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Sammlungen für die ausgesperrten Arbeiter der Bauge- werbe zu beteiligen. An die Vorstände der Gewerkschaften und örtlichen Ge- tverkschaftskartelle ergeht die Bitte, sofort die nötigen Maß- nahmen zu diesen Sammlungen zu treffen. Die Gewerk- schaftskartelle werden ersucht, die Sammlungen an ihrem Orte zu zentralisiereil. Sammellisten werden von der Ge- neralkommission nicht versandt: soweit solche erforderlich sind. müssen diese von den Gewerkschaftskartcllen beschaft werden. Gemäß dem Beschlüsse des Kölner Gewerkschaftskon- gresses sind alle für die Bauarbeiter aufgebrachten Gelder nur an die Gcncralkommission abzuführen. Für die Abliefe- rung ist folgend« Adresse zu benutzen: Konto- Nr. 79<j0, Hermann Kubc, P o st s ch e ck a m t Berlin oder direkt an Hermann Kubc, Berlin 30. 16, Engeluser 13. Der Einfachheit wegen und um Porto zu sparen, wolle man die letztere Adresse nur benutzen, wenn besondere Um- stände die direkte Einsendung der Gelder erfordern. Im übrigen sind alle Geldsendungen, unter Angabe der obigen Kontonummer und dem Namen des Kontoinhabers, aus- schließlich an das Postscheckamt Berlin zu richten. Zur Er- Icichterung der Einzahlungen, erhalten in nächster Zeit alle Gewerkschaftskartelle Zahlkarten, auf denen die volle Adresse vorgedruckt und auf denen nichts weiter nachzutragen ist, als der Betrag der abgesandt wird. Zahlkarten mit dem darauf verzeichneten Betrag können bei allen Postämtern des Reichs unrutgeltlich eingeliefert werden. Ortsverwal- tungen und Zahlstellen der Verbände, die aus besonderen Gründen Gelder direkt an die Generalkommission einsenden - in der Regel sollen die Gelder an das Gewerkschaftskartell am Ort abgeliefert werden werden ersucht, gleichfalls nur Zahlkarten zu benutzen und sich solche vom Gewerkschafts- kartcll am Ort aushändigen zu lassen. Ueber die eingehenden Beträge wird im Korrespondenz. blatt quittiert. Besondere Quittungen werden den Einsen- dern nicht zugestellt. Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands C. L e g i e n. AirttchMicher Vochenbericht. Verteilung des ProduktionSertrage s. Berlin . 30. April 10W. In der im ersten Jahrgange erscheinenden Monatszeitschrift Die Konjunktur" sHeft L. November 1309) versucht R. Calwer den Anteil von Kapital und Arbeit am Produktionsertrage darzu- stellen. Er begründet das mit der Bemerkung, die Kenntnis der Per- teilung sei für die künftige Gestaltung der Wirtschaftspolitik von grundlegender Bedeutung". Um es gleich zu sagen: Calwers Versuch entspricht bei weitem nicht der wirklichen Bedeutung deS Problems. Er glaubt es mit der rein mechanischen Berechnung über die Verteilung deS jeweiligen in Geld ausgedrückten Produk- tionswerteS wenigstens im Prinzip gelöst zu haben. Abgesehen da- von, daß sich schon daraus ökonomische Fehler ergeben, führt auch die Auswahl und Verwendung seiner Verechnungsfaktoren zu Trugschlüssen. Daß der in der Lohnsumme als Konsumtionsmittel dargestellte Betrag ganz andere wirtschaftliche Qualitäten hat als der Anteil, dem für die Zukunft die Funktion des Produktions- kapitals zufällt, bleibt ganz unberücksichtigt. Der Verfasser läßt unberücksichtigt, daß nicht alles Geld Kapital und nicht alles Kapital gleichwertig ist. Wie