in Wiffenschaft und Politik. ES ist ihm schrecklich, zu wissen, daß inBolkSbibliotheken Schriften von Darwin. Bölsche, Häcktt, Schapen-Hauer. Strauß usw. sich befinden. VolkSbibliothcken dürfen nachibm keine Bücher enthalten, die antireligiösen oder antinationalenCharakter tragen...-...Der liberale Redner sagte in seinem Schlußworte demZentrumsredner unter Anspielung auf verschiedene„Sittlichkeits-fälle" unter der katholischen Geistlichkeit einige bittere Wahrheiten.Geholfen hat's nicht. Der Antrag wurde gegen die Stimmen derdrei Minoritätspartcien abgelehnt.Biermal zu Unrecht verurteilt.'Mit einem ganz eigenartigen Falle hatte sich das Oberkriegs-gcricht des 3. Armeekorps zu beschäftigen. Unter Anklage standder ehemalige Festungsgefaiigcne Czhpiouka. C. ist durch kriegs-gerichtlicke Urteile viermal zu Unrecht bestraft worden.Er erhielt wegen erheblicher Exzesse Vorgesetzten gegenüber Ge-fängnisstrafen von vier Monaten, sechs Monaten usw. Im vorletzten Jahre machte er sich beim Militär einer Straftat schuldigund bekam dafür elf Monate Gefängnis. Er wurde in dem Span-dauer Festungsgefängnis interniert und wurde dort bald derSchrecken des Wärterpersonals. Er verging sich in der gröblichstenWeise gegen die Aufsichtsbeamten, verweigerte den Gehorsam, bc-harrte im Ungehorsam und machte sich grober Achtungsverletzungenschuldig. Es dauerte nicht lange, so mußte er vor dem Kriegsgerichterscheinen, um sich wegen der Ausschreitungen zu verantworten; ererhielt vier Monate Gefängnis. Aber schon nach kurzer Zeit wurdeer wieder aufsässig. Er wurde ungehorsam und beharrte bei seinemstörrischen Wesen. Die Folge war, daß er wieder vor dem Kriegs-gericht der Kgl. Kommandantur erscheinen mußte. Diesmal wurdeauf sechs Monate Gefängnis gegen ihn erkannt. Aber auch dieseStrafe wirkte nicht abschreckend auf den Gefangenen. Er begannvon neuem wieder im Gefängnis die Achtung den Vorgesetzten gegen-über zu verletzen und den Gehorsam fortgesetzt zu verweigern. Somuhte er denn noch ein drittes und viertes Mal vor Gericht er-scheinen. Die Strafen fielen immer schärfer aus und lvcnn nicht1 e tz t endlich der Verdacht rege geworden wäre, daß man eshier mit einem geistig nicht normalen Menschen zu tun hätte,dann wäre C. vielleicht niemals aus dem Ge-fängnis herausgekommen, denn eine Straftat hätte sichdann immer wieder an die andere gereiht. C. wurde nun ärztlichuntersucht und für geisteskrank erklärt. Einer der sachver-ständigen Aerzte mußte zugeben, daß der Z u st a n d des Angeklag-tcn, den er für geisteskrank erklären müsse, durch den Aufent-halt im F est u n g s g e f ä n g n i s schlimmer gewordensei. C. habe das gesamte Aufsichtspersonal nervös gemacht. AufGrund der von den Sachverständigen erstatteten Gutachten hobdas Oberkriegsgericht alle erstinstanzlichenUrteile auf und erkannte in allen Fällen auf Freispruch, dader Angeklagte mit Rücksicht auf seinen Geisteszustand für seineHandlungen nicht verantwortlich gemacht iverdcn könne.Wenn es sich nicht um einen„Gemeinen" gehandelt hätte,wären die Psychiater zweifellos schon viel früher zu Gutachten auf-gefordert ivordcn!