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Mg. Traeger sFortschr. Vp.) beantragt, dm Antrag Borgmann der Justizkommission zu überweisen. Gegen den Antrag Dr. König spricht der Ausdruckzeitgemäß. Als die Bestimmung erlassen wurde, war sie vollkonimen zeitgeniäst, denn danials herrschte die Reaktion. Die in Frage kommenden Bestimmungen passen absolut nicht mehr in unsere moderne Zeit hinein. Es handelt sich um lleberbleibsel der alten preußischen LandeSgesetzgcbung, die längst überholt sind.(Sehr richtig I links.) Abg. v. Pappcnheim(k.): Den Antrag Borgmann lehnen wir ab, den Zentrumsantrag würden wir als den Antrag einer großen Partei für erwägnngswert halten. Da wir aber mit ihm auch den Antrag Borginann der Kommission überweisen müßten, werden wir ihn gleichfalls ablehnen. Abg. Dr. Liebknecht(Soz.): Dr. König hat gemeint, meine Leidenschaftlichkeit sei gegenüber einer so geringfügigen Bestimmung ganz deplaciert gewesen. Er hat meine Ausführungen total mißverstanden. Die Arbeiter würden diese Bestimmungen mit einer Dosis von Humor hinnehmen und über sie lachen, wenn sie wenigstens die verschiedenen Klassen der Bevölkerung in gleicher Weise treffen würden. Unsere Leidenschaft- lichkeit und Empörung erklärt sich daraus, daß diese Bestimmungen gegenüber den verschiedenen politischen Strömungen nicht gerecht angewendet werden und daß eine unglcichnräßige Behandlung auch hier de» Klassencharakter des heutigen Staates hervortreten läßt. (Bravo I bei den Sozialdemokraten.) Der Antrag Träger auf Verweisung beider Anträge an die Justizkommission wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten abgelehnt. Der Antrag König wird gegen die Stimmen der beiden konservativen Parteien angenommen. Das altpreustische Armengesetz. TS folgt die Beratung des Antrages Borgmann(Soz.). die Regierung zu ersuchen, sobald als möglich einen Gesetzentwurf vor- zulegen, durch den der ß 2 Abs. 1 Ziffer 2 und Abs. 2 deS Gesetzes vom 81. Dezember 1842 aufgehoben wird. Abg. Dr. Liebknecht(Soz.): Es handelt sich hier um ein Stück preußischer Rück- ständigkeit und polizeilicher Willkür. Unser Antrag will eine den modernen Verhältnissen angepaßte Neuregelung dieser gesetzlichen Bestimmungen aus dem Jahre 1842. Nach diesen� Be- stimmungen wird der Polizei uneingeschränkt das Recht eingeräumt, den Aufenthaltsort zu beschränken, und einen Verurteilten von gewissen Orten auszuschließen ohne Angabe von Gründen. Nun ist allerdings später das Neichsstrafgesetzbuch erlassen worden, in dem bestimmt wird, in welchen Fällen auf die Zuläisigkeil von Polizeiaufsicht erkannt werden darf. Es ist deshalb die Frag«, ob durch das Reichs- Strafgesetzbuch das Gesetz von 1842 ausgehoben wird oder nicht. Ich bin der Meinung, daß das Gesetz von 1842 durch das Reichs- strafgesetzbuch als aufgehoben zu betrachten ist. Es handelt sich hier eben wieder einmal um einen der bekannten Kompetenzkonflikte zwischen der Justiz und der Verwaltung, der ja durch das ganze preußische Wesen hindurchgeht und überall anzutreffen ist. Das Bedenklichste an dem Gesetz von 1842 ist seine außerordentlich weite Fassung. Auf keinem anderen Gebiete haben die Polizei und die Verwaltung so weitgehende Machtbefugnisse wie hier. Die gericht- lichen Bestrafungen/ wegen der die Polizei zur Ausweisung greifen kann, brauchen nur sehr minimaler Natur zu sein und können jähre- lang zurückliegen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Mann jahrelang in Berlin   gewohnt hat und auf eine Woche sich ent- fernte, um Verwandte zu besuchen. Er kehrte dann nach Berlin  zurück, wurde von der Polizei als neu Hinzuziehender angesehen und ihm die Erlaubnis zur Niederlassung untersagt.