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mobil gemacht.

Eine Demonstrationssache"

Aus der Frauenbewegung.

Zentrum und Frauenwahlrecht.

Wenn einmal der Frau das gleiche politische Wahlrecht ein­geräumt worden ist, so darf sie auch in seiner Ausübung nicht beschränkt werden. Der Mann, der durch seine Arbeit den Unter­halt der Familie bestreitet, hat kein Recht mehr, von der Gattin zu fordern, daß sie ihm und den Kindern das Mittag- oder Abendbrot bereitet, sobald sie ihre Zeit zur Befriedigung ihres politischen Bildungsdranges und den Vorbereitungen für die Wahlen widmen zu müssen glaubt."

akademisch gebildeter Zentrumsmann argumentieren. Mit solchen abgestandenen Redensarten kann wohl nur ein Um des Beifalls der Dummen sicher zu sein, aitiert der Herr Doktor das Beispiel der weiblichen Wahlpflicht. Nach deren Einführung unter den Frauen ein Sturm der Entrüstung ausbrechen würde, der alle Suffragetten, die Vertreterinnen der. in keiner Weise durchdachten Forderung, hinwegfegen würde. So geht es von Ge­meinplay zu Gemeinplay.

urteilte ihn zu einer Geldstrafe Fon 200 Mart, wobei es ausführte,| Landgerichts I unter Borsis des Landgerichtsdirektors Unger gegen| бem geilweiligen Wochenbett der Frau, das die Ausübung der daß die niedrige Gesinnung beim Strafmaß zu berücksichtigen sei. den 19jährigen Lehrling Willi Tradt. Der Angeklagte ist als Lehr- Nechte illusorisch macht. Mit demselben Recht könnte man natürlich Gegen das Urteil legte Mrowik Revision ein. Der zweite ling in dem Tapetengeschäft seiner Mutter in der Großen Frant auch sagen: weil die Möglichkeit besteht, daß der Mann zeitweilig Straffenat des Rammergerichts verwarf jedoch gestern die Revi- furter Straße beschäftigt. Er war glücklicher Besitzer einer einmal frank werden kann, er also dann sein politisches Recht nicht fion als unzulässig. Sie richte sich in unzulässiger Weise nur gegen Browningpistole, mit der er trotz mehrfacher Verwarnungen ausüben kann, wollen wir es ihm lieber gleich ganz nehmen. Eine bie Beweiswürdigung des Vorderrichters. Der Anwalt habe am wiederholt im Laden der Mutter spielte. Am 17. Dezember v. Js. Informierung der Frau über die politischen Fragen wäre, nur Schluffe der Revisionsschrift dies auch selbst zugegeben und be- erschien der zehnjährige Sohn des in demselben Hause wohnenden unter gröblichster Verletzung ihrer Pflichten als Gattin und Mutter mertt, baß er nur den entsprechenden Wünschen des Angeklagten Schlächtermeisters Gaspar in Begleitung seiner jüngeren denkbar". Necht nett macht sich auch folgender Gemeinplat: gefolgt fei. Damit sei auch der Gefeßesbestimmung nicht genügt, Schwester in dem Tradischen Laden. Der Angeklagte saß wieder monach ein Anwalt bie Revision zu verfassen habe, falls sie nicht einmal mit seiner Browningpistole hinter dem Badentisch, angeb in der Gerichtsschreiberei zu Protokoll gegeben werde. lich, um die Waffe zu reinigen. Anstatt nunmehr wenigstens bie Bistole wegzulegen, spielte T. ruhig weiter, so daß der kleine Caspar noch zu seiner Schwester sagte: Geh weg, Lotte, sonst trifft Dich der Schuß!" In demselben Augenblick entlud sich auch fann nicht mit Freisprechung enden, das ist die Meinung der die Waffe. Mit einem lauten Aufschrei sürzte der Knabe, in den Staatsanwaltschaft. Komm: es vor dem Amtsgericht zu einer Frei- Stopf getroffen, zu Boden. Das Mädchen stürzte davon und holte sprechung, so legt sie Berufung ein, um womöglich vor dem Land- den Vater hinzu, der