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in Wiffenschaft und Politik. ES ist ihm schrecklich, zu wissen, daß in BolkSbibliotheken Schriften von Darwin  . Bölsche, Häcktt, Schapen- Hauer. Strauß usw. sich befinden. VolkSbibliothcken dürfen nach ibm keine Bücher enthalten, die antireligiösen oder antinationalen Charakter tragen...-... Der liberale Redner sagte in seinem Schlußworte dem Zentrumsredner unter Anspielung auf verschiedeneSittlichkeits- fälle" unter der katholischen Geistlichkeit einige bittere Wahrheiten. Geholfen hat's nicht. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der drei Minoritätspartcien abgelehnt. Biermal zu Unrecht verurteilt.' Mit einem ganz eigenartigen Falle hatte sich das Oberkriegs- gcricht des 3. Armeekorps zu beschäftigen. Unter Anklage stand der ehemalige Festungsgefaiigcne Czhpiouka. C. ist durch kriegs- gerichtlicke Urteile viermal zu Unrecht bestraft worden. Er erhielt wegen erheblicher Exzesse Vorgesetzten gegenüber Ge- fängnisstrafen von vier Monaten, sechs Monaten usw. Im vor­letzten Jahre machte er sich beim Militär einer Straftat schuldig und bekam dafür elf Monate Gefängnis. Er wurde in dem Span- dauer Festungsgefängnis interniert und wurde dort bald der Schrecken des Wärterpersonals. Er verging sich in der gröblichsten Weise gegen die Aufsichtsbeamten, verweigerte den Gehorsam, bc- harrte im Ungehorsam und machte sich grober Achtungsverletzungen schuldig. Es dauerte nicht lange, so mußte er vor dem Kriegsgericht erscheinen, um sich wegen der Ausschreitungen zu verantworten; er erhielt vier Monate Gefängnis. Aber schon nach kurzer Zeit wurde er wieder aufsässig. Er wurde ungehorsam und beharrte bei seinem störrischen Wesen. Die Folge war, daß er wieder vor dem Kriegs- gericht der Kgl. Kommandantur erscheinen mußte. Diesmal wurde auf sechs Monate Gefängnis gegen ihn erkannt. Aber auch diese Strafe wirkte nicht abschreckend auf den Gefangenen. Er begann von neuem wieder im Gefängnis die Achtung den Vorgesetzten gegen- über zu verletzen und den Gehorsam fortgesetzt zu verweigern. So muhte er denn noch ein drittes und viertes Mal vor Gericht er- scheinen. Die Strafen fielen immer schärfer aus und lvcnn nicht 1 e tz t endlich der Verdacht rege geworden wäre, daß man es hier mit einem geistig nicht normalen Menschen zu tun hätte, dann wäre C. vielleicht niemals aus dem Ge- fängnis herausgekommen, denn eine Straftat hätte sich dann immer wieder an die andere gereiht. C. wurde nun ärztlich untersucht und für geisteskrank erklärt. Einer der sachver- ständigen Aerzte mußte zugeben, daß der Z u st a n d des Angeklag- tcn, den er für geisteskrank erklären müsse, durch den Aufent- halt im F est u n g s g e f ä n g n i s schlimmer geworden sei. C. habe das gesamte Aufsichtspersonal nervös gemacht. Auf Grund der von den Sachverständigen erstatteten Gutachten hob das Oberkriegsgericht alle erstinstanzlichen Urteile auf und erkannte in allen Fällen auf Freispruch, da der Angeklagte mit Rücksicht auf seinen Geisteszustand für seine Handlungen nicht verantwortlich gemacht iverdcn könne. Wenn es sich nicht um einenGemeinen" gehandelt hätte, wären die Psychiater zweifellos schon viel früher zu Gutachten auf- gefordert ivordcn!