(HörtI hört I bei den Sozialdemokraten.) Das Oberverwaltungsgericht billigte diesen Standpunkt der Polizei. In einem anderen Falle handelte es sich um einen Hotelier, der das Verbrechen begangen hatte, seinen Gästen nach einer Kaiser-GeburtS tagsfei er die Möglichkeit gegeben zu haben, zu jeuen. Diesem Hotelier wurde nicht nur die Konzession entzogen, sondern man nahm ihm auch die Möglichkeit, als Angestellter in einem anderen Gastwirtschaflsbetrieb sein Brot zu verdienen.(Hört! hört l linksö Die Polizei saß dem Mann überall auf den Fersen. Großen Staub aufgewirbelt hat ja vor einigen Jahren der Fall des Schuhmacher» Wilhelm Voigt  , der auch unter Polizeiaufsicht stand u nd nach dem preußischen Vagabundengesetz behandelt wurde. Man hetzte ihn von Ort zu Ort, der Mann konnte sich keine Existenz schaffen und wurde so von einem Verbrechen ins andere gejagt. Die Personen, die unter diesen Paragraphen fallen, muß man als Opfer der sozialen Verhältnisse betrachten. Wenn das aber der Fall ist, dann muß es Aufgabe der Justiz sein, nach Möglichkeit dafür zu sorgen, daß die Schuld der Gesellschaft ihnen gegen- über gesühnt wird, daß ihnen die Möglichkeit gegeben wird, wieder in geordnete Verhältnisse zu kommen. Ein leider verstorbener Konser- vatwer, der in weilen Kreisen sehr geschätzte Pastor v. Bodelschwingh, würde sich grundsätzlich auf meinen Standpunkt stellen. ES ist gerade ein Verdienst dieses Herrn, innerhalb der heutigen Gesellschafts- ordnung immer wieder darauf hingewiesen zu haben, daß man im Landstreicher und Vagabunden auch den Menschen zu achten hat. Natürlich stimmen wir mit den Mitteln, die Herr v. Bodelschwingh anwendete, nicht überein, aber sympathisch war eS, wie dieser Mann sich dieser Opfer der Gesellschaft immer angenommen hat. Die in Frage kommenden Gesetzesbestimmungen stammen aus dem Jahre 1842, einer Zeit, in der Preußen noch ein rein agrarischer Staat war und in der noch patriarchalische Arbeitsverhältnisse herrschten. Damals mag eine Bestimnmng zeitgemäß gewesen sein, daß man nur am Orte des UnterstützungSwohnsttzeS Aufenthalt nehmen durste. Wenn die Städte von dieser Bestimmung einen rigorosen Gebrauch machen würden, dann würde das gerade nicht im Interesse des Landes liegen, denn auf da« Land wurden dann allerhand bestrafte Personen abgeschoben werden, die dort der Armenfürsorge zur Last fallen würden. Die Umgestaltung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse macht die Durchführung dieser Bestimmungen in der beutigen Zeit aber zur Unmöglichkeit Die willkürliche Anwendung in emzelnen Fällen aber muß als äußerst brutal und inhuman en, Pfunden werden. Auf den Ausweisungsformularen für Berlin   sind zum Beispiel 28 Ortschaften in der Umgebung Berlin  « an- geführt, für die die Ausweisung gleich mit gilt. Mit so drakonischen Mahregeln bringt man natürlich einen Be- straften nicht auf die Bahn, ein ordentlicher Mensch zu werden. Nun ist gewiß richtig, daß ans dem Ort des UnterstützungSwohnsitzeS niemand ausgewiesen werden darf. Aber wer weih denn, wo fein