ausdrücklich konstatiert werden mag, schickt Calwer seinen Berechnungen die Bemerkung voraus, daß sein Versucheine Reihe von Fehlerquellen" enthalte, dieerst im Laufe der Wiederholung beseitigt werden können". Dieser Vor- behalt soll sich offensichtlich aber nicht auf die Systematik der Be- rechnung beziehen, sonst hätte Calwer seine Arbeit ja selbst als unbrauchbar deklariert. Doch sehen wir uns zunächst die Berechnungen näher an. Wie der Verfaster sagt, beschränken sie sich darauf,für eine Anzahl Gewerbegruppen einmal die in einem bestimmten Jahre bezahlten Lohnsummen und sodann den Gewinn des in diesen Gruppen arbeitenden Unternehmerkapitals zu ermitteln". Als Elemente der Untersuchung dienen Angaben der Berufsgenossenschaften und die Rentabilitätsnachweise der Aktiengesellschaften. Aus den ersteren übernimmt er die Angaben über Vollarbeiter und gezahlte Lohnsummen. Unter Zugrundelegung der Aktiengesellschaften und der von diesen beschädigten Arbeiter nach der Betriebsstatistik aus dem Jahre 189b wird dann für eine Reihe Gcwerbegruppen das Anlagekapital ermittelt, um dieses in Beziehung zu Gewinn unp Lohn zu setzen. Um über den Berechnungsmodus zu orientieren, lassen wir hier folgen, was der Verfasser selbst dazu erläuternd sagt. Nach- dem er für die Jahre 199b, 1937 und 1933 die Zahl der Voll- arbeiter und die sich ergebenden Gesamtlohnsummen angegeben, schreibt er: Welches Unternehmungskapital entspricht nun der Ge- samtzahl der Vollarbciter? Es handelt sich um die Summe deS- jenigen Kapitals, das Anspruch auf den Unternehmungsgewinn macht, bei Aktiengesellschaften also um das Grundkapital. Nun entsteht die Frage, ob eS möglich ist. diese Kapitalssumme per Kopf eineS Vollarbeiters annähernd zu ermitteln. Daß hier eine Schwierigkeit liegt, kann nicht bestritten werden. Aber immerhin glauben wir für die einzelnen Vewerbegruppen und daraus für den Kreis sämtlicher Gruppen die Kapitalquote schätzungsweise bestimmen zu dürfen, die auf einen Vollarbeiter an Untcrnehmungslapital trifft. Und zwar legen wir unserer Schätzung die Ergebnisse der Betriebsstatistik aus dem Jahre 189b zugrunde. Damals wurde die Zahl der gewerblichen Aktiengesellschaften und die Zahl der in diesen beschäftigten Arbeiter ermittelt. Fast für die nämliche Zeit, nämlich für daS Jahr 1890, liegt eine private Statistik der Aktiengesellschaften von van der Borght. dem jetzigen Präsidenten des kaiserlichen statistischen Amts vor, in der neben dem eingezahlten Aktien. kapital auch die Obligationen und die Reserven mit aufgeführt sind. Nun würde es ja naheliegen, da? für die einzelnen Ge- werbegruppen ermittelte Aktienkapital mit der Zahl der in den Aktienbetrieben dieser Gruppe beschäftigten Arbeiter in Be- ziehung zu setzen und zu berechnen, welche Quote an Unter- nehmungSkapital in jeder einzelnen Gruppen auf einen be- schäftigten Arbeiter durchschnittlich entfällt. Aber wir würden damit aus folgenden Gründen zu einer zu kleinen Kapitalquote gelangen. Einmal umfaßt die private Statistik von van der Borght nur 343b Aktiengesellschaften, während nach der amt- liehen Zählung ini Jahre 1s9b schon 4749 gezählt wurden. So. dann ist im Laufe der Jahre von 169S ab gerechnet die Kapital- quote ganz erheblich gewachsen. Es läßt sich für die Aktien- gesellschaften