zwei Aerzte benachrichtigte. Der schwer gericht eine Verurteilung durchzubrüden. Auch gegen einen Stell- verlegte Anabe wurbe sofort nach dem Krankenhaus am Friedrichs macher Borchardt, der am 18. Mära den Schuhmannsbefehl, weiter hain geschafft, wo er bald nach seiner Einlieferung berftarb. zugehen, nicht befolgt haben sollte, aber bom Amtsgericht Berlin - Mit Rücksicht auf die alle Grenzen überschreitende Fahrlässigkeit Mitte( 141. Abteilung) freigesprochen worden war, hatte die des Angeklagten beantragte der Staatsanwalt eine Gefängnis­Staatsanwaltschaft durch Berufung das Landgericht Í Berlin strafe von einem Jahre. Das Gericht erkannte auf sechs Monate Vor der 8. Straflammer( unter Vorsitz des Landgerichtsrats Gefängnis. Pauli), die am Montag zu entscheiden hatte, blieb der Angeklagte bei seiner Darstellung, er habe am 18. März mittags etwa um % 1 Uhr, am Landsberger Plaz auf einer Bant gesessen, sei samt anderen durch Polizei aufgescheucht worden, habe weitergehend von einem Schuhmann einen Stoß in den Rücken bekommen, und sei nach wiederholten Versuchen, den Beamten zur Nennung seiner Unter den nichtigsten Scheingründen hat sich bisher das Ben­Nummer zu veranlassen, schließlich auf Anordnung eines von Bor- trum stets gegen die Gewährung des Wahlrechts an die Frauen chardt selber angerufenen Bolizeileutnants festgenommen worden. gewandt. Den Vogel in diesem Puntte aber hat unstreitbar der Zeuge Schuhmann Off, der ihn weitergeschoben" hatte( in der Bentrumsabgeordnete Dr. Paul Fleischer in seinem Referat Verhandlung vor dem Amtsgericht fagte er selber: weiterge auf dem österreichischen katholischen Frauentage, das jeht in schubst") und ihn später festnehmen mußte, betundete, Borchardt Broschürenform vorliegt, abgeschossen. Fleischer behandelt 32 Sei habe nur zögernd sich entfernt, sei immer wieder stehengeblieben ten lang die Frage, ob die Frau zur Teilnahme an den öffent und habe ihn von oben bis unten angegudt, wie wenn er fagen lichen Angelegenheiten im Staatsleben geeignet und verpflichtet wollte: Was hast Du mir zu fagen!?" Die Nummer habe Oft sei. Es ist durchaus nicht verwunderlich, wenn der Zentrums­fofort genannt, fogar mehrfach. Der Verteidiger, Rechtsanwalt mann nach langen geistreichelnden Ausführungen zu einer glatten Dr. Kurt Rosenfeld , hält dem Zeugen vor, in dem Termin vor Ablehnung aller politischen Rechte an die Frauen kommt. Inter­dem Amtsgericht habe er nicht so bestimmt behauptet, daß B. immer effant ist aber der Gedankengang und die Begründung des vorzugs wieber stehengeblieben sei; wäre das der Fall gewesen, so würde weise in Arbeiterangelegenheiten machenden Abgeordneten. Off ja auch selber und nicht erst auf Anweisung des Leutnants Die gewaltigste und segensreichste Frauenemanzipation hat gegen B. eingeschritten sein. Off antwortete erregt, beklagte sich nach Dr. Fleischer die katholische Kirche bollbracht, indem sie lehrt, über Berbrehung" und holte sich vom Verteidiger eine zurecht daß sowohl Mann wie Frau einen gemeinsamen Vater im Himmel weisung. Auch Schuhmann Kunz sagte aus, B. sei mehrfach stehen haben. Man sollte nicht glauben, daß man mit einer solch ab geblieben. Als auch er die Vorhaltung des Verteidigers, daß er furden Gleichheitsibee" heute noch erwachsenen Menschen fommen bor dem Amtsgericht sich minder bestimmt ausgebrüdt habe, für fönne. Zudem ließen sich ja dieser Behauptung zahlreiche Aus­ungutreffend erflärte, fragte der Verteidiger:" Ja, woher denn sprüche