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dem der Angeklagte angestellt ist, gibt diesem das Zeugnis eine« ruhigen Menschen, der jeden Streit mit anderen sorgfältig ver- meidet und dem nicht zuzutrauen sei. das} er einen Schutzmann angreifen sollte. Der Staatsanwalt, dem die Aussage eines Schutzmanns natür- lich mehr gilt als alle dieser Aussage widersprechenden Tatsachen, wollte den Angeklagten mit SV M. bestraft wissen, wobei er ihm noch den guten Eindruck als mildernd anrechnete. Dem Antrage dcS Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosen- feld, entsprechend, erkannte das Gericht aus Freisprechung, weil es den Sachverhalt nicht für aufgeklärt hielte Ein anderer Fall, der sich auch am K. März auf der Treptower Chaussee ereignete, kam vor derselben Kammer zur Verhandlung. Auch in diesem Falle handelt es sich zweifellos um einen Polizei- lichen Mihgriff, wenn auch das Gericht ihn nicht als solchen gelten ließ. Der Angeklagte, Arbeiter Frantz, wird durch seine eigenen An- gaben sowie durch die Aussagen mehrerer Zeugen so charakterisiert: Er ist ein frommer Mann, gehört dem Kirchenverein der Tabor- gemeinde an, besucht regelmäßig die Vcreinssitzungen und geht oft in die Kirche. Er arbeitet seit 22 Jahren in ein und derselben Fabrik, gehört keiner Arbeiterorganisation an und hat während eines Streiks weitergearbeitet und wird von dem Geschäftsführer seines Arbeitgebers als ein ruhiger und anständiger Mann be- zeichnet, der aber so beschränkt sei, daß er die Bedeutung einer politischen Demonstration gar nicht verstehen könne. Also ein Musterarbeiter nach dem Sinne der herrschenden Klassen. Und dieser Mann soll so behauptet die Anklage gleich zwei Straf­taten gegen die Hüter des Dreiklassenwahlrechts und der herrschenden Gesellschaft begangen haben. Der Angeklagte wird beschuldigt, zur Begehung strafbarer Handlungen aufgefordert zu haben, indem er, als die von einer Attacke zurückkehrenden Gendarmen an ihm vorbeiritten, gerufen habe:Pfui, haut sie!" Ferner soll er mit seinem Spazierstock einem der Gendarmerie - Pferde zwei Schläge versetzt und dadurch einen tätlichen Angriff aus den Gendarm ausgeübt haben. Der berittene Schutzmann Werner, der den Angeklagten fest- nahm, will ganz bestimmt gesehen haben, daß der Angeklagte die bezeichneten Handlungen verübt habe. Der Angeklagte bestreitet jede Schuld und meint, hier müsse eme Personenverwechselung vorliegein Er habe nach dem Bahnhof gehen wollen, um seine Tante in Adlershof zu besuchen. Da sei er in die Menschenmenge geraten und von den Pferden der Gendarmen bedrängt worden. Um sich vor den Pferden zu schützen, habe er seinen Stock vorgehalten, aber nicht geschlagen, auch nicht gerufen. Um den Angeklagten als einen Mann erscheinen zu lassen, dem die Tat zuzutrauen sei, hatte sich der Staatsanwalt mit einem umfangreichen Material versehen, als ob es sich um einen großen Sensationsprogeß handelte. Ter Staatsanwalt wollte Beweis darüber erhoben wissen, daß der Angeklagte kein fleißiger Kirchengänger und auch nicht kirchlich gesinnt sei. daß er dar­über sollten Nachbarn des Angeklagten gehört werden zur Hinterlist neige, und daß der Besuch der Tante vom Angeklagten nur vorgeschoben sei, damit er an der Demonstration teilnehmen könne. Ja selbst über das Familienleben des Angeklagten wollte der Staatsanwalt ein Verhör mit dem Angeklagten anstellen. Als der Staatsanwalt wissen wollte, ob der Angeklagte vor seinem Ausgange Streit mit seiner Frau gehabt habe, lehnte der Bor- fitzende, Landgerichtsdirektor Forstmann, diese Frage ab, weil sie gar nicht zur Sache gehöre. Doch ein Beisitzer schien anderer