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Die Roh- Solleinnahme des Reiches an 8öllen hat im April 1910 58 Millionen Mark betragen, mithin gegen den April 1909, in welchem sie sich auf 58 Millionen Mart belief, um 5 Millionen Mark abgenommen.

Chausseestr. 27. Referent: Genosse Heinig.

Gerichts- Zeitung. abamishandlung einer Greisin.

hat der Absatz in Rohlen 83,035 Broz.( i. 3. 85,262 Proz.) ber Welche Stellung nimmt nun die Frau im Familienrecht ein? Leseabende. rechnungsmäßigen Beteiligung betragen. Die Kohlenförderung der Das Alter der Ghemündigkeit ist auf das 16. Lebens- Mariendorf . Donnerstag, den 12. Mai, 8 Uhr, bei Loewenhagen, Syndikatszechen betrug im Jahre 1908 81 920 537 Tonnen und im jahr für die Frau, auf das 21. Lebensjahr für den Mann Jahre 1909 80 828 393 Tonnen. In Kots betrug die Gesamt- festgesetzt. Der Gesetzgeber ging hierbei von dem Gedanken aus, beteiligung Ende 1908 14 402 850 Tonnen und Ende 1909 daß Frauen früher als Männer geschlechtsreif werden, und daß Lese- und Diskutierklub Wilhelm Liebknecht ". Heute, Donners 14 602 850 Tonnen. Im Jahresdurchschnitt hat der Absazz in Kots nur der Mann, der im wesentlichen als der äußere Träger tag, abends 9 Uhr: Sigung bei Karl Eichhorn, Danziger Str. 93. 65,24 Proz.( i. V. 71,40 Proz., einschließlich 1,16 Broz. Koksgrus) des Familieneinkommens angesehen wird und erfah- Bortrag. der Beteiligung betragen. In Briketts betrug die Gesamtbeteiligung rungsgemäß erst in den 20er Jahren den Höchstverdienst erreicht, Ende 1908 3 488 910 Tonnen und Ende 1909 3 746 910 Tonnen. daran gehindert werden müsse, seine Ghe auf allzu schwacher und Im Jahresdurchschnitt hat der Absatz in Briketts 81,379 Proz. ungesunder Basis zu errichten. Die allgemeine Wehrpflicht und ( i. 23. 90,93 Proz.) der rechnungsmäßigen Beteiligung betragen. Der religiöse Erinnerung haben ebenfalls bestimmend bei dieser Vor­Selbstverbrauch für Hüttenwerte aus eigener Förderung betrug im schrift mitgewirkt. Ist doch die Bestimmung, daß rechtsgül­Der kaum glaubliche Fall, daß sich ein 80jähriger Mann wegen Jahre 1908 9 592 428 Tonnen und im Jahre 1909 11 343 612 tige Ghen vor dem Standesbeamten geschlossen schwerer Mißhandlungen seiner 87jährigen Ehefrau vor Gericht zu Tonnen, einschließlich der vom Syndikat zurückgekauften Mengen werden können, noch gar nicht alt, sondern erst ein Resultat des verantworten hat, beschäftigte gestern unter Vorsitz des Landgerichts­stellte sich der Hüttenselbstverbrauch im Jahre 1908 auf 10 338 480 Kulturkampfes, der in der zweiten Hälfte des vorigen Jahr- rats Biemutta die 4. Straffammer des Landgerichts II. Unter der Tonnen und im Jahre 1909 auf 11 918 091 Tonnen. Von den hunderts spielte. Da der Mann noch immer als Hau ppt der Anklage feine im Jahre 1823 geborene Shefrau vorsätzlich mittels Hüttenwerken wurden 240 459 Tonnen( i. V. 430 860 Tonnen) Kohlen Familie gilt, so ist ihm auch die Pflicht auferlegt, für den gefährlicher Werkzeuge und einer das Leben gefährdenden Behand­und 260 535 Tonnen( 245 850 Tonnen) Kots zurückgekauft. Der Unterhalt der Frau zu sorgen und ihr Rechtsschutz zu gewähren; lung mißhandelt zu haben, mußte sich der am 1. Mai 1830 ge­Bericht schließt mit der Mitteilung, daß eine größere Gruppe reiner so gilt aber auch die Frau nur als Verwalterin frem- borene Bensionär Wilhelm Heideler aus Neuhof bei Bossen vor Bechen an den Aufsichtsrat das Ersuchen gerichtet hat, schon bald der Gelder, von Werten, die der Mann erarbeitet. Die Frau dem Strafrichter verantworten. die Verhandlungen zur Erneuerung des Ende 1915 ablaufenden gibt also ihre Unabhängigkeit auf und verliert ihr Selbstbestim Der Angeklagte, welcher einen im Verhältnis zu seinen Syndikatsvertrages aufzunehmen, um wenn möglich noch vor mungsrecht sowohl an dem Einkommen, über das sie bisher frei 80 Jahren noch sehr rüstigen Eindruck macht, wird von seinen Nach­Ablauf des jetzigen Syndikats zum Abschluß eines neuen Vertrages verfügen konnte, wie über ihre eigene Person. Sie wird ab- barn als ein überaus wütender und gewalttätiger Mensch