der Bibel und aus den Schriften der Kirchenväter gegen dann die Freisprechung?" Arbeiter Hoeckendorff befundete, er sei überstellen, daß von dem erwähnten Grundgedanken nichts mehr mit Borchardt von der Bant aufgescheucht worden, B. sei nicht übrig blieb. Diesen der Kirche zu verdankenden Fortschritt führt stehengeblieben, sondern habe nur nicht schnell genug weitergehen aber Fleischer deshalb an, um zu zeigen, daß die katholische Re fönnen, weil viele vor ihnen gingen, und sei dann von einem ligion bedeutend weiter war, als der alte Heide Sokrates , der Beamten weitergefchubst worden. Auch Hausdiener Ehlert und nämlich seine Frau nicht für gleichberechtigt ansah- Fast wie Chauffeur Sort bestätigen die Unmöglichkeit, in dem Gedränge ein Wiz mutet uns eine solche Beweisführung an. Daß der Frau rasch genug weiterzugehen, und den Stoß, den Borchardt abge im Gesellschaftsleben nicht die gleichen Rechte zukommen als dem friegt habe. Das Gericht hörte als Gegenstück noch die Aussage Manne , stüße sich schon auf die physische Berschiedenheit der Ge­eines Schngmanns Böttcher, der wieder nur wußte, daß B. immer schlechter, insbesondere die Ungleichheit der Nerven, Blut- und wieber stehengeblieben sei und sich umgedreht habe. Mustelbildung sei so groß, daß sie als gewichtiger Grund zur Verweigerung des gleichen Rechts angesehen werden müsse. Die allgemein menschliche Bestimmung der Frau sei Gott zu erkennen, ihm zu dienen und dadurch das ewige Heil zu erwirten". Der Stand der eigentlichen Vollkommenheit sei die Jungfräulichkeit, ihr fich zu weihen, sei das höchste. Eine Seite weiter aber heißt es: Wenn andererseits in einer ungläubigen Zeit das weibliche Ge­schlecht seiner natürlichen Bestimmung zur Mütterlichkeit ents fremdet wird, ist es Pflicht der katholischen Müttervereine, öffentlich den Kampf für den mütterlichen Lauf der Frau zu führen." Also der gottgewollten Jungfrauschaft sollen sich die Frauen widmen; Die Gereiztheit der Schuyleute, fügte der Verteidiger hinzu, nicht aber sollen sie aus der Not der Familie heraus ins praktische ergebe sich übrigens daraus, daß nach Schluß der Amtsgerichts Leben treten. Ein sehr weiser Gebante liegt auch in dem Sab, verhandlung auf dem Korridor aus ihrer Mitte den Entlastungs- daß der Mann erst dann eine Familie gründen soll, wenn er im zeugen zugerufen worden sei:" Euch triegen wir alle mit Reile Stande ist, diese zu ernähren. Daß aber bei uns diese Möglichkeit flein!" Nochmals wurden jetzt die Beugen Sort und Hoeckendorff immer mehr schwindet, daran ist nicht zum wenigsten die Partei borgerufen und hierüber bernommen. Beide bestätigten diese des Herrn Fleischer schuld, der ja das Verdienst des Zustande Angabe, fonnten aber nicht sagen, welcher bon den Schuhleuten fommens der Brotwuchergesebe gebührt. Wer aber die Autorität ihnen das zugerufen hatte. Auch die Schuhleute Off, Kunz, Bött des Herrn Fleischer anzweifelt, für den hat dieser Herr andere dher fonnten teine Auskunft geben. Das Gericht hörte jezt zur Mittel zur Hand: benn bereits der große soziale Bapst nochmaligen Stüßung der Anklage noch den Schußmann Garstens ber Neuzeit, Leo XIII ", habe den Mann als das Oberhaupt an, der wie die brei anderen bekundete, Borchardt sei immer der Familie bezeichnet und das wird doch wohl genügen. wieder stehengeblieben. Von dieser religionswissenschaftlichen" Beweisführung fommt Fleischer nun ins weltliche nebenfächliche Detail, um hier die brolligsten Kapriolen zu schießen.

