ausführen werde. Das ist die aus den Artikeln des Vorwärls" gewonnene richtige Auffassung, daß er es nicht gewußt haben tönne, weil er eben gar nichts veranstaltet" hat. Zu unterscheiden ist zwischen auffordern" und anreizen". Wer durch eine Rundgebung in erkennbarer Weise zu einem Tun oder Lassen bestimmen will, fordert auf, wer nur geneigt machen will zu einem bestimmten Tun und Baffen, reizt an. Daß dieser Unterschied besteht und empfunden wird, von der Justiz sogar als unbequem empfunden wird, zeigt der Versuch, in dem Entwurf zum fünftigen Strafgesetzbuch das Auffordern dem Anreizen gleich zustellen. Der Angeklagte hat nicht aufgefordert, sondern höchstens geneigt machen wollen, einer etwaigen Aufforderung von anderer Seite Folge zu leisten. Die ganze Breßfreiheit ist in Frage gestellt, wenn Mitteilungen, wie er fie veröffentlicht hat, strafbar sein sollen. Es handelte sich auch nicht um Aufzüge und Versammlungen, zu denen er aufgefordert" haben soll. Was hierüber die Polizeibeamten bekundet haben, ist mit großer Vorficht aufzunehmen. Die Aussagen der nichtbeamteten Beugen lauten völlig entgegengesetzt. Von der Verkehrsstörung, die den Polizisten aufgefallen ist, haben andere Zeugen nichts bemerkt. Erst die Polizei hat den Verkehr gestört, erst sie hat die öffentliche Ordnung gefährdet, indem fie auf die Menge just in dem Augenblid eindrang, wo alle Teilnehmer der Kundgebung von Begeisterung erfüllt waren. Wenn Straßendemonstrationen zulässig sind, wie anders sollten sie sich denn abspielen? Man kann doch nicht sagen: Demonftrationen sind zulässig, aber wer sie macht, wird wegen Verkehrsstörung bestraft! Daß die Demonstration vom 6. März durch den Angeklagten herbeigeführt worden ist, hat sich nicht nachweisen laffen. Die von ihm veröffentlichten Artikel und Mitteilungen lassen übrigens deutlich erkennen, daß er nicht der Meinung war, er werde damit in anderen den Willen zum Ungehorsam gegen Geseze hervorrufen. Es ist nicht wahr, daß er, wie der Vorderrichter annimmt, bewußt das Gefeß verhöhnt hätte. Gerade der Artikel Trotz alledem!" zeigt, daß ein Weg gesucht wurde, der nicht gegen die Geseze verstößt. Der Hinweis des Urteils auf den„ Mob", der sich leicht hätte einfinden können und auf den die Sozialdemokratie feinen Einfluß habe, ist nach dem so ruhigen Verlauf der späteren Wahlrechtskundgebung von 10. April wirklich nicht mehr am Blaze. Eine Verurteilung des Angeklagten müßte ben Eindruck erweden, daß auch in Preußen die Sozialdemokraten minderen Rechts seien.
Aus der Frauenbewegung.
Ueber den Mädchenhandel
aber handelte es sich um öffentliche Aufzüge und Bersammlungen| leicht die schwersten Bedenklichsten Folgen nach sich ziehen fonnte. unter freiem Himmel. Den Aussagen der Polizeibeamten in Deshalb hat der Gerichtshof einen Monat Saft für an dieser Beziehung ist voller Glauben zu schenken. Nicht auf das gemessen erachtet. Wort fommt es an, sondern auf die Tat. Sie fällt um so schwerer ins Gewicht, da es sich nicht um ein beliebiges fleines Blatt, sondern um das Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei handelt, dessen Aufforderung von jedem Genossen respektiert wird. Die Veranstaltung dieser Aufzüge und Versammlungen ist eine Berhöhnung der Polizei. Der Angeklagte ist zu bestrafen, und zwar wegen der Verhöhnung mit einer Freiheitsstrafe, weil eine Geldstrafe von der Parteikaffe gedeckt würde. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosen feld, wies diese lettere Behauptung als durchaus unbewiesen zurück. Auf den Wortlaut der inkriminierten Artikel komme es an, die aber enthalten feine Aufforderung. Der ursächliche Zufammenhang zwischen den Artikeln und Mitteilungen des Vorwärts" und dem Zustandekommen des Wahlrechtsspazierganges sei nicht nachgewiesen.