geschil­zu gelangen. hängig von der Einsicht und von dem Arbeitsverdienst des Mannes, dert. Wie die Anklage behauptet, soll er seine 87jährige Ehefrau Bemerkenswert ist, daß bei einem Rückgange der Gesamt- und dies ist um so schlimmer, als der Mann sogar das Recht hat, wiederholt in der rohesten Weise mißhandelt haben. Er soll u. a. förderung von 1092 144 Tonnen der Selbstverbrauch der Hütten um ihr jegliche gewerbliche Tätigkeit zu verbieten. Diese Macht einmal jeiner Frau einen Kaffeetopf an den Kopf geworfen haben, 1579 611 Tonnen zunahm. Der Minderverbrauch der Eiſenindustrie stellung mißbrauchen die Männer nur allzuhäufig, und zahllose so daß diese eine blutige Verlegung am Auge davontrug. Ein an­wird gekennzeichnet durch den Rückgang des Kotsabfazes von unglückliche Ghen geben Kunde davon. Es muß daher gefordert deres Mal ging er ihr mit einem Rasiermesser zu Leibe, warf sie 71,40 Broz. auf 65,24 Proz. der Beteiligung. werden, daß solche Geseze endlich fallen, daß alles, was die Frau zu Boden und würgte sie am Halse. Am 28. August v. J. warf er berdient oder einbringt, ihr unangetastetes Eigentum bleibe. An- die Greisin derartig zu Boden, daß sie sich den Oberschenkel brach. fäße zu solchen Reformen finden wir bereits im Bürgerlichen Ge- Er schlug dann noch auf die am Boden Liegende mit einem Stod fehbuch; das Wesentliche ist jedoch, daß die den Männern noch ein und warf sie schließlich, wie behauptet wird, twie ein Bund immer innewohnende Auffassung von der Minderwertigkeit dei Flicken" in eine Ecke in der Küche. Hausbewohner, welche diese Frau endlich schwinde. Nach dem Güterrecht behält ja die Mißhandlung beobachtet hatten, erstatteten schließlich Anzeige. Frau in einigen Teilen Preußens feit langen Zeiten allein das Das Schöffengericht Soffen hatte den gewalttäigen Achtzig­Eigentumsrecht an dem eingebrachten wie am vorbehaltenen jährigen mit Rücksicht auf die schweren Folgen seiner Tat zu einer Bermögen.( Vorbehaltenes Vermögen ist die persönliche Kleidung, Gefängnisstrafe von einem Jahre verurteilt. Gegen dieses Urteil Schmuck, Wäsche oder die der Frau in dieser Form aus. legte Heideler Berufung ein. Bei der gestrigen Bernehmung des brüdlich gemachten Schenkungen.) Die weitverbreitete Ansicht, Angeklagten stiegen dem Gerichtshof doch Bedenken auf, ob der daß durch die Eheschließung Gütergemeinschaft eintrete, ist Angeklagte in vollem Besik seiner geistigen Kräfte sei. Da der falsch; normalerweise herrscht Gütertrennung. Verdacht nahe lag, daß H. in einem Anfalle des fog. Alterswahn­Ueber: Frauenrecht und Familienrecht sprach am legten Der Mann erwirbt aber vom Augenblick der Verheiratung an finns gehandelt habe, beschloß das Gericht, den Angeklagten auf Mittwoch Genoffe Dr. Oscar Cohn im Verein für Frauen Verwaltungsrecht und Nießbrauch am Vermögen der seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. und Mädchen. Unter dem Eindruck der am gleichen Tage Frau. Er erlangt also Nußungsrecht und Besizergreifung des Ein etwas übereifriger Anhänger der Kinderschutzbestrebungen stattgefundenen Verhandlungen über die Ausweisung des eingebrachten Vermögens, jedoch niemals am vorbehaltenen Ver­russischen Geistestranten Mirski stehend deffen Pfleger mögen. Die in der Ghe angeschafften Möbel gehören Mann und mußte gestern eine vom rein menschlichen Standpunkte aus ents Genosse Cohn bekanntlich war- fnüpfte er an die Stellung Frau gemeinsam. Die Frau hat daher nicht das Recht, die Möbel schuldbare Handlungsweise vor Gericht büßen. Wegen Anmaßung des Pflegers im allgemeinen, Ausführungen über die der aus der Wohnung zu entfernen. eines öffentlichen Amtes und wegen öffentlicher Beleidigung war Frau in dieser Hinsicht zukommenden Rechte und Pflichten. Nach Im Scheidungsprozeß ist die Frau hinsichtlich ihrer der Kaufmann Max Berk vor der 4. Straffammer des Land­dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch vom 1. Januar 1900 fönnen rechtlichen Stellung dem Manne gleichgestellt worden, was gerichts II angeklagt. Der Angeklagte, welcher seit mehreren Frauen sowohl Bormundschaft