_Aus der Justizkommission drS Reichstages. In Ergänzungunseres letzten Berichtes teilen wir noch mit, daß zwar das Verbotder Beschlaguahine von Papieren usw. der Verteidiger,R e ch t s a u>o ä l t e und Aerzte abgelehnt, aber dann ein dahinat>geschwächter Antrag angenommen wurde, daß die BeschlagnahmeRechtsanwälten, A e r z t e n und den bei diesen Allgestellten gegen.über unzulässig sein soll: sie soll mithin nur bei Verteidigern zu.lässig sein, die nicht Anwälte sind.Schweiz.Wahlen.Zürich, 23. Mai.(Gig. Ber.) Unsere Genossen in Zürichhaben am Sonntag wieder zwei schöne Siege errungen. Beieiner Ersatzivahl ins Bezirksgericht ist unser Genosse Müller,Notariatsbeamter, mit 10 036 gegen 9689 Stimmen, die auf denbürgerlichen Gegenkandidaten Dr. Staub fielen, gewählt worden.Mit ihm hält der fünfte Sozialdemokrat in das 26gliedrigeBezirksgericht seinen Einzug. Gleichzeitig wurde im dritten städti«schen Kreise Außersihl Genosse B r in e r, Schriftsetzer, mit 3472gegen 2202 Stimmen als besoldeter Kreisschulpräsident gewählt.Dagegen büßte in der Ubrenarbeiterstadt Biel unsere Parteivon ihren bisherigen sieben Sitzen im Kantonsrat deren drei ein,indem nur vier Genossen gewählt wurden. Der Verlust ist rechtbedauerlich.ftonkmch.Unzufriedene Reservisten.RimeS, 24. Mai. Im Lager von Masstllan weigerten sichgestern abend 80 Reservisten, die Nacht in Zelten zuzubringen.Sie verließen das Lager um 11 Uhr mit Waffen und Gepäck undmarschierten unter Absingung der Internationale nachNimes, wo sie nach der Präfektur zogen. Hier wurden sie von zweiKompagnien aufgehalten und nach der Kaserne gebracht, vonwo sie heute morgen nach dem Lager von Massillan zurück-marschierten.Spanien.Ein Bombenattentat.Madrid, 24. Mai. Bei dein Denkmal, das zur Er«innerung an die Opfer des am Hochzeitstage des Königs der-libten Bombenanschlages errichtet wurde, ist gestern eineBombe explodiert, die ein Anarchist in einem Koffereingeschlossen trug. Der Träger, der dabei an den Beinenund im Gesicht verletzt wurde, suchte zuerst zu entfliehen.gab aber dann zwei RevolverschUsse auf sich ab, die ihns ch W e r V e r W u n d e t e n. Bei der Ankunft auf der Unfall-station erlag er seinen Verletzungen. Der Attentäter ist ein27 Jahre alter Mann namens Jos6Carenzia Taso-z e l l i. welcher aus Barzelona nach Madrid gekommen war.Cr hatte sich als Catalonier ausgegeben.Eine Begnadigung.Madrid, 24. Mai. Der Auditeur M a c i aS, der gegen daskonservative Ministerium M a u r a und speziell gegen das Marine-ministerium schwere Vorwürfe wegen Untreue im Amterhoben hatte und deshalb verurteilt worden war, ist begnadigtund gestern in Freiheit gesetzt worden.Snglancl.Der Streit unter den Iren.London, 24. Mai. In Cork, wo es vorgestern zu Zusammen-stoßen zwischen den Anhängern Q'Briens und Redmonds gekommenwar,� ereigneten sich gestern wiederum Krawalle, bei denen3v Schutzleute und Zivilpersonen verletzt wurden.RoUaucl.Die Ordensaffärc.Haag, 24. Mai. Die Kammer setzte heute die Beratung desAntrages Troelftras betreffend die Ordensverleihungen desfrüheren Ministers Kuyper fort. Der Abgeordnete Loh manhielt eine Untersuchung mit dem persönlichen Charakter der An-gelegenheit für unvereinbar. L o e f f(Katholik) sah in dem Antrageinen RaHegkt Lroclstxas wegen der Niederlage dex Eisenbahn.angestellten bei dem Ausstand im Jahre 1903 und verteidigie denguten Glauben Küppers. Die Antirevolutionäre Oosterbaanund Co Ihn gaben ihrem Vertrauen zu Kuypers