wurde.
Gerichts- Zeitung.
Totschlag im Raufch.
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eine weitere Preisminderung von ungefähr 15 Bros., wogegen die Irungsordnung oder die Versicherung der Privatangestellten ist auf Tag hinein. Der Angeklagte habe die Tat unter der Einwirkung Konservativen und Nationalliberalen im Einbera den Sankt Nimmerleinstag verschoben. ständnis mit der Regierung eine Erhöhung der in erster Lesung festgesetten Preise beantragten. Die Sozialdemokraten erklärten sich für Beibehaltung der Beschlüsse erster Lesung, da die Diskussion ergeben habe, daß eine weitere Herabminderung der Preise bei manchen Werken ruinös wirke, andererseits könne eine Erhöhung im Interesse der Konsumenten nicht in Frage kommen. Die Mehrheit der Kommission hält an den Beschlüssen der ersten Lesung fest. Einem Vorstoße des Dr. Roeside gegen die nie dustrie, indem er die geringprozentigen Säße nur zu Düngzweden abzugeben vorschlug, wurde seitens der Sozialbemotraten so entschieden widersprochen, daß die Anregung nicht weiter verfolgt Bei der Beratung des Frachtenausgleichs teilte Sie Regierung mit, daß vorläufig beabsichtigt sei, neben Staßfurt und Vienenburg noch Salgungen als Frachtbasis zu bestimmen. Sollte später das Bedürfnis vorliegen, so könne noch ein Ort im Elsaß und im Osten hinzugefügt werden. Es set aber zweckmäßig, die Orte nicht im Geseße zu nennen. Es wurde dem augestimmt. In der ersten Lesung war für die Ueber. schreitung des Kontingents eine einheitliche Abgabe von 16 M. für den Doppelzentner festgeest worden. Hierzu liegen eine Reihe von Anträgen vor. Freifinnige und Sozialdemokraten wollen die Abgabe ermäßigen, um die Grfüllung der amerikanischen Verträge zu ermöglichen. Dr. Roeside und Genossen wollen das Gegenteil und beantragen daher eine erhebliche Erhöhung. Nach Ablehnung der überagrarischen Anträge wird gegen Freifinnige und Sozialdemokraten ein von der Regie rung unterstüßter Antrag b. Brodhausen angenommen, der eine Staffelung der Abgaben von 10-17 m. nach dem prozentualen Rtaligehalte feftfeßt.
Die Erledigung des Restes der Vorlage vollzieht sich, da nun alle größeren Schwierigkeiten überwunden sind, ziemlich glatt, so daß gegen 11 Uhr die zweite Lesung beendet ist. Die Vorlage wird voraussichtlich am Montag im Plenum in zweiter Lesung zur Verhandlung kommen.
Soziales.
Versicherungspflicht der Privatangestellten.
Der Direktor im Reichsamt des Innern Caspar hatte im Reichstag gegen eine Erhöhung der Verdienstgrenze für die Pflichtversicherung bei der Invalidität ins Feld ge führt das Juteresse der Aerzte, die Mehrbelastung des Reiches und das Bestreben, den Kreis der Versicherten für die Kranken- und für die Invalidenversicherung gleichmäßig zu gestalten. Gegen diese fadenscheinigen Gründe wendet sich die Freie Vereinigung für die soziale Versicherung der Privatangestellten in einem längeren offenen Schreiben an den Staatssekretär Delbrück . Demselben entnehmen wir folgende Ausführungen:
Die jebige Grenze von 2000 m. ist im Jahre 1888 festgefest worden. Seitdem ist anerkanntermaßen die Kauftraft des Geldes so tief gesunken, daß ein Einkommen von 3000 m. heute ungefähr basselbe bedeuten wird, wie vor 27 Jahren ein Einkommen von 2000 M. Das Fortbestehen der alten Gehaltsgrenze hat somit im Laufe der Jahre zu einer schweren Benachteiligung zahlreicher Privatangestellten geführt, und es wäre tatsächlich nichts weiter als ein Aft ausgleichender Gerechtigkeit, eine Wieber herstellung des ursprünglichen Zustandes, wenn die Verdienstgrenge in der Reichsversicherungsordnung um wenigftens 1000 m. herauf gesetzt würde.
Nun hatten aber die Privatangestellten aus guten Gründen von der Vereinheitlichung der staatlichen Versicherung nicht bloß eine Beseitigung vorhandenen Unrechtes, fondern einen den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragenden Ausbau der Versicherung, namentlich die so dringend notwendige Erweite rung des Personenkreises erwartet. Daß diese Hoffnungen nach den Erklärungen Ihres Vertreters so böllig enttäuscht und start dessen die alten Mängel ausdrüdlich verewigt werden sollen, läßt die zahlreichen Hinweise auf den hohen Wert und die große boltswirtschaftliche Bedeutung der Privatangestellten in einem eigen tümlichen Lichte erscheinen."