_ Aus der Justizkommission drS Reichstages. In Ergänzung unseres letzten Berichtes teilen wir noch mit, daß zwar das Verbot der Beschlaguahine von Papieren usw. der Verteidiger, R e ch t s a u>o ä l t e und Aerzte abgelehnt, aber dann ein dahin at>geschwächter Antrag angenommen wurde, daß die Beschlagnahme Rechtsanwälten, A e r z t e n und den bei diesen Allgestellten gegen. über unzulässig sein soll: sie soll mithin nur bei Verteidigern zu. lässig sein, die nicht Anwälte sind. Schweiz  . Wahlen. Zürich  , 23. Mai.  (Gig. Ber.) Unsere Genossen in Zürich  haben am Sonntag wieder zwei schöne Siege errungen. Bei einer Ersatzivahl ins Bezirksgericht ist unser Genosse Müller, Notariatsbeamter, mit 10 036 gegen 9689 Stimmen, die auf den bürgerlichen Gegenkandidaten Dr. Staub fielen, gewählt worden. Mit ihm hält der fünfte Sozialdemokrat in das 26gliedrige Bezirksgericht seinen Einzug. Gleichzeitig wurde im dritten städti« schen Kreise Außersihl Genosse B r in e r, Schriftsetzer, mit 3472 gegen 2202 Stimmen als besoldeter Kreisschulpräsident gewählt. Dagegen büßte in der Ubrenarbeiterstadt Biel unsere Partei von ihren bisherigen sieben Sitzen im Kantonsrat deren drei ein, indem nur vier Genossen gewählt wurden. Der Verlust ist recht bedauerlich. ftonkmch. Unzufriedene Reservisten. RimeS, 24. Mai. Im Lager von Masstllan weigerten sich gestern abend 80 Reservisten, die Nacht in Zelten zuzubringen. Sie verließen das Lager um 11 Uhr mit Waffen und Gepäck und marschierten unter Absingung der Internationale nach Nimes  , wo sie nach der Präfektur zogen. Hier wurden sie von zwei Kompagnien aufgehalten und nach der Kaserne gebracht, von wo sie heute morgen nach dem Lager von Massillan zurück- marschierten. Spanien  . Ein Bombenattentat. Madrid  , 24. Mai. Bei dein Denkmal, das zur Er« innerung an die Opfer des am Hochzeitstage des Königs der- libten Bombenanschlages errichtet wurde, ist gestern eine Bombe explodiert, die ein Anarchist in einem Koffer eingeschlossen trug. Der Träger, der dabei an den Beinen und im Gesicht verletzt wurde, suchte zuerst zu entfliehen. gab aber dann zwei RevolverschUsse auf sich ab, die ihn s ch W e r V e r W u n d e t e n. Bei der Ankunft auf der Unfall- station erlag er seinen Verletzungen. Der Attentäter ist ein 27 Jahre alter Mann namens Jos6Carenzia Taso- z e l l i. welcher aus Barzelona nach Madrid   gekommen war. Cr hatte sich als Catalonier ausgegeben. Eine Begnadigung. Madrid  , 24. Mai. Der Auditeur M a c i aS, der gegen das konservative Ministerium M a u r a und speziell gegen das Marine- ministerium schwere Vorwürfe wegen Untreue im Amt erhoben hatte und deshalb verurteilt worden war, ist begnadigt und gestern in Freiheit gesetzt worden. Snglancl. Der Streit unter den Iren. London  , 24. Mai. In Cork  , wo es vorgestern zu Zusammen- stoßen zwischen den Anhängern Q'Briens und Redmonds gekommen war,� ereigneten sich gestern wiederum Krawalle, bei denen 3v Schutzleute und Zivilpersonen verletzt wurden. RoUaucl. Die Ordensaffärc. Haag, 24. Mai. Die Kammer setzte heute die Beratung des Antrages Troelftras betreffend die Ordensverleihungen des früheren Ministers Kuyper fort. Der Abgeordnete Loh man hielt eine Untersuchung mit dem persönlichen Charakter der An- gelegenheit für unvereinbar. L o e f f(Katholik) sah in dem Antrag einen RaHegkt Lroclstxas wegen der Niederlage dex Eisenbahn. angestellten bei dem Ausstand im Jahre 1903 und verteidigie den guten Glauben Küppers. Die Antirevolutionäre