Meinung zu sein. Er verlangte einen Gerichtsbeschluß. Eine Beratung des Gerichts fand darauf statt; dann verkündete der Vorsitzende, daß es keines Beschlusses bedürfe, da er das Recht habe, nicht zur Sackie gehörende Fragen abzulehnen. Auch der Stock des Angeklagten spielte in der Beweiserhebung eine Rolle. Die Staatsanwaltschaft hatte erfahren wer weiß. durch welche Zuträger, daß der Angeklagte von seiner Frau gewarnt worden sei, seinen Stock mitzunehmen. Das sollte als belastendes Moment verwertet werden. Durch Bcrnehmung der Frau des Angeklagten stellte sich allerdings herau«, daß sie die fragliche Warnung an ihren Mann gerichtet hatte, ohne jedoch recht zu wissen, was sie von der Mitnahme deS Stockes eigentlich be­fürchtete. Die Frau bekundete aber außerdem, daß ihr Mann immer, wenn er ausgeht, den Stock mitnimmt. Auf die Ver­nehmung von Hausbewohnern, welche den Angeklagten als hinter- listig kennzeichnen sollten, verzichtete der Staatsanwalt, nachdem der Verteidiger, Rechtsanwalt Kurt Rosenfeld , Vertagung be, antragt hatte, um Gegenzeugen zu laden. Der Staatsianwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von sechs Woche». Der Verteidiger begründete seinen Antrag auf Freisprechung, indem er ausführte, daß allein durch das Zeugnis deS Schutz- fnanns der Angeklagte nicht als überführt gelten könne und das ein Schlag gegen ein Gendarmenpferd kein tätlicher Angriff au' den Gendarm sei. Das Gericht sprach dagegen in seinem Urteil aus. daß ein Schlag gegen ein Pferd, auf dem ein Gendarm sitzt, ein gegen den Gendarmen gerichteter tätlicher Angriff sei. Dafür wurde auf eine Gefängnisstrafe von drei Wochen und wegen Aufforderung zu strafbaren Handlungen ebenfalls auf drei Wochen erkannt und die Strafe auf vier Wochen Gefängnis zusammengezogen. Die Warnung der Frau des Angeklagten vor der Mitnahme des Spazierstockes stellt die Urteilsbegründung auch als ein den An- geklagten belastende? Moment hin. Als die am 15. März im Ballschmieberschen Saale abgehaltene Protestversammlung gegen die brutale Beleidigung des Reichstages durch den Junker v. Oldenburg-Januschau zu Ende war und die Menge der Versammlungsbesucher die Straße füllten, griff bekannt- lich die Polizei in bekannter Weise ein und reizte das Publikum derart, daß erregte Worte gegen die Polizeibeamten gebraucht wurden. Ein Arbeiter Ernst Lüder, der nicht in der Versammlung gewesen war, geriet auf dem Wege nach Hause in die Menschen- menge, welche sich in der Brunnenstrahe aufhielt. Er wurde sistiert und hatte sich infolge polizeilicher Anzeige gestern vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte wegen Beamtenbeleidigung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu verantworten. Ter An­geklagte stellte den Vorgang so dar: Aus der Menschenmenge sei an mehreren StellenBluthundel" gerufen worden. Er habe nicht gerufen, sondern sei unbekümmert um das Treiben auf der Straße seines Weges gegangen. Da habe ihn plötzlich ein Schutz- mann von hinten gepackt und ihm zugerufen:Ich werde Dir was bei Bluthund!" Der als Zeuge vernommene Schutzmann will von der dem Standpunkt des Angeklagten gegenüberliegenden Seite der Straße abends bei mangelhafter Straßenbeleuchtung! genau gesehen haben, daß der Angeklagte den Mund aufmachte. Widerstand soll der Angeklagte dadurch geleistet haben, daß er mit einem Schlüssel nach den beiden ihn sistierenden Schutzleuten geschlagen habe, wie diese behaupten. Der Angeklagte gibt zu, einen Schlüssel in der Hand gehabt zu haben, erklärt diesen Um- stand aber so: Als er sistiert wurde, habe er beide Hände in den Hosentaschen gehabt und dabei rein zufällig den