Nr. 114.
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27. Jahrg.
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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin"
Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands.
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Braunschweigischer
Donnerstag, den 19. Mai 1910.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
der unter Eid aussagte, nicht gefehen zu haben, daß jemand anderer Hausbesizer war nämlich so" human", die sich zu ihm aus der demonstrierenden Menge einen Schuß abgegeben Flüchtenden wieder auf die Straße und in die Polizeisäbel habe, schnarrte er an: Sie haben wohl Angst vor den Ge- hineinzutreiben.
Wahlrechtskampf.b
( Schluß.).
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nossen?" Alles in allem war die Befangenheit des Vor- Der Arbeiter Lingenauer, dem jekt der Prozeß wegen fizenden so offenbar, daß sich oft ein Murren im Publikum Landfriedensbruch gemacht werden soll und der immer noch in Untersuchungshaft sitt, wollte mit erhobenen Armen Dennoch gelang es den Verteidigern Dr. Jasper und den nach seiner eigenen Zeugenaussage blind um sich Dr. Rosenfeld einen glänzenden Wahrheitsbeweis zu erschlagenden Oberwachtmeister Steinmann von sich abwehren. Nachdem wir die Verhältnisse geschildert haben, aus denen bringen. Die Darstellung des Volksfreund" war noch viel Lingenauer wurde umgerissen und zog dabei den Oberallein das sonst unglaubliche Verhalten der braunschweigischen zu milde gewesen, die Polizei hatte viel schlimmer gewütet. polizisten mit sich zu Boden. Als Lingenauer am Boden lag, Gewalthaber zu erklären ist, möge eine zusammenfassende Eine ganze Reihe von Zeugen, die nicht zur sozialdemo- erhielt er, wie andere Zeugen bekundeten, 15 bis 20 heftige Darstellung des letzten Prozesses folgen, der mit einer Ver- fratischen Partei gehören, befundete, daß sich die demonstrie- Säbelhiebe auf den Kopf. Als Lingenauer als Zeuge ausurteilung des Volksfreund"-Redakteurs Wesemeier seinen Ab- rende Menge tadellos benommen und nur gesungen und Hoch sagen wollte, daß er auch auf der Polizeiwache geschlagen und schluß fand. rufe auf das gleiche Wahlrecht ausgebracht hatte. Unter diesen mißhandelt worden sei, ließ der unbefangene" Vorsitzende Die Anklage hatte zwei verschiedene Fälle zusammen- Beugen befanden sich ein Zahnarzt, ein Staatsanwalt, ein diese Aussage nicht zu. gefaßt: eine angebliche Landtagsbeleidigung und eine aus Hofsilberputer, ein Oberingenieur, ein Gymnasiast, Sohn eines Eine ganze Anzahl einwandfreier Zeugen bekundete, daß 20 Artikeln herausgeschälte Polizeibeleidigung. Arztes, ein Redakteur der nationalliberalen Landeszeitung" der Schußmann Lange einem alten franken Mann, weil er Der den Landtag beleidigende Artikel stellte einfach fest, und schließlich der Minister des Innern selbst. Lekterer, der sich nicht schnell genug vorwärts bewegte, mit dem Säbel daß der Landtag am 25. Januar, einen Tag vor feiner von einem Fenster des Ministerialgebäudes zusah, ohne dem Kopf und Rücken bearbeitete. Ein Schußmann mußte, von Eröffnung, in nicht ordentlicher und nicht öffentlicher Sigung Blutbad Einhalt zu gebieten, sagte unter Eid, daß er nur den der Verteidigung in die Enge getrieben, als Zeuge zugeben, gegen die Verfassung das Mandat des Genossen Jasper für Gesang der Marseillaise und Hochrufe gehört, dagegen nicht daß der Oberwachtmeister Erdmann einen alten Mann ohne ungültig erklärt hatte. Der Landtag hatte sich durch diesen gesehen habe, daß die Menge die Polizisten irgendwie insultiert, jede Veranlassung mit dem blanken Säbel auf den HinterArtikel gar nicht beleidigt gefühlt, auch der Staatsanwalt beleidigt oder beworfen hätte. Auf die Frage der Verteidigung, topf schlug. hatte den Artifel unbeachtet gelassen. Erst nach Monaten, ob er in der Menge Polizisten bemerkt habe, antwortete er Es wurde also durch das Zeugenverhör der unwiders als ein anderer Artikel gegen den Landtag im Volksfreund" diplomatisch: uniformierte Polizisten nicht. Er hat also legliche Nachweis erbracht, daß, wie der Verteidiger Dr. Rosenerschien, grub der