kündigungsausschlusses und berief sich auf eine 14 Tage während seiner Beschäftigung bei Ihnen von bis folchen nachgewiesen wird, unbekümmert um die Höhe des Be- nach seiner Annahme auch von ihm unterschriebene Haus- oder gewesen ist, und ob er zu denjenigen Personen gehört, trages. Geschäftsordnung, in welcher nichts von einem Fortfall der ge welche ihre Mitarbeiter zum Ungehorsam und zur Auf-§ 10. Ich bin nicht berechtigt, die Kaution während eines jeglichen Kündigungsfrist steht. Das Gericht erkannte gemäß lehmung gegen die bestehende Ordnung ausreizen, oder schwebenden Untersuchungs- oder Schadenermittelungs- Verfahrens, dem Antrage des Klägers, in der Annahme, die etwaige mündunter Berlegung des Arbeitsvertrages ihre bisherige jedenfalls aber nicht vor einem Monat nach Beendigung meines liche Abrede sei geändert durch den Vertrag, in dem nichts vorStellung verlassen haben. Dienstverhältnisses zurück zu fordern, indem der Direktion diese gesehen sei, wodurch die Kündigung ausgeschlossen wäre; Frist als geringste zur Feststellung etwaiger Dienstwidrigkeiten eine schriftliche Abmachung hebe aber nach dem Gesetz und Schadensansprüche bewilligt wird. eine vorher erfolgte mündliche auf. Der Tischler Kranz war flagbar geworden gegen die Firma Simon u. Komp., weil, wie er angab, mit ihm keinerlei Abmachung getroffen wurde, nach der feine Kündigung gelten sollte, und er trotzdem plöglich entlassen worden sei. In der Arbeitsordnung der Firma ſtehe zwar, daß Kündigung ausgeschlossen sei, aber auch, daß die Arbeitsordnung die Stelle eines Vertrages erfülle, der mit ihrer Ueberreichung an den Arbeiter in Kraft trete. Ihm sei eine solche Arbeitsordnung nicht überreicht worden. Meister Kunze als Beuge der Beklagten sagte aus, er hätte zu Kranz und einem Kollegen desselben gesagt: Kündigung ist ausgeschlossen, da hängt die Arbeitsordnung, sehen Sie sie sich an. Der ebenfalls als Zeuge geladene betreffende Tischler erklärte, die Aeußerung Kunze's deutlich gehört zu haben, während der Kläger behauptete, daß er, der seine Bank unweit der des Zeugen hatte, sie nicht vernommen habe. Das Gericht erkannte: Nicht ohne weiteres habe als erwiesen angenommen werden können, daß die Arbeitsordnung in der richtigen Weise bekannt gemacht wurde. Dem Kläger sei deshalb der Eid aufzuerlegen, zeugung gelangt wäre, ihm sei von Meister Kunze nicht gesagt daß er nach sorgfältiger Prüfung und Erkundigung zu der Ueberworden, Kündigung sei ausgeschlossen. Leiste Kläger den Gid, dann sei die beklagte Firma zur Zahlung von 42 m. verpflichtet, leifte er ihn nicht, werde er mit seiner Klage tostenpflichtig abgewiesen. Zur Eidesleistung wurde ein neuer Termin an beraumt.
Deutlicher kann sich der Bourgeoisstandpunkt des Staates nicht kundgeben. Der Fabrikant steht eo ipso als Vertreter der bestehenden Ordnung da und kann den mißliebigen Arbeiter fennzeichnen als Feind desselben, und der Staat respektivt diese Aeußerung des Fabrikanten über die Gutgefinntheit des Arbeiters. Der Staat tritt so mit ein in den Kapitalistenring und erkennt dessen schwarze Listen an. Das ist die Arbeiterfreund= lichkeit des Staates der Sozialreform"!
"
Sollte die Direktion wegen eines von mir mittelbar oder unmittelbar verursachten Schadens in Anspruch genommen werden, so soll die Kaution auf die Dauer dieses Rechtsstreites nicht abgefordert werden können. Ich begebe mich aus drücklich des Rechts, gegen alle obigen Bestim mungen auf gerichtlichem Wege Einspruch zu erheben.
