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Nr. 121. 27. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

heißen: Ihr habt so und soviel Stundenlohn, sorgt mal zuerst für usw.

Technischer Fortschritt in Industrie und die Glasarbeiter ujiv.- Soweit indeffen Berliner   Delegierte aus

Gewerbe.

Freitag, 27. Mai 1910.

4. Sind die Uebertrittsbedingungen festgesetzt, so find diese in der Schmiedezeitung" zu veröffentlichen.

5. Sechs Wochen nach Veröffentlichung der Uebertrittsbedin gungen hat eine Urabstimmung mittels Stimmzettel stattzu­finden.

Wenn die Mehrheit der Abstimmenden sich für die Verschmel zung erklärt, so gilt dieselbe als beschlossen.

6. Der nächste Verbandstag erledigt alle Formalitäten zweds Uebertritt und beschließt die Auflösung des Zentralverbandes aller in der Schmiederei beschäftigten Personen.

der Ofenseherbranche zur Sache das Wort nahmen, erklärten sie sich ganz entschieden gegen den Anschluß an den Bauarbeiter­verband, während umgekehrt besonders Hamburger und Leipziger Delegierte erklärten, daß die gesamten Ofenseber ihrer Filiale Der technische Fortschritt in Industrie und Gewerbe besteht einen Anschluß an die Bauarbeiter für praktisch hielten, dagegen in der Steigerung der Maschinenwirtschaft. Um die Produktivität den Zusammenschluß der Keramarbeiter verwarfen. Von der der Arbeit zu erhöhen, wird die Spezialmaschine in ihren Kon- Mehrzahl der Redner wird jedoch die Notwendigkeit und der Nußen struktionselementen immer sorgfältiger dem Herstellungsprozeß desselben teils zugegeben, teils mit Eifer begründet. Ihnen kommt angepaßt. Die Maschinentypen werden vergrößert und ver- Wollermann, der Vorsitzende des Porzellanarbeiterverbandes feinert, die Bewegungsmechanismen erhalten ein schnelleres Ar- zu Hilfe, der noch einmal das ganze Für und Wider zusammenfaßt beitstempo. Die maschinentechnisch hochentwickelte Arbeitsorgani- und zum Schlusse erklärt, die Frage sei jest lange genug mit Sym­sation aber ist für den Arbeiter selbst betriebsgefährlicher ge- pathieresolutionen abgetan worden, man müſſe jest endlich einen Schritt weiter gehen und klipp und klar erklären, ob die Frage worden. Jede Betriebsstörung und jedes falsche Eingreifen in die Bauarbeiterverband ausscheiden solle aus der Sizung statt. Arbeitsmaschinerie hat für Gesundheit und Leben des Arbeiters Diskussion und die Parole nur noch heiße: mehr oder weniger gefährliche Rückwirkungen.

Die Aufgaben der technischen Unfallverhütung bestehen nun darin, die Arbeitsmaschine durch Schutzverkleidungen der be­wegenden Teile, durch automatisch wirkende Sperrvorrichtungen usw. für den Arbeiter möglichst ungefährlich zu machen.

Hat der Unternehmer ein Interesse daran, seine Maschinen so fonstruktiv ausbilden zu lassen, daß sie die höchste Leistungsfähig­teit entwickeln, so lassen sich die Aufgaben der technischen Unfall­verhütung nicht immer mit diesen Gesichtspunkten vereinigen. Im Gegenteil werden oft die notwendigen Schuhvorrichtungen die Leistungsfähigkeit der Maschine herabmindern und den An­schaffungspreis erhöhen. Der Unternehmer sucht deshalb nach Möglichkeit ohne Schutzvorrichtungen auszukommen. Entstehen Unglüdsfälle, so wird der Unvorsichtigkeit des Arbeiters die

Hauptschuld zugeschrieben.

In einer jüngst erschienenen Schrift( Notwendigkeit, Erfolge und Ziele der technischen Unfallverhütung von Dr. Ing. Ernst Barten. Verlag der Arbeiterversorgung A. Troschel. Preis brosch. 3,00 M.) beschäftigt sich der Verfasser mit der Notwendigkeit, den Erfolgen und den Zielen der technischen Unfall. berhütung.

Die Notwendigkeit wird dargelegt durch einen Ueberblick über die Verpflichtungen und die Verantwortlichkeit des Gewerbeunter­nehmers, des Käufers der Maschinen, in bezug auf die Sicherheit der Betriebseinrichtungen gegen Unfallgefahren und die Folgen der Nichtbeachtung der bestehenden Geseze. Die Erfolge sucht der Ver­fasser durch neue eingehende statistische Untersuchungen der Ur­sachen und Folgen der Unfälle, speziell des Einflusses der maschinellen Einrichtungen auf die Gesamtunfallziffern zu er­weisen. Die Ziele werden charakterisiert durch Bezeichnung der Wege, die heute eingeschlagen sind, und der Bestrebungen, die sich in dieser Richtung bemerkbar machen.

