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Berliner Volksblatt.
27. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Die historische ,, Berechtigung" der geistlichen Schulaufiicht.
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Dienstag, den 19. April 1910.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Friedrich Wilhelm I. am 5. März 1715 ausgehen ließ, daß des Volksschulwesens gelangten. Die historische Berechti bei den königlichen Visitationen die Patrone, Pastoren und gung" der geistlichen Schulaufsicht wird durch die Geschichte Gemeinden wegen der Schulmeister befragt werden sollen, der Volksschule in Preußen bündig widerlegt. ob diese zu ihrem Amte tüchtig, in der Unterweisung der War das Volksschulwesen in dieser Zeit einem üppigen Jugend fleißig und in ihrem Leben und Wandel unsträflich Scatfeld zu vergleichen, so war die Reaktion unter Friedrich feien. Der Bisitator solle besonders den Pfarrer anweisen, Wilhelm IV. wie ein Frostreif, der über Nacht Blüten und die Schule fleißig und wenigstens einmal zu besuchen und auf Keime befiel. Die Reaktion arbeitete mit den auch jetzt Für den konservativen Durchschnittsmenschen ist etwas des Schulmeisters Führung und Fleiß ein wachsames Auge noch bekannten und beliebten Mitteln: Man sagte, daß die ,, berechtigt" lediglich dadurch, daß es existiert. Für den ge zu haben." Hierbei ist freilich zu bedenken, daß die Lehrer vorgeschrittene Volksschule berbildete Halbwisser" erzeuge, wöhnlichen Fortschrittsmann hat jede Neuerung recht, eben immer noch nicht fachlich ausgebildet, sondern, wie oben er- die ihr halbes und verkehrtes Wissen" dann nach eigenem dadurch, daß sie neu ist. Beiden fehlt es an einem Maß wähnt, im Hauptberuf Handwerker waren. Sie wurden aus- Butun" gestalten könnten. Auch geriete das Volk durch eine stabe zur Beurteilung dessen, was im letzten Grunde eigent- gebildet durch geschickte Schulkollegen oder fromme Stu- folche Schule auf eine schiefe Richtung". Das erste Opfer lich Recht ist. diosen".( Was es mit den frommen Studiosen jener Zeit dieser Reaktion war der tüchtige Schulmann Diesterweg, der Als im Jahre 1907 das damals noch sozialistenreine auf sich hat, ist freilich zur Genüge bekannt.) Im Jahre seiner freien religiösen Richtung wegen aus dem Amte ent preußische Abgeordnetenhaus über das Schulgesetz und im 1739 wurde z. B. der Unterricht in der Berliner Dreifaltig- laffen wurde; die Namen Eichhorn und Stiehl sind mit dieser Busammenhange damit auch über die Frage der geistlichen feitskirche erteilt von einem unvermögenden betagten Ein- Scattion auf ewig schmählich verknüpft. Schulaufficht beriet, erklärte ein solcher konservativer Durch wohner, einer ebensolchen Frau und einem Unteroffi. Den offiziellen Ausdruck der neuen Reaktion findet man schnittsmann, er wolle die geistliche Schulaufsicht, die zier vom Garnisonregiment. Und auch das vielgelobte jedoch erst in dem berüchtigten§ 24 der preußischen Beretwas geschichtlich Gewordenes und darum Generallandschulreglement, das Friedrich II. 1763 veröffent- fassungsurkunde vom Jahre 1850. Dieser besagt, daß den Berechtigtes sei, nicht abgeschafft wissen. Selbst wenn lichte, rechnete damit, daß bei der Besetzung von Schulstellen religiösen Unterricht in der Volksschule die betreffenden das so wäre, d. h. wenn mit der Einrichtung von Schulen von Invaliden zu berücksichtigen seien, die lesen, rechnen und Religionsgefellschaften felber leiten". Die Anfang an und immer die geistliche Schulaufsicht im heutigen schreiben können. Kirche wußte, daß es sich bei diesem Paragraphen um ihre Sinne verbunden gewesen wäre, könnte dem Manne unschwer In einer Hinsicht aber ist dieses Reglement und seine fernere Herrschaft über die Schule handelte. Daher warfen flar gemacht werden, daß es nichts Berechtigteres" gäbe, Wirkung auf die Geistlichen interessant. Das Ziel, das der sich die orthodox- konservativen Parteien mit ihrer ganzen als die sofortige Abschaffung dieses Hemmklozes an der Ent- König seiner schulreformatorischen Tätigkeit gesteckt hatte, Wucht auf die Durchsetzung dieses Paragraphen. Die Fort widelung unseres Schulwesens. Aber hinter der Berufung war dies:„ Es soll der höchst schädlichen und dem Christen- schrittspartei ist nicht von dem Vorwurf, freizusprechen, daß auf das historische" Recht verbirgt sich sehr oft nichts weiter tum unanständigen Unwissenheit vorgebeugt und abgeholfen nur dank ihrer Uneinigkeit und Unkenntnis dieser Paragraph als fraffeste Rückwärtspolitik. Und die Bergangenheit, auf werden, um auf die folgende Zeit in den Schulen geschidtere Gesetz wurde. Dieser Baragraph aber ist ein Rückschritt gegen die man sich beruft, ist oft viel besser gewesen, als reaktionäre und bessere Untertanen bilden und erziehen zu können." die Bestalozziperiode. Mit demselben historischen Rechte" Geschichtsklitterung fie machen will. Das Bild von der Schule, Sier wird also- man mag dies Biel im speziellen tadeln wie die Knebelung kann auch die Freiheit unserer Volksschule die eigentlich zur Kirche gehört, weil sie von Anfang an wie man will ausdrücklich betont, daß die Schule durch verlangt werden.