Hausschlüssel in die Hand genommen. Bei der Sistierung seien ihm so plötzlich und unvermutet die Hände aus den Taschen gerissen worden, daß er nicht Zeit gesunden habe, den Schlüssel loszulassen. Geschlagen habe er nicht. Während der Staatsanwalt drei Wochen Gefängnis beantragte, plädierte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, auf Freisprechung, da der Fall nicht als aufgeklärt gelten könne. Das Gericht schenkte den Aussagen der Schutzleute vollen Glauben und verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung zu itv M., wegen Widerstandes zu 50 M. Geldstrafe. ' Konftren; des Saues 7 des Zentralverbändes der Schnhmchtr. Am Sonntag wurde imVolkshaus" zu Charlottenburg die Gaukonferenz für den Gau 7 des Schuhmacherverbandes, umfassend die Provinzen Brandenburg , Pommern , Ost- und Westprcußen und einen Teil von Mecklenburg , abgehalten. Von den 34 Zahl» stellen des Gaues waren 19 durch 39 Delegierte vertreten, außer- dem waren anwesend vier Mitglieder der Gauverwaltung. Dem Geschäftsbericht ist zu entnehmen, daß während der zweijährigen Geschäftsperiode die Mitgliederzahl wesentlich ge- funken ist. Von Zahlstellen ist ein Verlust von 728 Mitgliedern zu verzeichnen, von denen allein 38ö auf Berlin entfallen. Die verschiedensten Ursachen führten zu diesen Verlusten, schlechte Beitragzahlung durch den verminderten Verdienst, Verminderung der Zahl der Beschäftigten in einzelnen Betrieben und Bankrotts einzelner Unternehmer spielten die Hauptrolle. Immerhin war es möglich, in Greifenhagen, Stargard , Stralsund , Finsterwalde , Rathenow und Belzig Einzelmitgliedschaften zu gründen. Der Mitgliedergewinn in diesen neugegründeten Mitgliedschaften und den 11 übrigen Zahlstellen betrug 119, so daß der effektive Verlust bei 5963 Mitgliedern 618 oder 12 Proz. beträgt, hierdurch ist die Mitgliederzahl auf 4445 gesunken. Oeffentliche Versammlungen fanden statt 54, Mitgliederver- sammlungen 93, Betriebsversammlungen 199, Besprechungen 55 und Sitzungen 117, in Summa 419 Veranstaltungen, hiervon entfielen auf Berlin 129. Trotz der ungünstigen Geschäftsperiode mußten 78 Differenzen beigelegt werden. Hiervon entfielen auf Lonhforderungen 29, Lohn- reduzierungen 13, Veränderungen im Lohnshstem 11, Fournituren- fragen 3. Maßregelungen 14, Aussperrungen und sonstige Ursachen je 4. Berlin war mit 51 Bewegungen beteiligt. Der größte Teil 'der Bewegungen wuvde friedlich entschieden, in 26 Fällen mußte zur Arbeitsniederlegung geschritten werden; doch waren die meisten Kämpf« von kurzer Dauer. Eine Ausnahme machten die Be- wegungen in Stettin , Eberswalde und Landsberg . In Stettin wurde ein scharfer Kampf im Schoßbetriebe ausgefochten. Sech- zehn Wochen dauerte die Aussperrung der Fabrikarbeiter von A. Brodt in Eberswalde , ohne daß ein Resultat erzielt wurde. Desgleichen mußte ein Streik in der Schuhfabrik von Eichler u. Alwert in Landsberg nach 13wöchig«r Dauer beendigt werden. Von den gesamten Bewegungen hatten vollen Erfolg 24, teil- weisen 32 und 18 endeten erfolglos. Es hat also auch während der Krise keine Abnahme der wirtschaftlichen Kämpfe stattgefunden; nur eine Verschiebung nach der Seite der Abwehrkämpfe fand statt. Der einigermaßen günstige Ausgang der meisten Kämpfe beweist die Notwendigkeit des gewerkschaftlichen Zusammenschlusses auch in der Krisenzeit. Um so bedauerlicher muß der Rückgang der Mitglicderzahl empfunden werden. An den Geschäftsbericht knüpfte sich eine rege Debatte, die hauptsächlich durch einen Antrag der Zahlstelle Berlin hervor- gerufen wurde. Dieser Antrag lautete:Für Groß-Berlin, um- fassend die Zahlstellen Berlin , Charlottenburg , Köpenick , Schöne- berg, Spandau , und Steglitz , wird ein besonderer Gau gebildet. Die Gauverwaltung setzt sich zusammen aus den ersten Bevoll- mächtigten dieser Zahlstellen. Der erste Bevollmächtigte der Zahl- stelle Berlin fungiert als Gauleiter und erhält das für diese fest- gesetzte Gehalt, welches je zur Hälfte vom Zentralvorstank» und der Zahlstelle Berlin getragen wird. Der Antrag wurde von den meisten Rednern bekämpft und schließlich zurückgezogen. Ein weiterer Antrag, den Gau zu teilen, wurde ebenfalls abgelehnt; dagegen ein Antrag Stettin , einen zweiten Beamten für den Gau 7 anzustellen, dem Verbandstag zur Annahme empfohlen. Hierauf wurden die Anträge zum Verbandstag verhandelt und 22 Anträge, zum größten Teile Statutenänderungen enthaltend, angenommen. Der vorgerückten Zeit wegen mußte von dem in Aussicht ge- nommencn Referat über die neue Reichsversicherungsordnrmg Ab- stand genommen werden, doch wurde nach einigen erläuternden Worten de» Genossen Umbreit eine Resolution angenommen, welche sich gegen diese neue bureaukratische Leistung ausspricht. Diese Resolution soll durch Vermittelung des Hauptvorstandes dem Reichstag resp. der sozialdemokratischen Fraktion überwiesen werden.. Bei der nunmehr vorgenommenen Wahl zum außerordent- lichen Gewerkschaftskongreß wurde Hamacher als Kandidat nominiert. Hiermit war die Tagesordnung erschöpft und die Konferenz wurde geschlossen._ Huö Induftm und ftandel Börse und Saotenstand. Wenn auch die Getreidepreise wieder etlvaS gesunken sind, be haupten sie doch immer noch einen ungewöhnlich hohen Stand. Der jetzt herausgekommene Bericht über den Saatenstand in Preußen ist eine schlechte Stütz» für die Bestrebungen, den Preis noch weiter auf demselben Niveau zu halten. Im Vergleich mit dem Vorjahre ergibt fich nämlich, wenn die Begutachtungsziffern 2 gut, 3 mittel und t gering bedeuten: April 1999 1910 ( Weizen....... 8,2 2,8 -SJ-el Spelz........ 2,7 2,2 5 n| Roggen.-»-» 3,1 2,5 i Rops und Rübsen... 3.6 2,8 Klee 2,9 2,4 Luzerne......... 2,9 2,5 Riesel-Wiesen....... 3,2 2,7 Andere Wiesen....... 3,3 2,9 AuS dieser Zusammenstellung ergibt sich für alle Fruchtarten gegenüber dem Vorjahre eine ganz erhebliche Verbesserung. In den Bemerkungen der.Statistischen Korrespondenz" wird erläuternd zu diesen Zahlen bemerkt, daß sich infolge dcS vorwiegend milden Winters nennenswerte Auswinterungen nicht ergeben haben. Schädlinge sind außer den gewöhnlich vorkommenden Insekten verhältnismäßig selten gewesen. Die feuchtwarme Witterung deS Februar hat allerlei Unkräuter gezeitigt. Im einzelnen meldet die Korrespondenz. daß Weizensaaten und Winter- spelz durch die späten Nachtfröste nicht geschädigt wurden, die Roggensaaten dagegen vielfach rostgelb geworden sind und warmes Regenwetter bedürfen. Winterraps und Rübsen haben nur ganz vereinzelt unter Maden gelitten. Klee und Luzerne werden durchaus günstig beurteilt. Die Wiesen sollen aber infolge deS Spätfrostes wieder grau aussehen. Bei der trockenen Witterung konnte die Be- stellung der Aecker zur Sommersaat, besonders im Westen, bis auf die Hackfrüchte beendet werden. Trotz der günstigen Beurteilung lesen wir in einem Börsenblatte .Die Begutachtungsziffern müsse als recht niedrig bezeichnet werden; denn wenn sie auch günstiger lauten als in der gleichen VorjahrZzeit, so muß doch betont werden, daß man in Fach- kreisen den Stand der Wintersaaten in diesem Jahre als außer- gewöhnlich gut bezeichnet und mit wesentlich besseren Zahlen ge- rechnet hat." Nach den dem jetzigen Ausweise derStatistischen Korrespondenz" beigefügten Vergleichszahlen bis 1899 zurück, ist bei Weizen nur einmal