zSeijShrigen Wohnsitzes Tn Set Gemeinde usiS. In Ser Hessen» nassauischen Landgemeindeordnung enthält der Z 16 Absatz 4 die fragliche Bestimmung, indem er auf Z 11 verweist, der die der- schiedenen Anforderungen aufführt, an die das Gemeinderecht ge- knüpft ist. Die Frau des Bürgermeisters von Mittelbuchen in Hessen-Nassau war neben ihrem Manne als Stimmberechtigte in die Gemeindewählcrliste eingetragen. Der Milchhändler Prinz focht dies als unzulässig an. Die Frau habe allerdings Grund- besitz. Ihre Eintragung lasse aber unberücksichtigt die Bestimmung (Z 11. Abs. 4), dah Steuerzahlung, Einkommen und Grundbesitz der Ehefrau dem Ehemanne anzurechnen sei. Wenn danach der Grundbesitz der Frau dem Bürgermeister angerechnet werde, dann könne die Frau neben ihrem Manne kein Stimmrecht haben. Ter Kreisausschuß zu Hanau wies jedoch die Klage des Prinz ab und führte aus: Die Vorschrift des Z 11 Absatz 4 erleide eine Einschränkung durch§ 16 Absatz 4. Frauen, also auch Ehefrauen, besäßen ein selbständiges Stimmrecht unter der Voraussetzung, daß ihr Grundbesitz dazu befähige. Diese Voraussetzung sei bei der Frau des Bürgermeisters erfüllt. Aus denselben Gründen be- stätigte der Bezirksausschuß das Urteil. Das Oberoerwaltungsgericht, vor dem Prinz durch Rechts- anwalt Theodor Liebknecht vertreten wurde, hob am Sonnabend die Borentscheidungen auf und entschied, daß die Frau des Bürger- meisters aus der Wählerliste zu streichen sei. Es wurde ausge- führt: Der Senat stehe auf dem Standpunkt, daß der Grundbesitz der Ehefrau nach der hessen -nassauischen Landgemeindeordnung, wie auch nach der östlichen Landgemeindeordnung, dem Ehemanne an- gerechnet werden solle auch für den Fall, daß der Grundbesitz so-nst die Frau befähigen würde, zu wählen. Durch diese Anrechnung falle dann das Stimmrecht der Frau weg. Wenn im Z 16 der hessen -nassauischen Landgemeindeordnung(Z 43 der östlichen Landgemeindeordnung) alle Frauen ohne Unterschied als stimm- berechtigt erklärt werden, sofern sie die für männliche Gemeinde- angehörige im 8 11 Absatz 1 unter Nummer 1 bis bs bezw. 8 6d bezeichneten Voraussetzungen erfüllen(östliche Landgemeindeord- nnung§ 41, Nummer 1 bis 6), und außerdem im Gemeindebezirk zum Stimmrecht befähigenden Grundbesitz haben, so sei diese Vor. schrift nur anwendbar, wenn eine Anrechnung des Grundbesitzes der Frau nicht in Frage kommt, also bei weiblichen Personen, die unverheiratet oder Witwen seien. GratiS-Lehrmädchen. In welcher Weife weibliche Arbeitskraft zuweilen noch aus- genutzt wird, das zeigte eine gestern vor der 1. Kammer des Ber liner KaufinannsgerichtS stattgehabte Verhandlung. ES klagt das Lehrmädchen Margarete I. gegen die Schlesische Kognakbrennerei Arndt u. Co. auf Zahlung von 36 M. Vergütung und 30 M. Ge- Haltsentschädigung. Die Klägerin wurde von der beklagten'Firma mit 30 M. Gehalt angenommen, aber schon nach wenigen Tagen wurde ihr bedeutet, ihre Arbeitsleistungen seien lo minderwertig, daß man sie nur ohne Vergütung als„Lehrmädchen behalten könne. Dieses Verhältnis sollte nach der Behauptung der Klägerin infolge gegenseitigen Uebereinkommens nur für die Monate Januar und Februar währen, sie arbeitete infolgedessen diese Monate umsonst, in der Hoffnung, im März endlich etwas zu verdienen. Als aber der März heranrückte, da erklärte der Chef der Klägerin, sie müsse noch weiter lernen und könne vorläufig noch keine Vergütung er- halten. Daraufhin ließ die Mutter sie