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nichts als Teil der Kirche war und sich erst allmählich von der die Steigerung der Volksbildung in erster Linie den Interessen Was seitdem geschah, ist noch in frischer Erinnerung. Das Kirche als ihrer Mutter losgelöst hat, dieses Bild ist uns des Staates, nicht der Kirche dienen soll. Die lutherisch- Schulaufsichtsgesetz von 1872 und das Schulunterhaltungsdurch jahrelange Unterweisung ganz geläufig geworden und reformatorische Ansicht ist also prinzipiell aufgegeben. Wie gesetz von 1907 ergänzen sich beide zu einer bölligen scheint auf den ersten Blick auch zu stimmen. In Wirt- reformatorische fcheint auf den ersten Blick auch zu stimmen. In Wirt- reagierte die Kirche hierauf? Die Geistlichen zeigten unterwerfung der Schule unter die Kirche. lichkeit ist unsere Volksschule ein felbstän plöglich so wenig Neigung zur Mitwirkung Eins aber ist interessant und muß noch hervorgehoben werden diges Gewächs, das sich unabhängig von der an der ihnen gestellten Aufgabe, daß ihnen als ein Zeichen dafür, wie dieselben Herren, die mit der Kirche, ia gegen sie entwidelt hat. Und wie mit hohen Strafen und sogar Amtsentset- historischen Berechtigung" alles beweisen, gegebenenfalls, mit der Volksschule im allgemeinen, so steht es bei näherer Beung gedroht werden mußte. Nichts ist für das 3. h. wenn diese Historie ihnen nicht in ihren Kram paßt, die trachtung auch mit der Schulaufsicht. Wenn es so etwas wie wahre Interesse der Kirche an der Schule charakteristischer als ganze historische Berechtigung über den Haufen werfen. Das historisches Recht wirklich gäbe, dann hätte die Volksschule dieser Frontwechsel. Schulaufsichtsgefeg von 1872 entstand im Kampfe mit der fein besser gegründetes Recht als dasjenige auf Befreiung Die Gründung von Seminaren mit rein fachlicher Aus katholischen Kirche. Trotz allem geschickten Interpretieren von der geistlichen Schulaufsicht. Die Geschichte des letzten bildung, die in eben diesen Zeiten begann, ließ die antifirch wollte es nicht gelingen, diesen antikirchlichen Dorn aus dem Jahrhunderts ist wie in vieler, so auch in dieser Beziehung lichen Tendenzen, die freilich während der ganzen lutherischen Gesetz zu entfernen. Das Schulunterhaltungsgesetz von eine Geschichte der Reaktion.*) Daß die Volksschule fein Ableger der lateinischen Ge- Periode nie ganz geschlummert hatten, von neuem mächtig 1907 ist nun der Verfuch, die Kirche mit den damals zu stark emporwachsen. Tatsächlich waren die Geistlichen nichts als betonten Staatsrücksichten auszusöhnen. Wie verhielten sich lehrtenschule, sondern ein mit der Loslösung der bürgerlichen Beauftragte des Staates. Und indem für die Bisitatoren in nun die Konservativen und Klerikalen? Es ist ganz allgemein Geldwirtschaft von der mittelalterlichen Naturalwirtschaft methodischer Hinsicht verbindliche Vorschriften erlassen wur- gewordene Weisheit, daß die Auslegung, mit der im Jahre notwendig entstandener selbständiger Organismus ist, fezen den, bekam die Tätigkeit der Geistlichen selber eine ange- 1907 sowohl der damalige Kultusminister wie auch die real. wir als bekannt voraus. Die Stadtschule, für die messene Schranke.