Gelesen, genehmigt, unterschrieben." Deutlicher kann die volle Rechtlosigkeit des Arbeiters nicht ausgesprochen werden als in dieser Arbeitsordnung, in welcher der Arbeiter sich sogar noch ausdrücklich des Rechts, auf gericht lichem Wege Einspruch zu erheben, begiebt. Auf Gnade und Ungnade giebt er sich der Willkür des Unternehmers Preis. Uebrigens dürfte dieser Arbeitsvertrag noch manchen Bedenken betreffs seiner Giltigkeit unterliegen und werden wir auf den selben noch zurückkommen.
=
Auf dem Lehrter Bahnhof sollen Güterboden Arbeiter unter Androhung der Entlassung gezwungen worden sein, anstatt wie früher 10 Stunden täglich jezt und fünftig zu einer verlängerten und noch dazu unbestimmten, d. h. unbeschränkten Arbeitszeit zu arbeiten. Daneben soll die Abschaffung des Stunden lohnes und die Einführung des Affordlohnes angekündigt worden sein. Wenn das wahr ist, so würde bei der vorgekommenen Reduktion des Perfona 13 die Operation wohl darauf hinauslaufen, Aus Spandau erhalten wir folgende Bufchrift des Direktors fistalische Ersparnisse auf Kosten der Arbeiter zu machen, die be- der Artilleriewerkstatt: dauerliche Maßnahme schlüge daher ganz in die bisher bei vielen Auf grund des§ 11 des Preßgefeßes und mit bezug auf preußischen Eisenbahn- Verwaltungen beliebte Praktik. Indessen die in der Beilage zu Nr. 121 des„ Vorwärts" abgedruckte tönnen wir eine Garantie für die uns gemachte Mittheilung vor- Nachricht Aus den Spandauer Musterwerkstätten" ersuche ich läufig nicht übernehmen. Sollte sie nicht zutreffen, so würde es um Aufnahme der nachstehenden Berichtigung: uns freuen. Jm anderen Falle werden die Güterboden- Arbeiter 1. Es ist unwahr, daß in der Artilleriewerkstatt Spandau wissen, daß sie gar nichts Gescheidteres thun fönnen, als am das Reinigen der Kälberhaare nur durch Schlagen auf einer ge15. Juni Mann für Mann ihre Stimmen den Kandidaten der wöhnlichen Haarschlage erfolgt. Es ist vielmehr zu diesem Sozialdemokratie zu geben, die allein dafür Garantie bietet, daß Zwecke feit Jahren auch eine Haarschlagemaschine im die Interessen der unteren Eisenbahnangestellten fünftig mehr ge- Betriebe. wahrt werden, als dies jetzt geschieht.
In den Arbeitsverträgen leißlen die Unternehmer das Aeußerste in der Feststellung ihrer Willkürherrschaft gegenüber dem Arbeiter. Dieser hat alle mögliche Garantie zu leisten, während er selbst sich vollständig dem guten Willen seines, Brotherrn" preisgiebt. Eine Muster- Arbeitsordnung hat die AktienGesellschaft für Möbeltransport und Aufbewahrung"" in der Köpenickerstraße. Folgendes Protokoll hat jeder Arbeiter zu unterschreiben:
"
Vorgeladen gestellt sich heute bei der Aktien- Gesellschaft für Möbeltransport und Aufbewahrung:
darauf:
fördern.
Dienst- Obliegenheiten.
"
2. Es ist unwahr, daß Unwohlsein und Erbrechen 2c. der mit der Reinigung des Polstermaterials in der Sattlerei beauftragten Arbeiter zu den Alltäglichkeiten gehört. Nach An gabe des Raffenarztes, wie der aufsichtführenden Personen sind derartige Fälle bisher nicht beobachtet worden. 3. Es ist unwahr, daß der Arbeiterausschuß kürzlich, seine Zwecklosigkeit einsehend, sein Amt niedergelegt hat.