Ehrenwort,nichts wider sein Gewissen getan zu haben, Ausdruck. Der alt-liberale T h d e m a n hielt es im Interesse deS Landes für not-wendig. Klarheit zu schaffen.Lhins.Neue Unruhen.Shanghai, 24. Mai. In Tschmangshier, 30 Meilen nordwestlichTschangscha, kam es am Sonnabend zu Ruhestörungen. Dielutherische Kapelle und ein großer Teil der Stadtwurden niedergebrannt. Die Unruhen werdenimmer ernster. Die Truppen zeigen sich oft unzuverlässig,aber die Ruhestörer sind nicht organisiert. Die Bewegunggegen die Fremden dehnt sich weiter aus und dieBeamten schreiten nicht ein. Nach einer Mitteilung des ReuterschenBureaus glaubt man, daß die Missionare von Tschnangshiadie Stadt kurze Zeit nach den Ruhestörungen in Tschangscha ver-lassen haben und sich in Hankau in Sicherheit befinden.Hus der Partei.Die tschechische Landeskonferenz.Die tschechische Sozialdemokratie in Böhmenielt vor kurzem in Prag eine von 383 Vertrauensmännernesuchte Landeskonferenz ab. Die Parteiorganisationhat in den letzten zivci Jahren große Fortschritte ge-niacht. Man beschloß die Schaffung eines eigenen Fonds zurFührung des Kampfes für Errichtung tschechischer Minder-heitsschulen. Abg. N e m e c betonte dabei. daß die Arbeiternicht an den bürgerlichen Organisationendes Schulkampfes teilnehmen können und daßman in allzugroße Nähe der bürgerlichenNationalisten und ihrer Korporationennicht kommen solle.Mit allen gegen bloß 7 Stimmen wurde das Ein-treten der Parteileitung für die separatisti-schen Gewerkschaften gebilligt. In dem Antrageheißt es, daß die Weltinternationale der Arbeiter, an der dietschechische Sozialdemokratie innig hänge, um so mehr gestärktwerde, je stärker ihre nationalen Teile sein werden und daßebenso die Internationale in Oesterreich gestärk werde, wenndie Arbeiterschaft aller Nationen sich auf ihre selbständigenund g e e i n i g t e n politischen und gewerkschaftlichenOrganisationen stütze.— Man forderte die Genossenauf, im gegenseitigen Verkehr, auch in der Pressedie a n st ä n d i g st e F o r in zu beobachten. Diese Auf-fordcrung wäre insbesondere dem mährischen sozialdemo-kratischen Tagblatt Rovnost" zu dringender Be-achtung zu empfohlen.Behandelt wurde auf der Konferenz noch die K o m-m u n a l p o l i t i k, der Kampf um das Landtags- undGemcindewahlrecht und gegen den K l e r i k a-liömus. Im Sinne einer Entschließung des tschechischenKlubs wl Sozialdemokratischen Verbände des Reichsratswurde ausgesprochen, daß die nationale Frage nichtländerweise, sondern für das ganze Reich zu lösen sei unddaß daher die Bienerthschen Vorlagen ein Schritt zur Ver-schärfung der Sprachenfrage seien.Die Aufforderung des Genossen Nemec, die allzu großeNähe der bürgerlichen Nationalisten zu meiden— eine Auf-forderung, von der man nur bedauern kann, daß sie notwendigwurde— begrüßen wir mit Freude. Desto mehr müssen wirbedauern, daß die Landeskonferenz unserer tschechischen Bruder-Partei die Arbeit der G e w e r k s ch a ftsz ers p littererzu desavouieren nicht die Kraft gefunden hat. Nicht in Ueber-einstimmung mit den Grundsätzen der Internationale, sondernim schärfsten Widerspruch zu diesen handelt jeder, derdie aus ökonomischen Gründen unerläßliche Einheitder Gelverkschaftsbewegung zerreißt. So begründetdie nationale Autoilomie der einzelnen