nicht mehr ins Geschäft gehen. In der Verhandlung behauptete der Prinzipal, er hätte der Klägerin keine feste Zusage gemacht, von wann an sie Vergütung erhalten solle. Der Vorsitzende erwiderte ihm aber, der Täss der Beendigung der Lehre könne doch unmöglich in nebelhafter Ferne schweben. Nach der Beratung deS Gerichts legte der Vorsitzende dem be- klagten Prinzipal nahe, die Summe von 30 M. vergleichsweise an- zuerkennen, das Urteil würde nicht viel anders ausfallen. Denn es sei ortsüblich, daß ein Lehrfräulein, auch wenn dessen Leistungen nicht gerade hervorragende sind, von Anfang an eine kleine Ver- gütung erhält und nicht gratis zu arbeiten braucht.— Um einer dahingehenden Verurteilung zu entgehen, zahlte der Beklagte 30 M., womit Klägerin einverstanden war. Berbandstag der Konsumvereine der Provinz Brandenburg . Am 24. und 2S. April fand in Sarau der 46. VerbandStag der Konsumvereine der Provinz Brandenburg und der angrenzenden Provinzen und Staaten statt. Aus dem weiten Tätigkeitsgebiet des Verbandes, welches die Provinzen Brandenburg , Schlesien , Posen, Pommern , Ost- und Westpreußen umfaßt, waren 124 Dele- gierte in Vertretung von 36 Genossenschaften erschienen. Als Gäste nahmen an den Verhandlungen Vertreter des Zentralverbandes und der GroßeinkaufSgofellschast Deutscher Konsumvereine s owie deS Lagerhalterverbandes teil. Nach dem gedruckt vorliegenden Jahres- bcricht, der die Enlwickelung des Verbandes eingehend behandelt, hat die genossenschaftliche Organisation der Konsumenten erfteu- liehe Fortschritte gemacht. Die Zahl der angeschlossenen Vereine erhöhte sich von 93 auf 99. Deren Mitgliederzahl stieg von 87 896 im Jahre 1908 auf 98 190 im Jahre 1910, also um 10 294. Der Gesamtumsatz wuchs von 18 167 023 M. auf 21 011 136 M. an. Die Eigenproduktion in den Konsumvereinen hat eine immer größere Bedeutung erhalten; während die Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr sich auf 13,63 Proz. beläuft, betrug die Steigerung des Werte? der in den eigenen Betrieben hergestellten Waren 33 Proz. Die Zahl der in den Vereinen beschäftigten Personen hat im Be- richtsjahr dos erste Tausend erheblich überschritten. Als ein Zeichen des wachsenden Vertrauens in die genossenschaftlichen Organisa- tionen ist die Tatsache zu betrachten, daß die Mitglieder mehr und mehr ihre Spargelder in den Sparkassen der Genossenschaften an- legen. Die Steigerung der eingezahlten Spargelder belief sich auf 321 334 M. In ähnlicher Weise ist das Interesse der Mitglieder an der Entnahme von genossenschaftlichen HauSanteilen ein regeres geworden; hier betrug die Vermehrung 232 389 M. Der Bericht wurde auf dem Verbandstag durch ausführliche Darlegungen des Berbandsvorsitzenden Müller und des Verbandssekretärs N endeck erläutert. Einen wichtigen Tagesordnungspunkt bildete das Referat des Generalsekretärs Heinrich Kauffmann über die Stellung der Kon- V.,ngen»ffenschaften zu den Erzeugnissen der Heimarbeit, HauS- Industrie und Strafanstaltsarbeiten. Ueber diesen Gegenstand haben Verhandlungen zwischen der Generalkommission der Gewerkschaften und der Leitung des Zentralverbandes Deutscher Konsumvereine stattgefunden. Deren Ergebnis ist in zwei Resolutionen nieder» gelegt, die vom GenossenschaftStag einhellig gebilligt wurden. Die weiteren Verhandlungen des Äerbandstages beschäftigten sich mit der Notwendigkeit, den genossenschaftlichen Verwaltungs- Personen eine instruktive Sck>ulung in der