der Warenherstellung rechtfertigen, wenn man die Kapitalquote nicht allein au» dem Aktienkapital, sondern aus der Summe des Aktienkapitals plus der Summe der Obligä- tionen plus der Summe der Reserven errechnet. Ueber die Richtigkeit dieser Annahmen kann man streiten. Die näheren Ergebnisse der Betriebszählung für da? Jahr 1937 werden nach dieser Richtung schon etwas bessere Anhaltspunkte für ein« ge- nauere Errechnung d-r Kapitalsquote pro Arbeiter ergeben. Rechnet man aber nun nach unserer Annahme für die einzelnen Gewerbearuppen die Quote an Unternehmungskapital nach unserer Annahme aus, so kommen wir zu folgendem Resultat." Sodann werden die errechneten Kapitalssummen angegeben. Dem folgt diese Bemerkung! Nuf Grund b'et KentadilitStsstaiistik der deutschen Aktien- gesellschaften, wie wir sie für die Jahre 193S bis 1937 aus- geführt haben, läßt sich nun für daS in Aktiengesellschaften der einzelnen Gruppen werbende Grundkapital die Höhe der Dividende berechnen. AuS der auf das Rominalkapital bezogenen Divi- dendenziffer der einzelnen Jahre ermitteln wir nunmehr die Gewinnsumme rcsp. den Anteil, den daS gesamte Unternehmunas- kapital in jedem der drei Jahre erhält. Die Dtvidendenziffer für sämtliche Gruppen stellt sich im Jahre 1905 auf 8,70, im Jahre 1906 auf 9,83 und im Jahre 1937 auf 8,96 Proz." Das nach solcher Berechnung gewonnene Schlußresultat für zehn Gewerbegruppen sieht wie folgt auS: Kapitalanteil Sohnanteil Summe w Prozent Summe w Prozent Kapitalanteil und Lobnsuilline zusammen in der Gesamt- m 1938 1936 1907 in Mill. Mark Mill. Mark summe Mill.Mark 4933.5? 5464,44 0018,84 der Gesamt- summe 71.9 71.2 74,0 6806,33 1982,43 28,1 7043,73 2170,26 28.3 8135,89 2116.88 26.3 Da hat man die Teile in der Hand, aber es fehlt das geistige Bandl Calwer bemerkt zu dem Resultat: Nach diesem Ergebnis hat sich insgesamt die Lohnsumme günstiger entwickelt als der Kapitalanteil. Der letztere hat zwar 1936 gegenüber dem Anteil der Arbeit etwas gewonnen, aber ziemlich stark verloren, während der Anteil der Arbeit von 71,9 im Jahre 1935 auf 74,3 im Jahre 1937 gestiegen ist. An diese Ergebnisse sollen noch keine Schlüsse geknüpft werden; sie Sollen nur zeigen, in welcher Richtung die von uns ausgeführten Zcrechnungen Aufschluß bringen können und sollen." Was wir gegen dies« Feststellung einzuwenden haben, bezieht sich auch auf die späteren Berechnungen, die Calwer nach der- selben Methode für die einzelnen Gewerbegruppen gesondert an- stellt. Die Fehlerquellen dieser Methode, auf die Calwer ja selbst hinweist, lassen wir ganz auS dem Spiele, schon darum, um nicht zu dem Versuch zu reizen, die Diskussion auf dieses Gebiet zu ver- legen. Was wir beanstanden, ist die Systematik der vorstehenden Berechnung. Es ist ein ProduktionSertrag unterstellt, der sich ergibt aus der gezahlten Lohnsumine und einer nach der Durchschnitt?