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tionären Abgeordneten das Gefeß von 1872 bedachten, total Kinder der Begüterten bestimmt, war gegründet von der Welches waren die Gründe für die Verbindung von unhistorisch und sophistisch ist. Das damalige Gesez hatte, Bürgerschaft, aus den Bedürfnissen des bürgerlichen Lebens Kirche und Volksschule bis dahin gewesen? Entstanden war wie gesagt, eine antiklerikale Tendenz. Lediglich aus Rüc heraus. Von Anfang an war ihr ein scharfer Gegensatz gegen die Volksschule unabhängig von der Kirche. Erst die un- fichten auf die evangelische Kirche, die die Regierung damals die Geistlichkeit mitgegeben. Denn von Anfang an verlangten felige enge Verbindung von Staat und im Kulturfampf brauchte, ist die Bestimmung aufrecht er einige Domherren das Aufsichtsrecht über die Stadtschulen, Kirche, die mit der Reformation auffam, hat halten, daß die Regierung Geistliche zuziehen könne, sofern nicht nur um flerikaler Tendenzen willen, sondern hauptsäch diese Berquidung recht eigentlich geschaffen. Wie lose aber dies in jedem einzelnen Falle dem Gedeihen der Schule und lich auch, um das reichliche Schulgeld, das in diesen Stadt dieser Zusammenhang eigentlich war, zeigt das Beispiel des Staates förderlich wäre". Mit dieser Bestimmung aber schulen bezahlt wurde, zu erhalten. Erst nach und nach Friedrichs II., unter dem sich die Tätigkeit der Kirche rein wagten es die Männer der Regierung, folgenden Zustand wurden diese Stadtschulen rein städtisch verwaltet. Die Aufficht übertrug der Stat oder der Magistrat der Städte entweder auf eine gefeßlich umrissene fachliche Kontrolle beschränkte. zu verteidigen und historisch zu rechtfertigen: Im März Diese aber muß vom Standpunkt der ganzen damaligen Lage 1907 waren von etwa 1238 reisschulinspek. Ratsmitgliedern oder auch Geistlichen. Neben diesen Stadtschulen gab es Schulen für die Kinder der Hand- beurteilt werden: schließlich war es doch beffer, ein Pfarrer toren etwa 963 Geistliche. Wenn irgend etwas die Unteroffiziere als gar niemand. historisch unberechtigt ist, das heißt unberechtigt im Sinne des werfer und Kleinbürger. Ihr Arbeitsplan umfaßte Das wurde aber total anders, indem von Jahr zu Jahr Gesetzes, auf das man sich beruft, so ist es dieser Zustand, meist nur Schreiben, Lesen, Rechnen und etwas Deutsch . die Zahl der für Fachausbildung von Lehrern bestimmten der sich übrigens bis heute in fast gar nichts gebessert hat. Diese sogenannten Schriefscholen sind die eigent Seminare stieg und so ein Stand heranwuchs, der nicht nur Eine an festen Prinzipien orientierte Politik entnimmt lichen Vorgänger der modernen Volksschulen. vor den ehemaligen Unteroffizieren, sondern auch vor den ihre politischen Ziele und ihre Begründungen nicht irgend Während für Universitäten, Gelehrtenschulen und Stadtschulen Geistlichen selber den Vorzug wirklicher Sachkenntnis hatte. welcher Historie. Die Politik kann die Berechtigung ihrer sehr viel getan wurde, fristeten die Schriefscholen von Anfang Die Periode, in der dies geschah, ist die unter Friedrich Wil- Ziele nur durch den Hinweis auf Machtverhältnisse begründen an ein fümmerliches Dasein. Sie waren der geistlichen Auf- helm III., der freilich selber sehr wenig an dieser Entwide und rechtfertigen. So kann auch das Recht des Volkes auf ficht am meisten entzogen. Aber trotzdem war ihr geistiges lung Schuld hat. Will man einen Namen nennen, so ist es eine Schule ohne geistliche Aufsicht nur gegründet werden Niveau erschreckend niedrig: die Lehrer waren zumeist Hand- Pestalozzi, der durch seinen gewaltigen Einfluß erreicht hat, auf die tatsächliche Macht eines aufgeklärten, dem geistlichen werfer, wie Schneider, Schuhmacher, Leineweber usw. wie Bedeutung der sogenannten Reformation für die daß die Machtsphäre der Kirche auf eine Zeitlang ziemlich ein- Gängelbande definitiv