Unterstützungswohusitz ist? Das wissen oft die Behörden selbst nicht, die sich über den UnterstiitzuiigSwohnsitz jahrelang oft herum- streiten. Und dann ist der UnterstiitzuiigSwohnsitz oft auch der denkbar ungeeignetste Ort zur Schaffung einer ordentlichen Existenz. Die Möglichkeit der Schikane ist damit aber noch nicht er- schöpft. Da« Gesetz würde kein preußisches sein, wenn eS sich nickt auch zur Anwendung gegen politisch mißliebige Personen mißbrauchen ließe. Das ist denn auch in der Tal wiederholt ge- schehcn. Ein sozialdemokratischer Schriftsteller, ein Gelehrter von Ruf, hatte jahrelang in Wilinersdorf gewohnt. Während seiner Redalieurtätigkeit in Magdeburg   hatte er wegen Beleidigung eine Strafe bekommen. Nun wollte er von Wilmersdorf   nach Friedenau   ziehen und die Friedenauer   Polizei kündigte ihn, an, daß sie ihn auf Grund des Bagabundenparagraphcn ausweist» würde. (Hörtl hörtl bei den Sozialdemokraten.) Da» geschah gegen einen tüchtigen Gelehrten mit akademischer Bildung und keinen politischen Vorstrafen I Der Mann mußte also nach Wilmersdorf   zurück oder als Vagabund in der Welt herumlaufen. Glücklichertveis« hat sich in diesem Falle das Berliner  Polizeipräsidium eines Besseren besonnen und hie höchst blamable Verfügung zurückgezogen. Wir müssen aber bei der Beschaffenheit der preußischen Polizei und des Ministeriums des Innern auch stündlich damit rechnen, daß diese Bestimmungen politisch mißbraucht werden. Das ist ein Grund mehr für uns, die Aufhebung dieser Bestimmungen zu verlangen. Beweisen Sie uns durch Ihre Stellungnahme zu unserem Antrage, in welchem Umfange Sie das Wort vom christlichen Staate kn die Tat umzusetzen gewillt sind. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. v. Knesebeck  (frk.): Meine politischen Freunde halten die Bestinuiiuiigen des 8 2 des Landespolizeigesetzes für so wichtig, daß wir sie nicht über Bord werfen wollen. Der Vorredner sprach von der Machtbcfngnis der Polizei, die häufig zu Uebergriffeu ausarte. Mißgriffe der Polizei kommen in allen Städten vor, aber es bestehen ganz bestimmte Anweisungen über die Aus- führungen des Gesetzes und es ist niibestreitbar, daß es jetzt mit der Vagabondage erheblich besser bestellt ist als früher vor dem Bestehen des Gesetzes, Hierauf vertagt sich daS Haus auf morgen 12 Uhr.(Dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Bewilligung von Mitteln zur Verbesserung der Wohnungen der Arbeiter; Gesetzentwurf betr. die Feuerversicherungsanstaltei,, GerichtSkosteugesetz, Gebührenorduuiig für die Notare.) Schluß 4°/. Uhr._ parlamentanlcbea* AuS der Justizkommission deS Reichstages. In der Justizkommission wurde am Dienstag bei der Beratung der Z8 1L1 und 107 der Strafprozeßordnung erörtert, unter welchen Garautieu eine Haussuchung vorzunehmen ist. Nach der Regierungs- Vorlage sollen, wenn eine Durchsuchung von einem anderen Beamten als dem Richter oder Staatsanwalt vorgenommen wird, zu der Untersuchung noch ein anderer Beaniter oder zwei Gemeindemit- glieder zugezogen werden, wenn diese Maßnahme den Zweck der Haus- suchung nicht gefährdet. Dagegen wurde von unserer Seite, denpolnischen und srcisiiliiigen Mitgliedern verlangt, zu bestimmen, daß ohne jede Ernschränkung bei einer derartigen Haussuchung ein Beamter oder zwei Gemeindemitglieder, die nicht Polizeibeamte sein dürfen, zugezogen werden müssen. Beschlossen