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GewcrkfcbaftUchee. Oer Hrbeitanachweia und die Hrbeito- vermittelung im Dolzarbeitergewerbc. Mit diesem Thema beschäftigte sich am Mittwoch eine Ver- trauensmännerversammlung für sämtliche Bezirke und Branchen der Verwaltung Berlin   des Holzarbeiterverbandes, die Freyers großen Saal füllte. Der Arbeitsvermittler G ü t h gab eine Ueber- ficht über die Enttvickelung der Arbeitsvermittelung im Berufe. Im Jahre 1302 suchten die Unternehmer den Arbeitsnachweis ganz in ihre Hände zu bekommen, um ihn nach dem Muster der Kühne- männer zu einer Kontrollstation gegen die Arbeiter umzugestalten. Darüber kam es auf diesem Gebiete zu einem Kamps, der drei Jahre dauerte und mit der Anerkennung des paritätischen Arbeits- Nachweises endete, der im Juni 1305 errichtet wurde. Das hatte zwar von Anfang an die gute Folge, daß bedeutend mehr Stellen als früher vermittelt wurden, aber dem Nachweis haftete der Fehler an, daß er nicht obligatorisch war. Nicht nur die Arbeit- geber benutzten den Nachweis lange nicht in dem Maße, wie es zu einer durchgreifenden Regelung der Arbeitsvermittelung not- wendig war, auch die Arbeitnehmer konnten sich zu einem Teil schwer an die neuen Verhältnisse gewohnen, zumal die selbständigen Arbeitsnachweise der christlichen und der Hirsch-Dunckerschen Orga- uisalion weiterbestanden und wenn auch nicht viele, so doch immer- hin einen Teil Stellen vermittelten. Erst als im Jahre 1307 die Krise einsetzte, wurde es allen mehr und mehr klar, welchen Wert eine allgemeine und gründliche Regelung der Arbeitsvermittclung hat. Es wurden dahingehende Beschlüsse gefaßt, aber es fehlte in der schlechten Zeit an der Macht, sie durchzuführen. Jetzt erst ist es durch den Abschluß des neuen Vertrages gelungen, auf diesem Ge- biete Besserung zu schaffen. Die Benutzung des paritätischen Arbeitsnachweises ist obligatorisch gemacht, wenn auch mit einer gewissen Beschränkung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Nachweis in erster Linie zu benutzen und dürfen sich nur, wenn sie innerhalb 24 Stunden oder innerhalb zweier Vermittelungszciten keine Arbeitskräfte erhalten, solche auf andere Weise beschaffen. Andere Arbeitsnachweise als der paritätische dürfen nicht benutzt werden. Dies sind die wichtigsten der neuen Bestimmungen. Die christliche und die Hirsch-Dunckersche Organisation, die ja beide in das neue Vertragsverhältnis mit aufgenommen sind, haben ihre Arbeitsnachweise bereits aufgelöst und ihre Arbeitsvermittler sind auch schon auf dem paritätischen Nachweis mit tätig. Es läßt sich bereits jetzt feststellen, daß die neuen Bestimmungen einen guten Einfluß auf die Arbeitsvermittelung ausüben. So laufen z. B. für die Bautischler, die bisher viel darüber zu klagen hatten, daß keine Stellen nach dem Nachweis kamen, seit Pfingsten sortgesetzt Arbeitsangebote ein, und es fehlt auch fast nie an den geeigneten Arbeitskräften, um die Stellen sofort zu besetzen. Durch Rück- spräche mit den Arbeitgebern in den einzelnen ZVerkstätten ist um so mehr dafür gesorgt, daß sie sich an die obligatorische Benutzung des Nachweises gewöhnen. Es ist mit den Unternehmern unter anderem auch die Verein- barung getroffen, daß bei allen Stellen, wo es sich um Lohnarbeit handelt, die Lohnhöhe von vornherein