Staatsanwalt auch den ersten Artikel aus, offenbar nicht uniformierte, also Geheimpolizisten bemerkt und feld im Plaidoyer sagte, jedes Wort der inkriminierten Artikel offenbar um eine härtere Strafe für Wesemeier erwirten zu von diesen dürfte auch der geheimnisvolle Schuß abgegeben wahr sei. worden sein, auf den hier erst die Polizei mit blanker Waffe Und dennoch war das ganze Zeugenverhör eindruckslos Die Polizeibeleidigung wurde in zwanzig Artikeln ge- eingehauen haben will. Dafür, daß ein Demonstrant den an dem Staatsanwalt vorübergegangen. Die Polizisten hätten funden, die sich mit dem am 26. Januar von der Polizei auf Schuß abgegeben, konnte wenigstens kein Beweis erbracht nur ihre Pflicht getan. Das war der einzige Gedanke, den friedliche Demonstranten veranstalteten Blutbad beschäftigten. werden; dagegen sagte ein Zeuge unter Eid, ein den besseren er feinen Ausführungen zugrunde legte. Er beantragte beDer Volksfreund" hatte behauptet, daß die Polizei auf die Ständen angehörender, feingekleideter Herr habe auf der kanntlich ein Jahr Gefängnis. Alle Entlastungszeugen seien bor dem Ministerialgebäude versammelte Menge ohne Grund Straßenbahn gesagt: Ich habe genau gesehen, daß ein unglaubwürdig. plöglich mit blanken Säbeln eingehauen und sich überaus Polizist geschossen hat. Ich kenne den Schutzmann nicht dem brutal benommen hätte, woran dann die entsprechende Kritit Namen nach, aber ganz genau von Ansehen." geknüpft worden war.
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Daß die Demonstranten auf die Polizisten mit Flaschen warfen, hat kein Zeuge beeiden können, dagegen fagte eine Beugin unter Eid, daß aus einem anliegenden Hause mit Flaschen auf die Demonstranten geworfen wurde.
Nun, es war eben ein Staatsanwalt. Das schönste aber ist, daß der für unbefangen erklärte Gerichtshof ebenfalls sich nicht um das Zeugenverhör kümmerte, sondern in der BeDer Reinwaschungsprozeß begann mit einer Beschränkung gründung seines Schrecensurteils bon neun Monaten Geder Deffentlichkeit. Nur zwanzig Personen wurden in den fängnis ausdrücklich erklärte, sich in allen Punkten den AusZuhörerraum zugelassen. Gegen sonstige Gepflogenheiten wurde führungen des Staatsanwalts angeschlossen zu haben. Die der große leerstehende Schwurgerichtssaal nicht benutzt. Ja Die Anklage wurde schließlich von den als Zeugen ge- Polizei hätte vorschriftsmäßig, ja sogar human gehandelt. die Verhandlung wurde sogar jeden zweiten Tag ausgefeßt, ladenen Polizisten selbst im Stiche gelaffen. So konnte der Sie könne nicht prüfen, wer schuldig sei oder nicht. Sie müsse damit inzwischen auch die andere Straftammer tagen fönnte. die Attade fommandierende Oberwachtmeister Gerede feine auch auf die Weiber einschlagen, da diese ihr auch gefährlich So groß war die Scheu, in einem geräumigen Saale vor frühere Behauptung, daß er dreimal zum Auseinandergehen werden könnten. Auch habe sie die Pflicht, die Fliehenden aus breitester Deffentlichkeit zu verhandeln. aufgefordert habe, unter Eid nicht aufrecht erhalten. den Häusern herauszutreiben. Am ersten Prozeßtage lehnte die Verteidigung den Ge- Er habe einen scharfen Pfiff ertönen lassen, was in Die ganze Aktion war ein Vergeltungsakt der herrschenden richtshof, dem ein sattsam als Sozialistenhaffer bekannter Braunschweig auseinandergehen" bedeute( was aber nie- Gewalt, die durch die Aufklärungsarbeit des„ Volksfreund" Landgerichtsdirektor Roßmann präsidierte, als befangen ab, mand wissen kann, da ja die Polizeiinstruktion nicht einmal bei dem erwerbstätigen Volte so gänzlich in Mißkredit geweil der Vorsitzende in einem früheren Prozeß gegen Wese- vor Gericht verlesen werden durfte), und dann zum Angriff bracht ist. Das Gericht hat an der Polizei eine Mohrenwäsche meier die Ladung von Entlastungszeugen nicht zugelassen mit blanter Klinge kommandiert. Daß die Polizei zu diesem vollzogen und die Rechtsprechung jedes Vertrauens beraubt. hatte, well sodann die Richter dem Reichsverbande zur Be- Angriffe wie zu einem Feste vorging, ergab sich auch aus der Wie aufpeitschend auch dieser Prozeß auf die Arbeiterschaft fämpfung der Sozialdemokratie angehörten und weil schließlich Aussage eines Zeugen, dem ein Schuhmann bei einer wirkte, zeigten die großartigen Dvationen, die dem Genossen ein Richter geistig erkrankt und deshalb unfähig set, als Richter späteren Unterredung wiederholt erklärte:" Das nächste Mal Wesemeier nach dem Bekanntwerden des Urteils von vielen zu fungieren. geht's über Leichen". Tausenden dargebracht wurden. Das Ansehen des braun
