Schlinge befestigt, diese wird dem Patienten fo um den Kopf ge-| geworden, daß sich in ihm berhältnismäßig die meisten Brandfälle Beifen, die Arbeitgeberbereinigungen Bon San bescheidenen und belegt, daß fie am Hinterkopf und dem Kinn eine Stüße findet. in der ganzen Pfalz ereigneten. Jedesmal brannte das betreffende rechtigten Forderungen nichts abzustreichen versuchen werden. Um An der Schlinge wird der Körper des Kranten in die Höhe gezogen, Haus bis zum Grunde nieder, und die Zahl der hübschen neuen, die Durchführung des Tarifs wirksam zu fördern, müsse die so daß nur die Fußspißen die Erde berühren. Am 8. September vom Golde der Versicherungsgesellschaften erbauten Häuser ist eine Arbeiterorganisation mehr Einfluß auf die Arbeitsvermittelung hatte man während dieser Prozedur den kleinen einige Zeit un ganz stattliche. Die Angehörigen des Angeklagten haben allein eine im Gewerbe gewinnen. Zu diesem Zwede wird der Zentralverband beaufsichtigt gelassen und fand ihn alsdann tot in der Schlinge große Zahl davon inne. Vom Januar bis Oktober wurden elf der Schuhmacher, der bisher nur eine Arbeitsnachweisstelle in der hängend auf. Auf Grund der eingeleiteten gerichtlichen Unter Häuser vollständig in Schutt und Asche gelegt. Die tiefgehende Blankenfelder Straße 10 unterhielt, noch zwei weitere Nachweis. fuchung wurde gegen die Strankenschwester Jda Jüngling und den Wirkung der Brände war in der Hauptsache auf die werttätige stellen einrichten, und zwar eine in der Bülowoftr. 58 und die andere damaligen Medizinalprattikanten Dr. Rathenow Anklage wegen Silfe der Feuerwehr zurüdzuführen. Nach verschiedenen Beugen in Charlottenburg , Krummeftr. 48. Nur diese Arbeitsnachweis fahrlässiger Tötung erhoben. aussagen erschien die Feuerwehr erst an der Brandstelle, wenn dem stellen dürfen von den Arbeitern benutzt werden. Der InnungsFeuer nicht mehr Einhalt getan werden konnte. Das erste Augen nachweis in der Fischerstraße muß gemieden werden. In der Diskussion wurden die Antworten der Innungen als mert ber Feuerwehrleute richtete sich darauf, ob auch genügend Bier vorhanden sei, von welchem Löschmaterial vor jedem Brande wenig befriedigend bezeichnet. Daß die eingereichten Lohnforde ein Wagen voll angefahren worden sein soll. Dann gingen die rungen in den Innungsversammlungen nicht einmal auf die Tagesbraben Feuerwehrleute daran, alles was nicht vom Feuer zerstört ordnung gestanden haben, beweise eben, daß die Wünsche der Arwurde, vollständig niederzureißen. Infolgedessen war es niemals beiter von den Innungsvorständen als recht nebensächlich behandelt möglich, an Ort und Stelle der Ursache des Brandes nachzugehen, werden. Von den zahlreich an der Versammlung teilnehmenden Der Schlauchführer hielt sich ziemlich vom Brandplake fern oder Arbeitgebern forderten mehrere die Arbeiter auf, fest zusammen. richtete das Strahlrohr des Schlauches in die entgegengesette Rich zuhalten und nichts von den Forderungen abzulassen, denn ein Teil tung. Die Iggelbacher waren auch in der glüdlichen Lage, einen der Arbeitgeber bezahlt schon seit langem die jekt geforderten Brand voraussagen zu können. So wurde drei Tage, bevor das Löhne. Haus des Angeklagten Asel und gleichzeitig noch drei Häufer nieder. brannten, von zwei Jagelbachern mit einem Elmsteiner gewettet, Zur Lohnbewegung in der Herrenkonfektion. daß innerhalb dreier Tage vier Häuser abbrennen würden. Die Bei der Firma S. Reichmann sind Diferenzen über die Brophezeiung erfüllte sich beinahe bis auf die Stunde. Die vier Durchführung des abgeschlossenen Tarifvertrags entstanden. Die Häuser brannten zu einem großen Schutthaufen nieder. Der Firma möchte eine Tarifpofition, Achselstaffieren und ZwidelaufElmsteiner hatte, wie er troden bemerkte, die Wette verloren. Diefer Sehergabe tam der Staatsanwaltschaft verdächtig vor, zumal feßen, die mit 25 Pf. angefest ist, teilen und für das Achselstaffieren der Angeklagte Afel in der Nacht vor dem Brande eine ganze ohne Zwidelauffeßen nur 10 Bf. aahlen. Dies widerspricht jedoch Reihe von Sachen aus dem Hause