als auch Pflegschaft übernehmen; entschieden einen Fortschritt gegen früher und auch anderen Jahren zu den Frühaufstehern gehört, hatte im Dezember vorigen es kann also die Frau eines geisteskranken Mannes, die Mutter Ländern gegenüber bedeutet. Leider sind unter dem Einfluß Jahres zu wiederholten Malen beobachtet, daß eine Frau, die in eines geistestranten Kindes zu dessen Pfleger vom Vormundschafts- politischer Strömungen die Ehescheidungsgeseze im all- feinem Hause Zeitungen austrug, sich eines etwa 12jährigen, sehr gericht bestellt werden; beim Todesfalle des Mannes kann die gemeinen verschlechtert worden. Das Zentrum, das in schwächlichen Mädchens bediente, welches beim Morgengrauen trepp­Mutter Vormund der Kinder werden. Allerdings muß sie alla der Mitte der 90er Jahre auf dem Gipfel feiner Macht stand, hat auf, treppab laufen mußte. Da der Angeklagte wußte, daß schul­jährlich dem Vormundschaftsgericht Bericht erstatten und ist ver- es verstanden, die Scheidung nach Möglichkeit zu erschweren. So pflichtige Kinder zu so früher Morgenstunde nicht beschäftigt wer pflichtet, alle Rechtshandlungen für ihr Mündel unter boller mußte u. a. der Satz des alten Landrechts fallen, der Scheidung den dürfen, machte er die Beitungsausträgerin auf diese Ueber­Wahrnehmung seiner Interessen vorzunehmen. Wie alle Rechts- tinderloser Ghen auf gegenseitige Einwilligung gestattet. Die tretung des Kinderschutzgesetzes aufmerksam. Er erhielt nach seiner institutionen ist auch das Familienrecht nur eine äußere Erschei- Tendenz unserer wirtschaftlichen Entwickelung geht nach der Auf- Behauptung hierauf nur eine grobe Antwort. Hierüber ärgerlich, nungsform für die wirtschaftlichen Grundbedingungen, unter denen lösung der Familie. Die familienzerstörende Frauen- und Kinder- verlangte er von der Frau, sie solle ihm ihren Namen sagen. Als die Menschen im allgemeinen und die Frauen im besonderen zu arbeit wirkt durchaus in der Richtung, daß der enge wirtschaftliche sie sich weigerte, faßte er in die Tasche, wies eine an seiner leiden haben. Wie einer überwiegenden Majorität von Ausge- Busammenhang wegfällt. Die Regelung der Unterhalts- Schlüffeltette hängende Münze vor und erklärte, daß er Kriminal= beuteten eine Minderheit von Ausbeutenden gegenübersteht und dies pflicht im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch ist hierfür ein Zeichen. beamter sei. Nunmehr nannte ihm die Frau ihren Namen. Der im Gesetz seinen Ausdruck findet, so illustriert auch unser Noch das Landrecht bestimmte, daß die Geschwister füreinander zu Angeklagte erstattete darauf gegen die Frau Anzeige. Das Ver. Familien und Eherecht die in unserer heutigen Gesellschaftsord- sorgen hätten. Heute gibt es feine Sammelwirtschaften; jeder fahren wurde jedoch eingestellt, da sich herausstellte, daß das Mäd nung auf der Ginebe gegründeten Machtverhältnisse. Unmöglich sorgt allein für seinen Unterhalt, selbst 14jährige Kinder zahlen chen von der Schule dispensiert war. Die Zeitungsausträgerin tann eine Gesetzgebung gut sein, die zwar für die Frau, aber oft nur noch ihre Pension, und deutlich zeigt uns das Bürger- drehte nun den Spieß um und erstattete gegen B. Anzeige wegen nicht von ihr, nicht einmal unter ihrer Mitliche Gesetzbuch die stattgefundene Veränderung, indem es nur unbefugter Ausübung eines öffentlichen Amtes. Mit Rücksicht dar­wirtung geschaffen worden ist. Dazu bedürfen wir einer starten Verpflichtungen des Vaters gegenüber den Kindern, der Kinder auf, daß der Angeklagte mit seiner Handlungsweise nur einen proletarischen Frauenbewegung, die zur Zeit der Schaffung des gegenüber den Eltern festlegt. Dem mit allgemeinem Beifall auf guten Zwed habe berfolgen wollen, erkannte die Straffammer auf Bürgerlichen Gefeßbuches noch nicht existierte. genommenen Vortrage folgte eine kurze Diskussion. nur 10 Mark Geldstrafe.

Große Eisenvorräte. Aus New York wird unterm 11. Mai be­richtet: Die Eisenvorräte der Hochöfen werden auf 1100 000 To. gefchätzt.

Aus der Frauenbewegung.

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