genossenschaftlichen Praxis zuteil werden zu lassen. Ein entsprechender Antrag wurde dem Vorstand des Zentralverbandes als Material überwiesen. Nach Entlastung des Vorstandes erfolgte die einstimmige Wiederwahl der bisherigen Vorstandspersonen: Müller-Berlin , Buch-Brandenburg und Hübner-Forst. Als Tagungsort des nächstjährigen VerbandStageS wurde Elbing bestimmt. Gericbts- Reitling. Ein Täter— aber zwei Angeklagte! Gegen den„Courier", das Organ des„Deutschen Transport- arbeiter-Berbandes", schwebt ein Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Preßgesetz. Die Redaktion des Blattes weigerte sich. eine Annonce aufzunehmen, um deren Veröffentlichung sie ersucht worden ist. Als Annonce im„Courier" sollte ein Gerichtsurteil veröffentlicht werden, daS in einer Beleidigungsklage ergangen war. Die Klage hatte sich nicht gegen den Redakteur gerichtet, aber dem Kläger lag daran, das Urteil durch den„Courier" bekannt- gegeben zu sehen. DaS Gericht billigte ihm zu. daß daS Urteil auf Kosten des Verurteilten im„Courier" annonciert werden solle. Nun gehört aber der«Courier" nicht zu den Blättern, die gegen Entgelt Annoncen veröffentlichen. Kur Blätter dieser Art sind nach Ssn Bestimmungen deS Preßgesetzes berpflichtef, Bekannl- machungen von Behörden gegen Entgelt aufzunehmen. Mithin glaubte die Redaktion, auch die Aufnahme jenes Urteils ablehnen zu sollen. Das Strafverfahren, das daraufhin gegen den„Courier" eingeleitet wurde, richtete sich zunächst gegen den bisherigen Re- dakteur Riedel. Dieser wurde freigesprochen, weil er zu der frag- lichen Zeit nicht mehr Redakteur des Blattes gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, so daß angenommen wer- den mußte, nach wie vor gelte Riedel ihr als der Schuldige. Da- neben aber schritt sie jetzt auch ein gegen den Nachfolger Riedels, den Redakteur Brüschke. Täter konnte ja höchstens einer sein, der eine, der zu der fraglichen Zeit verantwortlicher Redakteur des „Courier" war. Doch das hinderte die Staatsanwaltschaft nicht, zwei Personen zugleich mit einer Strafverfolgung zu behelligen. Brüschke erklärte im Vorverfahren, ihm sei kein Ersuchen um Aufnahme der Annonce zugegangen, im übrigen aber lehne auch er die Aufnahme ab. Es kam zur Eröffnung des Hauptverfahrens auch gegen ihn, obwohl das Verfahren gegen Riedel infolge der Berufung der Staatsanwaltschaft noch seinen Fortgang nehmen mußte. Vor dem Amtsgericht Bcrlin-Mitte(Abteilung 141) wurde von Brüschkes Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, be- antragt, das Verfahren gegen Brüschke auszusetzen und die Er- ledigung des Verfahrens gegen Riedel abzuwarten. Andernfalls werde man es vielleicht erleben, daß beide Gerichte nach eigenem Ermessen zu einem verurteilenden ErkennttviS gelangten und somit beide Angeklagte bestraft würden. Auch der Borsitzende, Amts- gerichtsrat Seligsohn, vertrat zunächst den Standpunkt, daß man doch nicht gegen Brüschke verhandeln könne, so lange nicht Riedels Freisprechung rechtskräftig geworden sei. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Assessor Block, antwortete, gerade das solle ja vermieden werden, darum habe die Staatsanwaltschaft vorsichts- halber Berufung eingelegt und sie bisher noch nicht zurückge- nommen. Möglicherweise stelle hinterher sich heraus, daß doch nicht Brüschke verantwortlich sei.