Der Ablehnung wurde nicht stattgegeben. Der Gerichts- Wie allmächtig die unteren Polizeiorgane in Braunschweigischen Staates ist gänzlich dahin, er hat es selbst hof set trokalledem unbefangen. Dagegen wurde der Ver- schweig sind, geht auch daraus hervor, daß der Polizei- ruiniert. Es bedurfte nur eines letzten Restes, um die braunteidiger Dr. Jasper wegen der Begründung der Ablehnung präsident, dem durch Spikel die beabsichtigte Demonstration schweigische Regierung über den Haufen zu werfen, wenn sie mit der Erkrankung des Richters in eine Drdnungsstrafe von vorher gemeldet worden war, sich nicht einmal die Mühe nicht am reaktionären Preußen thre Stüße hätte. Deshalb 50 M. genommen. Auch ein Disziplinarberfahren ist gegen gab, die Schuhleute vorher zu inftruieren, sie auch nicht unter vorwärts in Preußen! Fällt dort die Reaktion, dann fällt sie ihn eröffnet worden. So gehts vor braunschweigischen das Kommando des Polizeiinspektors stellte, sondern sich selbst auch in Braunschweig ! Gerichten zu.
Opfer der polizeilichen Blutarbeit!
überließ. Das gab dann dem Staatsminister und dem PolizeiDie Verteidigung lehnte den Gerichtshof nochmals ab und präsidenten die willkommene Gelegenheit, ihre Hände in Unzwar mit neuen Gründen, unter anderen damit, daß jener schuld zu waschen und dem Staatsanwalt Anlaß in dem Noßmann in einem anderen Prozeß gesagt hatte, die Staats- früheren Prozeß wegen Ministerbeleidigung zu flagen, weil behörden seien nicht dazu da, sich gegenseitig zu befehden, der Boltsfreund" den leitenden Staatsminister für das Blutsondern สิน unterstüßen, womit doch unumwunden bad verantwortlich gemacht hatte, was dem Genoffen Wesemeter zugegeben wurde, daß die Justiz Partei für die Behörden eine Verurteilung durch dieselbe Roßmann- Kammer zu acht nehmen müßte. Der Vorsitzende zeigte feine Unbefangenheit Monaten Gefängnis zuzog. Borgänge, die sich Wie brutal die Polizei am 26. Januar den Säbel spielen ließ, gleich dadurch, daß er den Verteidiger Dr. Jasper gar nicht ausreden ließ, sondern ihn mit dem Einwand unterbrach, es ergab sich aus zahlreichen Zeugenaussagen. Von einwandfreien werde ihm nicht gelingen, seinen Antrag zu begründen. So Zeugen wurde bekundet, daß eine am Boden liegende Frau, die oft die Verteidigung Fragen an die Polizisten stellte, die die nicht das geringste getan hatte, von einem Polizeibeamten in Sachlage hätten aufklären können, ließ der Vorsigende die furchtbarer Weise mit dem scharfen Säbel geschlagen ivurde; ebenso Fragen nicht zu. Das Ersuchen der Verteidiger, einen Ge- wurde ein am Boden liegendes schwangeres Mädchen malträtiert. richtsbeschluß herbeizuführen, lehnte Roßmann stets ohne 8eugeneidlich wurde festgestellt, daß ein kleiner Schulknabe von weiteres ab. Wenn die übrigen Richter nicht Einspruch er- einem Polizisten mit dem blanken Säbel bearbeitet und noch dazu Ein 18jähriger Schmied wurde, wie höben, set er selbst Gerichtsbeschluß. Und richtig: Die Bei- getreten worden ist. fizer waren stets ein Herz und eine Seele mit ihrem Vor- ebenfalls zeugeneidlich bekundet wurde, von einem Polizisten derartig niedergeworfen, daß er den Arm brach. fizzenden. Auf der Da es sich hauptsächlich darum handelte, ob die Polizisten Polizeiwache hatte man ihn beranlaßt, zu Protokoll zu geben, Vor die dienstlichen Vorschriften über den Waffengebrauch beachtet daß er durch das Publikum niedergerissen worden sei. hatten, tam doch alles darauf an, den Paragraphen über Gericht widerrief er. Die Polizisten hatten ihm gesagt, wenn den Waffengebrauch verlesen zu lassen. Das konnte nur ver- er einen Polizeibeamten beschuldige, werde er wegen Landweigert werden, wenn daraus ein Nachteil für das Reich oder friedensbruch bestraft.