Oosterbaan und Co Ihn gaben ihrem Vertrauen zu Kuypers Ehrenwort, nichts wider sein Gewissen getan zu haben, Ausdruck. Der alt- liberale T h d e m a n hielt es im Interesse deS Landes für not- wendig. Klarheit zu schaffen. Lhins. Neue Unruhen. Shanghai  , 24. Mai. In Tschmangshier, 30 Meilen nordwestlich Tschangscha, kam es am Sonnabend zu Ruhestörungen. Die lutherische Kapelle und ein großer Teil der Stadt wurden niedergebrannt. Die Unruhen werden immer ernster. Die Truppen zeigen sich oft unzuverlässig, aber die Ruhestörer sind nicht organisiert. Die Bewegung gegen die Fremden dehnt sich weiter aus und die Beamten schreiten nicht ein. Nach einer Mitteilung des Reuterschen Bureaus glaubt man, daß die Missionare von Tschnangshia die Stadt kurze Zeit nach den Ruhestörungen in Tschangscha ver- lassen haben und sich in Hankau   in Sicherheit befinden. Hus der Partei. Die tschechische Landeskonferenz. Die tschechische Sozialdemokratie in Böhmen  ielt vor kurzem in Prag   eine von 383 Vertrauensmännern esuchte Landeskonferenz ab. Die Parteiorganisation hat in den letzten zivci Jahren große Fortschritte ge- niacht. Man beschloß die Schaffung eines eigenen Fonds zur Führung des Kampfes für Errichtung tschechischer Minder- heitsschulen. Abg. N e m e c betonte dabei. daß die Arbeiter nicht an den bürgerlichen Organisationen des Schulkampfes teilnehmen können und daß man in allzugroße Nähe der bürgerlichen Nationalisten und ihrer Korporationen nicht kommen solle. Mit allen gegen bloß 7 Stimmen wurde das Ein- treten der Parteileitung für die separatisti- schen Gewerkschaften gebilligt. In dem Antrage heißt es, daß die Weltinternationale der Arbeiter, an der die tschechische Sozialdemokratie innig hänge, um so mehr gestärkt werde, je stärker ihre nationalen Teile sein werden und daß ebenso die Internationale in Oesterreich   gestärk werde, wenn die Arbeiterschaft aller Nationen sich auf ihre selbständigen und g e e i n i g t e n politischen und gewerkschaftlichen Organisationen stütze. Man forderte die Genossen auf, im gegenseitigen Verkehr, auch in der Presse die a n st ä n d i g st e F o r in zu beobachten. Diese Auf- fordcrung wäre insbesondere dem mährischen sozialdemo- kratischen Tagblatt Rovnost" zu dringender Be- achtung zu empfohlen. Behandelt wurde auf der Konferenz noch die K o m- m u n a l p o l i t i k, der Kampf um das Landtags- und Gemcindewahlrecht und gegen den K l e r i k a- liömus. Im Sinne einer Entschließung des tschechischen Klubs wl Sozialdemokratischen Verbände des Reichsrats wurde ausgesprochen, daß die nationale Frage nicht länderweise, sondern für das ganze Reich zu lösen sei und daß daher die Bienerthschen Vorlagen ein Schritt zur Ver- schärfung der Sprachenfrage seien. Die Aufforderung des Genossen Nemec, die allzu große Nähe der bürgerlichen Nationalisten zu meiden eine Auf- forderung, von der man nur bedauern kann, daß sie notwendig wurde begrüßen wir mit Freude. Desto mehr müssen wir bedauern, daß die Landeskonferenz unserer tschechischen Bruder- Partei die Arbeit der G e w e r k s ch a ftsz ers p litterer zu desavouieren nicht die Kraft gefunden hat. Nicht in Ueber- einstimmung mit den Grundsätzen der Internationale, sondern im schärfsten Widerspruch zu diesen handelt jeder, der die aus ökonomischen Gründen unerläßliche Einheit der Gelverkschaftsbewegung zerreißt. So