volittschen sozialdemo-kratischen Parteien innerhalb der Gesamtpartei ist,so unerläßlich ist die Wahrung der Einheit aufgewerkschaftlichem Gebiete. Wer sie stört, ist ein schlechterGewerkschaftler und ihm sind die Grundsätze der Jnter-nationale fremd._Peter Ulrich.Wie uns aus Leipzig telegraphiert wird, ist dort unseralter Genosse Peter Ulrich infolge eine« Schlaganfalls plötzlichgestorben. Genosse Ulrich stand von Anfang in den erstenReihen der Leipziger Bewegung und hat stets feine ganze Kraft inden Dienst des Proletariats gestellt.polizelUches, öerlchtllchea uftv.Demonstranten-Prozesse.Vor der Strafkammer Schweidnitz wurden die GenossenHahn und K r a u s ch t e zu je einer Woche Gefängnis verurteilt.Beide sollen sich gelegentlich der Straßendemonstration in Striegauam 13. Februar dieses JahreS der Gefangeneubefreiung und deSWiderstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht haben. DieVerurteilung erfolgte natürlich auf Grund beschworener Polizisten-aussagen._Soziales.Aerzte und ReichSversicherungSordnung.Die am 22. Mai in Berlin versammelten Vertreter desReichsverbandes Deutscher Aerzte stellen sichim wesentlichen auf den Standpunkt des Regierungsentwurfsder Reichsversicherungsordnung. Im besonderen wurde ver-langt: 1. Die gesetzliche Fe st legung der beidenA r z t s y st e m e; 2. die Einrichtung gesonderter Vertrags-ausschüsse; 3. Wahl der Arztvertreter zu diesen Ausschüssennur durch die einzelnen Aerzte des Bezirks, nicht durch die„zuständige Standesvertretung". 4. Unzulässigkeit des Vor-gehens der ärztlichen Ehrengerichte und der Aerztekoalitionengegen Aerzte, die nach den„Grundsätzen" Verträge schließen;5. Vermeidung jedes Zwanges zum Wechsel des ArztsystemL.Der Reichsverband wies die Behauptung zurück, daß 24(XX)deutsche Aerzte mit den Beschlüssen des letzten Aerztetageseinverstanden seien. Es wurde dargelegt, daß die Zahl derdiffentierenden Kollegen auf 10000 zu schätzen sei.BaugenossenschaftsverbLude und ReichsversicherungSamt.Am Montag tagte in Berlin eine Konferenz der deutschenBaugenossenschaftsverbände, um zu dem Rundschreiben Stellung zunehmen, das das Reichsversicherungsamt unter dem 11. Mai d. I.an die Landesversicherungsanstalten hat ergehen lassen. Die rascheEntwicklung per deutschen Baugcnossenschastsbetvegung datiert vondem Zeitpunkte, wo die LandeSbersicherungSanstaltcn ihre großoüKapitalien zu billigem Zinsfuß in den Dienst der Sache stellten.Dieser Zinsfuß betrug für die an gemeinnützige Bauunter-nehinungen ebenso wie die zur Errichtung von Heilstätten undähnlichen Anstalten gewährten Darlehen in der Regel 3 Proz. Daserwähnte Rundschreiben weist nun die Landesversicherungsanstalteilgenerell an, daß in Zukunft regelmäßig bei Gewährung von Dar-lehen in allen Fällen, also auch bei solchen für gemeinnützigeZwecke, ein Zinssatz von mindestens' 3'A Proz. genommen werdensoll. Es wird weiter verlangt, daß bereits früher zu dem niedrige-ren Zinsfuße von 3 Proz. gewährte Darlehen, soweit airgängig,gekündigt werben und daß nach Ablauf einer Uebergangsfrist, dieim allgemeinen nicht über ein Jahr bemessen werden soll, auch dieseDarlehen in 3A prozentige umgewandelt werden sollen. Es liegtauf der Hand, daß ein solches Borgehen als ein extrem sozial rück-schrittliches bezeichnet werden muß, das