wurde, daß tunlichst ein anderer Beamter oder zwei Gemeindemitglieder hinzu« zuziehen sind. Beim§ 102 kam es zu langen Debatten darüber, ob von dem Zweck einer Haussuchung auch der Verdächtige davon benachrichtigt werden muß. Bei dieser Gelegenheit kamen unsere Genossen auf die ver- brecherischen Unterschiebungen der Polizeispitzel zur Zeit des Sozialisten- gesetzes zu sprechen. Damals versteckten diese Subjekte erst vor der geplanten Haussuchung die zu suchenden Gegenstände in der Woh« nung des Verdächtigen. So schildert Genosse F r o h m e, wie seiner« zeit in seiner Wohnung in Bockenheim   Polizeispitzel anarchistische Schriften in den Keller seiner Wohnung geschmuggelt hatten. Frohme, der diese Gaunerei durch einen Zufall bemerkte, schickte noch an demselben Abend die Schriften an den Polizeirat Rumpf auf das Polizeipräsidium. Trotzdem erschien am anderen Morgen Rumps, der a,n Abend vorher nicht mehr auf dem Polizeipräsidium gewesen war. mit einigen Beamten und durchsuchte die ganze Wohnung nach den Schriften, steif und fest behauptend, daß diese Sachen in der Wohnung sein müßten. Die beantragte Verbesserung gelangte im wesentlichen zur An- nähme. Beschloisen wurde, daß wohl der Verdächtige, aber nicht der Beschuldigte von der Haussuchung vor deren Begmn zu benach- richtigen ist. Dem 8 k03 wurde auf Antrag deS Zentrum? hinzugefügt, daß. wenn bei einer Haussuchung Papiere gefunden werden, deren zwangs- weise Beschlagnahme nach den Bestimmungen des§ 83 ausgeschloffen ist, der Richter oder Staatsanwalt verpflichtet ist, diese Papiere den Beteiligten sofort auszuhändigen. Auch darf der Inhalt dieser Papiere im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht verwendet werden. Zum 8 104 stellten unsere Genossen folgenden Antrag: .Spätestens unmittelbar nach der Durchsuchung ist dem Be­treffenden der Zweck der Durchsuchung schriftlich mitzuteilen, auch ein Verzeichnis der in Beschlag genommenen Sachen oder, wenn Sachen nicht in Beschlag genommen sind, eine Bescheinigung darüber zu erteilen." Der Antrag wurde in dieser Form ab- gelehnt, aber dem Zweck deS Antrages dadurch entsprochen, daß der Regierungsvorlage, nach der nur auf Antrag des Betreffenden ein VerzeichmS resp. eine Bescheinigung ausgestellt wird, zugefügt wurde:»Der Betroffene ist auf dieses Recht hinzu- weisen". Eine längere Zeit nahm sodann die Debatte über de» Schutz der Abgeordneten gegen Durchsuchungen in Anspruch. Ein Zentrumsantrag bezweckt, einen neuen 8 106» zu schaffen, der lauten soll: .Beschlagnahmen und Durchsuchungen in den Diensträumen einer gesetzgebenden Versammlung dürfen nur mit Genehmigung deS Vorsitzenden der Versammlung oder seine« Stellvertreters vorgenommen werden. Bei ihrer Vornahme ist der mit der Be- aufstchtigung der Räume beauftragte Beamte der Versammlung zuzuziehen." Die Regierung erklärte durch den Staatssekretär Lisco, diesen Antrag nicht akzeptieren zu können. Er schaffe für die Parlamente eine Ausnahme: denn die fürstlichen Schlösser, Kirchen, Regierungsgebäude und GerichtSstStten hätten ein solches Recht auch nicht. In der Diskusston wandten sich unsere Genossen, ferner die Redner des Zentrums und der Freisinnigen scharf gegen diese Erklärung. DaS verlangte Recht folge schon jetzt aus Artikel 30, 31 der Reichsverfassung. Notwendig sei der Antrag geworden, weil in der Praxis eine Beschlagnahme