angegeben werden soll. Um den vom Arbeitsnachweis weiter entfernt wohnenden Mitgliedern die Wahrnehmung der Kontrolle zu erleichtern, sollen in mehreren Vororten Kontrollstellen errichtet werden, wo sich die Arbeitslosen so lange melden können, wie sie bei der Arbeitsvcrmittelung noch nicht an der Reihe sind. Die erste Anmeldung der Arbeitslosigkeit muß selbstverständlich in der Gormannstraße erfolgen. Uebrigens sind die Verhandlungen mit den Unternehmern über die weitere Regelung der Arbeitsvermittelung noch nicht ganz abgeschlossen. Die Unternehmer wünschen unter anderem eine weitere Aus- dchnung der Vermittelungszeit, was bei der wachsenden Zahl von Stellenangeboten wohl auch im Interesse der Arbeiter liegen kann. Pflicht der Mitglieder ist es nun, ihrerseits ebenfalls streng darauf zu achten, daß die Besetzung der Stellen lediglich durch den Arbeitsnachweis vor sich geht. Um dies durch Beschluß festzulegen, machte der Redner im Namen der Verwaltung der Versammlung folgend« Vorschläge: 1. Um die Arbeitsvermittelung gemäß den Bestimmungen des Vertrages zu regeln, wird es den Kollegen zur Pflicht ge- macht, das Umschauen nach Arbeit unter allen Umständen zu unterlassen. Ebenso ist das Vermitteln der Kollegen unter- einander untersagt. ZeitungSinserate müssen unberücksichtigt bleiben. 2. Jeder Kollege hat sich bei eintretender Arbeitslosigkeit sofort im Arbeitsnachweis zu melden. 3. Sollen in den Werkstätten ledige Plätze besetzt werden oder werden solche unter Umgehung des Nachweises besetzt, so müssen die Vertrauensleute oder Wcrkstattausschüsse eventuell durch Vorstelligwerden bei dem Unternehmer darauf dringen, daß diese Stellen vertragsmäßig durch den Nachweis besetzt werden. 4. Bei allen Werkstattdifferenzen bei Nicht-Vertragsmeistern ist auch die Anerkennung und Benutzung des Arbeitsnachweises zu fordern. Dem Referat folgte eine rege Diskussion, in der über einige Mangel in der Arbeitsvermittelung gesprochen wurde. Unter onderm wurde darüber geklagt, daß die Räunie des Nachweises nicht ausreichen, so daß oft ein allzu großes Gedränge entsteht. Dic,em Uebel wird ja einigermaßen dadurch entgegengewirkt werden daß in den Vororten Kontrollstellen errichtet werden. Die Vorschlage des Referenten und der Verwaltung wurden von der Versammlung einstimmig zum Beschluß erhoben, sind also jetzt für alle Mitglieder bindend. Unter Verbandsangelegenhciten teilte Leopold das Ergebnis einer Untersuchung über die bei dem Möbelfabrikanten Plathen gezahlten Lohne mit. Bei den Vertragsverhandlungen im Früh- ,ahr 1310 war Herrn Plathen. dem Vorsitzenden der Organisa- tion der Berliner   Holzindustriellen, vorgeworfen worden, daß er niedrigere Löhne zahle als andere Unternehmer derselben Branche. Das bestritt er ganz entschieden, und die Angaben, die die Arbeiter seiner Fabrik bei den statistischen Erhebungen über ihre Löhne ge. macht hatten, erklärte er für unrichtig. Es wurde daraufhin mit den Unternehmern vereinbart, daß durch je einen Vertreter beider Organisationen eine Untersuchung über die Löhne in der Fabrik vorgenommen und d< da? Ergebnis in den Versammlungen beider Parteien mitgeteilt werden sollte. Die Untersuchung hat nun stattgesunden. und zwar auf Grund der Auszahlungs- und der Lohnbucher. Sie hat ergeben, daß der Durchschnittswochenverdienst der