begründet die nationale Autoilomie der einzelnen volittschen sozialdemo- kratischen Parteien innerhalb der Gesamtpartei ist, so unerläßlich ist die Wahrung der Einheit auf gewerkschaftlichem Gebiete. Wer sie stört, ist ein schlechter Gewerkschaftler und ihm sind die Grundsätze der Jnter- nationale fremd._ Peter Ulrich. Wie uns aus Leipzig   telegraphiert wird, ist dort unser alter Genosse Peter Ulrich infolge eine« Schlaganfalls plötzlich gestorben. Genosse Ulrich stand von Anfang in den ersten Reihen der Leipziger   Bewegung und hat stets feine ganze Kraft in den Dienst des Proletariats gestellt. polizelUches, öerlchtllchea uftv. Demonstranten-Prozesse. Vor der Strafkammer Schweidnitz   wurden die Genossen Hahn und K r a u s ch t e zu je einer Woche Gefängnis verurteilt. Beide sollen sich gelegentlich der Straßendemonstration in Striegau  am 13. Februar dieses JahreS der Gefangeneubefreiung und deS Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht haben. Die Verurteilung erfolgte natürlich auf Grund beschworener Polizisten- aussagen._ Soziales. Aerzte und ReichSversicherungSordnung. Die am 22. Mai in Berlin   versammelten Vertreter des Reichsverbandes Deutscher Aerzte stellen sich im wesentlichen auf den Standpunkt des Regierungsentwurfs der Reichsversicherungsordnung. Im besonderen wurde ver- langt: 1. Die gesetzliche Fe st legung der beiden A r z t s y st e m e; 2. die Einrichtung gesonderter Vertrags- ausschüsse; 3. Wahl der Arztvertreter zu diesen Ausschüssen nur durch die einzelnen Aerzte des Bezirks, nicht durch die zuständige Standesvertretung". 4. Unzulässigkeit des Vor- gehens der ärztlichen Ehrengerichte und der Aerztekoalitionen gegen Aerzte, die nach denGrundsätzen" Verträge schließen; 5. Vermeidung jedes Zwanges zum Wechsel des ArztsystemL. Der Reichsverband wies die Behauptung zurück, daß 24(XX) deutsche Aerzte mit den Beschlüssen des letzten Aerztetages einverstanden seien. Es wurde dargelegt, daß die Zahl der diffentierenden Kollegen auf 10000 zu schätzen sei. BaugenossenschaftsverbLude und ReichsversicherungSamt. Am Montag tagte in Berlin   eine Konferenz der deutschen  Baugenossenschaftsverbände, um zu dem Rundschreiben Stellung zu nehmen, das das Reichsversicherungsamt unter dem 11. Mai d. I. an die Landesversicherungsanstalten hat ergehen lassen. Die rasche Entwicklung per deutschen Baugcnossenschastsbetvegung datiert von dem Zeitpunkte, wo die LandeSbersicherungSanstaltcn ihre großoü Kapitalien zu billigem Zinsfuß in den Dienst der Sache stellten. Dieser Zinsfuß betrug für die an gemeinnützige Bauunter- nehinungen ebenso wie die zur Errichtung von Heilstätten und ähnlichen Anstalten gewährten Darlehen in der Regel 3 Proz. Das erwähnte Rundschreiben weist nun die Landesversicherungsanstalteil generell an, daß in Zukunft regelmäßig bei Gewährung von Dar- lehen in allen Fällen, also auch bei solchen für gemeinnützige Zwecke, ein Zinssatz von mindestens' 3'A Proz. genommen werden soll. Es wird weiter verlangt, daß bereits früher zu dem niedrige- ren Zinsfuße von 3 Proz. gewährte Darlehen, soweit airgängig, gekündigt werben und daß nach Ablauf einer Uebergangsfrist, die im allgemeinen nicht über ein Jahr bemessen werden soll, auch diese Darlehen in 3A prozentige umgewandelt werden sollen. Es liegt auf der Hand, daß ein solches Borgehen als ein extrem sozial rück- schrittliches