die verhängnisvollstenFolgen für eine große Zahl von Baugenossenschaften haben kam:.Es hat in Kreisen insbesondere bürgerlicher Sozialpolitiier mitRecht eine gewisse Mißstimmung erregt.In einer einstimmig gefaßten Resolution wurde dem ent-sprechend zum Ausdrucke gebracht, daß die anwesenden Vertreterder deutschen Baugenossenschaftsverbände in der vom Reichsver-sicherungsamte geforderten allgemeinen Erhöhung des bisherigenZinsfußes auf 3'A Proz. eine außerordentliche Erschwerung, zumTeile eine Unmöglichmachung ihrer bisherigen Tätigkeit erblicken,und daß eine solche Erhöhung deS Zinsfußes unter keinen Um-stünden die bis jetzt festgelegten Baugelder treffen dürfe. Einerückwirkende Anwendung der vom Reichsversicherungsamte ver-langten Aenderung würde unzwr.ifelhast die bedenklichste Schädi-gung der gesamten gemeinnützigen Wohnungsfürsorge in Stadt undLand nach sich ziehen. Die nachteiligen Folgen würden um so un-ausbleiblicher sein, als die Bauvereine sowie die Gemeinden undKreise, die für den angegebenen Zweck Baugeldcr aufgenommenhaben, auch ohne eine ihnen unmittelbar und in rechtsverbindlicherWeise gemachte Zusage der begründeten Meinung sein konnten, daßes sich bei diesen Darlehen um unkündbare, einer Zinserhöhungnicht ausgesetzte Anlagen handle. Es wurde beschlossen, beimReichsamte deS Innern und beim Reichsversicherungsamte vor-stellig zu werden, um die auS Rücksicht der Volkswoylfahrt aufshöchste zu bedauernde Verfügung des ReichsversicherungSams rück-gängig zu machen oder in ihrer Ausdehnung auf schon gewährteund auch für das laufende Jahr zu belegende Baugeldcr derLandesversicherungsanstalten abzuändern.Diese Beschlüsse werden wenig helfen: die Kommission für dieReichsversicheruügSordnung wird ähnlichen Einschränkungen derSelbstverwaltung einen Riegel vorschieben müssen. Der Erlaß desReichsversicherungsamts widerspricht dem sozialen Geist, der dieVersicherungsgesetzgebung durchfließen soll auf das eminenteste.Die Unterstützung von Baugenossenschaften durch die VersicherungS-anstalten ist weit eher gemeinnützig als die in dem Entwurf auf-gestellte Forderung, einen Teil des Vermögens in Staats- undReichsanleihen festlegen zu müssen.Aus dem JnnungSschiedSgericht.1. Der Arbeiter Z. war beim Maurermeister SpichalSki bc-fchäftigt. Bei seiner Entlassung ist ihm die Jnvalidenkarte nichtausgehändigt lvorden, weil sie dem Arbeitgeber abhanden gekom-men war. Obwohl sich Z. bei der Polizeibehörde um die Invaliden-karte bemühte, vergingen doch 14 Tage, bis er eine Ersatzkarte er-hielt. Da er während dieser Zeit infolge der Karte keine Be-chäftigung erhalten konnte, klagte er auf Zahlung einer Eni«chädigung von 38 Mk. Das Schiedsgericht sprach ihm nur 10 Mk.ür drei Tage zu. In dieser Zeit hätte der Kläger nach der An-icht des Schiedsgerichts eine Ersatzkarte bekommen, wenn er sichofort an die Polizei gewandt und nicht erst darauf gewartet hätte,ob der Beklagte, wie dieser hofft«, die Karte wiederfinden wird.3. Fünf Steinsetzer verlangten vom Steinsetzmeister S�öne-beck eine Entschädigung von je 2,34 Mk., weil sie vor Ablauf desArbeitstages entlassen worden sind. Der Beklagte macht geltend,daß die Entlassungen wegen Materialmangel erfolgt seien. DasSchiedsgericht verurteilte den Beklagten, weil Materialmangel keinEntlassungsgrund