Die Arbeit ist vorwiegend für Ingenieure bestimmt, denen sie das fonstruktive Gefühl schärfen soll. Es muß an den modernen Maschinenbau die Forderung gestellt werden, daß der Konstrukteur, der die Maschine in beweglichen Formen vor sich erstehen läßt, der in alle ihre Einzelheiten und den kausalen Zusammenhang ein­bringt, wie ein zweiter bei dem fertigen Produkt nicht imstande

ift, den Unfallschuh als bollwertigen Kon= ftruttionsfaktor berüdsichtigt."

In den Kreisen der technischen Aufsichtsbeamten wird gegen­tvärtig die Streitfrage sehr lebhaft erörtert, ob der Maschinen­lieferant gesetzlich verpflichtet werden kann, die Arbeitsmaschinen unfallsicher zu liefern oder ob der Käufer sich selbst die nötigen Schutzvorrichtungen nachträglich zu besorgen hat. Barten hält die Berücksichtigung des Unfallschutes schon im Entwurf der Maschine für geboten. Neben den Bedingungen der Festigkeit und guten Baumaterials, den Forderungen des Zweckes und der Verwendung der Maschine muß der Gedanke des Arbeiterschutzes schon in der Anordnung und Gestaltung der einzelnen Teile zum Ausdruck ge­langen.

Die Arbeit von Barten zeichnet sich durch eine flare Dar­stellung aus, enthält ein reiches Material und ist auch Arbeiter­sekretariaten und Gewerkschaftskartellen, deren Tätigkeit in das Gebiet der Unfallversicherungspragis hineingreift, bestens au empfehlen. Richard Woldt  .

Neunte Generalversammlung der Töpfer und Berufsgenossen.

Dresden  , 25. Mai.

Nachdem die Genossen Drunsel und Girbig sich rüdhalt­los für die Verschmelzung von Töpfer-, Glas- und Porzellan

arbeiterorganisationen zu einem

Keramarbeiterverband.

Nachdem zu diesem Punkte nicht weniger als 50 Redner ge sprochen, wurde die Debatte geschlossen und eine Kommission ein­gesetzt, die auf der vorliegenden Resolution eine Richtlinie zu schaffen hat, auf der eine Verständigung möglich ist. Wegen des Fronleichnams festes findet am Donnerstag keine

Diese Entscheidung wurde getroffen, indem in nament. Vierter Verbandstag des Zentralverbandes der Zivil­musiker Deutschlands  .

licher Abstimmung mit allen gegen 8 Stimmen eine

Verschmelzung mit dem Bauarbeiterverband abgelehnt wurde. Dann wurde, ebenfalls namentlich, mit 48 gegen 15 Stimmen eine Resolution angenommen, die besagt, daß die Generalversammlung

die Schaffung eines allgemeinen Keramarbeiterverbandes als richtig anerkennt.

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Lehe Bremerhaven, 25. Mai 1910. Zweiter Verhandlungstag.

Es wird in der Besprechung des Geschäftsberichts und der hierzu vorliegenden Anträge fortgefahren. Kritik an den Berichten des Vorstandes, des Kassierers und des Ausschusses wird nicht

Die Vorstände der drei Verbände sollen gemeinsam ein Stageübt. tut ausarbeiten, über deren Annahme oder Ablehnung die Mit­glieder in einer Urabstimmung entscheiden sollen.

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In der Abstimmung werden die Anträge auf unentgeltliche Abgabe des Protokolls an die Mitglieder, Herausgabe von Agi besagt noch ein weiterer Beschluß, daß die Verschmelzung definitiv scheinen mit abtrennbaren Quittungen, angenommen. Der Antrag Um den Mitgliedern jegliches Entscheidungsrecht vorzubehalten, tationsnummern zu geeigneter Zeit, Anfertigung von Aufnahme nur durch eine Urabstimmung mit Zweidrittel- Majorität beschloffen auf Freigabe der Fachzeitung für Inferate wie auch der Antrag werden darf. Mit dieser Stellungnahme ist die Verschmelzung der Ortsverwaltung Bergedorf wird dem Hauptvorstand über­um einen guten Schritt der Verwirklichung näher gebracht. wiesen und der weitere Antrag auf Vertretung des Hauptvorfizen­den zurückgestellt. Der Antrag des Ausschusses, die Ortsverwal tungen bei Differenzen sofort zu benachrichtigen, wird angenommen. Es wird nunmehr in die vertrauliche Besprechung über Agi­tation und Kampfestaktik eingetreten. Das Referat über die Boykottfrage hielt Genosse Bauer von der Generalfommission.