Der Staatsanwalt beantragte brei Tage Saft, weil B. durch bie Befundungen der Schubleute, die allein richtig beobachtet haben würden, überführt sei. Der Verteidiger beantragte Freisprechung. Was B. getan habe, hätten gerade seine Begleiter am besten sehen müffen. Die Aussagen der Schuhleute seien unzuverlässig schon deshalb, weil sie von ihren Bekundungen vor dem Amtsgericht, wie et aus seinen damals gemachten Notizen ersehe, erheblich abs weichen. Das sei ja auch schon aus dem freisprechenden Erkenntnis des Amtsgerichts zu folgern. Eventuell seien dessen Vorsigender samt den Schöffen zu laben, so daß bertagt werden müsse.

Dann zog das Gericht sich zur Beratung zurüd und faßte den Beschluß, zu vertagen und den Vorsitzenden jener Amtsgerichts­abteilung famt Schöffen, Amtsanwalt und Gerichtsschreiber zu Laden, um festzustellen, was damals die Schuhleute ausgesagt haben.

Unfug mit Waffen.

Das schon so vielfach gerügte leichtsinnige Umgehen mit einer Schußwaffe hat wieder einmal einen überaus tragischen Unglücks­fall herbeigeführt, welcher gestern ein gerichtliches Nachspiel hatte. Wegen fahrlässiger Tötung berhandelte die 10. Straffammer des

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Wenn in anderen Ländern Frauen beispielsweise zu Bei­fibern für die Gewerbegerichte gewählt werden, so läßt das erkennen, daß dort die Gesetzgebung unter dem Einfluß eines dem Christentum und der Kirche feindlichen Rechtes die wahre naturrechtliche Grundlage( Kirchenrecht bedeutet für Herrn Fleischer Naturrecht) zum Verhängnis des Staatswesens in stets fteigendem Umfang berliert."

Einen triftigen Grund gegen die Gewährung der politischen Rechte an die Frauen sieht der fromme Zentrumsmann auch in

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Was aber den Wert der Broschüre ausmacht, sind die Ein­wendungen des Verfassers gegen die halben Forderungen heutiger liberaler Frauenrechtlerinnen. So wollen die einen für die Frauen nur das aktive Wahlrecht, nicht aber das passive. Andere wieder wollen das Wahlrecht nur an gewerblich tätige, wieder andere wieder nur an unverheiratete Frauen gewährt wissen. Bei solchen unzureichenden Forderungen wird es dem Bentrumsjefuiten natürlich leicht, deren Unsinnigkeit und Inkonse­quenz nachzuweisen und mit wahrer Gier nimmt er auch die Gelegenheit wahr. Für Fleischer bedeutet die Gewährung des politischen Wahlrechts an die Frauen den Auflösungsprozeß der Familie", eine neuheidnische Ethit, die den Glorienschein der Mutterwürde raubt und die menschliche Gesellschaft mit rasender Gile in den Abgrund des sittlichen Verderbens führt". Schauerlich! Wer sollte bei dieser Teufelsbeschwörung nicht Angst bekommen! Was aber will Fleischer? Er ist der Meinung, daß die politischen Geschäfte in die Hand des Mannes gehören, die Frau aber tonpolitisch tätig ist, indem sie ihre Kinder im rechten Glauben erzieht, b. h. die Keime der zukünftigen politischen Tätigkeit des Mannes legt," also ihre Knaben zu strammen Zentrumswählern erzieht. Die Frauen zwar degradieren, sie als Geschöpfe zweiter Klasse hinzustellen, sie aber trotzdem aufzufordern, für den bedrohten Zentrumsbefiz zu wühlen. Das ist so recht Jesuiten manier. Wer aber dem berhängnisvollen Werbeprozeß müßig zuschaut, macht sich einer schweren Pflichtvergessenheit schuldig". Bum Schluß noch ein Ausfall auf die das Gemüt des Mannes vergiftenden Beitungen und die höchst zweifel. hafte Sittlichkeit" der Wahlrechtsbamen". Das Ganze ist reichlich gespickt mit 8itaten aus Goethe und Schiller nicht weniger als 41 Beilen der beiden Klassiter müssen aus dem Zusammenhang gerisjen herhalten- um so auch dem Ragout das Mäntelchen weltlicher Wissenschaft umzuhängen. Das Ganze ist ein plumper Jesuitentrid, aus dem ersichtlich, mit welch gemeinen Mitteln die ultramontanen Schleicher noch arbeiten.