geschafft hatte. Diese Sachen dem Tarifvertrag, deffen einzelne Pofitionen nicht teilbar sind. hat set dann bei seiner Versicherungsgesellschaft als verbrannt Ferner will die Firma in jeder Serie Maßfachen anfertigen lassen, angegeben, um die darauf ruhende Versicherungssumme zu erwährend vereinbart ist, daß dies nur in der ersten Serie statthaft halten. Im Laufe der Untersuchung wurde daher die Anklage sein soll. Es handelt sich hier um einen Breisunterschied von durchgegen Afel wegen Brandstiftung auch auf Versicherungsbetrug aus- fchnittlich 2 M. Außerdem ist festgestellt, daß die Firma für ein gedehnt. In der Verhandlung beftritt der Angeklagte jebe Schuld. gelne Arbeiten 25 Pf. bis 1 M. unter Tarif zahlt. Die Kon Die Geschworenen hielten die Anflagepunkte nicht in allen Fällen feftionsschneider von Reichmann hielten am Montag eine Sigung für hinreichend ertiefen und sprachen ihn daher nur des Versiches ab, um au diesen Tarifbrüchen Stellung zu nehmen. Sie find rungsbetruges schuldig. Das Gericht verurteilte den Angeklagten einmütig der Auffaffung, daß, wenn die Firma sich nicht gutwillig bereit findet, den Tarif stritte durchzuführen, fie tein Interesse darauf au einem Jahre Gefängnis. daran haben, dort weiterzuarbeiten. Es soll im Laufe dieser Woche nochmals versucht werden, die Angelegenheit in Güte zu regeln, gelingt das aber nicht, so werden am nächsten Montag die onfektionsschneider der Firma wiederum zusammenkommen und be schließen, was notwendig ist.
In der Verhandlung, die am Freitag vor der Nordhausener Straffammer stattfand, förderte die Beweisaufnahme mancherlei Dinge zutage, die auf die im Nordhauser Krantenhause herrschenden Verhältnisse ein eigentümliches Licht werfen. So sagte der Angetlagte Dr. Rathenow aus, es feien ihm, als Medizinalpraktis fanten, ganz unzulässigerweise die Funktionen eines Assistenzarztes übertragen worden. Er war derart mit Arbeit überhäuft, daß er fie taum bewältigen fonnte, teilweise war er auch als Armen. arzt( 1) tätig. Die eigentliche Schulb mißt er der Oberschwester bei, die in ganz eigenmächtiger Weise Anordnungen getroffen habe. Diese schickte die Schwester Hoffmeister, deren Aufsicht die Kinderstation eigentlich unterstand, in die Nähstube und übertrug die Aufsicht in der Kinderstube dem Dienstmädchen Winstowski, die feinerlei Vorbildung als Krankenpflegerin genossen habe. Den Glissonschen Apparat habe die Oberschwester in Vorraum zum Abort aufstellen laffen, weil im Stinderzimmer der Fußboden einige Schrammen Der leitende Arzt des Krankenhauses, Dr. Willede, erklärte, daß es wegen des andauernden Aerztemangels schon seit zwei Jahren nicht möglich war, die Stelle eines Assistenzarztes su befehen, und daß darum Dr. Rathenow die Stelle eines solchen aus füllen mußte. Dr. Rathenow habe sehr viel zu tun gehabt, jei aber feinen Pflichten sehr gewissenhaft nachgekommen. Der Gliffonfche Apparat habe in Fachkreisen bisher nicht als lebensgefährlich gegolten und werde ohne Bedenken sogar an Laien abgegeben. Auch der Kreisarzt, Geheimer Medizinalrat Dr. Haebler äußerte fich dahin, daß niemand von den beteiligten Berfonen den Unfall habe boraussehen können. Auch Profeffor Dr. Wullstein- Halle schloß sich dieser Ansicht an.
durch den Apparat erleiden könnte.
Auf Grund der übereinstimmenden Gutachten der Sachvers ftändigen, wonach eine Fahrlässigkeit der Angeklagten nicht bor Liege, beantragte der Staatsanwalt selbst deren Freisprechung, und dementsprechend lautete auch das Urteil auf Freisprechung beider Angeklagten. Dem Dr. Rathenow, so führte der Vorsitzende aus, fei eine Pflichtwidrigkeit nicht vorzuwerfen, da er von der Anordnung der Oberschwester, wonach das Dienstmädchen statt der Schwefter die Aufsicht im Kinderzimmer hatte, damals noch nichts wußte. Die Angeklagte Schwester Jüngling habe allerdings infofern ihre Pflicht verlegt, als sie die Beaufsichtigung des Kindes der Instruktion zuwider außer acht ließ; boch habe sie nicht vor aussehen können, daß der Tod des Kindes erfolgen könne, wenn es furze Zeit fich selbst überlaffen blieb.