In der letzten Stunde referierte noch der Kassierer Lother über die Ergänzung des Unterstüßungswesens, dem die Arbeits­losenunterstützung einverleibt werden soll.

Vierter Verbandstag des Zentralverbandes der Steinarbeiter Deutschlands  .

Eisenach  , 25. Mai 1910.

Dritter Verhandlungstag.

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Die Verhandlungen beginnen mit Erledigung der zum Vor­standsbericht gestellten Anträge. Beschlossen wird, daß in Zukunft nur Arbeitsangebote im Steinarbeiter" gebracht werden sollen, wenn die betreffende Ortsverwaltung ihre Zustimmung gibt. Ferner wird der Vorstand beauftragt, mit der Generalkommission und mit dem Vorstand der Maurer Rücksprache wegen Verlegung der Redaktion des Opereio Italiano zu nehmen. Es wird ge­wünscht, die Redaktion von Hamburg   nach Karlsruhe   zu verlegen.

Die weitere Tagung dient der Beratung der Erwerbslosenunterstüßung.

Den Delegierten liegt ein Entwurf zur Einführung diefer Unter­stüßung vor. Die Vorlage ist auf Beschluß der vorhergehenden Ge­neralversammlung vom Zentralvorstand ausgearbeitet, sie enthält eingehende Berechnungen, die mit aller Deutlichkeit zeigen, wie schwer diese Unterstützung im Steinarbeiterverband einzuführen ist. Referent zu diesem Punkte ist der Verbandssekretär Siebold. Leipzig  . Die Unterstüßungseinrichtung sei eine sehr große Be­lastung für die Gesamtmitgliedschaft, weil die Erwerbslosigkeit unter den Steinarbeitern sehr groß ist. Es waren im Jahre 1908: 78,5 Prozent, 1909 84,9 Proz. der sämtlichen Mitglieder erwerbslos. Die Kampffähigkeit der Organisation werde durch die Einführung der Unterstüßung Arbeitsloser herabgedrückt und die Kampfkraft ge= schwächt. Die Unterstüßung sei auch nicht geeignet, werbend für die Organisation zu wirken. Redner beweist dieses an der Hand des Entwurfs und der gut gepflegten Berufsstatistit. Die mise rablen Lohn- und Arbeitsverhältnisse in den Steinbruchs. gebieten lasten auf die städtischen Steinarbeiter und die Besse rung dieser Verhältnisse habe mehr Wert, als die paar Mark unterstüßung. Die außerordentlich große Krankheit und Arbeits­losigkeit in der Sandsteinindustrie erfordern Unterstübungssummen und Beitragsleistungen, wodurch die Verbesserungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen zurüdgestellt werden müssen. Das liege nicht im Intereffe der Organisation! Siebold fommt zu dem Schluß, daß die Unterstüßung Arbeitsloser, einerlei in welcher Form, vom Verbandstag abgelehnt werden müsse.

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Auf Antrag wird von einer Debatte Abstand genommen und beschlossen, den früheren Befürworter der Einführung, Seidel. Dresden  , noch in dieser Frage zu hören. Seibel erklärt, daß er die heutigen Verhältnisse als ungünstig für die Einführung der Arbeitslosenunterstützung bezeichnen müsse. Durch längere Aus. führungen beweist er die Notwendigkeit der Arbeitslofenunter­ftüßung, fommt aber zu dem Schluß, daß auch er heute nicht für die Einführung plädieren könne.

Mit 35 gegen 11 Stimmen wird die Einführung der Arbeits­lofenunterstüßung abgelehnt. Ueber Tarifwesen und Streiftaktit" spricht Staudinger. Reipzig in geschlossener Sitzung.

12. Generalversammlung des Zentralverbandes der Schmiede.

München  , 25. Mai 1910.

Dritter Verhandlungstag.

Die Diskussion über die

Berschmelzungsfrage,

In der Nachmittagssizung soll das Ergebnis der vertraulichen Besprechung mitgeteilt und über die Einführung einer Kranken­unterstützung beraten werden.

Gerichts- Zeitung.

Zum Vereinsrecht.