den Bundesstaat Braunschweig hätte entstehen können. Jede Dem Redakteur eines bürgerlichen Blattes war es sicher dahingehende Frage der Verteidiger an den als Zeuge geladenen sehr unangenehm, vor Gericht als Zeuge befunden zu müssen, Bolizeipräsidenten und dessen Vorgesezten, den Minister des daß ihm derselbe Oberwachtmeister, mit dem er sich vorher Innern Hartwieg, wurde jedoch von dem Vorsitzenden untersagt! unterhalten hatte, kurz darauf einen heftigen Säbelhieb auf Es tonnte also gar nicht festgestellt werden, wie die be- den Rücken versette. Eine 63jährige Witwe sagte als Zeugin treffende Vorschrift lautete, also auch nicht, ob die Polizisten aus, daß fie, als sie aus einem Hause tam, in dem diese Vorschrift beachtet hatten oder nicht. Dagegen tam ein fie tagsüber genäht hatte, von einem Polizisten einen anderer Paragraph zur Verlesung, der bestimmt, daß die scharfen Säbelhieb ins Gesicht erhielt. Ein gebrechPolizei bei Aufläufen alles nur Mögliche versuchen soll, um licher alter Striegervereinler, der sich den Zapfenstreich die Menge friedlich auseinander zu bringen. am Vorabend bon Kaisersgeburtstag ansehen wollte, Während der unbefangene" Vorsitzende die Polizisten in erhielt mehrere heftige Säbelhiebe auf Kopf, Arm und Rücken. feber Weise schützte und ihnen die Verweigerung der Aussage Der Staatsanwalt Bues tonnte von Glück sagen, daß er sich jedesmal in den Mund legte, fuhr er die Entlastungs- vor den ihn bedrohenden Säbelhieben in einen Laden zeugen in der schroffsten Weise an. Einen Elektrotechniker, flüchten konnte, dessen Inhaber ihm bekannt war. Ein
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Ein Privattelegramm meldet uns aus Kiel vom 18. Mai: Fünf und ein halbes Jahr Gefängnis wurden an einem Lage im Wahlrechtstampf verhängt. Die bedauerlichen am 15. Februar in Neumünster nach Schluß der sozialdemokratischen Protestversammlungen gegen die Polizeibrutalitäten der Neumünsterschen Polizei gegen Wahlrechtsdemonstranten am 18. Februar zutrugen, haben heute ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Vor der Kieler Straflammer hatten sich die Arbeiter Wenfien, Ahrends, Busch, Prees und der Schuhmacher Hachmann, sämtlich aus Neumünster , zu verantworten unter der Anklage des Landfriedensbruchs, wegen tätlichen Angriffs und Beleidigung. Am 15. Februar strömte die Menge nach Schluß der Versammlungen nach Großfleden"( Rathausplaz). Vor dem Rathause kam es zu einem blutigen Busammenstoß mit der Polizei. Eine Anzahl junger Burschen, die mit der Partei nichts zu tun haben, warfen die Polizisten mit Steinen und Flaschen. Schließlich wurde Militär herangezogen. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, daß sie sich an einem Menschenauflauf zur Begehung von Gewalttätigkeiten beteiligt haben. Die ersten drei Angeklagten sollen die Schuyleute mit Steinen beworfen haben. Der Angeklagte Busch soll die Beamten durch das Wort Lump und Lumpenhund beleidigt haben. Die Angeklagten bestreiten sämtlich die ihnen zur Last gelegten Taten. Außer einem Zeugen, der nichts Genaueres befunden konnte, find nur Belastungszeugen, in der Hauptsache Polizeibeamte, vernommen worden, welche unter ihrem Eid befundeten, daß sich die Angeklagten im Sinne der Anklage schuldig gemacht haben. Das Gericht verurteilte sämtliche Angeklagten und zwar Wensien und Ahrends zu je einem Jahr und drei Monaten Gefängnis, Busch zu einem Jahre vier Monaten, die anderen beiden, Brees und Hachmann, zu je zehn Monaten Gefängnis. Busch befindet sich seit dem 19. Fee bruar in Untersuchungshaft, ihm wird ein Monat Untersuchungshaft angerechnet. Das Gericht ging weit über den An trag des Staatsanwalts hinaus, welcher gegen Wensten und Ahrends je neun Monate Gefängnis, gegen Busch zehn Monate, gegen Brees sechs Monate und gegen Hachmann fieben Monate beantragt hatte.