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nach den Vereinigten Staaten sprach sich jüngst ein Mitglied der von der amerikanischen Regierung eingesezten Einwanderungskommission, Professor J. W. Jenks dahin aus, daß es ungeheuer schwer sei, diesem Handel mit Menschenfleisch erfolgreich zu begegnen. Jede Hilfe, besonders aus Frauenkreisen, sei willkommen. Man habe weibliche Geheimagenten angestellt, um die mit allen Ränken und Schlichen arbeitenden Mädchenhändler zu überlisten. Die weiblichen Agenten seien ihrer Aufgabe viel besser gerecht geworden als die Der Angeklagte Genosse Barth hatte das Schluß- männlichen. Die Frauen würden mit Revolvern ausgerüstet, da sie wort. Er hob noch einmal hervor, daß bei diesem Wahlrechts- leicht in große Gefahr kommen könnten, die Mädchenhändler schreckten spaziergang etwaige Verkehrsstörungen lediglich durch die Polizei vor feiner Gewalttat und vor feinem Verbrechen zurück. Die Händler. felber hervorgerufen worden sind. Von der Polizei seien die verfügten über reiche Geldmittel und über gute Verbindungen. Vorgänge durch eine gefärbte Brille betrachtet worden, die Aussagen Der Mädchenhandel erbringe sehr große Gewinne, noch lufrativer der Beamten müsse man mit Vorsicht aufnehmen. In all den sei der Bordellbetrieb. Ein Mann, der Chicago verlassen mußte, Artikeln des Vorwärts" fei keine Aufforderung enthalten. Hätte weil ihm dort der Boden zu heiß geworden war und er Anklagen ich- sagte Barth zum Spaziergang aufgefordert, so würde ich zu fürchten hatte, habe durch das Aufgeben seiner Bordellgeschäfte offen hintreten und erklären: das war mein gutes Recht. Aber 75 000 Dollar verloren. Er sei nach Paris gegangen, wo er als ich habe eben nicht aufgefordert. Die Arbeiterschaft hat ein- Mädchenhändler tätig sei. Ueber die Mittel, welche in Anwendung gesehen, daß fie ein Recht auf die Straße hat, und das wird sie gebracht werden, um Frauen und Mädchen in den Häusern festzu fich nicht nehmen lassen. Ich freue mich, daß der Wahlrechts- halten, äußerte fich Jents dahin, daß die Widerspenstigen eingesperrt tampf durch diesen Prozeß einen neuen träftigen Anstoß erhalten und durch allerlei Drohungen veranlaßt würden, auf eine Flucht zu hat. Ich stehe hier nicht als zerknirschter Sünder, und plädiere verzichten. Im allgemeinen würden die Mädchen, die sich fügten, nicht für eine milde Strafe, sondern berlange wenn ich ver- gut behandelt. Die Chinesen, die nicht wenige Bordelle in den ameri ein gerechtes Urteil. fanischen Städten befäßen, ständen in dem Ruf, daß sie aus Geschäfts urteilt werden sollte prinzip für das materielle Wohl der Mädchen besser sorgen als die Weißen. Jents meint, daß Ausländerinnen nicht in so großer Zahl, als man bisher annahm, sondern viel mehr Amerikanerinnen als man glaube, als weiße Sklavinnen" auf den Markt gebracht würden. Notwendig sei, die Einschiffung von Mädchen durch Geheimagenten in den Städten überwachen zu laffen, die hauptsächlich die lebende Ware nach den Vereinigten Staaten liefern. Sehr viel wird man mit solchen Wittelchen nicht erreichen; fie heben ja nicht die fozialen Voraussetzungen auf, die eine Hauptförderin des Mädchen handels find.
Nach 1½ftündiger Beratung verkündete das Gericht um 9 Uhr abends folgendes
Urteil:
Die Berufung wird auf Roften des Angeklagten zurückgewiesen. Der Gerichtshof hat sich, wie es in der kurzen Begründung hieß, vollständig auf dem Boden des ersten Urteils gestellt. Er hat für Erster Staatsanwalt Steinbrecht führte aus: festgestellt erachtet, daß der Angeklagte durch den Vorwärts" Die Antlage ist fein Verlegenheitsprodukt, ist nicht veranlaßt durch öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel ohne Genehmi den Erfolg des 6. März. Sie wurde ja schon vor dem 6. März gung der Behörden veranstaltet und zur Begehung einer strafbaren eingeleitet. Um straffrei zu bleiben, hatte der Vorwärts" seine Handlung aufgefordert hat. Dadurch hat er sich strafbar gemacht. Artikel so vorsichtig abgefaßt. Veranstalter ist aber, wer ein. Bei der Abmessung der Strafe ist der Gerichtshof in der beruft, beranlaßt, anregt. Die Hauptrolle fällt dem eigentlichen Begründung etwas vom ersten Richter abgewichen. Der GerichtsEinberufer zu, und das war im vorliegenden Fall der Vorwärts". hof hat nicht erwogen, ob eine etwaige Geldstrafe vom Vorwärts" Er wollte das Gesez umgehen, deshalb fügte er sich äußerlich und bezahlt werden würde. Er hat aber berücksichtigt, daß der Angeberanstaltete er einen fogenannten Spaziergang. In Wirklichkeit flagte sich in einer Weise gegen das Gesez aufgelehnt hat, die
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