„Wenn ich die Berufung zu- rücknehme", führte der Vertreter der Staatsanwaltschaft aus. „und Siicdel hiermit freigesprochen ist, dann wird nachher vielleicht auch Brüschke freigesprochen— und dann sitze ich da." Auf die wiederholte Einwendung des Verteidigers und auch des Vorsitzen- den, daß man doch, wenn nur einer verantwortlich sei, nicht zwei Redakteure zugleich verfolgen könne, erwiderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft:„Das Verfahren gegen Riedel schwebt. Ich habe Berufung eingelegt, habe sie aber noch nicht begründet. Auf Anweisung von meinem Chef warte ich ab, wie das Verfahren gegen Brüschke enden wird." Das Gericht lehnte darauf den An- trag auf Aussetzung ab und trat in die Verhandlung ein. Als dann der Verteidiger Beweis dafür anbot, daß der„Courier" nicht zu den periodischen Druckschriften gehöre, die Annoncen aufnehmen, war dem Vertreter der Staatsanwaltschaft dieser Einwand ganz neu. Der Verteidiger erinnerte daran, daß auch von Riedel schon derselbe Einwand mit vorgebracht sei, wie aus den Akten des Ver- fahrens gegen Riedel zu ersehen sein werde. Da diese Akten dem Gericht nicht vorlagen, so mußte die Verhandlung vertagt werden. Die polnische Fahne auf dem Gutshof. Der Rittergutsbesitzer von Mulewitsch aus der Provinz Posen sollte sich gegen die RegierungS.Polizeiverordnung vom 17. April 1891 vergangen haben, wonach ohne Genehmigung Fahnen in anderen als den preußischen Landesfarben und den deutschen Reichsfarben öffentlich nicht ausgehängt, ausgestellt oder getragen werden dürfen. Herr v. M. feierte im August 1909 eines Sonntags seine silberne Hochzeit. Um ihn zu erfreuen, hatten seine Töchter und die Wirtschafterin ohne sein Wissen eine fünf Meter lange Fahne in Weiß-Rot. also in den alten polnischen Landesfarben, hergestellt und sie zu einem Dachfenster an der Vorderfront des Herrenhauses herausgehängt. Saus und Park waren auch sonst festlich geschmückt. Erst durch Gäste er- fuhr Herr v. M. von der Fahne. Am Montag ftüh ließ er die Fahne entfernen. Obwohl der Angeklagte nachwies, daß er selber die Fahne gar nicht hatte aushängen lassen, verurteilte ihn die Strafkammer in Posen zu einer Geldstrafe. Sie führte aus, daß es gleichgültig wäre, ob er die Fahne selber habe aushängen lassen oder nicht, wenn auch die Verordnung nur den mit Strafe bedroht, der eine solche Fahne aushängt, ausstellt oder trägt. ES stehe fest, daß er schon am Sonntag, den 23. August, von dem Aus- hängen der Fahne Kenntnis erhalten habe. Trotzdem habe er sie erst Montag entfernen lassen. Damit falle die Verantwortung für den Zustand des Ausgestelltseins seit der Kenntnisnahme auf ihn, den Hausherrn, der die Macht hatte, die Fahne nunmehr zu entfernen und es doch nicht tat.— Dcttz Kammergericht verwarf die gegen dieses Urteil vom Angeklagten eingelegte Revision. Die Verordnung sei wegen der in der Provinz Posen bestehenden nationalen Gegensätze rechtsgültig. Sie sei auch durchaus z«. treffend angewendet worden.— Polen ist nun wieder gerettet. Der Raubanfall auf den Geldbriefträger Eulenburg vor Gericht. In dem Prozeß gegen den Schneider Emil Drechsler und den Handlungsgehilfen Wilhelm Kayser wegen des RaubanfalleS auf den Geldbriefträger Eulenburg wurde gestern in fünfter Nach. Mittagsstunde das Urteil gefällt. Nach einem längeren Plädoyer des Rechtsanwalts Ackermann für den Angeklagten Kayser und einer ausführlichen Erwiderung des Staatsanwalts Dr. Klee zogen sich die Geschworenen kurz vor 2 Uhr zur Beratung zurück. Der Wahrspruch lautete gegen Drechsler auf„Schuldig" des schweren