Der Arbeiterausschuß besteht in voller Wirksamkeit und haben die Mitglieder nach einer hier vorliegenden Meldung des Vorsitzenden sich dahin geäußert, daß sie das stete Eingehen der Direktion auf die Wünsche des Ausschusses in dankbarer Weise Oberst und Direktor.
auerkennen,
Becker,
Als Kalamität hat sich herausgestellt, daß in den ersten Terminen, den Vergleichsterminen, oft Leute mit Vollmachten Parteien, aber nicht zum Abschluß von Vergleichen berechtigen. tommen, die wohl zur allgemeinen Vertretung der betreffenden G3 würde sich empfehlen, in der Vollmacht den Prozeßvertreter zu Vergleichen zu ermächtigen. Dadurch ließe sich gerade in sehr zweifelhaften Fällen das Verfahren abkürzen, was oft im Interesse beider Parteien liegt.
"
gu
war und sich nicht mehr im Bereiche der
Reichsgericht. Leipzig , 5. Juni. ( Ein zum dritten Male aufgeschobenes Urtheil.) In der Magdeburger Volksstimme" erschien am 9. August 1891 ein„ Pariser Brief aus dem Tagebuche einer Erzieherin", in welchem von„ Piaffengelichter" die Rede war und die Kirche eine„ widerwärtige Institution" genannt wurde. Verantwortlich waren damals Dr. Der bisherige(-), geb. am(-) zu(-), Kreis(-), feit Lux für den politischen, Köster für den übrigen redaktionellen (-) verheirathet, Vater von(-) Kindern, zur Zeit wohnhaft(-). Die Unfitte, daß die Begleiter von Möbelführwerten ihre Fener Artikel, in welchem die Kriterien des§ 166( Beſchimpfung und der Verleger Wilhelin Meyer für den Inseraten- Theil. im Militärverhältniß( Charge und Regiment), versichert, noch nicht bestraft zu sein, keine Schulden zu haben. und erklärt Beine aus den Wagen heraushängen lassen, hat vorgestern einen der christlichen Kirche u. f. w.) gefunden wurden, gehörte schweren Unglücksfall zur Folge gehabt. Der Arbeiter Richard zu dem Theile, dem Theile, welchen Köster zu verantworten hatte. Nachdem ich heute bei der Aktien- Gesellschaft für Möbel- Hoffmann saß in der angegebenen Weise bei einer Fahrt durch Da er aber inzwischen nach dem Auslande( der Schweiz ) transport und Aufbewahrung als() angestellt und eingetreten die Lintstraße nnd Hoffmann gerieth mit einem Beine zwischen abgereift bin, bestätige ich die beiderseitigen Abmachungen des Anstellungs- den Wagen und einen Laternenpfahl. Das linke Bein wurde deutschen richterlichen Gewalt befand so wurde der Ver verhältnisses dahin: derart stark gequetscht, daß es fraglich erscheint, ob die Heilung § 1. Ich bin verpflichtet, jederzeit den mir von meinen Vor- sich ohne Abnahme des Gliedes in der Charitee wird bewert- eger Meyer angeklagt und auf grund des§ 21 des Preßgesetzes wegen fahrlässigen Vergehens gegen§ 166 vom Landgerichte gesezten oder deren Stellvertretern aufgetragenen, zum Geschäfts- stelligen lassen. Wlagdeburg zu einer Geldstrafe verurtheilt. Das Reichsgericht hob betrieb erforderlichen Dienst unter Beobachtung der gegebenen Einem eigenartigen Unglücksfall ist der zwölfjährige Paul dieses Urtheil auf mit der Begründung, daß der Verleger nicht oder noch zu gebenden Instruktion gewissenhaft zu verrichten Weidner, Friedrichsberg, Friedrich Karlstr. 