versucht wurde. Bon einer AuS- nähme könne keine Rede sein. Der Bundesrat werde ja durch den Antrag gleichfalls getroffen. Im übrigen enthalte ja das Gesetz gegen Durchsuchung militärischer und anderer Dienstgebäude weit- tragende Kautel«». Der Versuch, im königlichen Schloß HauS- suchungen vorzunehmen, lasse sich theoretisch hören, sei doch aber in der Praxis undenkbar. Der Zentrumsantrag bleibe eigentlich hinter dem auS der Reichsverfassung abzuleitenden Recht zurück, da er mit Genehmigung de» Präsidenten eine Beschlagnahme zulasse. Die Konservativen und Nationalliberalen bekämpften den verlangten Schutz der Immunität. Der Zentrumsantrag wurde schließlich mit 13 Stimmen an« enommen. Dagegen stimmten Konservative, Reichsparteiler. ationalliherale und oer Antisemit. Neunte Generulversammlung der Töpfer und Kerufsgenossen. Dresden  , 23. Mai 1913. ES nehmen bl Delegierte, Zentralvorstand, Redaktion und Ausschuß und sieben Gauleiter an den Verhandlungen teil; außer- dem sind G i r b i g und W o l l m a n n. Vorsitzende des deutschen  Glas- bezw. Porzellanarlxiterverbandes, und der österreichische Genosse D a- R i n als Gäste erschienen. Am ersten Tage wurden die Berichte von Vorsitzenden, Kassierer und Redakteur entgegengenommen und die Diskussion darüber gc- pflogen, die unbeendet blieb und deshalb am Dienstag fortgesetzt wurde. Der Vorsitzende Drunsel tadelte in seinem Geschäftsbericht eine gewisse Disziplinlosigkeit bei der Inszenierung von Lohn. bewegungen. Vielfach gehen die Filialen eigenmächtig vor, be- ginnen Lohnbewegungen oder kündigen Tarife über die Köpfe des Zentralvorstandes hinweg. Es sind Allüren, di, noch aus der Zeit der Lokalverbände und der partiellen Streiks stammen, die aber mit der wachsenden Bedeutung der Unternehmerorganisationen und der Gefahr der Aussperrungen beiseite gesetzt werden müssen. Abgesehen von einigen Ausnahmefällen habe der Verband sich stark genug erwiesen, die Lohne während der Krise auf der Höhe zu halten. Einige Schlappen in verschiedenen Filialen, so in Posen, Grauichwitz und Lungnitz, seien vornehmlich Fehlern in den eigenen Reihen geschuldet. Zum Bericht des Kassierers L o t h e r. über den wir alles nötige im Vorbericht sagten, sei nachgeholt, hast der Kassenbestand am 21. Mai 150 466 Mark betrug. Ueber die kurzen Berichte setzte eine eingehende Diskussion ein. Fast alle Redner, die sich mit dem Fachorgan beschäftigten, äußerten über dessen Haltung volle Zufriedenheit. Besonder? seine entschiedene, wirksame Stellungnahme bei der Wahlrechtsbewegung und sonstigen wichtigen politischen Anlässen fand ungeteilte Auer- kennung. Einzelne Redner nahmen scharf zu verschiedenen Maßnahmen des Vorstandes, besonders zu seinem Eingreifen bei Lohnbewe- gungen, Stellung. Die große Mehrzahl erklärte sich jedoch auch mit der Vorstaudstätigkeit einverstanden und sprach aus, daß er in der schweren Zeit der Krise meistens das Rechte getroffen habe. Be- sonders seien die zahlreichen Abwehrbewegungen so geschickt ge- leitet worden, daß fast alle Anschläge des angriffswütigen Unter- nehmertums zu nichte wurden. Die Diskussion, die sich vor allem auch auf interne, die Oeffent- lichkeit nicht interessierende Fragen erstreckte, ließ eine starke Neigung hervortreten, den Verbandsausschuß in Wegfall kommen zu lassen. Da die Debatte sich nicht erschöpfte, wird sie am Diens- tag