Raubes und gegen Kayser auf„Schuldig" der Beihilfe zu diesem Verbrechen. Beiden Angeklagten wurden die mildernden Umstände versagt. Staatsanwalt Dr. Klee führte bezüglich des Strafmaßes aus, daß es sich um eine sehr gemeingefährliche Tat handele, daß ferner mich Drechsler durch sein hartnäckiges Leugnen sich jede Milde ver- scherzt habe. Unter Einbeziehung der Zuchthausstrafe von 2sh Iah- ren, die Drechsler augenblicklich verbüßt, beantragte der Staats- anwalt die höchste zulässige Strafe von 15 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. Gegen Kayser beantragte der Vertreter der Anllage 10 Jahre Zuchthaus und die gleichen Nebenstrafen. Die Verteidiger Rechtsanwalt Berndt und Ackermann bean- tragten eine mildere Bestrafung. Das Urteil lautete gegen Drechsler auf eine Gesamtstrafe von 11 Jahren Zuchthaus unter Einrechnung der beiden anderweitigen gegen ihn erkannten Strafen, und gegen Kayser auf 7 Jahre Zucht- HauS, sowie je 10 Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizei- aufsicht., Pflicht zur Verwahrung bissiger Hunde. Am 14. März 1904 wurde die damals neunjährige Klägerin R. in Markersdorf , O.-L., von dem auf der Dorfttraße befindlichen Hunde des Gastwirts und Fleischers Hermann Schulz daselbst umgerannt und in den rechten Oberschenkel gebissen. Die Verun- glückte und ihre Eltern machen Schcrdensersatzansprüche gegen Sch. geltend, indem sie neben anderen Verletzungen die tuberkulöse Er- Irankung eines Fußes behaupten. Das Landgericht Görlitz verurteilte den Beklagten zur Zah- lung von 100 M. Schmerzensgeld. Im übrigen wies es die Klage ab, weil es den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Erkran- kung des Fußes und dem Unfall nicht für dargetan erachtete. DaS Oberlandesgericht Breslau erkannte auf einen Eid der Mutter der Verletzten dahin, daß sie vor dem Unfallstage Anschwellungen an den Füßen ihrer Tochter nicht bemerkt habe. Für den Fall der Eidesleistung erachtete es den Anspruch der Kläger auf Heilungs- kosten und Rentenzahlung für gerechtfertigt dem Grunde nach. Und zwar trifft es diese Feststellungen an Hand eines Sachver» standigengutachtens. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Breslau hatte der Beklagte. Revision beim Reichsgericht eingelegt, diese ist jetzt vom IV. Zivilsenat zurückgewiesen. Versammlungen. Die Zahlstelle Berlin deS Schmiedeverbandes hielt am Donners » tag in den„Musikersälen" eine außerordentliche Generalversamm» lung ab. Gegen die am 23. März vollzogenen Delegiertenwahlen war von einigen Mitgliedern Protest erhoben worden, und zwar erstens, weil die Kandidaten auf dem Stimmzettel in zwei Spalten mit dem Merkmal, welche für, und welche sich gegen die Verschmel- zung mit dem Metallarbeiterverband erklärt hatten, aufgeführt waren; zweitens, weil die Spandauer Mitglieder von der An» beraumung der Wahlen nicht rechtzeitig unterrichtet worden seien, und drittens, weil der Vorsitzende S i e r i n g parteiisch gehandelt und bestimmte Kandidaten empfohlen habe. Der Verbandsvorstand erklärte den ersten Protestgrund für ungerechtfertigt, weil ein Ver» sammlungsbeschluß vorgelegen hatte, wonach die Stellung der Kan» didaten zur Verschmelzungsfrage auf den Stimmzetteln hervor» gehoben werden sollte. Er erklärte jedoch die Wahlen für ungültig, da er den zweiten Protestgrund insofern für berechtigt ansah, als auch feiner Auffassung nach ein größerer Teil der Mitglieder in Spandau von den Wahlen nicht genügend unterrichtet war. Der dritte Protestgrund wurde vom Verbandsvorstand nicht als berech» tigt anerkannt.