Ein interessanter Rechtsstreit beschäftigte am Dienstag das preußische Oberverwaltungsgericht. Nach§ 3 des Reichs­vereinsgefeges muß einen Borstand und eine Sazung haben jeder Verein, der eine Einwirkung auf politische An­gelegenheiten bezweckt( politischer Verein). Nach dem Absatz 2 desselben Paragraphen ist der Vorstand verpflichtet, binnen einer Frist von zwei Wochen nach Gründung eines solchen Vereins die Sazung sowie das Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes der für den Sitz des Vereins zuständigen Polizei­behörde einzureichen. Ueber die erfolgte Einreichung ist eine kosten­freie Bescheinigung zu erteilen. Rechtsanwalt Sohn in Dort­ mund  , der bekannte Demokrat, hatte nun nach Gründung des Akademischen Freibundes Münster der Polizeiverwaltung in Münster   davon Anzeige gemacht und mitgeteilt, daß er und ein Oberlehrer in Hamm   die Vorstandsmitglieder seien. Bugleich reichte er das ganz kurze Statut ein, worin es ein­fach heißt:" Der Freibund Münster erkennt das Programm des Deutschen Akademischen Freibundes an." Die Polizei­verwaltung sah das nicht als eine Angabe der Satzung im Sinne des Gesetzes an. Dieser eine Satz sei keine dem Gesetz entsprechende Satzung. Es fehle die Angabe des Zwedes. Der Hinweis auf das Den müßte jede Sagung haben. Programm des Deutschen Akademischen Freibundes ersetze nicht die Angabe des Zweckes.- Rechtsanwalt Kohn weigerte sich, weitere Angaben zu machen, weil er solche nicht machen

fönne.

Darauf erließ die Polizeiberwaltung an ihn eine Verfügung, wodurch sie ihm aufgab, binnen zwei Wochen eine vervollständigte Sagung einzureichen. Widrigen­falls würde sie gegen den Verein vorgehen.

Rohn tlagte im Verwaltungsstreitberfahren. Der angegebene Statutensatz genüge. Wenn danach der Frei­bund Münster das Programm des Deutschen Freibundes an­erkenne, so ginge daraus hervor, daß er denselben Zwed ber­folge, wie der Bund. Dadurch sei der Polizei die Möglichkeit gegeben, festzustellen, ob der Verein gesezwidrige Zwecke verfolge.

Der Bezirksausschuß wies die Alage ab und erkannte die polizeiliche Verfügung als berechtigt an. Er führte aus: Trotz der Strafbestimmungen sei die Polizei zum Erlaß der Verfügung berechtigt gewesen. Die Angabe des Vereinszwedes sei ein so wesentliches und selbstverständliches Erfordernis, daß ohne solche Angabe nicht die Forderung erfüllt erscheine, daß ein politischer Verein eine Satzung haben und sie angeben müsse. Wenn ein Verein sagen würde, er verfolge die Ziele der Zentrumspartei  , dann würde das aller­dings genügen, denn diese seien notorisch. Das Programm des Deutschen Akademischen Freibundes sei es aber so wenig, daß es keiner der mitsitzenden Richter tenne. Somit sei in der Mitteilung des Statuts des Lokal­bundes Münster keine genügende Angabe des Ver­Stun entstehe die Frage, ob einszweckes zu finden.