entwachſenen Volkes. Entwickelung der Volksschule und der geistlichen Schulaufsicht in Breußen überhaupt reden kann, so ist es in dieser Zeit geist zweischneidig. Einmal fann nicht geleugnet werden, daß wesen, wo eine große Anzahl der tüchtigsten BolksschulpädaLuther in seinem Sermon, daß man solle die Kinder zur Schule halten" die Wichtigkeit der Schule für das Gesamt- gogen, die bei Pestalozzi persönlich ausgebildet waren, an Es Wenn die Wahlrechtshaffer des Dreiflassenparlaments ihre Hoffleben des Volkes flarer und weitblidend erkant hatte. Wir der Spize des preußischen Volksschulwesens standen. denken da besonders an die Stelle, in der er die allgemeine war die Zeit des Freiherrn vom Stein. In 13 Jahren wur- nung auf das Herrenhaus gefegt hatten, so haben sie das nicht Schulpflicht und die allgemeine Wehrpflicht in Parallele den 14 selbständige Seminare gegründet. Eine eigene Wissen- ohne Grund getan. stellt. Andererseits befestigte gerade er die Grundlagen der schaft der Pädagogik kam auf. Und auch nach außen zeigte Mumienkabinett zwar der sogenannten Wahlreform des Schnaps. firchlichen Weltanschauung nur um so mehr. Es ist tat- fich die Veränderung: Die prinzipielle Abhängigkeit der blods nichts Wesentliches in den Weg legen, wohl aber dafür sorgen, sächlich so, daß für Luther die gesamte Volksbildung nichts Schule vom Staate und nicht von der Kirche wurde weiter daß die Dreillaffenschmach derartig mumifiziert wird, daß die Erweiter als Mittel zum Zwed war: Um der Kirche willen befestigt, 1808 ward die Leitung und Beaufsichtigung des fegung dieses Petrefalts durch ein modernes Wahlrecht für absehhat Luther der Gründung von Volksschulen das Wort niederen Volksschulwesens den königlichen Regierungen über- bare Zeit so gut wie ausgeschlossen scheint. Die Kommission des tragen, 1811 wurden die städtischen Schuldeputationen, 1812 Gerrenhauses hat nämlich dem Artikel I des Gesetzes eine Begeredet.
Herrenhaus und Wahlreform.
Denn wie sich jetzt herausstellt, will bas
Unter diesem Gesichtspunkte nimmt es nicht wunder, daß auf dem Lande die Schulvorstände eingerichtet. 1817 wurde ftimmung hinzugefügt, wonach jede Abänderung des Wahlgefeges nach der Reformation die Abhängigkeit der Schulen von der das Schulwesen, das bisher dem Ministerium des Innern fünftig einer 8 weibrittelmehrheit der beiden Häuser des Kirche für eine Zeitlang viel drüdender wurde als vorher. unterstand, einem eigenen Ministerium unterstellt. Freilich Landtages bedürfen soll. Jetzt bedarf es bekanntlich nur der einWas früher fast selbstverständlich und darum ohne besondere wurden noch immer viele Geistliche, besonders auf dem Lande, fachen Majorität und zweier Abstimmungen, zwischen denen ein ZeitBetonung vor sich ging, das wurde jetzt zu einem Ausdrud als Schulinspektoren benutzt. Aber darüber ist kein Zweifel: raum von wenigstens 21 Tagen liegen muß. Die Absichten der eblen und erlauchten Herren find mir zu flar. planmäßiger Schulpolitit. So heißt es z. B. in der Instruf- der fabelhafte Aufschwung, den das Volksschulwesen in der tion für die Lokalvisitation der lutherischen Schulen", die damaligen Beit genommen und der den französischen Unter- Sie haben begriffen, daß mit dem Wechselbalg des Schnapsblod's richtsminister Cousin zu dem Ausspruch hinriß: Breußen ist selbst dann die Wahlreform nicht zum Abschluß gebracht sein wird, das klassische Land der Schulen, dieser Aufschwung ist gegen wenn es durch einige weitere reaktionäre Verschandelungen gelingen die Kirche und trotz der Kirche zustande gekommen. sollte, auch die Nationalliberalen für die Spottgeburt zu gewinnen. Er ist vor allen Dingen jenen Pestalozzischülern zu danken, Sie wissen, daß die Dreillaffenschmach nicht lange mehr zu fon die in dieser kurzen, aber glänzenden Zeit in leitende Stellen servieren ist, und versuchen deshalb jeder späteren Verfassungsänderung