- dividende berechneten Kapitalsrcnt«. AuS einem solchen Ertrage die Anteile zu ermitteln, mutz zu falschen Ergebnissen führen. Zu- nächst ist zu bemerken, daß die Dividendensumme und der gezahlte Lohnbetrag den wirklichen ProduktionSertrag bei weitem nicht er- faßt. Die von den Aktiengesellschaften verteilten Tantiemen, die einen erheblichen Teil des Reingewinns ausmachen, sind nichts andre» als verschleierte KapitalSrente. Diese bleibt bei der Be- rechnung unberücksichtigt. Wesentlicher ist noch, daß die von den Aktiengesellschaften für Leibkapital aufzuwendenden Zinsen eben- falls nicht als KapitalSrente erfaßt werden. Die gewonnenen Resultate entsprechen daher nicht den tatsächlichen Verhältnissen; sie sind irreführend, lassen den ziffernmäßigen Anteil des Lohnes am Arbeitserträge zu hoch erscheinen. Aber auch mit der Möglichkeit, auf der gegebenen Basis wenig­stens die Veränderungen in dem Verhältnis zwischen Kapital, und Lohnanteil an, Arbeitsertrage zu ermitteln, ist es nicht»! Ein­gangs seiner Untersuchung schreibt Calwer: Aber trotz alledem wir wollen wenigstens zeigen, daß die Elemente schon vorhanden sind, um nicht nur die Verteilung deS Produktionsertrages zwischen Kapital und Arbeit innerhalb eines abgegrenzten Gebietes annähernd bestimmen, sondern sie auch von Jahr zu Jahr fortlaufend verfolgen zu können. Gerade auf die Kenntnis dieser Bewegung legen wir den Hauptwert." Ein Beispiel mag illustrieren, wie falsch diese Schlußfolgerung ist: Im Jahre 1933 verteilte«in« Gesellschaft, die ohne Obliga- tionen mit rund 13 Millionen Mark Aktienkapital arbeitete, 833 333 Mark Dividende. Di« gezahlte Lohnsumme stellt sich auf 1 Million Mark. Der Einfachheit halber lassen wir hier auch alle anderen Faktoren außer Berücksichtigung, unterstellen als Broduktionsertmg nur Dividende und Lohnsumme. Die Gesellschaft vergrößerte später ihr werbendes Kapital durch Aufnahme einer ObligationS» schuld in Höhe von 8 Millionen Mark. Hierfür hatte sie 4 Proz. Zinsen zu zahlen. Für daS Jahr l93S resultierte dann folgendes Ergebnis: Nachdem die Gesellschaft 233 333 M. Zinsen abgestoßen, konnte sie noch 883 333 M. als Diivdende verteilen. Demnach be- trägt die Rente für das Gesamtkayital 783 333 M. DaS Verhält­nis zwischen Rente und werbendem Kapital blieb gegenüber 1933 unverändert, es verhält sich wie 1: 23. Selbstverständlich lassen wir auch in dem Verhältnis zwischen Kapital und Lohn keine Ver- schiebung eintreten. Demnach hat die Lohnsumme jetzt 1 833 333 Mark betragen; sie steht zum werdenden Kapital wie im Jahre 1933 gleich 1: 13. Obwohl das Verhältnis zwischen Kapital und Rente, wie auch zwischen Kapital und Lohn, keine Veränderung er- fahren hat, ergibt sich nach dem Rechnungsmodus CalwerS trotzdem ein« starke Verschiebung zugunsten deS Lohne». Dessen Anteil am ProduktionSertrag« hat sich merklich gehoben. Die vorstehenden Zahlen ergeben nämlich folgende» Resultat: apitalan teil in Prozent 1933 1938 Kapitalanteil Lohnsumm? Summe in Mark 1833 333 2 383 303 in Mark 833 333 883 303 der Gesamt« summe »SV, 28V, Sohnanteil in Prozent der Summe in Mark 1333300 1533 003 Gesamt- summe en, TSV, Nach dieser Berechnung ist der Anteil des Lohnes am Pro- duktionsertrage bedeutend gestiegen, in Wirklichkeit ijt aber gar keine Veränderung eingetreten. Die Rechnung ist fal,ch, weil der für die Zinsenzahlung abgestoßene Betrag nicht als Produktion«- ertrag mit eingestellt worden ist. Kämen die 8 Millionen Mar! Obligationen als Grundkapital in Betracht, entfiele auf 18 Mil- lionen Mark eine Dividendensumme von 783 330 M. gleich 8 Proz.. gegenüber 833 333 M. auf 13 Millionen Mark Grundkapital im Jahre 1933, was ebenfalls 6 Proz. Dividende