allgemeinen Keramarbeiterverband ausgesprochen, ohne jedoch zu einem Gewaltbeschluß zu drängen, da ein solcher der Bewegung nur schaden würde, wurde in der Mittwochstagung die Frage in einer fünfstündigen Debatte erörtert. Die Meinungen über eine Verschmelzung waren sehr unter­schiedliche. Das ging schon aus den gestellten Anträgen hervor, von denen einige den Keramarbeiterverband, andere den allgemeinen Bauarbeiterverband, eine dritte Serie Ablehnung der Ver­schmelzung forderten, und ein Antrag Posen die Gründung eines Bau- Innenarbeiterverbandes verlangte. Es schien ein gewisser Berufsegoismus die verschiedenen Kategorien innerhalb des Verbandes in dieser Frage zu spalten. Denn die Richtung, die sich für den Bauarbeiterverband erwärmte, hatte bornehmlich unter den Ofense bern ihren Anhang, die sich ihrem Beruf nach auf die Städte konzentrieren wenn auch unter den Ofenfeßerdelegierten verschiedene ganz ausdrücklich einen Anschluß an die Bauarbeiter als einen schweren Fehler bezeich neten während die Freunde des Keramarbeiterverbandes vor­nehmlich bei den Wertstuben- und Scheibenarbeitern die sehr lebhaft einsetzte, füllte auch den ganzen dritten Tag der standen, von denen besonders die letzteren sich auf das platte Land Beratungen aus. Jm Prinzip find alle Redner für eine Ver- der Kläger als Vorsitzender in der Lage sei, die Satzung zu verteilen. Die Gegner der Verschmelzung fanden zunächst einen schmelzung mit dem Metallarbeiterverband, nur wenden sich die vervollständigen. Man könnte vielleicht einwenden, daß er starten Rückhalt in der Autorität des Gen. Fräßdorf, der scharf Gegner gegen die Uebertrittsbestimmungen. Schmitz- Mann­und bestimmt das Projekt bekämpfte. Er sagte, er könne nicht ein- heim beantragte in einer Resolution über die Verschmelzungsfrage dazu nicht in der Lage sei. Demgegenüber komme in Betracht, sehen, daß durch einen Zusammenschluß die Töpfer in ihren eine Urabstimmung vorzunehmen und wird darin von mehreren daß das Gesetz zwar die politischen Vereine zu einer Satung Kämpfen irgendwie gestärkt würden. Die Berührungspunkte, die Delegierten unterstützt. Lecheler- München   betont, daß die berpflichte, daß es aber keine Hilfsmittel( etwa Auflösung) 3. B. die Kategorien des Baufaches aufeinander anweisen und not. Münchener in der Verschmelzungsfrage seit der Dresdener   Gene- angebe für den Fall, daß eine genügende Satung nicht bor Darum fei anzunehmen, daß die Verpflichtung wendigerweise auch in eine einheitliche Organisation zwingen, seien ralversammlung ebenfalls ihren Standpunkt geändert haben, weil handen sei. awischen Töpfern, Glas- und Porzellanarbeitern gar nicht vor- sie einfahen, daß man auf die Dauer nicht gegen den Strom des Vorstandes, die Satzung einzureichen, auch die Ver­handen. Vielmehr hätte jeder der drei Berufe so besondere Ver- schwimmen könne. Es muß ein Weg gefunden werden, auf dem pflichtung enthalte, für Herbeiführung einer genügenden Satzung hältnisse, daß er danach auch seine Rämpfe einrichten müsse. Ver- eine Verständigung erzielt werden kann. Redner begründete fol. zu sorgen. einigt würden die drei Organisationen sich viel eher Schwierig gende Resolution: teiten machen als sich Nuzen bereiten. Wohl würde der Keram arbeiterverband eine größere Zahl in die Wagschale werfen, aber wo für jeden der in ihm zu vereinigenden Berufe so besondere Verhältnisse in Betracht kommen, sei nicht die Zahl, sondern die größere Beweglichkeit das Wichtigere bei den Kämpfen. Es dürfe nicht heißen: Zentralisation um jeden Preis, sondern: nur da Bentralisation, wo sie Vorteile bringt. Das gemeinsame Klaffen­interesse fönne auch gefördert werden durch Kartellierungen und die notwendig werdende intensive Unterstützung bei den Zukunfts­fämpfen, womöglich durch Gründung eines zentralen Rampffonds. Auch Rapputan- Berlin bekämpft die Behauptung, je größer die Verbände, desto größer tie Schlagfertigteit. Gar zu leicht fönne es bei einer Bewegung der Töpfer und Kachelmacher

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1. Der Verbandstag erklärt sich im Prinzip mit der Ver­schmelzung zum Metallarbeiterverband einverstanden. 2. Der Zentralvorstand wird beauftragt, mit dem Vorstand des Metallarbeiterverbandes in die Unterhandlungen behufs Uebertritt einzutreten.

Rechtsanwalt Kohn legte Berufung beim Oberverivaltungs­gericht ein. Der erste Senat des Oberberwal­tungsgerichts gab in feiner legten Sigung der Berufung des Klägers statt, hob die Vor­entscheidung auf und setzte die polizeiliche Verfügung außer Kraft, durch die dem Kläger   die Einreichung einer vervollständigten Sagung aufgegeben worden mar. Gründe wurden nicht verkündet. Sie sollen erst in 3. Die 12. Generalversammlung erwartet aber vom Deut. der schriftlichen Urteilsausfertigung angegeben werden. schen Metallarbeitervert and und dessen nächster Generalversamm- Die Polizei hat seit einiger Zeit recht viel Bech mit ihren lung ein besonderes Entgegenkommen, damit diese wichtige Frage Versuchen, unter der Herrschaft des Reichsvereinsgesetzes ihre zum Nachteil der Gesamtheit nicht noch weiter verzögert wird. alte Nadelstichpolitik fortzufezen. In den letzten Wochen hat

Auch wird der Vorstand beauftragt, alle weiteren Schritte zur Aufklärung der Mitglieder in dieser Sache einzuleiten. Das Verbandsorgan soll ferner durch aufklärende Artikel im Sinne der Verschmelzung wirken.

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