— Der Vorsitzende Siering verlas nun die wichtigsten zu dieser Angelegenheit vorliegenden Schriftstücke. In dem Antwortschreiben, das die beiden Bevollmächtigten der Zahl» stelle gegen den Protest dem Verbandsvorstand zugesandt hatten, wird unter anderem betont, daß der Spandauer Bezirksleitung die Einladungen zur Wahlversammlung ordnungsgemäß und recht- zeitig zugestellt worden, die dortigen Mitglieder auch genügend in Kenntnis gesetzt worden seien. Die Diskussion bezog sich lediglich auf die VerschmelzungSftaga. ES zeigte sich wiederum, daß die Meinungen über die Notwendig» keit und Zweckmäßigkeit der Vereinigung mit dem Metallarbeiter- verbände sehr geteilt sind. Die Diskussion konnte nur kurz sein, da um �-10 Uhr die Wahlen vorgenommen wurden. Während die Wahlkommission die Stimmen auszählte, verlas der Kassierer Hendschel die Abrechnung vom 1. Quartal 1910. Sie schließt für die Hauptkasse mit der Bilanzsumme von 13 683,31 M. ab. An die Hauptkassc wurden 2330,84 M. gesandt. Für Arbeitslosen» Unterstützung wurden 4119,17 W- ausgegeben, für Krankenunter» stützung 3370,71 M., für Streikunterstützung 633 M.. für Gemäß- regeltenunterstützung 383,30 M. Der Bestand der Lokallasse ist, bei einer Ausgabe von 1480,20 M., von 20 126,10 M. auf 21 886 M. gestiegen. DaS Vermögen der Zahlstelle war am Omartalschluß 58 286 M. Die Mitgliederzahl stieg im Laufe des Quartals von 2261 auf 2362. Zur Maifeier gab der Vorsitzende bekannt, daß die Maiversammlung der Schmiede bei Wille in der Brunnenstratze um Mil2 Uhr stattfindet. Schubert stellt den Antrag, daß die Gelder, die bei der Maifeier eingenommen werden, der für die Ausgesperrten der Maifeier im nächsten Jahre in Frage kommen- den Bezirkskasse überwiesen und die betreffenden Instanzen zur Bildung dieser Kasse aufgefordert werden. Der Antrag wurde fast einstimmig angenommen. Die Auszählung der Stimmen von den Delegiertenwahlen ergab, daß keiner der aufgestellten Kandidaten die zur Wahl er» forderliche absolute Mehrheit erhalten hatte. Die Stichwahlen finden am nächsten Montag in einer Versammlung statt, die wieder» um in den„Musikerfälen" tagen wird. Inzwischen hat die Versammlung zur Vollziehung der Stich- wählen stattgefunden. Sie begann wiederum mit einer kurzen Debatte über die Verschmelhungsfrage. in der Redner beider Parteien zu Wort kamen. Auf der Kandidatenliste standen sechs Anhänger und vier Gegner der Verschmelzung. Einer der Ver- schmelzungsfreunde trat jedoch von der Kandidatur zurück, um, da nur fünf Delegiert« zu wählen waren, einer Zersplitterung der Stimmen vorzubeugen. Während die Stimmen ausgezählt wur- den, hielt Emil BaSner einen Vortrag über die Anfänge der sozialistischen Bewegung und schilderte, zum guten Teil auf Grund eigener Erfahrung, die EntWickelung und die Kämpfe der Arbeiterorganisationen, namentlich auch der Schmiede» organisation, von den sechziger Jahren an, dann die Wirkungen des Sozialistengesetzes und schließlich da» Smporblühen der modernen Gewerkschaftsverbände. Der Vortrag, der mit der Mah- nung an die Anwesenden schloß, in den Kämpfen der Gegenwart und vor allem auch im WahlrechtSkampf ihren Mann zu stehen� fand lebhaften Beifall. Hierauf wurde das Wahlresultat verkündet. Die meisten Stimmen hatten erhalten: Samereier, SchlinSky, Grahl, Fritze und K r i e n i n g, sämtlich Anhänger der