fortgesetzt._ Hus Induftric und Handel Bauken in der Industrie. Es gibt wohl kaum noch einen bemerkenswerten Vorgang in der Industrie, bei dem die Banken nicht die Hand im Spiele haben. Richtiger würde man wohl sagen: der nicht von Banken entriert worden ist l Hinter der sich jetzt in der Braunkohlenindustrie voll- ziehenden Konzentration stehen sie natürlich auch wieder. Die dieser Tage abgehaltene Generalversammlung der Niederlausitzer   Kohlen- werke beschloß, das Aktienkapital von 6 auf 12 Millionen Mark zu erhöhen. Die Kapitalserhöhung soll dazu dienen, das gesamte Aktienkapital der.Kraft" Bergbauaktiengesellschaft in Leipzig  , die Majorität der Kuxen der Gewerkschaften»Elze  " und.Alwine" zu erwerben. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die gesamten 6 000 000 M. neuer Aktien wurde ausgeschlossen; jedoch sollen 2 000 000 M. neuer Aktien an die Deutsche Bank zu 170 Proz. mit der Verpflichtung begeben werden, sie den Aktionären zu diesem Kurse zum Bezug anzubieten. Die Maximalleistungsfähigkeit der Niederlausitzer Kohlenwerke von jetzt 58 000 Doppelwaggons soll zunächst auf insgesamt öS 000 Doppelwaggons gesteigert werden. Die Kapitalserhöhung solle ferner die Grundlage für eine Betriebs« erweiterung bilden. Die Verwaltung beabsichtigt, in der .Kraft" Bergbauaktiengesellschaft ein neues Werk.Kraft II" mit einer Leistungsfähigkeit von 28 000 Tonnen zu er- richten. Außerdem soll auf den der Gesellschaft gehörigen Feldern am Stierosee unter anderen eine moderne Brikettfabrik mit 24 000 Doppelwaggons erstklassiger Fabrikate Leistungsfähigkeit errichtet werden. Durch die Erweiterungen werde sich die Gesamt- Produktion aus 1610 000 Tonnen stellen. Der Gesellschaft läge eine Offerte der Firma Wulff u. Co.. Berlin  , vor:»als Kaufpreis für die angestellten Aktien und Kuxe ist Zug um Zug in bar ein Betrag von 7 Millionen Mark franko Zinsen zu zahlen". In den AufsichtS« rat wurden neu gewählt: Justizrat Ferdinand Lobe(Berlin  ), Hermann Nitscher(Direktor der Deutschen Bank) und Fabrikbesitzer Richard Müller(Fulda  ). Die Firma Wulff steht wiederum in naher Verbindung zu den Hohenlohewerken und der Berliner  Handelsvereinigung deS Fürsten Fürstenberg. Die reinen Zeche« gegen die Sonderrechte der Hüttengruben. In der Gewerkenversammlung der Zeche Konstantin der Große   gab der Vorsitzende seiner Ueberzeugung in bezug auf die Erneuerung deS Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats dahin Ausdruck, daß er an dem Weiterbestande zweifle. Die reinen Zechen würden nur einem solchen Svndikat beitreten können, in dem die Sonderrechte der Hüttenzechen fehlten und dem sich auch die jetzigen Außenseiter anschlöffen. Daß die Hüttenzechen auf ihre Sonderrechte verzichten, daran ist wohl kaum zu denken. Die meisten großen Hüttenwerke haben jetzt schon ihre Kohlenförderung und KokSerzeugung so erweitert, daß sie ihren eigenen Bedarf decken können. Soweit da» aber noch nicht geschehen ist, läßt die noch bevorstehende Frist von KV, Jahren bl» zum Ablauf des Syndikats genügend Zeit, die eigene Brennmaterialien« Produktion weit genug auszubauen. Dann können die Hütten auf ein Syndikat verzichten. Sie ersparen die Kosten und genießen den Borteil einer Syndikatspreispolitik. Wenn nämlich die reinen Werke in irgend einer Form sich zusammenschließen, um die Preise zu halten, dann dient das von ihnen