14 bei den Eltern ohne weiteres verpflichtet sei, den Inhalt der Zeitung zu leſen und das Interesse der Gesellschaft nach bestem Wissen zu wohnhaft, zum Opfer gefallen. Der Knabe spielte mit Alters- und zu prüfen, daß es hierbei vielmehr auf die konkreten Ver§ 2. Die Gesellschaft soll berechtigt sein, mir jeder Zeit bei genossen am vorgestrigen Vormittag in der Frankfurter Allee und hältnisse ankomme. Das zweite Magdeburger Urtheil wurde aufgleichem Gehalt eine anderweite, meinen Fähigkeiten und meiner and dort eine geringe Quantität gebrannten Ralf; die Jungens gehoben, weil der Vertheidiger nicht geladen war, nebenbei bisherigen Stellung entsprechende Beschäftigung anzuweisen, tamen auf die Idee, den Stalt in eine halb mit Wasser gefüllte wurde aber auch darauf hingewiesen, daß das Urtheil materielle Bedenken errege. Am 5. April d. J. hat nun das zu deren gewissenhafter Ausführung ich mich hiermit besonders Bierflasche zu werfen, dieselbe zu verkorfen und den Inhalt geLandgericht Magdeburg zum den Angeklagten Meyer hörig zu schütteln. Alsbald begann der Kalt zu kochen, die sich verpflichte. britten Male zu der früheren Strafe verurtheilt. § 3. Die ftritte Befolgung der bestehenden oder noch zu er in dem hermetisch verschlossenen Gefäß entwickelnden Gase fanden den In Gründen wurde er gefagt, Meyer die hätte Lassenden. Disziplinar- Ordnung gehört zu meinen ganz besonderen feinen Abzug und unter heitigem Knall explodirte die Flasche. Pflicht gehabt, bem von ihm angestellten Röster besonders Neugierig hatten sich die Kinder vorher über das Gefäß gebeugt auf die Finger zu sehen, da derselbe eine fpige § 4. Die mir zugebilligte, am 15. und 1. jeden Monats und so geschah es, daß mehrere derselben von den Splittern und dem brennenden Kalk getroffen wurden. Namentlich schwer ver: Feder führe und schon mehrmals mit dem Geseze in Konflikt gezahlbare Löhnung beträgt(-) monatlich. Auf die Löhnung habe ich für diejenigen Tage mit( Mart legt wurde Paul W., der an den Händen und im Geficht erheb fommen sei. Seine, Meyer's, Beschästigung habe ihm noch soviel und Pfennig) feinen Anspruch, an welchem ich aus irgend einem, liche Brandwunden erlitt und nach dem Krankenhause Friedrichs: Beit gelaffen, daß er die Redaktionsthätigkeit Röster's noch habe überwachen können. Auf die Revision Meyer's wurde heute außerhalb des Willens der Dienstgebering liegenden Grunde feinen hain überführt wurde. das dritte Straffammer- Urtheil, von dem der Reichsanwalt Dienst gethan habe. Für jeden Tag meines eigenmächtigen Eine folgenschwere Verwechselung hat Montag Abend Schumann sagte, es könne ihm keine besonders gute Begründung Wegbleibens vom Dienst verpflichte ich mich eine Konventional den Tod eines jungen Mädchens herbeigeführt. Das 25 Jahre nachgerühmt werden( ohne daß er indessen für die Revision einftrafe von 1 bis 5 Mark zu zahlen, dessen Höhe die Direktion alte Dienstmädchen Auguste Schmidt , Neue Maßenstraße 50, hatte trat), wiederum vom Reichsgericht aufgehoben, weil eine festzusehen hat. die Absicht, ein Brausepulver zurecht zu machen und verwandte frühere Entscheidung des Reichsgerichts über die Theilung der Bei auswärtigen Möbelfuhren erhalte ich pro Tag( Nächte bazu den Inhalt einer Tüte. Sofort stellten sich bei ihr die Verantwortlichkeit nicht vom Landgericht beachtet worden sei und werden nicht gerechnet) inkl. Stallgeld(-) Spesen. Die Spesen Folgen einer Vergiftung ein und sie wurde schwerkrank in die weil begründete Zweifel beständen, ob das Urtheil