-Ziehung nächste Woche. Mittwoch und Donnerstag.
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des Alkohols begangen, seine freie Willensbestimmung sei in hohem Grade herabgesetzt, aber nicht ausgeschloffen gewesen.- In demselben Sinne äußerten sich die Sachverständigen Medizinalrat Dr. Hoffmann und Dr. Marg. Der Staatsanwalt Loch brachte in seinem Plaidoyer zum Ausdruck, daß es sich hier um einen Die Schredenstaten eines Alkoholikers bildeten Sen Gegen- Schulfall von Totschlag handele. Von einer finnlosen Trunkenheit stand eines Prozesses, der gestern das Schwurgericht des Landge- könne nach dem Gutachten der Sachverständigen keine Rede sein. richts II unter Borsiz des Landgerichtsdirektora Dr. Seligmann Rechtsanwalt Bahn hielt es durch die Beweisaufnahme feiness beschäftigte. Aus der Untersuchungshaft wurde der Molkereibeßiger falls für einwandsfrei erwiesen, daß der Angeklagte tatsächlich Georg Schneider aus Groß- Lichterfelde vorgeführt, um sich wegen die Absicht gehabt habe, seine Ehefrau und den Prüfert zu töten. vollendeten und versuchten Totschlags zu verantworten. Die Ber - Aus diesem Grunde empfehle sich nur die Bejahung der Schuldhandlung entrollte das Bild eines recht betrübenden Familien- fragen nach Körperverlegung mit tötlichem Ausgange bezw. gea Die Geschworenen bejahten Sie lebens, welches burch bie periodisch auftretende Trunksucht des fährlicher Körperverlegung. Mannes völlig zerrüftet worden war. Der in ben 40er Jahren Schuldfragen nach Totschlag und versuchten Totschlags unter Zus stehende Angeklagte lebte früher in den besten Vermögensverhält billigung mildernder Umstände. niffen. Er war früher Gutsbesiver in der Provinz Bosen, brachte Staatsanwalt Loch beantragte mit Rücksicht darauf, daß der das Gut aber durch sein ausschweifendes Leben und vor allem durch Angeklagte ein junges blühendes Menschenleben vernichtet hatte, feine Trunksucht so herunter, daß es unter den Hammer fam. Im eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Jahre 1897 faufte der Angeklagte mit Hilfe der vermögenden Das Urteil Berwandten seiner Frau das Grundstück Dürerstraße 45, auf wel- lautete auf 5 Jahre Gefängnis. Das Gericht hielt es mit Rüdchem sich eine größere Molkerei befand, die er mit übernahm. sicht darauf, daß der Angeklagte zwar ein erheblich geistig minder. Schon nach einem Jahre hatte Schneider auch dieses Unternehmen wertiger Mensch ist, daß er andererseits aber ein Menschenleben durch seinen Hang zum Alkohol so heruntergewirtschaftet, daß er auf dem Gewissen hat, für geboten über das beantragte Strafmaß nur dadurch bor dem nochmaligen Ruin gerettet werden fonnte, hinauszugehen. daß sein Schwiegervater seine recht erheblichen Schulden bezahlte. Der Angeklagte gelobte feinerzeit auch Umkehr von dem bisher beschrittenen Wege und wurde Mitglied einer Abſtinenglerfone. der gegenüber er sich verpflichtete zwei Jahre lang sich jeden Alkoholgenusses zu enthalten. Zu seinem Unglück erbte er bald darauf von einer Zante die Summe von 30 000 M. Dies gab ihm Veranlassung feinen guten Vorsägen wieder untreu zu werden. Er ergab sich wieder dem Alkohol und war bald wieder dem Ruin nahe. Seine Verwandten bezahlten nochmals 16 000 M. Schulden und veranlaßten ferner, daß dem Angeklagten die Erziehungsgewalt über feine Kinder abgenommen wurde. Außerdem wurde er von seinem Schwiegervater zwangsweise der Trinkerheilanstalt ,, Waldfrieden" zugeführt. Inzwischen gelang es der Frau wieder mit Hilfe ihrer Verwandten die Vermögensverhältnisse zu ordnen und außerdem für die Kinder einen Vormund in der Person des Verwalters Karl Prüfert zu stellen, der auch das Geschäft ihres Che mannes zu verwalten hatte. Der Angeklagte war hierüber sehr erregt und erging sich in allen möglichen Drohungen. Hinzu tam noch, daß er seine Frau ohne den geringsten Grund verdächtigte, zu Prüfert in Beziehungen getreten zu sein. Am zweiten Weih nachtsfeiertage v. 3s. hatte S. schon vom frühen Morgen an sehr start dem Alkohol zugesprochen. Als er dann in start bezechtem Zustande in seiner Wohnung