Tischler ,m Akkord 30,30 M., der der Tischler im Lohn 27,24 M der der Maschinenarbeiter 23,52 M.. der der Polierer 23,52 M. der der Hilfsarbeiter 22,28 M. ist. Auf alle Gruppen berechnet, kommt ein Durchschnittsverdienst von 23,10 M. heraus. Nach den Fest- stcllungen für die gesamte Möbelbranche in Berlin   betragen jedoch die Durchschnittsverdienste der ersten vier Gruppen 31,23 M 23,82 M., 32,65 M. und 31,63 M. Die Arbeitslöhne bei P l a t h e n  sind also tatsächlich niedriger als im allgemeinen in der Branche. Nach den Angaben der Arbeiter bei den statistischen Er- Hebungen im Herbst 1303 waren die Durchschnittsverdienste der fünf Gruppen bei Plathen 27,74 M., 26,64 M.. 27,88 M.. 28,67 M und 21,35 M., so daß ein Gesamtdurchschnitlslohn von 27,44 M. herauskommt. Daß diese Angaben mit den tatsächlich festgestellten Löhnen nicht übereinstimmen, beruht daraus, daß die statistischen Erhebungen unvollkommen waren und sich im ganzen nur auf 135 Arbeiter erstreckten, während die Untersuchung 338 Arbeiter umfaßt. Der Durchschnittsverdienst ist also für die Gesamtzahl der Beschäftigten um 1,66 M. höher, als er für die an der Statistik Beteiligten angegeben wurde, aber immer noch um 1,40 M. niedriger als der für die in Betracht kommende Branche ermittelte Durch- schnittsverdienst. Am Schluß der Versammlung forderte der Vorsitzende Glocke die Vertrauensmänner auf, die Sammellisten für die kämpfenden Bauarbeiter recht rege zu benutzen. Die letzte Generalversammlung der Holzarbeiter Berlins   hat zwar beschlossen, der Bau- arbeiterschastallwöchentlichlOOONi. ausKassen- Mitteln zu überweisen, es scheint jedoch darüber hinaus Lerantw. Redakt.: Richaro Barth, Berlin  . Inseratenteil verantw angebracht, daß die Mitglieder auch noch durch persönliche Opfer die Kämpfenden unterstützen._ Berlin   und Qmzegend. Achtung, Kürschner! Bei der Firma Karl Salbach, Hof- kürschnermeister, Berlin   W., Unter den Linden 67, haben am 21. Mai sämtliche dort beschäftigten 21 Arbeiter und 31 Arbeite- rinnen, insgesamt 52 Personen, wegen des Auftretens des Werk- führers Mann die Arbeit eingestellt. Da die Firma zwei Werkstcllen mit je einem Werkführer hat, so gewannen die Arbeiter schon lange die Ueberzeugung, daß das rigiorose Auftreten des Herrn Mann, verbunden niit der niedrigen Lohnzahlung, dazu dienen sollte, seine Wcrkstelle gegen die andere auszuspielen. Aus nichtigen Gründen schnauzte er am Freitag die Leute an:Wem es hier nicht patzt, der kann gehenl" Ohne Verabredung legten sofort sämtliche Arbeiter und Arbeite- rinnen dieser Werkstelle die Arbeit nieder. Da die Firma Ver- Handlungen mit dem Verbände ablehnte, blieben die Arbeiter der anderen Werkstclle aus Solidarität der Arbeit fern. Am Sonn- abnd versuchte die Ortsverwaltung nochmals, die Differenzen mit der Firma vor Verhängung der Sperre beizulegen; doch lehnte Herr S al b a ch auch jetzt jede Verhandlung rundweg ab. Dadurch wäre wohl der Beweis erbracht, daß das Auftreten des Werk- führers Mann auf Einwirkungen des Herrn Salbach zurückzu- führen ist. Zuzug ist streng fernzuhalten! Die Arbeiterpresse namentlich des Auslandes wird ge­beten, Vorstehendes zum Abdruck zu bringen. Deutscher   Kürschnerverband. Filiale Berlin  . Bei der Speditionsfirma Wilhelm Jamba r. Hannoversche Straße 17, sind Differenzen