ausmacht. Jetzt er- halten die Aktionäre tatsächlich auf ihre 13 Millionen Mark Grund. kapital 853 303 M. Dividende gleich 8,5 Proz.; dafür müssen die Obligationsgläubiger sich mit 4 Proz. Zinsen begnügen. ES ist daher durchaus irrig, zu glauben, nach Calwer» Me- thode könne man die Verteilung des ProduktionSertrage» fort- laufend von Jahr zu Jahr verfolgen und daraus eine Kenntnis der Bewegung schöpfen. Die im Laufe der Zeit eintretenden Verände- rungen in der Zusammensetzung deS werbenden Kapitals machen aus den nach seiner Schablone gewonnenen Resultaten sehr ver- schieden« ökonomische Größen. Und noch einen anderen Faktor, der die ökonomische Bedeutung von Lohn und Kapital sehr stark verändert, berücksichtigt Calwer gar nicht. Der in Mark ausgedrückte ProduktionSertrag der Warenherstellung ist stark abhängig von dem Verkaufspreise. Dieser ist jedoch nicht stabil; Konjunktur, der Grad der Monopolbildung in dem betreffenden Gewerbe usw. bestimmen seine Höhe. Anderer- seit« wird die ökonomische Größe deS Lohnes durch seine Kaufkraft als KonsiimtionLmittel bestimmt. Nun trifft eS sich, daß sinkende Preise für Jndustricerzeugnissc als Parallelerscheinung hinauf- schnellende Lebensmittelpreise haben. Angenommen: in einer Zeit mit hohen Preisen für Jndustrieerzeugnisse und Leihkapital sowie mäßigen Lebensmittelpreisen stellt sich Lohnanteil und Kapitals- rente am ProduktionSertrage wi" 78: 25. Run fällt der Prei» für Jndustrieerzeugnisse. der für Lebensmittel dagegen schnellt hinauf. wie das ja in den letzten Jahren der Fall war. Bleibt nun das Verhältnis zwischen Lohn und Rente mathematisch unverändert. dann hat eS sich, ökonomisch betrachtet, tatsächlich doch zuungunsten des Lohnes verändert. Für den Arbeiter besitzt dieselbe Summe jetzt weniger Kaufkraft als wie früher; für den Rentenempfänger dagegen hat sich die Kaufkraft seines Anteils erhöht. Dieser geht ja in der Hauptsache wieder als werbendes Kapital in die Produktion zurück: Rohmaterial, Moschinen usw., fast alles, was er für die Erweiterung der Warenherstelluna braucht, ist billiger geworden. Unter Berücksichtigung diese» UmstandeS verlirrt die Untersuchung Castvers jeden volkswirtschaftlichen Wert. ES fef auch noch darauf hingewiesen, daß zwischen Lohn als Konsumtionßmittel, und Rente als neues Produktionskapital, ein gewisser Qualitätsunterschied besteht. Unterstellen wir z. B., der als Rente abgestoßene Anteil des Produktionsertrages würde, wie der Lohnanteil. als Konsumtionsmittel auftreten, dam, gäbe das eine starke Nachfrage am Warenmarkte. Die Warenpreise schnellten stark in die Höhe, die Kaufkraft des Lohnanteils verminderte sich. Eine solche Veränderung auf dem Warenmarkte könnte natürlich nur periodisch sein, denn die gesamte Arbeitskraft kann nicht aus, schließlich auf die Hervorbringung von eigentlichen Könsumartikeln verwendet werden, einen Teil absorbiert die notwendig« Ergänzung und Neuschaffung von Produktionsmitteln. Wenn man die Ver- teilung deS ProduktionSertrages wissenschaftlich uniersuchen und festlegen will, dann muß auch dieser Umstand berücksichtigt werden. Wichtiger bei unserer Kritik als diese Feststellung, ist uns jedoch die Tatsache, daß durch die Methode Calwers, mit der er fortlaufend die Bewegung der Verteilung zwischen Lohnanteil