bezeichnet werden muß, das die verhängnisvollsten Folgen für eine große Zahl von Baugenossenschaften haben kam:. Es hat in Kreisen insbesondere bürgerlicher Sozialpolitiier mit Recht eine gewisse Mißstimmung erregt. In einer einstimmig gefaßten Resolution wurde dem ent- sprechend zum Ausdrucke gebracht, daß die anwesenden Vertreter der deutschen Baugenossenschaftsverbände in der vom Reichsver- sicherungsamte geforderten allgemeinen Erhöhung des bisherigen Zinsfußes auf 3'A Proz. eine außerordentliche Erschwerung, zum Teile eine Unmöglichmachung ihrer bisherigen Tätigkeit erblicken, und daß eine solche Erhöhung deS Zinsfußes unter keinen Um- stünden die bis jetzt festgelegten Baugelder treffen dürfe. Eine rückwirkende Anwendung der vom Reichsversicherungsamte ver- langten Aenderung würde unzwr.ifelhast die bedenklichste Schädi- gung der gesamten gemeinnützigen Wohnungsfürsorge in Stadt und Land nach sich ziehen. Die nachteiligen Folgen würden um so un- ausbleiblicher sein, als die Bauvereine sowie die Gemeinden und Kreise, die für den angegebenen Zweck Baugeldcr aufgenommen haben, auch ohne eine ihnen unmittelbar und in rechtsverbindlicher Weise gemachte Zusage der begründeten Meinung sein konnten, daß es sich bei diesen Darlehen um unkündbare, einer Zinserhöhung nicht ausgesetzte Anlagen handle. Es wurde beschlossen, beim Reichsamte deS Innern und beim Reichsversicherungsamte vor- stellig zu werden, um die auS Rücksicht der Volkswoylfahrt aufs höchste zu bedauernde Verfügung des ReichsversicherungSams rück- gängig zu machen oder in ihrer Ausdehnung auf schon gewährte und auch für das laufende Jahr zu belegende Baugeldcr der Landesversicherungsanstalten abzuändern. Diese Beschlüsse werden wenig helfen: die Kommission für die ReichsversicheruügSordnung wird ähnlichen Einschränkungen der Selbstverwaltung einen Riegel vorschieben müssen. Der Erlaß des Reichsversicherungsamts widerspricht dem sozialen Geist, der die Versicherungsgesetzgebung durchfließen soll auf das eminenteste. Die Unterstützung von Baugenossenschaften durch die VersicherungS- anstalten ist weit eher gemeinnützig als die in dem Entwurf auf- gestellte Forderung, einen Teil des Vermögens in Staats- und Reichsanleihen festlegen zu müssen. Aus dem JnnungSschiedSgericht. 1. Der Arbeiter Z. war beim Maurermeister SpichalSki bc- fchäftigt. Bei seiner Entlassung ist ihm die Jnvalidenkarte nicht ausgehändigt lvorden, weil sie dem Arbeitgeber abhanden gekom- men war. Obwohl sich Z. bei der Polizeibehörde um die Invaliden- karte bemühte, vergingen doch 14 Tage, bis er eine Ersatzkarte er- hielt. Da er während dieser Zeit infolge der Karte keine Be- chäftigung erhalten konnte, klagte er auf Zahlung einer Eni« chädigung von 38 Mk. Das Schiedsgericht sprach ihm nur 10 Mk. ür drei Tage zu. In dieser Zeit hätte der Kläger   nach der An- icht des Schiedsgerichts eine Ersatzkarte bekommen, wenn er sich ofort an die Polizei gewandt und nicht erst darauf gewartet hätte, ob der Beklagte, wie dieser hofft«, die Karte wiederfinden wird. 3. Fünf Steinsetzer verlangten vom Steinsetzmeister S�öne- beck eine Entschädigung von je 2,34 Mk., weil sie vor Ablauf des Arbeitstages entlassen worden sind. Der Beklagte macht geltend, daß die Entlassungen wegen Materialmangel erfolgt seien. Das Schiedsgericht verurteilte den Beklagten, weil Materialmangel