ausgebrochen. Die dort beschäftigten Kutscher haben eine Arbeitszeit von 2 Uhr nachts bis abends 8, oft auch bis 10 Uhr. Dieselben müssen Zweispänner mit 120 Zent- nern, Einspänner bis 75 Zentner ohne jede Hilfe laden bei einem Wochenlohn von 26 bis 27 M. Die Firma hat hauptsächlich Lebens- mittelexport. Die Kutscher müssen Kaffeesäcke. Heringstonncn, Kisten. Apfelsinen allein auf- und abladen. Daß diese schtvere Arbeit bei einer Arbeitszeit von täglich bis zu 18, ja 20 Stunden mit einem Lohn von 26 M. nicht zu vereinbaren ist, versteht sich am Rande. Als besondere Belohnung wurden die Arbeiter nun von Herrn I a m b o r mit Kosenamen, wiefaule Hunde", Ochsen" usw. tituliert. Als die Angestellten hierauf vorstellig wurden und um Abhilfe baten, wurden sie kurzerhand entlassen. Dem VerbandSvertreter, welcher mit dem Herrn Ja m bor eine Verhandlung nachsuchte, wurde die Tür gewiesen. Herr Jambor erklärte, er wolle mit dem Verband nichts zu tun haben und beschäftige überhaupt keine Vevbandsmitglieder. Noch in Gegen- wart des Verbandsvertreters beschimpfte er die dort beschäftigt gewesenen Kollegen. Wir fordern die organisierte Arbeiterschaft, besonders Kutscher, hiermit auf, den Musterbetrieb der Firma I a ni b o r   zu meiden und den dort beschäftigt gewesenen Kollegen Solidarität entgegenzubringen. Deutscher   Transportarbeiterverband, Bezirk Groß-Berlin. Der Streik bei der Biergroßhündlung von Riedel». Sohn, Badstraße, ist beigelegt. Durch Verhandlungen mit Vertretern der Organisation, welche von der Firma gewünscht wurde», ist eine Einigung erzielt worden. Die Firma hat nach ganz kurzer Zeit eingesehen, daß es besser ist, sich gegenseitig zu verständigen, und hat demzufolge Zugeständnisse gemacht. Die Kutscher haben daher die Arbeit wieder am Sonnabend früh aufgenommen. Die aus« gesprochene Sperre ist hiermit aufgehoben. Deutscher   Transportarbeiterverband, Bezirk Groß-Berlin. Achtung, Fleischergesellcn! Die Sperre über die Firma Haase u. Hollmichel, Brunnenstraße 76, ist aufgehoben. Die Firma hat die Forderungen anerkannt und den Tarif unter- zeichnet. Zentralverband der Fleischer. Ortsverwaltung Berlin  . Achtmig, Töpfer! Die Sperre über die Firma Eugen Bor» k o w s f i, Berlin  . Finowstraße 31, ist hiermit aufgehoben, da die Differenzen erledigt sind. Die Verbandsleitung. Oeutkcbes Reich, Achtung, Holzarbeiter! In den Schön lanker Holzwaren- fabriken haben die Drechsler und Polierer Forderungen auf Verkürzung der OOstündigen wöchentlichen Arbeitszeit und auf Lohnerhöhung gestellt. Die dortigen Unternehmer lehnen jede Verhandlung ab. Deshalb ist eS zur Arbeitseinstellung gekommen. Die Unternehmer suchen in derBerliner Volkszeitung" nicht- organisierte Drechsler und Polierer. In den Schönlanker Betrieben sind die sanitären Einrichtungen so unzulänglich, daß dort gegen- wärtig schon 50 Proz. aller beschäftigten Drechsler auf Kosten der Landesversicherung die Lungenheilstätte aufsuchen mußten. Wir ersuchen, den Zuzug nach dort streng fernzuhalten. In Angermünde   befinden sich die Tischler und Drechsler der Möbelfabrik von Pfeiffer im Streik. Arbeitsangebote nach dort sind zurückzuweisen. _ Der Gauvorstand. Beendigung des Gärtnerstreiks in Bremen  . Der am 1. April begonnene Streik der Gärtnergehilfen und Gartenarbeiter in Bremen   wurde auf