und KapitalSrente darstellen will, die gröblichsten Irrtümer hervor- gerufen werden können, eine für die Arbeiter günstige EntWickelung bei der Verteilung des ProduktionSertrages in die Erscheinung treten kann, die in Wirklichkeit gar nicht existiert, D. Soziales. DaS ObervertvaltungSgericht gegen Sozialdemokraten als Schul» vorstand. Der Steinsetzer Ernst Dochow in Michendorf , der sich sozial» demokratisch betätigt und seit einer Reihe von Jahren als Ver. treter der Sozialdemokratie im Gemeindeparlament sitzt, war einstimmig zum Mitgliede des Schulvorstandes gewählt worden. Der Landrat bestätigte als Beauftragter der Regierung in Potö- dam die Wahl im Januar 1938 und D. übte längere Zeit sein Amt aus. Am 11. November 1938 berichtete der Landrat an die Rc- gierung, Ermittelungen hätten ergeben, daß D. Sozialdemokrat sei. Durch Verfügung vom 28. November 1938 schloß die Regie- rnng D. von der Zugehörigkeit zum Schulvorstande des Schuwer- bandeS Michendorf auf Grund der Zs 47 Abs. 6 und 44 Abschnitt III des Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volks- schulen, auS. Sie machte geltend, daß D. einer den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezweckenden Partei angehöre und sich hierdurch des Vertrauens unwürdig gemacht habe, das die Zugehörigkeit zu einem Schulvorstande erfordere, dessen vornehmste Aufgabe die Pflege einer vaterländischen und gottes- fürchtigcn Gesinnung innerhalb der Schuljugend sein soll. Dochow klagte daraus im Verwaltungsstreitverfahren gegen die Regierung. Der Kreisausschuß wies die Klage ab. Der Bezirks- ansschuß in Potsdam bestätigte das Urteil, indem er unter anderem ausführte: Der Schulvorftand sei auch SlaatsverwaltungSbehörde. Die Uebertragung obrigkeitlicher Befugnisse setze voraus, daß die Mitglieder des Schulvorstandes auf dem Boden strenger Festhal« tung der Verfassung, der Pflicht der Treue und des Gehorsams gegen den König stehen und damit in ihrer Persönlichkeit die Ge- währ für die Erkennung und Mithilfe an der Erstrebung der Ziele der Volksschule bieten, welch« die heranwachsende Jugend nicht nur in den für das bürgerliche Leben erforderlichen allgemeinen Kennt, nissen und Fertigkeiten unterweisen, sondern auch zu monarchisch gesinnten, gottcSfürchtigen und sittlichen Menschen erziehen soll. Nur unter dieser Voraussetzung werde den SchulvorstandSmitglie, dern die Bestätigung erteilt. Wenn jene Voraussetzungen fehlten, so erscheine daS Schulvorstandsmitglied Ebensowenig würdig für die Bestätigung im Amt, als für die Belassung in demselben, wenn die Bestätigung in Unkenntnis vom Mangel der Voraussetzungen er­folgt sei. DaS Anhängen der sozialdemokratischen Partei, die für die Uebertragung obrigkeitlicher Befugnisse und staatlicher Auf- sichtsrechte im Schulwesen eines monarchischen Staates erfordcr- ltche erwähnte Voraussetzung nicht erfüllen, erhellt ohne weitere? aus den ausgesprochenen Bestrebungen der Partei zur Beseitigung der bestehenden staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung unter Eroberung der Staatsgewalt durch das Proletariat. ES erhelle auch auS der Stellung der Partei zur preußischen Volksschule, in welcher die Religionslehre einen wesentlichen Bestandteil des Volks. Unterrichts bilde, während der Sozialdemokratie die