nur auf der werden gerechnet von dem Zeitpunkte an, wo ich die Grenze Charitee gebracht. Aerztliche Hilfe erwies sich aber als zu spät, Beweisaufnahme der letzten Hauptverhandlung beruhe. Berlins verlasse, beziehentlich dieselbe wieder betrete. die Schmidt starb bald nach ihrer Einlieferung. Vor ihrem Tode Der Taxameter vor Gericht. Die vielumstrittene Frage, Beim Ausscheiden aus dem Dienst habe ich alle mir anver- hat sie noch kurz anzugeben vermocht, daß ihrem Zustande eine ob der neue Fahrpreis- Anzeiger für Droschken thatsächlich alle trauten der Gesellschaft gehörenden Gegenstände, Utensilien 2c. Verwechselung zu grunde liege. Der ärztliche Befund lautet auf jene vortrefflichen Eigenschaften besigt, welche ihm seitens feiner der Gesellschaft zurückzustellen und etwa fehlende oder muthwillig Bergiftung durch Phosphor, obgleich die Schmidt kleefalz ge- Anhänger nachgerühmt werden, wird nunmehr demnächst zur gerichtlichen und damit hoffentlich endgiltigen Entscheidung ge langen und zwar in Verfolg eines Prozesses, der bereits das Schöffengericht beschäftigt hat. Es handelt sich um eine Anzeige des Fuhrherrn Grassow gegen den Droschteututscher Schnei der wegen Betruges. Schneider foll nämlich nach Aussage des Grassow mit der bei ihm gefahrenen Tarameter- Droschte eines Tages 7,80 m. verdient, aber nur 5,80 M. abgeliefert, ihn somit um 2 W. betrogen haben. Schneider bestreitet dagegen, mehr als § 6. Ich fann aus meiner Stellung täglich, auch nach 5,80 m. verdient zu haben und behauptet, daß die Differenz von geschehener Kündigung meinerseits, ohne An- Im Admiralsgarten- Bade an Herzschlag gestorben ist 2 M. in der unrichtigen Funktionrung des Tagameter gabe des Grundes entlassen werden, und habe ich vorgestern Nachmittag gegen 61/2 Uhr der Rentner Kämmerich, ihren Grund habe. Demgegenüber bekundete Grassow eiddaß Als er sich in einer Zelle entfleiden wollte, fant lich, immer der Taxameter bas verabredete Gehalt dann nur bis zu dem Tage und bis zu Pallasstr. 26. und genau richtig Der Tageszeit zu fordern, bis zu welchem ich meinen Dienst er plößlich todt zusammen. Auf gleiche Weise starb vorgestern Nach- funktionirt habe und auch noch funttionire. Das Schöffengericht wirklich versehen habe. Eine Lösung des Dienstverhältnisses mittag um 4/4 Uhr in der Gastwirthschaft von Rosenow, verurtheilte daraufhin Schneider au einer Geldstrafe von
ruinirte zu erfezen. § 5. Da nicht allein aus meiner Weigerung zu einer Dienstleistung, sondern sogar schon aus der nicht gehörigen Erfüllung meiner Tienstobliegenheiten der Gesellschaft Nachtheile entstehen Tönnen, so verpflichte ich mich, für jeden Fall der Zuwiderhand lung der Gesellschaft eine Konventionalirafe von 50 Pf. bis 10 M. zu zahlen. Die Höhe derselben soll die Direktion nach ihrem Ermessen festzusetzen und den Betrag von der von mir gestellten Raution abzuziehen berechtigt sein.
nommen zu haben angegeben hatte.
Wegen Körperverlegung war gegen bas Dienstmädchen Witkowsta anläßlich einer am 12. März paffirten Affäre, über welche auch wir seinerzeit berichteten, das ftaatsanwaltschaftliche Verfahren eingeleitet worden. Die Untersuchung der Angelegenheit hat jedoch für ein strafrechtliches Einschreiten feinerlei Anhalt gegeben, so daß das Verfahren gegen Fräulein Witkowska eingestellt worden ist.