Beschluß der Streikenden am 21. Mai, also nach siebenwöchiger Dauer ab- gebrochen. Es war im Verlauf des AusstandeS gelungen, 30 Betriebe mit rund 120 Beschäftigten zur Anerkennung der auf- gestellten Forderungen zu bringen. Dagegen verblieb nur geringe Aussicht, durch weitere Aufrechterhallung des Streiks auch noch die anderen Firmen zur Bewilligung zu bewegen. Die Leiter der ort- lichen Unternehmerorganisation sFreie Innung) waren vom Streik wenig'betroffen und übten mit Hilfe der wirtschaftlichen Abhängig- keit, in der sich zahlreiche kleinere Betriebsinhaber von ihnen befinden, den stärksten TerrorismuS. Jene Scharsmacher haben dabei ihr Schäfchen geschoren, und die anderen haben die schwersten wirtschaftlichen Nachteile erlitten. In der sechsten Streikwoche erließ die Unter- nehmerorganisation in der bürgerlichen Presse noch ein Rieseninserat. durch das kundgegeben wurde, es handle sich bei dem Kampfe darum, die.sozialdemokratische Willkür" abzuweisen und zu zeigen. daß man nochHerr im Geschäfte" sei. Unter den Ausständigen selbst hat es Streikbrecher nicht gegeben, bis zum letzten Tage haben diese tapfer ausgehalten. Andererseits konnten die Stehengebliebenen und die allmählich von auswärts herangezogenen Arbeitswilligen die Betriebe auch nur ganz notdürftig aufrecht erhalten. Nachdem nach dem Streikabbruch die Ausständigen sich wieder zur Arbeit gemeldet haben, sind die meisten sofort wieder eingestellt worden. Nur 31 Mann wurde mitgeteilt, sie würden nicht mehr gebraucht, oder sie könnten erst später wieder eingestellt werden. Es hat sich schon jetzt ergeben, daß die Arbeitswilligen bereits den von den Streikenden geforderten Lohn erhalten haben, und auch sonst sind die ausständig gewesenen jetzt mit Lohnerhöhung eingestellt worden. Es wird dringend ersucht, etwaige Arbeitsongebote aus Gärtnereibetrieben von Bremen   und Umgebung abzulehnen und den Zuzug weiterhin fern- zuhalten._ Die EinigungSverhanblungen zwischen der Firma Dürrkop u. Co. und den ausgesperrten Metallarbeitern in Bielefeld   Häven nach längerer Dauer zu einer Beilegung des Streites und zur Aufhebung der Aussperrung geführt. Die Arbeiter der Ring- schiffchenabteilung und der Nickelei nehmen die Arbeit zu den früheren Bedingungen wieder auf. Die Firma Dürrkop erklärt sich bereit, die Löhne der Nickeleiarbeiter einer Revision zu unter- ziehen. Sieben Arbeiter, deren Wiedereinstellung die Firma ab- lehnte, werden nicht wieder eingestellt. Sie dürften jedoch in anderen Bielefelder Betrieben Beschäftigung finden. Eure Rede aber sei... In einem Beleidigungsprozeß, den der vormalige christliche Arbeitersekretär Solomon in Weiden   gegen dieFränkische Tages- : rh.Glocke, Berlin  . Druck u.Verlag:VorwärtsBuchdr.u.Verlag»auftqli post" in Nürnberg   angestrengt hatte. verlangte der Herr ganz ent- schiede», das Gericht müsse den Beklagten außer zu einer exempla« rischeii Strafe auch zur Zahlung einer Buße an ihn, den Kläger  , verurteilen, weil er infolge des Artikels von seiner Gewerkschaft entlassen und nunmehr mit seiner Familie brotlos sei. Das Ge- richt ließ ihn damit abblitzen und sprach wegen der Angriffe, die nichts als die Antwort auf ein christliches Verleumdungsflugblatt anläßlich des oberpfälzischen Glasarbeiterstreiks waren, lediglich 30 M. Geldstrafe aus, weil in