Religion er« klärtermatzen Privatsache sei, und in welcher der Unterricht in der vaterländischen Geschichte mit der Richtung der Erzielung monarchi « scher Gesinnung einen breiten Raum einnehm». Der Kläger sei ein Führer der sozialdemokratischen Partei in Michendorf und habe sich bei den politischen Wahlen besonders betätigt. Wenn die Bc- stätigungsbehörde seine Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei gekannt hätte, würde sie auch die Bestätigung versagt haben. Daß st« e» gewußt habe, stehe nicht fest. Eine Aufhebung der Ver- fügung der Regierung lasse sich nicht daraus herleiten, daß D. eine Zeitlang amtiert habe. Der Ausschluß DochowS aus dem Schulvor- stand erscheine auf Grund der Bestimmungen der KZ 83 Abs. 8. 47 Abs. 6 und 44 III de» BolkSschulunterhaltungSgesetzeS gerecht- fertigt. Nach diesen Bestimmungen könne ein gewähltes Mitglied deS Schulvorstandes durch Verfügung der SchulauffichtSbehördc aus dem Schulvorstande ausgeschlossen werden, wenn eS sich des Ver- trauens unwürdig macht oder gemacht hat, welches die Zugehörig- keit zu einem Schulvorstand erfordert. Dieses Vertrauen erfordere die Fernhaltung von der Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei. Die Berufung auf Artikel 4 der Verfassung sei verfehlt. Der 3. Senat de» preußischen Oberverwaltungsgericht», bei dem Kläger Revision einlegte, verhandelte gestern in der Sache. Recht?- anwalt Dr. Kurt Rosenfrld als Vertreter des Klägers würdigie eingehend die Gründe des Bezirksausschusses, die er als verfehlt bezeichnete. Auf daS Schulunterhaltungsgesetz könne sich der Bc- zirkSausschuß mit den Ausführungen über die strenge Festhaltung an der Verfassung, über die Pflicht der Treue und des Gehorsams gegen den König usw., nicht stützen. Das Urteil erwäge die Frage, ob jemand Mitglied de» Schulvorstandes sein dürfe, der nicht die Verfassung, wie sie sei. unverändert aufrechterhalten wolle. Es wäre aber nicht zu erkennen, welche geschlichen Bestimmungen ge- eignet seien, dies zu rechtfertigen. Es könnten für die Würdigkeit zu dem Amt doch wohl nur Voraussetzungen aufgestellt werden, die auS der Tätigkeit und den Aufgaben folgten, die ein Mitglied des Schulvorstandes zu erfüllen habe. Dabei wäre die politische Ge- sinnung gleichgültig. Die Frage müsse dahingestellt werden, ob jemand persönlich geeignet sei. Gerade das fei aber beim Kläger im hohen Maße erwiesen. Er habe daS Vertrauen der gesamten Gemeindevertretung gehabt. Sie habe, obwohl er als Sozialdemo- trat bekannt war, ihn einstimmig, einschließlich des Gemeindevor. steh«» und de» Kriegerve reinSvorsitzenden, in den Schulvorstand gewählt. Im Schulvorstand sei cr der Einzige gewesen, der die Forderung derselbe», ihn jetzt verfolgenben Regterong nach An« ftellnng eine» dritten SchullehrerS vertreten habe. Dadurch habe er sich des Amtes ganz besonder» würdig erwiesen. Im übrigen wäre es nach dem Fall de» Sozialistengesetzes nicht mehr zulässig, Sozialdemokraten als solche anders zu behandeln, als Angehörige anderer Parteien. Sozialdemokraten feien Schöffen, Gcwerbcrichtcr usw. Sie müßten auch SchulvorftandSmitglieder fein können. Auch Artikel< der Verfassung stände dem Kläger zur Seite. Der An- walt ging noch auf die Person des Klägers ein, gegen den nicht dqS geringste vorliege.