die gleich günstige Ziffer erreicht worden, sonst ergaben sich stets ungünstigere Resultate; bei Spelz konnte nur 1991 und 1899 ein etwas günstigerer Stand gemeldet werden; für Roggen war nur für 1992 ein besseres Resultat ermittelt; im übrigen find günstigere Ziffem nicht angegeben. Faßt man die Summe der Einzelangaben zusammen, kann man unbedenklich konstatieren: ein gleich günstige» Resultat wie das letzte, ist in den letzten 11 Jahren nie zu ver- zeichnen gewesen. Diese Tatsache rückt die Bemerkung, man habe »in Fachkreisen mit wesentlich besseren Zahlen gerechnet" in daS rechte Licht. Der Bericht patzt den Haussiers gar nicht in den Kram und da möchte man den Anschein erwecken, als sei ma»t durch die gemeldeten Resultate nicht befriedigt. Börsenmache I Bom StahlwerkSverbaud. In der Hauptversammlung deS StahlwerkSverbandeS am Donnerstag wurde über die Geschäftslage u. a. berichtet: Das Jnlandsgeschäft in Halbzeug verlief in den beiden letzten Monaten sowohl hinsichtlich des Auftrags- wie deS Spezifikations- eingangs befriedigend. Der Berkauf für das dritte Quartal wurde zu den bisherigen Preisen und Bedingungen freigegeben. Der Auslandsmarkt verlief etwas ruhiger. doch ist der Abruf zufriedenstellend, zumal in Großbritannien die Beschäfti« gung der Werke im Laufe des ersten Vierteljahres sich im allgemeinen gebessert hat. Das Forineisengeschäst, das in den ersten Monaten des JahreS recht verheißungsvoll eingesetzt hatte, ist durch die inzwischen erfolgte AuS- sperrung der Bauarbeiter in der Entwickelung aufgehalten worden, so daß für neue Abschlüsse nur geringe Neigung vorhanden ist. Es ist jedoch zu hoffen, daß nach Beendigung der Bauarbeiterkrise daS Sommergeschäft in Formeisen sich so beleben lvird, daß der entstandene Ausfall wenigstens zum größten Teil wieder eingeholt wird. Im Auslandsgeschäft, das weiter fest lag, gehen die Spezifikationen fortwährend in befriedigendein Um­fange ein. Daß der Bericht eine gute EntWickelung konsrariert, kann man nicht sagen._________ Hub der frauenbevrecfun�. Der Zentralverband der Hausangestellten hat an den Reichstag eine Petition gerichtet, in der um Abände- rung verschiedener Bestimmungen in dem Entwurf der Reichsver- sicherungSordnung, die Dienstboten und unständig Beschäftigten betreffend, gebeten wird. Der Vorstand petitioniert im Namen der 5999 Verbandsmitglieder um folgende Verbesserungen der Bor- läge: I. Die im zweiten Buch deS Entwurfs der ReichSversicheruugs- ovdnung enthaltenen Bestimmungen betreffend Dienstboten und unständig Beschäftigte dahin abzuändern, daß diese Ärbeiterkate- gorien den in Ortskrankenkassen Versicherten gleichgestellt werden, indem für sie gesetzlich festgelegt wird: 1. das Obligatorium der Versicherung. 2. das Selbstverwaltungsrecht in den Krankenkassen, 3. die Verpflichtung der gleichen Leistungen der Kranken - lassen auch den Dienstboten und unständig Beschäftigten gegen- über, insbesondere der Rechtsanspruch der Versicherten auf Krankenhauspflege, Ansetzung des durchschnittlichen Tagelohnes als Grundlohn, Verbot der Anrechnung des dem Erkrankten zu- stehenden Krankengeldes auf den Lohn, 4. Gewährung von Schwangerengeld auf die Dauer von 8 Wochen vor der Geburt. Wochengeld auf die Dauer von acht Wochen nach der Geburt, beides in der vollen Höhe des durch- schnittlichen Tagesverdienstes, freie Gewährung der Hebammen- dienste und bei Schwangerschaftsbeschwerden freie Gewährung der ärztlichen Hilfe. Ferner wird die Einbeziehung der Dienstboten und unständig Beschäftigten in die Unfallversicherung verlangt. Diesen Forderungen ist eine eingehende Begründung beige« geben, in der es unter