einer Wendung der Vorwurf der Unterschlagung erblickt wurde; in allen übrigen Punkten wurde die Abwehr für berechtigt erflärt. Dieser christliche Held halte um dieselbe Zeit einen Prozeß am Kausnialinsgericht Nürn- berg, er hatte ein Abzahlungsgeschäft verklagt, das ihn seiner Be- hanptuiig nach als Reisenden angestellt hatte. Er wurde aber ab- gewiesen, weil keine talsächliche Anstellung vorlag. In diesem Prozeß führte er für seine Sache das Gegenteil von dem an, was er vor dem Schöffengericht geltend gemacht hatte: wenn er nicht der Meinung gewesen wäre, daß er aiigestellt sei, wäre er Arbeiter- sekretär bei der christlichen Gewerkschaft geblieben. Welchem Gericht hat der Oberchrift nun die Wahrheit erzählt? Soziales. Landwirtschaft oder Industrie? Wie sehr ein gewerblicher Arbeiter unter Umständen durch daS Unfallgesetz für die Landwirtschaft geschädigt werden kann, beweist wieder folgender Fall: Der Fuhrmann K. war bei einem Brauereibesitzer zu Wetzlar  beschäftigt und wurde im Juni 1308 beim Anschirren eines Pferdes verletzt. Der Verletzte ließ sich ruhig mit der kargen Rente von der Landwirtschaftlichen   Berussgenossenschast abspeisen, da sein Dienstherr den Unfall dieser Berufsgenossenschaft an» gemeldet habe. Ueber den Fall weiter aufgeklärt, erhob dann der Verletzte Beschwerde und verlangte von der Brauerei- und Mälzereibernfsgenossenschaft die Rente. Er machte geltend, daß er mehrere Tage in der Woche zum Bierausfahrcn verwendet wurde und am Unfalltage auch die Pferde zum Ausfahren von Bier angeschirrt und geputzt habe. Der Unfall sei also von der Brauerei- und Mälzereiberufsgenoneiischaft zu entschädigen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft schloß sich dieser Auf, fassung sofort an und verlangte von der Brauerei- und Mälzerei, berussgenossenschast, daß diese die Rente zu zahlen habe. Die Brauerei- und Mälzereiberufsgenoffcnschaft weigerte sich jedoch entschieden, die Rente zu gewähren und machte geltend, daß der Verletzte beim Pferdepuve» verletzt worden seialso bei einer rein landwirtschaftlichen Tätigkeit". Auch sei er nicht wöchentlich drei ganze Tage, sondern nur an drei Tagen hie und da mit Bicrfahrcn beschäftigt worden. Der Brauereibetrieb sei auch in wirtschaftlicher Bedeutung geringer als die Landwirtschaft des Besitzers. Das RcichSversichcruiigSamt entschied dann zugunsten deS Berletzten und verurteilte die Brauerei- und Mälzereiberufs- genossenschast zur Zahlung der Rente. Es stehe fest, daß der Ver, letzte in beiden Betrieben seines Dicnstherrn tätig gewesen sei. Nach ständiger Rechtsübung des Reichsvcrsicherungsamtes sei nun die unfallbringende Verrichtung eines Arbeiters, der in mehreren verschiedenen Berufsgenossenschaften angehörenden Betrieben des- selben Unternehmers tätig sei,demjenigen Betriebe zuzurechnen, dem sie gedient hat". Dies sei im vorliegenden Falle der Brauerei, betrieb gewesen, zumal das Anschirren der Pferde, bei welcher Tätigkeit der Verletzte sich den Unfall zugezogen habe, eine vor» bereitende Tätigkeit für die unmittelbar an diese Arbeit aus- geführte Bierfuhre gewesen sei. Festgestellt sei ferner, daß die aus sieben Pferden bestehende Gespannhaltung des Unternehmers nur zu einem Drittel im landwirtschaftlichen Betriebe Ver- Wendung fände. Zurzeit des Unfalles sei also der