ist.3. Der Tischler M. war als Stütze des Meisters bei derFirma Conrad u. Freier gegen 33 Mk. Wochenlohn beschäftigt.Ihm sind für den Karfreitag und den zweiten Osterfeiertag11 Mk. vom Lohn abgezogen worden, die er einklagte. Das Schiedsgericht vertrat die durchaus irrtümliche Ansicht, daß auch beiWochenlohn für die Feiertage nicht bezahlt zu werden brauche.Der Kläger nahm dem Rate des Schiedsgerichts folgend die Klagezurück._Landwirtschaftlicher Betriebsunfall, oder rigenhauSwirtfchaftlicherUnfall?Der landwirtschaftliche Arbeiter Julius K. war bei dem Bauern-gutsbesitzer I. in M. beschäftigt. Außer dem Bar- und Naturallohnwar ihm da« Anfahren des Brennholzes vertraglich zu-gesichert worden. Im Dezember 1908 hatte der Gutsbesitzer demK. Holz angefahren. Beim Abladen des Holzes stürzte K. vomWagen und brach sich den rechten Oberschenkel. Er stellte bei derBrandenburgischen landwirtschaftlichen Berufs-a e n o s s e n s ch a f t den Antrag auf Gewährung der Unfallrente.K. begründete seinen Anspruch damit, daß er das Holzabladen aufAnordnung des Gutsbesitzers besorgt habe. Da das Anfahren deS HolzeSvertraglich gesichert sei.sostelle es einen Teil deS Lohnes dar. DaherseiderUnfall als Betriebsunfall anzusehen. K. wurde indessen mitseinem Rentenantrag abgewiesen, weil„der Unfall nicht im landwirt-schaftlichen Betriebe des BauerngutSbesttzerS I., sondern im eigenenhauswirtschaftlichen Interesse beim Abladen deS von K. selbst ge-kauften Holzes geschehen ist und daS Abladen des HolzeS K. selbstzu bewirken hatte".Gegen den Ablehnungsbescheid legte K. beim Schiedsgericht fürArbeiterversicherung in Berlin Berufung ein. Er machte geltend.daß er lediglich den Anordnungen des Gutsherrn gefolgt fei. DasSchiedsgericht wie» die Berufung des Klägers mit folgender Be-gründmrg zurück:„Das Holz war kein Deputatholz, sondern der Kläger hatteeS sich für seinen Hausbedarf selbst angekauft und der Arbeitgeberhatte dasselbe nach dem Arbeitsvertrage nur frei anzufahren. DieLeistung deS Arbeitgebers war mit dem Vorfahren des HolzeSbor der Wohnung des Klägers beendigt. DaS Abladen deS HolzeShatte nicht der Arbeitgeber, sondern der Kläger selbst zu bewirken,eS kann mithin nicht mehr dem landwirtschaftlichen Betriebe deSArbeitgebers zugerechnet werden, sondern eS fällt in den Bereichder eigenen Hauswirtschaft."Gegen dieses Urteil legte K. Rekurs beim ReichSversicherungS-amt ein. Der Rekurs hatte Erfolg. Im mündlichen VerhandtimgS-termin vor dem erkennenden Senat des ReichsversicherungSamtmachte der Vertreter des Verletzten geltend, daß es sich imvorliegenden Falle nicht, wie die Vorinstanz angenommen,um einen Unfall in der„eigenen Hauswirtschaft" handele.DaS Abladen des HolzeS durch den K. geschah, wieauS der eidlichen Aussage des Gutsbesitzers klar hervorgeht, im Auftrage desselben. Der Auftrag wurdegegeben, weil der Arbeitgeber den Wagen frei haben wollte, daer ihn im Betriebsinteresse anderweitig verwertenwollte. Der Wagen gehörte zum Betriebe und stellt somitei» BetriebSinstrimient dar. Um dieses Betriebsinstrument imBetriebsinteresse frei zu bekommen, mußte K. daS Holz aus WeisungdeS Arbeitgebers abladen. Da sich hierbei der Unfall ereignete, seier als Betriebsunfall anzusprechen und demgemäß müsse eine Unfall-reute gezahlt werden.