festgelegte Niveau den Hütten selbstverständlich als Grundlage bei der Preiskalkulatton für ihre Erzeugnisse. Und entbrennt mfolge NichUustandekommenS irgend welcher Preisabmachung ein Preiswettkampf, dann geniert das die Hüttenwerke auch nicht. AlS Halbzeugproduzenten und-Verkäufer besitzen sie ein Monopol. Sliiken die Kohlenpreise, erhöhen die Hüttenwerke ihre Halbzeugpreise um die m Betracht kommende Differenz; die reinen Eisenwerke haben keinen Vorteil von der Preis« ermäßigung. Den gemischten Betrieben dient alles zum besten. Patriotenpflicht." Ein Konsorttum von Kapitalisten versendet einen Prospekt zur Gründung einer.Ostafrikanischen Bergwerks« und Plantagen-A.-B.". Verwertung de» bei Morogoro   häufig vorkommenden Glimmer» soll Zweck der Gründung sein. In dem Prospekt werden die Jnter« essentcn zum Schluß aufgefordert, ,an der Lösung der patriotischen Aufgabe mitzuwirken". Für die Gründer besteht die patriotische Aufgabe darin, sich die Taschen füllen zu lassen. Wenn sie geeignete Objekte dazu finden, wir haben nichts dagegen._ KonfumvereinSbekämpfung. Wie schon so viele andere Handel»« kammern haben auch die beiden Handelskammern in Hildburghausen  und in Meiningen  «ine Eingabe an da» Herzogliche StaatSministerium ausgearbeitet, in welchem u. a. hervorgehoben wird, daß seit dem Jahre 18gS im Herzogtum sich die Zahl der Konsumvereine mehr als verdoppelt, ihre Mitgliederzabl sich verdreifacht und ihr Umsatz sich vervierfacht hat. Die Raiffeisenvereine haben stch in derselben Zeit fast verdoppelt, ihr Umsatz in Kolonial« und anderen Waren ist nahezu auf das Neunfache gestiegen. Die Handelskammer mußte jedoch auch feststellen, daß dre Zahl der im Hauptberuf tätigen Waren- und Produktenhäudler stch um den fiebenten Teil und die Zahl der im Nebenberuf tätigen sich um fast das Doppelte vermehrt bat. Während in dieser Zeit eine Bevölkerungszunahme von 12,89 Proz. eingetreten war. ist eine Zunahme von 29 Proz. der Kleinhändler festzustellen gewesen. Trotzdem fordern die Handelskammern von der Regierung ein Verbot der Beteiligung von Beamten an der Verwaltung und Ge« ichäftSsührung der Konsumvereine und Einführung von Normativ« besiimmungen für den Geschäftsbetrieb der Konsumvereine unter staatlicher Kontrolle. Preispolitik. Seit Jahren jammern die oberschlesischen Kohlen- werke über ihre ungünstige Position, in die sie durch die Tarispolitik der Eisenbahn geraten seien. Im vergangenen Jahre wurde ein Antrag aus Ermaßiguiig der Gaskohlentarife nach Berlin von Ober« schlesien vom preußischen Eisenbahnrate abgelehnt. Jetzt kommen die Herrschaften mit neuen Ansprüchen. Sie könnten den Versand nach Berlin   aber ohne Tarifermäßigung sehr gut steigern, es wäre nur nötig, die Auslandspreise auch für daS Inland gelten zu lassen. Die Preise sind seit der Hochkonjunktur an der Wende des Jahrhundert» »och nicht wieder gesunken, zeigen eher noch eine steigende Tendenz. Wenigstens in Deutschland  . Im Auslande dagegen bieten die ober« schlesischen Werke zu außerordentlich niedrigen Preisen an. Man sollt« nur einmal den Verbrauchern in Berlin   die gleichen Preis« stellen, wie einem Teile der österreichischen, dann würde man nicht mehr über die Uebermacht der englischen Kohle zu klagen haben. Produktion, Ein» und Ausfuhr von Brennmaterialien, gm April diese» Jahres betrug die Förderung: Steinkohlen 12 32» 52«