Verletzte als im Brauereibetriebe tätig anzusehen gewesen und daher die Brauereiberufsgenossenschast zur Entschädigung auch verpflichtet. Auswanderung Polnischer Arbeiter nach Frankreich  . In letzter Zeit macht sich eine starke Abwanderung polnischer Arbeiter nach Frankreich   bemerkbar. Am Freitag ging von Bochum   aus ein Extrazug mit 200 Auswanderern nach der französischen   Grenze ab. Im ganzen sind binnen wenigen Wochen 1500 polnische Bergarbeiter nach Frankreich   ausgewandert. Die Arbeiter werden auf den Gruben des polnischen Grafen Ezartorh beschäftigt, der in Brüssel   seinen Wohnsitz hat. Letzte Nachncbten und Dcpcfcbcn. Die Budgetberatung in der Bremer Bürgerschaft  . Bremen  , 28. Mai.  (Privatdepesche desVorwärts".) I'n der heutigen Sitzung der Bürgerschaft wurde die Budgetberatung zu Ende geführt. Das Budget wurde gegen die Stimmen unserer Genossen angenommen. Die Schiffahrtskonventionen. Rom  , 28. Mai.  (W. T. B.) Di« Deputiertenkammer nahm im Verlaufe der Beratung in geheimer Abstimmung mit 188 gegen 58 Stimmen den Gesetzentwurf betreffend die Schiffahrtskonven, tionen im ganzen an. Für Finnlands   Grundgesetze. Petersburg, 28. Mai.  (W. T. B.) Ueber den Inhalt der Peti- tion des finnischen   Landtags wegen Verletzung der finnischen  Grundgesetze wird gemeldet:Der Landtag weist darauf hin, daß bei der Einmischung deS russischen Ministerrats in die Angelegen- heiten Finnlands   in juristischer und praktischer Beziehung eine Reihe von Fehlern zutage getreten seien, die von finnischen Angc- legenheiten keine Kenntnis hätten. Während der letzten 25 Jahre habe der Landtag unter Mitwirkung der Regierung große Summen angesammelt, die zu Kulturzwecken dienen sollten und die nun ohne Befragen des Landtags einfach dem Reichsschatzamt über. wiesen würden. Die neu« Gesetzesvorlag« könne nicht durchgeführt werden, selbst wenn die gesetzgebenden Institutionen Rußlands  sie annehmen und der Kaiser sie sanktionieren sollte. Das finnische Volk würde Gesetze, die unter Verletzung seiner Grundgesetze durch- geführt werden, nicht anerkennen. Finnland   habe nie den An- spruch auf eine eigene äußere Politik erhoben und auch nie Maß- regeln der Reichsverteidigung Hindernisse bereitet." Zum Schluß spricht die Petition den Wunsch aus, der Kaiser möge die Grund- gesetze Finnlands   in Kraft lassen und alles wieder aufheben, was eine Berletznng derselben in sich schlösse. Koloman von Micszath 1°. Budapest  , 28. Mai.  (B. H.  ) Der gefeierte ungarische Roman- schriftsteller Koloman von Micszath ist heute mittag gegen 1 Uhr gestorben. Zur Kretafrage. Konstantinopel  , 28. Mai.  (W. T. B.) Im S e n a t gab auf eine Anfrage des Kreters N u r i, der die Besetzung de Suda-Bai durch die türkische Flotte und ein scharfes Vorgehen gegen Griechenland  verlangte, der Gr o ß w e s i r ähnliche Erklärungen ab wie in der Kammer und teilte mit, die Schutzmächte sicherten eine Lösung der kretischen Frage durch eine Autonomie zu, die die SouveränitätS  - rechte der Türkei   wahre. Aus den Hinweis, der König der Hellenen arbeite auf eine Annexion hin, erklärt« der Großwcs ir. wenn Griechenland   offiziell für Kreta   eintrete, werde die Türkei   scharf vorgehen. Der Senat fand die Erklärungen des Großwesirs ge­nügend._ Zßaul Singer& Co., Berlin   SW, Hierzu 5 Beilagen,