kein Entlassungsgrund ist. 3. Der Tischler M. war als Stütze des Meisters bei der Firma Conrad u. Freier gegen 33 Mk. Wochenlohn beschäftigt. Ihm sind für den Karfreitag und den zweiten Osterfeiertag 11 Mk. vom Lohn abgezogen worden, die er einklagte. Das Schieds­gericht vertrat die durchaus irrtümliche Ansicht, daß auch bei Wochenlohn für die Feiertage nicht bezahlt zu werden brauche. Der Kläger   nahm dem Rate des Schiedsgerichts folgend die Klage zurück._ Landwirtschaftlicher Betriebsunfall, oder rigenhauSwirtfchaftlicher Unfall? Der landwirtschaftliche Arbeiter Julius K. war bei dem Bauern- gutsbesitzer I. in M. beschäftigt. Außer dem Bar- und Naturallohn war ihm da« Anfahren des Brennholzes vertraglich zu- gesichert worden. Im Dezember 1908 hatte der Gutsbesitzer dem K. Holz angefahren. Beim Abladen des Holzes stürzte K. vom Wagen und brach sich den rechten Oberschenkel. Er stellte bei der Brandenburgischen landwirtschaftlichen Berufs- a e n o s s e n s ch a f t den Antrag auf Gewährung der Unfallrente. K. begründete seinen Anspruch damit, daß er das Holzabladen auf Anordnung des Gutsbesitzers besorgt habe. Da das Anfahren deS HolzeS vertraglich gesichert sei.sostelle es einen Teil deS Lohnes dar. Daherseider Unfall als Betriebsunfall anzusehen. K. wurde indessen mit seinem Rentenantrag abgewiesen, weilder Unfall nicht im landwirt- schaftlichen Betriebe des BauerngutSbesttzerS I., sondern im eigenen hauswirtschaftlichen Interesse beim Abladen deS von K. selbst ge- kauften Holzes geschehen ist und daS Abladen des HolzeS K. selbst zu bewirken hatte". Gegen den Ablehnungsbescheid legte K. beim Schiedsgericht für Arbeiterversicherung in Berlin   Berufung ein. Er machte geltend. daß er lediglich den Anordnungen des Gutsherrn gefolgt fei. Das Schiedsgericht wie» die Berufung des Klägers mit folgender Be- gründmrg zurück: Das Holz war kein Deputatholz, sondern der Kläger   hatte eS sich für seinen Hausbedarf selbst angekauft und der Arbeitgeber hatte dasselbe nach dem Arbeitsvertrage nur frei anzufahren. Die Leistung deS Arbeitgebers war mit dem Vorfahren des HolzeS bor der Wohnung des Klägers beendigt. DaS Abladen deS HolzeS hatte nicht der Arbeitgeber, sondern der Kläger   selbst zu bewirken, eS kann mithin nicht mehr dem landwirtschaftlichen Betriebe deS Arbeitgebers zugerechnet werden, sondern eS fällt in den Bereich der eigenen Hauswirtschaft." Gegen dieses Urteil legte K. Rekurs beim ReichSversicherungS- amt ein. Der Rekurs hatte Erfolg. Im mündlichen VerhandtimgS- termin vor dem erkennenden Senat des ReichsversicherungSamt machte der Vertreter des Verletzten geltend, daß es sich im vorliegenden Falle nicht, wie die Vorinstanz angenommen, um einen Unfall in dereigenen Hauswirtschaft" handele. DaS Abladen des HolzeS durch den K. geschah, wie auS der eidlichen Aussage des Gutsbesitzers klar her­vorgeht, im Auftrage desselben. Der Auftrag wurde gegeben, weil der Arbeitgeber den Wagen frei haben wollte, da er ihn im Betriebsinteresse anderweitig verwerten wollte. Der Wagen gehörte zum Betriebe und stellt somit ei» BetriebSinstrimient dar. Um dieses Betriebsinstrument im Betriebsinteresse frei zu bekommen, mußte K. daS Holz aus Weisung deS Arbeitgebers abladen. Da sich hierbei der Unfall ereignete, sei er als Betriebsunfall anzusprechen und demgemäß müsse eine Unfall- reute gezahlt werden.