So bleibt der Tod des fleinen im Krankenhause Erhängten ungefühnt. Würde der Beiter und die Oberschwester in einer Sturblieben sein, wenn ein ihrer Aufsicht anvertrautes Kind in gleicher blieben sein, wenn ein ihrer Aufsicht anvertrautes Kind in gleicher Weise das Leben hätte einbüßen müssen?
Verfammlungen.
Lohnbewegung der Schuhmacher.
Eine überaus zahlreich besuchte öffentliche Versammlung der Schuhmacher tagte am Montagabend im großen Saal bei Drajels in der Neuen Friedrichstraße, um die Antworten der Arbeitgeber organisationen auf die eingereichten Lohnforderungen zu hören. Dally erstattete den Bericht. Der Obermeister Bierbach von der Berliner Schuhmacherinnung schrieb, daß au Mittwoch, 20. April, eine Sigung des Hauptausschusses der Innung, in der über die Lohnforderungen verhandelt werden soll, anberaumt worden sei. Nach den Sagungen der Innung fönne nur mit dem Gesellenaus schuß über die Wünsche der Arbeiter verhandelt werden, jedoch ürbe gegen die Anwesenheit der Organisationsvertreter nichts eingewendet werden. Im gleichen Sinne hat die Charlottenburger Innung geantwortet. Auch die Jnnungen von Schöneberg , Steglib und Groß- Lichterfelde sowie die Freie Vereinigung selbständiger Schuhmacher haben noch für diese Woche Verhandlungen in Aussicht gestellt. Nicht geantwortet hat die Rigdorfer Jnnung, was wohl darin seine Ursache haben dürfte, daß deren Quartalsversammlung zu spät stattfand. Redner tat dann einen furzen Rückblick auf den bisherigen Verlauf der Lohnbewegung und schilderte darauf ein gehend die miserablen Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Schuh machergesellen und gab der Hoffnung Ausdrud, daß in Anbetracht der überaus traurigen Verhältnisse, unter denen die Gesellen arOrts- Krankenkasse| Orts- Krankenkasse
Ein Seitenstück zur Siebenlehner Feuerwehr. Als ein Seitenstück zu der seinerzeit vielbesprochenen Feuer wehr von Siebenlehn entpuppte fich in einer Schwurgerichtsvers Handlung des Landgerichts Zweibrüden die von Iggelbach bei Neustadt a. d. Haardt. Wegen Brandstiftung hatte sich der Spes zereiwarenhändler Asel zu verantworten, der in bem fleinen, faum 800 Ginwohner zählenden Dorfe Jagelbach sein Geschäft be trieb. Der Fleden war schon seit einigen Jahren dadurch berühmt Orts- Krankenkasse| Orts Krankenkasse Orts- Krankenkasse Kürschner für den Gewerbeund verwandten Gewerbe betrieb d. Kaufleute,
ber
Dienstag, ben 26. April 1910,
der
für das
Gastwirte Barbiergewerbe
hause, Linienſtr. 5:
Die ordentliche
Bekanntmachung.
Mittwoch, den 27. April 1910, nachmittags 3 Uhr,
Ordentl. Generalversammlung General- Versammlung im
der Delegierten. Tagesordnung:
1. Berlesung bes Protokolls. 2. Jahresbericht und Bekanntgabe der Neftanten. 3. Bericht der Revisoren. 4. Sonstige Staffenangelegenheiten. Um pünktliches Erscheinen wird dringend ersucht.
Die zugesandte Einladung legitimiert, ohne dieselbe kein Einla8.
findet statt am
Freitag, den 29. April cr., abends 8%, Uhr, im oberen Saale der Arminhallen, KommandantenStraße 58/59. Tages- Ordnung:
Donnerstag, den 28. April cr., abends 9 Uhr, im ,, Rosenthaler Hof", Rosenthaler Str. 11/12:
Rofale bes erin Otto& billing, General- Versammlung
Rosenthaler Straße 11/12:
Ordentl. General- Versammlung
der gewählten Kaffenvertreter.
Tagesordnung:
1. Bericht der Rechnungsprüfungs. tommission.
Jahresberichts 1909.
1. Abnahme der Jahresrechnung pro 1909 und Bericht der Revisoren. 2. Abnahme und Besprechung des 2. Der neue Entwurf einer Reichs. bersicherungsordnung. Referent: Alb. Der Vorstand. 274/12 Kohn. 3. Berschiedenes. C. Fritze, Borfigender. 17565 Der Vorstand. Richard Nürnberg, Borsitzender. Jonas Stahl, Schriftführer.