anderem heißt: Die mit dem Entwurf gedachte Ausdehnung der Kranken- Versicherung auf Dienstboten und unständig Beschäftigte, wozu Wasch- und Reinmachefrauen, Aufwärterinnen, Aushilfen, Plätterinnen. Ausbesserinnen, Friseusen und ähnlich im Haus» halt Beschäftigte gehören, würde fich als unzweckmäßig und ver- fehlt darstellen, wenn wiederum nicht das Obligatorium der Ver- sicherung ausgesprochen wird, sondern laut§ 468 den Landes- gesehen die Fürsorge überlassen bleibt. Die mit§ 447 zuge- lassene Befreiung und die Zulassung anderweitiger Kranken» fürsorge, die die Versicherungspflicht der Dienstboten und un- ständig Beschäftigten aufheben kann, bedeutet einen geringeren Anspruch dieser Arbeiterkategorien an die Wohltat diefe? Ge- setzes und das Fortbestehen der Rechtsunsicherheit....' AIS eine besondere Härte wird bezeichnet, daß die Dienstboten und unständig Beschäftigten keinen Rechtsanspruch auf Kranken- hauSbehandlung haben sollen. In bezug auf die zu gewährende Krankenunterstützung heißt es: den deS durchschnittlichen Tagelohnes gewahren, ist sehr einschneidender Natur, da die Lohnstufe, die diese Arbeitnehmer ihres geringen Einkommens wegen bei Ansetzung deS durchschnittlichen OrtS- lohnes erreichen würden, so gering wäre, daß eS im Erkrankungs- falle, der stets verbunden ist mit Verlust von Stellung, Obdach, Kost, Verdienst, unmöglich ist, davon leben zu können und ver» kreiten. Wir bitten deshalb, te des durchschnittlichen Tage- mehrte Pflegekosten davon zu be auch für diese Versicherten die Häl lohnes laut Z 195 als Krankengeld anzusetzen. Ganz besonder? notwendig ist es, die unter Punkt 4 geforderte gesamte Mutter- schaftSversicherung den Dienstboten und unständig Beschäftigten angedeihen zu lassen. Der Existenzunsicherheit zur Zelt der Schwangerschaft muß durch entsprechende Unterstützung vor- gebeugt werden. Ebenso bitten wir, die Hebammendienste und die arztliche Hilfe be» Schwangerschaftsbeschwerden zur Per- hütung weiterer Krankheiten zu gewähren." In der Begründung der Forderung auf Erweiterung der Unfallversicherung auf die Dienstboten heißt es: Alljährlich verunglücken auch Dienstboten und Neinmache» frauen aller Art beim Fensterputzen, namentlich in den Gegenden Deutschlands , in denen die Fensterflügel nach außen schlagen. Brüche und Unterleibsleiden ziehen sich die häuslichen Arbeite» rinnen beim Heben und Tragen der schweren Wäschekörbe und Wäschekübel zu. Knieentzündungen sind nicht selten die Folge des Reinigens der Teppiche, sofern diese sich über daS ganze Zimmer erstrecken und kniend und kriechend gekehrt werden müssen. Doch auch bei anderen häuslichen Arbeiten, so beim Kochen, sind Unfälle, z. B. durch Verbrühen, keine Seltenheit. Haben diese Unfälle dauernde Beeinträchtigungen der Erwerbs- fähigkeit zur Folge, so sind die Betroffenen meistens der schlimmsten Not ausgesetzt, weil sie keinen Anspruch auf Unfall» renke haben, was sie als eine schwere Benachteiligung gegenüber den übrigen versicherten Arbeitern und Arbeiterinnen empfinden." Die Petition steht aus dem Boden der Forderung der vollen Gleichberechtigung der Dienstboten mit den übrigen Arbeiter» kategorien. Sinntag, den 84. April, in den Carona-Fcstsälc» sft. NmS Klubhaus Konimandantenslr. 72; Dienstboten-Versammlung. Die Rechtlosigkeit der Dienstboten»nd Reinemachfranen in der NeichS-Kraiikenverstchcrung. Rescccnt: Hr. �Idvr-t Kolm. Saalöfsmnig 6 Uhr. Ansang 7 Uhr. Diskusslon. Nachdem: Tanz. Genossinnen und Genossen, macht alle Dienstboten auf dies« Veftamm- limg aufmerksam und nehmt sewst daran teil. 285/7 Die Einbcniserln: Anna JoppitoH, Charlotlcnburg, Lietzensee-User 1.