anlangte und hier seine Frau mit den Kindern und Prüfert am Staffeetische fißen fah, fing er ohne jeden Grund einen Streit an. Plöblich zog der Betrunkene einen Res volver hervor und gab auf Brüfert und auf seine Ehefrau mehrere Schüsse ab. Prüfert erhielt einen Schuß in die Bruft und brach fofort zusammen, während Frau S. von zwei Kugeln in den Ober. fchenkel getroffen wurde. Eine Kugel traf die elfjährige Klara, burchschlug die Kleidung, blieb dann aber im Strumpfe fißen, ohne G. Dischlatis& Co., eine Verlegung herbeiguführen. Der schwerverletzte Brüfert wurde sofort in das Krankenhaus geschafft, wo er am nächsten Morgen verftarb. Der Revolverheld hatte sich inzwischen in einem anderen Bimmer berbarritadiert und weigerte sich herauszukommen. Erst als die Feuerwehr alarmiert werden sollte, um ben Angeklagten mittels Leitern durch das Fenster herauszuholen, gelang es dem Polizeiinspektor Mohr, ihn durch gütliches Zureden zu bewegen, freiwillig herauszukommen. Da man seinerzeit bermutete, daß Schneider die Tat in einem plöblichen Wahnsinnsanfall verübt habe, wurde er von den Gerichtsärzten Medizinalrat Dr. Hoff. mann und Dr. Marg auf den Geisteszustand untersucht, nachdem er vorher vorübergehend der maison de santé in Schöneberg zur Beobachtung überwiesen worden war.
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Die Belastung bes Reiches sei von untergeordneter Bedeutung, haupt nichts mehr zu sagen. Der Angeklagte behauptete, daß er Nathan Wand
zumal es sich am höchstens 200 000 Personen bei der Erhöhung der Verdienstgrenze handele. Die Unfallversicherung umfasse Bribat angestellte auch mit über 3000 m. Verdienst; der Vereinheit. lichungsgedante spreche also für die Erweiterung des Kreises der Invalidenversicherten. Auf den Aerzteftand feien freilich gewisse Rücksichten wohl am Blake. Die deutsche Sozial. bersicherung sei doch aber eine Arbeitnehmer versicherung, auf die Arbeitnehmer, zu denen auch die Privatangestellten gehören, fei also in erster Linie Rücksicht zu nehmen.
ist hervorzuheben, daß der Angeklagte am berbängnisvollen Tage auch deshalb gegen Prüfert aufgebracht war, weil dieser aus An laß eines vom Angeklagten beabsichtigten Pferdetaufes zu dem betreffenden Händler gesagt hat: Schneider habe im Geschäft übersich den Revolver nur zugelegt habe, um sich selbst zu erschießen, falls er wieder in eine Anstalt gebracht werden sollte. Frau Schneider hatte die Empfindung, daß ihr Ehemann, mit dem fie 20 Jahre verheiratet ist und viel Schweres burchgemacht hat, nach ihr gezielt hat, sodaß sie Deckung für ihren Kopf suchen mußte. Sie glaubte auch, daß die Kugel nur dadurch abgelenkt worden sei, daß die eine ihrer Töchter auf den Vater lossprang und mit äuften auf seinen Arm schlug. Sanitätsrat Dr. Kröcher, der den Angeklagten seit 12 Jahren tennt, befundete u. a., daß Schneider Die Forderung einer Erweiterung des Kreises der Versicherten nach seiner eigenen Angabe schon als Gutsbefizer toloffal getrunken ist stets von der Sozialdemokratie verfochten; sie zu verwirklichen, und in Bäumen Flaschen und Spirituosen verborgen gehalten habe. wird auch bei der Beratung der Reichsversicherungsordnung Nach den Angaben der Frau habe S. öfter im Rinnstein gelegen, wiederum durch Anträge versucht werden. Sollten diese Anträge nachdem er die ganze Nacht hindurch getrunken hatte. An Baralyse nicht durchgehen, so fällt leider ein gut Teil Schuld jenen Eigen- leidet der Angeklagte nicht, aber an chronischen Alkoholismus. brödlern unter den Privatangestellten zu, die eine Sonderversiche. Sanitätsrat Dr. Lewinstein hat bei der Einlieferung Schneiders rung statt Anschluß an die allgemeine Versicherung propagieren. in die maison de santé an diefem die typischen Symptone des Es ist erfreulich, daß die Privatangestellten in immer wachsendem chronischen Alkoholismus festgestellt. Es war durchaus einsichtslos Maße zu der Einsicht gelangt find: Anschluß an die Reichsversiche für die Schivere der Tat, die er begangen und lebte stumpf in den
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