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Aber gerade diese Schmähungen und verzweifelten Kapriolen zeigen ber flaffenbewußten Arbeiterschaft, daß sie mit ihrer alten Forderung auf dem rechten Wege ist.

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über ben Großhandel in den Zentral- Marthallen. Marktlage: Fleisch: aufuhr genügend, Geschäft ruhig, Breise unverändert. Bild: Bufuhr ge nügend, Gefchäft rege, Brelse befriedigend. Geflügel: Bufuhr reichlich, Geschäft ruhig, Preise nicht befriedigend. ifche: Bufuhr ziemlich reich lich, Geschäft ruhig, Preise wenig berändert. Butter und Käse: Ges schaft ruhig, Preise unverändert. Gemüse, Dbß und Südfrüchtea Bufuhr genügend, Geschäft ziemlich rege, Breise wenig verändert.

Wasserstands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt bom Berliner Welterbureau.

Wasserstand

802 e mel, int regel, Insterburg -30 eifel, born Dder, Ratibor Kroffen Frantjurt warthe, Schrimm Landsberg Nege, Borbamm-16 15e, Leitmeriz

Beeskow

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Rhein , Marimiliansan 524

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Dresden Barby Magdeburg

-20 -142

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Nedar, Heilbronn

69+10

100

Main , Wertheim

98

Mosel, Trier

120 46

1)+ bedeutet Wuchs,

-

Fall. Unterpegel.

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Arbeiter, die zweds Benütung von demnächst zu erbauenden modernen Genossenschaftshäusern( Kleinhäusern) einer Mietergenossenschaft beizu treten grundsäglich geneigt wären, mögen ihre Adresse unter A. 8 an die Expedition des Vorwärts" senden. 105/13 Für die Erbauung der Häuser ist Segefeld in Aussicht genommen, doch würden eventuell auch andere Vorschläge Berücksichtigung finden.

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Nahrung bei: Brechdurchfall,

Diarrhöe,

-Kindernahrung -Krankenkost Darmkatarrh , etc.

Warnung!

Trotz wiederholten Hinweises sind in letzter Zeit in Nachahmungen meines Kapitän Kantabakes Umlauf.

Dor Kapitän- Kautabak ist nur

echt mit Zetteleinlage und Etikette mit der Aufschrift:

Feiner Dänischer Kapitän- Kautahak

( ges. gesch. 75 658).

Meine werte Kundschaft bitte ich, Kapitän- Kau­tabake ohne obige Bezeichnungen als unecht zurückzu­weisen und mir Fälle von Nachahmungen mitzuteilen, da­mit ich dagegen einschreiten kann.

Karl Röcker, Tabakfabrik, Berlin 0.27,

Grüner Weg 112.( VII. 3861.)