Ver» schmelzung. Die Kandidaten der Verschmelzungsgegner waren mit durchschnittlich 12 Stimmen in der Minderheit und einer, der Kassierer Hendschel, hatte nur eine Stimme weniger erhalten al» Kriening. Eine absolute Majorität der abgegebenen gültigen Stimmen war nur für Samereier vorhanden. ES entstand nun eine lebhafte Debatte darüber, ob auch für die Stichwahlen abso- lute Majorität gelten müsse. Schließlich wurde über diese Frage abgestimmt, und die Versammlung erklärte sich gegen wenige Stimmen dafür, daß die relative Mehrheit entscheidend, jene fünf Kandidaten also als gewählt anzusehen seien. Verband der Sattler und Partefeuiller. Die OrtSverwastung Berlin hielt am Mittwoch ihre Genevalversammlung ab. Schulze gab den Bericht vom 1. Quartal d. I. Noch in keinem Quartal waren im Berufe so viel Lohnbewegungen zu verzeichnen, wie im dem verflossenen. Redner gab nochmal einen zusammenfassenden Ueberblick über die Differenzen. Im„Vorwärts" wurde jedesmal darüber berichtet. Mit den Resultaten der Lohnbewegungen kann die Organisation zufrieden sein. Große Aufmerksamkeit mußte den schlesischen Gefilden zugewendet werden, da aus den dortigen rückständigen Gegenden immer wieder Zuzug von Arbeitswilligem eintraf. Weyher berichtete sodann über dem Stand der Kassen» Verhältnisse und der Mitgliederbewegung. Die Abrechnung zeigt folgendes Bild: Die Ortsverwaltung hat eine Einnahme von 17 179,40 M. zu verzeichnen, der eine Ausgabe von 17 179, 40 M. gegenübersteht, wobei eine Summe von 6854,46 M. enthalten ist, die an den Hauptvorstand abgeliefert wurde. Die Lokalkasse hat eine Einnahme von 39 319,67 M. und eine Ausgabe von 2432,73 M.. so dah ein Bestand von 36 866.92 M. verbleibt. Die Berliner Verwaltung hat einen Abschluß von 2423,93 M. Einnahme, 1947,01 M. Ausgabe, bleibt ein Bestand von 476,92 M. Die Einnahmen der Lehrlinge und Jugend- abteilung der Ortsverwaltung Berlin betragen 13 M. AuSaabem sind keine verzeichnet. Di« Abteilung besteht aus 34 Lehrlingen und 7 Hilfsarbeitern. Der Mitgliederbestand am 1. Januar 1910 betrug 2843 Mit- glieder, darunter weibliche 131; dem stehen am 31. März 1910 2973 Mitglieder, darunter 142 weibliche, gegenüber. Hauptmann erstattete Bericht über die Benutzung de» Ar- beitsnachweiseS: Eingeschrieben waren 303 Arbeitslose, davon 13 nicht organisiert. Im Januar 173, Februar 174, März 134. Verlangt wurden 383 Arbeitskräfte. Im Januar 83. Februar IIS, Marz 179. Besetzt wurden 257 Stellen. Im Januar 60. Februar 96, März 101. Diejenigen Treibriemensattler, die nach Ablauf der 3. Woche sich noch im Streik befinden, sollen aus der Lokalkasse eine ein- malige Extraunterstützung von 10 M. erhalten. Das frühere Mit- glied Rosenthal wieder aufzunehmen, lehnte die Versammlung mit großer Majorität ab, dagegen stimmte sie der Aufnahme deS Kollegen B i e S k e zu. Amtitcher Marktbericht der städtischen Marttpallen-DireMon über den Großbandel in den Zentral-Marttballen. Marktlage: Fleisch, Zusubr reichliib, Aeschäsi schleppend, Preise unverändert. Wild : Zufuhr gering, Geschäsl ruhig, Preise fast unverändert. Geflügel: Zufuhr ge- nügend, Geschäft nicht lebhaft genug. Preise nachgebend. Fische: Zufuhr mäßig, Geschäft etwas lebhafter, Preise befriedigend, für Hechte hoch. Lutter und Käs«: Geschäft ruhig, Preis« unverändert. Gemüse, Obst und Südfrüchte: Zufuhr maßig, Geschäft ziemlich rege, Presse wenig verändert.
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