Orts Krankenkasse
ber
für das
und Filzwarenverfertiger Gewerbe der Tischler und
am Donnerstag, den 28. April cr., abends 8, hr, im Gewerkschafts - der Bertreter der Stassenmitglieder hans, Engelufer 15( Saal VIII). und der Arbeitgeber im Geivert Zagesordnung: fchaftshause, Engelufer 15, Saal 1. Tages- Ordnung:
1. Jahres und Kaffenbericht.
2. Bericht der Revisoren bro 1909 unb eventueller Antrag auf Erteilung der Decharge bes Borstandes und
des Rendanten.
3. Berschiedenes.
Eintritt nur gegen Borzeigen der
Einladung gestattet.
Bahlreichen Besuch ertvartet
Der Vorstand.
17535
S. Dannheuser, Borsigender,
Alte Jakobstr. 20/21.
3. Besprechung der Regierungsvorlage zur Reichsversicherungsordnung. 4. Mitteilungen des Vorstandes und Verschiedenes.
Der Vorstand: H. Poppe, Borfitender. G. Braun, Schriftführer.
der Delegierten. Tages- Ordnung:
1. Bericht des Borstandes.
2. Abnahme der Jahresrechnung
T
pro 1909.
3. Bericht der Rebiforen.
4. Anträge und Raffen- Ungelegen beiten. 274/14 Bahlreiches Erscheinen erwartet
Der Vorstand.
3. A.: Paul Schrolle, 1. Borfigender.
274/3 Orts- Krankenkasse
Orts- Krankenkasse der Bildhauer, Stuffateure
u. verwandter Gewerbe zu Berlin .
Mittwoch, ben 27. April er., abends 8 Uhr: Ordentliche
1. Abnahme der Jahresrednung General- Versammlung
pro 1909 nebft Bericht der Nebiforent.
2. Bahl eines Borstandsmitgliebes
der Arbeitgeber.
im
Gewerkschaftshause, Engelufer 15, Saal 7. Sages Drdnung:
3. Wahl eines Borstandsmitgliedes 1. Geschäfts- und Staffenbericht pro
der Arbeitnehmer.
1909.
2. Bericht der
Revisoren.
4. Bortrag des Herrn Koblenzer 3. Statutenänderung.( Streichung bes über bie Reichsversicherungs-$ 28.) 4. Geschäftliches. ordnung".
17526 274/10 Der Vorstand. Der Vorstand. J. A.: Fritz Waldeyer, Borf.
der Vergolder
und Berufsgenossen. Einladung
zu der am Donnerstag, 28. April, abends 8 Uhr, stattfindenden
General- Versammlung
im Gewerkschaftshaus", Engelufer 15( Saal V). Zages Ordnung:
1. Abnahme der Jahresrechnung 1909. 2. Wahl der Krankenbesucher. 3. Stellungnahme zum Aerztevertrag. 4. Berschiedenes. 274/11 Der Vorstand.
Allen Freunden und Bekannten zur gefälligen Mitteilung, baß ich das Restaurant d. Herrn Hintsus Nixdorf, Weserstraße 21 p Ede Tellstraße fäuflich übernommen habe. Otto Eichardt.
-
Uebrigens sind Anzeichen dafür vorhanden, daß auch bei anderen Firmen, die den Tarifvertrag anerkannt haben, Streitigkeiten über bie Auslegung des Tarifs entstehen. Die Konfettionsschneider werden jedoch, bei welcher Firma es auch fein mag, mit allen Mitteln dafür sorgen, daß den Tarifverträgen volle Geltung verschafft wird.
Zu den Firmen, die den Tarifvertrag endgültig abgeschlossen haben, find Albert Graet und Kaufmann u. Co. hinzus gekommen, bei denen der Tarifvertrag am 15. April in Kraft ge treten ist, sowie die Firma Jean Bopper, wo er am 15. Mai in Straft tritt. Diese Firma zahlt bis dahin einen allgemeinen Bohnaufschlag von 5 Prog. Bei den Firmen Müller u. Beo pold und Philipp Udo find die Tarife in Borbereitung und werden wahrscheinlich in der kommenden Woche eingereicht werden.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über Marktlage: Fleisch: den Großhandel in den Bentral- Marttballen. Bild: Bufubr Bufuhr genügend, Geschäft lebhaft, Preise unverändert. fehr gering, Geschäft ruhig, Preise gut. Geflügel: Bufuhr genügend, Geschäft lebhaft, Preise gut. Fische: Bufuhr reichlicher, Geschäft ruhig, Breife wenig verändert, für Hechte aufgebessert. Butter und Käse: Gemüse, Dbst und Güd. Geschäft ruhig, Preise unverändert. fru& te: Bufuhr mäßig, Geschäft schleppend, Breife wenig verändert,
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